Einrichtung: Tipps fürs erste Eigenheim

Beim Einrichten des ersten Eigenheims sollte der gewählte Stil konsistent durch alle Räume geführt werden, um ein harmonisches Gesamtbild zu schaffen. Zu den beliebten Stilen gehören der Landhausstil mit natürlichen Materialien, der mediterrane Stil, der Wärme und südländisches Flair ausstrahlt, sowie der minimalistische Stil, der sich durch klare Linien und zurückhaltende Farbgebung auszeichnet. Jeder Stil hat seine Besonderheiten und sollte zur Architektur des Hauses passen, um ein stimmiges Wohnambiente zu erzeugen.

Die Auswahl der Wandfarben spielt eine zentrale Rolle beim Einrichten. Neutrale Töne wie Beige oder Grau bieten eine elegante Basis und lassen sich leicht mit verschiedenen Einrichtungsstilen kombinieren. Bei der Möbelauswahl sollte auf Zeitlosigkeit und Qualität geachtet werden, um langfristige Zufriedenheit zu gewährleisten. Designerstücke können eine lohnende Investition sein, die den Wohnraum aufwertet und Individualität ausstrahlt. Multifunktionale Möbel bieten zudem praktische Lösungen für Wohnungen mit begrenztem Raum.

Um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen, sind Textilien und Beleuchtung unverzichtbar. Teppiche, Vorhänge und Kissen in abgestimmten Farben ergänzen das Interieur, verschiedene Lichtquellen wie Steh- und Tischlampen sorgen für das richtige Ambiente. Dekorative Elemente wie Vasen, Kerzen und Wandbilder setzen persönliche Akzente und verleihen dem Raum eine individuelle Note. Jedes Haus wird erst durch die passende Dekoration zu einem echten Zuhause.
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Einliegerwohnungen: Vor dem Bau Details beachten

Eine Einliegerwohnung bietet viele Vorteile, sie muss aber auch spezifische Anforderungen erfüllen. Dies sollten Eigentümer vor der Errichtung bedenken. So betont Marc Ellinger vom VPB-Regionalbüro Freiburg-Südbaden, dass eine Einliegerwohnung eine abgeschlossene Einheit bilden und einen eigenen Zugang aufweisen muss.

Zur Ausstattung einer Einliegerwohnung zählen zudem Küche und Bad, die unabhängig von der Hauptwohnung funktionieren müssen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Nutzung gemeinschaftlicher Räume, wie Waschküchen oder Abstellflächen, vertraglich zu regeln. Die Installation einer fäkalientauglichen Hebeanlage kann bei Einliegerwohnungen im Souterrain notwendig werden. Das ist insbesondere in Gebieten der Fall, die zunehmend von Starkregen betroffen sind.

Vor der Errichtung einer Einliegerwohnung ist die Klärung der rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen essenziel. Eine Baugenehmigung muss vorliegen, die maximale Größe ist zu beachten und auch die Einhaltung von Schall- und Brandschutzvorschriften ist erforderlich. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann darüber beraten, ob sich ein vorhandenes Gebäude für eine Einliegerwohnung eignet oder nicht.
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Digitalisierung: Smarte Städte und Regionen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat den „Stufenplan Smarte Städte und Regionen“ vorgestellt. Mithilfe dieses Stufenplans soll die städtische Entwicklung modernisiert und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Er zielt darüber hinaus darauf ab, Kommunen bei der Implementierung digitaler Lösungen zu unterstützen, damit sie effizient und zielgerichtet eingesetzt werden können.

Der Stufenplan beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz und Infrastruktur auf kommunaler Ebene. Dazu gehören der Aufbau eines Kompetenzzentrums, die Vernetzung vorhandener Beratungsangebote und die Erleichterung des Zugangs zu digitalen Technologien und Lösungen.

Ein weiterer Aspekt des Stufenplans ist die Schaffung eines Marktplatzes für digitale Lösungen, der die Verfügbarkeit und Sichtbarkeit digitaler Angebote verbessern soll. Dazu soll der Marktplatz „Deutschland Digital“ weiterentwickelt werden. Allgemein soll durch den Stufenplan die Digitalisierung vorangetrieben und die Lebensqualität im Land verbessert werden.
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Heizsysteme: Warum Eigentümer sich über neue Lösungen informieren sollten

Zu einer frühen Investition in ein effizientes Heizsystem rät Sebastian Herkel vom Fraunhofer-Institut ISE Eigentümern von Mehrfamilienhäusern. Sie sollten nicht erst warten, bis ihre Heizungsanlage kaputt geht, sondern sich zeitnah über ihre Optionen informieren. Grund dafür ist, dass bei Immobilien mit Baujahr in den 1960er Jahren zunächst andere Investitionen erforderlich werden können, die dann wiederum bestimmte Technologien ermöglichen.

