Kabel-TV: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Vermieter dürfen die monatlichen Gebühren für einen Kabel-TV-Anschluss ab dem 1. Juli nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Das war bislang bei Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamen Kabelanschluss der Fall. Grund für die Abschaffung des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“ ist eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Mieter können sich dann selbst für einen Anbieter entscheiden. Für Vermieter besteht nun ein Sonderkündigungsrecht des TV-Bezugsvertrags. Darauf weist das Portal „haufe.de“ hin.

Die Verbraucherzentrale hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) spezielle Bestimmungen existieren. Obwohl es ein außerordentliches Kündigungsrecht für Gruppenverträge zum 30. Juni 2024 gibt, kann es sein, dass sich eine WEG gegen die Beendigung des Vertrags entscheidet. In solch einem Fall sind die Eigentümer weiterhin zur Zahlung der Gebühren verpflichtet, dürfen diese jedoch nicht länger auf die Mieter übertragen.

Durch das bisherige Nebenkostenprivileg bei Kabelgebühren waren Mieter verpflichtet, die Kosten für die Kabeldienste im Rahmen von Kollektivverträgen ihres Vermieters zu tragen, selbst wenn sie diesen Dienst nicht in Anspruch nahmen. Nach der Gesetzesänderung haben sie nun die Freiheit, ihre Empfangsoption selbst zu wählen und müssen nicht mehr für einen Fernsehempfang bezahlen, den sie nicht nutzen. Sie können auf alternative Empfangswege umsteigen oder einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen.

Quellen: haufe.de/verbraucherzentrale.de/mietercheck.de
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Mitarbeiterwohnen: Schlüssel zur Fachkräftesicherung?

Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum durch Arbeitgeber, bekannt unter dem Begriff „Mitarbeiterwohnen“, gewinnt in Deutschland wieder an Bedeutung. Eine aktuelle Studie des Instituts „RegioKontext“ zeigt auf, dass Unternehmen aus verschiedenen Branchen, von Handwerksbetrieben bis zu Großkonzernen, sich verstärkt in diesem Bereich engagieren.

Das Mitarbeiterwohnen könne bei „gleichzeitigem Wohnungs- und Fachkräftemangel ein wichtiger Lösungs-Baustein für viele Unternehmen in Deutschland“ sein, so Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Allerdings müsse die Politik das Mitarbeiterwohnen künftig noch stärker unterstützen, damit es an Fahrt aufnehmen kann.

Lösungen wie die industrielle Vorfertigung im Wohnungsbau, intelligente Flächennutzung und nachhaltige Energiekonzepte werden als Wege aufgezeigt, um den Bau von Mitarbeiterwohnungen effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Darüber hinaus werden aktuelle steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen diskutiert, die die Realisierung solcher Wohnprojekte erleichtern können. Die Studie „Mitarbeiterwohnen – Bezahlbares Wohnen wird zum Standortfaktor“ kann über die Internetseite gdw.de kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle: gdw.de
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Immobilienkauf: Möglichkeiten der staatlichen Förderung

Für viele Menschen stellt der Erwerb eines Eigenheims eine finanzielle Herausforderung dar, insbesondere wegen der hohen Eigenkapitalanforderungen. Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro sind beispielsweise 80.000 Euro Eigenkapital erforderlich. Um potenziellen Käufern entgegenzukommen, bietet der Staat verschiedene Fördermöglichkeiten an, die beim Ansparen von Eigenkapital oder bei der Darlehensrückzahlung durch günstigere Zinsen und direkte Zuschüsse unterstützen. Die ARD-Finanzredaktionen stellte die Möglichkeiten im Beitrag „Wie der Staat den Hauskauf fördert“ genauer vor.

Laut ARD-Finanzredaktion stehen zwei Hauptarten staatlicher Förderungen stehen zur Verfügung: Die eine ziele darauf ab, das Ansparen von Eigenkapital zu erleichtern, beispielsweise durch vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulagen. Die andere Art der Förderung bietet Unterstützung bei der Tilgung des Darlehens, etwa durch das Wohn-Riester-Programm oder Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die deutlich unter den marktüblichen Zinsen liegen können.

Neben den bundesweiten Programmen existieren auch landes- und kommunalspezifische Förderungen, die sich an Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen richten oder den Kauf von energieeffizienten Neubauten unterstützen. Diese Programme können oft miteinander kombiniert werden, um die finanzielle Belastung beim Immobilienkauf weiter zu reduzieren. Interessenten sollten sich umfassend informieren und verschiedene Angebote einholen, um die für sie passende Förderung zu finden.

Quelle und weitere Informationen: tageschau.de
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Energieeffizienz: Erheblicher Einfluss auf Immobilienpreise

Die Energieeffizienzklasse einer Immobilie hat einen signifikanten Einfluss auf deren Marktwert. So sind Häuser der höchsten Energieeffizienzklasse A+ durchschnittlich 25 Prozent teurer als jene mit der niedrigsten Energieeffizienzklasse H. Dieser Trend spiegelt sich auch bei Wohnungen wider: Objekte mit der Klasse A+ erzielen im Vergleich zu solchen mit der Energieeffizienzklasse D einen Aufpreis von knapp 11 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Studie des Immobilienportals „Immowelt“.

