Wohntrend: Death Cleaning

Worum es beim sogenannten „Death Cleaning“ geht, hat das Portal „schoener-wohnen.de“ aufgeschlüsselt. Der Trend soll nicht nur dabei helfen, die Wohnung oder das Haus, sondern auch das eigene Leben zu entrümpeln. Die Methode geht auf Margareta Magnusson zurück, die mit „The gentle Art of swedish death cleaning“ auch ein entsprechendes Buch zum Thema verfasst hat.

Ziel dieser Aufräummethode ist es laut schoener-wohnen.de, vor dem eigenen Tod Ordnung zu schaffen und den Angehörigen das Sortieren, Aufbewahren oder Entsorgen zu erleichtern. Sowohl große Möbelstücke als auch kleine Dokumente können beim Aufräumen bedacht werden. Behalten werden sollten nur die Dinge, die einen selbst glücklich machen.

Es geht aber nicht darum, alles wegzuschmeißen. Stattdessen können die aussortierten Möbel oder Accessoires an Personen weiterverschenkt werden, die sich darüber freuen. Die Aufräum-Routine muss zudem von Zeit zu Zeit wiederholt werden. Anders als es vermuten lässt, liegt „Death Cleaning“ eher bei jüngeren als bei älteren Personen im Trend. „Zwar bezieht sich der Trend dem Namen nach auf die Phase kurz vor dem Sterben, dennoch ist das Grundprinzip gerade bei jüngeren Menschen beliebt“, so schoener-wohnen.de-Autorin Laura Bähr.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Publikation: „Atlas der Stadt- und Regionalentwicklung“

Mit den Lebensbedingungen in Städten, Landkreisen und Regionen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befasst und dazu eine entsprechende Publikation herausgebracht. Der „Atlas der Stadt- und Regionalentwicklung“ widmet sich auch dem Bereich „Wohnen“. Die Autoren haben unter anderem die Entwicklung der Miet- und Immobilienpreise, die Wohnflächennachfrage nach Wohnform und Haushaltsgröße und den Neubau von Wohnungen betrachtet.

Aus dem Bericht geht unter anderem hervor, dass sich die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser in den sieben größten deutschen Städten zwischen 2016 und 2021 um 78 Prozent erhöht haben. Die hohen Preise in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart führen laut BBSR dazu, dass die Einwohner – insbesondere Familien – ins städtische Umland ziehen.

Dabei benötigen sie Wohnraum mit entsprechender Größe, wobei größere Haushalte im letzten Jahrzehnt laut BBSR stärker an Wohnfläche pro Kopf zugelegt haben als kleinere Haushalte mit einer oder zwei Personen. Außerdem werden sich „auch die pandemiebedingten Effekte des Homeoffice mit einem steigenden Bedarf an privaten Arbeitsräumen vermutlich anhand steigender Wohnflächen zeigen“, so das BBSR. Der Atlas der Stadt- und Regionalentwicklung kann unter bbsr.bund.de kostenlos gelesen und als Druckausgabe bestellt werden.

Quelle: bbsr.bund.de
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Baubranche: Dachdeckungsarbeiten über 20 Prozent teurer als im Vorjahr

Der Preis für Neubauwohnungen ist von November 2021 auf November 2022 um rund 17 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Maßgeblichen Einfluss darauf haben wohl auch die gestiegenen Preise für verschiedene Leistungen und Materialien. Laut Destatis stiegen die Preise unter anderem für Dachdeckungs- und Dichtungsarbeiten im genannten Zeitraum um 20,3 Prozent, für Betonarbeiten um 17,6 Prozent, für Rohbauarbeiten um 15,8 Prozent, für Erdarbeiten um 15,7 Prozent, für Mauerarbeiten um 13,6 Prozent und für Zimmer- und Holzbauarbeiten um 5,1 Prozent.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie betrachtet die Entwicklungen kritisch. „Um nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, mussten die Unternehmen die gestiegenen Material- und Energiepreise in der Kostenkalkulation neuer Projekte berücksichtigen“, erklärt Tim-Oliver Müller, der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.

Die gestiegenen Baupreise seien allerdings ein Bumerang für den Wohnungsneubau. „Viele Projekte wurden erst einmal auf Eis gelegt oder sogar storniert. Der Auftragseingang ist in den ersten zehn Monaten 2022 um real 14 Prozent eingebrochen und der Wohnungsbau weist von allen Bausparten die höchste Stornierungsquote auf“, so Tim-Oliver Müller.

Quellen: destatis.de/bauindustrie.de
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Energie: vzbv rät dazu, Schadenersatzansprüche zu prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) rät Kunden, die von fristlosen Kündigungen ihrer Energielieferanten betroffen sind, Schadenersatz zu fordern. Ein Schaden sei den Kunden deshalb entstanden, weil sie unverschuldet in die Energiegrundversorgung geraten seien, so der vzbv. Oftmals zahlen Kunden für die Energiegrundversorgung höhere Preise als für selbst gewählte Tarife.

