Hausputz: 10 Minuten täglich statt Großputz

Die berufstätige Mutter von drei Kindern Becky Rapinchuk hat eine „Simply Clean“-Methode für den Haus- bzw. Wohnungsputz entwickelt. Dabei empfiehlt sie tägliches Putzen für 10 bis maximal 15 Minuten, um die Wohnung kontinuierlich sauber zu halten. Diese Strategie soll langwierige Putzaktionen verhindern und die Sauberkeit dauerhaft erhalten.

Unterschieden wird in tägliche, wöchentliche und monatliche Aufgaben, um die Reinigung effizient zu gestalten. Täglich sollten Eigentümer oder Mieter grundlegende Dinge wie Bettenmachen oder Oberflächen abwischen erledigen. Wöchentliche Aufgaben umfassen intensivere Reinigungen wie Staub- und Bodenwischen. Monatlich in Angriff genommen werden sollten größere Projekte wie das Fensterputzen.

Mit einem festen Wochenplan erledigen Eigentümer oder Mieter zusätzlich zu den täglichen Routinen gezielt ausgewählte Aufgaben. Im Artikel auf brigitte.de, der über die „Simply Clean“-Methode berichtet, wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Putzzeit mehr als 10 bis 5 Minuten betragen kann. Leben Kleinkinder oder Haustiere im Haushalt, kann eine häufigere Reinigung erforderlich werden.

Quelle: brigitte.de
© immonewsfeed

Bau: Verzögerung bei Fertigstellung von über 220.000 Wohnungen

Die Wohnungskrise in Deutschland spitzt sich zu, da die Fertigstellung von über 220.000 Neubauwohnungen verzögert ist. Dieses Defizit trifft besonders die A-Städte. Dabei handelt es sich um große Metropolen, in denen der Bedarf am höchsten ist. Das geht aus der Bulwiengesa-Studie „Wohnungsdevelopments in Deutschland“ hervor, die eine Immobilienagentur in Auftrag gegeben hat.

Zwischen 2013 und 2023 wurden jährlich nur etwa 260.000 Wohnungen fertiggestellt, während der Bedarf bis 2028 bei zirka 420.000 Wohnungen pro Jahr liegt. 155.000 dieser Wohnungen wurden auf dem gebaut, obwohl der Bedarf in den Städten am höchsten ist. Die steigenden Mieten sind eine direkte Folge des ungedeckten Bedarfs.

Die aktuellen Probleme auf dem Wohnungsmarkt resultieren aus Unsicherheiten, Verzögerungen und Insolvenzen im Projektentwicklermarkt. Viele Bauvorhaben sind betroffen, was die Wohnungskrise verschärft. Laut Studie hat sich der Baustart bei 141.797 Wohnungen der Baustart verzögert oder wurde komplett auf Eis gelegt. Zudem kommt es zu Verzögerungen von durchschnittlich 11 Monaten bei sich bereits im Bau befindlichen 80.350 Wohnungen.
© immonewsfeed

Gebäudesanierung: Verfahren zur Effizienzsteigerung

Im Bereich der Gebäudesanierung haben Forschende der Fraunhofer-Gesellschaft innovative Verfahren entwickelt. Ziel ist es, die Sanierungsquote zu erhöhen, um die CO2-Emissionen im Bausektor signifikant zu reduzieren. Aktuell liegt die Sanierungsrate bei etwa einem Prozent pro Jahr. Laut Frauenhofer Gesellschaft „würde es etwa hundert Jahre dauern, den gesamten Gebäudestand zu sanieren“, ginge es im entsprechenden Tempo weiter.

Durch das Projekt „BAU-DNS“ sollen Sanierungsprozesse um 10 bis 15 Prozent beschleunigt werden. Dabei fokussieren die Forschenden auf modulare und zirkulare Ansätze, um die graue Energie zur Gewinnung von Materialien, zur Herstellung von Bauteilen und zur Entsorgung durch biobasierte Materialien und weitere Ansätze zu halbieren und CO2-Neutralität zu erreichen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der seriellen Fertigung von Fassadenelementen, die vorproduziert und dann nur noch montiert werden. Dies soll nicht nur Zeit sparen, sondern auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Materialien werden nachhaltig ausgewählt und Prozesse auf Recycling und Rückbau ausgerichtet.Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/fraunhofer.de
© immonewsfeed

Abschläge: So funktioniert die Prüfung von Strom- und Gasrechnungen

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kunden ihre Abrechnungen für Strom, Gas und Fernwärme aus dem vergangenen Jahr prüfen können. Es galten entsprechende Preisbremsen, weshalb dabei einige Besonderheiten zu beachten sind. So entfiel beispielsweise der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private Haushalte sowie für kleine und mittelständische Unternehmen.

Um die Korrektheit der Jahresabrechnung zu prüfen, rät die Verbraucherzentrale unter anderem zur Kontrolle der Zählernummer, des Anfangs- und Endzählerstands sowie des neuen Abschlags. Ob die Erstattungen stimmen, können Verbraucher anhand des Abschlags unter Berücksichtigung der Preisbremse sowie anhand es Entlastungsbetrags berechnen. Entsprechende Beispiele führt die Verbraucherzentrale auf.

