Trend: Sternenhimmel im Wohnzimmer

Der Kindheitstraum von einem eigenen Sternenhimmel im Zimmer lässt sich laut des Portals brigitte.de auf ein unerwartetes Terrain ausweiten – das Wohnzimmer. Moderne Projektoren ermöglichen ein magisches Lichtspiel, das die Sehnsucht nach dem Himmel in unseren eigenen vier Wänden befriedigt.

Die Projektoren sind inzwischen so fortgeschritten, dass sie den Himmel auf Knopfdruck projizieren können. Sie sind einfach zu bedienen, einfach zu installieren und lassen sich per App steuern. Darüber hinaus bieten sie verschiedene Farben und Muster an, sodass Eigentümer oder Mieter sich nicht nur Sterne, sondern sogar Polarlichter ins Wohnzimmer holen können.

Der Effekt eines Sternenhimmels kann aber auch erzeugt werden, indem eine Wand in dunkelblauer Farbe gestrichen und mit einer Lichterkette geschmückt wird. Auch Nachtlichter aus der Kinderabteilung können das Wohnzimmer schmücken und ein Gefühl von Gemütlichkeit und Geborgenheit erzeugen.

Quelle: brigitte.de
© Photodune

Mieten: Zwei-Zimmer-Wohnungen gefragt

Zwei Zimmer, 63 Quadratmeter, 592 Euro kalt pro Monat: Das ist zurzeit laut immobilienscout24.de die beliebteste Wohnung bei den Deutschen. Allerdings sind die auf dem Markt verfügbaren Wohnungen häufig größer und teurer, was den Bedürfnissen vieler Mietinteressenten nicht entspricht. In Städten wie Berlin, München, Hamburg, Köln und Freiburg im Breisgau ist der Wettbewerb um Mietwohnungen besonders hoch, während in Gebieten wie Görlitz, Mansfeld-Südharz, Saale-Orla-Kreis, Demmin und Hoyerswerda die Nachfrage deutlich geringer ist.

Die größte Nachfrage nach Wohnungen besteht in Berlin, wo sich durchschnittlich 636 Menschen täglich um eine typische Zweizimmerwohnung bewerben. In München und Hamburg sind es 229 bzw. 199 Interessenten pro Tag. In den kleineren Städten und ländlichen Gebieten Deutschlands ist die Nachfrage nach Mietwohnungen jedoch deutlich geringer. So gibt es in Hoyerswerda und Demmin beispielsweise durchschnittlich nur zwei Anfragen pro Woche auf Inserate für die meistgesuchten Wohnungen.

Die Daten stammen aus einer Analyse der 10 Prozent der Wohnungsinserate mit den meisten Interessentenanfragen im April 2023. Sie zeigt, dass es eine deutliche Diskrepanz zwischen der Nachfrage der Mieter und dem tatsächlichen Angebot auf dem Wohnungsmarkt gibt. Das führt laut ImmoScout24 dazu, dass viele Mietinteressenten ihren Suchradius erweitern und auf das Umland ausweichen.

Quelle: immobilienscout24.de
© Photodune

Biodiversität: Wissensbasiertes Handeln gefordert

Der Botanische Garten Berlin warnt vor blindem Aktionismus im Artenschutz. Thomas Borsch, Direktor des Botanischen Gartens, betont die Notwendigkeit von fundiertem Wissen über Biodiversität und Artenschutz. Er argumentiert, dass gut gemeinte, aber uninformierte Aktionen wie das willkürliche Aussäen von Samen sogar schaden können.

Der Erhalt einer Art sei komplexer ist als allgemein angenommen. Die spezifische Vielfalt innerhalb einer Art und ihre geographischen Muster entstanden über Jahrtausende oder sogar Jahrmillionen. Diese Vielfalt kann nur durch wissenschaftliche Analysen ihrer genetischen Merkmale erkannt werden. Die genaue Identifizierung bedrohter heimischer Arten ist entscheidend, um ihren weiteren Rückgang zu verhindern. Hierbei sind wissenschaftliche Verfahren unabdingbar, um Arten korrekt zu erkennen und ihre regionalen Besonderheiten zu schützen.

