Energieeffizienz: Auswirkungen auf Kaufpreise

Die energetische Qualität von Gebäuden wird den Kaufpreis von Immobilien in Zukunft stärker beeinflussen als bisher. Das meinen 90 Prozent von 240 befragten Experten aus verschiedenen Bereichen des Immobilienmarkts, die an einer Online-Befragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) teilnahmen. Die Kaufpreise seien dabei abhängig von der Bauart, dem Wärmeschutz und der Heizungsart.

Jedoch hält nur ein Fünftel der Experten die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes im derzeitigen Marktwert für gut eingepreist. Außerdem glauben viele Experten (71 Prozent) nicht, dass Immobilieneigentümer zu Investitionen im Hinblick auf die Gebäudemodernisierung bereit sind. 72 Prozent der Befragten sind zudem der Auffassung, dass es für Eigentümer nicht genügend politische Anreize und Maßnahmen für Energieeinsparmaßnahmen gibt.

77 Prozent der Experten halten die Entwicklung der Hypothekenzinsen für Immobilieninvestitionen für problematisch, gefolgt von der Inflation (55 Prozent). Dass sich der Käufermarkt für Wohneigentum drastisch verkleinern wird, meinen 56 Prozent der Befragten. 53 Prozent glauben, dass künftig eher günstigere Wohnimmobilien gefragt sein werden.

Quelle und weitere Informationen: bbsr.bund.de
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Hotelinvestmentmarkt: Schwaches Auftaktquartal

Der Hotelinvestmentmarkt in Deutschland verzeichnete im ersten Quartal 2023 mit einem Transaktionsvolumen von 225 Millionen Euro das schwächste Auftaktquartal seit 2014. Das geht aus einer Mitteilung des Immobilienberaters Colliers hervor. Am gesamten gewerblichen Investmentvolumen betrug der Anteil von Hoteltransaktionen im ersten Quartal 2023 vier Prozent. Das entspricht dem Niveau der letzten drei Jahre.

Laut Colliers blieben vor allem eigenkapitalstarke Investoren und Corporates trotz der eher schwierigen Marktbedingungen aktiv, auch wenn sie wählerischer wurden. Im Allgemeinen ist zu sagen, dass die Bruttospitzenrendite für Hotelimmobilien im ersten Quartal 2023 auf durchschnittlich 5,00 Prozent stieg. Das entspricht dem vierten Anstieg in Folge und dem Niveau von Ende 2016. Das Interesse an Investitionen in Hotels sei nach der Coronakrise wieder größer geworden.

Zurzeit seien sogar Portfolios am Markt, für die es bereits Interessenten gibt. „Wir sehen derzeit auch, dass sich Käufer und Verkäufer in den Preisverhandlungen zusehends annähern“, so René Schappner, Head of Hotel bei Colliers. Grund dafür sei, dass viele Verkäufer ihre Preisvorstellungen mittlerweile dem Zinsniveau angepasst haben.

Quelle und weitere Informationen: colliers.de
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Wettbewerb: Erfolg für Absolventen der Bauhaus-Universität Weimar

Beim bundesweiten Wettbewerb „Auf IT gebaut“ waren Phil Niemeyer, Felix Roder und Niklas Haschke erfolgreich, allesamt Absolventen der Bauhaus-Universität Weimer. Beim Wettbewerb geht es darum, innovative digitale Lösungen in der Bauwirtschaft zu finden. Die prämierten Arbeiten beschäftigen sich mit aktuellen Herausforderungen der Baubranche, wie kostengünstigem Bauen, der Digitalisierung und dem Erreichen von Klimaschutzzielen.

In der Kategorie „Architektur“ siegten die ehemaligen Architekturstudenten Phil Niemeyer und Felix Roder mit ihre Semesterarbeit „Smart Allocate“. Sie befassen sich damit, wie ein algorithmenbasiertes Tool die Planung von bezahlbarem Wohnraum erleichtert. In der Kategorie „Bauingenieurwesen“ siegte Niklas Haschke mit seiner Open-Source-Software „Structural Web Tool“, die er auf Basis seiner Abschlussarbeit im Konstruktiven Ingenieurbau entwickelte. Die Software ermöglicht die Implementierung von Ökobilanzen in frühen Entwurfsphasen von Bauprojekten und unterstützt so die Einsparung von Ressourcen bei Neubau- und Bestandsgebäuden.

