Trinkwasserspender: Tipps für den Kauf

Was Eigentümer beim Kauf eines multifunktionalen Trinkwasserspenders beachten können, schildert das Portal „ratgeberzentrale.de“. Zunächst sollten sie sich entscheiden, welche Funktionen sie benötigen. Neben multifunktionalen Trinkwasserspendern, die das Wasser ungekühlt, gekühlt und mit Kohlensäure liefern bzw. versehen können, haben einige multifunktionale Trinkwasserspender noch weitere Funktionen. Sie können dann beispielsweise auch Heißwasser liefern.

Vor dem Kauf sei es außerdem ratsam, sich über die Größe des Gerätes zu informieren. Zumeist müssen Unter-Tisch-Geräte unter der Spüle verbaut werden, sodass dort genügend Platz vorhanden sein muss. Wer sicherstellen will, dass er den multifunktionalen Trinkwasserspender leicht bedienen kann, kann auf eine Variante mit (Touch-)Display setzen. Dieses zeigt laut ratgeberzentrale.de beispielsweise an, wie die CO2-Patrone oder der Wasserfilter ausgetauscht werden muss.

Darüber hinaus sei es ratsam, dass die multifunktionalen Trinkwasserspender mit CO2-Patronen betrieben werden können, die in Supermärkten und Drogerien erhältlich sind. Wer Energie sparen möchte, sollte zudem auf einen multifunktionalen Trinkwasserspender setzen, der eine getrennte Führung für gefiltertes und ungefiltertes Wasser verfügt. Weitere Tipps erhalten Interessenten auf ratgeberzentrale.de.

Quelle: ratgeberzentrale.de
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Studie: Kaufen ist günstiger als mieten

In Deutschland war es 2021 günstiger, Wohneigentum zu kaufen als zu mieten. Das geht aus dem Accentro-Wohnkostenreport 2022 hervor. Gegenüber 2020 ist der Kostenvorteil der Nutzung einer Eigentumswohnung gegenüber einer vergleichbaren Mietwohnung laut Accentro um etwa drei Prozent gestiegen. In fast allen (399/401) der untersuchten deutschen Landkreise und kreisfreien Städte mussten Eigentümer demnach weniger zahlen als Mieter. Während Neuvertrags-Mieter etwa 10,30 Euro pro Quadratmeter bezahlen mussten, waren es bei Eigentümern von vergleichbaren Wohnungen nur 4,21 Euro pro Quadratmeter.

„Gemäß unserem Accentro-Wohnkostenreport 2022 war das vergangene Jahr ein sehr gutes für Wohnungskäufer. Die Kostenvorteile für Selbstnutzer sind, wenn auch moderat, weiter gestiegen und liegen bei beinahe 60 Prozent, das ist gewaltig. Angesichts der hohen Immobilienpreise und steigenden Mieten ist Wohneigentum immer noch die beste Form der privaten Altersvorsorge“, erläutert Lars Schriewer, Vorstand der Accentro Real Estate AG.

Der Accentro-Wohnkostenreport wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erstellt. Er ist bereits zum siebten Mal erschienen. Für den Vergleich zwischen Eigentümern und Vermietern berücksichtigt das IW verschiedene Faktoren wie etwa die Nettokaltmieten sowie die Selbstnutzerkosten. Die Selbstnutzerkosten setzen sich zusammen aus dem Kaufpreis, den Erwerbsnebenkosten, den Hypothekenzinsen und den entgangenen Zinsen (Opportunitätszinsen) auf das Eigenkapital sowie den Instandsetzungskosten. Auch die Wertminderung (Wertverzehr) wird berücksichtigt.

Quelle und weitere Informationen: accentro.de
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Bau: Baustahl, Bitumen und Ziegelsteine fehlen

Laut „ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“ hat die Materialknappheit auf Baustellen ihren Höchststand seit 1991 erreicht. So beklagten im Mai 56,6 Prozent der Unternehmen aus dem Hochbau Materialknappheit, im Tiefbau waren es 44,8 Prozent der Unternehmen. Zurückzuführen sei die Materialknappheit besonders auf den Ukraine-Krieg.

