Klimaneutralität: IAO entwickelt Roadmap für nachhaltiges Bauen

Auf Baustellen soll künftig weniger Kohlenstoffdioxid (CO2) ausgestoßen werden. Entsprechende Maßnahmen für eine Dekarbonisierung der Baustelle bis 2045 veröffentlichte das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) in einer strategischen Roadmap.

Die strategische Roadmap hebt zwölf Handlungsfelder hervor, die auf dem Weg zur klimaneutralen Baustelle bis 2045 zu berücksichtigen sind. Zu diesen zählen unter anderem folgende: Politik, Wirtschaft, Bildung, Technologie, Marktdesign, Forschung und Entwicklung sowie Kommunikationstechnologien auf der Baustelle.

An der Roadmap, die Interessenten kostenlos über die Seite iao.fraunhofer.de abrufen können, waren auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau beteiligt.

Quelle und weitere Informationen: iao.fraunhofer.de
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Photovoltaik: Fehlkäufe vermeiden

Die Beliebtheit von Photovoltaiksystemen steigt laut des Portals „infranken.de“ kontinuierlich an. Das spiegele sich auch im Austausch über das Thema auf Social-Media-Plattformen wider. Eine große Community diskutiert dort in Gruppen wie „Photovoltaik: Alles Rund um die Solaranlage“ (Facebook) mit über 135.000 Mitgliedern.

Die Community konzentriert sich dabei auf Themen wie die Wirtschaftlichkeit, die Möglichkeit des Monitorings per App oder den Inselbetrieb. Doch welche Kriterien sind beim Kauf einer Photovoltaikanlage entscheidend? Das hat das Portal „infranken.de“ analysiert und zusammengetragen.

Demnach sind das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie die Rendite, die Kompatibilität mit Smart Home-Technologien, die regionale Verfügbarkeit von Solarfirmen und „Made in Germany“-Komponenten, die Nutzung der vollen Dachfläche, die Unabhängigkeit vom Strommarkt, die Ausbaufähigkeit der Solaranlage, der Klimaschutz, die Option für den Inselbetrieb und die Möglichkeit des Selbstaufbaus für die Käufer besonders wichtig.

Quelle und weitere Informationen: infranken.de
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Urteil: Lärm durch Hunde auf Hundespielplatz muss hingenommen werden

Lärm durch Hunde auf einem Hundespielplatz in einer Wohngegend ist zumutbar, solange er die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgerichts (VG 24 K 148.19). Eine Anwohnerin hatte sich über Lärmbelästigung und die angebliche Nutzung außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten auf dem Hundespielplatz beschwert, der vom Bezirksamt Lichtenberg in Fennpfuhlpark errichtet wurde und durch einen privaten Bürgerverein betrieben wird.

Das Gericht stellte fest, dass die Anwohnerin keine Schließung des Hundespielplatzes verlangen kann, da die daraus Geräusche zumutbar sind. Eine Lärmpegelmessung in der Wohnung der Klägerin ergab, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tagsüber eingehalten wurden, wenn auch nur knapp. Auch die unterschiedliche Tonhöhe und Impulse des Hundegebells wurden in dieser Messung mit einem Aufschlag von 9,3 dB(A) berücksichtigt.

Die Haltung von Hunden und die damit verbundenen Auslaufgebiete gehören laut Verwaltungsgericht zum typischen Stadtbild einer Metropole. Ein Hundespielplatz sei daher sinnvoll und kann zur Begrenzung der freien Bewegung der Hunde in einem Grünbereich sogar notwendig sein. Die Einzäunung und regelmäßige Verschließung des Spielplatzes durch freiwillige Helfer des Bürgervereins wurde als ausreichende Maßnahme zur Einhaltung der Öffnungszeiten anerkannt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle und weitere Informationen: berlin.de/VG 24 K 148.19
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Möbelbranche: Verbände plädieren für mehr Planungssicherheit

Mehr Planungssicherheit und ein Sofortprogramm für den Wohnungsbau fordern der BVDM Handelsverband Möbel und Küchen, VDM Verband der Deutschen Möbelindustrie und der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Die angestrebte Zahl von 400.000 fertiggestellten Wohneinheiten pro Jahr erscheint den Verbänden weit entfernt. Demnach würden nur 245.000 Einheiten für dieses Jahr und voraussichtlich nur 210.000 für das nächste Jahr prognostiziert. Es brauche laut der Verbände mehr politisches Tempo, damit der Wohnungsbau wieder ins Gleichgewicht kommt und das Investitionsvertrauen und der Konsum zurückkehren.

