Baugerichtstag: Vorschläge stoßen auf Widerstand

Die Vorschläge für Änderungen im Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) stoßen auf Widerstand seitens der Baubranche. Der Kern dieser Änderungsvorschläge betreffe die Möglichkeit für Auftraggeber, vertraglich vereinbarte Leistungen eigenständig zu ändern. Die Baugewerbe- und Bauindustrieverbände lehnen die Abschaffung des Einigungsversuchs vor einer solchen Änderung ab.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, betont: „Leider wurde den Betroffenen dieses Mal im Vorfeld nicht die Möglichkeit gegeben, zum Bauvertragsrecht im BGB ihre Erkenntnisse und Anregungen einzubringen. Daher gehen wesentliche Vorschläge („Thesen“) an der Praxis vorbei. Probleme mit dem Einigungsgrundsatz sind uns nämlich nicht bekannt.“

Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes kritisiert die geplanten Änderungen ebenfalls. Er betont, dass es nicht passt, „den gesetzlich vorgesehenen Einigungsversuch über eine Leistungsänderung und deren Bezahlung vor einer möglichen Änderungsanordnung zu streichen“. Auch sehen die beide Hauptgeschäftsführer eine Zumutung für Bauunternehmen. Diese müssten Änderungen auf eigene Kosten vorzunehmen, ohne über die Bezahlung informiert zu sein. Sie lehnen das Abrücken vom Grundsatz ‚Einigen statt Streiten‘ daher ab.

Quelle: bauindustrie.de
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Wirtschaft: Verantwortungsvolles Handeln erforderlich

Die Nachhaltigkeit entwickelt sich für Unternehmen vom Marketing-Pluspunkt zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit. Das geht aus dem Trendreport des Fraunhofer IPK hervor. Aufgrund von Rohstoffmängeln und steigenden Energiepreisen wird die ressourceneffiziente Praxis immer wichtiger. Durch datenbasierte Methoden und intelligente Steuerungstechnik könnten Unternehmen den energieeffizientesten Betriebsmodus erreichen und implementieren.

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaftsweise zu wechseln. Die konventionelle Methode des Ressourcenverbrauchs führt zu Umweltbelastung und Abfall. Daher sei eine Kreislaufwirtschaft notwendig, die Materialien wiederverwendet und den Abfall minimiert. Remanufacturing und Refurbishing seien Schlüsselansätze, bei denen Produkte am Ende ihres Lebenszyklus aufbereitet oder in wiederverwendbare Bestandteile zerlegt werden.

Nachhaltiges Handeln erfordere eine ressourcenschonende Gestaltung von Produktlebenszyklen und eine transparente Kommunikation von Unternehmensmaßnahmen. Die ganzheitliche Betrachtung von Produktionsbedingungen, Energie- und Materialverbrauch und Entsorgungsmöglichkeiten sei entscheidend. Nachhaltigkeitsinvestitionen, wie zum Beispiel in moderne Anlagentechnik, zahlen sich aus, da Verbraucher zunehmend nachhaltige Produkte bevorzugen. Unternehmen können mit Tools wie dem „integrierten Nachhaltigkeitscockpit (INC)“ des Fraunhofer IPK ihre Nachhaltigkeitsbemühungen nachweisen und transparent machen.

Quelle und weitere Informationen: ipk.fraunhofer.de
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Urteil: Vergabeverfahren kann fortgesetzt werden

Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen des Asklepios-Klinik-Neubaus in Hamburg-Altona kann mit den bestehenden Vergabeunterlagen fortgeführt werden. Das entschied kürzlich das Hanseatische Oberlandesgericht (1 Verg 3/22). Jedoch ist eine Neubewertung der finalen Angebote der Bieter erforderlich.

Durch die Entscheidung wurde einer Beschwerde der Asklepios-Kliniken in Hamburg gegen eine Entscheidung der Vergabekammer weitestgehend stattgegeben. Die Vergabekammer hatte im Vorfeld mangelnde Transparenz beanstandet. Sie entschied im Juli 2022, das Verfahren in den Stand vor Versendung der Vergabeunterlagen zurückzusetzen und verlangte von der Klinikbetreiberin, die Unterlagen zu überarbeiten. Gegen diese Entscheidung legte die Klinikbetreiberin sofortige Beschwerde ein.

Der Fall landete beim Hanseatische Oberlandesgericht. Dieses konnte jedoch keine mangelnde Transparenz erkennen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Quelle: justiz.hamburg.de/1 Verg 3/22
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Energie: Effiziente Gebäudehülle

Hohe Strom- und Wärmerechnungen veranlassen Immobilienbesitzer dazu, in ihre Gebäude zu investieren. Doch wie können Eigenheimbesitzer den Energieeinsatz minimieren, um hohe Energierechnungen zu vermeiden? Neben der Heizung spielt laut des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) insbesondere die Gebäudehülle eine wichtige Rolle, um solare Gewinne zu erzielen.