Der Botanische Garten Berlin engagiert sich als zentraler Akteur in der internationalen Biodiversitätsforschung für den Erhalt bedrohter Pflanzenarten. Mit speziellen Projekten, wie dem Erfassen der genetischen Vielfalt gefährdeter Arten, wird der unsichtbare Verlust von Vielfalt sichtbar gemacht. Wissenschaftliche Analysen liefern außerdem konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis, wie beispielsweise bei der in Berlin und Brandenburg stark gefährdeten Duft-Skabiose.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de
© Photodune

Gesetzesnovelle: Flächendeckend digitale Stromzähler

Durch eine Gesetzesnovelle kann die Verbreitung digitaler Stromzähler – die sogenannten Smart Meter – in Deutschland erheblich beschleuniget werden. Diese fortgeschrittenen Messsysteme sollen bis 2032 flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Das Gesetz gewährleistet Rechtssicherheit für den zügigen Einbau der Smart Meter, antwortet auf Kritikpunkte des Bundesrates und fördert die Digitalisierung der Energieversorgung.

Smart Meter stellen eine bedeutende Verbesserung gegenüber traditionellen Stromzählern dar. Sie ermöglichen nicht nur eine genauere Überwachung des individuellen Stromverbrauchs, sondern unterstützen auch ein effizientes Management der Stromnetze, indem sie wichtige Daten für die Energieerzeuger liefern. Die Einführung der Smart Meter ist laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesystem und intelligenten Stromnetzen, die eine sichere und effiziente Verteilung erneuerbarer Energien ermöglichen.

Das neue Gesetz sieht einen strukturierten Plan für die Installation und Verbreitung der Smart Meter vor. Ab 2025 müssen alle Verbraucher mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW Smart Meter verpflichtend installieren. Energieversorger müssen ab 2025 dynamische Tarife anbieten. Diese können Verbrauchern dabei helfen, ihre Stromkosten zu optimieren.

Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
© Photodune

Urteil: Reisebüro muss umfassend informieren

Reisende müssen in einigen Fällen nicht für ihre Reise zahlen, wenn das Reisebüro bei der Planung grobe Fehler gemacht hat und die Reise deshalb nicht fortgeführt werden kann. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 114 C 8563/22). Im vorliegenden Fall wollte eine Familie mit ihren Chihuahuas im Passagierraum von München über Zürich nach Dubai reisen. Allerdings war die Familie seitens des Reisebüros im Vorfeld nicht darüber informiert worden, dass Haustiere laut den Regeln der International Air Transport Association (IATA) als Fracht und nicht im Passagierraum nach Dubai transportiert werden dürfen.

Davon erfuhr die Familie erst am Züricher Flughafen. Daraufhin brach sie ihren Flug nach Dubai ab und kehrte zurück. Die Kosten von rund 3.700 Euro für den Flug wollte die Familie daraufhin nicht zahlen. Außerdem verlangte sie vom Reisebüro Schadenersatz von rund 200 Euro, die ihr durch die abgebrochene Reise entstanden waren. Darin enthalten waren unter anderem Kosten für einen Covid-19-Antigentest und der Rücktransport der Hunde nach München. Dagegen klagte das Münchener Reisebüro und scheiterte vor dem Amtsgericht.

Das Amtsgericht München wies die Klage des Reisebüros zurück. Es argumentierte, dass das Reisebüro die Umstände hätte sorgfältig prüfen und den Vertrag mit der Fluggesellschaft niemals hätte abschließen dürfen. Stattdessen hätte das Reisebüro den Wunsch, dass die Chihuahuas im Passagierraum transportiert werden sollen, ernst nehmen und vor der Buchung klären müssen. Zusätzlich bestätigte das Gericht, dass das Reisebüro seine Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag verletzt hatte. Demnach hatte die Kundin keinen Einfluss auf den Schaden und durfte sich auf die Informationen des Reisebüros verlassen.

