Hitzeprävention: Maßnahmen für kühlere Gebäude

Eine vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie hat gezeigt, dass sich die Zeit mit Temperaturen über 26 Grad Celsius in Wohnräumen um mehr als die Hälfte und in Büros um etwa ein Viertel verlängern könnte. Dies wirke sich negativ auf den Komfort und die Gesundheit aus. Daher sei es von zunehmender Bedeutung, Gebäude vor Überhitzung zu schützen. Da die Anzahl der Hitzetage und Tropennächte steigt, reichen einzelne Maßnahmen laut Bundesumweltamt nicht mehr aus.

Um Hitzeeffekt zu mildern, seien mehrere Maßnahmen gleichzeitig erforderlich. Dazu gehören vor allem äußerer Sonnenschutz wie Jalousien und intensives nächtliches Lüften. Auch kleinere Fensterflächen, massives Mauerwerk und Decken sowie die Begrenzung elektrischer Geräte könnten zu einem kühlen Raumklima beitragen. Falls dies nicht ausreicht, können Sonnenschutzverglasung und passive Kühlung hilfreich sein.

Das Verhalten der Menschen spielt laut Umweltbundesamt ebenfalls eine wesentliche Rolle bei der Raumkühlung. Wer Sonnenschutzelemente nicht konsequent nutzt, nachts die Fenster nicht weit genug öffnet oder Elektrogeräte nicht abschaltet, riskiert hohe Innentemperaturen. Daher ist neben den technischen Maßnahmen auch eine bewusste Nutzung und Anpassung des Verhaltens erforderlich, um Innenräume angenehm kühl zu halten.

Quelle und weitere Informationen: umweltbundesamt.de
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Absicherung: Junge Generation setzt auf Immobilien

Junge Menschen verstärken ihre Bemühungen um finanzielle Absicherung und setzen zunehmend auf Aktien und Immobilien. Das geht aus einem Swiss Life-Vorsorgereport hervor. Der Vorsorgereport zeigt, dass das durchschnittliche Alter derer, die in Altersvorsorge und Sicherheit investieren, in den vergangenen zehn Jahren um 1,5 Jahre auf 35,4 Jahre gesunken ist. Auch ist die Nachfrage nach Immobilien und alternativen Investmentfonds im selben Zeitraum gestiegen.

So konnte bei der Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen im Bereich Investments seit 2012 ein Wachstum von 454 Prozent verzeichnet werden. Beliebt sind vor allem Aktien-, Misch- und Geldmarktfonds sowie ETF-Sparpläne. „Die junge Generation bringt eine hohe Bereitschaft für Aktien mit, sie sind mit dem Nullzins aufgewachsen und nutzen die Chancen der Kapitalmärkte. Das ist ein gutes Zeichen für die Aktienkultur in Deutschland“, so Jörg Arnold, CEO Swiss Life Deutschland.

Swiss Life verzeichnete im vergangenen Jahr ein Nachfrageplus von 54 Prozent im Bereich Immobilien und alternative Investmentfonds, insbesondere bei Frauen (+142 Prozent) und Personen mit einem Einkommen von unter 2.000 Euro/Monat (+85 Prozent) nutzten die Chance dieser Anlageform. Außerdem wurden im vergangenen Jahr 212 Prozent mehr Bausparverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Die Bausparsumme beläuft sich auf durchschnittlich 110.000 Euro. Der Vorsorgereport basiert unter anderem auf den Daten einer Online-Umfrage mit über 2.000 Personen über 18 Jahren.

Quelle und weitere Informationen: swisslife.de
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Lehre: Berufsbegleitendes Studium in Immobilienwirtschaft

Der Masterstudiengang „Immobilien und Facilities – Management und Technik“ an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) wird ab dem kommenden Wintersemester auch berufsbegleitend angeboten. Die Anmeldung für das Wintersemester ist noch bis Freitag, 15. September, möglich.

