Wärmewende: Leitfaden für Kommunen und Quartiersmanager

Um die Wärmewende in Städten schneller voranzubringen, empfehlen Energieexperten des Projekts „Urbane Wärmewende“ vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (IÖR) einen Maßnahmenmix: Städte sollten eine räumliche Wärmeplanung entwickeln und alle nachhaltigen Wärmepotenziale wie etwa Abwasserwärme erschließen. Zudem sollten sie die Fernwärme ausbauen, Quartierswärmenetze bilden – vor allem rund um öffentliche Gebäude – und faire energetische Sanierungen in Milieuschutzgebieten unterstützen.

Die Energieexperten nahmen bei ihrem Forschungsvorhaben Berlin genauer unter die Lupe. Laut der Energieexperten hängt die Hauptstadt im Wärmebereich noch zu zwei Dritteln von Erdgas, zu 17 Prozent von Heizöl und zu fünf Prozent von Kohle ab. „Berlin steht bei der Wärmewende vor Herausforderungen, die auch andere Städte kennen: Steigende Mieten schüren Angst vor teuren Sanierungsprojekten, der Wandel kommt trotz Fördertöpfen noch nicht in den Quartieren an und Technologien wie die Nutzung der Abwasserwärme kommen nur langsam in die Umsetzung“, erklärt Projektleiterin Dr. Elisa Dunkelberg vom IÖW.

Doch laut der Energieexperten lohnen sich energetische Sanierungen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgeht, lohnen sich auch für Mieter. Die Warmmiete bliebe durch diese nach Berechnungen der Energieexperten sogar stabil oder könne sogar sinken, wenn die Vermieter entsprechende Fördermittel nutzen und die Modernisierungskosten fair umlegen. Gerade in Milieuschutzgebieten sollten Kommunen daher ambitionierte Sanierungen stärker als bislang ermöglichen. Die Energieexperten haben dazu für Kommunen und Quartiersmanager unter anderem einen erstellt. Diesen können sich Interessenten unter urbane-waermewende.de/publikationen-1 herunterladen.

Quelle und weitere Informationen: ioew.de
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Grundsteuerreform: Immobilieneigentümer müssen Feststellungserklärung abgeben

Immobilieneigentümer müssen zwischen Freitag, 1. Juli 2022, und Montag, 31. Oktober 2022, eine Feststellungserklärung abgeben. Grund dafür ist die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt und durch die rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Laut Bundesfinanzministerium müssen Grundstückseigentümer von Wohngrundstücken ihrem Finanzamt Informationen zur Lage des Grundstücks, zur Grundstücksfläche, zum Bodenrichtwert, zur Gebäudeart, zur Wohnfläche sowie zum Baujahr des Gebäudes mitteilen. Die Feststellungserklärung kann ab dem 1. Juli 2022 über die Steuerplattform ELSTER eingereicht werden.

Zur Grundsteuerreform kommt es, weil die bisherige Grundsteuer auf jahrzehntealten Grundstückswerten basiert. Die Grundstücke im Westen werden nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt, im Osten nach ihrem Wert im Jahr 1935. Anhand dieser Werte wird der Hebesatz und somit auch die Grundsteuer ermittelt. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen der Grundstückswerte kommt es allerdings zu steuerlichen Ungleichbehandlungen von Objekten, die miteinander vergleichbar sind. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 sind diese bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer daher verfassungswidrig.

Die Grundsteuer bildet für Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle, zum Beispiel für Schul- und Straßensanierungen, den Bau von Spielplätzen und um ihren Bürgern Feuerwehr sowie Krankenhäuser vorhalten zu können. Die Höhe der Grundsteuer wird nicht einheitlich festgelegt, sondern ist von Gemeinde zu Gemeinde aufgrund des Hebesatzes unterschiedlich. Aus dem Grundsteuerranking von Haus & Grund geht hervor, dass es in den größten deutschen Städten erhebliche Unterschiede bei der Grundsteuer B gibt: Während der Hebesatz in Gütersloh 381 Prozent beträgt (Platz 1; Jahresgrundsteuer: 323 Euro), sind es in Witten 910 Prozent (Platz 100; Jahresgrundsteuer: 771 Euro pro Jahr).

