Tipps: Unbeschädigte Fliesen beim Bohren:

Fliesen im Badezimmer, in der Küche oder in anderen Räumlichkeiten sollten nach Möglichkeit nicht bearbeitet werden. Denn sie bestehen aus Keramik, Ton oder Porzellan, sind widerstandsfähig und bieten den perfekten Schutz gegen Feuchtigkeit. Mit einer Ritzhärte von 8 gehören Fliesen zu den härtesten Werkstoffen und befinden sich im oberen Drittel der Härteskala. Die Ritzhärte beschreibt die Widerstandskraft eines Minerals beim Ritzen mit einem scharfkantigen Gegenstand. Zum Vergleich: Ein Diamant hat eine Ritzhärte von 10.

Die Ritzhärte hat zur Folge, dass Fliesen beim Bohren schnell zerbrechen, abplatzen oder Risse entstehen. Doch manchmal lässt sich der Griff zum Bohrer nicht vermeiden. Vor allen Dingen dann, wenn im Badezimmer kaum Sanitäreinrichtungen vorhanden sind. Mit dem passenden Werkzeug und einer korrekten Technik lassen sich Fehler vermeiden und die Fliesen bleiben unbeschädigt. Zu einer der wichtigsten Vorarbeiten gehört die Prüfung der Wand hinsichtlich verlegter Wasser- und Stromleitungen. Mit einem speziellen Leitungssucher lassen sich Metalle innerhalb der Wand aufspüren.

Besonders geeignet für den Bohrvorgang an Fliesen sind sogenannte Glasbohrer. Diese dringen leicht durch Keramik, Ton und Porzellan und lassen die Fliesen bei der richtigen Anwendung unbeschädigt. Auch Bohrmaschinen mit einer sogenannten Bohrkrone eignen sich gut für Wandfliesen. Bohrkronen sind mit unterschiedlichen Durchmessern erhältlich und haben den Vorteil, dass die Fliese durch ein eingebautes Wachs oder mit einer Wasserfüllung gleichzeitig gekühlt wird. Die Kühlung der Fliese ist das A und O beim Bohren. Denn durch die Reibung entsteht viel Wärme, die schnell zu Spannungen und somit zu Sprüngen in der Fliese führen können. Empfehlenswert ist es deshalb, beim Bohren kurze Pausen einzulegen und die Fliese abkühlen zu lassen. Ebenso sollte mit einer kleinen Drehzahl gebohrt und kein Druck aufgebaut werden.

Quelle: Das Haus online
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Eigenheim: Mehr Klimaschutz erforderlich:

Mehr als 50 Prozent der Eigenheimbesitzer wissen nicht oder nicht genau, wie sie bei ihrer Immobilie Energie sparen können. Nur 14 Prozent wissen genau, wie viel Energie ihr Haus verbraucht. Und nur 10 Prozent der Eigenheimbesitzer und Mieter glauben, dass in der Zukunft im Gebäudesektor besonders viel CO2 eingespart werden kann.

Das geht aus einer forsa-Umfrage hervor, die der Bauherren-Schutzbund (BSB) in Auftrag gegeben hat. Befragt wurden weniger als 1.000 Eigenheimbesitzer sowie Mieter, die sich ein Eigenheim wünschen. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor auch von den Einzelentscheidungen der Eigenheimbesitzer abhänge.

Er fordert deshalb ein neues Fördermodell: ein Bauklimageld für Modernisierungsmaßnahmen, die nachweislich CO2 einsparen. Geprüft werden soll das anhand eines Vorher-Nachher-Vergleichs des Energieausweises. Florian Becker sieht an dem neuen Fördermodell zwei Vorteile. Erstens: Eigenheimbesitzer können auf Anhieb erkennen, wo Modernisierungen erforderlich sind. Zweitens: Der Direktzuschuss soll den Eigenheimbesitzern unbürokratisch bei der Finanzierung helfen.

Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Tipp: Gewährleistungsfrist beim Hausbau :

Ist das Traumhaus erst einmal bezogen, denken Bauherren zunächst nicht an Mängel und Baufehler. Schließlich ist alles neu und die Freude über das Eigenheim groß. Doch gerade in den ersten Jahren nach Bezug ist es wichtig, das Haus hinsichtlich seiner Schwachstellen zu observieren und zu überprüfen. Denn die Gewährleistungsfrist endet, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), fünf Jahre nach der Bauabnahme. Nach Ablauf der Frist haften private Bauherren für die Mängelbeseitigung und die Baumaßnahmen selbst.

Um dies zu vermeiden, erinnert der Verband privater Bauherren (VPB) daran, die Gewährleistungsfrist im Auge zu behalten. Spätestens zum Ende der Laufzeit, mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist, ist es von Vorteil, einen unabhängigen Bausachverständigen zu engagieren, rät der VPB. In einer sogenannten Schlussbegehung überprüft der Bausachverständige das Haus hinsichtlich möglicher Baumängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werden und auch große Schäden verursachen können. Zudem endet der Hausbau aus rechtlicher Sicht erst mit der Schlussbegehung. Sollten dem Bauherren schon vorher Mängel auffallen, müssen diese reklamiert werden.

Kommt es am Haus zu einer Mangelerscheinung, wie beispielsweise zu Rissen im inneren des Mauerwerks oder Feuchtigkeitsschäden an Fenstern, sollten diese gerügt werden. Der korrekte juristische Begriff für die Reklamation lautet „Mängelrüge“. Bauherren sollten darauf achten, dass die Mängelrüge schriftlich erfolgt und eine angemessene Frist beinhaltet, bis wann die Mängel beseitigt werden sollen. Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt ist, dass das für den Mangel zuständige Bauunternehmen gerügt wird und nicht versehentlich ein anderes. Denn nur der für den Schaden Verantwortliche muss diesen beseitigen. Wurde vom Bauherren ein anderes Bauunternehmen zur Mängelbeseitigung aufgefordert, kann dieses die Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung stellen.

Quelle: VPB
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Strategiepapier: „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“:

Ein neues Strategiepapier zum Thema „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“ wurde kürzlich beim Ettersberger Gespräch verabschiedet. In dem Strategiepapier werden drei Forderungen gemacht. Erstens: „Vision – die gebaute Zukunft neu denken“, zweitens: „Innovation – kluge Ideen fördern und verankern“ und drittens: „Umbau – Verantwortung für die Weiterentwicklung des Bestands“.

Im ersten Punkt fordern die Verantwortlichen, Bauen neu zu denken und einen disziplinübergreifenden Wandel vorzunehmen. Als Vorschläge dafür werden unter anderem der Erhalt der Biodiversität, eine Reduzierung der Flächenversieglung sowie der Fortschritt der Digitalisierung für eine zukunftsfähige Bauwirtschaft genannt. Der zweiten Punkt bezieht sich auf ressourcenschonendes Bauen. Die Forschung müsse gefördert, Anschubfinanzierungen geleistet und wirtschaftliche Anreize geschaffen werden.

Im dritten Punkt wird gefordert, Bestandsimmobilien besser in den Fokus der Ordnungs-, Förder- und Steuerpolitik zu rücken. Für eine langfristig erfolgreiche Bauwirtschaft fordern die Verantwortlichen gezielte Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen als Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Das vollständige Strategiepapier kann unter bundesstiftung-baukultur.de eingesehen werden. Das Ettersberger Gespräch wird jährlich von der Bundesstiftung Baukultur und ihrem Förderverein ausgerichtet. Zu ihm erscheinen unter anderem Entscheidungsträger aus der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Quellen: bundesstiftung-baukultur.de/zdb.de
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Studie: Häufigste Mängel bei Eigentumswohnungen:

Das Institut für Bauforschung (IfB) und der Bauherren-Schutzbund (BSB) haben in Zusammenarbeit die Kurzstudie „Die 10 häufigsten Mängel bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern“ herausgegeben. Mit dieser Studie fassen die Herausgeber die am häufigsten auftretenden Baumängel zusammen. Zudem enthält die Studie hilfreiche Tipps für Wohnungsverkäufer, wie sie die Mängel frühzeitig erkennen können. IfB und BSB empfehlen, bei einem Wohnungskauf einen Sachverständigen zurate zu ziehen.

