Urteil: Nachbarn müssen nachträgliche Dämmung dulden:

Dämmt ein Eigentümer nachträglich Bestandsbauten und ragen diese dadurch auf das Nachbargrundstück, müssen die Nachbarn dies dulden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Im vorliegenden Fall war es zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke in Nordrhein-Westfalen zum Streit gekommen.

Die Klägerin war der Meinung, dass eine Innendämmung ihrer Giebelwand nicht mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden könne. Sie verlangte daher von ihren Nachbarn, eine Außendämmung nach Paragraf 23a des Nachbarrechtsgesetzes (§ 23a NachbG NW) zu dulden, die über die gemeinsame Grundstücksgrenze ragt. Der BGH gab ihr Recht und hält die landesrechtliche Norm für verfassungsgerecht. Allerdings darf die Bebauung in solchen Fällen nicht mehr als 25 Zentimeter betragen.

Durch die energetische Sanierung soll Energie gespart werden und die Verminderung von Treibhausgasemissionen liege im allgemeinen Interesse, so die Begründung des BGH. Die Klägerin war in Revision gegangen, da das Landgericht die Berufung abgewiesen hatte. Der BGH weist allerdings darauf hin, dass die Entscheidung nicht für Neubauten gilt. Diese seien so zu planen, dass sich die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks befindet.

Quelle: BGH (AZ: V ZR 115/20)
© Fotolia

Einrichtung: Den passenden Esstisch finden:

Wie finden Eigentümer oder Mieter den richtigen Esstisch für ihr Haus oder ihre Wohnung? Dieser Frage geht das Portal immonet.de nach. Es rät dazu, sich bei der Wahl des Tisches an der Anzahl der Bewohner zu orientieren. Pro Person sollte, laut Portal, eine Fläche von 60 x 40 Zentimetern eingeplant werden.

Kommen häufig Gäste zu Besuch, können Eigentümer oder Mieter auch über einen ausziehbaren Esstisch nachdenken. An diesem können zahlreiche Personen Platz nehmen. Sind die Gäste weg, kann er aber auch wieder eingeklappt werden. Für besonders kleine Räume eignen sich Klapptische, die beispielsweise in die Küchenzeile integriert sind.

Ob ein runder oder eckiger Esstisch infrage kommt, entscheidet nicht nur die Optik, sondern auch der Platz und das Geld. So weist das Portal darauf hin, dass eckige Tische platzsparender und häufig günstiger sind als runde. Hobbyhandwerker könnten sich zudem einen Tisch nach ihren eigenen Vorlieben bauen und sich dazu die gewählte Tischplatte und die gewählten Tischbeine in einem Baumarkt zuschneiden lassen.

Quelle: immonet.de
© photodune.net

Studie: Geringere Mieten im Einzelhandel:

Die Mietpreisentwicklung im Einzelhandel hat der Immobilienverband Deutschland (IVD) genauer untersucht und dabei vier Entwicklungen festgestellt. Erstens: Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es vor allem in Innenstädten viele leerstehende Ladenflächen. Zweitens: Besonders in den sieben größten Städten Deutschlands sind die Mietpreise je stärker zurückgegangen, desto höher sie vorher waren.

Drittens: Klein- und Mittelstädten stehen besser da als Großstädte, da sie von stabileren Einzelhandelsmieten profitieren. Viertens: Aufgrund des Leerstands vieler Einzelhandelsimmobilien geht der IVD künftig von einer Umnutzung in Wohnraum aus, vor allem in Klein- und Mittelstädten. Dazu stellt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick auch Forderungen an die Politik.

„Vermieter müssen in die Lage versetzt werden, Einzelhandelsflächen, deren Zuschnitt und Belichtung sich für eine Wohnnutzung eignen, entsprechend umzubauen“, so der IVD-Präsident. Derzeit stehe dem jedoch unter anderem das Bauordnungsrecht entgegen. Hier sollen die Länder laut Jürgen Michael Schick zugunsten von Wohnraum Ausnahmen schaffen. Weitere Informationen finden Interessenten unter ivd.net.

Quelle: ivd.net
© Fotolia

Bau: Tipps zum Arbeiten im Herbst:

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gibt Tipps zum sicheren Arbeiten für Beschäftigte im Bau in der kühleren Jahreszeit. Um Unfälle zu verhindern, sollten die Baustellen rechtzeitig auf den Herbst vorbereitet werden. Dazu müssen wegen der schlechten Lichtverhältnisse am Morgen und ab dem späten Nachmittag künstliche Lichtquellen eingesetzt werden.

