Messe: Naturgartentage 2022

Bei den Naturgartentagen 2022 können Mitglieder des Vereins „NaturGarten“ sowie Interessenten unter anderem mehr zu Themen wie „Wiesen anlegen & pflegen“ und „Säume planen & gestalten“ erfahren. Die Naturgartentage finden von Donnerstag, 2. Februar, bis Sonntag, 5. Februar, in der Stadthalle Hagen statt. Während sie von Donnerstag bis Samstag wohl hauptsächlich Vereinsmitglieder ansprechen dürften, ist der Sonntag auch für die Öffentlichkeit gedacht.

Denn dann findet der sogenannte „Markt der Möglichkeiten“ statt. Bei diesem können neben den Messeteilnehmern auch Gewerbetreibende (gegen eine geringe Standgebühr) Produkte und Ideen ausstellen, die der Bildung und der Information über Naturgärten dienen. Besucher können für Sonntag an der Tageskasse eine Karte erwerben. Der Eintritt beträgt 37 Euro und ist bar zu entrichten.

Die Naturgartentage können aber nicht nur in der Stadthalle Hagen besucht werden (Wasserloses Tal 2, 58093 Hagen), sondern es kann auch online an ihnen teilgenommen werden. Mehr zum vollständigen Programm, über die Kosten für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder sowie über die Anmeldemöglichkeiten erfahren Interessenten unter naturgartentage.de.

Quelle: naturgartentage.de
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Studie: Preiseinbrüche bei Immobilien zu erwarten

Preiseinbrüche von bis zu zehn Prozent bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen in Deutschland – diese Entwicklung prognostiziert Studienautor Konstantin A. Kholodilin aus der Abteilung Makroökonomie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Gemeinsam mit seinem Kollegen Malte Rieth hat er die Entwicklungen von Miet- und Kaufpreisen in 97 deutschen Städten untersucht.

Aus der Studie geht auch hervor, dass vor allem Kaufinteressenten tiefer in die Tasche greifen müssen. So hätten sich die Preise für Einfamilien- und Reihenhäuser im vergangenen Jahrzehnt in etwa verdoppelt. Die Preise für Eigentumswohnungen seien im vergangenen Jahrzehnt um rund 150 Prozent gestiegen, die Preise für Baugrundstücke um rund 130 Prozent. Auch die Mieten stiegen im Vergleichszeitraum an, und zwar um rund 56 Prozent. Diese große Diskrepanz der Entwicklungen zwischen den Kauf- und Mietpreisen hält das DIW Berlin allerdings für bedenklich.

Denn Kapitalanleger, die ihre Immobilie durch die Vermietung refinanzieren möchten, oder Privatpersonen, die sich die Miete durch den Erwerb einer Immobilie sparen möchten, stehen nun vor einem Problem. Entwickeln sich die Mieten und Kaufpreise auseinander, könne es zudem zu sogenannten Preisblasen kommen. Dennoch dürfte der Immobilienmarkt laut DIW Berlin vergleichsweise stabil bleiben, denn auch aktuelle Entwicklungen müssten berücksichtigt werden. So kommt es zum Beispiel auch zu steigenden Immobilienpreisen, wenn nur wenige Objekte verfügbar sind, die Nachfrage nach diesen aber hoch ist.

Quelle und weitere Informationen: diw.de
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Policy Brief: Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Extremwetterereignissen für Städte

Darüber, wie sich Städte klimafest machen und besser vor Extremwettereignissen schützen können, haben sich mehr als 80 Personen aus 65 deutschen Kommunen in zwei Workshops Gedanken gemacht. In einem sogenannten Policy Brief wurden die zwölf Handlungsempfehlungen des Projekts „ExTrass – ‚Urbane Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen – Typologien und Transfer von Anpassungsstrategien in kleinen Großstädten und Mittelstädten‘“ nun von einem Forschungsteam der Beratungsfirma adelphi, der Universität Potsdam und des Leibniz-Instituts für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) veröffentlicht.

Aus dem Policy Brief geht unter anderem hervor, dass rechtliche Rahmenbedingungen geschärft werden müssen. Gesetze wie das Klimaschutzgesetz des Bundes, das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesbodenschutzgesetz sollten daher konkretisiert werden. Zudem sei es laut der Autoren sinnvoll, Klimaanpassung durch Landesgesetze zur Pflichtaufgabe für Kommunen zu machen und die Kommunen dafür mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten.

