Küche: Nischen optimal nutzen

Wie Eigentümer oder Mieter die Nische zwischen Küchenarbeitsplatte nutzen können, weiß die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). Für die Nische gibt es dabei mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die schon bei der Auswahl der Nischenrückwand anfangen. Dabei kann zum Beispiel Glas, Glaslaminat oder Echtholz gewählt werden.

An der Nischenrückwand können dann sogenannte Reling- oder Organisationssysteme installiert werden, in denen sich Küchenhelfer wie Besteck, Gewürzdosen oder Vorratsgefäße verstauen lassen. Es sind auch Schienensysteme erhältlich und es gibt unter anderem Halterungen für Weingläser, Handtücher sowie Ladeflächen für Smartphones und iPads.

Spielen können Eigentümer und Mieter auch mit der Beleuchtung. So gibt es laut AMK Wandborde mit eingebauten LED-Lichtbändern, beleuchtete Systemregale oder modulare Design-Relingsysteme mit optionaler LED-Lichtführung. Durch die Installation von Systemen an Nischenrückwänden lässt sich nicht nur Platz sparen, sondern es lassen sich auch optische Highlights setzen.

Quelle: moebelindustrie.de/AMK
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Immobilienwirtschaft: Verbund befürchtet Marktteilung

Steigenden Druck auf dem Investmentmarkt beobachtet der Deutsche Anlage-Immobilien Verbund (DAVE). Einerseits würden sich Verkäufer fragen, ob sie den richtigen Zeitpunkt zum Verkauf verpasst hätten. Andererseits seien Bestandshalter unsicher, wie sich die Anschlusskonditionen bei einer Verlängerung einer bestehenden Baufinanzierung entwickeln würden.

Laut DAVE führen unter anderem steigende Zinsen, die Inflation sowie die Unsicherheiten aufgrund des Ukraine-Krieges zu höheren Eigenkapitalforderungen der Banken und dazu, dass diese genauer hinsehen. So prüfen sie unter anderem verstärkt den Beleihungswert. Dieser gibt an, welche Summe die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung oder eines Verkaufs der Immobilie erhalten würde. Ist der Beleihungswert zu hoch, kommen Finanzierungen aufgrund des erhöhten Risikos nicht mehr zustande.

Für Banken lohnt sich die Vergabe eines Kredites dadurch jetzt unter anderem nur noch für langfristig nutzbare und nachhaltige Immobilien. Deren Preise sind wahrscheinlich höher und die Käufer können vermutlich höhere Kreditraten aufbringen als Käufer von Bestandsobjekten. „Immobilien, die die aktuellen Top-Anforderungen an Ausstattung und Lage nicht mehr erfüllen, sind somit die Verlierer. Hier gehen die Preise runter“, erläutert Gerhard Alles, Schürrer & Fleischer Immobilien. Es entstehe laut Axel Quester von Armin Quester Immobilien „eine Marktteilung in das weiterhin hochpreisige Segment und in fallende Werte bei nicht mehr marktgängigen Objekten“.

Quelle und weitere Informationen: dave-immobilienverbund.de
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Bauhauptgewerbe: Zahl der Auszubildenden steigt, dennoch werden sie gesucht

Obschon die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe das fünfte Jahr in Folge gestiegen ist, ruft der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) junge Interessenten dazu auf, sich bei einem baugewerblichen Unternehmen zu bewerben. Laut ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sind viele Ausbildungsplätze noch nicht besetzt, zudem herrsche Personalmangel am deutschen Bau.

In vielen Betrieben können die Jugendlichen laut Felix Pakleppa Ferienjobs nachgehen, die den Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis erleichtern können. Mit Bezug auf die von der SOKA-Bau (Sozialkassen der Bauwirtschaft) zum Stichtag 30. Juni 2022 veröffentlichten Zahlen, gibt es dennoch Grund zur Freude.

„Die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe steigt das fünfte Jahr in Folge. Derzeit absolvieren rund 40.000 junge Menschen eine Ausbildung am Bau. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Seit 2017 hält damit der erfreuliche Aufwärtstrend bei den Lehrlingszahlen im Bauhauptgewerbe an“, so Felix Pakleppa.

Quelle: zdb.de
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Sonnenschutz: Zustimmung der WEG fast immer erforderlich

Werden Maßnahmen für den Wärmeschutz umgesetzt, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) diesen fast immer zustimmen. Das gilt dann, wenn dabei das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Besonders bei größeren Maßnahmen wie einer Dach- und Fassadendämmung rät der WiE Eigentümern dazu, sich vorab über die Kosten zu informieren. Außerdem sollte vorab herausgefunden werden, ob eine doppelt qualifizierte Mehrheit der Eigentümer den Maßnahmen zustimmt. Denn nur dann müssen alle Eigentümer zahlen. Bei einer einfachen Mehrheit zahlen laut WiE nur die Eigentümer, die für die Maßnahmen gestimmt haben.

