Studie: Bautätigkeit weltweit gestiegen

Die 100 größten an der Börse gelisteten Baufirmen bauen trotz Corona-Pandemie immer mehr. Das geht aus der Studie „Global Powers of Construction“ hervor, die die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft herausgegeben hat. Der Gesamtumsatz bei der Bautätigkeit betrug laut Deloitte 2021 1,8 Billionen US-Dollar und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent gestiegen.

Deloitte weist allerdings darauf hin, dass in die Studie der Ukraine-Krieg noch nicht eingeflossen ist, der zu Lieferengpässen und Preissteigerungen führt. Auf den ersten sechs Plätzen mit dem größten Umsatz liegen Unternehmen aus China; die China State Construction Engineering Corp. Ltd. macht mit einem Jahresumsatz von 293 Milliarden Euro den Anfang. Auf Platz 7 folgt Vinci mit einem Jahresumsatz von 58 Milliarden Euro, das erste Unternehmen aus Europa (Frankreich). Als einziges deutsches Unternehmen befindet sich die Bauer AG unter den Top100, und zwar mit einem Jahresumsatz von rund 1,8 Milliarden Euro.

„Die anhaltenden Pandemiebeschränkungen, die Begleiterscheinungen der aktuellen geopolitischen Krisen und die allgemeine konjunkturelle Eintrübung wirken sich bereits aktuell auf die Entwicklung der globalen Bauindustrie aus“, sagt Michael Müller, Partner und Real Estate Leader bei Deloitte. Zugleich sieht er Entwicklungschancen in der Bauwirtschaft, unter anderem aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung. Die Studie können Interessenten kostenlos auf deloitte.com herunterladen.

Quelle und weitere Informationen: deloitte.com
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Bauen: Mit Grundrissen in 3-D Planungsfehler vermeiden

Die Erstellung von Grundrissen in Lebensgröße auf bis zu 200 Quadratmetern bietet eine Firma aus Grünwald an. Mit speziellen Hochleistungsbeamern können die Gründer Gissou und Lucas Nummer zum Beispiel Möbel und Wände in Realgröße auf eine Fläche projizieren. Sie benötigen dazu im Vorfeld, also vor Baubeginn, von den Bauherren lediglich einen Grundriss.

Nachdem in Realgröße über Software und App auf die Fläche Möbel und Wände projiziert worden sind, werden sie mit Pappkartons nachgestellt. So können sich die Bauherren einen Eindruck von ihrem künftigen Zuhause verschaffen. Die Grundrisse in Lebensgröße sollen vor allem dazu dienen, Baufehler und Mehrkosten beim Hausbau zu verhindern.

So lässt sich bei der Begehung des Grundrisses von den Bauherren zum Beispiel herausfinden, in welche Richtung sich Türen am besten öffnen lassen sollten. Neben einem kompletten Haus können Bauherren auch ihre Küche von der Firma planen lassen. Dies geschieht an einem sogenannten Planungstisch. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf in-lebensgroesse.de.

Quelle: www.in-lebensgroesse.de
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Studie: Schweizer untersuchen Nachbarschaft

Die Schweizer haben in der Studie „Hallo Nachbar*in – Die große Schweizer Nachbarschaftsstudie“ untersucht, wie die Nachbarschaft in der Schweiz funktioniert und welche Nachbarschaftstypen es gibt. Anhand von einer empirischen repräsentativen quantitativen Befragung und einer qualitativen Studie kommt das GDI Gottlieb Duttweiler Institute zum Schluss, dass „Nachbarschaft in der Schweiz [bemerkenswert gut] funktioniert […].“

Beim Verhältnis zwischen Nachbarn herrsche zwar Distanz, zugleich vertrauen sie sich aber auch. Verpflichtungen füreinander möchten Nachbarn laut GDI nicht eingehen, jedoch helfen sie sich gegenseitig – und übernehmen zum Beispiel in der Pandemie füreinander kleinere Erledigungen. Zu einer dauerhaften Veränderung des Verhältnisses der Nachbarn führte die Pandemie jedoch laut GDI nicht.

Die Studie, die das GDI im Mai 2022 durchgeführt hat und in der Fragen beantwortet werden wie „Wünschen Sie sich mehr Kontakt zu Ihren Nachbarn?“, in der Nachbarschaftsbeziehungen beleuchtet und die Nachbarschaft im Wandel untersucht wird, finden Interessenten auf der Seite https://gdi.ch/publikationen/studien. Dort kann sie kostenlos bezogen werden.

Quelle: www.gdi.ch
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Wärme: Gasheizofen stellt einmaligen Bedarf dar

Ein Gasheizofen für eine Wohnung stellt einen einmaligen Bedarf dar, für den das Jobcenter aufkommen muss. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Essen (L 19 AS 1736/21). Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, in deren Wohnung der Gasheizofen nach knapp 50 Jahren kaputtgegangen war. Im Mietvertrag mit der Vermieterin war jedoch geregelt, dass die Mietsache nicht die Heizkörper umfasst.

