Küchen: Das sind die Trends bei Spülen

Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Küchenspülen und -armaturen setzen neue Maßstäbe in Design, Funktionalität und Nachhaltigkeit. Markenhersteller bieten nun Einbeckenspülen in verschiedenen Farben, ergänzt durch multifunktionale Armaturen. Diese Armaturen liefern nicht nur kaltes und warmes, sondern auch gefiltertes, gekühltes und sogar kochend heißes Wasser. Außerdem verfügen die neuen Spülenmodelle über durchdachte Lösungen wie integrierte Abtropfflächen.

Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK), empfiehlt, die vielfältigen Möglichkeiten moderner Küchenausstattung in Fachgeschäften persönlich zu erkunden. „So ist gewährleistet, dass dieser Bereich, an dem so viele wichtige Tätigkeiten stattfinden, auch tatsächlich den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht“, findet der Geschäftsführer.

Die Auswahl an Spülen und Armaturen reicht von minimalistischen über klassisch-modernen bis hin zu luxuriösen Designs. Dunkle und helle Spülen in Farben von Schwarz über Grau bis hin zu Creme aus Granit oder Keramik sowie Edelstahl-Armaturen in edlen Farben wie Gold oder Kupfer ermöglichen eine individuelle Gestaltung. Durch energiesparende Kaltstart-Funktionen und Durchflussbegrenzer lassen sich laut AMK außerdem Ressourcen schonen.Quelle: moebelindustrie.de
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WG-Zimmer: Mieten in Uni-Städten gestiegen

Die Mieten für unmöblierte Zimmer in Wohngemeinschaften (WG) in deutschen Universitätsstädten erreichen neue Höhen. Im Durchschnitt mussten Studierende 485 Euro pro Monat für diese bezahlen. Die Miete in Universitätsstädten liegt im Sommersemester 2024 somit 26 Prozent über dem Preisniveau des Sommersemesters 2019, was einem jährlichen Anstieg von 4,7 Prozent entspricht. Besonders auffällig ist der Mangel an Angeboten für unmöblierte WG-Zimmer, was die Preise weiter in die Höhe treibt.

Die Preisentwicklung variiert jedoch stark zwischen den einzelnen Städten. München führt mit einer Miete von 700 Euro pro Monat die Spitze der teuersten WG-Städte an. Die Miete ist seit dem Sommersemester 2019 (SoSe 2019) somit um 15 Prozent gestiegen. In Leipzig beträgt die durchschnittliche Miete mit 425 Euro pro Monat zwar niedriger als beispielsweise in München. Jedoch ist der Preiseanstieg seit dem SoSe 2019 mit 52 Prozent besonders stark. Braunschweig und Siegen weisen mit Mietsteigerungen von 8 bzw. 10 Prozent (373 bzw. 330 Euro pro Monat) die geringste Teuerungsrate auf.

Nach München als teuerster Stadt folgen Hamburg und Berlin mit jeweils 598 Euro sowie Frankfurt am Main mit 580 Euro pro Monat. Die preiswertesten Angebote finden sich in Wolfsburg für 219 Euro, Halle (Saale) für 313 Euro und Siegen für 330 Euro pro Monat. Die Zahlen basieren auf einer Auswertung einer Preisdatenbank des Empirica-Instituts.

Quelle und weiter Informationen: empirica-institut.de
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Auszeichnung: Pritzker-Preis geht an Riken Yamamoto

Riken Yamamoto, ein Architekt aus dem japanischen Yokohama, ist Preisträger des Pritzker-Preises 2024. Bei dem Pritzker-Preis handelt es sich um eine weltweit renommierte Auszeichnung im Bereich Architektur. Riken Yamamoto fördert durch seine Entwürfe eine harmonische Gesellschaft. Er hinterfrage konventionelle Ansichten von Freiheit und Privatsphäre und betone die Bedeutung von Gemeinschaft und gegenseitiger Unterstützung.Seine Projekte zeichnen sich durch eine sensible Integration von Kulturen, Geschichten und Generationen aus. Dadurch schafft er eine neue architektonische Sprache, die das Zusammenleben in Gemeinschaften unterstützt. Seine Werke, darunter Wohnanlagen und öffentliche Gebäude, seien geprägt von Transparenz und Durchlässigkeit. Durch die sorgfältige Gestaltung von Räumen, die zum Verweilen und zur Begegnung einladen, trage Riken Yamamoto dazu bei, dass Architektur mehr als nur eine physische Struktur ist; sie wird zu einem lebendigen Teil des sozialen Gewebes.