Die Analyse verdeutlicht zudem, dass Immobilien mit schlechter Energiebilanz mit Preisabschlägen zu kämpfen haben. Bei Häusern führt die niedrigste Energieeffizienzklasse H zu einem durchschnittlichen Preisnachlass von 13,6 Prozent im Vergleich zu Objekten mit mittlerem Energiestandard. Bei Wohnungen liegt der Abschlag bei 5,9 Prozent.

Immowelt-Geschäftsführer Felix Kusch betont die zunehmende Relevanz des energetischen Zustands einer Immobilie. „Das Heizungsgesetz und die Diskussionen um Klimaschutzziele im Gebäudebereich haben dazu geführt, dass viele Kaufinteressenten hohe Folgekosten für die energetische Sanierung und im Unterhalt fürchten“, so der Geschäftsführer. Wohnimmobilien mit einem niedrigen Energiestandard könnten daher oft nur mit merklichen Preisnachlässen verkauft werden.Quelle und weitere Informationen: immowelt.de
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Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Pflichten zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in Mietverhältnissen hat kürzlich der Bundesgerichtshof präzisiert (BGH; VIII ZB 43/23). Im Kern geht es darum, dass die Verantwortung für Schönheitsreparaturen durch formularvertragliche Klauseln wirksam vom Vermieter auf den Mieter übertragen werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Wohnung bei Mietbeginn in einem renovierten Zustand übergeben wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt die Beweislast für den Zustand der Wohnung beim Mieter.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, die laut ihres Mietvertrags zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war. Sie ging davon aus, dass die entsprechende Klausel unwirksam ist. Grund für die Annahme war, dass die Vermieterin ihr die Wohnung bereits unrenoviert überlassen habe. Laut BGH ist die Klausel für Mieter zwar tatsächlich unwirksam, wenn sie eine unrenovierte Wohnung anmieten, ohne einen Ausgleich dafür zu bekommen. Jedoch konnte die Mieterin dies nicht beweisen.

Der BGH betont außerdem, dass „der Mieter für den Umfang der im Laufe seiner Nutzungszeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig“ sein soll. Im beschriebenen Fall muss die Mieterin die Schönheitsreparaturen daher vornehmen.Quelle und weitere Informationen: juris.bundesgerichtshof.de/AZ: VIII ZB 43/23
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Garten- und Landschaftsbau: Deutschlands Nachwuchstalente

Für ihre außergewöhnlichen Leistungen in der Aus- und Weiterbildung hat der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat sechs junge Talente aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus geehrt. Die Preisträger sind Nadine Kohler (Gartenbau Lang GmbH, VGL Baden-Württemberg), Michael Reindl (Haderstorfer Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau GmbH, VGL Bayern), Natalie Scholz (Meyer zu Hörste GmbH, VGL Niedersachsen-Bremen), David Kursawe (Kretschmer GmbH, VGL Niedersachsen-Bremen), Fabian Schmitz (Mock GmbH, VGL Rheinland-Pfalz und Saarland) sowie Nicole Wetzel (Albrecht Bühler – Baum und Garten GmbH, VGL Baden-Württemberg).

Laut des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau überzeugen die Preisträger nicht nur fachlich, sondern sie stechen auch durch ihr Engagement in ehrenamtlichen Tätigkeiten hervor. „Ihr starkes Engagement und ihre Fachkenntnisse sind ein Gewinn für den GaLaBau – und für unser Image als Arbeitgeber“, so Matthias Lösch, Vorsitzender des BGL-Bildungsausschusses und BGL-Vizepräsident.

Der BGL-Bildungspreis, der 2024 zum achten Mal vergeben wurde, zielt darauf ab, den Beruf der Landschaftsgärtnerin bzw. des Landschaftsgärtners noch bekannter und attraktiver zu machen. Die Preisträger erhalten neben einem Preisgeld auch einen Bildungsgutschein, der ihre fachliche Weiterentwicklung unterstützt.Quelle und weitere Informationen: galabau.de
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Wohnungsmarkt: Eine Prognose

Signifikante demografische Veränderungen und deren Einfluss auf den Wohnraumbedarf in Deutschland zeigt die „Wohnungsmarktprognose 2024“ des Empirica-Instituts, basierend auf Daten bis 2045. Mit einem Blick auf die kommenden Jahrzehnte wird deutlich, dass trotz eines allgemeinen Bevölkerungsrückgangs in bestimmten Regionen ein erhöhter Bedarf an neuem Wohnraum entsteht.

Besonders in Großstädten und deren Umland ist ein kontinuierlicher Zuwachs an Wohnraum erforderlich. In andere Regionen, wie Landkreisen im Osten Deutschlands oder Regionen wie Südniedersachsen und Nordhessen, erwartet das Empirica-Institut dagegen einen Rückgang der Bevölkerungszahlen.

