Energie: Das ändert sich

Im Energiebereich gibt es 2023 einige Neuerungen. Über diese informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Verbraucher sollten unter anderem die Energieeffizienzvorschriften für Neubauten, die Begrenzung der Energiepreise und die Förderung von Energiesparinvestitionen auf dem Schirm haben. So gelten ab 2023 beispielsweise striktere Anforderungen an Neubauten im Hinblick auf den Primärenergiebedarf.

Zudem kommen die sogenannte Gaspreisbremse und die Strompreisbremse für private Haushalte, kleine und mittelständische Unternehmen. Von März 2023 bis April 2024 soll der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Strompreis wird durch die Strompreisbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies Begrenzung gilt allerdings nur für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Wer Energiesparmaßnahmen durchführen und fördern lassen möchte, sollte vorab prüfen, ob diese tatsächlich förderfähig sind. So sollen künftig beispielsweise nur noch Heizungen gefördert werden, die auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energie betrieben werden. Über weitere Neuerungen im Energiebereich können sich Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de informieren.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Messe: Naturgartentage 2022

Bei den Naturgartentagen 2022 können Mitglieder des Vereins „NaturGarten“ sowie Interessenten unter anderem mehr zu Themen wie „Wiesen anlegen & pflegen“ und „Säume planen & gestalten“ erfahren. Die Naturgartentage finden von Donnerstag, 2. Februar, bis Sonntag, 5. Februar, in der Stadthalle Hagen statt. Während sie von Donnerstag bis Samstag wohl hauptsächlich Vereinsmitglieder ansprechen dürften, ist der Sonntag auch für die Öffentlichkeit gedacht.

Denn dann findet der sogenannte „Markt der Möglichkeiten“ statt. Bei diesem können neben den Messeteilnehmern auch Gewerbetreibende (gegen eine geringe Standgebühr) Produkte und Ideen ausstellen, die der Bildung und der Information über Naturgärten dienen. Besucher können für Sonntag an der Tageskasse eine Karte erwerben. Der Eintritt beträgt 37 Euro und ist bar zu entrichten.

Die Naturgartentage können aber nicht nur in der Stadthalle Hagen besucht werden (Wasserloses Tal 2, 58093 Hagen), sondern es kann auch online an ihnen teilgenommen werden. Mehr zum vollständigen Programm, über die Kosten für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder sowie über die Anmeldemöglichkeiten erfahren Interessenten unter naturgartentage.de.

Quelle: naturgartentage.de
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WEG: Zu wenig Wissen über Sanierungsmöglichkeiten

Viele Wohnungseigentümer finden es schwer, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Das geht aus einer Blitzumfrage des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) hervor, an der rund 2.700 Wohnungseigentümer teilgenommen haben.

Anhand der Umfrage wird unter anderem deutlich, dass nur 8 Prozent der befragten Wohnungseigentümer wissen, dass sie in ihren Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Sanierungsbeschlüsse fassen können. Der Rest der Wohnungseigentümer fühlt sich darüber nicht informiert (62 Prozent) oder nur teilweise informiert (30 Prozent).

Den befragten Wohnungseigentümern fehlt es offenbar an grundlegendem Wissen zum Fassen von Beschlüssen und zu den Regelungen der Kostenverteilung in WEG (70 Prozent). Darüber hinaus wünschen sie sich spezielle Energieberatungsangebote (69 Prozent) und Förderprogramme für WEG (60 Prozent). Außerdem benötigen die Wohnungseigentümer Unterstützung bei der Erstellung von Sanierungs- und Finanzierungsfahrplänen (52 Prozent) und halten auch eine energetische Rechtsberatung für erforderlich (49 Prozent).

Quelle und weiter Informationen: wohnen-im-eigentum.de
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Dämmung: KfW weist auf Fördermöglichkeiten hin

Auf welche Aspekte Eigentümer bei der Fassadendämmung und dem Sonnenschutz im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten achten müssen, weist die KfW hin. So müsse der Antrag auf Fördermittel bereits gestellt werden, bevor Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragt werden. Aufträge für die Planungen können dagegen schon vorab vergeben werden, zum Beispiel an Energieeffizienzexperten.

Außerdem müssen sich Eigentümer beispielsweise bei der Dämmung von Ein- oder Zweifamilienhäusern im Gebäudeenergiegesetz (GEG) darüber informieren, wie effizient diese sein muss und ermitteln, welche Art der Dämmung erfolgen sollte. Laut KfW wird unterschieden zwischen einer Kern- oder Einblasdämmung, einem Wärmeverbundsystem und einer hinterlüfteten Vorhangfassade.

