Energiewende: BMWK informiert

Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften erhalten ohne Ausschreibungsverfahren eine Vergütung für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Darüber hinaus können Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro für die Planung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der Broschüre „Erneuerbare Energien für Ihr Zuhause. Nutzen Sie Sonne, Wind oder Erdwärme – jeder Beitrag zählt!“ hin.

Mit Photovoltaik-Module auf dem Balkon oder dem Dach oder der Nutzung von Wärmepumpen könnten Eigentümer zur Energiewende beitragen. Das BMWK empfiehlt vorab, eine Energieberatung der Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen. Dort können Fragen geklärt und Fördermöglichkeiten besprochen werden.

Mieter könnten etwas für den Klimaschutz tun, indem sie einen Ökostromtarif wählen. Dabei sollten sie darauf achten, dass dieser entweder mit „Grüner Strom“ oder „ok-power“ gelabelt ist. Weitere Informationen zur Energiewende erhalten Interessenten auf energiewechsel.de.

Quelle: energiewechsel.de
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Reparaturrecht: vzbv fordert umfassendere Regelungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat auf den Gesetzentwurf der Europäischen Kommission zur Umsetzung eines Reparaturrechts reagiert und lehnt dessen derzeitige Ausgestaltung ab. Der Entwurf, der eine Verpflichtung der Hersteller zur Reparatur vorsieht, würde auch eine Einschränkung des Wahlrechts der Verbraucher im Falle eines defekten Produkts vorsehen.

Laut der europäischen Vorschläge würde eine Reparaturpflicht nur für wenige, bereits durch EU-Ökodesign regulierte Produkte gelten. Der vzbv hält diese Regelung für unzureichend und argumentiert, dass damit der Mehrwert für Verbraucher begrenzt ist. Die Notwendigkeit einer umfassenderen Regelung wird durch die Tatsache untermauert, dass hohe Reparaturkosten ein Hauptgrund dafür sind, dass Verbraucher Produkte nicht reparieren lassen.

Der beim vzbv fordert ein effektives Recht auf Reparatur, das den Wettbewerb um langlebige und leicht zu reparierende Produkte fördert. Er schlägt außerdem eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist vor, die an die Lebensdauer der Produkte gekoppelt sein sollte und befürwortet außerdem die Einführung eines bundesweiten Systems zur finanziellen Förderung von Reparaturen.

Quelle und weitere Informationen: vzbv.de
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Sommer: Der optimale Hitzeschutz

Ist es im Sommer zu warm in der Wohnung oder im Haus kann laut Energieberatung der Verbraucherzentrale mit klassische Hitzeschutzstrategien für eine Abkühlung gesorgt werden. Zu diesen Hitzeschutzstrategien gehören das nächtliche Lüften, die Nutzung natürlichen Schattens und der Einsatz von außenliegendem Hitzeschutz an Fenstern, wie etwa Jalousien oder Rollläden.

Klimaanlagen und Ventilatoren können zwar für eine kurzfristige Abkühlung sorgen, jedoch sind sie im Hinblick auf die Energieeffizienz und die Energiekosten weniger vorteilhaft. Neben diesen kurzfristigen Lösungen gibt es laut Verbraucherzentrale aber auch eine langfristige Lösung: die fachgerechte Dämmung des Hauses.

Eine wirksame Dämmung eines Hauses bringe sowohl im Sommer als auch im Winter Vorteile. Sie hält die Hitze im Sommer ab und speichert die Wärme im Winter im Inneren des Gebäudes. Besonders Außenwände, Fenster, das Dach und der Keller sollten gut gedämmt werden. Wer sich weiterführend zum Thema informieren möchte, wird auf verbraucherzentrale-energieberatung.de fündig.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Wärmewende: vzbv fordert bessere Förderung

Für eine intensivere finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte bei der Wärmewende plädiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv kritisiert, dass die geplante staatliche Förderung für den Austausch veralteter Heizungen durch die Bundesregierung unzureichend sei. Diese Position wird in einer aktualisierten Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vermittelt.

vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop betont die Schwierigkeiten vieler Haushalte, die Anschaffung umweltfreundlicher Heizsysteme aus eigener Tasche zu finanzieren. Sie argumentiert, dass eine effektive Wärmewende eine gerechte und ausreichende finanzielle Förderung erfordert, insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Sie schlägt vor, dass abhängig vom Einkommen bis zu 50 Prozent der Kosten für eine neue Heizung subventioniert werden sollten. In Kombination mit den geplanten Grundförderungen und dem Klimabonus könnten so die Kosten für den Heizungsumbau bei einkommensschwachen Haushalten vollständig gedeckt werden.