Im Hinblick auf den Wärmeschutz sind Rollläden und Außenjalousien vor Fenstern und Balkon- und Terrassentüren laut WiE am effektivsten. Doch auch diese dürfen von den Eigentümern nicht einfach so angebracht werden. Denn auch hierfür ist ein Beschluss der WEG erforderlich. Grund dafür ist, dass Fenster zum Gemeinschaftseigentum zählen. Innenliegenden Sonnenschutz hingegen können Eigentümer meist ohne die Zustimmung der WEG anbringen, es sei denn, sie müssen dazu Löcher in die Fensterrahmen bohren.

Worauf Eigentümer bei baulichen Veränderungen achten müssen, hat der WiE im Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“ aufgeführt. Auf 360 Seiten fassen die Autorinnen Gabriele Heinrich und Sabine Feuersänger anhand von Fallbeispielen Informationen zum Thema zusammen. Der Ratgeber kostet 25,90 Euro zzgl. Versandkosten für Mitglieder, Nicht-Mitglieder zahlen 34,90 Euro zzgl. Versandkosten. Der Ratgeber kann über die Seite wohnen-im-eigentum.de/shop/ratgeber bestellt werden.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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Kündigungsschutz: BGH urteilt

In Berlin profitieren Mieter von einem zehnjährigen Kündigungsschutz, und zwar immer dann, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. In einem aktuellen Urteil (VIII ZR 356/20) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass „die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum im Sinne des § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt“ wirksam ist.

Zudem hebt der BGH hervor, dass die Kündigungsschutzklauselverordnung des Landes Berlin sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Bundesrecht in Einklang steht. Durch die Kündigungssperrfrist sollen Mieter vor willkürlichen Eigenbedarfskündigungen geschützt werden, die den Bestandsschutz für den Mieter besonders gefährden.

Willkürliche Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellen nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die verlängerte Kündigungssperrfrist dar. Das vollständige Urteil können Interessenten unter juris.bundesgerichtshof.de lesen.

Quelle: VIII ZR 356/20/juris.bundesgerichtshof.de
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Küche: Elemente aus Glas

Tipps dazu, wie Glas in Küchen eingesetzt werden kann, gibt die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). So kann es zum Beispiel als beleuchtete Nischenrückenwand, als Küchenarbeitsplatte oder als Raumteiler zwischen Koch- und Wohnbereich genutzt werden. Eine Nischenrückenwand lässt sich laut AMK individuell gestalten, zum Beispiel in der Lieblingsfarbe, in eigenem Wunschdekor oder mit einem angebotenen Motivdekor.

Küchenarbeitsplatten aus Glas zeichnen sich nicht nur Hygiene aus, sondern können auch optische Highlights setzen, und zwar durch eine Metallic-Optik wie Silber, Kupfer und Messing. Vorteilhaft ist laut AMK aber auch die besonders weiche Haptik einer Küchenarbeitsplatte aus Glas. Für die Farbwahl gibt es bei diesen ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel kann eine auf die Möbel abgestimmte Farbe eingesetzt oder es kann mit der Küchenarbeitsplatte ein Akzent gesetzt werden.

Als Raumteiler aus Glas eignen sich zum Beispiel Vitrinenschränke. Ebenfalls gewählt werden können laut AMK beleuchtete und dekorierte Glasregale, die für einen eleganten Übergang zwischen dem Koch- und Wohnbereich sorgen. Neben Nischenrückwänden, Küchenarbeitsplatten und Raumteilern kommt Glas auch bei Dunstabzugshauben, bei Hängeschränken oder in Schubläden vor. Weitere Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von Glas in der Küche erhalten Interessenten unter amk.de.

Quelle: amk.de
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Analyse: Empirica Regio bringt Immobilienpreisindex heraus

Unter dem Titel „Dem Schweinezyklus geht das Futter aus“ hat Empirica Regio den Immobilienpreisindex 2/2022 herausgebracht. Aus diesem geht hervor, dass die Mieten für Eigentumswohnungen sich gegenüber dem letzten Quartal um 2,0 Prozent erhöht haben. Somit haben sich die Mieten für Eigentumswohnungen erstmals seit langem stärker erhöht die Kaufpreise für diese (1,1 Prozent gegenüber dem letzten Quartal).

Aus dem Immobilienpreisindex geht des Weiteren hervor, dass sich die Neubaumieten deutschlandweit in den vergangenen zehn Jahren um 42 Prozent erhöht haben, in den kreisfreien Städten um 41 Prozent und in den Landkreisen um 44 Prozent. Zu den drei teuersten Städten im Mietpreisranking (Neubauwohnungen) zählen laut Empirica Regio München, Frankfurt und Berlin. Das Kaufpreisranking führen bei Neubauwohnungen München, Frankfurt und Stuttgart an.