Auch der Sonnenschutz kann von der KfW gefördert werden, wenn Eigentümer ihr Haus umfassend energetisch sanieren. Dazu müssen sie laut KfW allerdings die Anforderungen erfüllen, die an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal gestellt werden. Eigentümer, die mehr zu den Fördermöglichkeiten erfahren möchten, werden auf kfw.de fündig.

Quelle und weitere Informationen: kfw.de
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Wärmedämmung: Fachverband erläutert Vorteile

Eine Wärmedämmung von Gebäuden ist effektiv und einfach umsetzbar – dieser Auffassung ist der FMI Fachverband Mineralwolleindustrie. Mineralwolle könne auch dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, schreibt der Fachverband auf seiner Internetseite „der-daemstoff.de“. Dafür müsse das Haus allerdings vom Dach über die Fassade bis hin zur Kellerdecke gedämmt sein.

Für die Wärmedämmung kann sogenannte Mineralwolle verwendet werden, eine Kombination aus Glaswolle und Steinwolle. Ziel der Maßnahmen ist die Reduktion des Heiz- und Kühlenergiebedarfes, um letztlich Energie zu sparen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dass sich eine Wärmedämmung von Gebäuden lohnt, gehe auch aus einer Studie hervor, so der Fachverband.

So können Interessenten in der Studie „Graue Energie und Graue Emissionen von Dämmstoffen im Vergleich zum Einsparpotential“ des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München nachlesen, dass sich durch die Wärmedämmung Energie einsparen lässt und wie viel. In den Beispiel-Berechnungen werden unter anderem auch die Baujahresklassen der Gebäude berücksichtigt. Interessenten können die vollständige Studie unter der-daemmstoff.de kostenlos herunterladen.

Quelle: der-daemmstoff.de
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Energie: Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems ist Pflicht

Eigentümer von Gebäuden mit einer zentralen Gasheizungsanlage und sechs und mehr Wohneinheiten müssen in den kommenden Jahren einen hydraulischen Abgleich des Heizungssystems durchführen lassen. Eigentümer von zehn Wohneinheiten und mehr haben dazu bis zum 30. September 2023 Zeit, Eigentümer von sechs bis neun Wohneinheiten bis zum 15. September 2024. Das geht aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassenen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) hervor.

In diesem Zusammenhang weist der Verein „Wohnen im Eigentum“ (WiE) auf mehrere Aspekte hin. Zunächst muss beispielsweise geprüft werden, ob es sich bei den Heizkörpern um Sondereigentum handelt, was oftmals der Fall ist, oder um Gemeinschaftseigentum. Laut WiE sollten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aber auch dann gemeinsam einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, wenn sich die Heizkörper im Sondereigentum befinden. Dies werde wahrscheinlich günstiger sein, als den hydraulischen Abgleich allein durchführen zu lassen. In der Eigentümerversammlung muss der hydraulische Abgleich laut WiE zunächst beschlossen werden und dann sollten drei Vergleichsangebote eingeholt werden.

Der WiE kritisiert die kurze Zeitspanne, die den Eigentümern zur Umsetzung des hydraulischen Abgleichs zur Verfügung steht: „Systembedingt können Wohnungseigentümergemeinschaften oft nicht so schnell handeln. Die Verordnung wird auf diese Weise für WEGs zum Papiertiger“, so WiE-Rechtsreferent Michael Nack. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten unter wohnen-im-eigentum.de. Die EnSimiMaV ist vollständig unter gesetze-im-internet.de/ensimimav/BJNR153000022.html abrufbar.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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Kamine: Verbraucherzentrale warnt vor Bränden

Angesichts der Energiepreiskrise und der erhöhten Nachfrage nach Öfen und Kaminen, hat die Energieberatung der Verbraucherzentrale wichtige Aspekte im Umgang mit diesen zusammengestellt. So weist sie darauf hin, dass jede Feuerstätte von einem Schornsteinfeger abgenommen werden muss. Geschieht dies nicht, besteht laut Verbraucherzentrale ein erhöhtes Risiko für Rauchgasvergiftungen und Brände.

Außerdem sollten sich Nutzer über die richtige Beheizung informieren. Holzscheite müssen so über einen längeren Zeitraum von ein bis zwei Jahren trocknen, bis sie verwendet werden können. Geschieht dies nicht, heizen sie laut Energieberatung der Verbraucherzentrale nicht nur schlechter, sondern setzen auch jede Menge Umweltschadstoffe bei der Verbrennung frei.