Eine effiziente Gebäudehülle hilft, den Wärmebedarf in der kalten Jahreszeit zu reduzieren. Integrierte moderne Wärmeschutzfenster sowie gut sanierte Fenster und Türen ermöglichen es, Wärmeverluste zu minimieren. Der Einbau neuer Fenster und Türen lässt sich übrigens staatlich fördern.

Bei der Planung sollte auch ein effektiver Sonnenschutz berücksichtigt werden, um Überhitzung der Räume im Sommer zu vermeiden. Lösungen wie Rollläden, Raffstoren oder Textilscreens können eingesetzt werden. Eigentümer, die sich über Fördermöglichkeiten informieren möchten, können dies unter xn--fenster-knnen-mehr-l3b.de/foerdermittel-assistent/. Der kostenlose Förderassistent des VFF hilft dabei, passende Programme zu finden.

Quelle: holzindustrie.de
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Immobilien: Interhyp-Studie beleuchtet Bedenken von Käufern

Die Immobilienpreise werden weniger abschreckend empfunden, doch die Angst vor einer hohen finanziellen Belastung beim Immobilienkauf bleibt bestehen. Das geht aus einer Interhyp-Studie mit über 1.000 Immobilienkäufer und -interessenten hervor. Der Vorstandsvorsitzender der Interhy-Gruppe Jörg Utecht betont die Notwendigkeit, sich intensiv mit dem Immobilienkauf auseinanderzusetzen und das Projekt durchzurechnen.

Die Interhyp-Studie zeigt allerdings, dass nur 37 Prozent der Befragten die monatlichen Finanzierungskosten ausgerechnet haben. Aus der Studie geht auch hervor, dass die Bereitschaft gesunken ist, die eigene Lebensqualität für höhere Finanzierungsraten einzuschränken. Die Kompromissbereitschaft im Hinblick auf Lage und Ausstattung sei zwar gestiegen, jedoch habe jeder dritte angehende Immobilienkäufer sein Vorhaben verschoben oder hinauszögert. Unsanierter Altbau gilt als unattraktiv, während energieeffizienter Neubau und sanierte Bestandsimmobilien bevorzugt werden.

Ein Drittel der Befragten mussten für den Immobilienkauf ein Erbe oder eine Schenkung nutzen. Das Vertrauen in staatliche Förderungen hat im vergangenen Jahr gelitten. Als Gründe dafür werden bürokratische Hürden und schlechte Konditionen genannt werden. Laut Interhyp AG kann sich für Immobilieninteressenten der Blick auf unsanierte Bestandsimmobilien lohnen. Die Preise für solche Objekte seien von Q2 2022 zu Q1 2023 mit 9 Prozent am stärksten gefallen. Allerdings sei dann ein klarer Sanierungsplan erforderlich.

Quellen: presseportal.de/Interhyp AG
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Raumentwicklung: Das sind die Herausforderungen

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine beeinflusst direkt die Raumentwicklung in Deutschland und Europa. Er hat Auswirkungen auf die Energie- und Rohstoffversorgung und wirft Fragen zur Widerstandsfähigkeit von Siedlungsstrukturen und zum Schutz kritischer Infrastrukturen auf. Die Fachzeitschrift IzR des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befasst sich in ihrer aktuellen Ausgabe mit dem Thema „Zeitenwende – Neue Anforderungen an die Raumentwicklung“.

„Mit der Zeitenwende steigen die Ansprüche an die Flächennutzung in Deutschland, das Flächensparen dürfte deutlich anspruchsvoller werden“, sagt Dr. Peter Jakubowski, Leiter der Abteilung Raum- und Stadtentwicklung im BBSR. Neben Flächen für erneuerbare Energien und Energienetze werden zusätzliche Flächen für Industrie, Gewerbe und Wohnraum benötigt. Auch der Ausbau von Daseinsvorsorge-Einrichtungen und technischer Infrastruktur sei erforderlich. Die Raumordnung müsse Veränderungen steuern und dabei private und öffentliche Interessen abwägen.

Die Beiträge in der IzR-Ausgabe behandeln Ansätze zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Regionen gegenüber externen Ereignissen und zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Das eJournal der IzR-Ausgabe ist beim Franz-Steiner-Verlag online erhältlich. Interessenten können die Fachzeitschrift auch gedruckt für 19 Euro (inklusive Versand) per E-Mail unter service@steiner-verlag.de bestellen oder unter bbsr.bund.de anfordern.

Quelle: bbsr.bund.de
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Heiztechnologien: Bauherren-Schutzbund fordert mehr Vielfalt

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert den aktuellen Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als zu eng gefasst und zu wenig technologieoffen. In einer Stellungnahme, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorliegt, bemängelt der BSB die Vernachlässigung von Einsparpotenzialen durch die Gebäudehülle.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2024 alle Wohngebäude zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden sollen und führt hierfür bestimmte Heiztechnologien auf. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert, dass dadurch der Weg für zukünftige Innovationen durch ordnungspolitische Festlegung auf bestimmte Technologien versperrt wird. Er betont die Notwendigkeit, Innovationen zu ermöglichen und Forschung und Entwicklung im gebäudetechnischen Bereich zu stärken, um eine stärkere Resilienz bei der Wärmeversorgung zu erreichen.