Die Verbände beklagen zudem eine Kaufzurückhaltung der Verbraucher und führen diese auf steigende Zinsen, die Inflation und ungewisse wirtschaftlicher Aussichten zurück. Insbesondere die unteren und mittleren Möbelpreissegmente seien von Kaufzurückhaltung betroffen. Seit Mai 2023 würden die Möbelhändler einen spürbaren Rückgang der Kundenzahlen registrieren. Zudem verzeichneten sowohl die Möbelindustrie als auch die Zulieferer stark rückläufige Auftragseingänge.

Quelle und Link zum offenen Brief: moebelindustrie.de
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Hauskauf: VPB weist auf Risiken für Immobilienkäufer hin

Immobilienkäufer müssen beachten, dass „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss für Mängel bedeutet. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Besonders alte Immobilien können diverse Mängel aufweisen, die Käufer erst nach dem Kauf bemerken. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, auf offensichtliche Mängel, wie beispielsweise feuchte Wände, hinzuweisen. Dennoch muss er auf gestellte Fragen ehrlich antworten und darf ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen.

Erhebliche Mängel laut VPB sind solche, die den Käufer potenziell vom Kauf abhalten könnten, wie zum Beispiel Asbest oder Schwammbefall im Haus. Auch ein Verdacht auf erhebliche Mängel wie der Verdacht auf einen Blindgänger auf dem Nachbargrundstück, könne offenbarungspflichtig sein (OLG Hamm, Beschluss vom 28.1.2022 zum Az. 22 U 28/22). Diese Pflicht zur Offenlegung gilt nur, wenn der Verkäufer selbst von den Mängeln Kenntnis hat.

Verschweigt der Verkäufer erhebliche Mängel arglistig, kann der Käufer die Beseitigung der Mängel verlangen oder sogar den Kauf rückabwickeln. Dieser Weg sei jedoch oft langwierig und ende häufig vor Gericht, da der Käufer die Arglist des Verkäufers nachweisen muss. Der VPB empfiehlt daher, dass Käufer sich bei der Besichtigung einer Immobilie von einem unabhängigen Bausachverständigen begleiten lassen.

Quelle und weitere Informationen: Verband Privater Bauherren
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Hausbau: Eigenheim mit Blick auf die Zukunft errichten

Eine vorausschauende Planung und eine flexible Nutzung von Immobilien wird in Zukunft immer wichtiger. Zum einen können Leerstände so vermieden werden. Zum anderen können so für nachhaltige Entwicklungen im Gebäudebestand gesorgt werden. Zu diesen Schlüssen kommt das Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR).

Zwar könnten sich Interessen aufgrund neu eingeführter Förderprogramme den Traum vom Eigenheim erfüllen, sofern hohe ökologische Standards eingehalten werden. Jedoch ist laut IÖR aufgrund des demografischen Wandels ab 2030 mit Leerständen im Einfamilienhausbereich zu rechnen. Daher sei beim Bauen eine vorausschauende Planung wichtig, sowohl seitens der Fördermittelgebern als auch seitens der Bauherren.

Eine nachhaltige Lösung könnte die Planung von teilbaren Einfamilienhäusern sein, um die Wohnfläche an wechselnde Bedürfnisse anzupassen und Leerstand zu vermeiden. Weitere Forschungsergebnisse und Handlungsoptionen im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Ressourcenverbrauch im Wohn- und Baubereich können Interessenten in der kostenlose Ausgabe 144/2022 der Reihe „Texte“ des Umweltbundesamtes (umweltbundesamt.de) nachlesen.

Quelle: ioer.de/umweltbundesamt.de
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Wärmepumpen: Eine effektive Heizoption für Altbauten?

Bei korrekter Anwendung können Wärmepumpen sowohl moderate Kosten als auch eine behagliche Wärme gewährleisten und dabei das Klima schonen. Zu diesem Schluss kommt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Wärmepumpe bezieht ihre Wärme kostenfrei aus natürlichen Quellen wie Luft, Boden oder Grundwasser. Das niedrige Temperaturniveau, das diese Pumpen für Heizsysteme erzeugen, liegt in der Regel zwischen 35 und 55 Grad Celsius und trägt zur Energieeinsparung bei.

Der Weg zur Integration von Wärmepumpen in Altbauten beinhaltet die Suche nach einer Balance zwischen größeren Heizflächen und verbesserter Dämmung. Ein einfacher Praxistest kann hierbei helfen: Wenn an einem kalten Wintertag die Heiztemperatur auf 55 Grad begrenzt wird und alle Räume warm bleiben, kann eine Wärmepumpe erfolgreich eingesetzt werden. Andernfalls könnte eine Optimierung der Heizkörper oder der Gebäudedämmung notwendig sein.

