Studie: MCC empfiehlt Sozialpaket

Das Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) empfiehlt in einer Studie, anstelle der Mehrsteuersenkung auf Gas ein Sozialpaket zu schaffen. Bei diesem soll die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro durch eine regelmäßige „EnergiepreispauschalePlus“ von 80 Euro monatlich für Steuerpflichtige mit einem Nettogehalt von höchstens 3.000 Euro und 40 Euro monatlich für Nicht-Steuerpflichtige ergänzt werden.

Zudem möchte der MCC, dass eine sogenannte Gaspauschale von 100 Euro monatlich an alle Haushalte mit Gasheizung gezahlt wird. Ausgezahlt werden sollen die Hilfen laut MCC über das Finanzamt, die Rentengeldkasse sowie die Kindergeldkasse. An den Entlastungen kritisiert der MCC besonders, dass diese „weder auf besonders betroffene Gas-Haushalte noch auf Bedürftige“ zugeschnitten sind und dass beispielsweise eine arme Familie mit vier Personen immer noch Mehrkosten von rund 170 Euro habe.

Der Studie liegen die Annahmen zugrunde, dass Gas von Mai 2022 bis April 2022 286 Prozent mehr kostet, Heizöl 138 Prozent, Fernwärme 118, Diesel 57, Super-Benzin 34 und Strom 31 Prozent mehr. Durch aktuell Maßnahmen würden die Bürger zwar schon entlastet, aber noch nicht genug. Ein weiteres Sozialpaket mit Pauschalzahlungen und einem zusätzlichen Volumen von knapp 30 Milliarden Euro könnte die Mehrkosten, die sich laut MCC trotz der Maßnahmen für eine Familie mit vier Personen auf 264 Euro belaufen nach MCC-Berechnungen auf 133 Euro senken.

Quelle und weitere Informationen: mcc-berlin.net
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Brandschutz: BG Bau informiert

Über den Brandschutz am Bau informiert die BG Bau kleine- und mittelständische Unternehmen aus der Bauwirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Interessenten können über die Seite bgbau.de so beispielsweise die Broschüre „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ für 5 Euro bestellen. Außerdem gibt es auch eine sogenannte Bausteine-App, die Tipps für ein sichereres Arbeiten gibt.

Geben Nutzer in der Bausteine-App „Brandschutz“ ein, können sie beispielsweise zehn verschiedene Merkblätter zu verschiedenen Themen einsehen. Die Themen reichen dabei von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen über Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Heiz- und Flammgeräten bis hin zu Hinweisen zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen.

Darüber hinaus bietet die BG Bau ganzjährig auch Online-Seminare zum Thema „Betrieblicher Brandschutz“ an. In 60 Minuten informieren Experten Unternehmer und Führungskräfte diesbezüglich über den neuesten Stand der Technik und darüber, was dieser konkret für verschiedene Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze bedeutet. Weitere Informationen zu den nächsten Seminaren erhalten Interessenten unter seminare.bgbau.de.

Quelle: bgbau.de
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Nominierung: Kandidaten für Bundespreis Ecodesign 2022 bekanntgegeben

Ob Deckenlösung für eine mehrgeschossige Holzbauweise, Trockenstapelsystem für Mauerwerkssteine oder ein Smart-Bike-Parking-System – das Bundesumweltministerium (BMUV), das Umweltbundesamt (UBA) und das Internationale Design Zentrums Berlin (IDZ) haben die 28 Nominierten für den Bundespreis Ecodesign 2022 bekanntgegeben.

Interessenten können sich über die Nominierten und ihre Projekte unter bundespreis-ecodesign.de/de/gewinner/nominierte-2022 einen Eindruck verschaffen und sich die umweltfreundlichen Kreationen von Designern, Unternehmen und Studierenden aus Deutschland und Europa ansehen.

Wer den Bundespreis Ecodesign 2022 erhält, entscheidet eine Jury mit Mitgliedern aus den Bereichen Politik, Produktdesign und Umwelt. Die Gewinner werden am Montag, 5. Dezember, bei der Preisverleihung durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke verkündet. Ihnen winken Geldpreise von jeweils 1.000 Euro.

Quelle: umweltbundesamt.de/bundespreis-ecodesign.de
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Urteil: Schäden müssen von allen Wohnungseigentümern beglichen werden

Entsteht nach einem Leitungswasserschaden aufgrund mangelhafter Leitungen in der Wohnung eines Wohnungseigentümers ein Schaden, muss dieser von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich beglichen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)/Urteil vom 16. September 2022 – V ZR 69/21 V ZR 69/21. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft zwar eine Gebäudeversicherung für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgeschlossen. Aufgrund wiederholter Vorfälle kommt diese jedoch nur noch für 25 Prozent der Schäden auf.

