Entscheidung: BGH verweist Urteile zu Photovoltaik-Modulen zurück:

Gelten für einzelne Solarmodule einer Freiland-Photovoltaikanlage besondere Rechte? Mit dieser Frage befasste sich vor Kurzem der Bundesgerichtshof (BGH) und verwies vier Oberlandesgerichts-Urteile zurück (V ZR 225/19/V ZR 8/20/V ZR 44/20 und V ZR 69/20). Geklagt hatte in diesen Verfahren ein Insolvenzverwalter einer Gesellschaft, die 2010 eine Photovoltaikanlage gekauft hatte. Diese war zuvor auf dem Grundstück eines Dritten errichtet worden.

Die Gesellschaft, die mittlerweile insolvent ist, hatte 5.000 dieser Module der Anlage an 65 Kapitalanleger verkauft. Diese vermieteten die Module wiederum an ein Tochterunternehmen der Gesellschaft. Nun müssen die Oberlandesgerichte prüfen, ob die Module weiterhin den Kapitalanlegern gehören oder ob sie dem Insolvenzverwalter zugesprochen werden. Hintergrund dafür ist, dass unter anderem nicht klar ist, ob die Module nach Paragraf 93 des Bürgerlichen Gesetzbuches wesentliche Bestandteile der Gesamtanlage sind.

Ob dies der Fall ist, bestimme sich laut BGH nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Verbindung, wenn es darauf ankommt, ob an dem Bestandteil bestehende Rechte Dritter infolge der Verbindung untergegangen sind. Muss beurteilt werden, ob die Kapitalanleger Rechte an einem Solarmodul haben, das bereits in die Photovoltaikanlage eingefügt ist, komme es laut BGH auf die Verhältnisse bei Entstehung des Rechts an. Auch entscheidend sei, welche Folgen der Ausbau zu diesem Zeitpunkt gehabt hätte. Hätten die Module bei der Übereignung im Falle der Trennung noch durch vergleichbare Modelle ausgetauscht und in anderen Anlagen verwendet werden können, wären sie sonderrechtsfähig gewesen.

Quelle: BGH (V ZR 225/19, V ZR 8/20, V ZR 44/20 und V ZR 69/20)
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Küchen: Nachhaltige Einbaugeräte:

Die Arbeitsgemeinschaft „Die Moderne Küche“ (AMK) weist darauf hin, dass es für Küchen immer mehr engerie- und wassersparende Einbaugeräte gibt, für die sich immer mehr Kunden entscheiden. So könne zum Beispiel mit entsprechenden Geschirrspülern im Vergleich zum normalen Abwasch Wasser gespart werden.

Außerdem seien auch Einbaugeräte aus dem Produktbereich Kühlen besonders nachhaltig. Mithilfe einer sogenannten Frischetechnologie sollen sich empfindliche Lebensmittel laut AMK bis zu fünfmal länger halten als in einem Kühlschrank ohne diese Technologie.

Des Weiteren gibt es auch nachhaltige Lösungen in den Bereichen Backen, Braten und Garen. Mittlerweile kann eine Sensortechnologie dafür sorgen, dass nichts anbrennt, verkocht oder überkocht. Im Zusammenhang mit nachhaltigen Einbaugeräten für Küchen weist der AKM auch auf die neuen EU-Energielabels hin, über die Küchenspezialisten ihre Kunden bei Bedarf gerne informieren.

Quelle: AMK
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Studie: Mobilfunkstandard beeinflusst Immobilienwert:

Der Mobilfunkstandart 5G, der eine schnelle Datenübertragung ermöglicht, kann sich auf den Wert von Immobilien auswirken. Dies geht aus einer Studie hervor, die den Titel „Werteinfluss von Mobilfunkanlagen auf Grundstückspreise für Einfamilienhaus-Nutzung im ländlichen Raum“ trägt. Diese hat Heribert Franz Pölzl im Mai 2021 beim Department für Bauen und Umwelt an der Donau-Uni Krems in Österreich eingereicht.

Für die Studie befragte Pölzl Makler. Diese gaben an, dass die Immobilienvermittlung in Gebieten ohne ausreichende Mobilfunkversorgung schwierig geworden sei. Laut Studie gehöre eine gute Mobilfunkversorgung mit hohen Bandbreiten, wie sie 5G ermögliche, mittlerweile zu Wohnimmobilien genauso dazu wie Strom, Wasser, Kanalisation und andere Infrastrukturen.

