Küche: Dank guter Planung zu mehr Komfort

Eine neue Küche sollte gut geplant werden, und zwar mit der Unterstützung von Experten. Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). Dadurch seien später Funktionalität, Flexibilität und Ergonomie in der Küche gegeben. Bei der Planung können unter anderem die Unterschränke bedacht werden. Durch Schubkastensysteme mit Elementen wie zum Beispiel Besteckkästen entstehen individuelle Lösungen für die Bewohner.

Auch Eckschränke schaffen Stauraum. Sie können mit ausschwenkbaren sogenannten Tablarauszügen versehen werden. So gelangen zum Beispiel ansonsten schwer erreichbare Töpfe beim Öffnen der Schranktüre direkt vor den Eckschrank. Darüber hinaus lassen sich in Hoch- und deckenhohen Vorratsschränken Lebensmittel und Utensilien unterbringen. Diese eignen sich laut AMK vor allem, wenn wenig Platz in der Küche vorhanden ist.

Außerdem können sogenannte Pocket Doors in die Küche integriert werden. Dabei handelt es sich um Einschubtüren, hinter denen sich beispielsweise ein Weinkühlschrank, aber auch ein Homeoffice-Platz verbergen lässt. Wer beim Kochen und Essen nicht auf weiteren Komfort verzichten möchte, profitiert heutzutage auch von höhenverstellbaren Kochinseln, Arbeitsplatten und Tischplatten.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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Handel: Kaum Großtransaktionen bei Wohnungsportfolios

2022 wurde so wenig mit Wohnungsportfolios und Wohnungen gehandelt wie zuletzt in der Finanzkrise 2009 und 2010. Das teilte kürzlich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit. Laut BBSR haben 2022 nur zwölf Portfolios mit mindestens 800 Mietwohnungen den Besitzer gewechselt und insgesamt nur 38.400 Wohneinheiten. Das geht aus einer Auswertung einer entsprechenden Datenbank zu Wohnungstransaktionen hervor.

Dabei weist das BBSR darauf hin, dass die beiden größten Transaktionen bereits zu Beginn des Jahres 2022 und auch die anderen Transaktionen überwiegend in der ersten Jahreshälfte erfolgt sind. Zudem fanden auch größere Transaktionen fast nicht statt: Nur einmal wechselte ein Portfolio mit mehr als 10.000 Wohnungen den Besitzer. Von der öffentlichen Hand, also von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wurde 2022 weder ein Portfolio mit mehr als 800 Einheiten gekauft noch verkauft.

„Die spürbare Zurückhaltung der Marktakteure geschieht vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen am deutschen Transaktionsmarkt“, so Jonathan Franke vom BBSR. Neben der hohen Inflation und der Zinswende sorge die schwächelnde Konjunktur für geringe Verkaufsaktivitäten. „Auch der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen globalen Unsicherheiten führen dazu, dass die Unternehmen abwartend agieren“, sagt Jonathan Franke. Eine nennenswerte Anzahl an Großtransaktionen sei daher in diesem Jahr ebenfalls nicht zu erwarten.

Quelle: bbsr.bund.de
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Hotellerie: Mit dem Auto ins Zimmer

Ein ganz besonders Hotel hat Anfang März in Düsseldorf-Flingern eröffnet. Im „b’mine“ können die Gäste nicht nur übernachten, sondern auch mit ihrem Auto in einem Autoaufzug 26 sogenannte CarLofts erreichen. Nach der Aufzugfahrt kann das Auto einfach auf dem Stellplatz vor dem Zimmer geparkt werden.

Die Stellplätze sollen den Gästen nicht nur die lästige Parkplatzsuche ersparen, sondern sie sind auch modern ausgestattet und verfügen über eine Wallbox zum Laden von E-Fahrzeugen. Der Autoaufzug kann laut des Hotelbetreibers neben Autos auch andere bis zu vier Tonnen schwere Gegenstände ins oberste Stockwerk befördern.

Der Hotelbetreiber denkt dabei an die Ausrichtung von Events, Tagungen und Kongressen mit entsprechenden Produktpräsentationen oder die Ausrichtung von Hochzeiten, bei denen ein sogenanntes Hochzeitsauto gemietet wird. Neben den CarLofts gibt es im Hotel aber auch ganz normale Zimmer.

