Urteil: Schönheitsreparaturen von Mietern müssen nicht perfekt sein

Muss ein Mieter laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen vornehmen, müssen diese nicht perfekt ausgeführt sein. Zu diesem Schluss kommt das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 264/20). Im vorliegenden Fall forderte eine Vermieterin von einer ehemaligen Mieterin Schadenersatz. Sie hätte mit ihrem Neuanstrich der Wänden und Decken zu einer „Verschlimmbesserung“ des vorab fachgerechten Anstrichs geführt.

Die Vermieterin (Klägerin) kritisierte in dem Zusammenhang unter anderem einen „schattigen, nicht deckenden Anstrich der Wände und Decken in beiden Zimmern, im Flur, im Bad und in der Küche“. Sie forderte deshalb eine Summe von 1.354,03 Euro von ihrer ehemaligen Mieterin. Zu Unrecht, wie das Landgericht Berlin befand.

Zum einen haben mehrere Zeugen glaubhaft ausgesagt, die Arbeiten durchgeführt zu haben. Zum anderen sei die „fachgerechte Ausführung von Schönheitsreparaturen […] nicht mit einer Ausführung in Fachhandwerkerqualität gleichzusetzen“. Denn laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs dürfen Mieter die ihm übertragenen Schönheitsreparaturen (kostengünstig) in Eigenleistung ausführen.

Quelle: Landgericht Berlin (Az.: 65 S 264/20)
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Wohnformen: Leben im Alter

Senioren möchten selbstbestimmt leben. Das hat das Marktforschungsinstitut Ipsos herausgefunden, das im Auftrag der Carestore-Gruppe deutschlandweit 1.124 Senioren sowie 74 Branchenexperten quantitativ und qualitativ zum Thema befragt hat.

Dabei ist herausgekommen, dass 74 Prozent der Befragten im Zentrum, in regulären oder gehobenen Wohnvierteln wohnen möchten. Aus der Studie geht auch hervor, dass den Senioren Dienstleistungen wie beispielsweise Unterstützung bei Behördengängen, Carsharing sowie Hilfe bei Online-Themen wichtiger sind als die gesundheitliche Versorgung in der Wohnanlage.

Zudem möchten die befragten Senioren am Leben teilhaben: Rund 60 Prozent möchten Freizeitaktivitäten auch außerhalb der Senioreneinrichtungen nachgehen. Wichtig ist den Befragten auch ihre Eigenständigkeit, ohne alleine leben zu müssen. Alle Ergebnisse der Studie können sich Interessenten auf carestore.com ansehen.

Quelle: carestore.com
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Wohnen: Entwicklungen in der Stadt und auf dem Land

In Deutschland müssen jährlich 308.000 neue Wohnungen gebaut werden, damit der Bedarf gedeckt wird. Dies geht aus einer Studie hervor, die das Institut der der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG durchgeführt hat. Die Verantwortlichen weisen auch darauf hin, dass in ländlichen Regionen Leerstand droht, wohingegen in Großstädten zu wenig gebaut wird.

So müssten bis 2025 in den sieben größten deutschen Städten – Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart – jährlich rund 58.100 Wohnungen neu entstehen. Rund 46.200 dieser 58.100 Wohnungen müssten dabei in den vier größten Städten Deutschlands gebaut werden – in Berlin sind es laut IW 22.200 neue Wohnungen, in Hamburg 10.500, in München 7.800 und in Köln 5.700.

Anders hingegen sieht es auf dem Land aus. In rund 200 von 400 deutschen Kreisen wird die Bevölkerung laut IW schrumpfen. Dabei baue jeder zweiter Kreis bereist mehr Wohnungen als notwendig. Die IW-Experten rechnen daher mit einem massiven Leerstand und Verfall in den folgenden Jahren – vor allem in Sachsen-Anhalt und im Saarland. Daher schlagen die Experten vor, die Erweiterung der Einzugsgebiete in Großstädten und das Geld in ländlichen Regionen lieber in Sanierungsmaßnahmen als in den Wohnungsbau zu investieren.

Quelle und weitere Informationen: iwkoeln.de
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Bauen: Fertigholzbauweise bei Mehrfamilienhäusern

In Deutschland sind 2021 mehr Häuser in Fertigholzbauweise errichtet worden. Das teilt der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) mit. Der Trend setze sich dabei vor allem bei Mehrfamilienhäusern fort. Bei der Fertigholzbauweise werden Wand- und Deckenelemente auf der Baustelle in kurzer Zeit zusammengesetzt – ein Haus entsteht.

