Baumängel: vpb gibt Tipps

Ein frühzeitiges Erkennen von und ein fachgerechter Umgang mit Baumängeln ist für private Bauherren von großer Bedeutung, um Rechte zu wahren und finanzielle Verluste zu verhindern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (vpb). Bauherren hätten mit einer Mängelrüge die Möglichkeit, die Verantwortlichen über Baumängel zu informieren und diese offiziell zu dokumentieren. Eine rechtzeitige Rüge gebe dem Unternehmer die Chance zur sofortigen Behebung.

Bis zur Bauabnahme bestehen laut vpb in der Regel jedoch keine Ansprüche wegen Mängeln. Die gesetzliche Mängelrechte entstehen erst danach. Ist nach der Bauabnahme ein Mangel vorhanden, muss der Bauherr allerdings beweisen, dass dieser schon bei Abnahme bestand. Qualifizierte Sachverständige unterstützen bei der Beurteilung und Dokumentation der Mängel und helfen bei der effektiven Kommunikation mit den Verantwortlichen.

Zusammenfassend ist die sachgemäße Mängelrüge der erste Schritt zur Mängelbeseitigung. Durch einen professionellen Umgang mit Baumängeln erhöhe sich laut vpb die Wahrscheinlichkeit, dass diese ordnungsgemäß und rechtzeitig behoben werden, was die Qualität des Bauwerks verbessert und Folgeschäden vermeidet. Für den Erfolg eines Bauprojekts seien die umfassende Dokumentation, eine sachkundige Beratung und eine klare Kommunikation zentral.

Quelle und weitere Infos: vpb.de
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Immobilienkauf: Immoscout rät zum Verhandeln

Die tatsächlichen Verkaufspreise von Immobilien sind zurzeit günstiger als die Angebotspreise. „Die Schere zwischen Angebots- und Transaktionspreis zeigt, dass sich verhandeln lohnt“, meint Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Eine Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 zeigt, dass besonders Interessenten von Eigentumswohnungen Verhandlungsspielraum haben, und zwar von zirka 8 Prozent. Wer an einem Einfamilienhaus interessiert ist, kann bis zu 6 Prozent herunterhandeln.

Dr. Gesa Crockford bemerkt, dass die Immobilienmärkte sich nun mehr zu Gunsten der Käufer entwickeln. Die breitere Auswahl und längere Entscheidungszeiträume bieten Käufern mehr Verhandlungsspielraum. Besonders in Städten wie Hamburg ist die Preisdifferenz mit bis zu 11 Prozent für Eigentumswohnungen höher als in Berlin (8 Prozent) oder München (7 Prozent). Das zeigt, dass regionale Unterschiede bei den Verhandlungsmöglichkeiten bestehen.

Käufer, die 2018 eine Immobilien erworben haben, konnten bis 2022 eine durchschnittliche Wertsteigerung von rund 40 Prozent erzielen. Die Entwicklung, dass die Transaktionspreise langsamer stiegen als die Angebotspreise, spiegelt laut ImmoScout24 einen Trend wider, der erst seit 2021 zu beobachten ist. Die Studie verdeutlicht allerdings auch, dass Verkäufer aktuell geringere Preise erzielen, als sie anstreben. 

Quelle und weitere Informationen: https://www.immobilienscout24.de/
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Wohnraum-Potenzial: Aufstockung mit Holzbauweise

In dicht besiedelten Städten offenbart sich ein neues Potenzial für Wohnraum: die Aufstockung von Bestandsbauten. Darauf weist das Portal „schoener-wohnen.de“ hin. In einer Bilderstrecke wird gezeigt, wie ein 50er-Jahre-Mehrfamilienhaus in Deutschland wurde durch mit zwei Holzkuben ergänzt wird. Dabei profitieren Bauherren nicht nur von einer nachhaltigen Bauweise, sondern auch von einer beeindruckenden Aussicht.

