Sonne: Studie zur Hautkrebsprävention

Wie schützen sich Arbeiternehmer vor intensiver Sonneneinstrahlung, die überwiegend im Freien arbeiten? Und welche Vorsorgemaßnahmen ergreifen Arbeitgeber? Das haben nun Forschende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) untersucht. Aus der Studie geht hervor, dass es Unterschiede in Bezug auf das Geschlecht, den Industriezweig und die Arbeitszeiten beim individuellen Sonnenschutzverhalten gibt.

So tragen beispielsweise 88 Prozent der Männer schulterbedeckende Hemden, die mindestens vier Stunden draußen arbeiten. Bei Männern, die zwei bis drei Stunden draußen arbeiten, waren es nur 73 Prozent. Aus der Studie geht auch hervor, dass Frauen häufiger Sonnenschutz fürs Gesicht verwenden als Männer. Daher unterstreichen die FAU-Forscher die Notwendigkeit, insbesondere Männer stärker für die Verwendung von Sonnenschutzmitteln zu sensibilisieren und auch über den UV-Index besser aufzuklären. Ebenso könnten Arbeitgeber einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie besseren Zugang zu Schattenplätzen, Schutzkleidung und Sonnenschutzmitteln bereitstellen.

Berufliche Hautkrebserkrankungen, insbesondere Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen, stellen in Deutschland eine häufige Berufskrankheit dar. Die jährlichen Behandlungskosten werden auf 3,15 Millionen Euro geschätzt. Daher ist ein effektiver Sonnenschutz am Arbeitsplatz nicht nur für einzelne Arbeiternehmer, sondern auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung.

Quelle und weitere Informationen: fau.de
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Photovoltaik-Anlagen: Verbesserte Konditionen für Privatpersonen

Dank der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren Betreiber von Haus-Photovoltaik-Anlagen seit Anfang des Jahres von vorteilhafteren Bedingungen. Dieser Auffassung ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Förderung wurde ausgeweitet, Vergütungssätze erhöht und bürokratische Hindernisse sowie Steuern reduziert. Diese Änderungen betreffen insbesondere Anlagen mit einer Leistung von drei bis zwanzig Kilowatt, wie sie für Einfamilienhäuser üblich sind. Das Ziel ist eine beträchtliche Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien.

Schon seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen. Unterschieden wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und zur Volleinspeisung mit gestaffelten Vergütungssätzen. Energieexperte Martin Brandis der Verbraucherzentrale betont: „Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Neu ist, dass Anlagen mit bestimmten Leistungsgrenzen den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen, ohne auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt zu werden, wie es bis Ende 2022 der Fall war.

Die Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen kann durch Kredite aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ sowie durch Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen unterstützt werden. Steuerliche Erleichterungen sind auch vorgesehen: Für das Besteuerungsjahr 2022 sind Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Nebengebäuden mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt rückwirkend einkommenssteuerfrei. Für Fragen zur Nutzung erneuerbarer Energie stehen die Mitarbeiter der Energieberatung der Verbraucherzentrale telefonisch unter 0800 – 809 802 400 zur Verfügung.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Immobilienrecht: Klärung von Aufklärungspflichten in Due-Diligence-Prozessen

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt in Kürze in einem Verfahren, das die Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei einer Ankaufsuntersuchung (Due Diligence) betrifft (V ZR 77/22). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Verantwortung der Immobilienverkäufer für die Bereitstellung relevanter Informationen trägt, insbesondere im Kontext von vorvertraglichen Versicherungen über zukünftige finanzielle Verpflichtungen.

Im konkreten Fall ging es um den Verkauf mehrerer Gewerbeeinheiten. Im Kaufvertrag versicherte die Immobilienverkäuferin, dass keine zukünftigen Sonderumlagen fällig seien, außer einem Beschluss zur Dachsanierung. Später wurde jedoch eine Sonderumlage für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum in beträchtlicher Höhe von Käuferin (der Klägerin) verlangt. Die Klägerin focht daraufhin den Kaufvertrag an und forderte Schadensersatz. Das Berufungsgericht lehnte die Forderungen ab, da die Immobilienverkäuferin ihrer Meinung nach keine arglistige Täuschung vorgenommen und korrekte Informationen zur Verfügung gestellt hatte.

Mit dem Verfahren vor dem BGH wird nun geklärt, inwieweit die Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern bei einer Due Diligence greifen und ob die Immobilienverkäuferin ihre Pflichten in diesem Fall verletzt hat. Das Urteil könnte wichtige Auswirkungen auf die Immobilienbranche und die Verhandlungen im Vorfeld eines Immobilienverkaufs haben.