Aus der Studie geht auch hervor, dass Immobiliensuchende seit der Corona-Pandemie verstärkt Wert auf eine entsprechende Mobilfunkversorgung samt vorhandener Bandbreite legen. Der Mobilfunkstandard 5G ist der Nachfolger von LTE und bietet steigende Übertragungsgeschwindigkeiten bei gleichzeitig sinkenden Kosten und niedrigem Energieverbrauch.

Quelle: Forum Mobilkommunikation (FMK)
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Bauen: Neue EPD für Kalksandstein:

Für Kalksandstein gibt es eine neue Umwelt-Produktdeklaration (EPD). Umwelt-Produktdeklarationen liefern Auskunft über die Umweltauswirkungen und den Lebenszyklus einzelner Bauteile. Die neue EPD wurde nach der ISO 14025 und der neuen Norm DIN 15804+A2 erstellt und umfasst Datensätze aus 52 deutschen Kalksandstein-Herstellerwerken aus dem Jahr 2019. Sie ist bis 2026 gültig.

Nach Informationen des Bundesverbandes der Kalksandsteinindustrie (BV KSI) hat sich die CO2-Bilanz der Kalksandsteinproduktion in den letzten fünf Jahren verbessert. Beim Indikator „Global Warming Potential“ konnte gegenüber der EPD aus 2016 eine CO2-Einsparung von rund acht Prozent verzeichnet werden.

Die neue Umwelt-Produktdeklaration des BVI KSI, der die Interessen von über 76 Kalksandsteinwerken in Deutschland vertritt, kann kostenlos unter anderem über die Internetseite kalksandstein.de eingesehen werden. Sie richtet sich unter anderem an Architekten, Bauherren, Facility-Manager und andere Interessenten.

Quelle: BVI KSI
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Gebäudeforum: Anlaufstelle zum klimaneutralen Bauen und Sanieren:

Mit dem „Gebäudeforum klimaneutral“ hat die Deutsche Energie Agentur (dena) eine neue Plattform zum klimaneutralen Bauen und Sanieren geschaffen. Auf dieser Seite hat die dena Informationen zu Themen wie „Serielles Sanieren nach dem Energiesparprinzip“, „Zahlen, Daten und Fakten zum Gebäudesektor“ sowie zum Thema „Green & Sustainable Finance“ aufgeschlüsselt.

Darüber hinaus finden sich dort auch Informationen zu Themen wie „Qualität am Bau“, „Bauphysik“ sowie „Gebäudetechnik“. Ziel der Plattform ist es, auf Innovationen aufmerksam und die Energiewende im Gebäudesektor anhand von Beispielen sichtbar zu machen. Die Plattform der dena wird von einem Partnernetzwerk aus allen Regionen Deutschlands unterstützt.

Ziel der Plattform ist es unter anderem, einen Austausch zwischen den Verantwortlichen aus dem Bereich des klimaneutralen Bauens und Sanierens zu ermöglichen und durch klimaneutrale Gebäude und Quartiere letztendlich auch einen Beitrag zur Klimaneutralität zur leisten. In Zukunft sollen auch entsprechende Veranstaltungen stattfinden, die den Austausch untereinander ermöglichen. Die Seite erreichen Interessenten unter: gebaeudeforum.de.

Quellen: dena.de/gebaeudeforum.de
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Urteil: Widerrufsrecht gilt auch für Treppenlifts:

Der Verkauf und die Montage eines Treppenlifts stellen Werkverträge dar, die innerhalb von 14 Tagen widderrufen werden können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage einer Verbraucherzentrale gegen einen Vertreiber von Kurventreppenliften entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Vertreiber der Kurventreppenlifte seinen Kunden – außer für ein Modell – kein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Die Verbraucherzentrale (Klägerin) sah hierin unter anderem einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und klagte beim Landgericht auf Unterlassung. Ohne Erfolg. Auch das Oberlandesgericht wies die Berufung der Klägerin zurück.

Der BGH jedoch hat eine andere Auffassung: Er hob auf die Revision der Klägerin das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verurteilte den Vertreiber der Kurventreppenlifte zur Unterlassung. Zum Hintergrund: Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil Kunden unter anderem von „Planungsfehlern“, „Sicherheitsmängeln“ oder einem „unzureichendem Service“ im Zusammenhang mit dem Einbau von Treppenliften berichtet hätten.

Quellen: BGH (I ZR 96/20)/verbraucherzentrale.de
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Deko: Blumensträuße sorgen für gute Stimmung:

Welche Blumensträuße sind im Herbst und Winter gefragt? Und wie können sie nachgebunden werden? Antworten auf diese Fragen liefert das Portal schoener-wohnen.de. Neben schlichten Sträußen werden in einer Fotostrecke auch auffälligere Sträuße gezeigt.

