Upcycling: Alte Möbel in neue Schmuckstücke verwandeln

Die Umwandlung von alten Möbeln in neue Schmuckstücke ein Trend, der auch die Umwelt schont. Beim Upcycling kann Möbeln laut des Blogs „Comfort Works“ zum Beispiel ein frischer Anstrich verpasst werden, sie können einen neuen Bezug bekommen oder es können bestimmte Teile ausgetauscht werden. Für handwerklich Begabte kann es sogar bedeuten, alten Möbel vollständig auseinanderzunehmen und aus den Teilen ein völlig neues Stück zu schaffen.

Mit Upcycling kann alles – von alten Gläsern über unbenutzten Holzleitern bis hin zu defekten Badewannen – in funktionale und einzigartige Gegenstände verwandelt werden. So können ehemalige Konservengläser zu zauberhaften Lichterketten umgestaltet, eine alte Leiter in ein charmantes Regal umgewandelt und eine abgenutzte Badewanne in ein trendiges Sofa umgewandelt werden.

Holzkisten können beispielsweise in rustikale Nachttische umgewandelt werden. Ein alter Kaffeetisch kann zu einer komfortablen Ottomane werden oder alte Möbel können einfach mit einem neuen Anstrich oder neuen Polstern versehen werden. Weitere Tipps zum Upcycling erhalten Interessenten auf blog.comfort-works.com.

Quelle: blog.comfort-works.com
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Wohnen: Mieter favorisieren transparente Wohnkonzepte

Im Fokus vieler Mieter in Deutschland stehen heute die Themen Nachhaltigkeit, zukunftssichere Infrastruktur und Transparenz von Vermietern, besonders hinsichtlich der Nebenkosten. Dies resultiert aus einer kürzlich von der Aareal-Bank in Auftrag gegebenen Studie.

Ein Hauptproblem aus Mietersicht ist die mangelnde Offenheit und Transparenz der Vermieter, besonders im Bereich der Nebenkostenabrechnung. Über die Hälfte (52,5 Prozent) der befragten Mieter fordert mehr Einblick in diese. Darüber hinaus wünscht sich rund ein Viertel der Mieter ein Mitspracherecht bei der Anlage ihrer Mietkaution.

46,5 Prozent der Mieter legen Wert auf eine gute Verbindung zum öffentlichen Nahverkehr und schnelles Internet. Zudem ist für 41,2 Prozent der Mieter ein energieeffizientes Gebäude bei der Wohnungssuche wichtig. Außerdem wäre für 38,3 Prozent ein Reinigungsservice des Vermieters interessant. Rund ein Viertel der Mieter wünscht sich eine Ladesäule für E-Fahrzeuge, bereitgestellt vom Vermieter (22,5 Prozent) oder dem Energieanbieter (23,4 Prozent).

Quelle und weitere Informationen: aareal-bank.com
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Elementarschäden: Zahlreiche bayrischen Hauseigentümer unversichert

Ein Hochwasser verwüstete 2013 verheerend große Bereiche Bayerns, darunter auch den Stadtteil Fischerdorf in Deggendorf, wo das Wasser bis zu vier Meter hoch stieg. Zwei Wochen nach dem Unglück trafen sich mehr als 500 Opfer in der Stadthalle Deggendorf, die meisten aus Fischerdorf. Die Bewohner, immer noch erschöpft von der Katastrophe, teilten erschütternde Geschichten über überflutete Straßen, zerstörte Gebäude und verlorenen Hausrat, erinnert sich Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern.

Zur Zeit der Flut hatten weniger als 20 Prozent der Opfer eine Elementarschadenversicherung, was der damaligen Versicherungsabdeckung in Bayern entsprach. Seitdem hat sich die Zahl auf etwa 41 Prozent erhöht. Das bedeutet aber auch, dass 59 Prozent nicht über eine solche Versicherung haben. Diese Prozentzahl liegt laut der Verbraucherzentrale Bayern unter dem Bundesdurchschnitt, während gleichzeitig die Anzahl schwerer Unwetterereignisse steigt. Sascha Straub weist darauf hin, dass viele Versicherer nun Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschutz für Neuverträge anbieten werden und dass Neubauten in Überschwemmungsgebieten in der Zukunft möglicherweise nicht mehr versicherbar sein könnten.