Den Unternehmen fehle es zurzeit besonders Baustahl und Bitumen. Auch Ziegelsteine seien schwer zu bekommen. Aufgrund der Materialknappheit kommt es zu höheren Preisen. Diese geben die Unternehmen an die Bauherren weiter. Das ifo-Institut hat auch herausgefunden, dass es aufgrund von steigenden Baupreisen und höheren Finanzierungszinsen dazu kommt, dass ersten Projekte unrentabel werden. 13,4 Prozent der Hochbauer berichteten im Mai berichteten von Stornierungen (April: 7,5 Prozent). Im Tiefbau waren es 8,8 Prozent (April: 9,3 Prozent). Dennoch seien die Auftragsbücher prall gefüllt.

„Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine haben sich die Lieferprobleme bei Baustoffen drastisch verschärft. Die Materialpreise legen infolge der Knappheit und höheren Energiekosten weiter zu. Aufgrund der steigenden Baukosten und der höheren Zinsen kommt es nun besonders im Wohnungsbau vermehrt zu Auftragsstornierungen“, so Felix Leiss vom ifo-Institut.

Quelle: ifo.de
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Energie sparen: Tipps für Privatpersonen

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert Privatpersonen in einer vierteiligen Serie darüber, wie sie Energie sparen können. In Teil 1 erfahren Verbraucher, wie sie das „Heizen optimieren“ können. Teil 2 handelt davon, wie durch „Kostengünstige Maßnahmen in Eigenleistung“ Energie gespart werden kann. In Teil 3 erfahren Privatpersonen mehr dazu, wie sich „Warmwasser sparen“ lässt. Teil 4 informiert darüber, wie Privatpersonen ihren „Stromverbrauch senken“ können.

Um das Heizen zu optimieren, rät die Verbraucherzentrale unter anderem dazu, das Thermostatventil zu regulieren. Senken Privatpersonen die Raumtemperatur beispielsweise von 24 auf 20 Grad Celsius, sinke der Verbrauch um etwa 20 Prozent. Außerdem lässt sich auch mittels einer Heizungsregelung der Verbrauch senken. Zudem kann durch Maßnahmen in Eigenleistung wie das Dämmen der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke, das Ersetzen alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen sowie das Abdichten von Fenstern und Türen Energie gespart werden.

Privatpersonen können zudem im Hinblick aufs Wasser Energie sparen, etwa, indem sie kälter und kürzer duschen sowie wassersparende Duschköpfe mit einem Wasserdurchfluss von weniger als neun Litern pro Minute verwenden. Der Stromverbrauch lässt sich reduzieren, indem beispielsweise das W-LAN nur angeschaltet wird, wenn es benötigt wird. Bei der Beleuchtung sollten Privatpersonen auf LED setzen. Außerdem lässt sich durch die Nutzung des jeweils sparsamsten Geräts Energie sparen: „Smartphones verbrauchen weniger Strom als Tablets. Tablets verbrauchen weniger Strom als Notebooks. Und Notebooks verbrauchen weniger Strom als Desktop-PCs“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Grundsicherung bei Immobilieneigentümern

Haben Eigentümer einer Immobilie ein Anrecht auf Harzt-IV-Leistungen? Darüber entscheidet die Größe der Immobilie und die Anzahl der Bewohner, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun entschied (1 BvL 12/20). Denn „Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, [sollen] nur in Fällen in Anspruch genommen werden [können], in denen aktuell Bedürftigkeit vorliegt“, so das BVerfG.

Im vorliegenden Fall beantragte eine Frau Grundsicherung. Gemeinsam mit ihrem Mann und ihren sechs Kindern lebte sie in einem rund 140 Quadratmeter großen Haus. Das letzte Kind zog vor neun Jahren aus. Das Jobcenter lehnte den Antrag auf Grundsicherung ab. Grund dafür war, dass der Ehemann der Klägerin Eigentümer eines Hauses sei und damit Vermögen besitze, das den für die Klägerin und ihn maßgeblichen Freibetrag übersteige. Zurecht, wie das BVerfG fand. Denn für zwei Personen sei eine Hausgröße von maximal 90 Quadratmetern angemessen.