Die Preisverleihung fand Mitte April bei der Messe „BAU“ statt. Der Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ des RKW-Kompetenzzentrums steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Er wurde 2002 ins Leben gerufen und richtet sich an Auszubildende, Studierende und jungen Beschäftigte, die mit innovativen IT-Anwendungen die Zukunft der Bauwirtschaft mitgestalten möchten.

Quellen und weitere Informationen: idw-online.de/rkw-kompetenzzentrum.de
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Klimaschutz: Neue Agentur berät Kommunen

Seit Kurzem berät die Agentur für kommunalen Klimaschutz Kommunen im Hinblick auf den Energie- und Klimaschutz. Kommunen können sich unter anderem zu Fördermöglichkeiten beraten und bei Anträgen helfen lassen. Außerdem können sie sich im Speziellen beispielsweise zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie informieren. Die Agentur agiert bundesweit.

„Städte, Landkreisen und Gemeinden sind zentrale Akteure für das Erreichen der Klimaschutzziele. Wir unterstützen Kommunen dabei, ihr vorhandenes Klimaschutzpotenzial bestmöglich auszuschöpfen. Wir stellen mit der Agentur für kommunalen Klimaschutz den Kommunen einen starken Partner an die Seite, der sie bei der Transformation zur Treibhausgasneutralität vor Ort mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten unterstützt“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Die Agentur agiert im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. Sie ist Nachfolgerin des Service- und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz und weiterhin am Deutschen Institut für Urbanistik angesiedelt. Die Finanzierungskosten belaufen sich auf insgesamt rund 21 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative. Der Auftrag der Agentur läuft noch bis März 2028. Weitere Informationen gibt es unter klimaschutz.de/beratung, per E-Mail unter agentur@klimaschutz.de oder telefonisch bei der Beratungshotline unter 030/39001-170.

Quellen: bmwk.de/klimaschutz.de/de/beratung
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Nachbarschaftsstreit: Scheinzypresse muss weichen

Ein Streit um eine Scheinzypresse an der Grundstücksgrenze zweier Nachbarn in Trudering hat kürzlich das Amtsgericht München beschäftigt (AZ: 155 C 10864/18). Das Wurzelwerk der Scheinzypresse, die auf dem Grundstück des Beklagten steht, soll das Garagen-Fundament des Nachbarn angehoben haben. Die Tür sei kaum noch zu öffnen. Außerdem seien auch Risse in der Seitenwand der Garage entstanden. Der Nachbar (Kläger) forderte daher die Beseitigung der Scheinzypresse.

Der Beklagte beantragte daraufhin eine Klageabweisung. Er verwies darauf, dass die Garage des Klägers über kein ausreichendes Fundament verfüge, um dem Wurzelwerk standzuhalten. Zudem sei das Wurzelwerk der Scheinzypresse bereits Jahrzehnte alt und nicht erst in den letzten drei Jahren entstanden. Er war daher der Auffassung, dass eine sogenannte Einrede der Verjährung gelte. Das Amtsgericht München hörte jedoch einen Sachverständigen an und entschied zugunsten des Klägers.

Laut des Sachverständigen gehen die Schäden an der Garage tatsächlich auf das Wurzelwerk zurück. Der Beklagten muss daher die Scheinzypresse beseitigen, ohne jedoch den Wurzelstock zu entfernen. Denn die Beseitigung des Wurzelstocks könne die Stand- und Verkehrssicherheit möglicherweise beeinträchtigen. Auch die Einrede der Verjährung konnte nicht erhoben werden, da ein sicherer Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht bestimmt werden konnte.