Mit Öfen und Kaminen ist außerdem eine Ruß-, Schadstoff- und Feinstaubbelastung verbunden. Wer sich einen Ofen oder Kamin anschaffen möchte, sollte sich daher vorab umfassend informieren und kann beispielsweise ein Modell mit Staub- und Feinstaubfilter wählen, das nach Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ zertifiziert ist.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Gaswirtschaft: FH Aachen erhält Innovationspreis

Für die Mitentwicklung ihres H2-Micro-Mix-Brenners, durch den Wasserstoff in Gasturbinen emissionsarm, sicher und CO2-neutral verbrannt werden kann, haben Prof. Dr. Harald Funke und sein Team am Fachbereich Luft- und Raumfahrttechnik der FH Aachen – University of Applied Sciences den Innovationspreis der deutschen Gaswirtschaft in der Kategorie „Effiziente Anwendungstechnik“ erhalten.

Bereits in den 1990er Jahren wurden das Design der Wasserstoff-Brennkammer und das spezielle Micro-Mix-Brennverfahren (MMX) von Dr. Friedemann Suttrop erfunden, einem emeritierten Professor der FH Aachen. Die Weiterentwicklung erfolgte seit 2004 unter der Führung von Prof. Dr. Harald Funke. Beim MMX kommen viele kleine statt wenige große Flammen wie bei herkömmlichen Brennverfahren zum Einsatz.

Durch das spezielle Design der Brennkammer entstehen bei der Verbrennung von Wasserstoff weniger Stickoxide. Am Projekt „H2-Micro-Mix-Brenner“ sind nicht nur die Forschenden der FH Aachen beteiligt. Es wird auch von einem Forschungsverbund der Kawasaki Heavy Industries Ltd., der B&B Agema GmbH und dem Institut für Kraftwerkstechnik, Dampf und Gasturbinen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) unterstützt.

Quelle: fh-aachen.de
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Umbau: Barrierefrei und energieeffizient

Wie können Wohnungen und Häuser bei Umbauten zugleich barrierefrei und energiesparend gestaltet werden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt dazu mehrere Tipps. Gestaltungsmöglichkeiten haben Eigentümer beispielsweise im Hinblick auf Eingangstüren, Balkon- und Terrassentüren, Badezimmer sowie Smart Home.

Bei der Eingangstür ist bei Umbauten zu beachten, dass neue Stufen möglichst tief sind. Zudem sollten rutschfeste Beläge gewählt und ein Handlauf sollte angebracht werden. Durch die Erneuerung der Türdichtungen kann zudem Energie gespart werden. LED-Lampen in Kombination mit einem Bewegungsmelder sind nicht nur energieeffizient, sondern minimieren auch das Unfallrisiko.

Balkon- oder Terrassentüren sollten bodengleichen Schwellen bekommen, um nicht zur Stolperfalle zu werden. Mehrfach-Wärmeschutzverglasungen können den Heizenergiebedarf verringern. Das Badezimmer sollte beim Umbau rollstuhlgerecht gestaltet und es kann eine effizientere Warmwasserbereitung gewählt werden. Smarte Anwendungen gestalten das Wohnen komfortabler, sicherer und energiesparender. So gibt es mittlerweile zum Beispiel Systeme für die elektrische Herdabschaltung.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Nominierung: Kandidaten für Bundespreis Ecodesign 2022 bekanntgegeben

Ob Deckenlösung für eine mehrgeschossige Holzbauweise, Trockenstapelsystem für Mauerwerkssteine oder ein Smart-Bike-Parking-System – das Bundesumweltministerium (BMUV), das Umweltbundesamt (UBA) und das Internationale Design Zentrums Berlin (IDZ) haben die 28 Nominierten für den Bundespreis Ecodesign 2022 bekanntgegeben.

Interessenten können sich über die Nominierten und ihre Projekte unter bundespreis-ecodesign.de/de/gewinner/nominierte-2022 einen Eindruck verschaffen und sich die umweltfreundlichen Kreationen von Designern, Unternehmen und Studierenden aus Deutschland und Europa ansehen.

Wer den Bundespreis Ecodesign 2022 erhält, entscheidet eine Jury mit Mitgliedern aus den Bereichen Politik, Produktdesign und Umwelt. Die Gewinner werden am Montag, 5. Dezember, bei der Preisverleihung durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke verkündet. Ihnen winken Geldpreise von jeweils 1.000 Euro.

Quelle: umweltbundesamt.de/bundespreis-ecodesign.de
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