Betroffene Kunden sollten die ihnen entstandenen Schäden so konkret wie möglich beziffern. Der vzbv stellt dazu unter anderem einen Rechner zur Verfügung, mit dem dies gelingt. Jedoch berücksichtigt dieser nicht die Soforthilfe und die Gaspreisbremse, die die Schadenersatzansprüche laut vzvb verringern können.

Verbraucher sollten sich beim Schadenersatz laut Sebastian Reiling, Referent beim Team Musterfeststellungsklagen, „nicht mit Peanuts abspeisen lassen“. Außerdem können sie die Schlichtungsstelle Energie kontaktieren, die sich auf die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern spezialisiert hat.

Quelle: verbraucherzentrale.de
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Urteil: Nachbarschaftsstreit um Photovoltaik-Anlage

Stellen die Reflexionen einer Photovoltaikanlage eine Beeinträchtigung für den Nachbarn dar oder nicht? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Braunschweig befassen (Az. 8 U 166/21). Im vorliegenden Fall verklagte ein Eigentümer seinen Nachbarn. Denn der hatte auf seinem Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert. Die Paneele würden für Reflexionen der Sonneneinstrahlung und eine unzumutbare Blendung im Haus sorgen.

Bereits das Landgericht Göttingen wies den Antrag auf die Beseitigung der Reflexionen nach Einholung eines Sachverständigengutachtens erstinstanzlich ab. Auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte keinen Erfolg. Der Eigentümer werde durch die Reflexionen grundsätzlich zwar beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung sei jedoch nicht wesentlich.

Für die Entscheidung war sogar der Rat eines Sachverständigen eingeholt worden. Dieser prüfte unter anderem die Lage der Wohnhäuser, den Neigungswinkel der Photovoltaik-Anlage, den Sonnenstand und die Wetterdaten. Außerdem überzeugte er sich bei einem Vor-Ort-Termin von den Gegebenheiten. Bei diesem konnte laut OLG allerdings „nur eine Aufhellung festgestellt werden, ohne dass eine Blendung des Auges gegeben war“.

Quelle: oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de
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Wohnen: Trends für 2023

Das Portal „brigitte.de“ hat die Wohntrends 2023 zusammengefasst und dabei folgende ausgemacht: den Eklektizismus-Trend, den Coastal-Granny-Trend, den Japandi-Trend, den Wellness-Trend, den Marmor-Trend sowie den Greenterior-Trend. Beim Eklektizismus-Trend werden unter anderem alte und neue Einrichtungsgegenstände miteinander kombiniert. Um alte Einrichtungsgegenstände ausfindig zu machen, empfiehlt brigitte.de unter anderem Flohmärkte.

Während es beim Eklektizismus-Trend wohl eher bunter zugeht, wird beim Coastal-Granny-Trend viel Wert auf neutrale Farben gelegt. Eingesetzt werden können unter anderem Leinen, maritime Accessoires sowie Töpferwaren. Bei „Japandi“ werden japanische und skandinavische Elemente vereint. Beim Wellness-Trend fürs eigene Zuhause geht es darum, sich das Badezimmer so gemütlich wie möglich zu machen. Das gelingt unter anderem durch den Einsatz von Kerzen.

Auch Marmor liegt im Trend. Neben Arbeitsplatten in der Küche können auch kleinere Details aus Marmor zum Einsatz kommen wie zum Beispiel Beistelltische oder Tabletts. Wer dem Greenterior-Trend folgen möchte, sollte im Homeoffice auf Pflanzen setzen. Das geht aus dem Home Report der Zukunftsforscherin Oona Horx-Strathern hervor. Der Home Report kann für 150 bis 175 Euro unter onlineshop.zukunftsinstitut.de bestellt werden; die auf brigttte.de ausgemachten Trends können gratis nachgelesen werden.

Quellen: brigitte.de/onlineshop.zukunftsinstitut.de
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Studie: Preise für sanierte Altbau- und Neubauimmobilien konstant

Die Angebotspreise für Neubau- und sanierte Altbauimmobilien in Deutschland bleiben auf konstantem Niveau. Das geht aus Zahlen hervor, die immobilienscout24.de veröffentlicht hat. So müssen Interessenten für eine sanierte Altbauimmobilie aus den Jahren 1900 bis 1949 aktuell durchschnittlich rund 5.200 Euro pro Quadratmeter zahlen. Für neuere Immobilien, die 2014 oder später gebaut worden sind, werden rund 5.680 Euro fällig. Die Preisveränderungen belaufen sich damit von Mai 2022 auf November 2022 auf rund -0,9 für Altbauten bzw. rund -0,5 Prozent für Neubauten.