Quelle: justiz.bayern.de AZ: [155 C 10864/18 (AG München), 14 S 7742/22 (LG München I)]
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Pflanzen: Kaufzurückhaltung spürbar

Im vergangenen sind weniger Blumen und Pflanzen verkauft worden als in den Vorjahren. Nach Schätzungen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) gaben Verbraucher in Deutschland 2022 durchschnittlich etwa 22 Euro für Beet- und Balkonpflanzen aus, knapp 1 Prozent weniger als vor der Pandemie. Die Zurückhaltung beim Pflanzenkauf führt die AMI auf steigende Energiekosten und eine zunehmende allgemeine Kaufzurückhaltung zurück. Besonders im Herbst sei die Verunsicherung der Verbraucher spürbar gewesen, wodurch der Pflanzenkauf oft zu kurz kam.

Für Zimmerpflanzen gaben Verbraucher insgesamt etwa 19 Euro aus, wobei grüne Zimmerpflanzen das Vorpandemieergebnis um 7 Prozent übertrafen, während blühende Zimmerpflanzen 1 Prozent darunter lagen. Die durchschnittlichen Ausgaben für Schnittblumen lagen bei etwa 37 Euro, was das Vorpandemieergebnis um etwa 1 Prozent übertraf.

Am liebsten kauften die Deutschen 2022 bei den Balkon- und Beetpflanzen übrigens Heidepflanzen, Geranien und Stiefmütterchen. Balkon- und Beetpflanzen, die nach dem Frühjahr Saison haben, rutschten in den Top-10-Listen der Kulturen aufgrund der Inflation und der Sorgen der Verbraucher um steigende Heizkosten laut AMI nach unten. Bei den Zimmerpflanzen waren solche Veränderungen nicht zu sehen. Bei den blühenden Zimmerpflanzen seien Orchideen, Weihnachtssterne und Rosen weiterhin besonders gefragt, bei den grünen Zimmerpflanzen Kakteen und Sukkulenten.

Quelle und weitere Informationen: derdeutschegartenbau.de
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Strom: Grundsicherungshaushalte mit hohen Ausgaben

Beziehen Haushalte Grundsicherung oder Bürgergeld im Alter, geben sie monatlich mehr Geld für Heizung und Strom aus als vergleichbare Haushalte mit geringen Einkommen. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor. Die betroffenen Haushalte zahlten zwischen 2010 und 2019 monatlich durchschnittlich 5,30 Euro mehr fürs Heizen und 9,10 Euro mehr für Strom.

Laut DIW Berlin könnten die höheren Kosten darauf zurückzuführen sein, dass Grundsicherungshaushalte ältere und weniger energieeffiziente Elektrogeräte besitzen. Diese könnten aufgrund von finanziellen Einschränkungen oftmals nicht durch energieeffizientere Alternativen ersetzt werden. Außerdem lebten Grundsicherungshaushalte häufig in älteren und schlecht gedämmten Mietwohnungen, was zu höheren Energiekosten führen kann. Sowohl sozialpolitische als auch klimapolitische Auswirkungen seien die Folge.

Zur Bewältigung der Problematik empfehlen die Studienautoren die Einführung von Förderprogrammen. Diese sollen Grundsicherungshaushalten und Haushalten mit niedrigen Einkommen den Kauf energieeffizienterer Geräte erleichtern. Zusätzlich solle es Informationskampagnen geben, die konkrete Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Außerdem sei eine Anpassung der Förderung der energetischen Gebäudesanierung notwendig, um diese effektiver zu gestalten.

Quelle: diw.de
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Bauen: Die besten Lösungen im Bestand

Die Gewinner des „Häuser-Awards 2023“ der der Architekturzeitschrift „Häuser“ für individuelle Lösungen im Bestand stehen fest. Den ersten Platz belegt der Berliner Architekt Thomas Kröger (Thomas Kröger Architekten) für das „Haus in den Söllen“ in der Uckermark – ein Landhaus mit Waschputzfassade.

Der zweite Platz geht an das Büro DMVA aus Mechelen für das „Haus PVO“ im belgischen Mechelen. Das Büro renovierte das 1957 von Lucien Engels entworfene experimentelle Wohngebäude mit versetzten Ebenen zeitgemäß. Gelobt wurde das Büro vor allem für „den einfühlsamen Umgang mit einer Bestandsarchitektur aus den 1950er Jahren“.

