Studie: Tokenisierung von Immobilien:

Eine Studie zur Tokenisierung von Immobilien mittels Blockchain-Technologie haben die Hamburg Commercial Bank AG (HCOB) und das Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance and Management veröffentlicht. Darin schlussfolgern sie, dass diese Methode den konservativen Immobilienmarkt revolutionieren kann.

Bei der Tokenisierung einer Immobilie werden laut HCBO und FSCB die mit der Immobilie verbundenen Eigentumsrechte in direkter Form tokenisiert beziehungsweise digital verbrieft. Dies geschieht mithilfe der sogenannten Blockchain-Technologie. Bei den Blockchains handelt es sich um digitale und schwer manipulierbare Datensätze, die die Basis von Kryptowährungen wie Bitcoins bilden.

Durch dieses Verfahren könnten laut HCOB und FSBC unter anderem Kosten für die Emittenten gespart werden, die für die Herausgabe von Wertpapieren verantwortlich sind. Außerdem könnten mehr Anleger erreicht werden, da Immobilien durch die Methode in kleinste handelbare Einheiten aufgeteilt werden können. Für die Studie haben die Verantwortlichen weltweit Anbieter tokenisierter Immobilien untersucht und verglichen. Alle Ergebnisse finden Interessenten auf: hcob-bank.de.

Quelle: hcob-bank.de
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Digitalisierung: HDB und ZIA fordern Modernisierung am Bau:

Die Voraussetzungen schaffen für mehr Digitalisierung und weniger Demokratie beim Bauen – dies fordern Tim Müller, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Bauindustrie (HDB), sowie Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des „Zentralen Immobilien Ausschusses“ (ZIA) von der Politik. Dazu schlagen sie unter anderem eine digitale Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen für Baugenehmigungsprozesse sowie digitale 5D-Pläne vor.

Dadurch können ihrer Meinung nach Planung und Bau stärker miteinander verzahnt und die Arbeit von Auftraggebern, Planern und Bauunternehmen erleichtert werden. Dabei soll auch das sogenannte Building Information Modeling (BIM) zum Einsatz kommen. Mittels dieser Methode könne das Team ganzheitlich planen und zielgenau bauen.

Außerdem schlagen sie eine Kostensenkung durch serielles und modulares Bauen vor, vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien und Verwaltungsgebäude. In diesem Zusammenhang fordern HDB und ZIA eine bundeseinheitliche Anwendung der Musterbauordnung sowie länderübergreifende Typenbaugenehmigungen.

Quelle: bauindustrie.de
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AEE-Animation: „Kommunale Wärmenetze“:

Wie können erneuerbare Energien sowohl in konventionelle Wärmenetze mit hohen Temperaturen als auch in innovative Kältenetze integriert werden? Und wie können mit dem Einsatz von Wärmenetzen ganze Siedlungen oder Stadtviertel klimafreundlicher gemacht werden? Die Antworten auf diese Fragen liefert die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in ihrer Animation „Kommunale Wärmenetze“.

Dabei geht die AEE unter anderem auf Praxisbeispiele in deutschen Gemeinden ein. Diese zeigen, wie Solarthermie, Abwärme, Restholz, Photovoltaik und Wärmepumpen zu der Dekarbonisierung – also zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen durch kohlenstoffarme Energiequellen – beitragen können.

Mit der Animation, die unter waermewende.de/kommunale-waermenetze abrufbar ist, und weiteren Aktivitäten im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmewende“ möchte die AEE Technologien und Strategien bekannt machen, den Austausch zwischen Experten fördern und Kommunen helfen. Gefördert wird das Projekt der AEE und des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt.

Quellen: unendlich-viel-energie.de & waermewende.de/kommunale-waermenetze/
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Urteil: Eigentümer dürfen Immobilie nicht verfallen lassen:

Ist eine Immobilie in die Jahre gekommen, dürfen die Eigentümer nicht so lange mit Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen warten, bis diese nicht mehr betreten werden kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor. Darin heißt es, dass die „Wohnungseigentümer verpflichtet [sind], die Behebung gravierender baulicher Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums zu veranlassen, die eine Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen“.