Möchte ein Eigentümer sein Heizungssystem erneuern, müssen ihm Handwerkern dabei beratend zur Seite zu stehen. Diese Beratungspflicht zielt darauf ab, dass Eigentümer von fachgerechten Empfehlungen profitieren, welche Systeme ihren Bedürfnissen entsprechen und die Energieeffizienz maximieren. Sebastian Herkel fordert hier, dass Handwerker und Energieberater zusammenarbeiten, „am besten im Tandem“.

Die sogenannte „kommunale Wärmeplanung“ – eine planungsverantwortliche Stelle wie zum Beispiel eine Kommune – kann Unterstützung bieten. Sie kann zum Beispiel vorausschauende Maßnahmen treffen, die den Übergang zu nachhaltigeren Heizlösungen erleichtern. Es sei auch wichtig, lokale Gegebenheiten wie Lärmschutzbestimmungen zu berücksichtigen und eventuell einen alternativen Standort für die Wärmepumpe zu finden.
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Grundsteuer: Widerspruch bei Überbewertung möglich

Eigentümer können gegen zu hoch angesetzte Grundsteuerwerte Einspruch erheben. Erscheinen die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwerte realitätsfern, müssen sie die Möglichkeit zum Widerspruch bekommen. Das ist immer dann der Fall, wenn Eigentümer eine Überbewertung von mindestens 40 Prozent glaubhaft machen können. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden [II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)].

In zwei vorliegenden Fällen hatten zwei Eigentümer aus Rheinland-Pfalz vor dem Finanzgericht erfolgreich gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt. Sie wiesen erhebliche Abweichungen vom tatsächlichen Wert ihrer Immobilien nach. Ihre Argumentation beruhte auf verschiedenen Faktoren wie der schlechten Zugänglichkeit und dem Zustand der Immobilien.

Laut BFH dürfen Finanzämter für die Berechnung der Grundsteuer zwar Pauschalisierungen vornehmen, weil sich die 36 Millionen Grundstücke anders nicht neu bewerten ließen. Jedoch müsse „den Steuerpflichtigen bei verfassungskonformer Auslegung der Bewertungsvorschriften die Möglichkeit eingeräumt werden […], bei einer Verletzung des Übermaßverbots einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen“.
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Rasen: Effektive Bewässerungstechniken im Sommer und Winter

Eine gute Bewässerung ist die Grundlage für einen gesunden Rasen. Optimal ist die Bewässerung in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden, um die Effizienz des Wassereinsatzes zu maximieren. Dies vermindert auch die Verdunstung des Wassers auf der Oberfläche, bevor es die Wurzeln erreichen kann. Außerdem kann so das Risiko von Rasenkrankheiten minimiert werden.

Die richtige Wassermenge hängt stark vom Bodentyp ab. Sandige Böden erfordern häufigeres Gießen mit weniger Wasser, da sie schnell trocknen. Lehmige Böden speichern Feuchtigkeit besser, benötigen aber mehr Wasser, um durchdringend bewässert zu werden. Ein Regenmesser kann eine wertvolle Hilfe sein, um die tatsächlich für dem Rasen benötigte Wassermenge zu bestimmen.

Nicht zu vergessen ist die Bedeutung einer angepassten Winterbewässerung. Auch in kälteren Monaten benötigt der Rasen ausreichend Feuchtigkeit, besonders in schneearmen, trockenen Wintern. Dies sichert die Vitalität des Rasens, schafft eine gesunde Basis für die kommende Saison und bereitet ihn auf das Wachstum im Frühling vor.
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Immobilien: Das müssen unverheiratete Paare wissen

Unverheiratete Paare, die gemeinsam Immobilien erwerben, genießen nicht dieselben rechtlichen Sicherheiten wie Verheiratete. Daher ist es entscheidend, rechtliche Vorkehrungen zu treffen, um unerwartete Schwierigkeiten zu vermeiden. Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch Hall hin. Sie empfiehlt, sich insbesondere mit drei Hauptthemen auseinanderzusetzen: der Eintragung ins Grundbuch, den Kreditvereinbarungen und den Regelungen bei einer Trennung oder im Todesfall.

So sollte sichergestellt werden, dass beide Partner im Grundbuch eingetragen sind. Nur so haben beide rechtliche Ansprüche auf das Eigentum. Die Eigentumsverhältnisse können auch anteilig im Grundbuch eingetragen werden, zum Beispiel, wenn einer der Partner mehr Eigenkapital aufwendet als der andere. Zudem sollten beide Partner den Kreditvertrag unterschreiben, um gemeinsam für die Rückzahlung verantwortlich zu sein. Das senkt das Ausfallrisiko für die Bank und schafft potenziell bessere Zinskonditionen. Allerdings haften dann auch beide zu 100 Prozent für den Kredit.

Auch sei es „in dieser Lebenssituation unumgänglich“ einen Notar oder Rechtsanwalt aufzusuchen. Es sollte entweder ein Partnerschaftsvertrag aufgesetzt oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet werden. Ziel ist es in beiden Fällen, die Eigentumsverhältnisse zu klären und Regelungen für die Finanzierung sowie für den Fall einer Trennung oder des Todes eines Partners zu treffen. Dies bietet rechtliche Klarheit und verhindert zukünftige Konflikte über das gemeinsame Vermögen.
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Hausanbau: So gelingt die Planung

Die Erweiterung eines Hauses durch einen Anbau bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten und steigert den Wert. Vor Baubeginn ist eine sorgfältige Planung essenziell. Hierzu zählt die Entscheidung, welche Art von Anbau realisiert werden soll – ob ein zusätzliches Zimmer, ein Wintergarten oder eine Einliegerwohnung. Wichtig ist auch die Abstimmung mit einem Architekten, um die Raumplanung optimal an das bestehende Gebäude und die persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Für den Anbau ist in vielen Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. Zudem sollten bautechnischen Aspekte beachtet werden wie beispielsweise die Tragfähigkeit des Bestandsgebäudes, die statischen Anforderungen sowie die Materialwahl für den Anbau. Das Material muss so beispielsweise sowohl funktional sein als auch ästhetisch zum bestehenden Haus passen.

Der Anbau bietet eine hervorragende Gelegenheit, nachhaltige Materialien zu integrieren. Dies könnte den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen oder umweltfreundlichen Dämmmaterialien umfassen, um den Energiebedarf zu minimieren. Für das Vorhaben ist eine detaillierte Kostenaufstellung wichtig, durchdachte Finanzierungsmodelle und mögliche staatliche Förderungen sollten dabei berücksichtigt werden. Zudem können durch eine frühzeitige Einbindung der Nachbarn spätere Konflikte vermieden werden.
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Wärmepumpen: In Neubauten dominieren sie

2023 wurden 64,6 Prozent der neuen Wohngebäude in Deutschland mit Wärmepumpen als primäre Heizquelle ausgestattet. Dieser Anteil hat sich seit 2014 mehr als verdoppelt. Besonders in Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Einsatz von Wärmepumpen mit 68,9 Prozent verbreitet, während in Mehrfamilienhäusern zu 41,1 Prozent diese Technologie genutzt wird. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes hervor.

Erneuerbare Energiequellen waren 2023 bei 69,3 Prozent der neu errichteten Wohngebäude die Hauptenergiequelle zum Heizen. Dies zeigt eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2014, als der Anteil noch bei 38,5 Prozent lag. Zu den erneuerbaren Heizquellen zählen neben Wärmepumpen beispielsweise auch Pelletheizungen, Solarthermie und Biogas.

Rund 67.900 (80,7 Prozent) der 2023 genehmigten Wohngebäude sollen primär mit erneuerbarer Energie beheizt werden. In den meisten Fällen (76,3 Prozent) sollen dazu Wärmepumpen eingesetzt werden. Der rückläufige Trend bei der Nutzung von Erdgas bei den 2023 genehmigten Wohngebäuden (7,3 Prozent) bestätigt den Wandel hin zu nachhaltigeren Energiequellen.
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Nachbarschaftsstreit: Wie Du mir, so ich Dir

Heckenbesitzer, deren eigene Gewächse ebenfalls die gesetzlichen Höhen überschreiten, dürfen keine Kürzungsansprüche gegenüber ihren Nachbarn geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor (AZ: 2 S 85/23). Im vorliegenden Fall wurde dieser Rechtsgrundsatz aufgrund eines Streits zwischen zwei Nachbarn in Ludwigshafen angewendet, die beide zu hohe Hecken hatten.

Einer der Nachbarn verlangte vom anderen, den Rückschnitt seiner 2,20 Meter hohen Hecke. Jedoch hatte auch er selbst zu hohe Pflanzen. Der Fall landete vor dem Amtsgericht, das den Nachbarn der 2,20 Meter hohen Hecke zu einem Rückschnitt der Hecke verurteilte. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein.

Diese hatte beim Landgericht Frankenthal Erfolg. Die Richter urteilten, dass gegenseitige Verstöße gegen Vorschriften Rechtsansprüche negieren können. Juristen nennen sprechen dabei vom Grundsatz nach „Treu und Glauben“. Wer selbst gegen Regeln verstößt, kann demnach nicht dieselbe Regelkonformität von anderen erwarten.
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