Gärtnern: VWE-Experte gibt Tipps

Wie Formgehölze geschnitten, Tomaten ausgeizt und Rasen vertikutiert wird, erklärt der Gartenberater des Verbands Wohneigentum (VWE) Philippe Dahlmann in verschiedenen kurzen Youtube-Videos.

Darüber hinaus erhalten Interessenten auch Informationen zu weiteren Themen rund um den Artenschutz, den Klimaschutz und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen wie Regenwasser.

Der VWE ist ein Verbraucherschutzverband für selbstnutzende Wohneigentümer. Der Verein berät nicht nur zu Verbraucherfragen im Zusammenhang mit selbstgenutztem Wohneigentum, sondern setzt sich auch für die Artenvielfalt von Flora und Fauna ein.

Quelle und Videos: verband-wohneigentum.de/gartenberatung/on234236
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Hausbau: Das würden Bauherren anders machen

Von der Vorbereitung des Baugrundstücks über die Raumgestaltung bis hin zur Elektrik – viele Aspekte können entscheidend sein, um den Bau des eigenen Traumhauses reibungslos zu gestalten. Die Erfahrung ehemaliger Bauherren ist daher ein wertvolles Gut für zukünftige Bauherren. So können sie Fehler beim Hausbau vermeiden. Der ehemalige Bauleiter Marco Fehr hat sich die Meinungen früherer Bauherren angesehen und bietet auf seiner Seite marcofehr.ch/hausbau/ hilfreiche Einblicke und unerwartete Erkenntnisse.

So sei eine gründliche Vorbereitung des Baugrunds und das Einholen von geologischen Gutachten wichtig. Ebenso wichtig sei es, einen Architekten und Bauherrenvertreter einzubeziehen. Diese planen die Struktur sowie Raumgestaltung bzw. gewährleisten die Qualitätssicherung. Zudem sollten Bauherren genügend Elektroinstallationen wie Steckdosen und Leerrohre für spätere Ergänzungen einplanen.

Bei der Gestaltung des Innenraums sollten Bauherren höhere Decken und mehr Fensterfläche in Betracht ziehen. Raumzuschnitte sollten flexibel geplant sein, um zukünftige Veränderungen im Haushalt zu berücksichtigen. Es ist wichtig, die Sicherheit und den Komfort des Hauses durch entsprechende Ausstattungen wie Sicherheitsfenster und Schallschutzfenster zu gewährleisten. Darüber hinaus sind laut Marco Fehr eine sorgfältige Kostenplanung und ein adäquates Budget für unvorhergesehene Ausgaben entscheidend für den erfolgreichen Abschluss des Bauprojekts.

Quelle und weitere Informationen: marcofehr.ch/hausbau/
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Küche: Darauf kommt es bei der Planung an

Ein Eigenheim ist ein Spiegelbild der eigenen Vorlieben und des Lebensstils. Die Küche spielt dabei eine tragende Rolle und der Trend neigt sich aktuell zu offenen Küchenkonzepten. So sollen bis zu 90 Prozent aller Neubauten mit offenen Küchen ausgestattet. Offene Küchen sind modern, geräumig und repräsentativ. Durch fehlende Wände entsteht ein harmonischer Übergang zwischen den einzelnen Wohnbereichen. Diese fördert die Kommunikation und bietet einen großzügigen Lebensraum.

Doch auch geschlossene Küchen haben ihre Vorzüge. Sie bieten mehr Privatsphäre und Gerüche bleiben auf den Küchenbereich begrenzt. Außerdem können Haustiere bei geschlossener Türe nicht in die Küche gelangen und die Geräusche von Küchengeräten verklingen eher. Für alle, die sich nicht zwischen einer offenen und einer geschlossenen Küche entscheiden können, bietet die halboffene Küche einen Kompromiss. Für welche Küchenform sich Eigentümer oder Mieter entscheiden, hängt also von den individuellen Präferenzen ab.

Laut des Portals musterhaus.net kann es ratsam sein, für die Küchenplanung entsprechende Tools zu nutzen sowie einen Fachberater hinzuziehen. Zudem könnten Musterhäuser als Inspirationsquelle dienen, um verschiedene Küchenkonzepte genauer zu betrachten. Letztendlich sollte eine Küche Großzügigkeit, Funktionalität und Design vereinen und den Bedürfnissen der Eigentümer oder Mieter gerecht werden.

Quelle und weitere Informationen: musterhaus.net
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Wärmewende: vzbv fordert bessere Förderung

Für eine intensivere finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte bei der Wärmewende plädiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv kritisiert, dass die geplante staatliche Förderung für den Austausch veralteter Heizungen durch die Bundesregierung unzureichend sei. Diese Position wird in einer aktualisierten Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vermittelt.

vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop betont die Schwierigkeiten vieler Haushalte, die Anschaffung umweltfreundlicher Heizsysteme aus eigener Tasche zu finanzieren. Sie argumentiert, dass eine effektive Wärmewende eine gerechte und ausreichende finanzielle Förderung erfordert, insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Sie schlägt vor, dass abhängig vom Einkommen bis zu 50 Prozent der Kosten für eine neue Heizung subventioniert werden sollten. In Kombination mit den geplanten Grundförderungen und dem Klimabonus könnten so die Kosten für den Heizungsumbau bei einkommensschwachen Haushalten vollständig gedeckt werden.