Im aktuellen Fall ging es um ein sanierungsbedürftiges und jahrzehntealtes Parkhaus. Drei der insgesamt elf Etagen zählten zum Sondereigentum der Klägerin, die diese an ein Hotel vermietete. Die übrigen Etagen waren seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Nun forderte aber das Bauordnungsamt Nachweise für die Einhaltung des Brandschutzes. Daraufhin beschloss die Eigentümergemeinschaft, dass die Klägerin die Etagen nicht mehr nutzen darf.

Diese klagte gegen den Mehrheitsbeschluss. Mit Erfolg. Der BGH urteilte, dass Eigentümer auch sanieren müssen, wenn Immobilien überaltert sind oder instandgehalten werden müssen. Dabei können die Eigentümer sich nicht darauf berufen, dass damit zu hohe Kosten verbunden sind. Nur in seltenen Fällen – zum Beispiel nach einem Brand, einer Überflutung oder einer Explosion – gilt ein nicht mehr nutzbares Gebäude als zerstört.

Quelle: BGH (V ZR 225/20)
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Putzfassade: Kunstharz oder mineralischer Putz:

Wenn es um die Außenfassade eines Hauses geht, gehört eine verputzte Außenwand zu den gängigsten Fassadenkonstruktionen in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wand aus Stein oder aus Holz handelt. Beim Putz handelt es sich um ein Gemisch aus verschiedenen Feststoffen wie beispielsweise Sand, Marmorkies oder Kunststoffpartikeln. Das Gemisch aus Feststoffen wird durch Bindemittel und Zusatzstoffe zusammengesetzt sowie über das Mischverhältnis definiert.

Es gibt zwei Arten von Putzfassaden: Fassaden aus mineralischem Putz oder Kunstharzfassaden. Da mineralische Putze oftmals im trockenen Zustand in Säcken angeliefert werden, werden sie auch als Sackware bezeichnet. Diese Sackware muss mit Wasser vermischt werden, bevor die Masse auf die Außenwand aufgetragen werden kann. Typische Bindemittel bei mineralischen Putzfassaden sind vor allem Zement, Baukalk oder Gips. Kalkzementputz eignet sich zudem hervorragend für den Einsatz in Feuchträumen.

Im Gegensatz zu mineralischem Putz wird Kunstharzputz verarbeitungsfertig angeliefert. Vor der Anwendung muss er lediglich durchgerührt werden. Kunstharzputz eignet sich auch gut für den Innenbereich. Er besteht aus organischen Bindemitteln und wird synthetisch durch Polymerisation, Polyaddition oder Polykondensation hergestellt. Die Rohstoffe von Kunstharzen haben oftmals einen natürlichen Ursprung, wie beispielsweise Alkydharze. Das angelieferte Endprodukt ist allerdings stark modifiziert. Kunstharz zeichnet sich vor allen Dingen durch seine Härte und Abriebfestigkeit aus.

Quelle: bauen.de/Baunetzwissen
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DIY: Gartenlaube selbst bauen:

Eine Gartenlaube ist vielseitig nutzbar. Sie bietet ausreichend Platz, um Gartengeräte und andere Gebrauchsgegenstände zu verstauen. Ebenso kann sie mit einer ansprechenden Inneneinrichtung beispielsweise als Meditationsraum oder als Raum zum Kaffeekränzchen genutzt werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann das kleine Häuschen im Grünen leicht selbst gebaut werden.

Als bestes Baumaterial eignet sich kesseldruckimprägniertes Kiefer- oder Fichtenholz. Damit die Gartenlaube vor Regen geschützt ist, sollten die Seiten- und Giebelwände wasserfest sein. Eine Dauerschutzlasur schützt vor Wettereinflüssen und bildet eine schöne, seidenglatte Oberfläche. Kommt die Gartenlaube in die Jahre, kann sie ganz leicht mit einer neuen Lasur überstrichen werden.