Das Empirica-Institut beleuchtet auch, was passiert, wenn mehr oder weniger Wohnungen und Häuser gebaut werden. Werden mehr Immobilien gebaut, steigt laut des Empirica-Instituts zunächst der Leerstand und der Wohnraum wird größer. Junge Erwachsene könnten das Elternhaus dann früher verlassen. Würden weniger Immobilien errichtet, sinke zunächst der Leerstand. Bei einem ohnehin schon knappen Angebot verkleinert sich dann zudem die Wohnungsgröße.Quelle: empirica-institut.de
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Widerstandsfähigkeit: Städte- und Gemeindebund für Bunker-Bau

Den Bau neuer Schutzbunker fordert der Städte- und Gemeindebund. Die aktuelle Anzahl von 600 einsatzfähigen öffentlichen Schutzbunkern sei unzureichend, da sie nur Schutz für etwa 500.000 Personen bieten. Es sei daher notwendig, stillgelegte Bunker wieder nutzbar zu machen und neue Schutzräume zu errichten.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betont Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), die Notwendigkeit, die Widerstandsfähigkeit Deutschlands zu stärken. In einem Interview mit der FUNKE Mediengruppe erklärte er, dass Sicherheit nicht mehr als selbstverständlich angesehen werden kann.

Der Hauptgeschäftsführer fordert für den Schutz der Zivilbevölkerung jährliche Investitionen von mindestens einer Milliarde Euro. Um die Bevölkerung effektiv vor Gefahren zu warnen, bedarf es eines Mixes aus digitalen und analogen Warninstrumenten. Zudem müsse das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Selbstversorgung im Katastrophenfall gestärkt werden, wofür das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entsprechende Hinweise und Checklisten bereithält.Quelle und weitere Informationen: dstgb.de/spiegel.de
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Europa: Gebäudesektor wird klimafreundlicher

Die Bedeutung der Abstimmung über die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) im Europäischen Parlament hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, hervorgehoben. Mit dieser Entscheidung unternehme Europa einen großen Schritt hin zu einem umweltfreundlicheren Gebäudesektor. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch im Wohngebäudebestand zu senken und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Klara Geywitz betonte die Wichtigkeit der Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen und erwähnte, dass ein Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser erfolgreich verhindert wurde, um soziale Verwerfungen zu vermeiden.

Auf europäischer Ebene setzt sich die Ministerin für einen Quartiersansatz und die Berücksichtigung aller klimaschützenden Maßnahmen ein. Durch den Ansatz sollen die Vielfalt und die Unterschiedlichkeit des Gebäudebestands in Europa berücksichtigt und die Beschränkung auf isolierte Lösungen vermieden werden. Klara Geywitz plädiert für eine nationale Sanierungsstrategie, die prioritär öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser einbezieht, um den umfangreichen Sanierungsbedarf anzugehen.

Dank eines bereits etablierten Systems aus Förderprogrammen, Beratungsdiensten und ordnungsrechtlichen Maßnahmen sieht die Ministerin Deutschland gut aufgestellt, die Anforderungen der EPBD-Richtlinie zu erfüllen. Wichtig sei der Abschluss des Verfahrens zur Novellierung dieser Richtlinie auf EU-Ebene. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und Rates beginne die Frist für die Mitgliedstaaten von zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Quelle: bmwsb.de
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Geldwäscheverdacht: Einziehung von Immobilien

Das Landgericht Berlin I hat in die Einziehung einer Immobilie und weiterer Vermögenswerte angeordnet (AZ: 502 KLs 27/21). Grundlage dafür war der Verdacht der Geldwäsche, der unter anderem gegen die Eigentümerin der Immobilien bestand. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte die Beschuldigten verdächtigt, illegal erworbene Gelder in Immobilien angelegt zu haben, um deren Herkunft zu verschleiern. Trotz Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Jahr 2020 aufgrund mangelnder Beweise, strebte die Staatsanwaltschaft ein selbstständiges Einziehungsverfahren an.

Das selbstständige Einziehungsverfahren ist auch ohne ein Strafverfahren möglich. Dazu muss folgende Voraussetzung erfüllt sein: Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen, die nicht länger als 30 Jahre zurückliegen. Im beschriebenen Fall musste das Gericht in einer umfangreichen Beweisaufnahme klären, ob die Finanzierung der Immobilien tatsächlich aus Straftaten resultierte. Die Beweisaufnahme erstreckte sich über 43 Tage, während derer unter anderem Zeugen vernommen und Rechtshilfeersuchen in den Libanon gestellt wurden.

Am Ende kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Immobilien mit rechtswidrig erlangtem Vermögen finanziert worden sind. Dass die Mittel aus einer Erbschaft im Libanon stammten, glaubte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Revision angefochten werden.Quelle: berlin.de/AZ: 502 KLs 27/21
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