Bundesweit sind von Januar bis September 2021 laut BDF 14.043 neue Mehrfamilienhäuser genehmigt worden – 728 davon in Fertigbauweise. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum wuchs der Fertigbau in diesem Bereich um 13,9 Prozent und somit stärker als der Gesamtmarkt. Dieser legte gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur um 5,5 Prozent zu.

Der BDF geht davon aus, dass auch künftig mehr Mehrfamilienhäuser in Fertigholzbauweise entstehen, und sieht dafür zahlreiche Gründe. So kommen bei dieser alle Leistungen aus einer Hand, die Bauphase sei gut planbar und durch den Einsatz von Holz können Trocknungszeiten vermieden werden.

Quelle: fertigbau.de
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Strom: Gesunkener Verbrauch in Supermärkten

In deutschen Supermärkten (Food-Handel) wird nun immer weniger Strom verbraucht. Das geht aus der Studie „Energiemanagement im Einzelhandel kompakt: Update zu zentralen Energiekennzahlen 2021“ des Forschungs- und Beratungsinstituts EHI Retail Institute hervor. Zurückzuführen sei dies auf eine bessere Kältetechnik sowie die Nutzung von LED-Beleuchtung.

Der Stromverbrauch pro Quadratmeter Verkaufsfläche sei in diesem Bereich von 318 auf 314 kWh gesunken und habe somit zu einer Reduzierung um 1,3 Prozent geführt. In den vergangenen Jahren sei der Stromverbrauch hier insgesamt um fast 5 Prozent gesunken.

In den Non-Food-Bereichen müssen die Zahlen aufgrund der geänderten Öffnungszeiten und den verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern durch die Corona-Pandemie besonders betrachtet werden. Die vollständige Studie sind ab Januar 2022 im EHI-Shop erhältlich, EHI-Mitglieder erhalten sie kostenlos.

Quelle: ehi.org
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Urteil: Zahlung von Mietrückständen hebt ordentliche Kündigung nicht auf

Mieter, denen aufgrund von Mietrückständen eine fristlose (außerordentliche) Kündigung ausgesprochen wird, können diese normalerweise noch ungeschehen machen. Dazu müssen sie die Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten begleichen. Diese Praxis wird als sogenannte Schonungsfristzahlung bezeichnet.

Die Schonfristzahlung gilt allerdings nicht, wenn den Mietern neben der fristlosen auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird. In diesem Fall müssen die Mieter also trotzdem ausziehen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH, VIII ZR 91/20).

Im vorliegenden Fall bekam der Beklagte von seiner Vermieterin (Klägerin) eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung, als Mietrückstände von 2.600 Euro aufliefen. Der Beklagte hatte die Miete 2018 wegen angeblicher Mängel gemindert. Er beglich die Mietrückstände nach Erhalt der Räumungsklage. Die Vermieterin klagte bereits in Vorinstanzen auf Zahlung und Räumung und bekam schließlich vom BGH Recht.

Quelle: BGH, AZ: VIII ZR 91/20/hausundgrundneuss.de/hausundgrundmietverträge.de
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Wohnungseigentum: Das gilt beim Lichterschmuck

Möchten Wohnungseigentümer in der Weihnachtszeit ihren Balkon mit Lichterketten dekorieren, sollten sie dabei beachten, dass es sich bei diesem um Gemeinschaftseigentum handelt und vorab einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Erstrahlen die Lichterketten nur zeitweise, gelte dies in der Regel als „übliche Benutzung“ und es ist kein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich. Anders sieht es allerdings aus, wenn zum Anbringen zum Beispiel Löcher in die Balkonbrüstung gebohrt werden müssen. Hier müssen die anderen Wohnungseigentümer vorab zustimmen.