Hobbyhandwerker finden auf dem Onlineportal selbermachen.de hilfreiche Tipps und Anleitungen dazu, wie beispielsweise Pfostenhalter mit den Seitenwänden montiert oder Querleisten verschraubt werden oder dazu, wie ein Dachfirst gebaut wird. Ebenso gibt es Informationen zu der Bodenkonstruktion oder zum Interieur der Gartenlaube. Interessenten steht zudem ein Bauplan mit Skizzen und einer Material- sowie Stückliste zum Download bereit.

Quelle: selbermachen.de
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Vorteile eines Fertigkellers:

Wer ein Haus baut, steht vor der Entscheidung, ob das Haus einen Keller haben soll oder lediglich eine Bodenplatte. Auch wenn ein Haus mit Keller kostenintensiver ist als ein Haus ohne Keller, sollten Bauherren weitere Aspekte in Augenschein nehmen. Vor allen Dingen auf kleinen Grundstücken bietet ein Kellergeschoss zusätzlichen Wohnraum, der nicht im Nachhinein errichtet werden kann. Ebenso bietet ein Keller bei Grundstücken, bei denen die obersten Erdschichten nicht stark belastbar sind, einen stabilen und tragfähigen Untergrund.

Zu unterschieden sind zwei Arten von Kellern. So können Bauherren zwischen einem Fertigkeller und einem gemauerten Keller wählen. Während bei der gemauerten Version beispielsweise Ziegel aufeinandergestapelt und mit Beton ausgegossen werden, findet die Fertigung eines Fertigkellers bereits vorher im Werk statt. Der Fertigkeller wird gemäß des für ihn vorgesehenen Platzes sowie der Maße des Fertighauses genau ausgemessen und hergestellt. Bei einem gemauerten Keller kann es während der Bauphase zu Ungenauigkeiten kommen, welche im Nachhinein ein Grund für Baumängel sein könnten. Ein Fertigkeller kann auch aus Beton im Werk errichtet werden und anschließend auf der Baustelle eingesetzt werden.

Auch in puncto Kosten sollten Bauherren genauer hinsehen. Grundsätzlich ist ein Fertigkeller teurer als ein gemauerter Keller. Jedoch ist zu beachten, dass in dem Endpreis des Fertigkellers bereits Leistungen berechnet sind, die bei der gemauerten Version noch obendrauf kommen. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung von Statik- oder Arbeitsplänen. Zudem können für ein Fertighaus mit Fertigkeller auch Fördergelder für energieeffiziente Neubauten beantragt werden. Neben der passgenauen Fertigstellung und kurzen Bauzeit zeichnet sich ein Fertigkeller durch einen geringen Planungsaufwand sowie seine hohe Energieeffizienz aus.

Quelle: hausbauhelden.de
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Schallschutz: Mindestanforderungen und Richtlinien:

Wenn es darum geht, ein Gebäude vor Beschallung zu schützen, sind in Deutschland die Vorschriften aus den Landesbauverordnungen einzuhalten. In diesen ist beschrieben, welche technischen Standards und welchen Mindestschallschutz Gebäude aufweisen müssen. Dabei müssen Geräusche, die von baulichen Anlagen ausgehen, so eingedämmt werden, dass sie keine unzumutbaren Belästigungen darstellen oder andere Nachteile hervorrufen.

Zusätzlich zu den festgelegten Mindestanforderungen in den Landesbauverordnungen gibt es eine Reihe weiterer Regeln, Baubestimmungen und öffentlicher Bekanntmachungen der obersten Bauaufsichtsbehörde, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören die Vorschriften aus der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und Bereichen aus der Norm DIN 4109.

Im Bereich von Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Etagenwohnungen) beschäftigt sich die VDI-Richtlinie 4100 mit dem erhöhten Schallschutz. Hier werden drei Schallschutzstufen (SSt) kategorisiert und beschrieben, die auf der Einordnung eines subjektiv empfundenen Schallschutzes basieren. Im privatrechtlichen Bereich wird oftmals die SSt II vereinbart. Während die SSt I den Anforderungen der Norm DIN 4109 entspricht, ist die Einhaltung der Vorschriften aus der SSt III oftmals zu aufwendig. Denn bei der Planung des Schallschutzes müssen auch andere Rahmenbedingungen berücksichtigt und eingehalten werden, wie beispielsweise die Eigenschaften des Baugrundstücks, lokale rechtliche Vorgaben sowie die Einhaltung des Budgets und Zeitplans.

