Gebäude: Professor äußert sich zu Wärmepumpen

„Wir können aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden nutzbare Wärme gewinnen – die Effizienz ist bei Wärmepumpen enorm“, meint Prof. Dr. Michael Schaub von der Hochschule Coburg. Neben einer CO2-Reduzierung könnten Wärmepumpen auch der Entlastung der Stromnetze dienen. Studien prognostizieren, dass zwischen 60 und 80 Prozent der Wärme in der Zukunft durch Wärmepumpen gedeckt werden.

Prof. Schaub unterstreicht, dass Wärmepumpen, besonders bei Bestandsgebäuden, dank neuester Technologie effektiv funktionieren. Selbst bei Minustemperaturen könne warmes Wasser für die meisten Gebäude bereitgestellt werden.

Es sei allerdings ein stufenweiser Ansatz bei der Finanzierung und Umsetzung von energieeffizienten Gebäudetechnologien notwendig. Anstatt sofort alle Heizsysteme auszutauschen, sollten Hausbesitzer priorisierte Pläne erstellen und mit kleineren Projekten beginnen. Das Ziel ist es, nicht alles gleichzeitig finanzieren zu müssen.

Quelle und weitere Informationen: hs-coburg.de
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Hauskauf: Förderstopp bei vier KfW-Förderprogrammen

Zu Verunsicherung in Bezug auf die Eigenheimförderung könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts führen. Dieses hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt (2 BvF 1/22). Das Gesetz zielte darauf ab, eine im Jahr 2021 vorgesehene, aber nicht genutzte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ [später in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt] für zukünftige Haushaltsjahre verfügbar zu machen.

Von dem Urteil sind laut Wirtschaftswoche auch Neubauförderprogramme betroffen, die das Bundesministerium erst in diesem Jahr auf den Weg gebracht hatte. Konkret geht es um den Förderstopp für zinsverbilligte Kredite der KfW, und zwar für die vier Programme „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (134), „Altersgerechtes Umbauen“ (455-B), „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (202) sowie das „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ (805). Die KfW weist darauf hin, dass bereits zugesagte Förderdarlehen von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen sind.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Kreditaufnahmen nicht erfüllt, die durch Notlagen bedingt sind. Die Nichtigkeit des Gesetzes hat zur Folge, dass der Umfang des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro reduziert wird. Für bereits eingegangene Verpflichtungen, die dadurch nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber anderweitige Kompensationen finden.

Quellen: bundesverfassunggericht.de/(2 BvF 1/22)/wiwo.de/rtl.de/kfw.de
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Energiesparen: Diese Änderungen gelten 2024

Ab 2024 treten Änderungen im Bereich des Energiesparens in Kraft. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Eine wesentliche Neuerung ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installieren, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Für bestehende Gebäude außerhalb von Neubaugebieten oder bei einem Heizungsaustausch gelten gestaffelte Fristen bekommen die Einwohner etwas mehr Zeit – in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Die Pflicht greift allerdings schneller, wenn der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes vor Ort bereits beschlossen worden ist.

Die Neuerungen im GEG beinhalten verschiedene Optionen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Gas- oder Ölheizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl sowie Kombinationen aus Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, müssen jedoch ab 2029 einen gewissen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.

Die Förderungen für Heizungsaustausche und Sanierungen werden erhöht, einschließlich eines „Speedbonus“ für schnell umgesetzte Projekte und spezieller Boni für einkommensschwache Haushalte. Ab März 2024 gelten auch höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Weitere Änderungen umfassen unter anderem die steigenden CO2-Preise, die zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen. Eine Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 erhöht den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro kWh. Weitere Änderungen finden Interessenten auf: verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Rundfunkbeitrag: Klägerin muss trotz Unzufriedenheit zahlen

Kritik an der Programm- und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Das erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, AZ: 7 BV 22.2642). Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin aus dem Landkreis Rosenheim zuvor die Rundfunkbeitragspflicht aufgrund angeblichen „strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ infrage gestellt. Das Verwaltungsgericht München wies diese Klage in erster Instanz zurück und ließ die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

In der Berufung betonte der BayVGH, dass der Rundfunkbeitrag gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allein als Gegenleistung für die Rundfunkempfangsmöglichkeit erhoben wird. Das Hauptziel des Beitrags besteht darin, eine unabhängige, bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes garantiert die Programmfreiheit, die die institutionelle Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten schützt und sie vor externer Beeinflussung bewahrt.