Riken Yamamotos Projekte reichen von privaten Residenzen bis zu großangelegten Wohnkomplexen. Laut Deutschlandfunk Kultur gilt der Pritzker-Preis als „Nobelpreis der Architektur“ und wurde 1979 vom Unternehmer Jay A. Pritzker und dessen Frau Cindy ins Leben gerufen und wird mittlerweile von der Hyatt-Stiftung vergeben. Der Pritzker-Preis ist mit 100.000 Dollar dotiert.Quellen und weitere Informationen: pritzkerprize.com/deutschlandfunk.de
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Urteil: Fortsetzung des Mietverhältnisses gegebenfalls erforderlich

Mieter können unter Umständen eine Fortsetzung ihres Mietverhältnisses erzwingen. Das geht aus einem noch nichts rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin II hervor (AZ: 67 S 264/22). So wurde Mietern der Verbleib in ihrer Berliner Wohnung für weitere zwei Jahre zugesichert, trotz einer wirksamen Eigenbedarfskündigung der Vermieterin.Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Diese hat es den Mietern bislang trotz intensiver Suche unmöglich gemacht, angemessenen Ersatzwohnraum zu finden. Laut des Landgerichts stand den Mietern sogar über das sogenannte Geschütze Marktsegment (GMS) in absehbarer Zeit kein Ersatzwohnraum zur Verfügung. Beim GMS handelt es sich einem Vertrag zwischen dem Land Berlin und einigen Wohnungsunternehmen, das Wohnungslosen bei der Wohnungssuche hilft.

In die Entscheidung floss auch ein, dass der geltend gemachte Eigenbedarf der Vermieterin nicht dringlich sei. Doch obwohl die Mieter erst mal in der Wohnung bleiben dürfen, berücksichtigt das Gericht auch die Interessen der Vermieterin. Die Nettokaltmiete, die von den Mietern gezahlt werden muss, wurde nun auf ein marktübliches Niveau angehoben.Quelle: berlin.de/AZ: 67 S 264/22
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Energiemarkt: Fragen im Energie-Monitoring gestrichen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat etwa ein Drittel der ehemals 550 Fragen aus ihrem Energie-Monitoring gestrichen. Grund dafür sei unter anderem ein „Bürokratieabbau“. In jedem der insgesamt zehn Fragebogen kommt es zu Streichungen. Das Team „Energie und Bauen“ des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) kritisiert diese Entwicklung, weil sie Nachteile im Hinblick auf die Markttransparenz für Verbraucher befürchtet.Der bvzb fordert daher unter anderem Themenkomplexe wie das Monitoring zum E-Ladesäulenstrom, die Informationen zu Ladepunkten und die Ladestromtarife und die Höhe des Geldbetrags, mit dem der Haushaltskunde im Regelfall mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug sein muss, bevor eine Unterbrechung der Versorgung angedroht wird, weiterhin im Monitoringbericht abzubilden.Laut vzbv trägt der „jährliche Monitoringbericht der BNetzA und des Bundeskartellamts in besonderem Maße zu einer hohen Markttransparenz der Strom- und Gasmärkte bei“. Gerade dann, wenn sich Energiemarkte stark verändern, könne ein solcher Bericht für Verbraucher und Verbände wichtig sein, um sich über die Entwicklungen und das Verhalten der Unternehmen zu informieren. Die Datenerhebung findet voraussichtlich vom 18. März bis zum 26. April statt.Quelle und weitere Informationen: vzbv.de/bundesnetzagentur.de
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KI: Technologie trifft Fürsorge

Soll ein KI-System frühzeitig gesundheitliche Risiken im Alltag von Senioren erkennen, ist eine enge Begleitung und Unterstützung der Senioren dennoch unerlässlich. Dies hat eine Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft gezeigt.Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit, die technologischen Anwendungen verständlich zu gestalten und durch vertraute Personen erläutern zu lassen. Für den breiten Einsatz von Assistenzsystemen sei es entscheidend, ältere Menschen aktiv miteinzubeziehen und eine ständige Kommunikation über Bedienungserfolge sowie Probleme zu gewährleisten.Mit dem Projekt „KI@Home“ hat das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheitssektor an älteren Menschen mit eigener Wohnung in Berlin, Brandenburg und Bayern ein System getestet, das dazu beitragen soll, sie sicher, gesund und möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu lassen.Quelle: idw-online.de/iso-institut.de
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Ferienimmobilien: Stabile Preise auf Mallorca

Die Preise für Ferienimmobilien in Mallorca bleiben stabil. Das geht aus der Studie „Ferienimmobilienmarkt auf Mallorca 2024“ hervor. Demnach ist der Durchschnittspreis um rund 1,7 Prozent auf knapp 5.800 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Eine besonders große Preissteigerung von rund 13,5 Prozent gibt in der Inselmitte. Im Durchschnitt am teuersten sind die Immobilien mit 7.700 Euro pro Quadratmeter im Südwesten. Die teuerste Immobilie kostet dort 9.544 Euro pro Quadratmeter.

Für Ferienimmobilien mit Meerblick müssen Käufer künftig noch tiefer in die Tasche greifen. Im Norden sind die Preise für diese um 12,7 Prozent, im Süden um 16,7 Prozent und im Palma City um 5,6 Prozent gestiegen. Auch für Häuser und Villen mit Pool werden Preisaufschläge fällig. Bei den Pools unterscheiden die Studienautoren noch einmal in „Luxuspools“ und „normale Pools“. Gegenüber Objekten ohne Pool wird für Häuser und Villen mit Luxuspools ein Preisaufschlag von fast 75 Prozent fällig, für Häuser und Villen mit normalen Pools ein Preisaufschlag von zirka 50 Prozent.