Die BG Bau empfiehlt dazu eine Beleuchtung mit einer breit strahlenden oder asymmetrischen Lichtverteilung. Auch auf die Beleuchtungsstärke, die in der Maßeinheit Lux angegeben wird, sollte am Bau geachtet werden. So erfordern beispielsweise einige Tätigkeiten eine Beleuchtungsstärke von bis zu 500 Lux. Die Beleuchtungsstärke muss damit heller sein als die Nennbeleuchtungsstärke für ein Sitzungs- und Besprechungszimmer von 300 Lux.

Neben einer guten Beleuchtung reduziere auch das Räumen von Verkehrswegen die Unfälle. Diese müssen unter anderem geräumt und von Laub befreit werden. Zudem müssen Treppen, Gerüste und Laufstege gegebenenfalls gestreut werden, damit sie nicht zur gefährlichen Schlitterpartie werden. Weitere Tipps, auch zur Warnkleidung, erhalten Interessenten auf bgbau.de. Eine Borschüre zum Thema können DG-Bau-Mietglieder kostenlos beziehen, alle anderen zahlen 5 Euro.

Quellen: bgbau.de/dieenergiesparlampe.de
© Fotolia

Heizen: Neue Verordnung verabschiedet:

Der Bundesrat hat einer neuen Heizkostenverordnung (HeizKV) zugestimmt. So müssen unter anderem neu installierte Zähler fernablesbar sein. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Außerdem erhalten Mieter künftig eine andere Abrechnung.

Auf dieser muss ein Vergleich zwischen dem aktuellen Verbrauch und dem Verbrauch des Vormonats zu finden sein. Zudem muss die Abrechnung nun auch einen Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres abbilden, zumindest wenn hierfür Daten erfasst worden sind. Die Abrechnung kann den Mietern per Post, per E-Mail oder per App zugeschickt werden und muss ab dem 1. Januar 2022 monatlich erfolgen.

Die Neuregelungen betreffen Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Eigentumswohnungen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtline in der HeizKV zwar, befürchtet aber wegen der Kosten für die Verbrauchserfassung auch einen Kostenanstieg für Mieter.

Quellen: bundesrat.de/mieterbund.de
© photodune.net

Urteil: BVerwG kippt Vorkaufsrecht zu Teilen:

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Vorkaufsrecht von Immobilien in Berlin zu Teilen gekippt und damit der Klage einer Immobiliengesellschaft stattgegeben. Mit dem Vorkaufsrecht soll normalerweise sichergestellt werden, dass Häuser nicht aufgekauft werden und die Mieter wegziehen – zum Beispiel aufgrund von Sanierungsmaßnahmen, die höhere Mieten nach sich ziehen.

Im vorliegenden Fall hatte die Immobiliengesellschaft gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts geklagt. Sie hatte ein Mehrfamilienhaus im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg erworben, in dem sich 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten befinden. Das Mehrfamilienhaus liegt auf einem Grundstück, das laut BVerwG dem Schutz der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen dient. Diese Praxis wird auch als „Milieuschutzsatzung“ bezeichnet. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg, vor dem BVerwG allerdings schon.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass laut Paragraf 26 Nr. 4 Alt 2 des Baugesetzbuches „die Ausübung des Vorkaufrechts ausgeschlossen [ist], wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel […] aufweist“. Der Deutsche Mieterbund kritisiert dazu: „Mit anderen Worten: Die Gemeinde darf das Vorkaufsrecht auch im Milieuschutzgebiet nur geltend machen, wenn es sich um eine zweckentfremdete Schrottimmobilie handelt.“

Quellen: BVerwG/Mieterbund/wavepoint
© Fotolia

Kamine: Neue Trends:

Bewohner können in ihnen die lodernden Flammen bestaunen, sich wärmen und mit ihnen für Gemütlichkeit in Ihrem Zuhause sorgen: die Rede ist von Kaminen und Öfen. Neuheiten stellt das nun das Portal schoener-wohnen.de in einer Bilderstrecke dar.

