WEG und die Aufgaben des Verwalters:

Wer eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus kauft, wird gleichzeitig Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dies hat viele Vorteile, da anfallende Reparaturen und notwendige Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanziell in der Gemeinschaft getragen werden. Doch bevor es zu den Arbeiten kommt, muss zunächst gemeinschaftlich entschieden werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wann sie durchgeführt werden sollen. In der Eigentümerversammlung werden Vorhaben diskutiert und Beschlüsse gefasst.

Ein von den Eigentümern per Mehrheitsbeschluss oder per Vereinbarung gewählter Verwalter übernimmt zahlreiche Aufgaben der WEG. Dazu gehören kaufmännische Aufgaben wie beispielsweise die Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen oder die Buchführung. Zu den rechtliche Aufgaben gehören u. a. die Einhaltung von rechtlichen Verordnungen und Rahmenbedingungen bei der Durchführung von Maßnahmen, das Abschließen und Überprüfen von Verträgen oder das Einholen von Genehmigungen. Auch technische Angelegenheiten sind durch den Verwalter zu klären, wie zum Beispiel die Überwachung des Objekts oder die Beauftragung von Sachverständigen. Organisatorisch sind Verwalter u. a. für die Durchführung von Eigentümerversammlungen verantwortlich sowie für die Führung von Beschlusssammlungen.

Der Verband privater Bauherren (VPB) verweist auf die Komplexität des Aufgaben- und Verantwortungsspektrums eines Verwalters. Denn ein Verwalter ist dafür verantwortlich, dass die WEG gemeinschaftlich funktioniert, gut wirtschaftet und die Gemeinschaftsimmobilie pflegt. Deshalb sollte eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden, in welcher ein Verwalter gemäß § 26a WEG zertifiziert wird. Altverwalter allerdings gelten bis Juni 2024 als zertifiziert und müssen keine Prüfungen ablegen. Zudem ist es von Vorteil, einen unabhängigen Sachverständigen damit zu beauftragen, die Immobilie ganzheitlich begutachten zu lassen. Dieser erstellt einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan und eine aufeinander abgestimmten Zeitplan für die Baumaßnahmen.

Quelle: VPB/VDIV
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Tipp: Schlüsselfertige Häuser:

Bauherren, die sich entscheiden, ein Haus „schlüsselfertig“ zu bauen, müssen wichtige Punkte beachten – denn nicht jedes schlüsselfertige Haus ist komplett fertiggestellt und einzugsbereit. Da der Begriff „schlüsselfertig“ nicht geschützt ist, ist besonders darauf Acht zu geben, welche Leistungen das Bauvorhaben beinhaltet und welche Kosten noch dazukommen können. Hierfür sollten Bauherren vor der Vertragsunterzeichnung die Bau- und Leistungsbeschreibung prüfen und sich ggf. weitere Vertragsunterlagen vorzeigen lassen.

Empfehlenswert ist, sich genau zu überlegen, inwieweit das Haus fertiggestellt werden soll. Welche Baumaßnahmen gehören dazu und welche Baumaterialien sollen verwendet und eingesetzt werden? Anschließend überprüft man mit dem gewünschten Baupartner, mit welchen Leistungen noch zusätzlich gerechnet werden muss und wie hoch sich die Kosten für diese belaufen. Auch die Qualitätskriterien der Materialien und Produkte sollten vorab geklärt und schriftlich festgehalten werden. Je detaillierter die Baubeschreibung, desto höher die finanzielle Planungssicherheit.

Ebenso gilt es, zu dem „schlüsselfertigen Haus“ die Baunebenkosten zu kalkulieren. Dazu gehören beispielsweise Kosten in Bezug auf das Baugrundstück wie die Grunderwerbsteuer und die Kosten für den Eintrag ins Grundbuch. Auch die Maklerprovision, Gebühren für den Notar sowie Gebühren für die Grundschuld zählen zu den Kosten. Wird das Fertighaus auf einem eigenen, bereits vorhandenen Grundstück gebaut, müssen Kosten dazugerechnet werden, die der Vorbereitung der Bauplanung dienen. Dazu gehören beispielweise die Erschließung des Grundstücks, die Vermessung, Erdarbeiten oder die Kosten für ein Bodengutachten. Oftmals sind die Baunebenkosten nicht in dem Angebot des Bauträgers oder Hausherstellers kalkuliert. Weitere Informationen zum Thema bietet der Fachschriften-Verlag.