Die höchsten Verluste sind laut immobilienscout24.de für unsanierte Immobilien mit Baujahren zwischen 1950 bis 1999 zu verzeichnen. Hier gingen die Preise durchschnittlich um rund 3 bis 5 Prozent zurück. Insgesamt seien zudem bei Eigentumswohnungen zum Kauf von Mai auf November 2022 in den Metropolen Berlin (-3,7 Prozent), Düsseldorf (-5,6 Prozent), Frankfurt am Main (-9,1 Prozent), Hamburg (6,1 Prozent), Köln (-6 Prozent), München (-6 Prozent) und Stuttgart (-10,4 Prozent) Verluste zu verzeichnen.

Allerdings weist immobilienscout24.de darauf hin, dass die Preise für Wohnungen zum Kauf im Düsseldorfer Umland zuletzt sogar gestiegen sind, und zwar um rund 7 Prozent in den vergangenen sechs Monaten. Grund dafür sei eine Verschiebung des Angebots. So wurden im November 2022 in Essen mehr Neubauimmobilien und in Mühlheim an der Ruhr mehr energetisch sanierte Wohnungen angeboten.

Quelle: immobilienscout24.de
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Photovoltaik: ZVEH und ZVDH kooperieren

Um das Wissen in Bezug auf Photovoltaik-Anlagen zu bündeln, kooperieren Dachdecker und E-Handwerker künftig. Das haben der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) beschlossen. Im Rahmen der Kooperation sind unter anderem Weiterbildungen in Bezug auf Photovoltaik-Anlagen geplant.

Ziel der Kooperation ist auch das Vorantreiben von Innovationen in diesem Bereich. Laut ZVEH und ZVDH sollen sich Dachdecker und E-Handwerker auf den Einsatz innovativer Werkstoffe vorbereiten, sich über Fachregeln austauschen oder mehr über neue technische Lösungen erfahren. Die Weiterbildungen richten sich an alle im entsprechenden Bereich tätigen Mitarbeiter eines Unternehmens – angefangen von den Auszubildenden über gelernte Dachdecker und E-Handwerker bis hin zu den Geschäftsführern.

„Eine Photovoltaikanlage auf Dächern zu planen, zu montieren und sicher ans Netz anzuschließen, erfordert neben einer handwerklichen Ausbildung umfassendes technisches, aber auch rechtliches Fachwissen. Wenn wir die ehrgeizigen Pläne der Bundesregierung, aber auch kommende Vorgaben aus der EU umsetzen wollen, müssen die beteiligten Akteure dazu in der Lage sein“, so ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. Das gehe nur im Schulterschluss der qualifizierten Fachhandwerke, unter Beibehaltung der jeweiligen Kernkompetenzen.

Quelle: zveh.de
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Strom: Photovoltaik legt zu

Bei der Nettostromerzeugung hat unter anderem Photovoltaik von 2021 auf 2022 zugelegt. Das teilt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE mit. Demnach stieg die Solarstromerzeugung von 2021 auf 2022 um 19 Prozent. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE führt das einerseits auf den Zubau und andererseits auf das sonnige Wetter zurück.

Insgesamt erzeugten die deutschen Photovoltaikanlagen 2022 etwa 58 Terawattstunden (TWh). Davon wurden zirka 53 TWh ins öffentliche Netz eingespeist und 5 TWh selbst verbraucht. Durch den Zubau von EEG-Anlagen mit 6,1 Gigawatt erhöhte sich die installierte Leistung zudem auf zirka 66 Gigawatt (Stand November 2022). Dies war laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE der höchste Photovoltaik-Zubau seit 2013.

Zur Auswertung der Daten wurde die Plattform energy-charts.info herangezogen. Interessenten können sich dort auch die Zahlen für andere Erzeugungsarten für Strom wie Braunkohle, Steinkohle und Öl anschauen, sich Pipeline-Verläufe ansehen oder sich die Standorte der Biomasse-Kraftwerke in Deutschland anzeigen lassen.

Quelle: ise.fraunhofer.de/energy-charts.info
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Urteil: Land Berlin verliert im Hinblick auf Milieuschutz

Das Land Berlin ist nun endgültig beim Versuch gescheitert, durch die Ausübung des Vorkaufsrechts in einem sogenannten Milieuschutzgebiet im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Häuser vor der Privatisierung zu schützen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen entsprechenden Beschluss gefasst (III ZR 217/20).

Aus diesem geht hervor, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wird. Auf Grundlage der vom Berufungsgericht unbeanstandet getroffenen Tatsachenfeststellungen sei die Ausübung des Vorkaufsrechts jedenfalls nach Paragraf 26 Nr. 4 BauGB ausgeschlossen gewesen, so der BGH.

Der Milieuschutz ist eine gesetzliche Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet. Mit dem Milieuschutz sollen Mieter unter anderem vor Luxussanierungen und damit einhergehenden steigenden Mieten geschützt werden. Vermieter können in gewissem Rahmen zwar Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchführen. Die Maßnahmen müssen sie aber vorher genehmigen lassen.

Quellen: bgh.de/gesetze-im-internet.de/bbaug/__26.html/berliner-zeitung.de/anwaltsauskunft.de
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