Empirica Regio weist im Zusammenhang mit dem Immobilienpreisindex darauf hin, dass der Immobilienmarkt zyklisch ist und die Immobilienbrache heute vor Herausforderungen wie zu wenig Bauland, verschärftem Baurecht und steigenden Zinsen steht. Der Immobilienpreisindex ist unter empirica-institut.de kostenlos abrufbar. Einen kurzen Artikel zum Thema gibt es auch von Empirica-Regio-Geschäftsführer Dr. Reiner Braun ist, und zwar unter linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/.

Quellen: empirica-regio.de/empirica-institut.de/linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/
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Wärme: Heizen mit erneuerbarer Energie

Heizungen sollen künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hervor. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 müssen Eigentümer von Neubauimmobilien oder Bestandsimmobilien sich beim Heizungseinbau/Heizungsaustausch daran halten.

Zum Thema haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das BMWSB gemeinsam das „Konzeptpapier: 65-Prozent-EE beim Einbau von neuen Heizungen“ herausgebracht. Über dieses soll mit betroffenen Akteuren diskutiert werden. In diesem Zusammenhang finden sich im Konzept unter anderem auch Fragen zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse, zum Fachkräftemangel sowie zu Zwischenlösungen über temporär gemietete Gaskessel.

Hintergrund für das geplante Konzept ist der Ukraine-Krieg. Laut Angabe des BMWSB wird über 80 Prozent der Wärmenachfrage derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiere dabei Erdgas, insbesondere aus Russland. Interessenten, die sich das Konzeptpapier anschauen möchten, können sich dieses über die Internetseite bmwsb.bund.de kostenlos herunterladen.

Quelle und weiter Informationen: bmwsb.bund.de
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Energieberatung: Buch für Kinder

Darüber, wie der Nachwuchs mit in die Energieberatung eingebunden werden kann, hat sich Hajo Schörle von W&D Schörle Gedanken gemacht. Herausgekommen ist dabei das Buch „Da steckt ja ganz schön viel Energie drin“. Auf 40 Seiten erfahren Kinder mehr über das Thema – angefangen von der energetischen Sanierung über das Speichern von Energie bis hin zur eigenen Energieerzeugung.

Das Buch soll unter anderem bei Beratungsgesprächen zum Einsatz kommen können und so nicht nur die Erwachsenen, sondern auch die Kinder auf das Thema aufmerksam machen. Entwickelt wurde das Lese-, Rätsel-, Mal- und Bastelbuch in Zusammenarbeit mit den Gebäudeenergieberatern des GIH e. V. Baden-Württemberg.

Autor Hajo Schörle beschäftigt sich seit den 1990ern mit den Themen Energie und E-Mobilität. Er ist als Berater und Organisator von entsprechenden Veranstaltungen tätig und seit 2021 nebenbei als Lehrbeauftragter für das Fach Elektromobilität an einer Hochschule. Das Buch kostet 12,50 (ISBN-13: 978-392634556) und kann über schoerle.de über die Suchfunktion gefunden und bezogen werden.

Quelle und weiter Informationen: openpr.de/schoerle.de
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Nachbarschaft: Kameras dürfen fremdes Grundstück nicht filmen

Nachbarn dürfen keine Überwachungskameras anbringen, die neben ihrem eigenen auch das Grundstück der Nachbarn erfassen. Das entschied nun das Amtsgericht Bad Iburg (AZ: 4 C 366/21). Im vorliegenden Fall hatte ein Nachbar einer Doppelhaushälfte auf seinem Grundstück Überwachungskameras mit intelligenter Videotechnologie angebracht, die unter anderem Objekt- und Personenerkennungen in Echtzeit durchführen können.

Eine der Videokameras ist auf den Einfahrtsbereich sowie die Zufahrtsstraße nebst Wanderweg ausgerichtet, die andere auf den Garten und die dahinterliegenden Felder des Doppelhauses. Beide Kameras können auch das Grundstück der Nachbarn erfassen, wogegen diese klagten. Zu Recht, wie das Amtsgericht befand. Die Kameras in dieser Form müssen beseitigt werden, da sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.

Bei der Entscheidung bezog das Amtsgericht auch mit ein, dass die Nachbarn seit mehreren Jahren zerstritten sind. Daher erklärte es den Unterlassungsanspruch durch sogenannten „Überwachungsdruck“. Dieser besteht laut Amtsgericht dann, „wenn jemand eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müsse“. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben und die Klägerin könne „tatsächlich auch objektiv nachvollziehbar die konkrete Befürchtung haben […], dass es zu einer Überwachung durch die streitgegenständlichen Kameras kommt“.

Quelle: Amtsgericht Bad Iburg/AZ: 4 C 366/21; amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de
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