Eigentümer, die eine Elementarschadenversicherung benötigen oder spezielle Fragen zum Thema haben, können sich von den Mitarbeitern der Verbraucherzentrale beraten lassen. Sie helfen bei der Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs, überprüfen bestehende Versicherungspolicen und unterstützen bei der Kündigung bestehender Policen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern und im kostenlosen E-Book „Unwetter Gebäude-Check“ zu finden.verbraucherzentrale-bayern.de
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Energiewende: BMWK informiert

Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften erhalten ohne Ausschreibungsverfahren eine Vergütung für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Darüber hinaus können Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro für die Planung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der Broschüre „Erneuerbare Energien für Ihr Zuhause. Nutzen Sie Sonne, Wind oder Erdwärme – jeder Beitrag zählt!“ hin.

Mit Photovoltaik-Module auf dem Balkon oder dem Dach oder der Nutzung von Wärmepumpen könnten Eigentümer zur Energiewende beitragen. Das BMWK empfiehlt vorab, eine Energieberatung der Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen. Dort können Fragen geklärt und Fördermöglichkeiten besprochen werden.

Mieter könnten etwas für den Klimaschutz tun, indem sie einen Ökostromtarif wählen. Dabei sollten sie darauf achten, dass dieser entweder mit „Grüner Strom“ oder „ok-power“ gelabelt ist. Weitere Informationen zur Energiewende erhalten Interessenten auf energiewechsel.de.

Quelle: energiewechsel.de
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Urteil: Immobilie eines Dritten bleibt im Zuge von Vereinsverbot unberührt

Gehört eine Immobilie einem Dritten und wird sie zur Förderung verfassungswidriger Bestrebungen eines Vereins verwendet, kann sie nur bei nachweislich vorsätzlichem Handeln des Dritten beschlagnahmt und eingezogen werden. Insbesondere muss der Dritte die Absicht haben, durch die Überlassung seiner Immobilie an den Verein dessen verbotene Aktivitäten zu unterstützen. Das entschied kürzlich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 5.21).

Im Fokus des Falles stand eine Klägerin, deren Grundstück beim Verbot eines Vereins vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, beschlagnahmt und zugunsten des Freistaats Bayern eingezogen wurde. Die Klägerin wehrte sich gegen diese Maßnahme. Sie war der Meinung, sie habe das Grundstück ohne Wissen über die Vereinseigenschaft und die verfassungswidrigen Absichten des „Freien Netzes Süd“ überlassen.

Das Bundesverwaltungsgericht kam ebenfalls zur Auffassung, dass der Klägerin dieses Wissen fehlte, und wies daher die Revision des Freistaats Bayern zurück. Bei vorsätzlichem Handeln hätte sie von der verbotswürdigen Tätigkeit des Vereins wissen und den Mitgliedern dennoch die Immobilie überlassen haben. Da dies nicht der Fall gewesen sei, urteilte das Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Klägerin.

Quelle: bverwg.de/AZ: BVerwG 6 C 5.21
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Gärtnern: Schritte zu mehr Nachhaltigkeit

Ein nachhaltiger Garten ist keine Herkulesaufgabe. So gibt es laut des Portals „brigitte.de“ einfache Strategien, mit denen Gartenliebhaber ihre persönliche grüne Oase umweltbewusst gestalten können. Einer dieser Strategien ist es, das Wasser bewusst zu nutzen. Anstatt aufwendig gereinigtes Leitungswasser zu verschwenden, könne die Nutzung von Regenwasser aus einer Regentonne eine nachhaltige Alternative darstellen. Diese Methode kann besonders in trockenen Zeiten eine effiziente Lösung für die Gartenbewässerung sein. Des Weiteren sollten Gartenliebhaber torffreie Blumenerde verwenden. Grund dafür ist, dass die Gewinnung von Torf das Ökosystem stark belastet und erhebliche Mengen CO2 freisetzt. Torffreie Blumenerde stelle somit eine umweltfreundlichere Alternative dar.