Im Masterstudium können die Studierenden ihr Wissen in den Bereichen Strategie, Führung, Kalkulation, Bewertung und technische Anlagen vertiefen. Zusätzlich werden sie in den Bereichen Betreiberverantwortung, Modernisierung und Energiekonzepte geschult. Außerdem wird es auch ein Wahlfach geben, bei dem Studierende mehr über das Projektmanagement bei der Inbetriebnahme von Gebäuden und über Facility Services lernen.

Die Präsenz-Vorlesungen sind werden donnerstags und freitags sowie teilweise auch samstags stattfinden. So können die Studierenden an bis zu drei Tagen in der Woche arbeiten. Der Masterstudiengang steht allen offen, die einen Bachelorabschluss in diesem oder einem verwandten Fachbereich haben. Weitere Informationen: uni-kl.de/studiengang/22742/Immobilien_und_Facilities_%E2%80%93_Management_und_Technik_Master_of_Science

Quelle: rptu.de
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Wasserstoff: Aufbau eines Kernnetzes

Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Diese soll den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland vorantreiben. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck betont: „Unser Ziel ist der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben.“

Zum Inhalt des EnWG gehört die Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes, das bis 2032 wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen soll. Des Weiteren wird die baldige Genehmigung dieses Netzwerkes durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Es wird erwartet, dass das Netzwerk in den nächsten Monaten von den Ferngasnetzbetreibern modelliert wird. Außerdem sollen auch die Öffentlichkeit Stakeholdern einbezogen werden.

Die Novelle enthält auch Pläne für eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung, die bis Ende des Jahres in das EnWG integriert werden soll. Dabei soll unter anderem der Wasserstoffbedarf energieintensiver Unternehmen berücksichtigt werden.

Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
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Lockdown: Kein Entschädigungsanspruch für Frisörgeschäfte

Frisörgeschäfte, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 geschlossen wurden, haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Einnahmeausfälle haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden (III ZR 41/22). Im vorliegenden Fall hatte eine selbstständige Friseurin geklagt. Sie forderte für die sechswöchige Schließung ihres Geschäfts im Zuge der Pandemiebekämpfung eine Entschädigung von 8.000 Euro. Das beklagte Land Baden-Württemberg hatte den Betrieb von Frisörsalons und anderen Einrichtungen vorübergehend untersagt. Die Klägerin erhielt in diesem Zeitraum eine Soforthilfe von 9.000 Euro. Diese muss sie aber zurückzahlen.

In der Berufung wurde das Urteil des Landgerichts Heilbronn bestätigt und die Revision der Klägerin abgelehnt. Laut der Rechtsprechung haben Gewerbetreibende, die aufgrund pandemiebedingter Schutzmaßnahmen wie Betriebsschließungen finanzielle Verluste erlitten, weder nach Infektionsschutzgesetz noch nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht Anspruch auf Entschädigung. Die sechswöchige Betriebsschließung wurde als angemessen erachtet, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Pandemie verursachten gesamtwirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Auswirkungen.

Der BGH stellte fest, dass die Schließungen das legitime Ziel verfolgten, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Pandemiegefahren zu bekämpfen. Die Intensität des Eingriffs wurde durch staatliche Hilfsmaßnahmen gemildert, darunter die „Soforthilfe Corona“, die in Baden-Württemberg 245.000 Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von 2,1 Milliarden Euro erreichte. Schlussendlich wurde festgestellt, dass der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, Ausgleichsansprüche für Belastungen zu regeln, die mit den Betriebsschließungen einhergingen.

Quelle: bundesgerichtshof.de
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Parkett: Branche kämpft mit Absatzrückgang

Die deutsche Parkettindustrie steht vor neuen Herausforderungen, auch im Hinblick auf den internationalen Handel. Laut des Verbands der Deutschen Parkettindustrie (vdp) stieg der Umsatz der Mitgliedsunternehmen in Deutschland 2022 unter anderem durch Verteuerungen in der Lieferkette zwar um 6 Prozent auf 274,4 Millionen Euro. Der Parkettabsatz sank jedoch um 11,7 Prozent auf 7,7 Millionen Quadratmeter.