Wer es eher schlicht mag, kann zum Beispiel auf einen Trockenblumenstrauß aus Reitgras und Fuchsschwanz in brauner und roter Farbe setzen. Auch ein Strauß mit Chinaschilf, Eukalyptus, Flamingoblumen, Pampasgras und Silberblatt ist für alle geeignet, die auf natürliche Akzente setzen möchten.

Auffälliger hingegen sind beispielsweise farbige Sträuße mit vielen verschiedenen Blumenarten wie der der Blaublättrigen Akazie, Christrosen, Chrysantheme, Freesien, Gerbera, Rosen, Sterndolden und Zimmer-Alpenveilchen. Solche Kombinationen sind nicht nur schön anzusehen, sondern sorgen auch für eine gute Stimmung. Alle Ideen für Blumensträuße finden Interessenten unter: schoener-wohnen.de.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: Tokenisierung von Immobilien:

Eine Studie zur Tokenisierung von Immobilien mittels Blockchain-Technologie haben die Hamburg Commercial Bank AG (HCOB) und das Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance and Management veröffentlicht. Darin schlussfolgern sie, dass diese Methode den konservativen Immobilienmarkt revolutionieren kann.

Bei der Tokenisierung einer Immobilie werden laut HCBO und FSCB die mit der Immobilie verbundenen Eigentumsrechte in direkter Form tokenisiert beziehungsweise digital verbrieft. Dies geschieht mithilfe der sogenannten Blockchain-Technologie. Bei den Blockchains handelt es sich um digitale und schwer manipulierbare Datensätze, die die Basis von Kryptowährungen wie Bitcoins bilden.

Durch dieses Verfahren könnten laut HCOB und FSBC unter anderem Kosten für die Emittenten gespart werden, die für die Herausgabe von Wertpapieren verantwortlich sind. Außerdem könnten mehr Anleger erreicht werden, da Immobilien durch die Methode in kleinste handelbare Einheiten aufgeteilt werden können. Für die Studie haben die Verantwortlichen weltweit Anbieter tokenisierter Immobilien untersucht und verglichen. Alle Ergebnisse finden Interessenten auf: hcob-bank.de.

Quelle: hcob-bank.de
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Digitalisierung: HDB und ZIA fordern Modernisierung am Bau:

Die Voraussetzungen schaffen für mehr Digitalisierung und weniger Demokratie beim Bauen – dies fordern Tim Müller, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Bauindustrie (HDB), sowie Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des „Zentralen Immobilien Ausschusses“ (ZIA) von der Politik. Dazu schlagen sie unter anderem eine digitale Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen für Baugenehmigungsprozesse sowie digitale 5D-Pläne vor.

Dadurch können ihrer Meinung nach Planung und Bau stärker miteinander verzahnt und die Arbeit von Auftraggebern, Planern und Bauunternehmen erleichtert werden. Dabei soll auch das sogenannte Building Information Modeling (BIM) zum Einsatz kommen. Mittels dieser Methode könne das Team ganzheitlich planen und zielgenau bauen.

Außerdem schlagen sie eine Kostensenkung durch serielles und modulares Bauen vor, vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien und Verwaltungsgebäude. In diesem Zusammenhang fordern HDB und ZIA eine bundeseinheitliche Anwendung der Musterbauordnung sowie länderübergreifende Typenbaugenehmigungen.

Quelle: bauindustrie.de
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AEE-Animation: „Kommunale Wärmenetze“:

Wie können erneuerbare Energien sowohl in konventionelle Wärmenetze mit hohen Temperaturen als auch in innovative Kältenetze integriert werden? Und wie können mit dem Einsatz von Wärmenetzen ganze Siedlungen oder Stadtviertel klimafreundlicher gemacht werden? Die Antworten auf diese Fragen liefert die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in ihrer Animation „Kommunale Wärmenetze“.

Dabei geht die AEE unter anderem auf Praxisbeispiele in deutschen Gemeinden ein. Diese zeigen, wie Solarthermie, Abwärme, Restholz, Photovoltaik und Wärmepumpen zu der Dekarbonisierung – also zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen durch kohlenstoffarme Energiequellen – beitragen können.

Mit der Animation, die unter waermewende.de/kommunale-waermenetze abrufbar ist, und weiteren Aktivitäten im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmewende“ möchte die AEE Technologien und Strategien bekannt machen, den Austausch zwischen Experten fördern und Kommunen helfen. Gefördert wird das Projekt der AEE und des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

Quellen: unendlich-viel-energie.de & waermewende.de/kommunale-waermenetze/
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