Von einem Pelletofen für engere Räume über Speicheröfen für Neubauten bis hin zu einem Holzofen, der Heizkörper und Backofen vereint – der Fantasie der Kamin- und Ofenhersteller sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Spezielle Verkleidungen können zudem dafür sorgen, dass der Ofen oder der Kamin gut zum Zuhause passt.

Neben einer Bilderstrecke stellt das Portal auch Informationen zum Thema bereit. Dazu hat es unter anderem mit einem Experten über die Abholzung von Bäumen sowie über die Feinstaubbelastung gesprochen, die beim Heizen mit Holz entsteht.

Quelle: schoener-wohnen.de
© photodune.net

Studie: Wo sich der Immobilienkauf für Pendler lohnt:

Ist es günstiger, eine Immobilie im Speckgürtel zu kaufen und zur Arbeit in die Metropole zu pendeln? Diese Frage geht das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) im Auftrag der Postbank nach. Dabei vergleicht es die sieben größten Städte Deutschlands – Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf – miteinander.

Die Studie zeigt, nach wie vielen Jahren sich der günstigere Immobilienverkauf im Speckgürtel rentiert. Dabei werden auch die Fahrtkosten die Fahrtzeit berücksichtigt. Laut Studie profitieren die Pendler, die im Frankfurter Umland eine Immobilie kaufen, am meisten. Vom hessischen Langen aus sind sie in nur neun Minuten mit der Bahn in Frankfurt am Main. Die Ersparnis aus dem günstigeren Immobilienkauf ist demnach rechnerisch erst nach rund 76 Jahren aufgezehrt.

Auf den Plätzen zwei und drei befinden sich Dreieich und Duisburg. Von Dreieich nach Frankfurt am Main benötigen Pendler 14 Minuten mit der Bahn. Hier profitieren sie von einer rechnerischen Ersparnis von 61 Jahren. Von Duisburg bis Düsseldorf beträgt die Fahrtzeit 12 Minuten. Pendler profitieren hier ebenfalls von einer rechnerischen Ersparnis von rund 61 Jahren. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter postbank.de.

Quelle: postbank.de
© photodune.net

Innovation: Seilroboter für Baustellen:

Einen neuartigen Seilroboter haben Forschende der Universität Duisburg-Essen (UED), des Instituts für Angewandte Bauforschung Weimar und der Forschungsvereinigung Kalk-Sand entwickelt. Dazu haben sie zwei Jahre lang getüftelt.

Dabei herausgekommen ist ein Seilroboter, der innerhalb weniger Stunden eine Etage aus handelsüblichen Kalksandsteinen mauern kann. Außerdem kann er Steine versetzen, Stürze einziehen sowie mörteln. Der Seilroboter funktioniert mittels eines BIM-Modells. Bei diesem digitalen Prozess werden Daten an den Roboter gesendet.

Der Seilroboter soll Menschen auf dem Bau laut UED nicht überflüssig machen, könne aber helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Projekt wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Quelle: UDE
© photodune.net

Gebäude: Verbände fordern höhere Sanierungsquote:

Langfristige Anreize für eine energetische Gebäudemodernisierung mit dem Fokus auf Energieeffizienz und Elektrifizierung und die Reduktion des CO2-Ausstoßes im Gebäudesektor fordern gleich drei Verbände. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), der Zentralverband der deutschen elektro- und informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sowie der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) machen diesbezüglich mehrere Vorschläge.

Der ZVEI meint, dass in Deutschland seit Jahren ein Modernisierungs- und Sanierungsstau herrscht und fordert daher unter anderem eine Sanierungsquote von mindestens drei Prozent bei Heizungen und sechs Prozent bei Beleuchtung. Laut ZVEH müssen zudem die Beratung und die Umsetzung durch die Elektro-Fachhandwerksbetriebe förderfähig sein. Der BWP fordert die Abschaffung der EEG-Umlage.

Darüber hinaus fordern die drei Verbände, dass bei der Planung von Neubauten und bei grundlegenden Sanierungsmaßnahmen das Building Information Modeling (BIM) zum Standard wird. Diese digitale Planungstechnik ermögliche nachhaltiges Bauen und ein effizientes Betreiben und Instandhalten von Gebäuden. Das gemeinsame Forderungspapier mit weiteren Informationen finden Interessenten unter waermepumpe.de.

Quelle: waermepumpe.de
© photodune.net