Quelle: Baunetzwissen
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Mit dem Online-Gartenplaner zum Traumgarten:

Wer seinen Garten gestalten möchte, kann mit einem Online-Gartenplaner seinen Traumgarten bereits vorab visualisieren. Das Online-Magazin planungswelten.de stellt auf seiner Internetseite unterschiedliche Planer zur Verfügung; die meisten sind kostenlos und können sofort genutzt werden. Die Gestaltung ist leicht und intuitiv. Als Grundlage für die Planung wird ein Grundriss des Gartens angelegt und schon kann es mit der Gestaltung beginnen.

Ganz gleich, ob Sie einen Gartenteich oder ein buntes Blumenbeet anlegen, Bäume pflanzen oder eine Terrasse gestalten möchten, mit Online-Gartenplanern bekommen Sie eine Vorstellung davon, wie Ihr Garten in Zukunft aussehen könnte. Von der Planung der Gartenwege, über die Errichtung eines Sichtschutzes für den Garten bis hin zur Anordnung der Gartenmöbel, die Bedienung ist kinderleicht und bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Programme enthalten Fotos, die für den individuellen Gartenentwurf genutzt werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, eigene Bilder hochzuladen und den Online-Garten recht realitätsgetreu zu entwerfen.

Die vorgestellten Gartenplaner bieten eine 3D-Optik und können ohne vorherige Anmeldung sofort genutzt werden. Ist der Entwurf des Traumgartens fertig, kann er ausgedruckt werden und als Vorlage für die Umsetzung dienen. Da Produkte, Verlegemuster für Terrassen und Wege sowie die Farben online ausgewählt werden können, bekommen Gartenplaner einen guten Eindruck, wie der eigene Garten aussehen wird. Der Entwurf dient zudem als Grundlage für die Kostenplanung und kann den Herstellern vorgelegt werden.

Quelle: planungswelten.de
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Brandgefahr beim Fertighaus reduzieren:

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, bekommt vom Fertighaushersteller meist ein Haus, das die gesetzlich vorgeschriebene Mindestwerte erfüllt. So besteht das Mauerwerk aus einer 17,50 Zentimeter dicken Kalksandsteinwand mit einer bis zu 20 Zentimeter breiten Vorsatzschale aus Polystyrol. Diese Vorsatzschale erfüllt den Zweck, dass die gesetzlich geforderten Energiewerte im Gebäude erreicht werden und dient als Wärmeverbundsystem.

Auch wenn diese Konstruktionen heutzutage Standard ist, weist der Verband privater Bauherren (VPB) darauf hin, dass diese Art des Wärmedämmverbundsystems auch Nachteile hat. Denn kommt es zu einem Brand, lodert Polystyrol nicht in Flammen, sondern schwellt in einer großen Fläche an, schmilzt und tropft anschließend im großen Umfang von der Fassade. Einerseits wird dadurch der Feuerwehr der Zugang in das Haus erschwert, andererseits den Bewohnern der Ausgang aus diesem. Zudem sind die freigesetzten chemischen Verbindungen aus dem brennenden Material giftig.

Laut VPB könnte die Brandgefahr durch die Installation von etwa 10 Zentimeter breiten Streifen aus Mineralwolle vermieden werden. Diese müssten über den Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. Die Mineralwolle würde verhindern, dass das Feuer in die Polystyrolschale eindringt. Allerdings sind diese Sonderteile brandschutztechnisch nicht vorgeschrieben, sodass sie nur selten von Fertighausherstellern angeboten werden. Bauherren, die auf die Sonderteile bestehen, müssen Mehrkosten auf sich nehmen und den Sonderwunsch frühzeitig in den Vertrag mit aufnehmen. Wichtig ist, dass Bauherren darauf achten, dass der Fertighaushersteller beim Kauf ausreichend Rauchmelder zur Verfügung stellt und einen zweiten Fluchtweg realisiert.

Quelle: VPB
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