Das Gericht machte weiterhin deutlich, dass die Kontrolle über die Einhaltung verfassungsmäßiger Vorgaben durch die pluralistisch besetzten Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten erfolgt. Einwände bezüglich der Programminhalte beeinflussen demnach nicht die Rundfunkbeitragserhebung. Betroffene haben die Möglichkeit, sich an die vorgesehenen Stellen der Rundfunkanstalten zu wenden. Gegen das Urteil kann die Klägerin binnen eines Monats beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.

Quelle: vgh.bayern.de/AZ: 7 BV 22.2642
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Möbel: Portal liefert Tipps zum Selbermachen

Das Interesse am Selbermachen wächst laut des Portals brigitte.de stetig, insbesondere an DIY-Möbeln. Statt immer nur fertige Produkte zu kaufen, ziehen viele Menschen es vor, ihre eigenen Kreationen herzustellen. Dieser Trend zeige sich auf verschiedene Weise – von Upcycling alter Gegenstände über die eigene Herstellung eines Waschmittels bis zum Anbau von Lebensmitteln. Wer sich dem Do-it-yourself-Prinzip nähern möchte, kann mit kleineren Projekten beginnen. Dazu liefert das Portal einige DIY-Möbelideen.

Ein Bücherturm könne beispielsweise als Beistelltisch dienen. Alles, was dazu benötigt wird, sind aussortierte Bücher, Farbe sowie eine Heißklebepistole. Die Bücher werden übereinander geklebt, bemalt und können dann als Tisch verwendet werden. Auch lässt sich auf eigene Faust ein Couchtisch herstellen, und zwar aus einem Drahtkorb und einem Holztablett. Mit einigen Schrauben und etwas Farbe ist schnell einen neuen Tisch entstanden. Mit wenigen Kisten, einer Holzplatte und optionalen Rollen können DIY-Fans ein individuelles Regal erstellen.

Größere DIY-Möbelprojekte, insbesondere mit Paletten, bieten ebenfalls zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Paletten-Sofas für den Garten oder Garderoben für das Wohnzimmer – der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Es gibt sogar Anleitungen für den Bau eines Bettes aus Paletten. Für diejenigen, die Inspiration suchen, bietet der Artikel weitere Tipps und Ideen.

Quelle: brigitte.de
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Wohnimmobilienmarkt: Das sind die Entwicklungen

Tel Aviv hat als teuerste Immobilienstadt im Wirtschaftsraum Europa-Arabien-Afrika (EMEA-Raum) mit einem Quadratmeterpreis von 14.740 EUR Paris überholt. Südosteuropäische Länder wie Bosnien-Herzegowina, Ungarn und Kroatien verzeichneten beachtliche Preissteigerungen von über 20 Prozent. Im Gegensatz dazu erlebten Großbritannien und Dänemark deutliche Preisrückgänge von 17,9 bzw. 9,6 Prozent. Das geht aus dem Deloitte-Property-Index hervor.

Das Jahr 2022 stand laut Deloitte im Zeichen der nachhaltigen Transformation im Immobiliensektor, getrieben durch Herausforderungen wie die Energiekrise. Projektentwickler und Hausbesitzer integrierten verstärkt alternative Energielösungen, darunter Sonnenkollektoren und geothermische Systeme. Diese Veränderungen begünstigten Mietwohnkonzepte in Europa und führten zu einer steigenden Nachfrage nach umweltfreundlichen und energieeffizienten Wohnlösungen.

In Deutschland verlangsamte sich der Immobilienboom, wobei der Kaufpreisanstieg moderat blieb, während die Mieten aufgrund von Wohnungsmangel und zurückgehender Bautätigkeit stiegen. Die deutsche Wohnimmobilienlandschaft zeigte weiterhin erhebliche Unterschiede, wobei München mit 11.400 Euro pro Quadratmeter deutlich über dem Durchschnitt lag. Trotz externer Herausforderungen wie steigenden Energiekosten und erhöhten Finanzierungskosten erwarten die Experten ab 2023 eine Stabilisierung auf dem Investitionsmarkt.

Quelle: www2.deloitte.com
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Junges Wohnen: Wohnheimplätze verdoppelt

Die Anzahl der in der sozialen Wohnraumförderung geplanten Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende hat sich in diesem Jahr durch das Förderprogramms „Junges Wohnen“ mehr als verdoppelt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor.

Während 2022 noch rund 2.700 neue Wohnheimplätze geplant waren, steigt die Zahl 2023 auf etwa 5.700. Bei der geplanten Modernisierung seien es dieses Jahr 3.500 Plätze im Vergleich zu 1.400 im Vorjahr.

