Hausbau: Sicherheit durch präzisen Zahlungsplan

Private Bauherren, die mit Schlüsselfertiganbietern arbeiten, profitieren seit 2018 vom Verbraucherbauvertrag. Dieser verstärkt ihren Schutz vor finanziellen Einbußen bei einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmens, auch im Hinblick auf Abschlagszahlungen. Denn diese werden in einem Zahlungsplan festgehalten, der im Idealfall ein zentraler Bestandteil des Verbrauchervertrags ist.

Laut Verband Privater Bauherren ist es entscheidend, dass jeder Zahlungsplan individuell ausgehandelt und in der Baubeschreibung genau spezifiziert wird. So werden die Abschlagszahlungen an tatsächlich fertiggestellte Bauabschnitte geknüpft. Das schützt den Bauherren vor vorzeitigen, hohen Zahlungen für unvollendete Arbeiten schützt. Vorsicht ist bei Vertragsangeboten geboten, die hohe Anzahlungen oder Vorkasse fordern, ohne dass entsprechende Bauleistungen erbracht wurden.

Ein korrekter Zahlungsplan sollte immer eine Sicherheitsleistung beinhalten, die der Unternehmer stellt. Bauherren sollten den Vertrag und den Zahlungsplan vor Unterschrift laut VPB von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen. So können sie sicherzustellen, dass die Zahlungen den Baufortschritten angemessen sind.
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Bauvertrag: Sonderwünsche sollten präzise formuliert werden

Auch im Schlüsselfertigbau ist es möglich, individuelle Anpassungen wie spezielle Bodenbeläge oder zusätzliche Badezimmer vorzunehmen. Ein Beispiel dafür ist der Wunsch nach einem speziellen Leerrohr für eine PV-Anlage. Sonderwünsche im Bauvertrag sollten allerdings präzise formuliert werden, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

Im aktuellen Fall wurde die Baubeschreibung um einen Sonderwunsch des Bauherren ergänzt. Dieser lautete: „Liefern und Einbauen eines Leerrohrs EN 40 im Schacht von KG bis DG gemäß Baubeschreibung ohne Leerdose inkl. Zugdraht. Das Einziehen der Leitungen erfolgt in Eigenleistung.“ Allerdings endete das Leerrohr nicht wie erwartet unter den Dachziegeln, sondern im Dachgeschoss.

Doch hat der Bauherr das Recht darauf, dass das Leerrohr bis unter die Dachhaut eingebaut wird? Oder hat die Baufirma sich exakt an die Baubeschreibung gehalten? Das sind Unklarheiten, die nun Juristen klären müssen. Der Leiter des VPB-Regionalbüros Stuttgart Andreas Garscha betont, dass ungenaue Formulierungen oft zu Streitigkeiten führen. Bauherren sollten daher unabhängige Sachverständige hinzuziehen, besonders bei der Formulierung von Sonderwünschen im Bauvertrag.
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Herbst: Dach vor Wetterextremen schützen

Im Herbst und zu anderen Jahreszeiten ist es insbesondere nach Stürmen, Stark- oder Dauerregen wichtig, Dachziegel auf Verschiebungen oder Schäden zu kontrollieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Dipl.-Ing. Marc Ellinger vom VPB empfiehlt aber, nicht nur die Dachziegel, sondern auch Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig zu inspizieren und zu warten, um Fassadenschäden durch unkontrollierten Wasserablauf zu verhindern. Durch die Überprüfungen können kostspielige Wasserschäden vermieden werden.

Bei Flachdächern müssen große Wassermengen – wie zum Beispiel durch Starkregen – besonders schnell ableiten, um eine Überlastung der Dachkonstruktion zu verhindern. Flachdächer sollten auch einen Notüberlauf haben, der bei starken Regenfällen eine angemessene Entwässerung gewährleistet. Gründächer benötigen zudem Schutzmaßnahmen wie Siebe für ihre Entwässerungssysteme, damit es nicht durch Verstopfungen durch Pflanzenteile kommt.

Letztlich sollten Immobilieneigentümer laut VPB überlegen, Regenwasser für die Gartenbewässerung oder die Nutzung im zu Haus sammeln. Dazu sind Regentonnen oder spezielle Systeme erforderlich. Der VPB rät, sich bei der Planung solcher Systeme sachkundige Beratung einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass alle baulichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
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Arbeitszimmer: Steuerliche Vorteile und flexible Nutzungsmöglichkeiten

Beim Planen eines Hauses ist die Integration eines Arbeitszimmers eine sinnvolle Überlegung, nicht nur wegen des zunehmenden Trends zum Home-Office, sondern auch wegen potenzieller steuerlicher Vorteile. Ein gut durchdachtes Arbeitszimmer erhöht die Funktionalität des Hauses und kann langfristig zur Wertsteigerung beitragen. Angesichts der digitalen Arbeitswelt kann so ein Raum vielseitig genutzt und an veränderte Bedürfnisse angepasst werden.