Quelle und weitere Informationen: justiz.bayern.de
© Fotolia

Inklusion: Studierende gestalten Quartier

Studierende des Masterstudiengangs „Integrales Bauen“ an der Fachhochschule Bielefeld gestalten ein inklusives Viertel im Wittekindshof in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen. Das Viertel soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Die Transformation des Geländes spiegelt den Wandel in der Sozialen Arbeit wider, bei dem Menschen mit Behinderung zunehmend in ihren eigenen vier Wänden und nicht in großen Einrichtungen wohnen und unterstützt werden.

Die Studierenden wurden unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Kathmannd dazu aufgefordert, innovative Konzepte für das fünf Hektar große Gelände zu entwickeln. Die praktische Übung zielt darauf ab, komplexe Planungsprozesse zu üben und interdisziplinäre Teamarbeit zu fördern. Die Studierenden arbeiteten in Teams, um unterschiedliche Wohnformen und ein Gemeinschaftszentrum zu entwerfen. Sie erhielten sowohl das Feedback von Projektleiter der Diakonischen Stiftung Jörg Henke als auch von Fachleuten aus der Baupraxis.

Herausgekommen sind kreative Lösungen. Die Bandbreite reichte von der Umnutzung des ehemaligen Küchengebäudes zum Gemeinschaftszentrum bis hin zur Integration von begrünten Terrassen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern, die in den Hang gebaut wurden. Die Diakonischen Stiftung will sich alle Arbeiten noch einmal ansehen und diese dann mit dem eigenen städtebaulichen Entwurf abgleichen.

Quellen und weitere Informationen: idw-online.de/hsbi.de
© Fotolia

Studie: Hoffnungsschimmer bei Immobilienfinanzierungen?

Die Situation auf dem Immobilienfinanzierungsmarkt scheint sich nach jüngsten Daten des Baufinanzierungsvermittlers Hüttig & Rompf AG zu stabilisieren. Der Rückgang der Neugeschäfte für Wohnungsbau- und Hypothekarkredite für private Haushalte hat sich abgeschwächt. „Die Kaufinteressenten scheinen sich somit zögerlich auf die neuen Zinsgegebenheiten bei Hypothekendarlehen einzustellen“, so der Vorstandsvorsitzende der Hüttig & Rompf AG Benjamin Papo.

Die Kosten der finanzierten Objekte sanken um etwa 15 Prozent, unabhängig vom Käufertyp. Obschon die monatlichen Belastungen für neu abgeschlossenen Hypothekendarlehen insgesamt gestiegen sind, war in den letzten drei Monaten ein leichter Rückgang der monatlichen Belastungen zu beobachten. Gleichzeitig stiegen die Eigenkapitalanforderungen vieler Banken. Heute müssen potenzielle Immobilienkäufer und Bauinteressenten genauer kalkulieren und benötigen verstärkt fachliche Beratung bei der Finanzierung.

Staatliche Unterstützungsmaßnahmen sind laut Hüttig & Rompf dringend erforderlich, um den Erwerb privaten Wohneigentums für breitere Käuferschichten zu ermöglichen. Ein breites Maßnahmenpaket, das unter anderem die Wiedereinführung einer Eigenheimzulage und die steuerliche Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen beinhaltet, wäre laut Benjamin Papo wünschenswert. Er prognostiziert, dass die EZB die Zinsen in Anbetracht der anhaltenden Inflation möglicherweise weiter erhöhen muss.

Quelle und weitere Informationen: huettig-rompf.de
© Fotolia

Sonne: Studie zur Hautkrebsprävention

Wie schützen sich Arbeiternehmer vor intensiver Sonneneinstrahlung, die überwiegend im Freien arbeiten? Und welche Vorsorgemaßnahmen ergreifen Arbeitgeber? Das haben nun Forschende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) untersucht. Aus der Studie geht hervor, dass es Unterschiede in Bezug auf das Geschlecht, den Industriezweig und die Arbeitszeiten beim individuellen Sonnenschutzverhalten gibt.