Das BVerfG weist darauf hin, dass selbst genutztes Wohneigentum bei einem Bezug von Grundsicherungsleistungen nur geschützt ist, wenn es eine „angemessene Größe“ hat. Der Argumentation des Sozialgerichtes, dass Eltern schlechter gestellt werden, weil sie in der Vergangenheit Kinder betreuen und für diese über mehr Wohnraum verfügen mussten, folgt das BVerfG somit nicht. „[…] Den Betroffenen [werden] hier nicht Leistungen verwehrt, die sie zur Existenzsicherung benötigten. Denn sie verfügen über Wohneigentum, das sie einsetzen und damit ihren Bedarf selbst sichern können.“ In diesem Fall bedeutet das, dass die Familie ihr Haus verkaufen müsste, bevor Grundsicherungsleistungen bezogen werden können.

Quellen: bundesverfassungsgericht.de/tagesschau.de
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Architektur: Virtuelle Führung im ZVE

Bei einer virtuellen Führung erhalten Besucher Einblicke in die Architektur des Zentrums für Virtuelles Engineering ZVE des Fraunhofer IAO in Stuttgart an der Nobelstraße 12. Bei der Führung am Freitag, 21. Oktober, 10.30 bis 12 Uhr, erfahren sie unter anderem mehr über die arbeitswissenschaftlichen und energetischen Überlegungen, die dem Bau zugrunde liegen.

Außerdem wird auch beleuchtet, wie der Labor- und Bürobau eine Arbeitsumgebung zur Förderung von Produktivität und Effektivität einerseits sowie Kreativität andererseits miteinander vereint. Darüber hinaus erfahren Interessenten, wie Aspekte der Architektur, der Innengestaltung sowie der Effizienz und der Nachhaltigkeit im Gebäude miteinander kombiniert werden.

Die kostenlose Führung ist Teil der Veranstaltungsreihe „Mitten drin – Laborwelten als 360°-Erlebnis“ und wird von Wissenschaftlern des Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart durchgeführt. Für die Führung ist eine Anmeldung unter crm-portal.iao.fraunhofer.de/eventonline/event.aspx?contextId=A0360307D0153C49127DF90C55AA7FE4&event=0xFA3EC278BAD64E41AD859ADDB94A1AF3 erforderlich.

Quelle und weiter Informationen: iao.fraunhofer.de/idw-online.de
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Report: Life-Science-Immobilien im Fokus

Im Life-Science-Report von Cushman & Walkfield wird die aktuelle Situation von sogenannten Life-Sciene-Immobilien behandelt, die Produktions-, Labor- und Büroflächen miteinander vereinen. Laut Cushman & Walkfield können bei Life-Science-Immobilien mit Büroflächenanteil Renditen zwischen 4 und 4,5 Prozent erzielt werden, während sich diese für klassische Büroimmobilien auf 2,5 bis 2,8 Prozent beliefen.

„Aufgrund der guten Wachstumsaussichten gerät Life Science immer stärker in den Fokus der Immobilieninvestoren und das trotz des limitierten Angebots“, erläutert Alexander Kropf, Head of Capital Markets Germany bei Cushman & Wakefield. Besonders in Metropolregionen wie München, Berlin, Hamburg und das Rhein-Main-Gebiet, aber auch in Städten wie Heidelberg, Tübingen und Freiburg liegen sogenannte Life-Science-Cluster.

Im Life-Science-Report erhalten Interessenten unter anderem weiterführende Informationen zu den Besonderheiten an den Märkten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München sowie in der Region Rhein-Neckar. So erhalten sie beispielsweise Auskunft über bedeutende Life-Sciene-Unternehmen am Standort, zur Anzahl der Beschäftigten im Life-Science-Sektor sowie zur Anzahl der Studierenden in Life-Science-Fächern am Hochschulstandort. Der Life-Science-Report kann kostenlos unter cushmanwakefield.com/de-de/germany/insights/life-science-report heruntergeladen werden.

Quelle: cushmanwakefield.com
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Hausbau: Prüfzertifikate bei Baustoffen können laut VPB für mehr Nachhaltigkeit sorgen

Bauherren, die Wert auf Nachhaltigkeit legen, sollten bei Baustoffen auf Prüfzertifikate achten. Dazu rät der Verband der Privaten Bauherren (VPB). Mit geprüftem Recycling-Beton etwa ließen sich Kiesabbau und Kohlendioxid-Emissionen wirksam verringern. Einen Beitrag zur Nachhaltigkeit können Bauherren laut VPB auch leisten, wenn sie darauf achten, dass möglichst wenige unterschiedliche und gut trennbare Materialien beim Bau eingesetzt werden.