Denn nur wenn Baumängel frühzeitig erkannt werden, werden Wohnungskäufer nicht zu einem späteren Zeitpunkt mit sichtbaren Folgeschäden überrascht und mit hohen Folgekosten konfrontiert. Bestenfalls lässt man den Kaufvertrag sowie den Modernisierungs-Bauvertrag vor dem Kauf von einem Fachmann prüfen. Ebenso sollte ein Experte in der Bauphase die Arbeiten kontrollieren und bei der Abnahme des Eigentums fachlich beratend zur Seite stehen.

Einige der häufigsten Mängel in Eigentumswohnungen beruhen auf einer lückenhaften Baubeschreibung. So ist in Bauverträgen die Ausstattung oftmals nicht genau definiert, was im Nachhinein der Grund für aufwendige Umbauten ist. Deshalb sollte beispielsweise genau definiert werden, welche Baumaßnahmen zum „seniorengerechten Wohnkomfort“ gehören. Weitere häufige Mängel, die hohe Folgekosten nach sich ziehen, entstehen durch einen unzureichenden Schallschutz sowie durch Feuchteschäden am Bodenbelag, im unbeheizten Dachgeschoss oder im Keller nach einem Heizkesselaustausch. Auch bei fehlender Leitungsdämmung oder mangelhafter Beheizung bei einem Aus- und Anbau können kosten- und arbeitsintensive Folgeschäden entstehen.

Quelle: BSB
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Baugewerbe: Steigende Preise werden zur Belastung:

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, kritisiert nach den jüngst vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes Materialknappheit und steigende Rohstoffpreise. Diese würden die Bauwirtschaft weiterhin belasten. So verteuerte sich unter anderem Nadelschnittholz gegenüber dem Vorjahr um 111 Prozent, Betonstahl in Stäben um 82 Prozent und auch Kunststoffe wurden um zirka 30 bis 40 Prozent teuer.

Auffallend findet Felix Pakleppa die unterschiedliche Preisentwicklung von Bitumen und Asphaltmischgut. Während sich die Preise für Bitumen um mehr als 40 Prozent erhöht haben, stagnieren die Preise für Asphaltmischgut fast (+ 1,4 Prozent). Als Gründe dafür vermutet er, dass Bitumen nur ein Bestandteil des Mischgutes ist, einen hohen Wettbewerb der Mischgutanlagen sowie fehlende Aufträge im Straßenbau.

Der Hauptgeschäftsführer beruft sich neben den Zahlen des statistischen Bundesamtes auf eine Blitzumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags. In dieser klagen die Befragten von knapp 3.000 deutschen Unternehmen im In- und Ausland neben Lieferengpässen durch Transportprobleme bei den Zulieferern auch über Preisanstiege bei Rohstoffen. Doch wie wollen sie mit der Situation umgehen? Neben der Weitergabe der Preiserhöhungen an die Kunden planen die befragten Unternehmen unter anderem die Suche nach zusätzlichen und neuen Lieferanten und mehr Lagerhaltung.