Die beiden Kuben, die in Holzfertigbauweise auf das Gebäude gesetzt wurden, bieten einerseits einen offenen Wohn- und Essbereich und andererseits private Räumlichkeiten. Eine Dachterrasse verbindet diese zwei Bereiche, während bodentiefe Fenster und eine Deckenhöhe von über drei Metern einen luftigen Raumeindruck garantieren. Die Holzfertigbauweise zeichnet sich durch ihr geringeres Gewicht und schnelle Montage der vorgefertigten Elemente aus, was sie besonders für solche Aufstockungsprojekte geeignet macht.

Trotz der Vorteile werden Dachaufstockungen noch nicht umfangreich genutzt, da ältere Gebäude oft statisch angepasst werden müssen und das Baurecht Aufstockungen erschwert. Daher sollten sich Bauherren laut des Portals an Spezialisten wenden wie Architekturbüros oder erfahrene Haushersteller. Sie helfen bei technischen und rechtlichen Herausforderungen und unterstützen bei den notwendigen Verhandlungen.

Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de
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Hauskauf: Förderstopp bei vier KfW-Förderprogrammen

Zu Verunsicherung in Bezug auf die Eigenheimförderung könnte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts führen. Dieses hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt (2 BvF 1/22). Das Gesetz zielte darauf ab, eine im Jahr 2021 vorgesehene, aber nicht genutzte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ [später in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt] für zukünftige Haushaltsjahre verfügbar zu machen.

Von dem Urteil sind laut Wirtschaftswoche auch Neubauförderprogramme betroffen, die das Bundesministerium erst in diesem Jahr auf den Weg gebracht hatte. Konkret geht es um den Förderstopp für zinsverbilligte Kredite der KfW, und zwar für die vier Programme „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (134), „Altersgerechtes Umbauen“ (455-B), „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (202) sowie das „BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023“ (805). Die KfW weist darauf hin, dass bereits zugesagte Förderdarlehen von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen sind.

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Kreditaufnahmen nicht erfüllt, die durch Notlagen bedingt sind. Die Nichtigkeit des Gesetzes hat zur Folge, dass der Umfang des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro reduziert wird. Für bereits eingegangene Verpflichtungen, die dadurch nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber anderweitige Kompensationen finden.

Quellen: bundesverfassunggericht.de/(2 BvF 1/22)/wiwo.de/rtl.de/kfw.de
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Ferienimmobilien: VPB rät zur sorgfältigen Überlegung

Die Entscheidung für den Kauf einer Ferienimmobilie sollte mit Bedacht getroffen werden, so der Rat des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus könne zwar eine sinnvolle Investition darstellen. Dennoch sollte eine solche Immobilie genauso sorgfältig geprüft werden wie der Hauptwohnsitz, damit sie nicht zur Belastung wird.

Drei zentrale Fragen sind dabei entscheidend: Können sich die zukünftigen Besitzer den Kauf und die laufenden Kosten leisten? Sind alle Familienmitglieder bereit, sich langfristig an einen Urlaubsort zu binden? In welchem baulichen Zustand befindet sich die Immobilie? Laut VPB muss bedacht werden, dass Ferienimmobilen ständig in Stand gehalten werden müssen. Reparaturen und Nebenkosten fallen an, die in manchen Urlaubsregionen höher ausfallen könnten als zu Hause.

Weitere Kosten können durch geplante Renovierungen und Umbauten anfallen, um die Immobilie an persönliche Wohnwünsche anzupassen. Deshalb ist zuverlässige Hilfe vor Ort wichtig. Schließlich können kleine Reparaturen, die normalerweise leicht behoben werden könnten, bei einer Ferienimmobilie großen Aufwand verursachen. Potenzielle Käufer sollten daher notwendige Anpassungen – beispielsweise im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Immobilie –für sich selbst und gegebenenfalls auch künftige Mieter klären.