Mittels eines Monitorings soll außerdem sichergestellt werden, dass festgelegte Klimaanpassungsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wurden die Klimaanpassungsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Dachbegrünung von Neubauten – nicht umgesetzt, sollten Bußgelder verhängt werden. Auch sollte nach einiger Zeit der Erfolg der Maßnahmen geprüft werden, zum Beispiel ob die Dachbegrünung tatsächlich anwächst. Weitere Handlungsempfehlungen finden Interessenten im Policy Brief, der kostenlos unter adelphi.de/de/system/files/mediathek/bilder/_ExTrass_Policy_Brief_221114_finaleVersion_b.pdf heruntergeladen werden kann.

Quellen: idw-online.de/adelphi.de
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WEG: Zu wenig Wissen über Sanierungsmöglichkeiten

Viele Wohnungseigentümer finden es schwer, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Das geht aus einer Blitzumfrage des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) hervor, an der rund 2.700 Wohnungseigentümer teilgenommen haben.

Anhand der Umfrage wird unter anderem deutlich, dass nur 8 Prozent der befragten Wohnungseigentümer wissen, dass sie in ihren Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Sanierungsbeschlüsse fassen können. Der Rest der Wohnungseigentümer fühlt sich darüber nicht informiert (62 Prozent) oder nur teilweise informiert (30 Prozent).

Den befragten Wohnungseigentümern fehlt es offenbar an grundlegendem Wissen zum Fassen von Beschlüssen und zu den Regelungen der Kostenverteilung in WEG (70 Prozent). Darüber hinaus wünschen sie sich spezielle Energieberatungsangebote (69 Prozent) und Förderprogramme für WEG (60 Prozent). Außerdem benötigen die Wohnungseigentümer Unterstützung bei der Erstellung von Sanierungs- und Finanzierungsfahrplänen (52 Prozent) und halten auch eine energetische Rechtsberatung für erforderlich (49 Prozent).

Quelle und weiter Informationen: wohnen-im-eigentum.de
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Preissteigerung: Vermieter darf Gasversorgung nicht stoppen

Ein Vermieter darf seinen Mietern nicht einfach das Warmwasser abdrehen, auch nicht im Sommer. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 8 L 1907/22.F). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter im Sommer aufgrund des Ukraine-Konflikts sowie der damit verbundenen Versorgungsengpässe und Preissteigerungen die Gasversorgung seiner Mieter unterbrochen.

Der Vermieter gab an, seine Mieter dadurch vor Preissteigerungen schützen zu wollen. Außerdem sei er mietvertraglich nicht dazu verpflichtet, Warmwasser bereitzustellen. Darüber hinaus war er der Auffassung, dass die Mieter ihr Warmwasser auch in der Küche hätten zubereiten und im Winter auf Elektroheizungen hätten umsteigen können. Eine ältere, pflegebedürftige Bewohnerin beschwerte sich daraufhin. Sie führte unter anderem an, dass Warmwasser für die Körperhygiene wichtig und auch eine Voraussetzung für gesundes Wohnen sei.

Daraufhin forderte das Wohnungsamt der Stadt Frankfurt den Vermieter (Eigentümer) mit einer wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfügung dazu auf, die Gasversorgung der Liegenschaft binnen einer Woche wiederherzustellen. Gegen diesen Bescheid wollte sich der Eigentümer per Eilantrag wehren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab allerdings der Bewohnerin Recht und folgte damit dem Wohnungsamt. Warmwasser gehöre laut des Verwaltungsgerichts in Deutschland zu den Mindeststandards für menschwürdiges Wohnen. Zudem werden die Kosten für Warmwasser und Heizung durch die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter getragen. Auch die tatsächlichen Kosten werden ermittelt, und zwar mit der Jahresendabrechnung.

