Überwachsende Äste und Wurzeln: Was Eigentümer tun dürfen

Wann Eigentümer eingreifen dürfen
Grenzbepflanzungen können immer wieder zu Konflikten zwischen Nachbarn führen. Während Bäume und Sträucher auf dem eigenen Grundstück wachsen, ragen Äste oder Wurzeln häufig auf das Nachbargrundstück. Doch wer ist in solchen Fällen verantwortlich, und welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer?

Rechtliche Grundlagen für überhängende Äste
Grundsätzlich gilt: Eigentümer dürfen von ihrem Nachbarn verlangen, überhängende Äste oder Zweige zu entfernen, wenn diese das eigene Grundstück beeinträchtigen. Dabei ist jedoch eine Frist zur Beseitigung einzuhalten, bevor man selbst tätig wird. In vielen Bundesländern beträgt diese Frist sechs Monate.

Wurzeln als potenzielles Problem
Besonders kritisch wird es, wenn Wurzeln von Nachbarbäumen das eigene Grundstück beschädigen – etwa durch Hebung von Pflastersteinen oder Schäden an Versorgungsleitungen. Hier kann der betroffene Eigentümer verlangen, dass der Nachbar die Wurzeln entfernt. In manchen Fällen besteht sogar Anspruch auf Schadensersatz.

Schutz von Bäumen und naturnahe Lösungen
Einige Gemeinden haben Schutzbestimmungen für Bäume, sodass nicht in jedem Fall ohne Genehmigung geschnitten werden darf. Wer einen Nachbarschaftsstreit vermeiden möchte, sollte frühzeitig das Gespräch suchen. Oft lassen sich Kompromisse finden, die für beide Seiten zufriedenstellend sind.

Fazit
Überwachsende Äste und Wurzeln sind ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn, doch es gibt klare gesetzliche Regelungen. Eigentümer sollten ihre Rechte kennen, aber gleichzeitig den Dialog suchen, um Konflikte zu vermeiden. Eine einvernehmliche Lösung ist meist der beste Weg, um das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu belasten.
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Gemeinschaftseigentum: Wer zahlt für welche Reparaturen?

In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern gibt es immer wieder Fragen zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Wer trägt die Kosten für Reparaturen, und welche Pflichten haben Eigentümer?

Was zählt zum Gemeinschaftseigentum?
Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Gebäudeteile, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören, darunter:

Dach, Fassade und Außenwände
Treppenhäuser, Flure und Aufzüge
Technische Anlagen wie Heizungen oder Wasserversorgung

Welche Reparaturen zahlt die Eigentümergemeinschaft?
Grundsätzlich ist die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Die Kosten werden über das Hausgeld finanziert, das jeder Eigentümer zahlt.

Was passiert bei Schäden an Sondereigentum?
Innenbereiche einer Wohnung zählen zum Sondereigentum. Schäden an Böden, Fenstern oder sanitären Anlagen müssen vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen werden.

Fazit
Klare Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) legen fest, wer für welche Reparaturen aufkommt. Eigentümer sollten sich regelmäßig über Beschlüsse der Eigentümerversammlung informieren, um keine unerwarteten Kosten zu übersehen.
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Grenzbebauung und Abstandsregelungen: Was erlaubt ist und was nicht

Der Bau oder Umbau einer Immobilie kann schnell zu Konflikten mit Nachbarn führen, insbesondere wenn es um die Abstände zu Grundstücksgrenzen geht. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig mit den geltenden Vorschriften auseinandersetzen, um Streitigkeiten zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Welche Abstände müssen eingehalten werden?
Die gesetzlichen Vorgaben zur Grenzbebauung variieren je nach Bundesland und örtlichem Bebauungsplan. Grundsätzlich gilt, dass Gebäude einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze haben müssen. Dieser beträgt in der Regel zwischen 2,5 und 3 Metern, kann aber bei bestimmten Bauvorhaben abweichen.

Wann darf direkt an der Grenze gebaut werden?
In einigen Fällen ist es erlaubt, direkt an der Grundstücksgrenze zu bauen, beispielsweise bei Garagen, Carports oder kleinen Gartenhäusern. Hier gelten jedoch spezielle Regelungen zur maximalen Höhe und zur Zustimmung des Nachbarn. Wer eine Grenzbebauung plant, sollte sich frühzeitig über die örtlichen Vorgaben informieren und das Einverständnis der Nachbarn einholen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Pflanzen und Zäune: Rechte und Pflichten
Auch Bepflanzungen an der Grundstücksgrenze unterliegen bestimmten Regelungen. Bäume und Sträucher müssen einen Mindestabstand zur Grenze einhalten, der je nach Pflanzenhöhe variiert. Eigentümer sollten zudem darauf achten, dass überhängende Äste oder Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hineinragen, da der Nachbar das Recht hat, diese zurückzuschneiden.