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Rostschutz für Metall im Außenbereich:

Gartenzäune, Gartenmöbel und Geräte aus Metall sollten frühzeitig gegen Rost geschützt werden. Zur Rostbildung kommt es, wenn bestimmte Metallarten Feuchtigkeit und Luft ausgesetzt sind. Ist das Metall nicht ausreichend geschützt, kommt es zur Zersetzung der Elemente. Grundsätzlich sollten Gartenmöbel und Geräte aus Metall, vor allem an kalten und feuchten Tagen und im Winter, im Inneren gelagert werden. Bei Metallzäunen und anderen Metallgegenständen, die sich nicht verlagern lassen, wie Balkongeländer oder Rankgitter, kommt es auf den richtigen Rostschutz an.

Wenn sich bereits Rost gebildet hat, sollte dieser zunächst entfernt werden. Dazu eignet sich eine Drahtbürste, Rotationswerkzeug mit einem Schleifaufsatz oder ein Einhandwinkelschleifer. Rostige Stellen, die sich nicht gut mit einem Gerät erreichen lassen, können mit Schleifpapier behandelt werden. Wichtig ist es, an Schutzkleidung, eine Schutzbrille sowie eine Atemschutzmaske zu denken, um sich vor Schleifstaub und Rostpartikeln zu schützen.

Nachdem das abgestaubte Metall mit einem Spezialmittel gereinigt wurde, kann ein Metall-Schutzlack aufgetragen werden. Metall-Schutzlacke sind im Handel als Sprays, Lacke und Spritzen erhältlich. Schwer zugängliche Stellen sollten mit einem Pinsel bearbeitet werden, damit keine unbehandelten Stellen übrigbleiben. Sollten sich im Metall kleine Löcher oder Dellen gebildet haben, werden diese zunächst mit Spachtelmasse aufgefüllt und anschließend abgeschliffen. Vor der Behandlung mit dem Metall-Schutzlack sollte zunächst eine Grundierung aufgetragen werden.

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Die Vielfalt der Garagentore:

Wer im Besitz einer Garage ist, hat die Qual der Wahl, wenn es darum geht, das passende Tor zu finden. Ob Rolltor, Sektionaltor, Schwing-, Schiebe- oder Flügeltor, Garagentore gibt es in unterschiedlichen Funktionsweisen und Materialien. So können Eigentümer zwischen Aluminium-, Kunststoff oder Holztoren wählen. Garagentore können manuell oder elektronisch geöffnet werden. Gemeinsam haben die heutigen Ausführungen, dass sie seit 2005 hohen Sicherheitsstandards und Leistungsanforderungen gemäß der DIN-Norm EN 13241-1 entsprechen.

In Deutschland sind Schwingtore die am häufigsten verwendete Variante. Sie sind zwar im Vergleich zu den anderen Toren preisgünstig, jedoch haben sie einen großen Nachteil: Genauso wie Flügeltore benötigen sie ausreichend Platz zum Öffnen und Schließen, da sie in ihrer gesamten Größe nach außen geschwungen werden. Gegebenenfalls müssen in der Garageneinfahrt stehende Gegenstände aus dem Weg geräumt werden. Nach Bedarf lässt sich ein Schwingtor mit einem Elektromotor ausstatten und kann per Knopfdruck bedient werden. Ein Flügeltor wird in der Regel aus Holz angefertigt und überzeugt mit seiner charmanten Optik.

Rolltore sowie Sektionaltore zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht nach außen geschwenkt werden, sondern sich beim Öffnen innerhalb der Garage zusammenziehen. Bei einem Rolltor ist zu bedenken, dass die Rollläden in einen Rollladenkasten eingedreht werden. Dieser hängt an der Decke im Inneren der Garage und benötigt zusätzlich Platz. Rolltore werden mithilfe eines elektrischen Motors bewegt, da die Rollläden schwer sind und sich nicht per Hand hochschieben lassen. Auch Sektionaltore benötigen keinen Schwenkraum. Sie bestehen aus rechteckigen Einzelelementen, die sich an der Seite (Seitensektionaltore) oder an der Decke (Deckensektionaltore) befinden und die zusammengeschoben werden. Schiebetore werden auf Schienen auf- und zubewegt und lassen sich manuell oder elektronisch öffnen und schließen.

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