Quelle: verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 8 L 1907/22.F
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Reparaturen: Vieles lässt sich auch in Eigenregie durchführen

Sie sind lästig, aber leider immer wieder erforderlich: Kleinere Reparaturen oder die Beseitigung von Schäden an Möbeln in der Wohnung oder im Haus. Damit Mieter oder Eigentümer nicht jedes Mal einen Handwerker anrufen müssen, hat das Portal „schoener-wohnen.de“ einige Tipps zusammengestellt. Weist zum Beispiel ein Möbelstück aus Massivholz eine Kerbe oder Delle auf, könne man auf die betroffene Stelle ein bisschen Spucke geben und über Nacht einwirken lassen.

Die Fasern richten sich durch diese Methode laut „schoener-wohnen.de“ meistens wieder auf und können dann mit Schleifpapier bearbeitet werden. Wem die Methode mit der Spucke zu ekelig ist, kann stattdessen auch ein nasses Tuch oder ein Bügeleisen verwenden. Bei Dellen in Holzböden muss auch nicht gleich ein Austausch erfolgen. Stattdessen können auch günstigere Reparatur-Sets gekauft werden, mit denen sich die Schäden beseitigen lassen.

Um Schäden wie Algen und Moos an Fassaden gar nicht erst entstehen zu lassen, kann auch vorgebeugt werden. Dafür können in Baumärkten sogenannte Algen-Ex-Anstriche gekauft werden, die einmal im Jahr verwendet werden sollten. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass diese ökologisch unbedenklich sind. Wer nichts reparieren, aber seine Immobilie mit einer Photovoltaik-Anlage ausstatten lassen und mehr darüber erfahren möchte, wann diese sich amortisiert hat, sollte vorab einen Rechner benutzen. Einen solchen finden Interessenten unter solaranlagen-portal.com/photovoltaik-rechner.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Wohnkosten: Über 40 Prozent der NRW-Mieter mussten 2021 Nachzahlungen leisten

Die Wohnnebenkosten in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind zuletzt außergewöhnlich stark gestiegen, und zwar um 9,7 Prozent. Die Nettokaltmieten haben sich ebenfalls verteuert, nämlich um 1,7 Prozent. Insgesamt stiegen die Wohnkosten dadurch um 5 Prozent. Mieter in NRW müssen nun durchschnittlich monatlich 13,15 pro Quadratmeter fürs Wohnen bezahlen – davon 7,68 Euro für die Miete und 5,46 Euro für die Nebenkosten.

Das geht aus dem NRW-Wohnkostenbericht des Eigentümerverbands Haus & Grund Rheinland Westfalen hervor. „Die Inflationsrate für das Jahr 2021 lag bei 3,1 Prozent. Die Kaltmieten sind […] deutlich geringer gestiegen als die allgemeine Teuerung, die Wohnnebenkosten dafür jedoch sehr viel stärker“, so Verbandspräsident Konrad Adenauer. Die Entwicklung ist laut Haus & Grund Rheinland Westfalen vor allem auf die im Schnitt um rund 30,5 Prozent gestiegenen Heizkosten und die um 21,3 Prozent gestiegenen Kosten für die Warmwasseraufbereitung zurückzuführen.

Der Anstieg der Kosten komme durch konjunkturelle Entwicklungen einerseits und die CO2-Steuer andererseits zustande. Darüber hinaus sind laut Haus & Grund auch die Kosten in anderen Bereichen gestiegen, zum Beispiel für die Gartenpflege, Hausmeister und Schornsteinfeger. Die Entwicklungen führen zu Problemen für Mieter und Vermieter: Während 2020 noch 27,3 Prozent der Mieter nach Erhalt ihrer Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung leisten mussten, waren es 2021 bereits 42,5 Prozent. Die Vermieter müssen den fehlenden Betrag bis zur Jahresabrechnung vorstrecken. Den vollständigen Wohnkostenbericht können Interessenten kostenlos unter hausundgrund-verband.de/themen/wohnkostenbericht/ herunterladen.

Quelle: hausundgrund-verband.de
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Ingenieurbaupreis: Stadtbahnbrücke in Stuttgart-Degerloch ausgezeichnet

Der Deutsche Ingenieurbaupreis 2022 wurde bei einer Festveranstaltung kürzlich an das Büro „sbp – schlaich bergermann partner“ aus Stuttgart für die Stadtbahnbrücke in Stuttgart-Degerloch vergeben. „Das Siegerprojekt, die Stadtbahnbrücke in Stuttgart Degerloch, zeichnet sich durch eine ideenreiche Konstruktion aus, die den öffentlichen Nahverkehr in einer Großstadt stärkt“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz vorab. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit 30.000 Euro dotiert.

