Welche neuen Gesetze Immobilieneigentümer 2025 betreffen

Auch 2025 bringt für Immobilieneigentümer zahlreiche gesetzliche Änderungen und Anpassungen, die sowohl Bestandsimmobilien als auch Neubauten betreffen. Wer frühzeitig informiert ist, kann gezielt handeln, Förderungen nutzen und unnötige Kosten vermeiden. Besonders im Fokus stehen Klimaschutzmaßnahmen, neue Vorgaben im Mietrecht sowie Anpassungen bei steuerlichen Regelungen.

Verschärfte Energieeffizienzvorgaben
Die EU und nationale Gesetzgeber treiben die Umsetzung von Klimazielen weiter voran. Für Eigentümer bedeutet das: Ab 2025 gelten strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Bestandsgebäude müssen in vielen Fällen energetisch modernisiert werden, um Mindeststandards zu erfüllen. Insbesondere die Dämmung und der Austausch veralteter Heizsysteme werden gefördert, aber langfristig auch verpflichtend.

Änderungen im Mietrecht
Vermieter müssen sich auf neue Informationspflichten einstellen. Wer eine Wohnung vermietet, muss künftig detailliertere Angaben zur Energieeffizienz machen und eventuelle Modernisierungsmaßnahmen frühzeitig ankündigen. Zudem gibt es neue Regelungen bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen, die die zulässige Umlage begrenzen sollen.

Steuerliche Anpassungen
Gute Nachrichten gibt es für Eigentümer, die energetisch sanieren: Der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen bleibt bestehen und wird teilweise ausgeweitet. Wer etwa Dämmungen oder Heizsysteme modernisiert, kann bis zu 20 % der Kosten von der Steuer absetzen. Gleichzeitig wird bei der Grundsteuer ab 2025 eine neue Bewertungsgrundlage schrittweise eingeführt, die langfristig höhere Belastungen für bestimmte Immobilienarten bringen könnte.

Fazit
Eigentümer sollten sich frühzeitig über die neuen gesetzlichen Anforderungen informieren. Energetische Sanierungen, Transparenzpflichten im Mietrecht und Änderungen bei der Besteuerung betreffen viele Immobilienbesitzer direkt. Wer proaktiv handelt, kann Förderprogramme nutzen und finanzielle Vorteile sichern.
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Neue Regeln für Immobilienfinanzierungen: Was sich ändert

Welche neuen Vorschriften Kreditnehmer beachten müssen
Die Finanzierungsbedingungen für Immobilien werden regelmäßig angepasst, um sowohl Käufern als auch Banken mehr Sicherheit zu bieten. 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die sich auf die Kreditvergabe und die Eigenkapitalanforderungen auswirken. Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen.

Strengere Eigenkapitalanforderungen
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Höhe des Eigenkapitals, das Käufer für eine Immobilienfinanzierung mitbringen müssen. Während bisher eine Finanzierung mit 10 bis 20 Prozent Eigenkapital möglich war, setzen Banken zunehmend auf strengere Vorgaben. Für einige Kreditmodelle werden nun mindestens 30 Prozent empfohlen, um ein besseres Finanzierungsangebot zu erhalten.

Diese Änderung soll verhindern, dass Käufer sich finanziell überlasten und Kreditrisiken für Banken minimiert werden. Wer sich frühzeitig mit den Eigenkapitalanforderungen auseinandersetzt, kann sich bessere Konditionen sichern.

Verlängerung der Zinsbindung als Standard
Angesichts der schwankenden Zinspolitik setzen immer mehr Banken auf langfristige Zinsbindungen. Während früher eine zehnjährige Zinsbindung üblich war, werden nun vermehrt 15- oder 20-jährige Modelle angeboten. Dies bietet Käufern Planungssicherheit und schützt vor steigenden Zinsen.

Allerdings sollten Kreditnehmer genau prüfen, ob sie sich langfristig binden wollen. Wer erwartet, in den kommenden Jahren größere Tilgungen leisten zu können, sollte auf flexible Vertragsklauseln achten.

Fazit
Die neuen Finanzierungsregeln machen eine gute Vorbereitung wichtiger denn je. Höheres Eigenkapital und eine langfristige Finanzstrategie sind entscheidend, um günstige Konditionen zu erhalten. Käufer sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, um ihre Finanzierung optimal zu planen.
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Wie neue EU-Regulierungen den Immobilienmarkt beeinflussen

Die Europäische Union verschärft ihre Klimaziele, und das hat direkte Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Neue Richtlinien zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauvorschriften beeinflussen Eigentümer und Investoren gleichermaßen. Wer frühzeitig handelt, kann von Fördermöglichkeiten profitieren und sich auf künftige Marktanforderungen einstellen.