Quelle und weitere Informationen: vpb.de/Ratgeber „Ferienimmobilie vorm Kauf kritisch prüfen!“
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Hauskauf: VPB weist auf Risiken für Immobilienkäufer hin

Immobilienkäufer müssen beachten, dass „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss für Mängel bedeutet. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Besonders alte Immobilien können diverse Mängel aufweisen, die Käufer erst nach dem Kauf bemerken. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, auf offensichtliche Mängel, wie beispielsweise feuchte Wände, hinzuweisen. Dennoch muss er auf gestellte Fragen ehrlich antworten und darf ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen.

Erhebliche Mängel laut VPB sind solche, die den Käufer potenziell vom Kauf abhalten könnten, wie zum Beispiel Asbest oder Schwammbefall im Haus. Auch ein Verdacht auf erhebliche Mängel wie der Verdacht auf einen Blindgänger auf dem Nachbargrundstück, könne offenbarungspflichtig sein (OLG Hamm, Beschluss vom 28.1.2022 zum Az. 22 U 28/22). Diese Pflicht zur Offenlegung gilt nur, wenn der Verkäufer selbst von den Mängeln Kenntnis hat.

Verschweigt der Verkäufer erhebliche Mängel arglistig, kann der Käufer die Beseitigung der Mängel verlangen oder sogar den Kauf rückabwickeln. Dieser Weg sei jedoch oft langwierig und ende häufig vor Gericht, da der Käufer die Arglist des Verkäufers nachweisen muss. Der VPB empfiehlt daher, dass Käufer sich bei der Besichtigung einer Immobilie von einem unabhängigen Bausachverständigen begleiten lassen.

Quelle und weitere Informationen: Verband Privater Bauherren
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Immobilien: Sorgfältige Planung beim Kauf von Ferienwohnungen

Die Preise für Ferienwohnungen im Alpenraum, insbesondere in der Schweiz, sind im vergangenen Jahr um 7 Prozent gestiegen. Spitzenpreise erzielen Engadin/St. Moritz, Flims/Laax und Gstaad. Das berichtet die nnz.ch, die sich auf eine Studie der Grossbank UBS beruft. Diese Entwicklung könne auf die Corona-Pandemie und die Zweitwohnungsinitiative zurückgeführt werden, die den Bestand begrenzt und damit die Preise erhöht hat. Die Kaufpreise für diese Ferienimmobilien liegen aktuell bei rund 1 Million Franken, ein Anstieg gegenüber den 750.000 Franken im Jahr 2019.

Während der Pandemie wurde die Nachfrage nach Ferienwohnungen durch die Möglichkeit des hybriden Arbeitens fernab von Ballungszentren verstärkt. Darüber hinaus erhöhte die Zweitwohnungsinitiative den Druck auf den Markt, indem sie die Menge der verfügbaren Immobilien reduzierte. Doch trotz dieser Faktoren erwartet die UBS ein mögliches Ende des starken Preisauftriebs, bedingt durch Normalisierung nach der Corona-Krise, steigende Hypothekarzinsen und eine veränderte Nachfrage.

Vor dem Kauf einer Ferienwohnung sollten potenzielle Käufer einige Faktoren beachten. Die Finanzierung einer Ferienimmobilie kann schwieriger sein als die eines Eigenheims, mit höheren Anforderungen an das Eigenkapital und strengeren Amortisationsbedingungen. Außerdem sollten laufende Kosten, möglicher Renovierungsbedarf und Steuerfolgen berücksichtigt werden.

Quelle und weitere Informationen: nzz.ch
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Förderprogramm: „Wohneigentum für Familien“

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) des Bundesbauministeriums (BMWSB) ist Anfang Juni gestartet. Durch das Förderprogramm soll Familien mit geringen und mittleren Einkommen der Traum vom Eigenheim erleichtert werden. Familien können hierdurch zinsverbilligte Kredite bei Finanzierungspartnern erhalten, zum Beispiel bei der Hausbank oder der Sparkasse.