Wem diese Berechnungen zu kompliziert sind, kann mit einem Online-Rechner der Verbraucherzentrale seinen Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme ermitteln lassen. Dazu müssen unter anderem die Abschläge pro Jahr, der Jahresverbrauch in kWh aus der vergangenen Jahresabrechnung sowie der Bruttopreis in kWh angegeben werden.

Quelle und weiter Informationen: verbraucherzentrale.de
© immonewsfeed

Wegerecht: Darf der Nachbar übers Grundstück gehen?

In vielen Fällen möchten Eigentümer ihre Ruhe im Garten genießen, doch das Betreten durch Nachbarn kann zur Belastung werden. Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass Nachbarn unter bestimmten Umständen dennoch ein Recht auf den Durchgang über das Grundstück haben (AZ: 3 O 309/22).

Im konkreten Fall stritten sich zwei Nachbarn, eine Frau und ein Mann. Da das Grundstück des Mannes sich in einem sogenannten Hinterlandquartier befindet und über keinen direkten Zugang zur Straße verfügt, muss er den Weg über das Grundstück der Nachbarin nutzen. Diese störte sich jedoch so sehr daran, dass sie ihm den Weg irgendwann mit Steinen versperrte.

Der Mann klagte daraufhin und bekam Recht. Die Richter sprachen ihm das Notwegerecht zu. Allerdings kann die Frau gemäß Paragraf 917 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Gebühr für die Nutzung des Weges erheben.
© immonewsfeed

Pflanzen: Passende Auswahl für jeden Raum

Farben beeinflussen unsere Stimmung und unser Wohlbefinden. Insbesondere Grün, das mit Natur und Frische verbunden ist, spielt eine wichtige Rolle für das Raumklima. Grünpflanzen können die Luftqualität verbessern und somit zu einem gesünderen Wohnraum beitragen. Doch welche Pflanzen eignen sich am besten für die verschiedenen Wohnbereiche?

Das ist wichtig zu wissen, denn Zimmerpflanzen erfüllen in verschiedenen Räumen unterschiedliche Zwecke. Im Wohnzimmer können große Pflanzen wie Ficus oder Palmen nicht nur die Luft reinigen, sondern auch optische Akzente setzen. In der Küche fühlen sich neben Kräutern auch Pflanzen wie Farne und Efeututen wohl. Für das Badezimmer eignen sich tropische Pflanzen wie Bambus oder Aloe Vera, die eine hohe Luftfeuchtigkeit vertragen.

Im Schlafzimmer werden besonders Pflanzen wie Bogenhanf und Einblatt empfohlen, da sie auch nachts Sauerstoff produzieren. Bei der Auswahl der Pflanzen müssen allerdings noch weitere Aspekte beachtet werden. So sollte vorab geprüft werden, ob die entsprechende Pflanze schädlich oder giftig für Kinder oder Haustiere sein kann, wie teuer diese sind und wie hoch der Pflegeaufwand ist.Quelle: lifepr.de/Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
© immonewsfeed

Immobilienpreise: Trends bis 2035

Die Immobilienpreise werden unter anderem in den sieben größten Städten Deutschlands, aber auch in weiteren Regionen anziehen. In fast der Hälfte der untersuchten Regionen (47 Prozent) werden die Kaufpreise real um mehr als 0,15 Prozent bis 2035 anziehen. Das geht aus dem „Postbank Wohnatlas 2024“ des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) hervor. Die Entwicklung wird durch eine zunehmende Nachfrage in zentralen Lagen bei gleichzeitig begrenztem Angebot getrieben.

In München wird ein durchschnittliches Preiswachstum pro Jahr um 1,84 Prozent erwartet, in Frankfurt am Main um 1,67 Prozent und in Köln um 1,43 Prozent. 2023 lagen die Preise in München durchschnittlich bei 8.909,30 Euro, in Frankfurt am Main bei 6.178,54 Euro und im Köln bei 4.862,11 Euro pro Quadratmeter.

Doch während in den Städten mit steigenden Immobilienpreisen zu rechnen ist, kann es in ländlichen oder strukturschwachen Regionen zu fallenden Immobilienpreisen kommen. In diesen Gebieten fehlen oft die wirtschaftlichen Impulse und demografischen Entwicklungen, die in den Städten für eine positive Preisentwicklung sorgen. Am stärksten an Wert verlieren werden Immobilien laut Studie voraussichtlich im Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) und in der thüringischen Stadt Suhl.Quelle und weitere Informationen: postbank.de
© immonewsfeed

Hausbau: Wichtige Tipps für Bauherren (Teil 3)

Bevor der Traum vom eigenen Haus Wirklichkeit wird, sollten Bauherren sorgfältige Entscheidungen treffen und eine gründliche Planung durchführen. Darauf weist das Portal „baumentor.de“ hin und bietet eine Checkliste mit 15 wichtigen Fragen als Orientierungshilfe für die erfolgreiche Umsetzung des Bauprojekts. In einer dreiteiligen Serie fassen wir die Fragen zusammen. Heute: Punkte 11 bis 15.