Die Mieterin bezog Arbeitslosengeld II, kaufte sich für rund 1.800 Euro einen neuen Gasheizofen und ließ diesen auch installieren. Das Geld hierfür forderte sie vom Jobcenter zurück. Daraufhin kam es zum Streit darüber, ob das Jobcenter die Kosten übernehmen muss oder nicht. Der Streit landete zunächst vor dem Sozialgericht Köln, das die Klage abwies.

Das LSG jedoch gab der Berufung der Mieterin (Klägerin) statt und kam zum Schluss, dass das Jobcenter die Kosten übernehmen muss. Die Gründe dafür waren, dass im Mietvertrag festgehalten worden war, dass die Vermieterin nicht für den Austausch der Heizkörper zuständig ist, dass die Anschaffung eines Gasheizofens für die Nutzbarkeit der Wohnung erforderlich ist und dass das LSG auch den Betrag für den Gasheizofen angemessen fand.

Quelle: lsg.nrw.de/(L 19 AS 1736/21)
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Licht: Beleuchtungstipps für Garten und Balkon

Wie der Balkon mit einer Beleuchtung gemütlich in Szene gesetzt werden kann, beleuchtet das Portal home24.de. Beim Kauf der Beleuchtung sollten Eigentümer und Mieter darauf achten, dass sie den verschiedenen Witterungsverhältnissen standhält. Daher müssen höhere Schutzklassen gegen Schmutz und Feuchtigkeit gewählt werden.

Lampen mit der Schutzklasse IP23 eignen sich laut Portal für den Einsatz unter einem bedachten Balkon oder unter dem Dach. Bei einem unbedachten Außenbereich sollten hingegen Lampen mit der Schutzklasse IP44 gewählt werden, die besser vor Wasser geschützt sind. Außerdem sei ein fachgerecht montierter Stromanschluss wichtig.

An einigen Balkonen können Deckenleuchten für das nötige Licht sorgen. Auch der Einsatz einer Akzentbeleuchtung mit LED-Strips oder einer LED-Lichterkette kann sich lohnen. Durch den Einsatz von Lichterketten können kleine Balkone optisch beispielsweise vergrößert werden, da sich die Ecken ausleuchten lassen.

Quelle und weitere Tipps: home24.de
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Wohnen: 1,5-Raum-Wohnungen laut Studie weiterhin gefragt

Wohnungen mit 1,5 Räumen zum Kauf und zur Miete sind weiterhin gefragt. Das geht aus dem „IW-Cube Compact Living Report 2022“ hervor. So sind die Kaufpreise von 2020 auf 2021 für diese sogenannten „Compact-Living-Immobilien“ qualitätsbereinigt um 12,2 Prozent gestiegen. Die Mieten sind im selben Zeitraum um qualitätsbereinigt um 2,5 Prozent gestiegen.

Die Kaufpreise für 1,5-Raum-Wohnungen haben besonders in Chemnitz und Leipzig zugelegt. Hier lagen die Preissteigerungen bei 24,4 bzw. 20,5 Prozent. Aber auch in Wuppertal war die Preissteigerung hoch. Dort betrug sie 19,6 Prozent. Bei der Mietpreisentwicklung legten besonders die Städte Berlin, Mönchengladbach, Leipzig und Wuppertal zu, und zwar um rund 4,3 bis 4,6 Prozent.

Der Report wurde von der Cube Real Estate GmbH in Auftrag gegeben und vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln herausgegeben. Aus dem Report geht auch hervor, dass etwa 2,2 Millionen Personen in Deutschland in einer 1,5-Raum-Wohnung leben, bei der es sich um den Erstwohnsitz handelt. Neben Singles wohnen vor allem junge Berufstätige in sogenannten Compact-Living-Immobilien.

Quelle und weiter Informationen: iwkoeln.de/studien
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Wasserschadensanierung: Neue Art der Trocknung

Eine neue Art der Trocknung für feuchte Wände aufgrund eines Wasserschades haben Forschende der Fraunhofer-Gesellschaft entwickelt. Bei „FastDry®“ handelt es sich um eine rechteckige Dämmplatte, die nach einem Wasserschaden an der feuchten Wand angebracht wird. Dabei gelangt der entstehende Wasserdampf durch die Dämmplatte mit integriertem Heizdraht. Die Wärme verbleibt nach Angaben der Forschenden durch die Dämmung in der Wand.

