Urteil: Fortsetzung des Mietverhältnisses gegebenfalls erforderlich

Mieter können unter Umständen eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses erzwingen. Das geht aus einem noch nichts rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin II hervor (AZ: 67 S 264/22). So wurde Mietern der Verbleib in ihrer Berliner Wohnung für weitere zwei Jahre zugesichert, trotz einer wirksamen Eigenbedarfskündigung der Vermieterin.Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Diese hat es den Mietern bislang trotz intensiver Suche unmöglich gemacht, angemessenen Ersatzwohnraum zu finden. Laut des Landgerichts stand den Mietern sogar über das sogenannte Geschütze Marktsegment (GMS) in absehbarer Zeit kein Ersatzwohnraum zur Verfügung. Beim GMS handelt es sich einem Vertrag zwischen dem Land Berlin und einigen Wohnungsunternehmen, das Wohnungslosen bei der Wohnungssuche hilft.

In die Entscheidung floss auch ein, dass der geltend gemachte Eigenbedarf der Vermieterin nicht dringlich sei. Doch obwohl die Mieter erst mal in der Wohnung bleiben dürfen, berücksichtigt das Gericht auch die Interessen der Vermieterin. Die Nettokaltmiete, die von den Mietern gezahlt werden muss, wurde nun auf ein marktübliches Niveau angehoben.Quelle: berlin.de/AZ: 67 S 264/22
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Energiemarkt: Fragen im Energie-Monitoring gestrichen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat etwa ein Drittel der ehemals 550 Fragen aus ihrem Energie-Monitoring gestrichen. Grund dafür sei unter anderem ein „Bürokratieabbau“. In jedem der insgesamt zehn Fragebogen kommt es zu Streichungen. Das Team „Energie und Bauen“ des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) kritisiert diese Entwicklung, weil sie Nachteile im Hinblick auf die Markttransparenz für Verbraucher befürchtet.Der bvzb fordert daher unter anderem Themenkomplexe wie das Monitoring zum E-Ladesäulenstrom, die Informationen zu Ladepunkten und die Ladestromtarife und die Höhe des Geldbetrags, mit dem der Haushaltskunde im Regelfall mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug sein muss, bevor eine Unterbrechung der Versorgung angedroht wird, weiterhin im Monitoringbericht abzubilden.Laut vzbv trägt der „jährliche Monitoringbericht der BNetzA und des Bundeskartellamts in besonderem Maße zu einer hohen Markttransparenz der Strom- und Gasmärkte bei“. Gerade dann, wenn sich Energiemarkte stark verändern, könne ein solcher Bericht für Verbraucher und Verbände wichtig sein, um sich über die Entwicklungen und das Verhalten der Unternehmen zu informieren. Die Datenerhebung findet voraussichtlich vom 18. März bis zum 26. April statt.Quelle und weitere Informationen: vzbv.de/bundesnetzagentur.de
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KI: Technologie trifft Fürsorge

Soll ein KI-System frühzeitig gesundheitliche Risiken im Alltag von Senioren erkennen, ist eine enge Begleitung und Unterstützung der Senioren dennoch unerlässlich. Dies hat eine Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft gezeigt.Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit, die technologischen Anwendungen verständlich zu gestalten und durch vertraute Personen erläutern zu lassen. Für den breiten Einsatz von Assistenzsystemen sei es entscheidend, ältere Menschen aktiv miteinzubeziehen und eine ständige Kommunikation über Bedienungserfolge sowie Probleme zu gewährleisten.Mit dem Projekt „KI@Home“ hat das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheitssektor an älteren Menschen mit eigener Wohnung in Berlin, Brandenburg und Bayern ein System getestet, das dazu beitragen soll, sie sicher, gesund und möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu lassen.Quelle: idw-online.de/iso-institut.de
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Ferienimmobilien: Stabile Preise auf Mallorca

Die Preise für Ferienimmobilien in Mallorca bleiben stabil. Das geht aus der Studie „Ferienimmobilienmarkt auf Mallorca 2024“ hervor. Demnach ist der Durchschnittspreis um rund 1,7 Prozent auf knapp 5.800 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Eine besonders große Preissteigerung von rund 13,5 Prozent gibt in der Inselmitte. Im Durchschnitt am teuersten sind die Immobilien mit 7.700 Euro pro Quadratmeter im Südwesten. Die teuerste Immobilie kostet dort 9.544 Euro pro Quadratmeter.

