Pflegekosten: Starke Belastungen für Bewohner

Pflegebedürftige in Deutschland stehen zunehmend unter finanzieller Belastung. Das geht aus einer Untersuchung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. Besonders stark steigen die Kosten für Neuankömmlinge in Pflegeheimen. Deren Eigenbeteiligung ist – im Vergleich zu 2022 – durchschnittlich um monatlich 348 Euro gestiegen. Selbst für diejenigen, die schon länger in einem Pflegeheim leben, hat die finanzielle Belastung stark zugenommen. Der durchschnittliche Anstieg liegt, je nach Aufenthaltsdauer, zwischen 165 Euro und 292 Euro pro Monat.

Dieser rapide Anstieg der Eigenbeteiligung sei vor allem auf die Einführung einer Tariftreue-Regelung für Pflegepersonal zurückzuführen, die im September 2022 in Kraft trat. Die daraus resultierenden Kosten fließen direkt in den Pflegesatz ein. Angesichts der laufenden Tarifverhandlungen und der ab Juli 2023 geltenden neuen Personalbemessung in der Pflege dürfte die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen laut vdek weiter steigen.

Dr. Jörg Meyers-Middendorf vom vdek-Vorstand zeigt Verständnis für die Maßnahmen zur gerechten Entlohnung des Pflegepersonals, kritisiert jedoch die zunehmende finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen. Er fordert, dass die Bundesländer die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen übernehmen. Eine solche Maßnahme könne die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten, meint er.

Quelle: vdek.com
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Urteil: Stadt muss für Totalschaden an Auto zahlen

Wegen der vernachlässigten Pflege und Kontrolle eines Straßenbaums verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Stadt kürzlich zu einer Schadenersatzzahlung von 6.500 Euro (AZ: 1 U 310/20). Im vorliegenden Fall hatte ein abgebrochener Ast einen Fiat 500 in einem Wohngebiet total beschädigt. Das OLG entschied, dass die Stadt aufgrund mangelhafter Inspektion für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Das Unglück ereignete sich im August 2019. Die letzte Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit durch die Stadtverwaltung erfolgte im Jahr zuvor. Das Landgericht gab der Schadensersatzklage von über 6.500 Euro statt und die Stadt Frankfurt konnte sich gegen dieses Urteil nicht erfolgreich wehren.

Bei einigen stark geschädigte Bäumen könne zwar ein jährliches Kontrollintervall festgelegt werden, so die Richter. Besondere Umstände, wie in diesem Fall, können jedoch kürzere Kontrollintervalle und besondere Untersuchungen erforderlich machen. Die Stadt habe hier nicht berücksichtigt, „dass das äußere Erscheinungsbild der Baumkrone (…) mit einer gesunden und vitalen Robinie nicht annähernd vergleichbar war“. Die Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 1 U 310/20
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Wärmepumpentechnik: VDI fördert Qualifikation

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat neue Richtlinien veröffentlicht, die zur fachgerechten Planung und Installation von Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern beitragen sollen. Die VDI-Richtlinie 4645 richtet sich der VDI an Fachleute wie Planer, Anlagenhersteller, Handwerker und Betreiber, die an der Errichtung und dem Betrieb von Warmwasser-Heizungsanlagen beteiligt sind, die mit Wärmepumpen betrieben werden.

Die VDI-Richtlinie umfasst auch ein Schulungskonzept für die Fachleute. Ziel dieses ist es, die effiziente und störungsfreie Arbeit von Wärmepumpen sicherzustellen sowie Fehlfunktionen und Betriebsstörungen zu vermeiden und die Leistung von Wärmepumpenanlagen zu optimieren.

Der VDI weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Immobilienbesitzer beim Kauf einer Wärmepumpe staatliche Fördermittel nutzen können – und zwar0 in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuererleichterungen. Darüber hinaus unterstützen auch einige regionale und kommunale Behörden laut VDI den Wechsel zu Wärmepumpen. Die Richtlinie kann kostenpflichtig für 311 Euro bestellt werden.

Quelle und weitere Informationen: vdi.de
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Urteil: Gericht muss neu über Betretungsrecht bei Immobilienverkauf verhandeln

Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, hat er – nach einer entsprechenden Vorankündigung – das Recht dazu, die Immobilie zu betreten. Doch kann ein Gericht das Zutrittsrecht in eine Wohnung in besonderen Fällen untersagen? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 420/21, BGH), hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

Im aktuellen Fall möchte eine Eigentümerin ihre Immobilie ihre Immobilie veräußern. Diese hat sie an eine Mieterin vermietet, die unter schweren psychischen Problemen leidet. Die Mieterin wollte die Eigentümerin (ihre Vermieterin) nicht in die Wohnung lassen. Die Eigentümerin erhob dagegen Klage. Doch ihr wurde zunächst das Betretungsrecht versagt. Grund dafür war ein psychiatrisches Gutachten aus dem hervorgeht, dass „ein hohes Risiko für Handlungen mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung bis hin zum vollendeten Suizid bestehe“ und sich der Gesundheitszustand der Beklagten im Falle eines Betretens der Wohnung durch Dritte weiter zu verschlechtern drohe.