Außerdem betont Ramona Pop die Notwendigkeit, den Mieterschutz im Kontext der Wärmewende zu stärken. Sie fordert, dass Mieter nicht die Hauptlast der Kosten tragen. Stattdessen sollten die umlegbaren Kosten im Zuge eines Heizungsaustausches begrenzt werden. Diese schließe eine Senkung sowie eine zeitliche Befristung der Modernisierungsumlage ein.

Quelle: vzbv.de
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Wasserstoff: Aufbau eines Kernnetzes

Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Diese soll den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland vorantreiben. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck betont: „Unser Ziel ist der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben.“

Zum Inhalt des EnWG gehört die Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes, das bis 2032 wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen soll. Des Weiteren wird die baldige Genehmigung dieses Netzwerkes durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Es wird erwartet, dass das Netzwerk in den nächsten Monaten von den Ferngasnetzbetreibern modelliert wird. Außerdem sollen auch die Öffentlichkeit Stakeholdern einbezogen werden.

Die Novelle enthält auch Pläne für eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung, die bis Ende des Jahres in das EnWG integriert werden soll. Dabei soll unter anderem der Wasserstoffbedarf energieintensiver Unternehmen berücksichtigt werden.

Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
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Windenergie: Anlagen aus dem 3D-Drucker

Viertelachsige und mit einem 3D-Drucker hergestellte Windkraftanlagen sollen Schulen künftig als nachhaltige Energiequelle dienen. Derzeit arbeitet die Constructor University in Bremen-Nord zusammen mit dem Landkreis Friesland an einem entsprechenden Forschungsprojekt.

Die viertelachsigen Windkraftanlagen werden einem industriellen Delta-3D-Drucker der Universität hergestellt. Danach werden Schulgebäude im Landkreis Friesland mit diesen ausgestattet. Die Forschungsgruppe der Universität unter Leitung von Prof. Dr. Yilmaz Uygun erprobt die Windkraftanlagen praktisch im Pilotprojekt. So sollen wichtige Erfahrungen und Daten gesammelt werden.

Angesichts der Energiekrise wird es für Schulen laut der Forschenden schwerer, ihren Energieverbrauch mit erneuerbaren Energien zu decken. Das Projekt zielt darauf ab, die Energieautarkie öffentlicher Liegenschaften zu ermöglichen und soll nach erfolgreicher Erprobung zur Energiewende beitragen können.

Quellen: idw-online.de/metropolregion-nordwest.de
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Gesetzesnovelle: Flächendeckend digitale Stromzähler

Durch eine Gesetzesnovelle kann die Verbreitung digitaler Stromzähler – die sogenannten Smart Meter – in Deutschland erheblich beschleuniget werden. Diese fortgeschrittenen Messsysteme sollen bis 2032 flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Das Gesetz gewährleistet Rechtssicherheit für den zügigen Einbau der Smart Meter, antwortet auf Kritikpunkte des Bundesrates und fördert die Digitalisierung der Energieversorgung.

Smart Meter stellen eine bedeutende Verbesserung gegenüber traditionellen Stromzählern dar. Sie ermöglichen nicht nur eine genauere Überwachung des individuellen Stromverbrauchs, sondern unterstützen auch ein effizientes Management der Stromnetze, indem sie wichtige Daten für die Energieerzeuger liefern. Die Einführung der Smart Meter ist laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesystem und intelligenten Stromnetzen, die eine sichere und effiziente Verteilung erneuerbarer Energien ermöglichen.

Das neue Gesetz sieht einen strukturierten Plan für die Installation und Verbreitung der Smart Meter vor. Ab 2025 müssen alle Verbraucher mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW Smart Meter verpflichtend installieren. Energieversorger müssen ab 2025 dynamische Tarife anbieten. Diese können Verbrauchern dabei helfen, ihre Stromkosten zu optimieren.

Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
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Photovoltaik-Anlagen: Verbesserte Konditionen für Privatpersonen

Dank der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren Betreiber von Haus-Photovoltaik-Anlagen seit Anfang des Jahres von vorteilhafteren Bedingungen. Dieser Auffassung ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Förderung wurde ausgeweitet, Vergütungssätze erhöht und bürokratische Hindernisse sowie Steuern reduziert. Diese Änderungen betreffen insbesondere Anlagen mit einer Leistung von drei bis zwanzig Kilowatt, wie sie für Einfamilienhäuser üblich sind. Das Ziel ist eine beträchtliche Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien.

Schon seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen. Unterschieden wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und zur Volleinspeisung mit gestaffelten Vergütungssätzen. Energieexperte Martin Brandis der Verbraucherzentrale betont: „Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Neu ist, dass Anlagen mit bestimmten Leistungsgrenzen den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen, ohne auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt zu werden, wie es bis Ende 2022 der Fall war.

Die Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen kann durch Kredite aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ sowie durch Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen unterstützt werden. Steuerliche Erleichterungen sind auch vorgesehen: Für das Besteuerungsjahr 2022 sind Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Nebengebäuden mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt rückwirkend einkommenssteuerfrei. Für Fragen zur Nutzung erneuerbarer Energie stehen die Mitarbeiter der Energieberatung der Verbraucherzentrale telefonisch unter 0800 – 809 802 400 zur Verfügung.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Energiewende: Strategie für Photovoltaik

Im Zuge des zweiten Photovoltaik-Gipfels hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck eine Strategie zur Stärkung von Photovoltaik präsentiert. Die Strategie umfasst Aktionspläne in elf Bereichen, angefangen von der Energiepolitik über die Fachkräftesicherung bis hin zur Technologieentwicklung.

„Photovoltaik ist einer der günstigsten Energieträger überhaupt und gehört zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bei 80 Prozent liegen. Die Photovoltaik soll mit einer installierten Leistung von 215 Gigawatt bis 2030 hier einen wichtigen Beitrag leisten“, erklärt Robert Habeck. Doch noch sei dafür viel Arbeit erforderlich.

Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Dazu gehören die Erhöhung der Ausschreibungsmengen, die Anpassung der Vergütungsraten und die Beseitigung regulatorischer Hindernisse. Die neue PV-Strategie zielt nun darauf ab, die verbleibenden Barrieren zu beseitigen. Die Umsetzung der Strategie beginnt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung.

Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
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Wirtschaft: Verantwortungsvolles Handeln erforderlich

Die Nachhaltigkeit entwickelt sich für Unternehmen vom Marketing-Pluspunkt zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit. Das geht aus dem Trendreport des Fraunhofer IPK hervor. Aufgrund von Rohstoffmängeln und steigenden Energiepreisen wird die ressourceneffiziente Praxis immer wichtiger. Durch datenbasierte Methoden und intelligente Steuerungstechnik könnten Unternehmen den energieeffizientesten Betriebsmodus erreichen und implementieren.

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaftsweise zu wechseln. Die konventionelle Methode des Ressourcenverbrauchs führt zu Umweltbelastung und Abfall. Daher sei eine Kreislaufwirtschaft notwendig, die Materialien wiederverwendet und den Abfall minimiert. Remanufacturing und Refurbishing seien Schlüsselansätze, bei denen Produkte am Ende ihres Lebenszyklus aufbereitet oder in wiederverwendbare Bestandteile zerlegt werden.

Nachhaltiges Handeln erfordere eine ressourcenschonende Gestaltung von Produktlebenszyklen und eine transparente Kommunikation von Unternehmensmaßnahmen. Die ganzheitliche Betrachtung von Produktionsbedingungen, Energie- und Materialverbrauch und Entsorgungsmöglichkeiten sei entscheidend. Nachhaltigkeitsinvestitionen, wie zum Beispiel in moderne Anlagentechnik, zahlen sich aus, da Verbraucher zunehmend nachhaltige Produkte bevorzugen. Unternehmen können mit Tools wie dem „integrierten Nachhaltigkeitscockpit (INC)“ des Fraunhofer IPK ihre Nachhaltigkeitsbemühungen nachweisen und transparent machen.

Quelle und weitere Informationen: ipk.fraunhofer.de
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