Durch die zinsverbilligten Kredite sollen Familien laut BMWSB bis zu 30.000 Euro sparen können, wenn sie ein klimafreundliches Haus bauen. Das Förderprogramm fördert ausschließlich Neubauten mit geringem CO2-Fußabdruck, die nach dem Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) errichtet werden und spezifische Grenzwerte für Treibhausgas-Emissionen unterschreiten.

Es richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Laut BMWSB könnten 75 Prozent der Haushalte in Deutschland antragsberechtig sein, wobei es sich auf eine Berechnung des Bundesfinanzministeriums beruft. Weitere Informationen: bmwsb.bund.de

Quelle: bmwsb.bund.de
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Immobilienkauf: Sparen im Umland

Käufer von Bestandswohnungen können in 9 von 14 untersuchten Großstädten durchschnittlich mindestens 25 Prozent des Kaufpreises sparen. Voraussetzung: Sie kaufen nicht in der Großstadt selbst eine Bestandswohnung, sondern in der Umgebung und nehmen eine Pendelzeit von bis zu einer Stunde in die Großstadt in Kauf. Das geht aus einer Immowelt-Analyse hervor.

In Hamburg lassen sich dadruch sogar bis zu 44 Prozent sparen, in Köln bis zu 39 Prozent und Berlin bis zu 38 Prozent. In Leipzig und Dresden zeigen sich ebenfalls Unterschiede von 40 beziehungsweise 28 Prozent. Allerdings nützt nicht jedem das Pendeln. Im Ruhrgebiet gibt es laut Immowelt aufgrund der dichten Besiedlung und weniger ländlicher Regionen nur geringe Preisunterschiede.

Der Analyse wurden die Einführung des 49-Euro-Tickets Anfang Mai und die Immobilienpreise in den 14 Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern und im Speckgürtel zugrunde gelegt. Dabei wurden die Kaufpreise von 3-Zimmer-Bestandswohnungen (75 Quadratmeter) im ersten Stock mit Baujahr in den 1990er-Jahren im Stadtgebiet mit den Kaufpreisen in den Gemeinden verglichen, die innerhalb von einer Stunde mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen sind und die weniger als 100.000 Einwohner haben.

Quelle und weitere Informationen: immowelt.de
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Förderung: Entlastungen für Immobilienkäufer aus NRW bei Grundsteuer

In Nordrhein-Westfalen können private Immobilienkäufer, die in diesem Jahr ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück erworben haben oder noch kaufen möchten, von Entlastungen bis zu 10.000 Euro bei der Grunderwerbsteuer profitieren. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings, dass sie die Immobilie selbst nutzen, diese nicht mehr als 500.000 Euro gekostet hat/kostet und sie bei der NRW.Bank einen Förderantrag stellen.

Den Antrag auf den Zuschuss können Immobilienkäufer online unter dem Link kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/ einreichen. Der Verband Wohneigentum NRW freut sich über die Fördermöglichkeiten. Schließlich müssten Immobilienkäufer aus NRW durchschnittlich eine halbe Million Euro für ihren Immobilienkauf aufbringen – durchschnittlich zirka 28.000 Euro davon werden für die Grunderwerbsteuer fällig, die zu den Kaufnebenkosten zählt.

In NRW, in Brandenburg, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Thüringen müssen Immobilienkäufer den höchsten Grunderwerb-Steuersatz in Deutschland zahlen – und zwar 6,5 Prozent auf den Kaufpreis. Fast sieben Jahre muss ein Durchschnitthaushalt laut des Verbands Wohneigentum NRW sparen, nur um die Grunderwerbsteuer zahlen zu können. Vor allem für junge Paare und Familien könne die Steuer damit eine Hürde darstellen, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Quellen: wohneigentum.nrw/kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/
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