Der BSB warnt davor, dass Verbraucher in eine Kostenfalle tappen könnten, wenn sie zum Beispiel in eine überdimensionierte Heizungsanlage investieren. Er plädiert für eine Kompensationsmöglichkeit, bei der die Verbesserung der Gebäudehülle auf die 65-Prozentvorgabe der Wärmeversorgung angerechnet werden kann. Außerdem fordert der BSB einen bedarfsgerechten Förderrahmen, um Härtefälle abzumildern und Eigentümer direkt zu unterstützen. Förderangebote sollten zeitgleich mit der GEG-Novelle in Kraft treten und finanziell ausreichend ausgestattet sein. Das Positionspapier ist unter bsb-ev.de/politik-presse/positionen-und-stellungnahmen zu finden.

Quelle: bsb-ev.de
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Fitnessstudio: Unwirksame Kündigung wegen Corona-Maßnahmen

Eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen ist laut des Amtsgerichts München ungültig. Das Amtsgericht verurteilte die Beklagte daher zur Zahlung der ausstehenden Mitgliedsbeiträge von rund 1.200 Euro (AZ: 161 C 2028/22).

Die Beklagte aus München schloss im April 2021 einen 18-monatigen Fitnessstudiovertrag mit einem monatlichen Beitrag von 74 Euro. Im August 2021 kündigte sie außerordentlich und verweigerte trotz Mahnungen und der Einschaltung eines Inkassobüros weitere Zahlungen. Das Fitnessstudio (die Klägerin) argumentierte, die Kündigung sei ungültig. Die Beklagte hätte unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen jederzeit trainieren können, entweder durch den Nachweis einer Impfung oder die Vorlage eines negativen Coronatests.

Die Beklagte behauptete, ihr stünde ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sie habe Aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können. Das Amtsgericht entschied zugunsten der Klägerin. Grund dafür war, dass das Studio während des fraglichen Zeitraums geöffnet und bei Einhaltung der Corona-Schutzvorschriften nutzbar war.

Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 161 C 2028/22
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Förderprogramm: „Wohneigentum für Familien“

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) des Bundesbauministeriums (BMWSB) ist Anfang Juni gestartet. Durch das Förderprogramm soll Familien mit geringen und mittleren Einkommen der Traum vom Eigenheim erleichtert werden. Familien können hierdurch zinsverbilligte Kredite bei Finanzierungspartnern erhalten, zum Beispiel bei der Hausbank oder der Sparkasse.

Durch die zinsverbilligten Kredite sollen Familien laut BMWSB bis zu 30.000 Euro sparen können, wenn sie ein klimafreundliches Haus bauen. Das Förderprogramm fördert ausschließlich Neubauten mit geringem CO2-Fußabdruck, die nach dem Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) errichtet werden und spezifische Grenzwerte für Treibhausgas-Emissionen unterschreiten.

Es richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Laut BMWSB könnten 75 Prozent der Haushalte in Deutschland antragsberechtig sein, wobei es sich auf eine Berechnung des Bundesfinanzministeriums beruft. Weitere Informationen: bmwsb.bund.de

Quelle: bmwsb.bund.de
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Immobilienpreise: Leichter Rückgang

Die Immobilienpreise sind 2022 inflationsbereinigt erstmals in der Mehrheit der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte leicht gesunken. Das geht aus dem „Postbank Wohnatlas 2023“ hervor. In etwa 63 Prozent der Regionen konnten Eigentumswohnungen günstiger erworben werden als im Vorjahr. Die sieben größten Metropolen verzeichneten stärkere Rückgänge als die Mittelstädte. Im Durchschnitt lag der inflationsbereinigte Preisrückgang gegenüber 2021 bei – 0,7 Prozent.

Die gestiegenen Zinsen, die hohe Inflationsrate und eine stagnierende Nachfrage bestimmten 2022 den Immobilienmarkt in Deutschland. Obwohl die nominalen Preise für Eigentumswohnungen weiterhin leicht anstiegen, sanken die realen Preise in vielen Gebieten. Experten sehen derzeit eine Preisdelle, nach der wieder höhere Preise für Wohnimmobilien erwartet werden.

Den höchsten realen Preisrückgang unter den größten sieben deutschen Städten verzeichnet München (rund – 6,9 Prozent), gefolgt von Hamburg (rund -3,9 Prozent) und Frankfurt am Main (rund – 5,9 Prozent). Eigentumswohnungen an der Nordsee hingegen wurden weiterhin teurer, mit realen Preissteigerungen von 8,2 Prozent im Landkreis Nordfriesland und 17,7 Prozent im Landkreis Aurich.

Quelle und weitere Informationen: postbank.de
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