Gericht: Streit um Rauchmelder

Vermieter dürfen die Kosten für Rauchmelder nicht ohne Weiteres über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Denn die Kosten dafür seien nicht umlagefähig. Das entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 379/20). Im vorliegenden Fall installierte eine Vermieterin Rauchwarnmelder und beauftragte eine Firma mit der Wartung. Die voraussichtlich anfallenden Kosten teilte sie ihrer Mieterin mit und legte sie, anteilig der Wohnfläche, ab 2016 per Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um, und zwar unter dem Posten „Miete + Wartung Rauchmelder“. Die Mieterin klagte und bekam Recht.

Ob ein Vermieter die Rauchmelder kauft oder mietet, darf laut BGH keinen Unterschied machen. Denn, so der BGH, „das bedeutete im Ergebnis, dass dem Vermieter ein Weg eröffnet würde, auf einfache Weise […] die im Grundsatz ihm zugewiesene Belastung mit Anschaffungskosten zu umgehen“. Den Vermietern lässt der BGH aber dennoch eine andere Möglichkeit offen, die Kosten für die Rauchmelder auf ihre Mieter umzulegen. Ihnen stehe zum Beispiel „die Möglichkeit zur Verfügung, die Rauchwarnmelder zu erwerben und die Kosten hierfür im Wege einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umzulegen“.

Eine endgültige Entscheidung im aktuellen Fall gibt es allerdings noch nicht. Der BGH beanstandete Verfahrensmängel im Berufungsurteil, das es „den Anforderungen einer ausreichenden Darstellung des Streitgegenstands und seiner tatsächlichen Grundlagen nicht [genügt]“. Der Fall, bei dem es um einen monatlichen Posten von rund 10 Euro auf der Nebenkostenabrechnung geht, muss deswegen erneut vor dem Kölner Landgericht verhandelt werden.

Quelle: BGH/ VIII ZR 379/20
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Studie: Wohnen im Alter

Wie möchten die Menschen im Deutschland im Alter wohnen? Dieser Frage ist die Ipos GmbH im Auftrag der „Apotheken Umschau“ nachgegangen. Im Fokus standen dabei die sogenannten Babyboomer, also Befragte aus den Altersgruppen zwischen 50 und 64 Jahren. Dabei ist herausgekommen, dass über die Hälfte der Befragten (53 Prozent) vorstellen kann, im Alter in einem Mehrgenerationenhaus zu wohnen.

Auch andere Formen des Zusammenziehens kommen für die Befragten infrage (37 Prozent). Außerdem können sich 34 Prozent der Befragten vorstellen, einen Teil ihre Wohnung an jüngere Menschen unterzuvermieten, wenn diese für sie allein zu groß wird. 29 Prozent der Befragten wollen sich im Alter auf die Suche nach einer kleineren Wohnung begeben.

Obwohl die Mehrheit der Befragten (76 Prozent) davon ausgeht, dass die Hilfe von Familie und Nachbarn im Alter immer wichtiger wird, möchte sie im Alter möglichst lange selbstständig bleiben. 50 Prozent der Befragten würden dazu auf Smart-Home-Lösungen setzen, durch die sie beispielsweise Geräte fernsteuern können. Für die Studie wurden insgesamt 1.000 Personen ab 14 Jahren befragt, 267 davon aus der entsprechenden Altersgruppe.

Quelle: Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG/embed.presseportal.de
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Jahresabrechnung: Eigentümer sehen Verbesserungsbedarf

Eigentümer wünschen sich mehr Verständlichkeit und Transparenz im Hinblick auf ihre Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaften. Das geht aus einer Online-Umfrage des Vereins „Wohnen im Eigentum“ (WiE) hervor. Laut WiE sind die Jahresabrechnungen nur für die Hälfte der Befragten verständlich und nachvollziehbar gegliedert und aufgebaut und für nur 42 Prozent insgesamt gut verständlich. Außerdem wissen nur 51 Prozent der Befragten, wie sie ihre Jahresabrechnungen rechnerisch überprüfen können.