Die Effizienz einer Wärmepumpe wird durch die Jahresarbeitszahl dargestellt, die das Verhältnis des benötigten Stroms zur erzeugten Wärme angibt. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale zeigt, dass das Heizen mit einer Wärmepumpe günstiger sein kann als mit einer Gasheizung. Darüber hinaus sind Wärmepumpen umweltfreundlicher, da sie weniger CO2 produzieren. Die Kosten für eine Wärmepumpe variieren stark, sie können jedoch durch staatliche Förderungen bis zu 40 Prozent reduziert werden. Bei Fragen zu Wärmepumpen können sich Interessenten telefonisch unter 0800 – 809 802 400 an die Experten der Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Längeres Auskunftsrecht für Mieter

Möchten Mieter wissen, ob für ihre Bleibe die Mietpreisbremse gilt oder nicht, können sie länger Auskunft über relevante Informationen bei ihrem Mieter verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22). Der Auskunftsanspruch verjährt zwar innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist ist laut BGH jedoch nicht der Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern der Zeitpunkt des Auskunftsverlangens des Mieters.

Im vorliegenden Fall machte eine Rechtsdienstleistungsregister eingetragene GmbH die Rechte der Mieter geltend machte. Die Mieter wohnen – gemäß der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im Kern forderte die GmbH für die Mieter Auskunft über bestimmte Umstände, die für die Berechnung der zulässigen Miethöhe relevant sind, Rückzahlungen überbezahlter Miete und Schadensersatz für vorgerichtliche Gerichtskosten. Die beklagten Vermieter beriefen sich auf die Verjährung des Auskunftsanspruchs.

Allerdings stellte der BGH auch klar, dass der Auskunftsanspruch – unabhängig vom Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überbezahlter Miete – verjähren kann. Lob für diese Entscheidung kommt vom Deutschen Mieterbund. „Mieterinnen und Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin zu verlangen. Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt. Das hat der Senat heute erfreulicherweise klargestellt“, so Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Quellen: bundesgerichtshof.de/(AZ: VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22), mieterbund.de
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Deko: Wissenswertes zu Blumentöpfen und Pflanzen

Wie können Eigentümer oder Mieter ihr Haus oder ihre Wohnung mit Blumentöpfen und Pflanzen in Szene setzen? Das Portal livingathome.de gibt entsprechende Tipps. So können unterschiedliche Blumentöpfe mit Jutesäcken bezogen werden, um einheitlicher auszusehen.

Außerdem sorgen kleine Indoorgewächshäuser, Aquarien mit Pflanzen oder Gewächse in von der Decke hängenden Gläsern oder Blumenampeln für eine gewisse Optik des Zuhauses. Hier können zum Beispiel Farn und Moos zum Einsatz kommen.

Wer keine Blumentöpfe zur Hand hat, kann Pflanzen in Blumenkästen aus Holz, Windlichtern oder in Einmachgläser arrangieren. Bei den Windlichtern und Einmachgläsern sollten mehrere gewählt, mit Pflanzen bestückt und in einer Gruppe zusammengestellt werden. Weitere Tipps finden Interessenten in einer Bilderstrecke auf livingathome.de.

Quelle: livingathome.de
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Luxusimmobilien: Mietpreise von fast 20.000 Euro pro Monat

Eine Untersuchung von ImmoScout24 offenbart die enormen Mietpreise in Deutschland. Sieben der zehn teuersten Mietwohnungen des Landes befinden sich in Berlin. An vorderster Stelle steht dabei ein Design-Penthouse in Mitte, das für 19.500 Euro pro Monat zu mieten ist. Entgegen den Erwartungen taucht München nicht unter den teuersten zehn Städten bei den Mietpreisen von Luxusimmobilien auf.

Das exorbitante Preisniveau ist laut ImmoScout24 ein Zeichen für die zunehmende Spannung am Mietmarkt. Während die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt, treffen historische Mietpreisanstiege auf ein knappes Angebot. Zusätzlich steigen die Preise für möbliertes Wohnen auf Zeit, da diese weitgehend unreguliert sind. Auch Luxuswohnungen in Düsseldorf und Frankfurt am Main mit Mieten von rund 12.000 und 13.000 Euro pro Monat landen in den Top 10. Diese Mieten betragen – verglichen mit dem durchschnittlichen Nettogehalt in Deutschland von 2.165 Euro – das Sechsfache.

Die Untersuchung basiert auf allen Mietwohnungsangeboten, die am 20. Juni 2023 auf der Online-Plattform von ImmoScout24 veröffentlicht wurden. Sie offenbart nicht nur die hohen Mietpreise, sondern auch den enormen Unterschied zu den durchschnittlichen Mietpreisen für Neubau-Mietwohnungen in Deutschland. Für diese werden zirka 11,01 Euro pro Quadratmeter fällig.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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