Für Ferienimmobilien mit Meerblick müssen Käufer künftig noch tiefer in die Tasche greifen. Im Norden sind die Preise für diese um 12,7 Prozent, im Süden um 16,7 Prozent und im Palma City um 5,6 Prozent gestiegen. Auch für Häuser und Villen mit Pool werden Preisaufschläge fällig. Bei den Pools unterscheiden die Studienautoren noch einmal in „Luxuspools“ und „normale Pools“. Gegenüber Objekten ohne Pool wird für Häuser und Villen mit Luxuspools ein Preisaufschlag von fast 75 Prozent fällig, für Häuser und Villen mit normalen Pools ein Preisaufschlag von zirka 50 Prozent.

Das Objektangebot ist laut der Studienautoren jedoch zurückgegangen, im Südwesten sogar um über 40 Prozent. Daraus schlussfolgern die Studienautoren eine sehr hohe Nachfrage in dieser Region. Herausgegeben wurde die Studie vom Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag von Porta Mallorquina Real Estate. Die vollständige Studie ist kostenlos unter steinbeis-cres.de abrufbar.

Quelle: steinbeis-cres.de/mallorcamagazin.com
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3D-Druck: Wellenförmiges Haus in Heidelberg bezogen

Ein durch 3D-Druck entstandenes Haus ist in Heidelberg kürzlich von einer Firma bezogen worden. Bei dem Haus handelt es sich laut Angaben der verantwortlichen Kraus-Gruppe um das „derzeit größte 3D-gedruckte Gebäude Europas“ und besteht aus „100 Prozent recyclebarem Material“. Es ist 54 Meter lang, 11 Meter tief und 9 Meter hoch.Die Hausfassade erinnert an Wellen. Laut Kraus-Gruppe ist das Haus innerhalb weniger Wochen entstanden; verschiedene Medien berichten von einer Bauzeit von 140 bis 170 Stunden. Der Entwurf für das 3D-Haus stammt von „Mense-Korte ingenieure+architekten“ und „SSV Architekten“. Für den 3D-Druck ist „PERI 3D“ verantwortlich.Für den 3D-Druck wurde ein spezieller Zement entwickelt. Ein Forscher der Technischen Universität Dresden gibt zu bedenken, dass der verwendete Beton aufgrund möglicher langer Transportwege noch nicht ganz so umweltfreundlich sei. Wer mehr über das Haus erfahren möchte, wird unter anderem auf kraus-heidelberg.de/referenzen/3d-druck/ fündig.Quellen: kraus-heidelberg.de/tageschau.de/swr.de
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Hochwasser: Schnelles Handeln erforderlich

Wenn Hochwasser Häuser erreicht, ist rasches Handeln gefragt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wasser im Keller sollte sofort entfernt werden, um kostspielige Schäden wie Schimmelbildung zu verhindern. Zu einer Schimmelbildung kommt es laut VPB besonders bei Gebäuden mit wärmegedämmten Kellern. Um langfristige Schäden zu verhindern, sei ein schnelles Trockenlegen essenziell.

Hauseigentümer sollten laut VPB nach Hochwasserschäden ihre Versicherungsdokumente prüfen. Eine Elementarschadenversicherung deckt in der Regel Überschwemmungsschäden ab. Für eine genaue Schadensbeurteilung und Festlegung der nötigen Maßnahmen sei die Expertise eines Sachverständigen unerlässlich.

Bei der Sanierung ist Vorsicht geboten. Lokale Fachfirmen sollten bevorzugt werden, da nach Hochwasser auftauchende, reisende Handwerkertrupps laut VPB oft unzureichend qualifiziert sind. Unabhängigen Sachverständige begleiten nicht nur die fachgerechte Sanierung, sondern helfen auch bei der Planung zur langfristigen Absicherung der Immobilie gegen Hochwasserschäden.Quelle: Verband Privater Bauherren
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Urteil: Wer haftet, wenn ein Baum umstürzt?

Ein Eigentümer kann nicht unbedingt dafür haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund eines Sturms zu Schäden kommt. Das entschied das Amtsgericht München (113 C 18489/22). Im vorliegenden Fall stürzte bei einem Unwetter ein Baum auf ein geparktes Auto gegenüber eines Parkhauses, dessen Betreiber die Verkehrssicherungspflicht innehatte. Das Auto erlitt einen Totalschaden. Die Eigentümerin des Autos ging von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. Sie forderte Schadensersatz. Das Amtsgericht München entschied jedoch gegen die Klägerin. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Betreiber des Parkhauses seine Pflichten verletzt hatte.