Quellen: bundesverfassungsgericht.de/1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14/iwkoeln.de/bundesfinanzministerium.de/rsw.beck.de/mdr.de
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Kaufentscheidung: Möbel gemeinsam aussuchen

Wer ein neues Sofa, einen neuen Schrank oder einen neuen Tisch sucht, sollte zum Shoppen im Möbelhaus nach Möglichkeit Familienmitglieder oder Freunde mitnehmen. Dazu rät die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) aus Fürth. „Fast jeder […] hat treue Berater, die ihm Sicherheit geben, die ehrlich sind und das alltägliche Leben begleiten. Sie helfen dabei, eine gute Kaufentscheidung zu treffen“, so DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.

Shoppen mache zusammen nicht nur mehr Spaß, sondern die Möbel können gemeinsam auch genauer unter die Lupe genommen werden. Die DGM rät dazu, die Möbel entsprechend zu testen. Beim Sofa könne so der Sitz- und Liegekomfort geprüft werden, bei Schränken sollten Türen und Schubladen mehrfach geöffnet werden und bei Tischen sollte untersucht werden, ob diese wackeln.

Die Kunden können die Wertigkeit von Möbeln laut DGM aber nicht nur persönlich prüfen, sondern auch anhand von Gütesiegeln wie dem „Goldene M“. Dieses RAL-Gütezeichen basiert laut DGM auf strengen Güte- und Prüfbestimmungen und gilt als strengster Nachweis über Möbelqualität in Europa – bei Möbeln für das Wohnzimmer, das Bad oder die Küche ebenso wie bei Büro-, Garten- oder Kinderzimmermöbeln.

Quelle und weitere Informationen: dgm-moebel.de
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Wohnbarometer: Angebotspreise für Immobilien gestiegen

Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen haben sich im 1. Quartal 2022 verteuert. Das geht aus dem Wohnbarometer zur Kaufpreisentwicklung in Deutschland hervor, dass von der Online-Plattform ImmoSout24 regelmäßig veröffentlicht wird. Im Wohnbarometer werden die Angebotspreise aus dem 4. Quartal 2021 mit denen aus dem 1. Quartal 2022 verglichen. Dabei werdend den Objekten verschiedene Kriterien zugrundegelegt. Das betrachtete Einfamilienhaus hat laut Immoscout 24 so beispielsweise eine Wohnfläche von 140 und einen Grundstücksanteil von 600 Quadratmetern.

Wohnungen im Bestand sind aktuell für 2.755 Euro pro Quadratmeter zu haben und haben sich im Vergleich zu Q4 2021 somit um 5,1 Prozent verteuert. Häuser im Bestand weisen aktuell Quadratmeterpreise von 2.970 Euro auf und haben sich um 4,6 Prozent verteuert. Für ein Neubauhaus zum Kauf müssen aktuell 3.512 Euro pro Quadratmeter aufgebracht werden – 4,5 Prozent mehr als noch im vergangenen Quartal. Neubauwohnungen zum Kauf sind aktuell für 4.010 Euro zu bekommen. Sie haben sich im Vergleich zum vergangenen Quartal somit um 3 Prozent verteuert.

ImmoScout24 rechnet mit einem weiteren Anstieg der Angebotskaufpreise für Wohnungen und Einfamilienhäuser (Bestand) von bis zu 14 Prozent innerhalb der nächsten 12 Monate. Auch die Preise für Neubauwohnungen werden laut ImmoScout24 voraussichtlich um 13 Prozent und die für Neubauhäuser um 12 Prozent anziehen. Die Prognose basiert auf der Annahme, dass die Nachfrage nach Immobilien auf hohem Niveau bleibt und dass der Krieg in der Ukraine mit entsprechenden Effekten auf Lieferketten sowie Bau- und Sanierungskosten kein baldiges Ende findet.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Hausbau: Nebenkosten müssen einkalkuliert werden

Bauherren sollten bei ihrem Vorhaben die Baunebenkosten einplanen. Darauf weist das Portal „bauen.de“ hin und führt die entsprechenden Kostenpunkte auf. Baunebenkosten fallen unter anderem im Hinblick auf den Grundstückskauf, die Finanzierung sowie für die Erschließung an. Aber auch die Kosten für den Architekten, die Vermessung, den Bauantrag, Versicherungen und entsprechende Baustellenarbeiten müssen laut „bauen.de“ eingeplant werden.