Quelle und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de; AZ: V ZR 77/22
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Garten: Spalierobst bei wenig Platz

Spalierobst bietet Ertrag und Sichtschutz in einem und fungiert laut des Portals „schoener-wohnen.de“ darüber hinaus als elegante Alternative zu traditionellen Mauern oder Hecken. Die Baumkultivierung an Gerüsten erlaubt selbst in kleineren Gärten den Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen und anderen Obstsorten.

Obstbäume an Holz- oder Stahlgerüsten zu formen, ist eine jahrhundertealte Technik, die auch Vorteile für das Obst bietet. Alle Früchte erhalten eine gleichmäßige Sonneneinstrahlung, was die Qualität verbessert. Darüber hinaus können durch diese Methode auch in kälteren Regionen wärmeliebende Obstsorten angebaut werden, zum Beispiel an einer Hauswand.

Spalierobst ist in verschiedenen Formen zu sehen, darunter im U-Spalier, in der waagerechten oder einfachen Palmette oder als senkrechter Schnurbaum. Welche Form gewählt wird, hängt vom Platz sowie von der Obstsorte ab. Alle Formen sind relativ einfach zu pflegen und erfordern nur einen regelmäßigen Schnitt. Wer mehr zum Thema Spalierobst erfahren möchte, wird unter schoener-wohnen.de fündig.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Nachhaltigkeit: BBSR-Studie über energetische Stadtsanierung

Über 1.500 energetische Sanierungsprojekte sind bislang durch das KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung angestoßen worden. Das teilte kürzlich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit. In einer Studie hatte es untersucht, wie das Förderprogramm von 2018 bis 2022 umgesetzt worden ist und es für erfolgreich befunden.

„Dem integrierten Ansatz ‚vom Gebäude zum Quartier‘ gehört die Zukunft. Das Programm der Energetischen Stadtsanierung trägt dazu bei, die Energie- und Wärmewende lokal zu beschleunigen, bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen und zugleich die Lebensqualität im Quartier zu verbessern“, sagt BBSR-Direktor Markus Eltges.

Mit den KfW-Zuschüssen können Kommunen Sanierungskonzepte entwickeln und ein Management beauftragen, das die Umsetzung vorantreibt. Neben energetischer Gebäudesanierung und effizienten Versorgungssystemen fördert das Programm auch den Ausbau erneuerbarer Energien und quartiersbezogene Maßnahmen. Die Studie „Begleitforschung KfW-Programm 432. Energetische Stadtsanierung 2018–2022“ des BBSR analysierte 63 Referenzprojekte. Sie ist unter bbsr.bund.de verfügbar.

Quelle und weitere Informationen: bbsr.bund.de
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Bau: ZDB begrüßt digitalen Bauantrag

Bauherren in Deutschland sollen ihre Bauanträge noch in diesem Jahr auch digital einreichen können. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), begrüßt diese Entwicklung. Er fordert jedoch verpflichtende Richtlinien.

Ende 2023 sollen über die Hälfte der unteren Bauaufsichtsbehörden den digitalen Pfad beschreiten, so das Bundesbauministerium. „Das ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die digitale Richtung. Es ist aber noch ein langer Weg“, betont Felix Pakleppa.

Derzeit haben mehrere Bundesländer individuelle Systeme eingeführt, was eine Vielfalt an Plattformen für Bauherren und Architekten bedeutet. Der Hauptgeschäftsführer hält es für vorteilhafter, wenn sich die Länder auf ein einheitliches System geeinigt hätten. Außerdem fordert er eine verbindliche Vorgabe, bis wann der digitale Bauantrag für alle Bundesländer verbindlich wird.

Quelle: zdb.de
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Energiewende: Strategie für Photovoltaik

Im Zuge des zweiten Photovoltaik-Gipfels hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck eine Strategie zur Stärkung von Photovoltaik präsentiert. Die Strategie umfasst Aktionspläne in elf Bereichen, angefangen von der Energiepolitik über die Fachkräftesicherung bis hin zur Technologieentwicklung.

„Photovoltaik ist einer der günstigsten Energieträger überhaupt und gehört zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bei 80 Prozent liegen. Die Photovoltaik soll mit einer installierten Leistung von 215 Gigawatt bis 2030 hier einen wichtigen Beitrag leisten“, erklärt Robert Habeck. Doch noch sei dafür viel Arbeit erforderlich.

Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Dazu gehören die Erhöhung der Ausschreibungsmengen, die Anpassung der Vergütungsraten und die Beseitigung regulatorischer Hindernisse. Die neue PV-Strategie zielt nun darauf ab, die verbleibenden Barrieren zu beseitigen. Die Umsetzung der Strategie beginnt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung.

Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
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Entsorgung: Müllabfuhr muss nicht rückwärtsfahren

Eigentümer müssen ihre Mülltonnen laut des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße an anderer Stelle als ihrem Grundstück bereitstellen, wenn dieses von der Mülllabfuhr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht angefahren werden kann (AZ: 4 K 488/22.NW). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anfahrt nur rückwärts möglich ist. Grund dafür ist, dass das Rückwärtsfahren laut den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vermieden werden soll.

Im konkreten Fall wehrten sich die Eigentümer (Kläger) aus dem Landkreis Kusel gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung, ihre Mülltonnen an der 50 Meter von ihrem Grundstück entfernten Straße aufzustellen. Ihr Grundstück ist lediglich über einen schmalen Zufahrtsweg erreichbar, der keine Wendemöglichkeit bietet. Sie argumentierten, dass ihre Nachbarin das Wenden der Müllfahrzeuge auf ihrer Parkfläche erlaube und das Unternehmen andere Grundstücke rückwärts anfahre.

Die Kammer lehnte diese Argumente ab. Sie hielt an ihrer Ansicht fest, dass die Anordnung rechtmäßig ist. Es wurde nicht klar, ob die genannte Wendemöglichkeit tatsächlich geeignet und rechtlich gesichert ist. Das Unternehmen könne nicht gezwungen werden, gegen Unfallverhütungsvorschriften zu verstoßen, indem es das Grundstück der Kläger rückwärts anfährt. Es liegt in der Entscheidung des Unternehmens, welche Haftungsrisiken es eingehen kann. Außerdem bestehe durch das Rückwärtsfahren ein erhöhtes Unfallrisiko, dass durch die Aufstellung der Mülltonnen 50 Meter weiter vermieden werden kann.

Quelle: vgnw.justiz.rlp.de/AZ: 4 K 488/22.NW
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Wohnen: Darauf kommt es beim Kauf eines Schlafsofas an

Schlafsofas sind praktische und vielseitige Möbelstücke, die sich sowohl in kleinen als auch in größeren Wohnungen gut einfügen. Sie bieten Komfort für Gäste und sind in zahlreichen Stilrichtungen, Materialien und Preisklassen erhältlich. Heutzutage sind sie sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend gestaltet. Das Portal livingathome.de gibt darüber Auskunft, worauf beim Kauf zu achten ist.

Bei der Auswahl eines Schlafsofas sollten Eigentümer oder Mieter ihre persönlichen Vorlieben und Bedürfnisse berücksichtigen, zum Beispiel im Hinblick auf die Größe und das Design. Die Häufigkeit der Nutzung als Schlafplatz ist ebenfalls entscheidend, da ein häufig genutztes Schlafsofa eine hochwertige Matratze und einen guten Lattenrost benötigt. Unterschiedliche Matratzentypen wie Futon, Schaumstoff oder Federkern bieten unterschiedliche Vorteile.

Beim Sofabezug sollte berücksichtigt werden, ob Kinder oder Haustiere im Haushalt leben. In diesem Fall ist ein strapazierfähiger und schmutzabweisender Bezug wichtig. Leder ist zwar pflegeleicht, jedoch weniger kuschelig als textile Bezüge. Abnehmbare Bezüge sind praktisch, da sie bei Bedarf gereinigt werden können. Beim Kauf eines Schlafsofas sollten Eigentümer oder Mieter außerdem sowohl Sitz- als auch Liegekomfort vorab ausgiebig testen.

Quelle und weitere Informationen: livingathome.de
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Büroimmobilien: Veränderung am Markt

Büroimmobilien bleiben länger auf dem Markt als zuvor, insbesondere solche mit schlechter Ausstattung und in weniger attraktiven Lagen. Das geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. Demnach bleibt jedes vierte Inserat 38 Wochen auf dem Markt. Der Büromarkt befindet sich also in einer Umbruchphase.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Mieten bundesweit nur um 5,9 Prozent gestiegen – das ist niedriger als die Inflationsrate. Dadurch sind die realen Mietpreise erstmals seit vielen Jahren gesunken. Objekte in Städten und ihrem Umland haben es zunehmend schwerer, während Leipzig, Hannover und Duisburg die höchsten Mietsteigerungen verzeichnen. Schwächelnde Konjunktur und Homeoffice-Trends beeinflussen die Mietpreise.

IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer bemerkt veränderte Anforderungen an Büros: „Das Büro wird vor allem als Begegnungsort genutzt. Entsprechend tobt jetzt ein Wettbewerb um innovative Konzepte.“ Ältere Büros und solche in weniger attraktiven Lagen blieben länger leer. Michael Voigtländer erklärt, dass solche „Ladenhüter“ in der Vergangenheit nicht in dieser Größenordnung existierten. Die Studie beruht auf Daten der Value AG. Analysiert wurden etwa 439.000 Inserate von Büroimmobilien.

Quelle: iwkoeln.de
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