Quelle: zdb.de/dihk.de/destatits.de
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Terrasse und Balkon: Sandsteinboden reinigen:

Der Frühling steht vor der Tür: Da ist es an der Zeit, die Terrasse auf Vordermann zu bringen. Hausbesitzer oder Mieter, die einen Sandsteinbelag auf ihrer Terrasse oder ihrem Balkon haben, sollten alsbald mit der Reinigung beginnen. Da es sich bei Sandstein um ein stabiles, jedoch durch seine natürliche Struktur um ein poröses Gestein handelt, sollte beim Säubern Vorsicht geboten werden. Schädigende Flüssigkeiten wie säurehaltige Reiniger sind nicht zu empfehlen. Auch Hochdruckreiniger bieten sich nicht an, da sie die Verschmutzung eher in den Stein reindrücken, als ihn davon zu befreien.

Ein guter Weg, den schönen Sandstein-Terrassen- oder Balkonboden frühlingsbereit zu machen, ist selbst Hand anzulegen und diesen mit wenig Druck zu reinigen und aufzufrischen. Vor der Reinigung sollte der Boden mit einem weichen Besen von Schmutz und Staub befreit werden. Spezielle Natursteinreiniger können leicht auf die Verschmutzungen versprüht und nach dem Einwirken mit klarem Wasser abgespült werden. Wichtig ist hierbei, dass der Reiniger nicht mehr als 2,5 Prozent Hypochlorit enthält. Doch auch einfache Hausmittel helfen bei der Reinigung des Sandstein-Bodens.

Machen sich Flecken auf dem Boden breit, sollten diese sofort mit einem weichen Tuch aufgesaugt werden. Fettflecken beispielsweise sollten zunächst mithilfe von Küchenpapier entfernt werden. Wichtig dabei ist es, das Fett nicht auf dem Boden zu verreiben, sondern es zu aufzutupfen. Anschließend sollte auf die Fettflecken eine Mischung aus lauwarmem Wasser sowie einem mildalkalischen Reiniger aufgetragen werden. Die Mischung sollte anschließend mit viel klarem Wasser abgespült werden. Bei eingetrockneten Kaffee- oder Rotweinflecken verschafft eine säurefreier Grundreiniger für Bodenbeläge Abhilfe. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, den Sandsteinboden im Vorhinein mit einem hochwertigen Produkt für Natursteine zu imprägnieren. Dieser schützt den Boden vor Flüssigkeiten und aggressiven Stoffen. Je nach Nutzungsintensität sollte die Imprägnierung alle zwei bis fünf Jahre wiederholt werden.

Quelle: Das Haus online
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Tipp: Fachwerkhäuser mit Fertigteilmodulen:

Sie sind wunderschön anzuschauen, nicht mehr so oft anzutreffen und können heutzutage auch mithilfe von Fertigteilmodulen errichtet werden. Die Rede ist von Fachwerkhäusern. Wurden die einzelnen Fächer (Gefache) des hölzernen Rahmenwerks früher noch mit einem Lehm-Stroh-Gemisch ausgefüllt, erlebt die Modulbauweise heute einen neuen Aufschwung. Darauf weist die unabhängige Bauherrenberatung „Hausberater“ hin.

Bei der Modulbauweise erfolgt die Herstellung der Fachwerkkonstruktionen nicht – wie üblich – vor Ort vom Zimmermann, sondern im Planungsbüro eines Architekten. Die Fachwerkkonstruktionen werden später auf der Baustelle zusammengesetzt. Vorteilhaft an den Fachwerkkonstruktionen ist es, dass sie ausgetauscht werden können.

Die Gefache können bei der Modulbauweise mit unterschiedlichen Materialien versehen werden. Dazu zählen unter anderem Holzgeflechte aus Staken und Ruten mit Lehmbewurf (Klaiben), Klinker oder Lehmziegel mit Verputz. Außerdem können verschiedene Quer- und Stützverstrebungen wie das Andreaskreuz oder Wilder Mann gewählt werden. Die Quer- und Stützverbindungen weisen regionale Besonderheiten auf.