Beim Grundstückskauf beispielsweise handelt es sich bei den Baunebenkosten um die Maklergebühren, die Notar- und Grundbuchgebühren sowie die Grunderwerbsteuer. Im Hinblick auf die Finanzierung müssen Bauherren unter anderem mit Bereitstellungszinsen rechnen. Bei der Erschließung eines neuen Baugebiets müssen Bauherren anteilige Kosten einkalkulieren. Auch Jahre später oder für bereits erschlossene Grundstücke können laut Portal noch Erschließungskosten anfallen.

Diese und weitere Baunebenkosten hat „bauen.de“ in einem Rechenbeispiel für ein 150 Quadratmeter großes Haus (Wohnfläche) mit einem 600 Quadratmeter großen Grundstück in Bayern aufgeschlüsselt. Im Rechenbeispiel wird angenommen, dass für das Grundstück 200.000 Euro fällig werden, die Kosten für den Hausbau 300.000 Euro betragen und das Haus zum Großteil über einen Kredit finanziert wird. Werden nun alle Baunebenkosten hinzuaddiert, belaufen sich die Kosten für den Hausbau auf 613.395 Euro – und somit auf 113.395 Euro mehr als Bauherren vermeintlich annehmen könnten.

Quelle und weitere Informationen: bauen.de
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Solarpflicht: Energieberatung der Verbraucherzentrale berät

Seit dem 1. Mai müssen in Baden-Württemberg Häuser, die neu errichtet werden, mit Solardächer ausgestattet werden. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Bestehende Objekte müssen frühestens ab 2023 nachgerüstet werden. Diese sogenannte Solarpflicht wird dann auch in anderen Bundesländern folgen.

In Berlin und Hamburg wird der Einbau von Solaranlagen laut Energieberatung der Verbraucherzentrale bei neuen Wohnhäusern ab Januar 2023 verpflichtend. Die Pflicht wird dann auch für bestehende Häuser gelten, deren Dächer saniert werden. Die Eigentümer profitieren im Gegenzug zur Solarpflicht unter anderem von Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Wer wissen möchte, ob das Dach, der Balkon oder der Garten für eine Solaranlage geeignet ist, kann sich von den Experten der Energieberatung der Verbraucherzentrale online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter der Rufnummer 0800 – 809 802 400.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Besichtigungen nach Kauf dürfen nicht verhindert werden

In München wurden zwei Mieter vom Amtsgericht (AG München; Aktenzeichen 474 C 4123/21) nun dazu verurteilt, aus ihrer Wohnung auszuziehen und diese an die neuen Eigentümer herauszugeben. Die Mieter bewohnten seit 2005 eine 60 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung in der Maxvorstadt. Als diese verkauft werden sollte, verweigerten sie Interessenten jede Besichtigung. Dennoch fanden sich Käufer – auch ohne sich die Wohnung angesehen zu haben.

Zumindest nach dem Kauf wollten sich die neuen Eigentümer ihre neu erworbene Wohnung aber doch anschauen. Sie vereinbarten innerhalb von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine. Von diesen kam keiner zustande. Daher mahnten sie die Mieter ab und kündigten den Mietvertag danach außerordentlich. Die neuen Eigentümer (Kläger) waren der Auffassung, dass ihnen ein Besichtigungsrecht zusteht, um den Zustand der Wohnung zu bewerten zu können. Auch die finanzierende Bank müsse diese Möglichkeit haben.

Die beharrliche Weigerung stelle einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Obwohl die Mieter (die Beklagten) verschiedene Gründe wie zum Beispiel Quarantäne-Regelungen aufgrund von Corona für das Scheitern nannten, gab das AG München gab der Klage statt. Die zuständige Richterin begründete das Urteil unter andere mit dem Besichtigungsrecht aus besonderen Gründen. Zudem konnten die Beklagten ihre Verhinderungsgründe nicht beweisen, zum Beispiel anhand von Dokumenten.

Quelle: justiz.bayern.de/AG München/AZ: 474 C 4123/21
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Möbelindustrie: Podcast zum Umweltschutz

Einen Möbelpodcast, der sich auch mit Fragen des Umweltschutzes beschäftig, hat die Hartmann Möbelwerke GmbH aus Beelen ins Leben gerufen. Bislang sind die drei Folgen „Willkommen bei den Hartmanns“, „Frieden ist unser wichtigster Rohstoff“ sowie „Happy Birthday – 111 Jahre Möbel Hartmann“ über Spotify abrufbar. In der ersten Folge wird unter anderem beantwortet, warum es den Möbelpodcast gibt. In der zweiten Folge werden die Auswirkungen des Ukraine-Kriegens auf die deutsche Möbelbranche beleuchtet und in der dritten Folge dreht sich alles um die Unternehmensgeschichte.