Quelle: bmine.de
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Energieversorgung: CAE erprobt neues System

Ein System mit dem Namen „RENbuild“ zur kombinierten regenerativen Versorgung von Gebäuden mit Frischluft, Kälte und Strom entwickeln zurzeit das Center for Applied Energy Research (CAE) in Würzburg und weitere Projektbeteiligte. Das RENbuild-System setzt sich zusammen aus Hybridkollektoren, einem Hochleistungs-Wärme-/Kältespeicher, einem Wärmepumpensystem sowie einer Gebäudeautomation.

Laut des CAE bietet das RENbuild-System gleich mehrere Vorteile. So kann die Wärmepumpe Heizen und Kühlen. Die eingesetzten Latentwärmespeicher mit einer etwa dreifach höheren Speicherfähigkeit als herkömmliche Wasserspeicher bieten die Möglichkeit der Zwischenspeicherung von Wärme und Kälte. Durch die Gebäudeautomation kann das System außerdem energiesparend betrieben werden.

Das RENbuild-System wird zurzeit bereits in einem Wohngebäude erprobt, einem Musterhaus in Estenfeld bei Würzburg. Ein Bürogebäude mit dem System soll noch in diesem Sommer in Betrieb gehen. An beiden Gebäuden werden dann auch entsprechende Messungen durchgeführt. Das Forschungsvorhaben wird mit zirka drei Millionen Euro gefördert.

Quelle und weiter Informationen: cae-zerocarbon.de
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Urteil: Containerparks müssen geräumt werden

In Berlin dürfen Grundstücke nicht als sogenannte Containerpark genutzt werden, in denen Mieter beispielsweise in Wohnwagen leben. Das entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 13 L 325/22 u. a.). In einem der vorliegenden Fälle hatte ein Betreiber auf einem 4.000 Quadratmeter großen Grundstück in Treptow-Köpenick ohne Genehmigung Container aufstellen lassen und vermietet. Die Mietkosten beglich teilweise das Jobcenter.

Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts untersagte die Nutzung zu Wohnzwecken und wies den Betreiber an, die bestehenden Mietverhältnisse zu kündigen und das Grundstück zu räumen. Hiergegen stellte der Betreiber einen sogenannten Eilrechtschutzantrag. Allerdings ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts.

Denn der Containerpark sei vom Betreiber ohne Baugenehmigung und somit illegal errichtet worden. Auch Zugänge, Zufahrten und Rettungswege entsprechen laut Verwaltungsgericht nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Die eingeräumte Frist für die Kündigungen von sechs Monaten sei ebenfalls angemessen, so das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Ähnliche Beschlüsse fasste das Verwaltungsgericht auch für zwei weitere Berliner Grundstücke.

Quelle: berlin.de
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Deko: Wandelbares Kupfer

Wer in seiner Wohnung oder seinem Haus mit Kupfer Akzente setzen möchte, kann dazu zum Beispiel entsprechende Schälchen oder Vasen auf ein Bücherregal oder die Fensterbank stellen. Darauf weist das Portal livingathome.de in seinem Artikel „Wohntrend Kupfer: Glanzstücke für die Wohnung“ hin.

Wählen die Bewohner unbehandeltes Kupfer, entstehen mit der Zeit verschiedene Farbtöne. Grund dafür ist die Oxidation der Kupferoberfläche im Laufe der Zeit. Das Kupfer wird dunkler – bis hin zu einem satten Braunton. Kupfer ist laut des Portals aber nicht nur sehr wandelbar, sondern es wirke auch wertvoll und elegant.

Neben Schälchen und Vasen gibt es unter anderem Tischplatten sowie Leuchten im Kupfer-Look. In mehreren Bilderstrecken zeigt das Portal livingathome.de, wie das Metall in der Wohnung oder im Haus eingesetzt werden und auch mit anderen Elementen kombiniert werden kann.

Quelle: livingathome.de
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Analyse: Mehr Umzüge wegen hoher Mieten geplant

Die Begleichung hoher Mieten und die Rückzahlung von Darlehen stellen für immer mehr Deutsche eine Bürde da. Daher planen 12 Prozent von 12.000 Befragten einen Umzug aus finanziellen Gründen. Das haben das ifo-Institut und Immowelt in einer gemeinsamen Analyse herausgefunden. Die Befragten könnten theoretisch beispielsweise Kosten sparen, indem sie von der meist teuren Stadt ins oftmals günstigere Umland ziehen.

Die Bereitschaft zu einem Umzug ist bei den Stadtbewohnern jedoch größer als bei den Landbewohnern. Das führen das ifo-Institut und Immowelt darauf zurück, dass die Miet- und Kaufpreise dort in den vergangenen zehn Jahren stärker angezogen sind als die Miet- und Kaufpreise für Immobilien in ländlichen Regionen.

