Aktien: Neuer Stimmungsindikator veröffentlicht

Den „Stimmungsindikator Immobilienaktien 2023“ hat kürzlich die Hamburger Agentur für Finanz- und Unternehmenskommunikation Kirchhoff Consult AG herausgegeben. Aus dem Stimmungsindikator geht hervor, dass die Grundstimmung der Analysten mit 3,8 Punkten (H1 2023) auf einem niedrigen Niveau bleibt. Zuvor (H2 2022) lag die Grundstimmung der Analysten noch bei 4,5 Punkten, wobei die mögliche Skala eine Spannbreite von -100 bis +100 Punkten umfasst.

Die Stimmung für Wohnimmobilienaktien bei Analysten liegt bei 11,5 Punkten. Das sind 2,3 Punkte weniger als im zweiten Halbjahr 2022. Die Stimmung der Analysten im Hinblick auf Gewerbeimmobilienaktien erreicht einen Wert von 7,7 Punkten. Das sind 9,1 Punkte weniger im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022. Neben der Grundstimmung der Analysten wird auch die Stimmung von Unternehmensvertretern erfasst.

Ihre Grundstimmung liegt bei 11,4 Punkten (- 2,3 Punkte gegenüber H2 2022). Die Stimmung für Gewerbeimmobilienaktien liegt bei den Unternehmensvertretern bei -2,3 Punkten, im zweiten Halbjahr 2022 lag sie bei -4,5 Punkten. Die Stimmung für Wohnimmobilienaktien ist bei den Unternehmensvertretern mit 11,4 Punkten beziffert. Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2022 mit ebenfalls 11,4 Punkten weist sie somit keinen Unterschied auf. Der vollständige Stimmungsindikator kann unter kirchhoff.de kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle: kirchhoff.de
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Sicherheit: Neues Merkblatt „Kampfmittelfrei bauen“ erschienen

Zum Thema „Kampfmittelfrei bauen“ hat der Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau vor Kurzem ein überarbeitetes Merkblatt herausgegeben. Darin werden nicht nur die Pflichten der Baubeteiligten erläutert, sondern es werden unter anderem auch Informationen zu den Verhaltensregeln beim Auffinden vom Kampfmitteln geliefert.

Im Merkblatt finden Interessenten ein Ablaufschema für kampfmittelfreies Bauen im Standardfall. Darin wird unter anderem deutlich, dass eine Kampmittelbelastung beispielsweise durch eine Archivauskunft oder eine Luftbildauswertung festgestellt werden kann. Bestätigt sich ein Kampfmittelverdacht, müssen unter anderem die Bauarbeiten sofort eingestellt werden, das Gelände muss abgesperrt und die Polizei informiert werden.

Laut Schätzungen sollen bundesweit noch 100.000 Tonnen Blindgänger im Boden liegen. Auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden diese bei Bauarbeiten immer wieder entdeckt. „Die Problematik wird uns deshalb leider noch viele Jahre begleiten. Vor diesem Hintergrund haben die Sicherheit der Beschäftigten am Bau und die Sicherheit im gesamten Baubereich höchste Priorität“, so Tim-Oliver Müller Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Das Merkblatt ist kostenlos abrufbar unter: kampfmittelportal.de.

Quellen: kampfmittelportal.de/bauindustrie.de
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Energieeffizienz: Nur geringe Unterschiede zwischen Miet- und Eigentumswohnungen

Zwischen Miet- und Eigentumswohnungen besteht im Hinblick auf die Energieeffizienz nur ein geringer Unterschied. Zu diesem Schluss kommt das „RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“. So betrage der Unterschied durchschnittlich nur 1,8 Prozent gemessen am Energieverbrauch pro Quadratmeter. Das entspricht den Forschenden zufolge einer Differenz von zwei Kilowattstunden pro Quadratmeter.

Vergleicht man nun eine 75 Quadratmeter Miet- mit einer 75 Quadratmeter großen Eigentumswohnung, müssten Mieter zirka 30 Euro jährlich mehr bezahlen als Eigentümer. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass Eigentümer zu Investitionen für eine bessere Energieeffizienz bereit sind.

Das „RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“ hat dafür auch Gründe ausgemacht: Häufig werden Mehrfamilienhäuser sowohl von Eigentümern als auch von Mietern bewohnt. Außerdem wohnen viele Mietern in größeren Mehrfamilienhäusern. Renovierungskosten werden geteilt und bei vielen Maßnahmen sinken diese laut der Forschenden tendenziell. Die Angaben beziehen sich auf Miet- und Eigentumswohnungen, die zwischen 2019 und 2021 neu am Immobilienmarkt angeboten wurden.