Außerdem betont Ramona Pop die Notwendigkeit, den Mieterschutz im Kontext der Wärmewende zu stärken. Sie fordert, dass Mieter nicht die Hauptlast der Kosten tragen. Stattdessen sollten die umlegbaren Kosten im Zuge eines Heizungsaustausches begrenzt werden. Diese schließe eine Senkung sowie eine zeitliche Befristung der Modernisierungsumlage ein.

Quelle: vzbv.de
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Pflegekosten: Starke Belastungen für Bewohner

Pflegebedürftige in Deutschland stehen zunehmend unter finanzieller Belastung. Das geht aus einer Untersuchung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. Besonders stark steigen die Kosten für Neuankömmlinge in Pflegeheimen. Deren Eigenbeteiligung ist – im Vergleich zu 2022 – durchschnittlich um monatlich 348 Euro gestiegen. Selbst für diejenigen, die schon länger in einem Pflegeheim leben, hat die finanzielle Belastung stark zugenommen. Der durchschnittliche Anstieg liegt, je nach Aufenthaltsdauer, zwischen 165 Euro und 292 Euro pro Monat.

Dieser rapide Anstieg der Eigenbeteiligung sei vor allem auf die Einführung einer Tariftreue-Regelung für Pflegepersonal zurückzuführen, die im September 2022 in Kraft trat. Die daraus resultierenden Kosten fließen direkt in den Pflegesatz ein. Angesichts der laufenden Tarifverhandlungen und der ab Juli 2023 geltenden neuen Personalbemessung in der Pflege dürfte die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen laut vdek weiter steigen.

Dr. Jörg Meyers-Middendorf vom vdek-Vorstand zeigt Verständnis für die Maßnahmen zur gerechten Entlohnung des Pflegepersonals, kritisiert jedoch die zunehmende finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen. Er fordert, dass die Bundesländer die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen übernehmen. Eine solche Maßnahme könne die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten, meint er.

Quelle: vdek.com
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Hitzeprävention: Maßnahmen für kühlere Gebäude

Eine vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie hat gezeigt, dass sich die Zeit mit Temperaturen über 26 Grad Celsius in Wohnräumen um mehr als die Hälfte und in Büros um etwa ein Viertel verlängern könnte. Dies wirke sich negativ auf den Komfort und die Gesundheit aus. Daher sei es von zunehmender Bedeutung, Gebäude vor Überhitzung zu schützen. Da die Anzahl der Hitzetage und Tropennächte steigt, reichen einzelne Maßnahmen laut Bundesumweltamt nicht mehr aus.

Um Hitzeeffekt zu mildern, seien mehrere Maßnahmen gleichzeitig erforderlich. Dazu gehören vor allem äußerer Sonnenschutz wie Jalousien und intensives nächtliches Lüften. Auch kleinere Fensterflächen, massives Mauerwerk und Decken sowie die Begrenzung elektrischer Geräte könnten zu einem kühlen Raumklima beitragen. Falls dies nicht ausreicht, können Sonnenschutzverglasung und passive Kühlung hilfreich sein.

Das Verhalten der Menschen spielt laut Umweltbundesamt ebenfalls eine wesentliche Rolle bei der Raumkühlung. Wer Sonnenschutzelemente nicht konsequent nutzt, nachts die Fenster nicht weit genug öffnet oder Elektrogeräte nicht abschaltet, riskiert hohe Innentemperaturen. Daher ist neben den technischen Maßnahmen auch eine bewusste Nutzung und Anpassung des Verhaltens erforderlich, um Innenräume angenehm kühl zu halten.

Quelle und weitere Informationen: umweltbundesamt.de
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Absicherung: Junge Generation setzt auf Immobilien

Junge Menschen verstärken ihre Bemühungen um finanzielle Absicherung und setzen zunehmend auf Aktien und Immobilien. Das geht aus einem Swiss Life-Vorsorgereport hervor. Der Vorsorgereport zeigt, dass das durchschnittliche Alter derer, die in Altersvorsorge und Sicherheit investieren, in den vergangenen zehn Jahren um 1,5 Jahre auf 35,4 Jahre gesunken ist. Auch ist die Nachfrage nach Immobilien und alternativen Investmentfonds im selben Zeitraum gestiegen.