Strengere Energieeffizienzstandards
Eines der zentralen Themen ist die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien. Die EU plant, dass bis 2030 alle Gebäude eine Mindestenergieeffizienzklasse erreichen müssen. Dies bedeutet, dass ältere, schlecht gedämmte Gebäude in den kommenden Jahren modernisiert werden müssen. Eigentümer sollten prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um ihr Gebäude an die neuen Standards anzupassen.

Die Anforderungen betreffen vor allem Dämmung, Heiztechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien. Für Neubauten gelten bereits strengere Vorschriften, doch auch Altbauten müssen auf lange Sicht nachziehen. Wer frühzeitig investiert, kann nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch den Wert seiner Immobilie steigern.

Förderungen und steuerliche Vorteile
Um den Übergang zu energieeffizienten Gebäuden zu erleichtern, bietet die EU zusammen mit nationalen Regierungen Förderprogramme und steuerliche Anreize. Dazu gehören zinsgünstige Kredite, Zuschüsse für Sanierungen und steuerliche Abschreibungen für energetische Maßnahmen. Eigentümer, die ihre Immobilie auf den neuesten Stand bringen, können so von finanziellen Erleichterungen profitieren.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Die neuen Richtlinien könnten dazu führen, dass ältere unsanierte Immobilien an Attraktivität verlieren, während moderne, energieeffiziente Gebäude stärker nachgefragt werden. Käufer werden zunehmend darauf achten, ob eine Immobilie bereits den neuen Standards entspricht oder ob hohe Investitionen nötig sind.

Für Investoren bedeutet dies, dass Immobilien mit schlechter Energiebilanz an Wert verlieren könnten. Auf der anderen Seite bieten sanierte Objekte und Neubauten mit nachhaltiger Bauweise langfristig gute Renditechancen. Wer in den kommenden Jahren eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte diese Entwicklungen genau beobachten.

Fazit
Die neuen EU-Regulierungen zielen darauf ab, den Immobiliensektor klimafreundlicher zu gestalten. Für Eigentümer und Investoren bringen sie sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Wer frühzeitig in energetische Sanierungen investiert, kann von Fördermitteln profitieren und den Wert seiner Immobilie langfristig sichern.
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Neues Baurecht: Was sich für Eigentümer ändert

Änderungen im Baurecht haben oft weitreichende Auswirkungen auf Eigentümer, Bauherren und Investoren. Auch 2025 gibt es neue Regelungen, die den Bau und die Modernisierung von Immobilien betreffen. Wer über eine Sanierung, einen Anbau oder einen Neubau nachdenkt, sollte sich frühzeitig über die aktuellen Vorschriften informieren.

Erleichterungen für energetische Sanierungen
Um den Gebäudebestand energieeffizienter zu machen, wurden Genehmigungsverfahren für energetische Sanierungen vereinfacht. Eigentümer profitieren von schnelleren Bauanträgen, wenn sie Maßnahmen wie eine Fassadendämmung, den Einbau einer Wärmepumpe oder den Austausch von Fenstern planen.

Digitalisierung der Bauanträge
Viele Bundesländer setzen verstärkt auf digitale Genehmigungsverfahren. Bauanträge können in vielen Regionen bereits online eingereicht und bearbeitet werden, was die Wartezeit für Genehmigungen verkürzt. Eigentümer sollten sich bei ihrer Kommune erkundigen, ob digitale Anträge möglich sind und welche Unterlagen erforderlich sind.

Strengere Vorgaben für Neubauten
Die Anforderungen an Neubauten wurden weiter verschärft, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Neubauten müssen künftig noch höhere Standards bei der Wärmedämmung erfüllen und nachhaltige Baustoffe werden stärker gefördert. Dies kann für Eigentümer, die ein neues Haus planen, zu zusätzlichen Kosten führen – gleichzeitig steigen dadurch jedoch die Wertstabilität und die langfristige Rentabilität der Immobilie.

Fazit
Das neue Baurecht bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Eigentümer. Während energetische Sanierungen erleichtert werden, steigen die Anforderungen an Neubauten weiter. Wer seine Immobilie modernisieren oder neu bauen möchte, sollte sich frühzeitig über die aktuellen Vorschriften informieren, um von Förderungen zu profitieren und Verzögerungen zu vermeiden.
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Neue Mietrechtsreformen: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Die Politik nimmt regelmäßig Anpassungen im Mietrecht vor, um die Interessen von Mietern und Vermietern auszugleichen. Für Eigentümer ist es wichtig, über aktuelle Reformen informiert zu sein, um ihre Immobilien strategisch zu bewirtschaften und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Anpassungen bei der Mietpreisbremse
In vielen Städten gilt die Mietpreisbremse, die die Erhöhung der Miete bei Neuvermietung begrenzt. In einigen Bundesländern wurde die Regelung verlängert und verschärft. Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Immobilie in einem Gebiet liegt, in dem diese Einschränkungen gelten.