So tragen beispielsweise 88 Prozent der Männer schulterbedeckende Hemden, die mindestens vier Stunden draußen arbeiten. Bei Männern, die zwei bis drei Stunden draußen arbeiten, waren es nur 73 Prozent. Aus der Studie geht auch hervor, dass Frauen häufiger Sonnenschutz fürs Gesicht verwenden als Männer. Daher unterstreichen die FAU-Forscher die Notwendigkeit, insbesondere Männer stärker für die Verwendung von Sonnenschutzmitteln zu sensibilisieren und auch über den UV-Index besser aufzuklären. Ebenso könnten Arbeitgeber einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie besseren Zugang zu Schattenplätzen, Schutzkleidung und Sonnenschutzmitteln bereitstellen.

Berufliche Hautkrebserkrankungen, insbesondere Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen, stellen in Deutschland eine häufige Berufskrankheit dar. Die jährlichen Behandlungskosten werden auf 3,15 Millionen Euro geschätzt. Daher ist ein effektiver Sonnenschutz am Arbeitsplatz nicht nur für einzelne Arbeiternehmer, sondern auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung.

Quelle und weitere Informationen: fau.de
© Photodune

Photovoltaik-Anlagen: Verbesserte Konditionen für Privatpersonen

Dank der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren Betreiber von Haus-Photovoltaik-Anlagen seit Anfang des Jahres von vorteilhafteren Bedingungen. Dieser Auffassung ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Förderung wurde ausgeweitet, Vergütungssätze erhöht und bürokratische Hindernisse sowie Steuern reduziert. Diese Änderungen betreffen insbesondere Anlagen mit einer Leistung von drei bis zwanzig Kilowatt, wie sie für Einfamilienhäuser üblich sind. Das Ziel ist eine beträchtliche Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien.

Schon seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen. Unterschieden wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und zur Volleinspeisung mit gestaffelten Vergütungssätzen. Energieexperte Martin Brandis der Verbraucherzentrale betont: „Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Neu ist, dass Anlagen mit bestimmten Leistungsgrenzen den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen, ohne auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt zu werden, wie es bis Ende 2022 der Fall war.

Die Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen kann durch Kredite aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ sowie durch Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen unterstützt werden. Steuerliche Erleichterungen sind auch vorgesehen: Für das Besteuerungsjahr 2022 sind Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Nebengebäuden mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt rückwirkend einkommenssteuerfrei. Für Fragen zur Nutzung erneuerbarer Energie stehen die Mitarbeiter der Energieberatung der Verbraucherzentrale telefonisch unter 0800 – 809 802 400 zur Verfügung.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
© Fotolia

Immobilienrecht: Klärung von Aufklärungspflichten in Due-Diligence-Prozessen

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt in Kürze in einem Verfahren, das die Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei einer Ankaufsuntersuchung (Due Diligence) betrifft (V ZR 77/22). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Verantwortung der Immobilienverkäufer für die Bereitstellung relevanter Informationen trägt, insbesondere im Kontext von vorvertraglichen Versicherungen über zukünftige finanzielle Verpflichtungen.

Im konkreten Fall ging es um den Verkauf mehrerer Gewerbeeinheiten. Im Kaufvertrag versicherte die Immobilienverkäuferin, dass keine zukünftigen Sonderumlagen fällig seien, außer einem Beschluss zur Dachsanierung. Später wurde jedoch eine Sonderumlage für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum in beträchtlicher Höhe von Käuferin (der Klägerin) verlangt. Die Klägerin focht daraufhin den Kaufvertrag an und forderte Schadensersatz. Das Berufungsgericht lehnte die Forderungen ab, da die Immobilienverkäuferin ihrer Meinung nach keine arglistige Täuschung vorgenommen und korrekte Informationen zur Verfügung gestellt hatte.

Mit dem Verfahren vor dem BGH wird nun geklärt, inwieweit die Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern bei einer Due Diligence greifen und ob die Immobilienverkäuferin ihre Pflichten in diesem Fall verletzt hat. Das Urteil könnte wichtige Auswirkungen auf die Immobilienbranche und die Verhandlungen im Vorfeld eines Immobilienverkaufs haben.

Quelle und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de; AZ: V ZR 77/22
© Fotolia