Der BGH wies jedoch auf einen Rechtsfehler hin. Denn das Berufungsgericht habe sich nicht mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass sich das Risiko für gesundheitliche Komplikationen verringere, „wenn sich die Beklagte bei einem Betreten der Wohnung durch Vermieter, Kaufinteressenten oder Makler von einer Vertrauensperson beziehungsweise einem Rechtsanwalt vertreten lasse“.

Quelle: BGH/ VIII ZR 420/21
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Ferienimmobilien: VPB rät zur sorgfältigen Überlegung

Die Entscheidung für den Kauf einer Ferienimmobilie sollte mit Bedacht getroffen werden, so der Rat des Verbandes Privater Bauherren (VPB). Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus könne zwar eine sinnvolle Investition darstellen. Dennoch sollte eine solche Immobilie genauso sorgfältig geprüft werden wie der Hauptwohnsitz, damit sie nicht zur Belastung wird.

Drei zentrale Fragen sind dabei entscheidend: Können sich die zukünftigen Besitzer den Kauf und die laufenden Kosten leisten? Sind alle Familienmitglieder bereit, sich langfristig an einen Urlaubsort zu binden? In welchem baulichen Zustand befindet sich die Immobilie? Laut VPB muss bedacht werden, dass Ferienimmobilen ständig in Stand gehalten werden müssen. Reparaturen und Nebenkosten fallen an, die in manchen Urlaubsregionen höher ausfallen könnten als zu Hause.

Weitere Kosten können durch geplante Renovierungen und Umbauten anfallen, um die Immobilie an persönliche Wohnwünsche anzupassen. Deshalb ist zuverlässige Hilfe vor Ort wichtig. Schließlich können kleine Reparaturen, die normalerweise leicht behoben werden könnten, bei einer Ferienimmobilie großen Aufwand verursachen. Potenzielle Käufer sollten daher notwendige Anpassungen – beispielsweise im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Immobilie –für sich selbst und gegebenenfalls auch künftige Mieter klären.

Quelle und weitere Informationen: vpb.de/Ratgeber „Ferienimmobilie vorm Kauf kritisch prüfen!“
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Hausbau: Techniken zum Sparen

Wie nachhaltig gebaut werden kann, hat „kabeleins.de“ in einem Beitrag über nachhaltige Wohntrends festgehalten. Moderne Technologien und innovative Ansätze wie der Bau mittels Holz-Baustein-Prinzip ermöglichen es, Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Bei Holz-Baustein-Prinzip beispielsweise werden Holzbausteine im XXL-Format – ähnlich wie Lego – gestapelt. Ein Rohbau soll so innerhalb weniger Tage errichtet werden können.

Darüber hinaus könne zum nachhaltigen Bauen auch die Verwendung von Altpapier und Stroh als Dämmmaterial dienen oder Material aus zweiter Hand – etwa für ein selbstgebautes Hausboot. Durch Eigenleistung ließen sich zudem auch Kosten sparen. Möchten Bauherren besonders effizient sein, sollten sie sogenannte Nullenergiehäuser errichten. Diese verbrauchen nicht mehr Energie als sie produzieren.

Erheblichen Einfluss aufs Bauen und die Baukosten könnten aber auch die Grundstückwahl, die Bauunternehmerauswahl und die zukunftsorientierte Planung haben. So sind ländliche Grundstücke oft günstiger als solche in der Stadt und die Kosten für einen Bauunternehmen im Vergleich zur individuellen Planung teurer. Bauherren sollten laut kabeleins.de auch so planen, dass die Kinderzimmer gegebenfalls abgetrennt und vermietet werden können, wenn die Kinder aus dem Haus sind.

Quelle und weitere Informationen: kabeleins.de
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Klimaneutralität: IAO entwickelt Roadmap für nachhaltiges Bauen

Auf Baustellen soll künftig weniger Kohlenstoffdioxid (CO2) ausgestoßen werden. Entsprechende Maßnahmen für eine Dekarbonisierung der Baustelle bis 2045 veröffentlichte das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) in einer strategischen Roadmap.