Den dritten Platz belegt der Leipziger Architekt Florian Voigt (Büro Voigt) für die „Blechbüchse“ in Leipzig. Dabei entstand aus einer schlanken Stahlkonstruktion ein Anbau an einem Altbau. Fotos der prämierten Häuser und weiterer ausgezeichneter Immobilien können sich Interessenten unter schoener-wohnen.de/architektur/haeuser-award/die-gewinner-des-haeuser-award-2023-13501352.html ansehen.

Quellen: vpb.de/schoener-wohnen.de
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KI: Forschende untersuchen Einsatz bei erneuerbaren Energien

Dank Künstlicher Intelligenz (KI) lässt sich die Energiewende leichter realisieren. Außerdem können durch sogenannte KI-Agenten künftig komplexe Steuerungsprozesse automatisiert werden, die von Menschen und Technik zurzeit noch schwer zu bewältigen sind. Zu diesen Ergebnissen kommt das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE. In einem dreijährigen Forschungsprogramm haben die Forschenden des Kompetenzzentrum Kognitive Energiesysteme (K-ES) die Vorteile von KI in verschiedenen Bereichen der Energieversorgung untersucht, wie zum Beispiel im Energiemanagement, im Energiehandel und im Netzbetrieb.

Die Nutzung von KI in der Energiewirtschaft biete vielversprechende Ansätze, um die Energiewende voranzutreiben, so die Forschenden. „Um die komplexen Prozesse in Echtzeit aufeinander abzustimmen, muss das Energiesystem ein Bewusstsein über seinen eigenen Zustand entwickeln und automatisiert reagieren können“, so Reinhard Mackensen, Institutsleiter am Fraunhofer IEE. Das Forschungsprojekt konzentrierte sich auf 44 Projekte, in denen die Forschenden Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette entwickelten.

KI-Agenten könnten nicht nur den Zustand von Energiesystemen zuverlässig bestimmen, sondern sich auch selbstständig optimieren. Das sei beispielsweise im automatisierten Energiehandel der Fall. „Mit KI als Schlüsseltechnologie für Netzführung und das Management von Erzeugung und Verbrauch kann die Energiewende sicherer und kostengünstiger umgesetzt werden“, so André Baier, Co-Projektleiter am Fraunhofer IEE. Die Forschenden sind zuversichtlich, dass durch KI künftig auch eine Automatisierung des Stromnetzes möglich werden könnte.

Quelle und weitere Informationen: iee.fraunhofer.de
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BGH-Urteil: Reservierungsgebühren bei Maklern unwirksam

Die Vereinbarung von Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Immobilienmaklern ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Die Entscheidung betrifft auch Fälle, in denen die Reservierungsgebühr nicht im ursprünglichen Maklervertrag steht, sondern erst später separat vereinbart wurde. Kunden können die gezahlte Reservierungsgebühr also zurückzufordern, wenn der Immobilienkauf nicht zustande kommt.

In einem konkreten Fall verlangten Kunden die Rückzahlung einer Reservierungsgebühr, die sie an ein Maklerbüro gezahlt hatten. Das Maklerbüro hatte das gewünschte Haus bis zu einem festgelegten Zeitpunkt exklusiv für die Kunden reserviert und sollte es während dieser Zeit keinen anderen Käufern zeigen. Laut tagesschau.de konnten die Kunden jedoch keine Bank finden, die ihnen den Kauf finanzierte. Der Kaufvertrag kam somit nicht zustande. Sie zogen vor Gericht, um die Reservierungsgebühr zurückzufordern.

Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte das Maklerbüro zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Die Reservierungsvereinbarung sei kein eigenständiger neuer Vertrag, sondern eine ergänzende Regelung zum Maklervertrag. Ein Reservierungsvertrag benachteilige „die Maklerkunden […] unangemessen und ist daher unwirksam, weil die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist“, so der BGH. Aus dem Reservierungsvertrag ergeben sich weder für die Kunden nennenswerte Vorteile, noch müsse das Maklerbüro eine geldwerte Gegenleistung erbringen.

Quellen und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de/tageschau.de
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