Wird ein Arbeitszimmer eingeplant, sollten verschiedene Faktoren berücksichtiget werden wie die Größe, die Lage im Haus und die Nähe zu einem Gäste-WC. So lassen sich sowohl die Arbeitsatmosphäre als auch die Privatsphäre optimieren. Die Ausstattung mit ausreichend Tageslicht, einer adäquaten Anzahl an Steckdosen und eventuell zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen wie abschließbaren Türen, sind ebenfalls wichtige Aspekte. In der Bauphase können sie einfacher und kostengünstiger realisiert werden.

Steuerlich kann ein Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden, was finanzielle Entlastungen mit sich bringt. Ändert sich der berufliche Bedarf, kann das Zimmer in ein privates Büro, Lesezimmer oder Gästezimmer verwandelt werden. Der multifunktionale Raum sollte sich nahtlos in das Wohnkonzept einfügen, um den Alltag signifikant zu erleichtern.
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Balkon: Darauf ist beim nachträglichen Anbau zu achten

Durch einen nachträglichen Balkonanbau bietet sich die Möglichkeit, den Wohnraum zu erweitern und den Immobilienwert zu steigern. Vor allem bei bestehenden Gebäuden kann mit unterschiedlichen Balkonsystemen wie Vorstellbalkonen, Anbaubalkonen oder freitragenden Balkonen gearbeitet werden. Die Baumaßnahmen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung hinsichtlich der Statik, um die Struktur des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen.

Die Kosten variieren je nach Balkontyp und Material zwischen 3.000 und 5.000 Euro, zuzüglich möglicher zusätzlicher Ausgaben für Geländer, Bodenbeläge und Türen. Neben den Kosten spielen auch Genehmigungen eine wesentliche Rolle beim Balkonanbau. In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, die detaillierte Unterlagen und Nachweise über die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften verlangt.

Bauliche Veränderungen am Haus, wie der Anbau eines Balkons, bedürfen oft der Zustimmung der Bauämter. Bei Mehrfamilienhäusern müssen auch die anderen Eigentümer dem Anbau eines Balkons zustimmen. Dabei müssen spezifische Landesbauordnungen und Abstandsflächenregelungen beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn einige kleinere Balkonprojekte verfahrensfrei sein können, empfiehlt es sich, zur Sicherheit einen offiziellen Bauantrag zu stellen.
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E-Ladestation: Schon beim Hausbau einplanen

Bauherren können beim Hausbau – im Vergleich zum späteren Nachrüsten – signifikant sparen, wenn sie direkt eine E-Auto-Ladestation einplanen. Die Erstinstallation während des Baus ist wesentlich günstiger, da notwendige Anpassungen im Stromnetz und bauliche Maßnahmen direkt integriert werden können. Darauf weist das Portal „finanzen.net“ hin.

Die Installationskosten für eine Ladestation beim Hausbau betragen unter 1.000 Euro. Dies steht im starken Kontrast zu den Kosten des Nachrüstens, die bis zu viermal höher sein können. Darüber hinaus fördert die KfW die Installation mit 900 Euro pro Ladepunkt, was die finanzielle Belastung weiter mindert.

Eine Ladestation bietet die Möglichkeit, diese mit einer Photovoltaikanlage (PV) zu koppeln, um das Elektroauto mit selbst produziertem Strom zu laden. Dies maximiert die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Installation. Ein ausreichend dimensioniertes PV-System stellt sicher, dass sowohl der Haushalts- als auch der Fahrzeugstrombedarf gedeckt werden können, wodurch sich langfristige Ersparnisse erzielen lassen.
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Verantwortlichkeiten: Bauherren sollten für klare Verhältnisse sorgen

Bauherren sollten die Versorgung mit Strom und Wasser sicherstellen, bevor mit den Bauarbeiten auf ihrem Grundstück angefangen wird. Sind auf dem Grundstück selbst noch keine Anschlüsse vorhanden, können dazu normalerweise Hydranten und Stromkästen in der Nähe genutzt werden. Möchten Bauherren dies, müssen sie jedoch Genehmigungen dafür bei der Kommune sowie beim örtlichen Versorgungsbetrieb beantragen.

Zudem müssen Bauherren sich für die Einrichtung der Anschlüsse sowie der verbrauchserfassenden Zähler an Fachfirmen wenden. Vorsichtig sein sollten sie bei entsprechenden Klauseln im Bauvertrag wie: „Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn in ausreichendem Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.“ Dann könnte es schnell teuer werden, denn die Baufirma habe kein Interesse daran Strom zu sparen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (VPB).