Zudem rät der WiE im Interesse der Allgemeinheit dazu, auf grelle und blinkende Lichterketten zu verzichten. Zudem sollten Leuchtdioden zum Einsatz kommen, da sie weniger Strom verbrauchen als Glüh- oder Halogenlampen. Außerdem müssen die Lichterketten im Freien spritzwassergeschützt sein, damit kein Kurzschluss entsteht. Der WiE gibt zum Thema Gemeinschaftseigentum sowie zu weiteren Themen auch kostenpflichtige Ratgeber für rund 3 bis 35 Euro heraus.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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Forschung: Studie über Standortanalysesysteme

35 Studierende, zwei Mitarbeiter sowie der Professor für Immobilienwirtschaft Dr. Carsten Lausberg der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) haben eine Studie über „Die Effektivität von Standortanalysesystemen“ herausgebracht. Diese liefern Informationen zu Immobilienstandorten.

Sie können den Verantwortlichen aus der Immobilienbranche beim Anfertigen einer Standortanalyse helfen, indem sie zum Beispiel Aufschluss über die Mikro- und die Makrolage geben. Insgesamt sind bei der Studie zwölf Standortanalysesysteme untersucht worden, die laut Studie einen technisch hohen Entwicklungsstand aufweisen, erkennbar unter anderem an der leichten Bedienbarkeit und Nutzerzufriedenheit.

Aus der Studie geht allerdings auch hervor, dass die Mehrzahl der Standortanalysesysteme zwar gute Analyse-, aber geringe Entscheidungsunterstützungfähigkeiten haben. Bis die Systeme auch Entscheidungen von Immobilienunternehmen über die Nutzung eines Standorts gut unterstützen können, sei noch viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu leisten, so die Verantwortlichen der HfWU. Die vollständige Studie erhalten Interessenten unter hfwu.de.

Quelle: hfwu.de
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Effizienzhaus 55: Förderung läuft zeitnah aus

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) bedauert das Aus für die Neubauförderung des Effizienzhaus-55-Standards und fordert eine Verschiebung des Förderstopps. Die Neuförderung des Effizienzhaus 55-Standards wird zum 1. Februar 2022 eingestellt. Danach werden nur noch andere Gebäudesanierungen sowie Effizienzhaus-Stufen gefördert, beispielsweise die Stufe „Effizienzhaus 40“.

Grund dafür ist laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dass Maßnahmen beim Bauen und Sanieren in den Bereichen „Nachhaltigkeit“, „Digitalisierung“ und „erneuerbare Energien“ künftig mit einer höheren Förderung belohnt werden sollen. So können Eigentümer, die ihr Einfamilienhaus sanieren und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen, laut KfW von einem Zuschuss von bis zu 75.000 Euro profitieren.

Die Bundesingenieurkammer übt unter anderem Kritik an der kurzfristigen Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die erst Anfang November bekannt geworden war. „Auch wenn eine Erhöhung der Energieeffizienzstandards zur Erreichung der Klimaschutzziele aus Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieuren dringend erforderlich ist, wirkt sich eine derart kurzfristige Änderung kontraktiv auf das Planen und Bauen aus“, so die BIngK. Der Antrag von Eigentümern, die noch von der alten Förderung profitieren möchten, muss spätestens bis zum 31. Januar 2022 bei der KfW eingegangen sein.

Quellen: BIngK/KfW/haus.de
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Energieeffizienz: Sanierungsfahrplan ist förderfähig

Der Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen rät Eigentümern, die ihr Haus energetisch sanieren möchten, dazu, sich vorab fachlich beraten und einen individuellen Sanierungsfahrplans erstellen zu lassen. Dadurch können unter anderem Fehlinvestitionen vermieden werden. Zur Erstellung des Sanierungsfahrplans wird laut Verband eine spezielle Software eingesetzt.

Die Eigentümer bekommen dann einen Überblick über den Zustand ihres Hauses und können die Energiespar-Potenziale erkennen. Außerdem werden ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt und es wird eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. Der Verband weist auch darauf hin, dass die Kosten im gewissen Rahmen förderfähig sind.

Für die Energieberatung bei Ein- und Zweifamilienhausen werden bis zu 1.300 Euro gefördert, für Mehrfamilienhäuser bis zu 1.700 Euro. Voraussetzung für die Bundesförderung ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und der Bauantrag oder die Bauanzeige mehr als zehn Jahre zurückliegt. Außerdem muss ein qualifizierter Energieberater, zum Beispiel über engerie-effizienz-experte.de, beauftragt werden.

Quelle: Haus & Grund RheinlandWestfalen
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