Quelle und weitere Informationen: rwi-essen.de
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Urteil: Beschluss für Poolbau in Eigentümergemeinschaft erforderlich

Wohnungseigentümer dürfen nicht ohne Weiteres bauliche Veränderungen vornehmen, wenn die anderen Wohnungseigentümer darüber nicht informiert wurden bzw. nicht mit diesen einverstanden sind. Aufgrund des sogenannten „Beschlusszwanges“ müssen sie notfalls im Wege einer Beschlussersetzungsklage einen Gestattungsbeschluss herbeiführen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (V ZR 140/22).

Im vorliegenden Fall bewohnen die Eigentümer jeweils eine Doppelhaushälfte. Sie haben ein Sondernutzungsrecht an dem an die jeweilige Haushälfte anschließenden Gartenteil. Nun kam einer der Eigentümer auf die Idee, in seinem Gartenteil einen Swimmingpool zu bauen. Daraufhin klagte der andere Eigentümer auf Unterlassung und bekam vom Amts- und Landgericht Recht. Der Eigentümer, der bereits mit dem Swimmingpool-Bau begonnen hatte, legte Revision ein.

Diese wies der V. Zivilsenat des BGH jedoch ab. Denn der andere Eigentümer kann auf Unterlassung klagen, da „bauliche Veränderungen […] gemäß § 20 Abs. 1 WEG durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer gestattet werden [müssen]“. Auch das Sondernutzungsrecht räume dem Eigentümer nicht ein, den Gartenteil grundlegend umzugestalten wie es durch den Bau eines Swimmingpools der Fall ist. 

Quelle: V ZR 140/22/bundesgerichtshof.de
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Gartenmöbel: Das sind die Trends

Vor dem Start der Gartensaison hat das Portal „schoener-wohnen.de“ die aktuellen Trends ausgemacht und zusammengefasst. Möbel aus Eichen-, Kiefern- oder Teakholz sind immer noch modern, schön und auch relativ pflegeleicht. Darüber hinaus liegen 2023 aber auch Flechtmöbel aus Rattan oder Weide im Trend.

Wer Akzente setzen möchte, zum Beispiel bei den Bezügen für die Auflagen der Gartenmöbel, sollte in diesem Jahr auf die Farbe „Rosa“ setzen. Neben den Bezügen können aber auch Kunststoffe und Lackierungen in diesem Farbton gewählt werden. Neben dem Hellen liegt aber auch das Dunkle im Trend und Auflagen in den Farbtönen „Schwarz“ und „Anthrazit“ sind ebenfalls gefragt.

Draußen muss es in der Gartensaison genauso gemütlich zugehen wie drinnen. Die Outdoormöbel sind daher nicht nur in ihrem Komfort, sondern auch in ihrer Optik mittlerweile häufig mit Indoormöbeln vergleichbar. Loungebetten, Outdoorsofas oder Hängesessel für den Bau oder das Gestell gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: Hohe Bereitschaft zu Investitionen für mehr Nachhaltigkeit

Die Deutschen haben nicht nur ein gestiegenes Umweltbewusstsein, sondern auf ihnen lastet auch ein zunehmender Kostendruck. Das geht aus der Studie „Ökologische Nachhaltigkeit als Treiber der Transformation des Wohnens in Deutschland“ hervor, die die Technische Universität Darmstadt in Kooperation mit dem Immobilienkreditvermittler baufi24.de durchgeführt hat.

Die Forschenden haben unter anderem herausgefunden, dass private Haushalte schon im Bauprozess Maßnahmen ergreifen möchten, um später umweltbewusst und kostengünstig zu wohnen. Außerdem sind über 80 Prozent der Kaufinteressenten und Eigentümer bereit dazu, die technische Gebäudeausstattung zu optimieren und in Solaranlagen, Wärmepumpen oder Stromspeicher zu investieren.

Aus der Studie geht aber auch hervor, dass ein Großteil der Befragten schon jetzt sehr viel Geld fürs Wohnen aufbringen muss. So gaben über 40 Prozent der Befragten an, dass sie fürs Wohnen mehr als ein Drittel ihres Netto-Haushaltseinkommens ausgeben. Die vollständige Studie können Interessenten unter baufi24.de/studien/oekologische-nachhaltigkeit-als-treiber lesen.

Quelle: baufi24.de
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Neu- und Umbau: Weniger Baugenehmigungen erteilt

In Deutschland ist die Zahl der Baugenehmigungen gesunken. Das geht aus Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt kürzlich veröffentlichte. Von 2021 auf 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen so um 6,9 Prozent auf 354.400 Wohnungen. Die Zahlen spiegeln sowohl die Baugenehmigungen für Neubau- als auch für Bestandswohnungen wieder.

„Die schwierige Mischung aus steigenden Zinsen, stark zulegenden Material- und Baupreisen, gestoppter Neubauförderung und sinkenden verfügbaren Einkommen hat vor allem ab der Jahresmitte 2022 den Wohnungsneubau abgewürgt“, meint Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Das Erreichen des politischen Neubauziels von 400.000 Wohnungen und die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum sei daher für lange Zeit nicht mehr möglich.