Aus der Analyse geht aber auch hervor, dass mittlerweile nicht mehr ganz so viele Stadtbewohner aufs Land ziehen wollen. Während im Mai 2021 noch 13 Prozent der Befragten innerhalb eines Jahres aus der Stadt wegziehen wollten, waren es im Herbst 2022 nur 10 Prozent der Befragten. Obwohl die Umzugswilligen sparen möchten, suchen sie nach größerem Wohnraum. Grund dafür ist der Zusammenzug mit dem Partner oder der Partnerin oder die Geburt eines Kindes.

Quelle: immowelt-group.com
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Bauabfälle: Initiative Kreislaufwirtschaft Bau bringt neuen Bericht heraus

Die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau unter der Obhut des Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden hat kürzlich einen neuen Monitoring-Bericht mit Zahlen zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht. Laut Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden, werden „mineralische Bauabfälle heute nahezu vollständig im Stoffkreislauf geführt“. Dadurch würden Deponien entlastet und Primärrohstoffe geschont.

Auf der Seite kreislaufwirtschaft-bau.de schlüsselt die Initiative auf, wie viel Bauabfälle 2020 angefallen sind und zu wie viel Prozent beispielsweise „Boden und Steine“, „Bauschutt“ und „Straßenaufbruch“ recycelt, verwertet oder beseitigt werden können beziehungsweise müssen. Von 129,2 Millionen Tonnen „Boden und Steine“ könnten so 75,1 Prozent verwertet und 10,6 Prozent recycelt werden. Beseitigt werden müssten 14,3 Prozent.

2020 fielen darüber hinaus 60 Millionen Tonnen Bauschutt an. Davon können laut der Initiative 78,8 Prozent recycelt und 15,7 Prozent verwertet werden. Entsorgt werden müssten noch 5,5 Prozent des Bauschutts. Von den 16,9 Millionen Tonnen angefallenen Straßenaufbruchs könnten 92,2 Prozent recycelt und 3 Prozent verwertet werden. 4,1 des Straßenaufbruchs müssten entsorgt werden. Weitere Informationen, zum Beispiel zum Aufkommen und zum Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis, erhalten Interessenten unter kreislaufwirtschaft-bau.de.

Quelle: kreislaufwirtschaft-bau.de
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Heizen: Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Schimmelvermeidung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale liefert Tipps dazu, wie Eigentümer und Mieter durch richtiges Heizen und Lüften die Bildung von Schimmel verhindern können. Nach dem Duschen, Kochen oder Schlafen sollte die Immobilie zunächst einmal komplett durchgelüftet werden. Im Anschluss daran empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, die Fenster noch für zwei bis drei Stunden anzukippen.

Auf diese Weise könne auch sogenannte Soroptionsfeuchte, die sich beispielsweise auch in Handtüchern, Matratzen und Decken befindet, entweichen. Schließen die Eigentümer oder die Mieter die Fenster nach dem angegebenen Zeitraum wieder, halte sich auch der Energieverlust in Grenzen. Bei dieser Lüftung sei der Raumtrocknungseffekt zudem größer als beim dreimaligen Stoßlüften.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Türen zwischen den unterschiedlichen Wohnräumen geschlossen zu halten. Der Grund dafür ist, dass dort oft unterschiedliche Temperaturen herrschen und feuchte Luft nicht in kühlere Räume gelangen sollte. Denn das könnte zur Schimmelbildung führen. Weitere Tipps zum Thema erhalten Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Streuobstwiese muss einer Schule weichen

Eine Streuobstwiese muss in Berlin-Johannisthal/Adlershof einem Schulbau weichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 24 L 36/23). Im vorliegenden Fall soll eine Gemeinschaftsschule auf einem rund 3,5 Hektar großen Grundstück gebaut werden, auf dem sich zurzeit eine Streuobstwiese befindet.

Laut Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich bei Streuobstwiesen um geschützte Biotope, die nicht zerstört werden dürfen. Jedoch erteilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick dem Wohnungsbauunternehmen eine Befreiung von diesem Verbot. Dagegen reichte ein Naturschutzverband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Ohne Erfolg.

Ein entsprechendes Verbot könne laut des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben werden, wenn diesem ein öffentliches Interesse entgegensteht. Das sei hier der Fall, weil durch den Bau der Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2025/26 die zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gedeckt werden könne. Auch gebe es keine alternative Fläche für den Schulbau. Gegen den Beschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de/VG 24 L 36/23
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