Eine weitere empfehlenswerte Methode für einen nachhaltigen Garten ist der Einsatz heimischer Pflanzen. Sie sind in der Regel widerstandsfähiger gegen Trockenheit und Krankheiten als exotische Pflanzen. Darüber hinaus stärken sie die lokale Biodiversität. Wer beim Pflanzenkauf auf biologischen Anbau setzt und das Prinzip der Mischkultur im Gemüsegarten anwendet, fördert die Pflanzengesundheit und hält Schädlinge fern. Zudem sollten Gartenliebhaber die Fruchtfolge beachten, um den Boden optimal zu nutzen und die Fruchtbarkeit zu erhalten.

Wildbienen, Vögel und Regenwürmer sind natürliche Schädlingsbekämpfer und tragen zur Artenvielfalt bei. Daher sollten sie nach Möglichkeit angelockt werden, zum Beispiel mit einer Wildblumenwiese oder Nistkästen. Auch bei der Möbelwahl können Gartenbesitzer im Hinblick auf dem Umweltschutz etwas tun, wenn sie auf solche aus heimischen Hölzern setzen und Kunststoffprodukte vermeiden.

Quelle und weitere Tipps: brigitte.de
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Fiktion: Studie zu den sichersten Orten in Deutschland

Im Falle einer hypothetischen Zombie-Apokalypse ist der Eifelkreis Bitburg-Prüm laut einer Studie des Portals „rentola.de“ der sicherste Ort in Deutschland. Er punktet zum Beispiel mit der Anzahl seiner Vorräte wie Nahrung, Treibstoff und Medizin. Auf Platz 2 und 3 der sichersten Orte in Deutschland landen der Landkreis Freyung-Grafenau sowie der Landkreis Vulkaneifel. Die Landkreise können mit einer hohen Sicherheit bzw. mit vielen Vorräten überzeugen.

Im Gegensatz dazu Augsburg, Aachen und Gelsenkirchen Schwächen und landen auf den letzten Plätzen. Die Studie identifiziert insbesondere Gelsenkirchen und Aachen als riskante Gebiete. Diese Regionen weisen niedrige Werte in den Kategorien Verstecke, Vulnerabilität und Sicherheit auf. In Nordrhein-Westfalen liegen mit gleich mehrere der zehn am schlechtesten bewerteten Städte.

Die Studie wurde vom Unternehmen Rentola durchgeführt, das den Kontakt zwischen Vermietern und Mietern vereinfachen und ihnen dabei helfen möchte, das perfekte Mietobjekt oder den idealen Mieter zu finden. Bewertet wurden die Bereiche „Verletzlichkeit“, „Vorräte“, „Sicherheit“, „Verstecke“ und „Mobilität“. Die Studie „Die besten & schlechtesten Orte in Deutschland zum Überleben einer Zombie-Apokalypse“ ist abrufbar unter rentola.de.

Quelle und weitere Informationen: rentola.de
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Online-Eigentümerversammlungen: wiE übt Kritik

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert erneut die Pläne des Bundesjustizministeriums (BMJ), Online-Eigentümerversammlungen mit einer 3/4-Mehrheit durchführen zu lassen. Dies untergrabe die Eigentümerrechte. Das BMJ habe trotz Gegenwind einen Entwurf vorgelegt, der solche rein digitalen Versammlungen erleichtern soll.