Auch im laufenden Jahr rechnet Tim Oliver-Müller mit einer schlechten Entwicklung: „Aufgrund der zu geringen Neubauförderung von 1,1 Milliarden Euro, verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz und hohen Zinsen werden gerade Wohnungsbaugesellschaften nicht in der Lage sein, investieren zu können.“ Der Hauptgeschäftsführer geht davon aus, dass 2023 höchstens 250.000 Wohnungen fertiggestellt werden können.

Quelle: destatis.de/bauindustrie.de
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Flut: Forschende fordern bessere Warnsysteme

In Deutschland müssen Frühwarnsysteme verbessert und Gefahren klarer kommuniziert werden. Zu diesem Schluss kommt eine Arbeitsgruppe der Universität Potsdam. Die Arbeitsgruppe hatte direkt nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Betroffene online darüber gefragt, wie sie vor der Flut gewarnt worden sind.

Dabei zeigte sich, dass 35 Prozent der Befragten aus Nordrhein-Westfalen und 29 Prozent der Befragten aus Rheinland-Pfalz überhaupt keine Warnung erhalten hatten. Allerdings haben auch diejenigen, die gewarnt worden sind, nicht mit einem solchen Ausmaß der Überschwemmungen gerechnet (85 Prozent).

Die Arbeitsgruppe Geographie und Naturrisikenforschung unter Leitung von Professorin Annegret Thieken der Universität Potsdam, Institut für Umweltwissenschaften und Geographie, bemängelt darüber hinaus fehlende Empfehlungen von Medien oder offiziellen Stellen. So geht beispielsweise aus einem Steckbrief hervor, dass sich nur 5 Prozent der Befragten aus dem besonders stark betroffenen Landkreises Ahrweiler daran erinnern können, über die lebensbedrohliche Lage informiert worden zu sein.

Quelle und weitere Informationen: uni-potsdam.de/idw-online.de
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Streit: 30.000 Euro für einen Zugang zum See?

In München ist ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht gelandet. Im vorliegenden Fall wollte ein Paar seiner Nachbarin ein sechs Quadratmeter großes Grundstück abkaufen, um Zugang zum Pilsensee zu haben. Dem Paar gehören nämlich ein Grundstück ohne Seezugang und ein schlauchförmiges Grundstück mit Seezugang. Allerdings erreicht das Paar den Pilsensee nur über das sechs Quadratmeter große Grundstück der Nachbarin.

Die Kaufpreisverhandlungen scheiterten jedoch. Denn die vom Paar gebotenen 30.000 Euro erschienen der Nachbarin aufgrund der zu erwartenden Wertsteigerung zu wenig. Später verbot sie dem Paar sogar den Zutritt zum Grundstück. Daraufhin beantragte das Paar ein sogenanntes Notwegerecht, und zwar durch eine einstweilige Verfügung. Schließlich führe zu ihrem Seegrundstück keine öffentliche oder öffentlich gewidmete Straße und sie müssten im Winter ihre Boote einlagern.

Die Nachbarin erklärte sich damit einverstanden, dass das Paar zu diesem Zweck ihr Grundstück betreten darf. Da die Nachbarin dem Paar dieses Zugeständnis machte, lehnte das Landgericht München II den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da die „für den Verfügungsgrund notwendige Dringlichkeit“ fehle (Az. 13 O 107/23). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Außerdem merkt das Landgericht an, dass es bei dem Fall hintergründig wohl eher darum geht, was der Zugang zum Pilsensee kosten darf.

Quelle: justiz.bayern.de/Az. 13 O 107/23
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Küche: Dank guter Planung zu mehr Komfort

Eine neue Küche sollte gut geplant werden, und zwar mit der Unterstützung von Experten. Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). Dadurch seien später Funktionalität, Flexibilität und Ergonomie in der Küche gegeben. Bei der Planung können unter anderem die Unterschränke bedacht werden. Durch Schubkastensysteme mit Elementen wie zum Beispiel Besteckkästen entstehen individuelle Lösungen für die Bewohner.

Auch Eckschränke schaffen Stauraum. Sie können mit ausschwenkbaren sogenannten Tablarauszügen versehen werden. So gelangen zum Beispiel ansonsten schwer erreichbare Töpfe beim Öffnen der Schranktüre direkt vor den Eckschrank. Darüber hinaus lassen sich in Hoch- und deckenhohen Vorratsschränken Lebensmittel und Utensilien unterbringen. Diese eignen sich laut AMK vor allem, wenn wenig Platz in der Küche vorhanden ist.

Außerdem können sogenannte Pocket Doors in die Küche integriert werden. Dabei handelt es sich um Einschubtüren, hinter denen sich beispielsweise ein Weinkühlschrank, aber auch ein Homeoffice-Platz verbergen lässt. Wer beim Kochen und Essen nicht auf weiteren Komfort verzichten möchte, profitiert heutzutage auch von höhenverstellbaren Kochinseln, Arbeitsplatten und Tischplatten.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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