„Nach den schwunghaften Renovierungsaktivitäten der Menschen in Deutschland während der Pandemie hat sich die Lage nach Kriegsbeginn in der Ukraine stark gewandelt. Im Zuge des Abschwungs in der Bauwirtschaft bekommt unsere Branche zunehmend Gegenwind zu spüren“, kommentiert vdp-Vorsitzender Michael Schmid. Darüber hinaus hat der Druck durch Importe zugenommen. Insbesondere die Parketteinfuhren aus Fernost haben deutlich zugenommen. Deutschlands Importe von Mehrschichtparkett aus China stiegen 2022 auf 9,2 Millionen Quadratmeter, ein Anstieg von rund 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Gegensatz dazu sanken die deutschen Exporte um rund 3 Prozent auf 10,1 Millionen Quadratmeter Parkett. Über 40 Prozent der deutschen Parkettexporte gingen an die benachbarten Länder Österreich, Schweiz und Frankreich.

In Anbetracht der Situation warnt der vdp vor Ungleichgewichten im internationalen Wettbewerb. „Die Vorteile des Naturprodukts Parkett kommen mit Holz aus Europa voll zum Tragen. Verbraucher sollten beim Kauf nach heimischer Ware aus unseren Landen fragen“, so Michael Schmid.

Quelle: moebelindustrie.de
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Wohnimmobilien: Investoren planen Aufstockung

Die Erwartungen der Immobilieninvestoren in Bezug auf europäische Wohnimmobilien sind hoch. Eine Studie von Savills und Savills IM zeigt, dass 42,6 Prozent der Befragten bis 2025 eine deutliche Steigerung des Anteils an Wohnimmobilien in ihrem Portfolio erwarten. Die Untersuchung basiert auf den Antworten von rund 70 Investoren, die zusammen mehr als eine Billion Euro verwalten. Aktuell machen Wohnimmobilien bei über der Hälfte der Befragten (63,2 Prozent) weniger als 25 Prozent ihres Portfolios aus. Doch bis 2025 rechnen fast 49 Prozent der Befragten mit einem Anstieg. In Summe erwarten sie einen Zuwachs ihres Wohnimmobilienvermögens um 82,4 Milliarden Euro in den nächsten drei Jahren.

Investoren konzentrieren sich dabei nicht nur auf traditionelle Mehrfamilienhäuser. Auch andere Sektoren wie das studentische Wohnen, Co-Living und Seniorenresidenzen rücken zunehmend in den Fokus. 65 Prozent der Befragten gaben an, bereits in Studentenwohnheime zu investieren. 38 Prozent investieren in Co-Living und Seniorenwohnanlagen. Bei den Investitionszielen für die kommenden drei Jahre liegen Mehrfamilienhäuser und Studentenwohnheime weiterhin an der Spitze. Das Co-Living gewinnt aber ebenfalls an Beliebtheit. So möchten 51 Prozent der Investoren bis 2025 in diesen Sektor investieren wollen – aber überwiegend weniger als 100 Millionen Euro. Allgemein ist zu sagen, dass für 77 Prozent der Investoren energieeffiziente und für 63 Prozent der Investoren klimaneutralen Gebäude von hoher Relevanz sind.

Die attraktiven Angebot-Nachfrage-Verhältnisse, demografische Veränderungen und Kapitalwertsteigerungen sind einige der Hauptgründe für die Investitionspläne in den europäischen Wohnsektor. „Wir beobachten weiterhin ein großes Interesse von Investoren an Wohnimmobilien. Der rückläufige Wohnungsneubau wird insbesondere in den Großstädten auf absehbare Zeit für einen Vermietermarkt sorgen. Wohnimmobilienkäufer können daher mit der einem vernachlässigbaren Leerstandsrisiko und steigenden Mieten rechnen. Vor allem hochwertige Objekte ohne Sanierungsrisiko stehen dabei stark im Fokus“, meint Marco Högl, Head of Residential Capital Markets von Savills Deutschland.

Quelle und weitere Informationen: savills.de
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Bauwirtschaft: 2022 mehr Wohnungen fertiggestellt als im Vorjahr

2022 wurden 1.900 Wohnungen mehr in Deutschland fertiggestellt als 2021 (+0,6 Prozent). Laut des Statistischen Bundesamtes wurden 295.300 neue Wohnungen errichtet. Allerdings bleibt das Niveau des Jahres 2020 mit 306.400 Wohnungen unerreicht. Bei 258.800 der fertiggestellten Wohnungen handelt es sich um Neubauwohnungen in Wohngebäuden.

Die Unterschiede in der Bauproduktion variierten je nach Art des Wohngebäudes. Es gab einen leichten Rückgang von 1,5 Prozent bei Einfamilienhäusern, jedoch eine deutliche Zunahme von 14,1 Prozent bei Zweifamilienhäusern. Die Anzahl der in Mehrfamilienhäuser errichteten Neubauwohnungen blieb ungefähr auf dem Vorjahresniveau (1,5 Prozent). Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen in Nichtwohngebäuden und Wohnheimen sank allerdings um 9,8 Prozent.

Trotz der erhöhten Bautätigkeit bestand Ende 2022 weiterhin ein Bauüberhang von 884.800 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen. Über die Hälfte der Wohnungen befanden sich allerdings bereits im Bau. Der Trend des steigenden Bauüberhangs hat sich laut des Statistischen Bundesamtes seit 2008 fortgesetzt, wenn zuletzt auch etwas abgeschwächt. Die durchschnittliche Dauer von der Baugenehmigung bis zur Fertigstellung hat sich seit 2020 um zwei Monate auf 22 Monate verlängert.

Quelle und weitere Informationen: destatis.de
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Windenergie: Anlagen aus dem 3D-Drucker

Viertelachsige und mit einem 3D-Drucker hergestellte Windkraftanlagen sollen Schulen künftig als nachhaltige Energiequelle dienen. Derzeit arbeitet die Constructor University in Bremen-Nord zusammen mit dem Landkreis Friesland an einem entsprechenden Forschungsprojekt.

Die viertelachsigen Windkraftanlagen werden einem industriellen Delta-3D-Drucker der Universität hergestellt. Danach werden Schulgebäude im Landkreis Friesland mit diesen ausgestattet. Die Forschungsgruppe der Universität unter Leitung von Prof. Dr. Yilmaz Uygun erprobt die Windkraftanlagen praktisch im Pilotprojekt. So sollen wichtige Erfahrungen und Daten gesammelt werden.

Angesichts der Energiekrise wird es für Schulen laut der Forschenden schwerer, ihren Energieverbrauch mit erneuerbaren Energien zu decken. Das Projekt zielt darauf ab, die Energieautarkie öffentlicher Liegenschaften zu ermöglichen und soll nach erfolgreicher Erprobung zur Energiewende beitragen können.

Quellen: idw-online.de/metropolregion-nordwest.de
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Urteil: Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt

Ein Vermieter darf dem Lebensgefährten einer ursprünglichen Mieterin außerordentlich kündigen, wenn dieser ihm ihren Tod verschweigt. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 417 C 9024/22). Im vorliegenden Fall ordnete das Amtsgericht ordnete eine mehrmonatige Räumungsfrist an und verpflichtete den Lebensgefährten (Beklagten), die Wohnung zurückzugeben.

Die ursprüngliche Mieterin hatte 1975 einen Mietvertrag mit ihrem Vermieter für eine Zweizimmerwohnung in Milbertshofen geschlossen und lebte zusammen mit ihrem Lebensgefährten in der Wohnung. Die ursprüngliche Mieterin starb im September 2020. Ihr Lebensgefährte informierte die Vermieter jedoch erst ein Jahr später darüber. Aufgrund dieser verspäteten Mitteilung äußerten die Vermieter erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Beklagten und kündigten ihm außerordentlich.

Die Richter bestätigten, dass eine zeitnahe Mitteilung über den Tod eines Mieters an den Vermieter zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört. Die unterlassene Mitteilung stelle einen wichtigen Grund für die Kündigung dar, da sie das Vertrauen in die zukünftige Vertragstreue des Beklagten erschüttert. Zudem ergaben sich keine Härtegründe, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: justiz.bayern.de
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