Wegen des gestiegenen Selbstbehalts der Gebäudeversicherung forderte eine Klägerin nun unter anderem eine von der bisherigen Praxis abweichende Verteilung des Selbstbehalts. Die Kosten werden bislang von einer Verwalterin nach Höhe der Miteigentumsanteile unter den Eigentümern aufgeteilt. Die Klägerin wollte erreichen, dass sie nicht mehr an den Kosten beteiligt wird, die nach ihrer Ansicht ausschließlich am Sondereigentum der Beklagten entstanden sind.

Die Klägerin scheiterte vor dem BGH aktuell zwar und muss sich an den Kosten beteiligen. Jedoch hat der BGH einen Punkt ans Berufungsgericht zurückverweisen. Dieses muss nun noch darüber entscheiden, ob der Verteilungsschlüssel künftig geändert werden kann. Laut BGH müssen Wohnungseigentümergemeinschaften zwar gemeinsam Beschlüsse fassen. Im vorliegenden Fall könnte es sich aber um eine „unbillige Belastung der Klägerin“ handeln, da die Leitungswasserschäden im Bereich der Wohneinheiten und nicht in ihrer Gewerbeeinheit auftreten.

Quelle: V ZR 69/21/bundesgerichtshof.de
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Deko: Elemente mit Büchern

Wie Interessenten aus alten Büchern Deko-Artikel machen können, zeigt das Portal brigitte.de. So lässt sich aus mehreren Büchern zum Beispiel ein Beistelltisch anfertigen. Dies funktioniert, indem die Bücher gestapelt, miteinander verklebt und anschließend mit Sprühfarbe in Szene gesetzt werden.

Auch Postkarten können in ausgedienten Büchern laut brigitte.de Platz finden. Dazu werden die Seiten nach links beziehungsweise rechts gefaltet. Danach kann das Buch entweder irgendwo aufgestellt oder an die Wand gehängt werden und als Halter für Postkarten oder Fotos fungieren.

Aus einem Buch lässt sich aber auch eine Art Schatztruhe mit Verstecken basteln. Während der Einband unbeschädigt bleibt, werden auf den Seiten mithilfe eines scharfen Messers zum Beispiel Quadrate akkurat herausgetrennt. Diese bilden später kleine Verstecke. Weitere Tipps zum Basteln von Deko-Artikeln aus Büchern erhalten Interessenten auf brigitte.de.

Quelle: brigitte.de
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Property Index: München zweitteuerste Stadt in Europa

Wer in München eine Neubauwohnung kaufen möchte, muss dafür tief in die Tasche greifen. Denn München gilt diesbezüglich laut einer der Studie „11th edition of the Property Index – Overview of European Residential Markets“ der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als zweitteuerste Stadt in ganz Europa. Während Käufer in München 10.500 Euro pro Quadratmeter aufbringen müssen, ist der Quadratmeter nur noch in Paris mit 13.462 Euro pro Quadratmeter teurer.

Doch auch in weiteren Städten zahlen Käufer extrem viel, und zwar in London (8.426 Euro/Quadratmeter), in Oslo (8.417 Euro/Quadratmeter) und in Frankfurt am Main (8.400 Euro/Quadratmeter). Auch Amsterdam liegt auf den vorderen Plätzen (7.600 Euro/Quadratmeter). Als weitere teure Städte gelten Antwerpen, Mailand, Cluij-Napoca und Barcelona.

Nur ein geringes Budget dagegen mussten Käufer in Warna und Burgas in Bulgarien aufbringen. Dort beliefen sich die Kaufpreise pro Quadratmeter auf 885 beziehungsweise 900 Euro pro Quadratmeter. Die drittgünstigste untersuchte Stadt in Europa ist laut Deloitte Niš in Serbien. Interessenten können sich die vollständige Studie unter deloitte.com herunterladen. Dort erfahren sie unter anderem auch, um wie viel teurer die Immobilien mit den Spitzenpreisen im Vergleich zum Landesdurchschnitt sind.

Quelle: deloitte.com
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Deckenbau: Studenten experimentieren in Lagerhalle

Wie können Schwingungen von extrem großen Holzdecken mit über acht Metern reduziert werden? Dieser Frage geht Patrica Hamm, Lehrende an der Fakultät Bauingenieurwesen und Projektmanagement an der Hochschule Biberach (HBC), nach. Gemeinsam mit den Masterstudenten Johannes Ruf und Valentin Knöpfle sowie dem Projektpartner, der Primin Jung Deutschland GmbH, möchte sie ein schwingungsoptimiertes Deckensystem für große Spannbreiten entwickeln.

Ihre in diesem Zusammenhang geschaffenen Konstellationen testen die Studenten in einer Lagerhalle der Max Wild GmbH in Berkheim. Unter einem zirka 150 Quadratmeter großen Deckenfeld führten sie fast 2.500 Messungen durch. Dazu brachten sie Messpunkte an der Decke an und erzeugten auf verschiedene Weisen Schwingungen im Raum, zum Beispiel durch das Joggen auf der Stelle. Jedoch waren sie mit ihren Konstellationen noch nicht zufrieden.