Neuregelungen bei Index- und Staffelmieten
Angesichts der Inflation haben viele Vermieter auf Indexmieten gesetzt, bei denen die Miete an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt ist. Neue gesetzliche Vorgaben könnten Indexmieten jedoch stärker regulieren, um Mieter vor stark steigenden Wohnkosten zu schützen.

Modernisierungskosten und Umlage auf Mieter
Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz bleiben weiterhin förderfähig, doch die Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter unterliegt strengeren Regeln. Vermieter können bis zu 8 % der Kosten umlegen, jedoch nur bis zu einer bestimmten Maximalhöhe. Eine sorgfältige Kalkulation ist daher entscheidend.

Erleichterungen für klimafreundliche Immobilien
Die neue Reform sieht auch steuerliche Vorteile und Förderungen für Eigentümer vor, die ihre Immobilie energieeffizient sanieren. Wer in moderne Heizsysteme oder Dämmung investiert, profitiert von höheren Abschreibungsmöglichkeiten und staatlichen Zuschüssen.

Fazit
Eigentümer sollten sich regelmäßig über mietrechtliche Änderungen informieren, um ihre Immobilien wirtschaftlich und rechtssicher zu verwalten. Besonders bei Neuvermietungen, Sanierungen und Mietanpassungen lohnt sich eine sorgfältige Planung, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig langfristig von der Immobilie zu profitieren.
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Neue Wohnbauförderungen: Welche Vorteile Eigentümer nutzen können

Die Bundesregierung hat kürzlich mehrere Förderprogramme eingeführt, die darauf abzielen, den Wohnungsbau zu unterstützen und Eigentümern finanzielle Anreize zu bieten. Diese Programme sind besonders für Familien und Investoren interessant, die in den Bau oder Kauf von Immobilien investieren möchten.

KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“

Das Programm „Wohneigentum für Familien“ der KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Gefördert wird der Bau oder Kauf eines klimafreundlichen Neubaus. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Familien mit einem Kind, wobei sich diese Grenze für jedes weitere Kind um 10.000 Euro erhöht. Die maximale Kreditsumme beträgt bis zu 270.000 Euro.

Programm „Jung kauft Alt“

Mit dem Programm „Jung kauft Alt“ unterstützt die KfW den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien durch Familien. Neu ist, dass ab 2025 auch der Kauf von Angehörigen förderfähig ist. Zudem wurden die energetischen Anforderungen angepasst, um den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude attraktiver zu machen.

Förderung für den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum

Ab 2025 plant die Bundesregierung ein neues Programm, das den Kauf, Umbau und die Sanierung von leerstehenden Büros und Läden zu Wohnraum mit günstigeren Zinsen unterstützt. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Leerstand zu reduzieren.

Fazit

Die neuen Förderprogramme bieten Eigentümern und solchen, die es werden möchten, attraktive finanzielle Unterstützung. Es lohnt sich, die individuellen Voraussetzungen und Förderbedingungen genau zu prüfen, um die passenden Programme für das eigene Vorhaben zu identifizieren.
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Möbelbranche: Verbände plädieren für mehr Planungssicherheit

Mehr Planungssicherheit und ein Sofortprogramm für den Wohnungsbau fordern der BVDM Handelsverband Möbel und Küchen, VDM Verband der Deutschen Möbelindustrie und der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Die angestrebte Zahl von 400.000 fertiggestellten Wohneinheiten pro Jahr erscheint den Verbänden weit entfernt. Demnach würden nur 245.000 Einheiten für dieses Jahr und voraussichtlich nur 210.000 für das nächste Jahr prognostiziert. Es brauche laut der Verbände mehr politisches Tempo, damit der Wohnungsbau wieder ins Gleichgewicht kommt und das Investitionsvertrauen und der Konsum zurückkehren.

Die Verbände beklagen zudem eine Kaufzurückhaltung der Verbraucher und führen diese auf steigende Zinsen, die Inflation und ungewisse wirtschaftlicher Aussichten zurück. Insbesondere die unteren und mittleren Möbelpreissegmente seien von Kaufzurückhaltung betroffen. Seit Mai 2023 würden die Möbelhändler einen spürbaren Rückgang der Kundenzahlen registrieren. Zudem verzeichneten sowohl die Möbelindustrie als auch die Zulieferer stark rückläufige Auftragseingänge.