Aus dem Urteil geht hervor, dass für eine Haftung nicht nur die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hätte bewiesen werden müssen, sondern auch eine bestehende Schädigung der Bäume. Doch auch bei regelmäßiger Kontrolle und Pflege der Bäume durch den Betreiber – wie in diesem Fall – können naturbedingte Ereignisse wie Unwetter zu Schäden führen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen. Das Gericht betonte, dass eine abstrakte Gefahr durch Bäume als naturbedingt hinzunehmen ist.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Beweisführung für Kläger in Fällen, in denen sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vermuten. Für Eigentümer von Fahrzeugen bedeutet das Urteil, dass sie sich nicht automatisch auf eine Entschädigung bei Schäden durch Bäume während eines Unwetters verlassen können.Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 113 C 18489/22
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Holzindustrie: Bundesverband beklagt fehlenden Versicherungsschutz

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) sieht sich mit einem ernsten Problem konfrontiert: einem zunehmenden Mangel an Versicherungsschutz in der Branche. Der DeSH Er ist alarmiert über die wachsende Zahl von Unternehmen, die keine Versicherungspartner mehr finden. Maßnahmen zur Brandmeldung und -bekämpfung seien insbesondere für kleine bis mittelständische Unternehmen nicht mehr realisierbar.

„Teilweise übersteigen die geforderten Brandmeldeanlagen mit den Selbstbehalten den halben Jahresumsatz eines Betriebes. Doch ohne Versicherungsschutz gibt es weder Kredite noch Investitionen – mittelfristig droht vielen Unternehmen das Aus“, so DeSH-Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt. Diese Entwicklung könne letztlich zu Lücken in der gesamten Wertschöpfungskette führen.

Der DeSH fordert eine Kooperation zwischen der Branche und den Versicherern. Außerdem möchte er mehr Flexibilität und weniger Bürokratie von den Versicherern. Der Verband schlägt moderne, KI-basierte Brandschutzsysteme als Lösung vor und sucht nach neuen, gemeinsamen Wegen, um die Branche und ihre regionalen Arbeitgeber zu unterstützen.

Quelle: holzindustrie.de
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Immobilien: Studie zu Investmentmarkt

Der Immobilien-Investmentmarkt in Deutschland erlebte 2023 einen deutlichen Rückgang. Das Transaktionsvolumen war das niedrigste seit 2011. Trotz dieses Einbruchs hellt sich das Investitionsklima langsam auf, und es wird eine gewisse Erholung erwartet. Das geht aus der Studie „Trendbarometer 2024“ des Unternehmens Ernst & Young (EY) hervor. Ein Viertel der Befragten rechnet weiterhin mit einem Rückgang, während 45 Prozent eine Seitwärtsbewegung und ein Drittel eine Zunahme der Marktdynamik vorhersagen.

Studienautor und Managing Partner von EY Real Estate Florian Schwalm weist darauf hin, dass der Markt sich zwar stabilisiert, aber noch nicht vollständig erholt hat. „Leider sind auch weitere Insolvenzen entlang der Wertschöpfungskette alles andere als unwahrscheinlich. Dies wiederum setzt die Marktpreise der Assetklasse Immobilien weiter unter Druck. 2024 schlägt die Stunde der Restrukturierung“, so Florian Schwalm.

Im Bereich des Wohnungsneubaus und der Büroimmobilien gebe es weiterhin Probleme. Es werden mehr Wohnungen gebraucht als gebaut werden. Für Büroimmobilien erwarten die Investoren weiterhin sinkende Preise. Laut EY gibt es aber auch gute Nachrichten. Für hochwertige Wohnimmobilien in sehr guten Lagen werden stabile oder steigende Preise erwartet. Für Logistikimmobilien rechnen die von EY befragten Investoren ebenfalls mit stabilen Preisen.

Quelle: ey.com
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Dachdeckerbranche: Teilqualifikation möglich

Im Dachdeckerhandwerk soll der Fachkräftemangel durch die Möglichkeit sogenannter Teilqualifikationen bekämpft werden. Diese Teilqualifikationen eröffnen Personen über 25 Jahren die Möglichkeit, sich schrittweise berufliche Kenntnisse anzueignen und letztendlich einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen.

Rolf Fuhrmann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, hebt die Wichtigkeit dieser Ausbildungsform hervor: „Dieser Ansatz trägt dazu bei, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und schafft eine flexible Möglichkeit für Quereinsteiger, sich in der Branche zu etablieren.“

Die Teilqualifikationen werden von der Arbeitsagentur unterstützt. Ein besonderer Aspekt dieser Teilqualifikationen ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module eine Externen-Prüfung abzulegen, um einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Diese Initiative zeigt das Bestreben des Dachdeckerhandwerks, sowohl den aktuellen Bedarf an Fachkräften zu decken als auch in die Zukunft der Branche zu investieren.

Quelle und weitere Informationen: dachdecker.org
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