Mediation statt Streit: Lösungen bei Konflikten
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, ist eine frühzeitige Kommunikation mit den Nachbarn der beste Weg, um Streitigkeiten zu vermeiden. In vielen Fällen können Probleme durch eine einvernehmliche Lösung geklärt werden, bevor es zu juristischen Auseinandersetzungen kommt.

Fazit
Eigentümer sollten sich vor Baumaßnahmen über die geltenden Abstandsregelungen informieren, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden. Eine frühzeitige Absprache und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sorgen für ein harmonisches Miteinander und rechtliche Sicherheit bei Bauvorhaben.
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Baulärm und Baustellen: Welche Rechte haben Immobilieneigentümer?

Baustellen in der Nachbarschaft können für Immobilieneigentümer zur Herausforderung werden. Lärm, Staub und Verkehrsbehinderungen sind oft unvermeidlich, doch es gibt klare rechtliche Regelungen, die Eigentümer schützen. Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche Rechte Immobilienbesitzer haben und wie sie sich gegen unzumutbare Beeinträchtigungen wehren können.

Baulärm: Welche Regelungen gelten?
Baulärm ist grundsätzlich zulässig, solange er in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen jedoch eingehalten werden. In den meisten Kommunen gelten werktags Ruhezeiten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sowie eine Mittagsruhe zwischen 12:00 und 15:00 Uhr. Besonders lärmintensive Arbeiten dürfen zudem oft nur in bestimmten Zeitfenstern durchgeführt werden.

Schadensersatz bei Wertminderung der Immobilie
Wenn eine Baustelle in der Nachbarschaft die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen eine Wertminderung der Immobilie bedeuten. In Einzelfällen haben Gerichte bereits entschieden, dass betroffene Eigentümer Entschädigungen erhalten können, insbesondere wenn die Bauarbeiten über Jahre hinweg andauern oder gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden.

Möglichkeiten der Einflussnahme für Eigentümer

Einsicht in Baupläne: Eigentümer haben das Recht, Baupläne einzusehen, wenn sie von den Maßnahmen betroffen sind.
Einwände im Genehmigungsverfahren: Falls eine Baustelle geplant ist, können Nachbarn in der Regel während eines bestimmten Zeitraums Einsprüche erheben.
Mediation und Gespräche: Oft hilft es, frühzeitig das Gespräch mit den Bauherren oder Behörden zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wann ist eine Baustelle unzumutbar?
Wenn Bauarbeiten dauerhaft die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, etwa durch extreme Lärmpegel oder übermäßigen Staub, können Eigentümer Maßnahmen ergreifen. In besonders schweren Fällen ist eine Unterlassungsklage möglich, wenn nachweislich Vorschriften missachtet werden.

Fazit
Baustellen in der Nachbarschaft sind zwar oft unvermeidlich, aber Immobilieneigentümer haben dennoch Rechte. Durch eine frühzeitige Kommunikation und das Prüfen rechtlicher Grundlagen lassen sich viele Probleme vermeiden. Sollte es zu starken Beeinträchtigungen kommen, können rechtliche Schritte geprüft werden, um Eigentumsinteressen zu schützen.
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Nachbarschaftsrecht: Was Eigentümer wissen sollten

Ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn trägt wesentlich zur Lebensqualität und Werterhaltung einer Immobilie bei. Doch nicht immer läuft alles harmonisch ab. Daher ist es wichtig, dass Eigentümer die grundlegenden Aspekte des Nachbarschaftsrechts kennen, um Streitigkeiten vorzubeugen und bestehende Konflikte sachlich zu lösen.

Grenzbebauung und Abstände – Klare Regelungen schaffen SicherheitEin häufiger Konfliktpunkt ist die Grenzbebauung. Gesetzliche Vorschriften regeln genau, wie nah Gebäude oder Zäune an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen. Wer sich frühzeitig über die geltenden Abstandsregelungen informiert, kann unnötige Auseinandersetzungen vermeiden und bauliche Projekte ohne rechtliche Hindernisse umsetzen.