Quelle: hausberater.de
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Tagebuch: Online den Hausbau dokumentieren:

Eine kostenlose Vorlage für ein Bautagebuch – im Internet angelegt als Baublog – bietet der Verband Privater Bauherren (VPB) Interessenten an. Mithilfe des Baublogs, der über den Blogger-Dienst https://www.blogger.com angelegt wird, bekommen vor allem private Bauherren die Möglichkeit, den Hausbau zu dokumentieren – entweder zum Spaß oder um relevante Informationen über diesen festzuhalten. Das Bautagebuch kann laut VPB auch dazu dienen, Ursachen von Problemen und Mängeln zu rekonstruieren.

Voraussetzung dafür ist, dass es akribisch geführt sowie mit Erklärungen und Fotodokumentationen versehen wird. So sollten sich Bauherren bei Baustellenterminen unter anderem das Datum, die Uhrzeit und die anwesenden Personen notieren. Bei der Fotoerstellung sollte darauf geachtet werden, zunächst die Gesamtsituation festzuhalten und danach Details abzulichten. Wichtig bei den Detailaufnahmen ist es, dass auf diesen ein Zollstock zu sehen ist und dass sie später noch dem richtigen Gebäudeteil zugeordnet werden können.

Auch Fotos von Rohren und Leitungen, die später nicht mehr sichtbar sind, können hilfreich sein und eventuell sogar Folgeschäden verhindern. Die Erklärungen und Fotos können dann in den Baublog übertragen werden. Dieser kann sogar bei Streitfällen hilfreich sein. Der VPB rät jedoch dazu, Details, die im Hinblick auf gerichtlichen Auseinandersetzungen wichtig sein können, nicht zu veröffentlichen und zu kommentieren, sondern sich vorab persönlich bei einem VPB-Berater oder Sachverständigen zu informieren.

Quelle: VPB
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WEG und die Aufgaben des Verwalters:

Wer eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus kauft, wird gleichzeitig Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dies hat viele Vorteile, da anfallende Reparaturen und notwendige Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanziell in der Gemeinschaft getragen werden. Doch bevor es zu den Arbeiten kommt, muss zunächst gemeinschaftlich entschieden werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wann sie durchgeführt werden sollen. In der Eigentümerversammlung werden Vorhaben diskutiert und Beschlüsse gefasst.

Ein von den Eigentümern per Mehrheitsbeschluss oder per Vereinbarung gewählter Verwalter übernimmt zahlreiche Aufgaben der WEG. Dazu gehören kaufmännische Aufgaben wie beispielsweise die Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen oder die Buchführung. Zu den rechtliche Aufgaben gehören u. a. die Einhaltung von rechtlichen Verordnungen und Rahmenbedingungen bei der Durchführung von Maßnahmen, das Abschließen und Überprüfen von Verträgen oder das Einholen von Genehmigungen. Auch technische Angelegenheiten sind durch den Verwalter zu klären, wie zum Beispiel die Überwachung des Objekts oder die Beauftragung von Sachverständigen. Organisatorisch sind Verwalter u. a. für die Durchführung von Eigentümerversammlungen verantwortlich sowie für die Führung von Beschlusssammlungen.

Der Verband privater Bauherren (VPB) verweist auf die Komplexität des Aufgaben- und Verantwortungsspektrums eines Verwalters. Denn ein Verwalter ist dafür verantwortlich, dass die WEG gemeinschaftlich funktioniert, gut wirtschaftet und die Gemeinschaftsimmobilie pflegt. Deshalb sollte eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden, in welcher ein Verwalter gemäß § 26a WEG zertifiziert wird. Altverwalter allerdings gelten bis Juni 2024 als zertifiziert und müssen keine Prüfungen ablegen. Zudem ist es von Vorteil, einen unabhängigen Sachverständigen damit zu beauftragen, die Immobilie ganzheitlich begutachten zu lassen. Dieser erstellt einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan und eine aufeinander abgestimmten Zeitplan für die Baumaßnahmen.

Quelle: VPB/VDIV
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