Quelle und Link zum offenen Brief: moebelindustrie.de
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Pflegekosten: Starke Belastungen für Bewohner

Pflegebedürftige in Deutschland stehen zunehmend unter finanzieller Belastung. Das geht aus einer Untersuchung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. Besonders stark steigen die Kosten für Neuankömmlinge in Pflegeheimen. Deren Eigenbeteiligung ist – im Vergleich zu 2022 – durchschnittlich um monatlich 348 Euro gestiegen. Selbst für diejenigen, die schon länger in einem Pflegeheim leben, hat die finanzielle Belastung stark zugenommen. Der durchschnittliche Anstieg liegt, je nach Aufenthaltsdauer, zwischen 165 Euro und 292 Euro pro Monat.

Dieser rapide Anstieg der Eigenbeteiligung sei vor allem auf die Einführung einer Tariftreue-Regelung für Pflegepersonal zurückzuführen, die im September 2022 in Kraft trat. Die daraus resultierenden Kosten fließen direkt in den Pflegesatz ein. Angesichts der laufenden Tarifverhandlungen und der ab Juli 2023 geltenden neuen Personalbemessung in der Pflege dürfte die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen laut vdek weiter steigen.

Dr. Jörg Meyers-Middendorf vom vdek-Vorstand zeigt Verständnis für die Maßnahmen zur gerechten Entlohnung des Pflegepersonals, kritisiert jedoch die zunehmende finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen. Er fordert, dass die Bundesländer die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen übernehmen. Eine solche Maßnahme könne die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten, meint er.

Quelle: vdek.com
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Flut: Forschende fordern bessere Warnsysteme

In Deutschland müssen Frühwarnsysteme verbessert und Gefahren klarer kommuniziert werden. Zu diesem Schluss kommt eine Arbeitsgruppe der Universität Potsdam. Die Arbeitsgruppe hatte direkt nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Betroffene online darüber gefragt, wie sie vor der Flut gewarnt worden sind.

Dabei zeigte sich, dass 35 Prozent der Befragten aus Nordrhein-Westfalen und 29 Prozent der Befragten aus Rheinland-Pfalz überhaupt keine Warnung erhalten hatten. Allerdings haben auch diejenigen, die gewarnt worden sind, nicht mit einem solchen Ausmaß der Überschwemmungen gerechnet (85 Prozent).

Die Arbeitsgruppe Geographie und Naturrisikenforschung unter Leitung von Professorin Annegret Thieken der Universität Potsdam, Institut für Umweltwissenschaften und Geographie, bemängelt darüber hinaus fehlende Empfehlungen von Medien oder offiziellen Stellen. So geht beispielsweise aus einem Steckbrief hervor, dass sich nur 5 Prozent der Befragten aus dem besonders stark betroffenen Landkreises Ahrweiler daran erinnern können, über die lebensbedrohliche Lage informiert worden zu sein.

Quelle und weitere Informationen: uni-potsdam.de/idw-online.de
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Dachaufstockung zur Lösung der Wohnungsnot:

Gerade in Großstädten und Ballungsräumen ist der Mangel an (bezahlbaren) Wohnraum besonders groß. Einer der Hauptgründe für die Wohnungsknappheit ist das nicht verfügbare oder nicht vorhandene Bauland. In einer Expertenanhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen im Juni 2019 sprach sich der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen für Lockerungen im Baurecht im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für Gebäude-und Dachaufstockungen aus. Der GdW sieht im Bereich Gebäudeaufstockung großes Potential in der Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum.

Bei den Ausführungen zitiert die GdW die „Deutschlandstudie 2019: Wohnraumpotentiale in urbanen Lagen, Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden“ der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts. Diese besagt, dass durch Dachaufstockung und Umnutzung von Bürokomplexen und Verwaltungsgebäuden bundesweit 560.000 neue Wohnungen entstehen könnten. Weitere 400.00 Wohnungen könnten auf den Dächern von Lebensmittelmärkten und Discountern gebaut werden.

Doch um das große Potential von Gebäude- bzw. Dachaufstockungen zu nutzen, müssen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene baurechtliche Rahmenbedingungen zum Beispiel zu Abstandsflächen und Ausgleichsmaßnahmen oder zu Stellplatzpflichten und zum Brandschutz geändert werden. Bauherren sollten wirtschaftliche Anreize zum Ausbau von Dächern erhalten, um den Mehraufwand bei der Planung und Ausführung zu kompensieren. Der GdW benennt außerdem weitere Vorteile, die durch Dachaufstockung entstehen. Somit wird zum Beispiel durch einen energetischen Ausbau die Energieeffizienz des gesamten Hauses verbessert. Auch der barrierefreie und qualitätsvolle Wohnungsbau wird gefördert. Da kein zusätzliches Bauland gebraucht wird, fallen keine Grundstückskosten an und Grünflächen bleiben unversiegelt.

Quelle: GdW
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