Hausbau: Viele wissen nicht um ihre Rechte

Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert, dass es im Zusammenhang mit dem schlüsselfertigen Bauen immer noch erhebliche Defizite in der Bekanntheit der Verbraucherrechte gibt. In seiner dritten Studie zum Bauvertragsrechts mit dem Titel „Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren – Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2020“ hat der VPB herausgefunden, dass 45 Prozent der Befragten nichts über das zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht wissen.

So haben Bauherren unter anderem Anspruch auf eine rechtzeitige Übergabe der Baubeschreibung vor Vertragsabschluss und der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung. Darüber hinaus verbleiben zehn Prozent der Zahlungsrate beim Bauherren und werden erst bei der mängelfreien Fertigstellung fällig. Auch vom Unterlagenherausgabeanspruch wussten nur 24 Prozent der Bauherren.

Das führt auch dazu, dass sie die Unterlagen oftmals nicht ausgehändigt bekommen. Ohne Nachfrage bekommen laut VPB nur 23 Prozent die Statistik, 26 Prozent den Wärmeschutznachweis, 6 Prozent das Lüftungskonzept und 5 Prozent die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim ausgehändigt. Beim Energieausweis, der gesetzlich vorgeschrieben ist, sieht es etwas besser aus: Diesen bekommen 75 Prozent der Bauherren ohne Nachfrage ausgehändigt. Die vollständige Studie kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten unter vpb.de bestellt werden.

Quelle: VPB
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Stadtplanung: Neuer Leitfaden:

Das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) hat im Rahmen des vom Bundesumweltamts geförderten Projekts „Steuerbare urbane Stoffströme“ einen neuen Leitfaden entwickelt. Dieser trägt den Titel „Stadtplanung und Stadtentwicklung als Hebel für den Ressourcen- und Klimaschutz: Kommunale Instrumente, Fallbeispiele und Potenziale zur Reduktion der Ressourceninanspruchnahme“.

Der Leitfaden beschäftigt sich unter anderem mit Instrumenten der Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Steuerung von sogenannten Stoffströmen, also dem Weg eines Stoffes von seiner Gewinnung als Rohstoff über seinen Gebrauch bis hin zur Entsorgung. Zudem werden in dem Leitfaden Anwendungsbeispiele zur ressourcenschonenden Planung in den Städten Hamburg, Hannover, Heidelberg und Jena aufgeführt.

Der Leitfaden richtet sich unter anderem an Planer, Fachämter und Politiker. Er soll ihnen aufzeigen, mit welchen Werkzeugen der Stadtplanung und -entwicklung das Klima und die Ressourcen geschützt werden können. Der Leitfaden kann kostenlos auf der Seite umweltbundesamt.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten auch auf der Seite difu.de.

Quelle: difu.de/umweltbundesamt.de
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Bau: Tipps zum Arbeiten im Herbst:

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gibt Tipps zum sicheren Arbeiten für Beschäftigte im Bau in der kühleren Jahreszeit. Um Unfälle zu verhindern, sollten die Baustellen rechtzeitig auf den Herbst vorbereitet werden. Dazu müssen wegen der schlechten Lichtverhältnisse am Morgen und ab dem späten Nachmittag künstliche Lichtquellen eingesetzt werden.

Die BG Bau empfiehlt dazu eine Beleuchtung mit einer breit strahlenden oder asymmetrischen Lichtverteilung. Auch auf die Beleuchtungsstärke, die in der Maßeinheit Lux angegeben wird, sollte am Bau geachtet werden. So erfordern beispielsweise einige Tätigkeiten eine Beleuchtungsstärke von bis zu 500 Lux. Die Beleuchtungsstärke muss damit heller sein als die Nennbeleuchtungsstärke für ein Sitzungs- und Besprechungszimmer von 300 Lux.

Neben einer guten Beleuchtung reduziere auch das Räumen von Verkehrswegen die Unfälle. Diese müssen unter anderem geräumt und von Laub befreit werden. Zudem müssen Treppen, Gerüste und Laufstege gegebenenfalls gestreut werden, damit sie nicht zur gefährlichen Schlitterpartie werden. Weitere Tipps, auch zur Warnkleidung, erhalten Interessenten auf bgbau.de. Eine Borschüre zum Thema können DG-Bau-Mietglieder kostenlos beziehen, alle anderen zahlen 5 Euro.

Quellen: bgbau.de/dieenergiesparlampe.de
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Innovation: Seilroboter für Baustellen:

Einen neuartigen Seilroboter haben Forschende der Universität Duisburg-Essen (UED), des Instituts für Angewandte Bauforschung Weimar und der Forschungsvereinigung Kalk-Sand entwickelt. Dazu haben sie zwei Jahre lang getüftelt.

Dabei herausgekommen ist ein Seilroboter, der innerhalb weniger Stunden eine Etage aus handelsüblichen Kalksandsteinen mauern kann. Außerdem kann er Steine versetzen, Stürze einziehen sowie mörteln. Der Seilroboter funktioniert mittels eines BIM-Modells. Bei diesem digitalen Prozess werden Daten an den Roboter gesendet.