Außerdem wurden auch die ifb frohloff staffa kühl ecker aus Berlin für ihr Fahrradparkhaus als Holzkonstruktion in Eberswalde, die Konstruktionsgruppe Bauen AG aus Kempten für die Instandsetzung der denkmalgeschützten Stampfbetonbrücke/Illerbrücke in Illerbeuren und die Prof. Feix Ingenieure GmbH aus München für die Verstärkung in Block 34 des Altstadtringtunnels München im laufenden Verkehr mit jeweils 5.000 Euro. ausgezeichnet. Eine Anerkennung von 3.000 Euro erhielt die Planungsgemeinschaft Lechsteg, Mayr Ludescher Partner und DKFS Architects für den Lady-Herkomer-Steg in Landsberg am Lech.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist ein Staatspreis und gilt laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als der bedeutendste Preis für Bauingenieurinnen und -ingenieure in Deutschland. Eine Übersicht über die gekürten Projekte finden Interessenten unter bbr.bund.de. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen.

Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de
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Dämmung: KfW weist auf Fördermöglichkeiten hin

Auf welche Aspekte Eigentümer bei der Fassadendämmung und dem Sonnenschutz im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten achten müssen, weist die KfW hin. So müsse der Antrag auf Fördermittel bereits gestellt werden, bevor Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragt werden. Aufträge für die Planungen können dagegen schon vorab vergeben werden, zum Beispiel an Energieeffizienzexperten.

Außerdem müssen sich Eigentümer beispielsweise bei der Dämmung von Ein- oder Zweifamilienhäusern im Gebäudeenergiegesetz (GEG) darüber informieren, wie effizient diese sein muss und ermitteln, welche Art der Dämmung erfolgen sollte. Laut KfW wird unterschieden zwischen einer Kern- oder Einblasdämmung, einem Wärmeverbundsystem und einer hinterlüfteten Vorhangfassade.

Auch der Sonnenschutz kann von der KfW gefördert werden, wenn Eigentümer ihr Haus umfassend energetisch sanieren. Dazu müssen sie laut KfW allerdings die Anforderungen erfüllen, die an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal gestellt werden. Eigentümer, die mehr zu den Fördermöglichkeiten erfahren möchten, werden auf kfw.de fündig.

Quelle und weitere Informationen: kfw.de
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Nachbarschaftsstreit: Kran darf nicht unangekündigt über fremdes Grundstück schwenken

Ein Bauherr darf nicht ohne Ankündigung einen Turmdrehkran über ein benachbartes Grundstück schwenken lassen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (AZ: 4 U 74/22). Im vorliegenden Fall waren zwei künftige Nachbarn in Landkreis Ludwigsburg in Streit geraten. Denn der Bauherr hatte für den Bau von zwei Doppelhäusern und vier Garagen einen Turmdrehkran an der Grundstücksgrenze aufgestellt.

Der 28 Meter Ausleger des Turmdrehkrans überschwenkte nun allerdings unangekündigt mit und ohne Last mehrfach das Grundstück seines Nachbarn (des Klägers). Einmal blieb der Turmdrehkran dabei mit schweren Betonfertigteilen an der Oberleitung hängen. Das führte nicht nur zu einer Erschütterung des Dachgeschosses des Hauses des Nachbarn, sondern sorgte auch für Stromausfall bei ihm.

Daraufhin klagte der Nachbar vor dem Landgericht Heilbronn auf das unverzügliche Unterlassen des Überschwenkens seines Grundstücks mit dem Turmdrehkran. Das Landgericht bejahte einen Unterlassungsanspruch, jedoch nur im Falle eines Überschwenkens mit Lasten. Der Kläger ging dagegen in Berufung. Er wollte auch nicht, dass der Turmdrehkran ohne Lasten noch einmal über sein Grundstück schwenkt. Vom OLG bekam er Recht, auch, da der Bauherr das Überschwenken des Turmdrehkrans nicht – wie erforderlich – zwei Wochen vorab angezeigt hatte.

Quelle: oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/4 U 74/22
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