Die geplanten Änderungen sehen vor, dass Online-Versammlungen ohne die Zustimmung aller Beteiligten ermöglicht werden können. Dadurch würden laut WiE Verwaltungen und die Wohnungswirtschaft bevorzugt und Eigentümer ausgeschlossen, die keinen Internetzugang haben oder die nötige Technik nicht besitzen. Außerdem biete eine rein digitale Versammlung nicht die Möglichkeit für einen persönlichen Austausch, der bei physischen Versammlungen möglich ist.

Außerdem fürchtet der WiE, dass Online-Versammlungen zum Standard werden könnten. Grund für die Befürchtung ist, dass die Einführung reiner Online-Veranstaltungen auf drei Jahre festgelegt werden kann. „Offenbar finden nur die Interessen der Verwalterverbände und der Wohnungswirtschaft beim BMJ Gehör“, kritisiert WiE-Vorständin Gabriele Heinrich.

Quelle und weitere Informationen: wohnen-im-eigentum.de
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Reparaturrecht: vzbv fordert umfassendere Regelungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat auf den Gesetzentwurf der Europäischen Kommission zur Umsetzung eines Reparaturrechts reagiert und lehnt dessen derzeitige Ausgestaltung ab. Der Entwurf, der eine Verpflichtung der Hersteller zur Reparatur vorsieht, würde auch eine Einschränkung des Wahlrechts der Verbraucher im Falle eines defekten Produkts vorsehen.

Laut der europäischen Vorschläge würde eine Reparaturpflicht nur für wenige, bereits durch EU-Ökodesign regulierte Produkte gelten. Der vzbv hält diese Regelung für unzureichend und argumentiert, dass damit der Mehrwert für Verbraucher begrenzt ist. Die Notwendigkeit einer umfassenderen Regelung wird durch die Tatsache untermauert, dass hohe Reparaturkosten ein Hauptgrund dafür sind, dass Verbraucher Produkte nicht reparieren lassen.

Der beim vzbv fordert ein effektives Recht auf Reparatur, das den Wettbewerb um langlebige und leicht zu reparierende Produkte fördert. Er schlägt außerdem eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist vor, die an die Lebensdauer der Produkte gekoppelt sein sollte und befürwortet außerdem die Einführung eines bundesweiten Systems zur finanziellen Förderung von Reparaturen.

Quelle und weitere Informationen: vzbv.de
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Hausnotrufsystem: Keine Steuervorteile

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass die Steuervergünstigung gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes nicht für ein Hausnotrufsystem ohne direkte Soforthilfe gilt (AZ: VI R7/21). Im vorliegenden Fall ging es um ein Hausnotrufsystem, das lediglich eine 24-Stunden-Verbindung zu einem Servicezentrum bietet. Die Klägerin hatte in ihrer Wohnung ein entsprechendes Hausnotrufsystem installiert. Das Finanzamt lehnte eine Anerkennung der Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistung jedoch ab. Das Finanzgericht gab einer Klage statt. Schließlich landete der Fall vorm BFH.

Laut BFH kann die Steuerminderung gemäß § 35a EStG nur für Leistungen beansprucht werden, die direkt im Haushalt des Steuerzahlers erbracht werden. Diese Voraussetzung war im vorliegenden Fall nicht erfüllt, da die Klägerin im Wesentlichen für die Rufbereitschaft und Notfallmeldung durch das Hausnotrufsystem zahlte.Die Dienstleistungen, einschließlich der Benachrichtigung von Dritten zur Hilfe vor Ort, wurden jedoch außerhalb derWohnung der Klägerin erbracht und sind daher nicht ihrem Haushalt zuzuordnen. Dieses Urteil unterscheidet sich von einer früheren Entscheidung des BFH bezüglich eines Notrufsystems in einem Seniorenheim über einen sogenannten Piepser, durch den die Notfall-Soforthilfe direkt von einer Pflegekraft geleistet wurde.

Quelle und weitere Informationen: bundesfinanzhof.de
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