Vorteilhaft an der lautlosen Dämmplatte aus handelsüblicher Mineralwolle, entwickelt von Projektleiter Andreas Zegowitz, Gruppenleiter Wärmekennwerte, Klimasimulation in der Abteilung Hygrothermik, und seinem Team, ist nach Angaben der Forschenden, dass sie wenig Strom benötigt und der Raum nicht unnötig aufgeheizt wird. Außerdem ist Mineralwolle nicht brennbar. Die Dämmplatte erfülle daher auch strenge Brandschutzvorschriften.

Wann die Wand trocken ist, wird unter anderem mittels eines Temperatursensors gemessen, der die Oberflächentemperatur der Wand erfasst. Die Dämmplatte lässt sich dann entweder manuell oder per Fernsteuerung abschalten. Laut Andreas Zegowitz kann die Wand bei „gleichbleibender Temperatur und Energieaufnahme beispielsweise über einen Zeitraum von 24 Stunden […] als trocken angesehen werden“.

Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de
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Energie: Solarstecker für den Balkon

Eigentümer oder Mieter, die keinen Platz für eine Solaranlage auf dem Dach haben, können stattdessen ihren Balkon oder ihre Terrasse mit einem sogenannten Stecker-Solargerät versehen. Darauf weist nun die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Bei diesen Stecker-Solargeräten handelt es sich um zirka 1,00 x 1,70 Meter große Module mit einer Leistung von zirka 300 Watt.

Um ein solches Stecker-Solargerät zu installieren, sind allerdings verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Eigentümer oder Mieter benötigen so beispielsweise die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters. Zudem sollten nur Stecker-Solargeräte gekauft werden, die die Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) einhalten. Darüber hinaus müssen die Solargeräte bei der Hausverwaltung, dem örtlichen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Wer sich ein Stecker-Solargerät mit 300 Watt anschafft, muss dafür laut Energieberatung der Verbraucherzentrale mit Kosten von zirka 500 Euro rechnen. Zudem werden für die Montage eventuell weitere Kosten fällig. Ein entsprechendes Stecker-Solargerät erzeugt – je nach Standort – 200 bis 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Interessenten, die mehr zum Thema Photovoltaik erfahren möchten, erhalten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de weiterführende Informationen.

Quelle: Ayuntamiento Estepona
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Urteil: Eigentümer darf wegen Bäumen nicht bauen

Zwei Gemeine und über 100 Jahre alte Eschen machen ihrem Namen in der Stadt Andernach alle Ehre. Denn ein Eigentümer darf wegen ihnen kein Einfamilienhaus auf seinem angrenzenden Grundstück errichten. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz (1 K 1047/21.KO). Grund dafür ist, dass die Gemeinen Eschen unter Naturdenkmalschutz stehen.

Vom Verwaltungsgericht Koblenz heißt es: „Die Festsetzung eines Grundstücks als private Grünfläche im Bebauungsplan der Stadt Andernach ist wirksam und steht der Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses entgegen.“ Das geplante Einfamilienhaus sollte über den Fußgänger- und Radweg erschlossen werden, an dem sich die zwei Gemeinen Eschen befinden.

Dass der Andernacher Stadtrat dem Schutz des Naturdenkmals dem privaten Eigentumsrecht des Klägers Vorrang gewährt, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die hohe Gewichtung dieses Umweltschutzbelangs entspreche den naturschutzrechtlichen Vorgaben. Mit der Entscheidung möchte sich der Eigentümer allerdings nicht zufriedengeben. Der Fall landet somit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Quelle: vgko.justiz.rlp.de/1 K 1047/21.KO
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Ratgeber: „Mietkosten im Griff“

Einen Ratgeber mit dem Titel „Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel“ haben nun die Verbraucherzentrale und der Deutsche Mieterbund herausgegeben. Auf 192 Seiten werden bei unterschiedlichen Themen wie beispielsweise der Wohnungssuche, der Miete und bei Schönheitsreparaturen beleuchtet, wie gespart werden kann.

Es werden im Ratgeber beispielsweise folgende Fragen beantwortet: „Wie zeige ich einen Wohnungsmangel richtig an?“, „Wann muss sich ein Mieter bei Bagatellschäden an den Kosten beteiligen?“ und „Welche Voraussetzungen benötigt eine Modernisierungsmieterhöhung?“. Außerdem werden Tipps zur Vermeidung von hohen Energiekosten gegeben.

Der Ratgeber erhält darüber hinaus Fallbeispiele, Musterbriefe sowie Informationen zu aktuellen Themen. Interessenten können sich zunächst eine Leseprobe ansehen. Entscheiden sie sich für den Ratgeber, können sie diesen über die Seite ratgeber-verbraucherzentrale.de für 16,90 Euro als Buch oder für 12,99 Euro als E-Book bestellen oder ihn vor Ort bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erwerben.

Quelle: verbraucherzentrale-rlp.de
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