Das Objektangebot ist laut der Studienautoren jedoch zurückgegangen, im Südwesten sogar um über 40 Prozent. Daraus schlussfolgern die Studienautoren eine sehr hohe Nachfrage in dieser Region. Herausgegeben wurde die Studie vom Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag von Porta Mallorquina Real Estate. Die vollständige Studie ist kostenlos unter steinbeis-cres.de abrufbar.

Quelle: steinbeis-cres.de/mallorcamagazin.com
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3D-Druck: Wellenförmiges Haus in Heidelberg bezogen

Ein durch 3D-Druck entstandenes Haus ist in Heidelberg kürzlich von einer Firma bezogen worden. Bei dem Haus handelt es sich laut Angaben der verantwortlichen Kraus-Gruppe um das „derzeit größte 3D-gedruckte Gebäude Europas“ und besteht aus „100 Prozent recyclebarem Material“. Es ist 54 Meter lang, 11 Meter tief und 9 Meter hoch.Die Hausfassade erinnert an Wellen. Laut Kraus-Gruppe ist das Haus innerhalb weniger Wochen entstanden; verschiedene Medien berichten von einer Bauzeit von 140 bis 170 Stunden. Der Entwurf für das 3D-Haus stammt von „Mense-Korte ingenieure+architekten“ und „SSV Architekten“. Für den 3D-Druck ist „PERI 3D“ verantwortlich.Für den 3D-Druck wurde ein spezieller Zement entwickelt. Ein Forscher der Technischen Universität Dresden gibt zu bedenken, dass der verwendete Beton aufgrund möglicher langer Transportwege noch nicht ganz so umweltfreundlich sei. Wer mehr über das Haus erfahren möchte, wird unter anderem auf kraus-heidelberg.de/referenzen/3d-druck/ fündig.Quellen: kraus-heidelberg.de/tageschau.de/swr.de
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Hochwasser: Schnelles Handeln erforderlich

Wenn Hochwasser Häuser erreicht, ist rasches Handeln gefragt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wasser im Keller sollte sofort entfernt werden, um kostspielige Schäden wie Schimmelbildung zu verhindern. Zu einer Schimmelbildung kommt es laut VPB besonders bei Gebäuden mit wärmegedämmten Kellern. Um langfristige Schäden zu verhindern, sei ein schnelles Trockenlegen essenziell.

Hauseigentümer sollten laut VPB nach Hochwasserschäden ihre Versicherungsdokumente prüfen. Eine Elementarschadenversicherung deckt in der Regel Überschwemmungsschäden ab. Für eine genaue Schadensbeurteilung und Festlegung der nötigen Maßnahmen sei die Expertise eines Sachverständigen unerlässlich.

Bei der Sanierung ist Vorsicht geboten. Lokale Fachfirmen sollten bevorzugt werden, da nach Hochwasser auftauchende, reisende Handwerkertrupps laut VPB oft unzureichend qualifiziert sind. Unabhängigen Sachverständige begleiten nicht nur die fachgerechte Sanierung, sondern helfen auch bei der Planung zur langfristigen Absicherung der Immobilie gegen Hochwasserschäden.Quelle: Verband Privater Bauherren
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Urteil: Wer haftet, wenn ein Baum umstürzt?

Ein Eigentümer kann nicht unbedingt dafür haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund eines Sturms zu Schäden kommt. Das entschied das Amtsgericht München (113 C 18489/22). Im vorliegenden Fall stürzte bei einem Unwetter ein Baum auf ein geparktes Auto gegenüber eines Parkhauses, dessen Betreiber die Verkehrssicherungspflicht innehatte. Das Auto erlitt einen Totalschaden. Die Eigentümerin des Autos ging von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. Sie forderte Schadensersatz. Das Amtsgericht München entschied jedoch gegen die Klägerin. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Betreiber des Parkhauses seine Pflichten verletzt hatte.

Aus dem Urteil geht hervor, dass für eine Haftung nicht nur die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hätte bewiesen werden müssen, sondern auch eine bestehende Schädigung der Bäume. Doch auch bei regelmäßiger Kontrolle und Pflege der Bäume durch den Betreiber – wie in diesem Fall – können naturbedingte Ereignisse wie Unwetter zu Schäden führen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen. Das Gericht betonte, dass eine abstrakte Gefahr durch Bäume als naturbedingt hinzunehmen ist.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Beweisführung für Kläger in Fällen, in denen sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vermuten. Für Eigentümer von Fahrzeugen bedeutet das Urteil, dass sie sich nicht automatisch auf eine Entschädigung bei Schäden durch Bäume während eines Unwetters verlassen können.Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 113 C 18489/22
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