So konnte bei der Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen im Bereich Investments seit 2012 ein Wachstum von 454 Prozent verzeichnet werden. Beliebt sind vor allem Aktien-, Misch- und Geldmarktfonds sowie ETF-Sparpläne. „Die junge Generation bringt eine hohe Bereitschaft für Aktien mit, sie sind mit dem Nullzins aufgewachsen und nutzen die Chancen der Kapitalmärkte. Das ist ein gutes Zeichen für die Aktienkultur in Deutschland“, so Jörg Arnold, CEO Swiss Life Deutschland.

Swiss Life verzeichnete im vergangenen Jahr ein Nachfrageplus von 54 Prozent im Bereich Immobilien und alternative Investmentfonds, insbesondere bei Frauen (+142 Prozent) und Personen mit einem Einkommen von unter 2.000 Euro/Monat (+85 Prozent) nutzten die Chance dieser Anlageform. Außerdem wurden im vergangenen Jahr 212 Prozent mehr Bausparverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Die Bausparsumme beläuft sich auf durchschnittlich 110.000 Euro. Der Vorsorgereport basiert unter anderem auf den Daten einer Online-Umfrage mit über 2.000 Personen über 18 Jahren.

Quelle und weitere Informationen: swisslife.de
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Lehre: Berufsbegleitendes Studium in Immobilienwirtschaft

Der Masterstudiengang „Immobilien und Facilities – Management und Technik“ an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) wird ab dem kommenden Wintersemester auch berufsbegleitend angeboten. Die Anmeldung für das Wintersemester ist noch bis Freitag, 15. September, möglich.

Im Masterstudium können die Studierenden ihr Wissen in den Bereichen Strategie, Führung, Kalkulation, Bewertung und technische Anlagen vertiefen. Zusätzlich werden sie in den Bereichen Betreiberverantwortung, Modernisierung und Energiekonzepte geschult. Außerdem wird es auch ein Wahlfach geben, bei dem Studierende mehr über das Projektmanagement bei der Inbetriebnahme von Gebäuden und über Facility Services lernen.

Die Präsenz-Vorlesungen sind werden donnerstags und freitags sowie teilweise auch samstags stattfinden. So können die Studierenden an bis zu drei Tagen in der Woche arbeiten. Der Masterstudiengang steht allen offen, die einen Bachelorabschluss in diesem oder einem verwandten Fachbereich haben. Weitere Informationen: uni-kl.de/studiengang/22742/Immobilien_und_Facilities_%E2%80%93_Management_und_Technik_Master_of_Science

Quelle: rptu.de
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Wasserstoff: Aufbau eines Kernnetzes

Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Diese soll den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland vorantreiben. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck betont: „Unser Ziel ist der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben.“

Zum Inhalt des EnWG gehört die Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes, das bis 2032 wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen soll. Des Weiteren wird die baldige Genehmigung dieses Netzwerkes durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Es wird erwartet, dass das Netzwerk in den nächsten Monaten von den Ferngasnetzbetreibern modelliert wird. Außerdem sollen auch die Öffentlichkeit Stakeholdern einbezogen werden.

Die Novelle enthält auch Pläne für eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung, die bis Ende des Jahres in das EnWG integriert werden soll. Dabei soll unter anderem der Wasserstoffbedarf energieintensiver Unternehmen berücksichtigt werden.

Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
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Lockdown: Kein Entschädigungsanspruch für Frisörgeschäfte

Frisörgeschäfte, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 geschlossen wurden, haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Einnahmeausfälle haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden (III ZR 41/22). Im vorliegenden Fall hatte eine selbstständige Friseurin geklagt. Sie forderte für die sechswöchige Schließung ihres Geschäfts im Zuge der Pandemiebekämpfung eine Entschädigung von 8.000 Euro. Das beklagte Land Baden-Württemberg hatte den Betrieb von Frisörsalons und anderen Einrichtungen vorübergehend untersagt. Die Klägerin erhielt in diesem Zeitraum eine Soforthilfe von 9.000 Euro. Diese muss sie aber zurückzahlen.

In der Berufung wurde das Urteil des Landgerichts Heilbronn bestätigt und die Revision der Klägerin abgelehnt. Laut der Rechtsprechung haben Gewerbetreibende, die aufgrund pandemiebedingter Schutzmaßnahmen wie Betriebsschließungen finanzielle Verluste erlitten, weder nach Infektionsschutzgesetz noch nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht Anspruch auf Entschädigung. Die sechswöchige Betriebsschließung wurde als angemessen erachtet, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Pandemie verursachten gesamtwirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Auswirkungen.

Der BGH stellte fest, dass die Schließungen das legitime Ziel verfolgten, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Pandemiegefahren zu bekämpfen. Die Intensität des Eingriffs wurde durch staatliche Hilfsmaßnahmen gemildert, darunter die „Soforthilfe Corona“, die in Baden-Württemberg 245.000 Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von 2,1 Milliarden Euro erreichte. Schlussendlich wurde festgestellt, dass der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, Ausgleichsansprüche für Belastungen zu regeln, die mit den Betriebsschließungen einhergingen.

Quelle: bundesgerichtshof.de
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