Die strategische Roadmap hebt zwölf Handlungsfelder hervor, die auf dem Weg zur klimaneutralen Baustelle bis 2045 zu berücksichtigen sind. Zu diesen zählen unter anderem folgende: Politik, Wirtschaft, Bildung, Technologie, Marktdesign, Forschung und Entwicklung sowie Kommunikationstechnologien auf der Baustelle.

An der Roadmap, die Interessenten kostenlos über die Seite iao.fraunhofer.de abrufen können, waren auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau beteiligt.

Quelle und weitere Informationen: iao.fraunhofer.de
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Photovoltaik: Fehlkäufe vermeiden

Die Beliebtheit von Photovoltaiksystemen steigt laut des Portals „infranken.de“ kontinuierlich an. Das spiegele sich auch im Austausch über das Thema auf Social-Media-Plattformen wider. Eine große Community diskutiert dort in Gruppen wie „Photovoltaik: Alles Rund um die Solaranlage“ (Facebook) mit über 135.000 Mitgliedern.

Die Community konzentriert sich dabei auf Themen wie die Wirtschaftlichkeit, die Möglichkeit des Monitorings per App oder den Inselbetrieb. Doch welche Kriterien sind beim Kauf einer Photovoltaikanlage entscheidend? Das hat das Portal „infranken.de“ analysiert und zusammengetragen.

Demnach sind das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie die Rendite, die Kompatibilität mit Smart Home-Technologien, die regionale Verfügbarkeit von Solarfirmen und „Made in Germany“-Komponenten, die Nutzung der vollen Dachfläche, die Unabhängigkeit vom Strommarkt, die Ausbaufähigkeit der Solaranlage, der Klimaschutz, die Option für den Inselbetrieb und die Möglichkeit des Selbstaufbaus für die Käufer besonders wichtig.

Quelle und weitere Informationen: infranken.de
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Urteil: Lärm durch Hunde auf Hundespielplatz muss hingenommen werden

Lärm durch Hunde auf einem Hundespielplatz in einer Wohngegend ist zumutbar, solange er die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgerichts (VG 24 K 148.19). Eine Anwohnerin hatte sich über Lärmbelästigung und die angebliche Nutzung außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten auf dem Hundespielplatz beschwert, der vom Bezirksamt Lichtenberg in Fennpfuhlpark errichtet wurde und durch einen privaten Bürgerverein betrieben wird.

Das Gericht stellte fest, dass die Anwohnerin keine Schließung des Hundespielplatzes verlangen kann, da die daraus Geräusche zumutbar sind. Eine Lärmpegelmessung in der Wohnung der Klägerin ergab, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tagsüber eingehalten wurden, wenn auch nur knapp. Auch die unterschiedliche Tonhöhe und Impulse des Hundegebells wurden in dieser Messung mit einem Aufschlag von 9,3 dB(A) berücksichtigt.

Die Haltung von Hunden und die damit verbundenen Auslaufgebiete gehören laut Verwaltungsgericht zum typischen Stadtbild einer Metropole. Ein Hundespielplatz sei daher sinnvoll und kann zur Begrenzung der freien Bewegung der Hunde in einem Grünbereich sogar notwendig sein. Die Einzäunung und regelmäßige Verschließung des Spielplatzes durch freiwillige Helfer des Bürgervereins wurde als ausreichende Maßnahme zur Einhaltung der Öffnungszeiten anerkannt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle und weitere Informationen: berlin.de/VG 24 K 148.19
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Möbelbranche: Verbände plädieren für mehr Planungssicherheit

Mehr Planungssicherheit und ein Sofortprogramm für den Wohnungsbau fordern der BVDM Handelsverband Möbel und Küchen, VDM Verband der Deutschen Möbelindustrie und der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Die angestrebte Zahl von 400.000 fertiggestellten Wohneinheiten pro Jahr erscheint den Verbänden weit entfernt. Demnach würden nur 245.000 Einheiten für dieses Jahr und voraussichtlich nur 210.000 für das nächste Jahr prognostiziert. Es brauche laut der Verbände mehr politisches Tempo, damit der Wohnungsbau wieder ins Gleichgewicht kommt und das Investitionsvertrauen und der Konsum zurückkehren.

Die Verbände beklagen zudem eine Kaufzurückhaltung der Verbraucher und führen diese auf steigende Zinsen, die Inflation und ungewisse wirtschaftlicher Aussichten zurück. Insbesondere die unteren und mittleren Möbelpreissegmente seien von Kaufzurückhaltung betroffen. Seit Mai 2023 würden die Möbelhändler einen spürbaren Rückgang der Kundenzahlen registrieren. Zudem verzeichneten sowohl die Möbelindustrie als auch die Zulieferer stark rückläufige Auftragseingänge.

Quelle und Link zum offenen Brief: moebelindustrie.de
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