Das Ziel des Programms ist es, jungen Menschen, besonders in Großstädten, bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Es handelt sich dabei um ein Subprogramm des sozialen Wohnungsbaus, das sowohl Neubauten als auch Modernisierungen fördert.Das Bundesbauministerium hat 500 Millionen Euro für das Förderprogramm. Die Bundesländer sind zuständig für die Umsetzung des Programms. Das Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ ist ein Teilprogramm des sozialen Wohnungsbaus.

Quelle: bmwsb.de
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Fahrradgaragen: Bauvorschriften beachten

Für den Bau von Fahrradgaragen kann in einigen Regionen eine Genehmigung erforderlich sein. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wer bereits eine bestehende Garage oder einen Geräteschuppen besitzt, habe meist keine Probleme. Diese zu nutzen, sei zulässig.

Bauherren, die eine neue Fahrradgarage errichten möchten, sollten sich laut VPB jedoch mit den jeweiligen Landesbauordnungen auseinandersetzen. In diesen könne festlegt werden, ob eine Baugenehmigung nötig ist, etwa aufgrund von bestimmten Größen- oder Höhenvorgaben. Neben den Landesbauordnungen können auch die kommunalen Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne Vorgaben enthalten.

Der VPB empfiehlt, vor der Errichtung oder dem Kauf einer Fahrradgarage Rücksprache mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden zu halten. Dies verhindere mögliche Konflikte und stelle sicher, dass alle Vorgaben korrekt umgesetzt werden.Quelle: VPB
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KI: Einsatz in der Immobilienbranche gewinnt an Bedeutung

Über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in ihren Gebäuden denkt mehr als ein Drittel der Immobilienprofis nach. 32 Prozent nutzen die KI bereits aktiv. Das geht aus einer aktuellen Studie des Energiedienstleisters Techem hervor. Die Studie zeigt auf, dass die größten Vorteile von KI bei Maßnahmen für die CO2-Reduktion (53 Prozent) und das adaptiven Lernen erwartet werden, wie der Anpassung der Heiztemperatur an das Nutzerverhalten (52 Prozent). Trotzdem sehen sich viele durch fehlendes Fachwissen (64 Prozent) und hohe Kosten (44 Prozent) bei der Implementierung gehemmt.

Karl Kornwolf, Head of Business Platforms von Techem, betont die Notwendigkeit, leicht umsetzbare und kostengünstige KI-Lösungen zu entwickeln, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen in Gebäuden zu senken. Laut der Umfrage halten 77 Prozent KI-gestützte Heizungsoptimierungen für effektive Klimaschutzmaßnahmen.

Techems Daten belegen, dass durch solche Systeme durchschnittlich 15 Prozent Energie eingespart werden können. Diese Lösungen seien nicht nur kosteneffizient, sondern erfordern auch keine baulichen Eingriffe und ermöglichen eine einfache Umsetzung von Optimierungen. Für die Studie wurden 100 Geschäftsleute aus dem Immobiliensektor befragt.

Quelle: techem.com
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Betrug: Die Enkeltrick-Maschen

Das Telefon klingelt und eine unbekannte Stimme fragt beispielsweise: „Rat mal, wer dran ist?“. Das Opfer, oft ein älterer Mensch, macht eine Vermutung und der Täter schlüpft in die entsprechende Rolle, oft als Enkel. Diese Vertrauensbasis nutzend, erzählt der vermeintliche Enkel von einem geplanten Hauskauf, für den dringend eine Anzahlung benötigt wird und bittet die Großmutter oder den Großvater um finanzielle Hilfe. Die Geschichte wird durch weitere Anrufer untermauert, wie einem angeblichen Notar, bis das Opfer das Geld übergibt.

Soziologe Dr. Christian Thiel hat erforscht, warum Betrugsmaschen wie der Enkeltrick immer noch greifen. Er beschreibt Betrug als ein komplexes „Straßentheater“, bei dem nicht nur die eigentliche Täuschung, sondern der gesamte Ablauf, wie die Dramaturgie und die Geschichte, zentral sind. Dabei sind viele der betrügerischen Techniken Jahrhunderte alt, jedoch immer noch wirksam. Dr. Christian Thiel hat juristische und mediale Fälle verfolgt und Interviews mit Opfern, Tätern und der Polizei geführt.

Betrug, besonders der Enkeltrick, ist tief in der Manipulation von Vertrauen und Emotionen verankert. Beim Betrug geht es nicht nur um das Entwenden von Vermögen, sondern auch darum, das Opfer in eine Position zu bringen, in der es sich nicht an Dritte oder die Polizei wendet. So werden beispielsweise Situationen geschaffen, in denen das Opfer sich unmoralisch verhalten hat oder aus Scham schweigt. Dr. Christian Thiel betont, dass hinter jedem Trick ein detailliertes Set an Taktiken und Strategien steht.

Quelle: idw-online.de
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