Fragen zur Haustechnik sollten mit Punkt 11 geklärt werden. Zur Haustechnik gehören Heizung, Lüftung und Klimatisierung, Elektroinstallation, Sanitärtechnik, erneuerbare Energien, Sicherheits- und Überwachungstechnik sowie Smart-Home-Technologien. Bei der Planung dieser Systeme sollten unter anderem individuelle Bedürfnisse, die Energieeffizienz, das Budget, die Vorschriften und zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden. In 12. Punkt sollte geklärt werden, ob ein Keller erforderlich ist oder nur eine Bodenplatte. Ein Keller bietet zusätzlichen Stauraum und schützt wichtige Technik, während eine Bodenplatte kostengünstiger ist und eine barrierefreie Lösung darstellt. Zudem sollten sich Bauherren Gedanken über die Unterbringung ihrer Fahrzeuge machen (Punkt 13). Ein Carport ist günstiger und schneller montiert, eine Garage bietet dafür mehr Sicherheit und Stauraum.

Bei Punkt 14. sollte der Dachtyp geklärt werden. Möglich sind beispielsweise ein Flachdach, ein Satteldach, ein Pultdach oder ein Walmdach. Die Dächer weisen nicht nur optische Unterschiede auf, sondern durch den Einbau entstehen auch funktionelle Besonderheiten. Ein Flachdach bietet so zum Beispiel Stauraum und Dachfenster können eingebaut werden. Ein Pultdach ist elegant und eignet sich für große Gebäude. Im letzten Schritt sollten alle Bauherren, die einen Fertigbauanbieter beauftragen möchte, diesen auf seine Seriosität prüfen. Dazu können sich beispielsweise über den Anbieter informieren, Musterhausparks besuchen und sich Referenzobjekte ansehen.

Quelle und weitere Informationen: baumentor.de
© immonewsfeed

Forschung: Energieeffizienter Kühlschrank mit Nickel-Titan entwickelt

Einen Prototyp für einen Kühlschrank, der mit Nickel-Titan kühlt, hat ein Forschungsteam um Prof. Dr. Stefan Seelecke und Prof. Dr. Paul Motzki von der Universität des Saarlandes entwickelt. Der Kühlschrank wird auf Basis der sogenannten Elastokalorik betrieben. Diese basiert auf dem einfachen Prinzip, Wärme mittels gezogener und entlasteter Nickel-Titan-Drähte abzuführen. Diese „künstlichen Muskeln“ nehmen Wärme auf und geben sie wieder ab, ohne auf klimaschädliche Kältemittel zurückzugreifen.Durch die Elastokalorik-Technologie können Temperaturdifferenzen von bis zu 20 Grad Celsius erzeugt werden. Damit gilt sie nicht nur als effizienter, sondern auch umweltfreundlicher als herkömmliche Verfahren. Ein entsprechend betriebener Kühlschrank ist somit eine energieeffiziente und nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Kühlsystemen. Bislang passt in den Mini-Kühlschrank gerade einmal eine kleine Flasche.

Die Wirkung elastokalorischer Materialien übertrifft laut Universität des Saarlandes die Wirkung herkömmlicher Klimaanlagen oder Kühlschränke um mehr als das Zehnfache. Sowohl das US-Energieministerium als auch die EU-Kommission sehen in der Elastokalorik eine vielversprechende Alternative zu bisherigen Verfahren. Durch dieses Verfahren können nicht nur kleine Kühlschränke, sondern auch große Räume effizient gekühlt und geheizt werden.

Quelle und weiter Informationen: uni-saarland.de
© immonewsfeed

Mietende: Wer zahlt bei verspäteter Wohnungsrückgabe?

Muss ein Mieter immer eine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn er die Wohnung verspätet zurückgibt? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Landgericht Hanau befasst (Aktenzeichen 2 S 35/22). Im vorliegenden Fall hatte der Mieter seine Wohnung zum 31. August 2017 gekündigt. Der Vermieter widersprach der Kündigung jedoch wegen einer Kündigungsausschluss-Klausel im Mietvertrag. Es kam zum Rechtsstreit.

Der Mieter zog aus, zahlte die Miete aber aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens unter Vorbehalt weiterhin. In der Wohnung ließ er jedoch noch einige Möbel stehen. Das Amtsgericht und das Landgericht Hanau haben derweil in einem Vorprozess festgestellt, dass die Kündigung des Mieters wirksam ist. Der Mieter forderte daraufhin seine unter Vorbehalt gezahlte Miete zurück, der Vermieter dagegen die eine Nutzungsentschädigung in Miethöhe.Das Gericht entschied weitestgehend zu Gunsten des Mieters. Der Vermieter hätte keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Er habe nicht beabsichtigt, die Wohnung zurückzunehmen. Die Möbelunterstellung wurde jedoch als Ausnahme betrachtet. Der Mieter muss für den entsprechenden Zeitraum deshalb einen monatlichen Betrag von 120 Euro an seinen ehemaligen Vermieter zurückzahlen. Die Entscheidung des Landgerichts Hanau ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 2 S 35/22
© immonewsfeed