Der WiE wollte von den Eigentümern aber auch wissen, wie die Jahresabrechnungen für sie verständlicher werden können. 56 Prozent der Befragten geben an, dass für sie Erläuterungen, Lese- und Interpretationshilfen sowie allgemeinverständliche Begriffsbestimmungen für sie relevant wären. Außerdem erachten 86 Prozent der Befragten eine DIN-Norm für Jahresabrechnungen von Vorteil oder erforderlich.

„Die Umfrageergebnisse zeigen, dass viele Wohnungseigentümer ein sehr starkes Interesse an Verbesserungen – also Vereinfachungen, Vereinheitlichungen, Standardisierungen – bei den Jahresabrechnungen haben“, sagt Gabriele Heinrich, Vorständin bei WiE. Interessenten, die mehr über die Online-Studie erfahren möchten, können diese kostenlos über die Seite wohnen-im-eigentum.de abrufen.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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Massivholzmöbel: Die richtige Pflege

Massivholzmöbel benötigen die passende Pflege, damit sie lange schön aussehen. Darauf weist die Initiative Pro Massivholz hin. Als Oberflächenschutz kann – je nach Möbeln – entweder Öl, Lack oder Wachs verwendet werden. Sind sich die Besitzer nicht sicher, welcher Oberflächenschutz der richtige ist, sollten sie beim Hersteller nachfragen. Denn, so die Initiative Pro Massivholz, „eine falsche Pflege ist wirkungslos oder kann schlimmstenfalls sogar schaden“.

Bevor es jedoch an die Pflege geht, müssen die Massivholzmöbel zunächst gereinigt werden. Dazu eignet sich ein feuchtes Baumwolltuch. Ein Baumwolltuch kann dann ebenfalls zum Einsatz kommen, wenn die Massivholzmöbel geölt werden. Dabei sollten die Besitzer darauf achten, nicht zu viel Öl zu verwenden, damit später keine klebrigen Stellen entstehen, die das Holz nicht aufnehmen kann. Durch das Auftragen des Öls bleiben die Möbel nicht nur atmungsaktiv, sondern auch die Farbe kommt wieder zum Tragen.

Müssen Massivholzmöbel mit Wachs gepflegt werden, sollten die Besitzer den Leinölanteil in diesem beachten. „Je geringer der Leinölanteil bei dieser Behandlungsmethode ist, desto härter wird das aufgetragene Wachs und umso dauerhafter wird die Holzoberfläche geschützt“, erklärt die Initiative Pro Massivholz. Bei pflegeleichteren Möbeln, bei denen Lacke zum Einsatz kommen, kann unter anderem darauf geachtet werden, dass diese keine Lösemittel erhalten.

Quelle: moebelindustrie.de/Initiative Pro Massivholz
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Bank: Soft Landing oder Stagflation am Immobilienmarkt möglich

Laut Hamburg Commercial Bank (HCOB) stehen derzeit besonders Projektentwickler vor großen Herausforderungen. Grund dafür seien Preissteigerungen, Lieferengpässe, Bauverzögerungen und höhere Finanzierungskosten. „Wir spüren eine deutliche Zurückhaltung bei den Developern, schon jetzt werden knapp ein Drittel der Projektentwicklungen verschoben“, sagt Peter Axmann, Leiter Immobilienkunden bei der Hamburg Commercial Bank.

Aber nicht nur bei Neubauimmobilien, sondern auch bei Bestandsimmobilien werden Veränderungen sichtbar. Steigende Zinsen und stagnierende Mieten sorgen laut HCOB – wenn überhaupt – für nur noch sehr geringe Wertezuwächse. Die HCOB beschreibt auch zwei mögliche Zukunftsszenarien. Beim ersten Szenario, dem sogenannten „Soft Landing“, würden die Mieten und Preise in Deutschland aufgrund moderat steigender Zinsen und einer baldigen Erholung der Wirtschaft relativ stabil bleiben.