Der Seilroboter soll Menschen auf dem Bau laut UED nicht überflüssig machen, könne aber helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Projekt wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Quelle: UDE
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Bauen: Neue EPD für Kalksandstein:

Für Kalksandstein gibt es eine neue Umwelt-Produktdeklaration (EPD). Umwelt-Produktdeklarationen liefern Auskunft über die Umweltauswirkungen und den Lebenszyklus einzelner Bauteile. Die neue EPD wurde nach der ISO 14025 und der neuen Norm DIN 15804+A2 erstellt und umfasst Datensätze aus 52 deutschen Kalksandstein-Herstellerwerken aus dem Jahr 2019. Sie ist bis 2026 gültig.

Nach Informationen des Bundesverbandes der Kalksandsteinindustrie (BV KSI) hat sich die CO2-Bilanz der Kalksandsteinproduktion in den letzten fünf Jahren verbessert. Beim Indikator „Global Warming Potential“ konnte gegenüber der EPD aus 2016 eine CO2-Einsparung von rund acht Prozent verzeichnet werden.

Die neue Umwelt-Produktdeklaration des BVI KSI, der die Interessen von über 76 Kalksandsteinwerken in Deutschland vertritt, kann kostenlos unter anderem über die Internetseite kalksandstein.de eingesehen werden. Sie richtet sich unter anderem an Architekten, Bauherren, Facility-Manager und andere Interessenten.

Quelle: BVI KSI
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Digitalisierung: HDB und ZIA fordern Modernisierung am Bau:

Die Voraussetzungen schaffen für mehr Digitalisierung und weniger Demokratie beim Bauen – dies fordern Tim Müller, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Bauindustrie (HDB), sowie Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des „Zentralen Immobilien Ausschusses“ (ZIA) von der Politik. Dazu schlagen sie unter anderem eine digitale Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen für Baugenehmigungsprozesse sowie digitale 5D-Pläne vor.

Dadurch können ihrer Meinung nach Planung und Bau stärker miteinander verzahnt und die Arbeit von Auftraggebern, Planern und Bauunternehmen erleichtert werden. Dabei soll auch das sogenannte Building Information Modeling (BIM) zum Einsatz kommen. Mittels dieser Methode könne das Team ganzheitlich planen und zielgenau bauen.

Außerdem schlagen sie eine Kostensenkung durch serielles und modulares Bauen vor, vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien und Verwaltungsgebäude. In diesem Zusammenhang fordern HDB und ZIA eine bundeseinheitliche Anwendung der Musterbauordnung sowie länderübergreifende Typenbaugenehmigungen.

Quelle: bauindustrie.de
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Putzfassade: Kunstharz oder mineralischer Putz:

Wenn es um die Außenfassade eines Hauses geht, gehört eine verputzte Außenwand zu den gängigsten Fassadenkonstruktionen in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wand aus Stein oder aus Holz handelt. Beim Putz handelt es sich um ein Gemisch aus verschiedenen Feststoffen wie beispielsweise Sand, Marmorkies oder Kunststoffpartikeln. Das Gemisch aus Feststoffen wird durch Bindemittel und Zusatzstoffe zusammengesetzt sowie über das Mischverhältnis definiert.

Es gibt zwei Arten von Putzfassaden: Fassaden aus mineralischem Putz oder Kunstharzfassaden. Da mineralische Putze oftmals im trockenen Zustand in Säcken angeliefert werden, werden sie auch als Sackware bezeichnet. Diese Sackware muss mit Wasser vermischt werden, bevor die Masse auf die Außenwand aufgetragen werden kann. Typische Bindemittel bei mineralischen Putzfassaden sind vor allem Zement, Baukalk oder Gips. Kalkzementputz eignet sich zudem hervorragend für den Einsatz in Feuchträumen.

Im Gegensatz zu mineralischem Putz wird Kunstharzputz verarbeitungsfertig angeliefert. Vor der Anwendung muss er lediglich durchgerührt werden. Kunstharzputz eignet sich auch gut für den Innenbereich. Er besteht aus organischen Bindemitteln und wird synthetisch durch Polymerisation, Polyaddition oder Polykondensation hergestellt. Die Rohstoffe von Kunstharzen haben oftmals einen natürlichen Ursprung, wie beispielsweise Alkydharze. Das angelieferte Endprodukt ist allerdings stark modifiziert. Kunstharz zeichnet sich vor allen Dingen durch seine Härte und Abriebfestigkeit aus.

Quelle: bauen.de/Baunetzwissen
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DIY: Gartenlaube selbst bauen:

Eine Gartenlaube ist vielseitig nutzbar. Sie bietet ausreichend Platz, um Gartengeräte und andere Gebrauchsgegenstände zu verstauen. Ebenso kann sie mit einer ansprechenden Inneneinrichtung beispielsweise als Meditationsraum oder als Raum zum Kaffeekränzchen genutzt werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann das kleine Häuschen im Grünen leicht selbst gebaut werden.