Neben der Sicherstellung von Strom und Wasser sollten Bauherren auch darauf achten, dass Baufahrzeuge wie Kräne und Schwerlaster zum Grundstück gelangen können. Außerdem weist der VPB darauf hin, dass eine Baustellentoilette organisiert werden muss. Diese sowie der Bauwagen als Aufenthaltsbereich für die Mitarbeiter und die Entsorgung der Bauabfälle fallen in die Verantwortung des Bauunternehmers. Daher sollten Bauherren keine Klauseln akzeptieren, bei denen sie in diesen Punkten selbst in die Pflicht genommen werden. Sie können sich vor Vertragsunterzeichnung auch von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen.
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Bau: VPB gibt Tipps zum Umgang mit Schäden

Beim Entdecken unklarer Feuchteschäden oder Schimmelbildung ist es entscheidend, keine voreiligen Reparaturen zu starten. Diese können oft Beweise zerstören, die für die Klärung der Verantwortlichkeiten wichtig sind. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Stattdessen rät Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, zur Ruhe und zur sorgfältigen Dokumentation der Schäden.

Vor weiteren Schritten sollten Eigentümer ihre Versicherung und, falls erforderlich, die Hausverwaltung informieren. Bei Schäden während der Gewährleistungsfrist muss auch die zuständige Baufirma informiert werden. Diese hat – innerhalb einer angemessenen Frist – ein Recht auf Nachbesserung.In Notfällen sind Eigentümer jedoch dazu verpflichtet, umgehend zu handeln, um Schäden minimal zu halten. Dies können sie machen, indem sie entweder selbst eingreifen oder entsprechende Notdienste kontaktieren. Treten Schäden auf, ist eine umfassende fotografische Dokumentation unerlässlich, um später die Ursache und Verantwortlichkeit klären zu können.
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Bauprojekte: Vorsicht vor Altlasten in ehemaligen Industriegebieten

In ehemaligen Industriegebieten, in denen Wohnraum entstehen soll, können Altlasten in den Böden eine kostspielige Herausforderung darstellen. Schwermetalle und andere Gifte machen oft eine aufwendige Bodensanierung notwendig, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. Der Verband Privater Bauherren empfiehlt daher, die Bodenqualität bereits vor dem Grundstückskauf eingehend zu prüfen. So können später hohe Sanierungskosten vermieden werden.

Besonders wenn Zweifel an der Bodenbeschaffenheit bestehen, sollten Potenzielle Käufer vor dem Erwerb eines Grundstücks eine solche Baugrunduntersuchung durchführen lassen. In einem fachgerechten Gutachten wird das Ausmaß der Belastungen festgehalten. Es kann sich lohnen, die Kosten für die Untersuchung aufzubringen. So können mögliche Zusatzkosten für die Bodensanierung mit in die Kaufpreisverhandlungen einbezogen werden.

Ein unabhängiger Bausachverständiger kann angehende Bauherren bei der Wahl der notwendigen Untersuchungen unterstützen und sicherstellen, dass die Ergebnisse korrekt in die Kaufverträge einfließen. Dies schützt Bauherren nicht nur vor unerwarteten Zusatzkosten, sondern ermöglicht ihnen auch eine realistische Einschätzung des gesamten Bauvorhabens.
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Keller: Ungünstige Bodenverhältnisse erfordern Spezialkonstruktion

Auf unzuverlässigem Untergrund ist oft eine „Weiße Wanne“ erforderlich. Damit wird eine Konstruktion aus wasserundurchlässigem Beton bezeichnet, die besonders bei feuchten oder schwierigen Bodenverhältnissen eingesetzt wird. Diese Methode verhindert effektiv das Eindringen von Wasser, erfordert jedoch eine präzise Ausführung und spezielle Betonmischungen, um langfristig zuverlässig zu funktionieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

Häufig führe es jedoch zu zusätzlichen Kosten, wenn der Baugrund Probleme wie eine geringe Tragfähigkeit oder komplexe Bodenbeschaffenheit aufweist. Die Zusatzkosten können beispielsweise für die Stabilisierung des Grundes oder für spezielle Bauweisen anfallen, um die Struktur sicher zu gründen. Deshalb ist es wichtig, bereits vor Baubeginn eine detaillierte Analyse des Bodens durchzuführen und gegebenenfalls für die Anpassung des Bauplans zu zahlen.

Es sei ratsam, sich bei der Planung und Durchführung von Bauten auf schwierigen Grundstücken an unabhängige Bausachverständige zu wenden. Experten können eine wertvolle Beratung bieten und sicherstellen, dass alle notwendigen technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie helfen auch dabei, potenzielle zusätzliche Kosten zu identifizieren und zu minimieren, die durch unerwartete Bodenprobleme entstehen könnten.
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