Beim zweiten Szenario, verbunden mit einem massiven Zinsanstieg und einer sogenannten Stagflation, einer Kombination aus wirtschaftlicher Stagnation und Inflation, wären laut HCOB Wertkorrekturen von 20 bis 30 Prozent möglich. Die aktuellen Entwicklungen führen bereits jetzt dazu, dass Banken bei der Kreditvergabe strenger werden. So werden beispielsweise die Finanzierungsstandards verschärft und Kunden müssen für Immobilieninvestitionen mehr Eigenkapital aufbringen können.

Quelle und weitere Informationen: hcob-bank.de
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Nachbarschaft: Urteil im Streit um sieben Meter hohes Kreuz

In Düsseldorf wurde eine Frau vom Landgericht dazu verurteilt, ein zirka sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten zu entfernen. Die Nachbarin der Frau hatte vor dem Amtsgericht geklagt, weil sie sich durch das Kreuz erheblich gestört fühlte und wollte, dass das Kreuz beseitigt wird. Schon dort hatte sie zwar Recht bekommen, jedoch legte die Frau gegen das Urteil Berufung ein. Allerdings gab nun auch das Landgericht der Nachbarin nun Recht.

Durch die massive Höhe werde die Wohnanlage optisch beeinträchtigt. Außerdem würde der Garten durch das Kreuz die Züge einer Gedenkstätte annehmen, meint das Landgericht. Zudem glaubte es nicht daran, dass die Nachbarin – wie von der Frau behauptet – der Aufstellung des Kreuzes zugestimmt hat.

Wie aus verschiedenen Medien hervorgeht, hatte das Kreuz für die Frau eine religiöse Bedeutung. Das Kreuz sei in Anlehnung an den 736 Meter hohen Berg Golgatha, auf dem Jesus gekreuzigt worden sein soll, nicht umsonst mit einer Höhe von 7,36 Meter errichtet worden. Das Urteil (Aktenzeichen 25 S 56/21) ist rechtskräftig.

Quellen: lg-duessdorf.nrw.de/Aktenzeichen: 25 S 56/21; wdr.de/spiegel.de
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Messe: „DACH+HOLZ International“ in Köln

Die Fachmesse „DACH+HOLZ International“ können Interessenten noch bis Freitag, 8. Juli, in Köln (Messeplatz 1) besuchen. Vor Ort präsentieren sich 300 Aussteller aus 23 Ländern. Am Mittwoch, 6. Juli, beschäftigen sich die „zukunftschwestern“ mit der Frage „Frauen im Handwerk – Warum eigentlich nicht?“ Das Programm mit verschiedenen Vorträgen und Diskussionsrunden startet ab 10 Uhr. Ein Messerundgang für Frauen beginnt um 15 Uhr; für diesen ist eine Anmeldung unter zunftschwestern.de/events/impulse/ erforderlich.

Die Zukunft des Bauens steht dann am Donnerstag, 7. Juli, im Fokus der Messe. Gesprochen wird unter anderem über die Fragen „Was kostet das Bauen in der Zukunft?“, „Moderne Gebäudetechnik: Wie können sich Betriebe autark aufstellen?“ und „Versorgungssicherheit: Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Rohstoffversorgung für die Baubranche zu sichern?“. Zudem präsentieren an diesem Tag Start-ups in 7-minütigen Pitches dem Publikum ihre Produkte.

Auch am Freitag, 8. Juli, sind die Pitches der Start-ups auf der Tagesordnung. Darüber hinaus stehen an diesem Tag unter anderem Vorträge wie „Die Zukunft der Gebäudevermessung“, „Auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft“ sowie „Energie aus der Gebäudehülle“ auf dem Programm. Das vollständige Programm können Interessenten unter dach-holz.com einsehen. Tagestickets für 19 bzw. für 24 Euro müssen vorab unter tickets.dach-holz.com erworben werden.

Quelle und weitere Informationen: dach-holz.com
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Studie: Energieeffizienz im Einzelhandel

Vermieter von Einzelhandelsimmobilien investieren nur zaghaft in Energiespaßnahmen. Zu diesem Schluss kommen die Autoren der Studie „Energieeffizienzmaßnahmen für Mieter*innen im Einzelhandel“, herausgegeben von adelphi und der Klimaschutzoffensive des Handels. Grund dafür sei ein sogenanntes Mieter-Vermieter-Dilemma. Mit diesem wird beschrieben, dass die für die Umsetzung der Maßnahmen am Gebäude verantwortlichen Vermieter nicht in diese investieren möchten. Ein Grund dafür ist, dass sie nicht direkt von den sinkenden Energiekosten profitieren.