Als bestes Baumaterial eignet sich kesseldruckimprägniertes Kiefer- oder Fichtenholz. Damit die Gartenlaube vor Regen geschützt ist, sollten die Seiten- und Giebelwände wasserfest sein. Eine Dauerschutzlasur schützt vor Wettereinflüssen und bildet eine schöne, seidenglatte Oberfläche. Kommt die Gartenlaube in die Jahre, kann sie ganz leicht mit einer neuen Lasur überstrichen werden.

Hobbyhandwerker finden auf dem Onlineportal selbermachen.de hilfreiche Tipps und Anleitungen dazu, wie beispielsweise Pfostenhalter mit den Seitenwänden montiert oder Querleisten verschraubt werden oder dazu, wie ein Dachfirst gebaut wird. Ebenso gibt es Informationen zu der Bodenkonstruktion oder zum Interieur der Gartenlaube. Interessenten steht zudem ein Bauplan mit Skizzen und einer Material- sowie Stückliste zum Download bereit.

Quelle: selbermachen.de
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Vorteile eines Fertigkellers:

Wer ein Haus baut, steht vor der Entscheidung, ob das Haus einen Keller haben soll oder lediglich eine Bodenplatte. Auch wenn ein Haus mit Keller kostenintensiver ist als ein Haus ohne Keller, sollten Bauherren weitere Aspekte in Augenschein nehmen. Vor allen Dingen auf kleinen Grundstücken bietet ein Kellergeschoss zusätzlichen Wohnraum, der nicht im Nachhinein errichtet werden kann. Ebenso bietet ein Keller bei Grundstücken, bei denen die obersten Erdschichten nicht stark belastbar sind, einen stabilen und tragfähigen Untergrund.

Zu unterschieden sind zwei Arten von Kellern. So können Bauherren zwischen einem Fertigkeller und einem gemauerten Keller wählen. Während bei der gemauerten Version beispielsweise Ziegel aufeinandergestapelt und mit Beton ausgegossen werden, findet die Fertigung eines Fertigkellers bereits vorher im Werk statt. Der Fertigkeller wird gemäß des für ihn vorgesehenen Platzes sowie der Maße des Fertighauses genau ausgemessen und hergestellt. Bei einem gemauerten Keller kann es während der Bauphase zu Ungenauigkeiten kommen, welche im Nachhinein ein Grund für Baumängel sein könnten. Ein Fertigkeller kann auch aus Beton im Werk errichtet werden und anschließend auf der Baustelle eingesetzt werden.

Auch in puncto Kosten sollten Bauherren genauer hinsehen. Grundsätzlich ist ein Fertigkeller teurer als ein gemauerter Keller. Jedoch ist zu beachten, dass in dem Endpreis des Fertigkellers bereits Leistungen berechnet sind, die bei der gemauerten Version noch obendrauf kommen. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung von Statik- oder Arbeitsplänen. Zudem können für ein Fertighaus mit Fertigkeller auch Fördergelder für energieeffiziente Neubauten beantragt werden. Neben der passgenauen Fertigstellung und kurzen Bauzeit zeichnet sich ein Fertigkeller durch einen geringen Planungsaufwand sowie seine hohe Energieeffizienz aus.

Quelle: hausbauhelden.de
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Schallschutz: Mindestanforderungen und Richtlinien:

Wenn es darum geht, ein Gebäude vor Beschallung zu schützen, sind in Deutschland die Vorschriften aus den Landesbauverordnungen einzuhalten. In diesen ist beschrieben, welche technischen Standards und welchen Mindestschallschutz Gebäude aufweisen müssen. Dabei müssen Geräusche, die von baulichen Anlagen ausgehen, so eingedämmt werden, dass sie keine unzumutbaren Belästigungen darstellen oder andere Nachteile hervorrufen.

Zusätzlich zu den festgelegten Mindestanforderungen in den Landesbauverordnungen gibt es eine Reihe weiterer Regeln, Baubestimmungen und öffentlicher Bekanntmachungen der obersten Bauaufsichtsbehörde, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören die Vorschriften aus der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und Bereichen aus der Norm DIN 4109.

Im Bereich von Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Etagenwohnungen) beschäftigt sich die VDI-Richtlinie 4100 mit dem erhöhten Schallschutz. Hier werden drei Schallschutzstufen (SSt) kategorisiert und beschrieben, die auf der Einordnung eines subjektiv empfundenen Schallschutzes basieren. Im privatrechtlichen Bereich wird oftmals die SSt II vereinbart. Während die SSt I den Anforderungen der Norm DIN 4109 entspricht, ist die Einhaltung der Vorschriften aus der SSt III oftmals zu aufwendig. Denn bei der Planung des Schallschutzes müssen auch andere Rahmenbedingungen berücksichtigt und eingehalten werden, wie beispielsweise die Eigenschaften des Baugrundstücks, lokale rechtliche Vorgaben sowie die Einhaltung des Budgets und Zeitplans.

Quelle: Baunetzwissen
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