Lärm und Ruhestörung: Rechte und Pflichten kennenOb Bauarbeiten, Gartenfeste oder spielende Kinder – Lärm kann immer wieder zu Spannungen führen. Das Nachbarschaftsrecht sieht vor, dass Lärm in einem bestimmten Rahmen geduldet werden muss. Gleichzeitig gibt es klare Zeiten für Ruhephasen, in denen laute Arbeiten untersagt sind. Eigentümer profitieren von einem klaren Verständnis dieser Regelungen und können so Konflikte deeskalieren.

Überhängende Äste und SchattenwurfAuch die Natur sorgt gelegentlich für Unstimmigkeiten. Überhängende Äste, die auf das Nachbargrundstück ragen, oder Bäume, die Schatten werfen, können zu Beschwerden führen. Das Gesetz sieht vor, dass Nachbarn das Recht haben, überhängende Äste zu entfernen, wenn diese nach Aufforderung nicht zurückgeschnitten werden.

Kommunikation als Schlüssel zur LösungDie meisten Konflikte lassen sich durch rechtzeitige und offene Kommunikation lösen. Ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn und das frühzeitige Einbeziehen rechtlicher Grundlagen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

FazitEigentümer profitieren von einem fundierten Wissen im Nachbarschaftsrecht. Es schützt sie vor rechtlichen Problemen und trägt zu einem harmonischen Zusammenleben bei. Durch klare Kommunikation und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen lassen sich viele Konflikte vermeiden oder schnell lösen.
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Grillsaison: So können Konflikte vermieden werden

Möchten Mieter in ihrem Garten oder auf ihrem Balkon grillen, sollten sie vorab unbedingt ein Blick in die Hausordnung und in den Mietvertrag werfen. Darauf weist der Landesverband „Haus & Grund Rheinland Westfalen hin“. Denn in einigen Fällen ist das Grillen dort komplett untersagt. In Wohnanlagen ist das Grillen zudem oft ausschließlich mit Elektrogrills erlaubt, um Brände zu vermeiden. Verstöße gegen diese Regelungen können schwerwiegende Folgen haben, darunter Abmahnungen oder sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Ist das Grillen vor Ort erlaubt, können allerdings immer noch potenzielle Konflikte aufkommen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Eine frühzeitige Absprache mit den Nachbarn kann dabei helfen, Unstimmigkeiten im Keim zu ersticken. So können sie beispielsweise frühzeitig die Fenster schließen. Es empfehlen sich gegebenenfalls auch Absprachen zur Häufigkeit des Grillens, da die gesetzlichen Vorgaben von diversen Gerichtsurteilen abhängen und daher variieren können.

Um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden, sollte zudem die Nachtruhe ab 22 Uhr eingehalten werden. Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya hat noch einen Tipp: „Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder Geruchsbelästigung elegant umschiffen.“ Alternativ kann auf öffentliche Grillplätze ausgewichen werden, um Konflikte gänzlich zu vermeiden.
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Hochwasser: Schnelles Handeln erforderlich

Wenn Hochwasser Häuser erreicht, ist rasches Handeln gefragt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wasser im Keller sollte sofort entfernt werden, um kostspielige Schäden wie Schimmelbildung zu verhindern. Zu einer Schimmelbildung kommt es laut VPB besonders bei Gebäuden mit wärmegedämmten Kellern. Um langfristige Schäden zu verhindern, sei ein schnelles Trockenlegen essenziell.

Hauseigentümer sollten laut VPB nach Hochwasserschäden ihre Versicherungsdokumente prüfen. Eine Elementarschadenversicherung deckt in der Regel Überschwemmungsschäden ab. Für eine genaue Schadensbeurteilung und Festlegung der nötigen Maßnahmen sei die Expertise eines Sachverständigen unerlässlich.

Bei der Sanierung ist Vorsicht geboten. Lokale Fachfirmen sollten bevorzugt werden, da nach Hochwasser auftauchende, reisende Handwerkertrupps laut VPB oft unzureichend qualifiziert sind. Unabhängigen Sachverständige begleiten nicht nur die fachgerechte Sanierung, sondern helfen auch bei der Planung zur langfristigen Absicherung der Immobilie gegen Hochwasserschäden.Quelle: Verband Privater Bauherren
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Hochwasser: Neue UFZ-Studie

Wie nehmen Personen den Hochwasserschutz wahr, die in der Nähe von sogenannten Deichrückverlegungsgebieten leben? Dieser Frage sind Forscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Potsdam nachgegangen. Dazu haben sie über 300 Personen aus Sachsen-Anhalt befragt, in deren Orten beziehungsweise Städten Maßnahmen zur Deichrückverlegung oder Auenrenaturierung durchgeführt worden waren.