Aus der Studie geht aber auch hervor, dass Vermieter mehr in Energieeffizienzmaßnahmen investieren würden, wenn entsprechende Anreize geschaffen werden. Zu diesen Anreizen zählen laut adelphi und Klimaschutzoffensive des Handels angepasste Förderprogramme mit höheren Steuersätzen sowie Steuervorteile. Doch die Umsetzbarkeit von verschiedenen Energieeffizienzmaßnahmen, die den Befragten vorgeschlagen wurden, scheint schon schwer: „Wir haben festgestellt, dass nur wenige der untersuchten Konzepte von allen befragten Akteur:innen befürwortet werden. Es wurde deutlich, dass das Interesse an gebäudebezogenen Energieeffizienzmaßnahmen bei Vermietenden größer ist als auf Seiten der mietenden Händlerinnen und Händler“, so Jasmin Paulus, Managerin bei adelphi.

Sie und die anderen Autorinnen und Autoren nennen in der Studie auch einige Anreize für die Vermieter, darunter sogenannte Grüne Mietverträge. Dabei handelt es sich um Mietverträge, die Mieter zu mehr Nachhaltigkeit bei der Objektnutzung und Vermieter zu mehr Nachhaltigkeit bei der Objektbewirtschaftung anhalten sollen. Die vollständige Studie steht unter adelphi.de/de/publikation/energieeffizienzma%C3%9Fnahmen-f%C3%BCr-mieterinnen-im-einzelhandel zum Download bereit.

Quelle: idw.de/adelphi.de
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Urteil: Anwohner müssen Lkw-Durchfahrt in Umweltzone hinnehmen

In Stuttgart müssen Anwohner einer Umwelt- und Lkw-Durchfahrtverbotszone die Durchfahrt von Lkw weiterhin hinnehmen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH; VI ZR 110/21). Die Anwohner hatten auf Unterlassung geklagt, weil eine Speditionsfirma „mehrmals täglich gegen das Durchfahrtsverbot verstoße“ und sie durch die Durchfahrt von Lkw von einer Gesundheitsgefährdung ausgingen. Bereits vor dem Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt und dem Landgericht Stuttgart hatte ihre Klage keinen Erfolg.

Auch der BGH meint, dass das Durchfahrtsverbot nicht dazu gedacht war, die Schadstoffkonzentration in bestimmten Straßen für die Anlieger zu reduzieren. Stattdessen sei das LKW-Durchfahrtsverbot für das gesamte Stadtgebiet angeordnet worden, „um allgemein die Luftqualität zu verbessern und der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entgegenzuwirken“.

Schon aufgrund der Größe der Verbotszone kann laut BGH nicht angenommen werden, dass die an einer beliebigen Stelle der Verbotszone durch die LKW verursachten Immissionen für jeden Anlieger innerhalb dieser Zone die unmittelbare Gefahr einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort und damit eine potentielle Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen. Daher lasse sich auch kein Personenkreis bestimmen, der durch einen Unterlassungsanspruch geschützt werden könne.

Quelle: bundesgerichtshof.de/VI ZR 110/21
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Trinkwasserspender: Tipps für den Kauf

Was Eigentümer beim Kauf eines multifunktionalen Trinkwasserspenders beachten können, schildert das Portal „ratgeberzentrale.de“. Zunächst sollten sie sich entscheiden, welche Funktionen sie benötigen. Neben multifunktionalen Trinkwasserspendern, die das Wasser ungekühlt, gekühlt und mit Kohlensäure liefern bzw. versehen können, haben einige multifunktionale Trinkwasserspender noch weitere Funktionen. Sie können dann beispielsweise auch Heißwasser liefern.

Vor dem Kauf sei es außerdem ratsam, sich über die Größe des Gerätes zu informieren. