Hauskauf: Förderstopp bei vier KfW-Förderprogrammen

Zu Verunsicherung in Bezug auf die Eigenheimförderung könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts führen. Dieses hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt (2 BvF 1/22). Das Gesetz zielte darauf ab, eine im Jahr 2021 vorgesehene, aber nicht genutzte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ [später in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt] für zukünftige Haushaltsjahre verfügbar zu machen.

Von dem Urteil sind laut Wirtschaftswoche auch Neubauförderprogramme betroffen, die das Bundesministerium erst in diesem Jahr auf den Weg gebracht hatte. Konkret geht es um den Förderstopp für zinsverbilligte Kredite der KfW, und zwar für die vier Programme „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (134), „Altersgerechtes Umbauen“ (455-B), „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (202) sowie das „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ (805). Die KfW weist darauf hin, dass bereits zugesagte Förderdarlehen von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen sind.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Kreditaufnahmen nicht erfüllt, die durch Notlagen bedingt sind. Die Nichtigkeit des Gesetzes hat zur Folge, dass der Umfang des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro reduziert wird. Für bereits eingegangene Verpflichtungen, die dadurch nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber anderweitige Kompensationen finden.

Quellen: bundesverfassunggericht.de/(2 BvF 1/22)/wiwo.de/rtl.de/kfw.de
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Ferienimmobilien: VPB rät zur sorgfältigen Überlegung

Die Entscheidung für den Kauf einer Ferienimmobilie sollte mit Bedacht getroffen werden, so der Rat des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus könne zwar eine sinnvolle Investition darstellen. Dennoch sollte eine solche Immobilie genauso sorgfältig geprüft werden wie der Hauptwohnsitz, damit sie nicht zur Belastung wird.

Drei zentrale Fragen sind dabei entscheidend: Können sich die zukünftigen Besitzer den Kauf und die laufenden Kosten leisten? Sind alle Familienmitglieder bereit, sich langfristig an einen Urlaubsort zu binden? In welchem baulichen Zustand befindet sich die Immobilie? Laut VPB muss bedacht werden, dass Ferienimmobilen ständig in Stand gehalten werden müssen. Reparaturen und Nebenkosten fallen an, die in manchen Urlaubsregionen höher ausfallen könnten als zu Hause.

Weitere Kosten können durch geplante Renovierungen und Umbauten anfallen, um die Immobilie an persönliche Wohnwünsche anzupassen. Deshalb ist zuverlässige Hilfe vor Ort wichtig. Schließlich können kleine Reparaturen, die normalerweise leicht behoben werden könnten, bei einer Ferienimmobilie großen Aufwand verursachen. Potenzielle Käufer sollten daher notwendige Anpassungen – beispielsweise im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Immobilie –für sich selbst und gegebenenfalls auch künftige Mieter klären.

Quelle und weitere Informationen: vpb.de/Ratgeber „Ferienimmobilie vorm Kauf kritisch prüfen!“
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Hauskauf: VPB weist auf Risiken für Immobilienkäufer hin

Immobilienkäufer müssen beachten, dass „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss für Mängel bedeutet. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Besonders alte Immobilien können diverse Mängel aufweisen, die Käufer erst nach dem Kauf bemerken. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, auf offensichtliche Mängel, wie beispielsweise feuchte Wände, hinzuweisen. Dennoch muss er auf gestellte Fragen ehrlich antworten und darf ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen.

Erhebliche Mängel laut VPB sind solche, die den Käufer potenziell vom Kauf abhalten könnten, wie zum Beispiel Asbest oder Schwammbefall im Haus. Auch ein Verdacht auf erhebliche Mängel wie der Verdacht auf einen Blindgänger auf dem Nachbargrundstück, könne offenbarungspflichtig sein (OLG Hamm, Beschluss vom 28.1.2022 zum Az. 22 U 28/22). Diese Pflicht zur Offenlegung gilt nur, wenn der Verkäufer selbst von den Mängeln Kenntnis hat.

Verschweigt der Verkäufer erhebliche Mängel arglistig, kann der Käufer die Beseitigung der Mängel verlangen oder sogar den Kauf rückabwickeln. Dieser Weg sei jedoch oft langwierig und ende häufig vor Gericht, da der Käufer die Arglist des Verkäufers nachweisen muss. Der VPB empfiehlt daher, dass Käufer sich bei der Besichtigung einer Immobilie von einem unabhängigen Bausachverständigen begleiten lassen.

Quelle und weitere Informationen: Verband Privater Bauherren
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Immobilien: Sorgfältige Planung beim Kauf von Ferienwohnungen

Die Preise für Ferienwohnungen im Alpenraum, insbesondere in der Schweiz, sind im vergangenen Jahr um 7 Prozent gestiegen. Spitzenpreise erzielen Engadin/St. Moritz, Flims/Laax und Gstaad. Das berichtet die nnz.ch, die sich auf eine Studie der Grossbank UBS beruft. Diese Entwicklung könne auf die Corona-Pandemie und die Zweitwohnungsinitiative zurückgeführt werden, die den Bestand begrenzt und damit die Preise erhöht hat. Die Kaufpreise für diese Ferienimmobilien liegen aktuell bei rund 1 Million Franken, ein Anstieg gegenüber den 750.000 Franken im Jahr 2019.

Während der Pandemie wurde die Nachfrage nach Ferienwohnungen durch die Möglichkeit des hybriden Arbeitens fernab von Ballungszentren verstärkt. Darüber hinaus erhöhte die Zweitwohnungsinitiative den Druck auf den Markt, indem sie die Menge der verfügbaren Immobilien reduzierte. Doch trotz dieser Faktoren erwartet die UBS ein mögliches Ende des starken Preisauftriebs, bedingt durch Normalisierung nach der Corona-Krise, steigende Hypothekarzinsen und eine veränderte Nachfrage.

Vor dem Kauf einer Ferienwohnung sollten potenzielle Käufer einige Faktoren beachten. Die Finanzierung einer Ferienimmobilie kann schwieriger sein als die eines Eigenheims, mit höheren Anforderungen an das Eigenkapital und strengeren Amortisationsbedingungen. Außerdem sollten laufende Kosten, möglicher Renovierungsbedarf und Steuerfolgen berücksichtigt werden.

Quelle und weitere Informationen: nzz.ch
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Förderprogramm: „Wohneigentum für Familien“

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) des Bundesbauministeriums (BMWSB) ist Anfang Juni gestartet. Durch das Förderprogramm soll Familien mit geringen und mittleren Einkommen der Traum vom Eigenheim erleichtert werden. Familien können hierdurch zinsverbilligte Kredite bei Finanzierungspartnern erhalten, zum Beispiel bei der Hausbank oder der Sparkasse.

Durch die zinsverbilligten Kredite sollen Familien laut BMWSB bis zu 30.000 Euro sparen können, wenn sie ein klimafreundliches Haus bauen. Das Förderprogramm fördert ausschließlich Neubauten mit geringem CO2-Fußabdruck, die nach dem Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) errichtet werden und spezifische Grenzwerte für Treibhausgas-Emissionen unterschreiten.

Es richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Laut BMWSB könnten 75 Prozent der Haushalte in Deutschland antragsberechtig sein, wobei es sich auf eine Berechnung des Bundesfinanzministeriums beruft. Weitere Informationen: bmwsb.bund.de

Quelle: bmwsb.bund.de
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Immobilienkauf: Sparen im Umland

Käufer von Bestandswohnungen können in 9 von 14 untersuchten Großstädten durchschnittlich mindestens 25 Prozent des Kaufpreises sparen. Voraussetzung: Sie kaufen nicht in der Großstadt selbst eine Bestandswohnung, sondern in der Umgebung und nehmen eine Pendelzeit von bis zu einer Stunde in die Großstadt in Kauf. Das geht aus einer Immowelt-Analyse hervor.

In Hamburg lassen sich dadruch sogar bis zu 44 Prozent sparen, in Köln bis zu 39 Prozent und Berlin bis zu 38 Prozent. In Leipzig und Dresden zeigen sich ebenfalls Unterschiede von 40 beziehungsweise 28 Prozent. Allerdings nützt nicht jedem das Pendeln. Im Ruhrgebiet gibt es laut Immowelt aufgrund der dichten Besiedlung und weniger ländlicher Regionen nur geringe Preisunterschiede.

Der Analyse wurden die Einführung des 49-Euro-Tickets Anfang Mai und die Immobilienpreise in den 14 Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern und im Speckgürtel zugrunde gelegt. Dabei wurden die Kaufpreise von 3-Zimmer-Bestandswohnungen (75 Quadratmeter) im ersten Stock mit Baujahr in den 1990er-Jahren im Stadtgebiet mit den Kaufpreisen in den Gemeinden verglichen, die innerhalb von einer Stunde mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen sind und die weniger als 100.000 Einwohner haben.

Quelle und weitere Informationen: immowelt.de
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Förderung: Entlastungen für Immobilienkäufer aus NRW bei Grundsteuer

In Nordrhein-Westfalen können private Immobilienkäufer, die in diesem Jahr ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück erworben haben oder noch kaufen möchten, von Entlastungen bis zu 10.000 Euro bei der Grunderwerbsteuer profitieren. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings, dass sie die Immobilie selbst nutzen, diese nicht mehr als 500.000 Euro gekostet hat/kostet und sie bei der NRW.Bank einen Förderantrag stellen.

Den Antrag auf den Zuschuss können Immobilienkäufer online unter dem Link kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/ einreichen. Der Verband Wohneigentum NRW freut sich über die Fördermöglichkeiten. Schließlich müssten Immobilienkäufer aus NRW durchschnittlich eine halbe Million Euro für ihren Immobilienkauf aufbringen – durchschnittlich zirka 28.000 Euro davon werden für die Grunderwerbsteuer fällig, die zu den Kaufnebenkosten zählt.

In NRW, in Brandenburg, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Thüringen müssen Immobilienkäufer den höchsten Grunderwerb-Steuersatz in Deutschland zahlen – und zwar 6,5 Prozent auf den Kaufpreis. Fast sieben Jahre muss ein Durchschnitthaushalt laut des Verbands Wohneigentum NRW sparen, nur um die Grunderwerbsteuer zahlen zu können. Vor allem für junge Paare und Familien könne die Steuer damit eine Hürde darstellen, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Quellen: wohneigentum.nrw/kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/
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Hausbau: Nebenkosten müssen einkalkuliert werden

Bauherren sollten bei ihrem Vorhaben die Baunebenkosten einplanen. Darauf weist das Portal „bauen.de“ hin und führt die entsprechenden Kostenpunkte auf. Baunebenkosten fallen unter anderem im Hinblick auf den Grundstückskauf, die Finanzierung sowie für die Erschließung an. Aber auch die Kosten für den Architekten, die Vermessung, den Bauantrag, Versicherungen und entsprechende Baustellenarbeiten müssen laut „bauen.de“ eingeplant werden.

Beim Grundstückskauf beispielsweise handelt es sich bei den Baunebenkosten um die Maklergebühren, die Notar- und Grundbuchgebühren sowie die Grunderwerbsteuer. Im Hinblick auf die Finanzierung müssen Bauherren unter anderem mit Bereitstellungszinsen rechnen. Bei der Erschließung eines neuen Baugebiets müssen Bauherren anteilige Kosten einkalkulieren. Auch Jahre später oder für bereits erschlossene Grundstücke können laut Portal noch Erschließungskosten anfallen.

Diese und weitere Baunebenkosten hat „bauen.de“ in einem Rechenbeispiel für ein 150 Quadratmeter großes Haus (Wohnfläche) mit einem 600 Quadratmeter großen Grundstück in Bayern aufgeschlüsselt. Im Rechenbeispiel wird angenommen, dass für das Grundstück 200.000 Euro fällig werden, die Kosten für den Hausbau 300.000 Euro betragen und das Haus zum Großteil über einen Kredit finanziert wird. Werden nun alle Baunebenkosten hinzuaddiert, belaufen sich die Kosten für den Hausbau auf 613.395 Euro – und somit auf 113.395 Euro mehr als Bauherren vermeintlich annehmen könnten.

Quelle und weitere Informationen: bauen.de
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Grunderwerbsteuer: So lange müssen Paare und Singles sparen

Wie lange müssen Singles und Paare für die Grunderwerbsteuer sparen, um sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen? Dieser Frage geht der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft (iwd) nach. Herausgekommen dabei ist, dass Paare, die ein Einfamilienhaus kaufen möchten, 5,5 Monatseinkommen für die Grunderwerbsteuer zur Seite legen müssen. Bei Singles, die eine Eigentumswohnung erwerben möchten, sind es 4,6 Monatseinkommen.

Bezieht man eine Sparrate von rund 11 Prozent des Nettoeinkommens mit ein, bedeutet das laut iwd, dass Immobilienkäufer für den Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durchschnittlich vier Jahre lang für die Grundsteuer sparen müssen. Diese Dauer ist – je nach Stadt – jedoch extremen Schwankungen unterlegen.

In Berlin müssen sowohl Paare, die ein Eigenheim erwerben möchten, als auch Singles, die sich eine Eigentumswohnung kaufen möchten, am längsten sparen. Sie benötigen allein über zehn bzw. über neun Jahre für das Ansparen der Grunderwerbsteuer. Als Gründe dafür nennt das iwd die mittleren Einkommen, die hohe Nachfrage nach Immobilien und die stark gestiegenen Preise für diese. Günstig hingegen kommen Paare in Wunsiedel im Fichtelgebirge weg (1,64 Jahre) und Singles in Görlitz (1,30 Jahre).

Quelle und weitere Informationen: iwd.de
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Studie: Wo sich der Immobilienkauf für Pendler lohnt:

Ist es günstiger, eine Immobilie im Speckgürtel zu kaufen und zur Arbeit in die Metropole zu pendeln? Diese Frage geht das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) im Auftrag der Postbank nach. Dabei vergleicht es die sieben größten Städte Deutschlands – Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf – miteinander.

Die Studie zeigt, nach wie vielen Jahren sich der günstigere Immobilienverkauf im Speckgürtel rentiert. Dabei werden auch die Fahrtkosten die Fahrtzeit berücksichtigt. Laut Studie profitieren die Pendler, die im Frankfurter Umland eine Immobilie kaufen, am meisten. Vom hessischen Langen aus sind sie in nur neun Minuten mit der Bahn in Frankfurt am Main. Die Ersparnis aus dem günstigeren Immobilienkauf ist demnach rechnerisch erst nach rund 76 Jahren aufgezehrt.

Auf den Plätzen zwei und drei befinden sich Dreieich und Duisburg. Von Dreieich nach Frankfurt am Main benötigen Pendler 14 Minuten mit der Bahn. Hier profitieren sie von einer rechnerischen Ersparnis von 61 Jahren. Von Duisburg bis Düsseldorf beträgt die Fahrtzeit 12 Minuten. Pendler profitieren hier ebenfalls von einer rechnerischen Ersparnis von rund 61 Jahren. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter postbank.de.

Quelle: postbank.de
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