Mittels eines Fragebogens wurden den Personen unter anderem Fragen zu ihrer Einstellung zu den Maßnahmen, zu bisherigen Hochwassern sowie zum Hochwasserschutz gestellt. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass sich sowohl Menschen, die sich mit ihrem Heimatort besonders verbunden fühlen, als auch diejenigen, die sich stark vom Hochwasser bedroht fühlen, den Maßnahmen eher ablehnend gegenüberstehen. Das war insbesondere der Fall, wenn sie bereits Fluterfahrungen gemacht hatten“, so Dr. Sungju Han, Studienautorin und Mitarbeiterin am UFZ-Department Stadt- und Umweltsoziologie.

Fühlten sich Personen gut informiert und vertrauten sie dem lokalen Risikomanagement, unterstützten sie die naturbasierten Maßnahmen eher. Die Forscher gehen davon aus, dass Personen naturbasierten Maßnahmen eher skeptisch gegenüberstehen, weil sich die Flüsse bei einem Hochwasser durch diese flächenmäßig mehr ausbreiten und möglicherweise näher an die Häuser gelangen. „Dass der Fluss nun sichtbarer ist, kann insbesondere Menschen, die schon häufiger von Hochwasser betroffen waren, Angst machen – obwohl die Sicherheit durch die neuen Maßnahmen tatsächlich höher sein kann als zuvor“, so Prof. Christian Kuhlicke, Leiter des Departments Stadt- und Umweltsoziologie am UFZ.

Quelle: ufz.de
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Streit: 30.000 Euro für einen Zugang zum See?

In München ist ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht gelandet. Im vorliegenden Fall wollte ein Paar seiner Nachbarin ein sechs Quadratmeter großes Grundstück abkaufen, um Zugang zum Pilsensee zu haben. Dem Paar gehören nämlich ein Grundstück ohne Seezugang und ein schlauchförmiges Grundstück mit Seezugang. Allerdings erreicht das Paar den Pilsensee nur über das sechs Quadratmeter große Grundstück der Nachbarin.

Die Kaufpreisverhandlungen scheiterten jedoch. Denn die vom Paar gebotenen 30.000 Euro erschienen der Nachbarin aufgrund der zu erwartenden Wertsteigerung zu wenig. Später verbot sie dem Paar sogar den Zutritt zum Grundstück. Daraufhin beantragte das Paar ein sogenanntes Notwegerecht, und zwar durch eine einstweilige Verfügung. Schließlich führe zu ihrem Seegrundstück keine öffentliche oder öffentlich gewidmete Straße und sie müssten im Winter ihre Boote einlagern.

Die Nachbarin erklärte sich damit einverstanden, dass das Paar zu diesem Zweck ihr Grundstück betreten darf. Da die Nachbarin dem Paar dieses Zugeständnis machte, lehnte das Landgericht München II den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da die „für den Verfügungsgrund notwendige Dringlichkeit“ fehle (Az. 13 O 107/23). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Außerdem merkt das Landgericht an, dass es bei dem Fall hintergründig wohl eher darum geht, was der Zugang zum Pilsensee kosten darf.

Quelle: justiz.bayern.de/Az. 13 O 107/23
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Urteil: Nachbarschaftsstreit um Photovoltaik-Anlage

Stellen die Reflexionen einer Photovoltaikanlage eine Beeinträchtigung für den Nachbarn dar oder nicht? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Braunschweig befassen (Az. 8 U 166/21). Im vorliegenden Fall verklagte ein Eigentümer seinen Nachbarn. Denn der hatte auf seinem Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert. Die Paneele würden für Reflexionen der Sonneneinstrahlung und eine unzumutbare Blendung im Haus sorgen.

Bereits das Landgericht Göttingen wies den Antrag auf die Beseitigung der Reflexionen nach Einholung eines Sachverständigengutachtens erstinstanzlich ab. Auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte keinen Erfolg. Der Eigentümer werde durch die Reflexionen grundsätzlich zwar beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung sei jedoch nicht wesentlich.

Für die Entscheidung war sogar der Rat eines Sachverständigen eingeholt worden. Dieser prüfte unter anderem die Lage der Wohnhäuser, den Neigungswinkel der Photovoltaik-Anlage, den Sonnenstand und die Wetterdaten. Außerdem überzeugte er sich bei einem Vor-Ort-Termin von den Gegebenheiten. Bei diesem konnte laut OLG allerdings „nur eine Aufhellung festgestellt werden, ohne dass eine Blendung des Auges gegeben war“.

Quelle: oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de
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