Nachhaltigkeit beim Bauen beginnt laut VPB bereits in der frühen Planungsphase. Laut VPB-Bauherrenberater Reimund Stewen ist dabei die Betrachtung der Ökobilanzen der Baustoffe unabdingbar. „Drei wichtige Fragen sind entscheidend: Was ist zur Herstellung des Baustoffes erforderlich? Was wird dabei freigesetzt? Wie ist der Baustoff recycelbar?“, so Reimund Stewen.

Bauherren, die mehr zum Thema erfahren möchten, werden im VPB-Leitfaden „Nachhaltig bauen – für die Zukunft planen“ fündig. Dieser kostet 5 Euro (3 Euro für VPB-Mitglieder) zuzüglich 2 Euro Versand. Er kann über die Seite vpb.de/shop.php bestellt werden. Dort finden Bauherren zudem auch weitere Ratgeber wie beispielsweise Studien zum Bauvertragsrecht.

Quelle und weitere Informationen: vpb.de
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Energieeffizienz: Nachrüsten bei Eigentümerwechsel

Eigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen oder erben, müssen energetische Standards umsetzen. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Welche Anforderungen für die Wohngebäude im Hinblick auf die Energieeffizienz gilt, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Laut Energieberatung muss die Immobilie die Anforderungen des GEG innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

So müssen beispielsweise Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden. Zudem müssen Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Außerdem muss die oberste Geschossdecke nachträglich gedämmt werden, wenn dort bislang ein Wärmeschutz fehlt. Kommen Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, drohen laut Energieberatung nicht nur Bußgelder, sondern es müsse auch mit einem hohen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser gerechnet werden.

Für die energetische Sanierungsmaßnahmen, die umgesetzt werden müssen, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten wie beispielweise vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wer sich über die Fördermöglichkeiten informieren oder eine Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen möchte, erhält auf der Seite verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/ weitere Informationen.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: OLG stärkt Rechte von Bauherren

Bauherren sind nicht dazu verpflichtet, Handwerksunternehmen eine sogenannte Bauhandwerkersicherung zu stellen. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht OLG (OLG) Zweibrücken entschieden (Az. 2 O 315/19). Im vorliegenden Fall war es zwischen einem Bauherren-Ehepaar und einem Handwerksunternehmen zum Streit über die Qualität der erbrachten Bauleistungen gekommen. Das Bauherren-Ehepaar verweigerte daraufhin die Zahlung des Restbetrags von 8.000 Euro.

Dies wollte das Bauunternehmen nicht auf sich sitzen lassen und forderte eine Sicherheitsleistung wie eine Bankbürgschaft für die ausstehende Summe. Auch dies lehnte das Bauherren-Ehepaar ab. Das Bauunternehmen zog daraufhin vor das Landgericht (LG) Landau und bekam Recht. Das LG Landau forderte das Bauherren-Ehepaar zum Abschluss einer Bauhandwerkerversicherung auf. Dagegen wiederum ging das Bauherren-Ehepaar in Berufung. Mit Erfolg.

Laut OLG besteht der Anspruch des Handwerksunternehmens nicht, weil es sich hier um einen Verbraucherbauvertrag handelt. In der Rechtsprechung gebe es zwar bislang keine Einigkeit darüber, ob ein Verbraucherbauvertrag auch die Vergabe von Aufträgen an verschiedene Bauunternehmer umfasst. Allerdings könne es keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmer alle Leistungen aus einer Hand erbringe oder die Bauherren die Leistungen einzeln vergeben würden. Zudem könnten Bauträger die Verbraucherschutzvorschriften ansonsten durch Herausnahme einzelner Leistungen umgehen. Das OLG ließ die Revision zu, die auch eingelegt wurde. Somit landet der Fall jetzt beim Bundesgerichtshof.

Quelle: olgzw.justiz.rlp.de/AZ: 2 O 315/19
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