Daher schufen sie noch Schwingungsdämpfer und integrierten sie. „Damit konnten wir die Schwingungen der Decke deutlich reduzieren, wenn auch nicht ganz stoppen“, so Patricia Hamm. Das Deckenfeld ist nun abgebaut und die Messergebnisse werden ausgewertet. Die abschließenden Ergebnisse werden spätestens für Juni 2023 erwartet.

Quelle: hochschule-biberach.de
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Untersuchung: Studierende untersuchen Innenraumtemperaturen

Forschende der Bauphysik an der Universität Weimar untersuchen, wie sie die Energiebilanz von Bestandsgebäuden und Stadtquartieren verbessern und CO2-Emmissionen einsparen können. Dabei sehen sie sich auf Basis einen digitalen Architekturmodells unter anderem auch die Auswirkungen der Temperaturentwicklungen im Innenraum eines Hauses an. Dabei berücksichtigen sie zum Beispiel, wie sich Fenstern, Backöfen oder die menschliche Körperwärme auf die Temperaturentwicklung auswirkt.

In ihren Untersuchungen haben die Forschenden herausgefunden, dass die Temperaturen einer unbeheizten, im ersten Obergeschoss befindlichen Beispielwohnung mit drei Außenwänden bei einem durchschnittlichen Winter in Deutschland ohne Heizung auf ein Minimum von durchschnittlich circa 7 bis 8 Grad Celsius sinken würden. Dabei gehen sie in ihren Untersuchungen von der Annahme aus, dass aufgrund der mangelnden Gaslieferungen nicht mit Gas geheizt werden kann.

Ihren Berechnungen zugrunde legten sie ein Mehrfamilienhaus im thüringischen Buttelstedt aus den 1970er Jahren, dessen Fenster und Außenwände in den 1990er Jahren saniert wurden. „In Deutschland gibt es einen sehr großen Anteil an Wohngebäuden, die in einer ähnlichen geometrischen und energetischen Qualität bestehen“, erklärt Mara Geske, Leiterin der AG Energie an der Professur Bauphysik die Wahl. Mehr zum Thema können Interessenten unter anderem in einem Interview auf uni-weimar.de mit der AG-Leiterin lesen.

Quelle: www.idw-online.de/www.uni-weimar.de
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Entscheidung: Anhebung des Hebesatzes ist rechtmäßig

In Neuwied müssen Grundstückseigentümer nun erheblich tiefer in die Tasche greifen. Denn das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Stadt den Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 v. H. auf 610 v. H. anheben darf (5 K 1000/21.KO & 5 K 999/21.KO). Dagegen hatten Eigentümer von Wohngrundstücken geklagt. Jedoch ohne Erfolg.

Die Richter aus Koblenz entschieden, dass die Grundsteueränderungsbescheide rechtmäßig sind und die Kläger nicht in ihren Rechten verletzen. Die Anhebung des Hebesatzes verstoße nicht gegen den sogenannten Gleichheitsgrundsatz, außerdem sei sie weder treuwidrig noch willkürlich erfolgt.

Stattdessen sei die Anhebung des Hebesatzes sogar gerechtfertigt, da es Haushaltsjahr 2021 der Stadt Neuwied ein Defizit von über acht Millionen Euro gegeben habe. In den vorliegenden Fällen müssen die Eigentümer nun mehrere hundert Euro mehr bezahlen als ursprünglich geplant. Hinnehmen wollen sie das allerdings nicht: Sie ziehen jetzt vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Quelle: vgko.justiz.rlp.de/5 K 1000/21.KO & 5 K 999/21.KO
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WEG: WiE kritisiert BMJ-Pläne

Der Verein Wohnen im Eigentum kritisiert die Pläne zur Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung des Bundesjustizministeriums (BMJ) und hat elf Argumente zusammengestellt, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Als Argumente führt der WiE unter anderem an, dass ältere und bildungsbenachteiligte Bürger ausgegrenzt werden könnten, dass die Möglichkeit der Stimmrechtsausübung unnötig begrenzt wird und dass in das Stimmrecht der Wohnungseigentümer eingegriffen wird.

Des Weiteren führt der WiE an, dass viele Aspekte noch ungeklärt seien. So meint der Verein an: „Es ist noch ungeklärt, wie der Beschluss für eine reine Online-Versammlung rückgängig gemacht werden kann, wenn sich die reine Online-Versammlung nicht bewährt.“ Auch stellt sich der Verein die Frage, warum erneut Änderungen erforderlich sind, da die letzte WEG-Reform erst zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.

Außerdem könnten Eigentümer schon jetzt entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder persönlich an Eigentümerversammlungen teilnehmen möchten, sofern sie dieses Vorgehen per Mehrheit beschlossen hätten. Hier müssten nur die Verwalter vor Ort sein. Durch die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung könnten die Eigentümer nicht mehr frei entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder nur per Bildschirm bei der Eigentümerversammlung dabei sein möchten.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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