Die Idee für den Podcast hatten die kaufmännische Leiterin und vierte Generation des Familienunternehmens, Katharina Hartmann, sowie Geschäftsführer Holger Hanhardt. Geplant ist es, einen regelmäßigen Podcast zu etablieren. Alle zwei Monate soll eine neue Podcast-Folge unter moebel-hartmann.com/podcast.html abrufbar sein.

Die Hartmann Möbelwerke setzen auf eigene Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung sowie auf einen geschlossenen Wasserkreislauf in der Produktion. Alle anfallenden Holzreste aus der Möbelfertigung werden zum Heizen der Werkshallen und Verwaltungsgebäude genutzt. Außerdem wird für jeden Baum, der in der Produktion benötigt wird, ein neuer gepflanzt – das sind rund 7.000 neue Bäume pro Jahr.

Quellen: moebelindustrie.de/moebel-hartmann.com/podcast.html
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Studie: Steigende Immobilienpreise

Eigentümer müssen aktuell rund das 71-fache ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens aufbringen, um sich eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung kaufen zu können. Zehn Jahre zuvor war es das 50-fache. Das geht aus einer Studie der Hüttig & Rompf AG hervor. Laut des Baufinanzierungsvermittlers erreichte der Quadratmeterpreis im Bundesschnitt 2021 mit 3.958 Euro ein neues Rekordhoch. 2012 waren lediglich 2.229 Euro je Quadratmeter fällig. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von 78 Prozent.

Aus der Studie geht auch hervor, dass sich die Immobiliensuche verändert hat. Immobilien werden nun nicht mehr nur in Metropolen wie Frankfurt (Main), Hamburg oder Stuttgart gesucht, sondern auch in den Speckgürteln sowie in der Umgebung. Nachgefragt werden Immobilien in A- bis D-Städten. Zu den A-Städten gehören unter anderem die drei genannten Metropolen sowie Berlin, Düsseldorf, Köln und München. Zu D-Städten zählen zum Beispiel Passau, Siegen und Wolfsburg.

„Trotz der deutlichen Steigerung der Quadratmeterpreise blieb die monatliche Belastung der Haushalte 2012 bis 2021 relativ konstant. Dies ist auf die wachsende Nachfrage nach kleineren Objekten und die günstigen Zinsen zurückzuführen“, erklärt Ditmar Rompf, Vorstandsvorsitzender der Hüttig & Rompf AG. So mussten Eigennutzer 2021 rund 23,9 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die monatliche Zins- und Tilgungsrate aufwenden. Das ist nur etwas mehr als im Jahr 2012 (21,6 Prozent).

Quelle und weitere Informationen: dgap.de/www.huettig-rompf.de/online/marktreport-2022/
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Bau: Preis für mehr Sicherheit ausgelobt

Unternehmen oder Einzelpersonen, die sicherheitstechnische Detaillösungen, innovative Produkte, Konzepte zum ergonomischen Arbeiten oder ressourcenschonende Technologien geschaffen haben, die das Arbeiten auf dem Bau und bei baunahen Dienstleistungen sicherer machen, können sich noch bis Montag, 1. August, für den EuroTest-Preis 2022 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) bewerben.

Eine Fachjury aus Mitgliedern internationaler Prüfinstitute sowie Vertretern von Hochschulen, Industrieverbänden und der BG BAU kürt die Preisträger. Der seit 2001 alle drei Jahre ausgelobte Preis wird am Dienstag, 25. Oktober, bei der der 33. Weltleitmesse für Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbaumaschinen, Baufahrzeuge und Baugeräte „bauma“ in München verliehen.

„Gefahren sollten immer direkt an der Quelle beseitigt werden. Dazu tragen technische Schutzmaßnahmen und sichere Produkte entscheidend bei. Mit unserem EuroTest-Preis fördern wir solche Innovationen und zeichnen die besten Entwicklungen für mehr Sicherheit auf den Baustellen aus“, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Quelle und weitere Informationen: bgbau.de/service/angebote/pruefung-und-zertifizierung/fachbereich-bauwesen/eurotest-preis-2022/
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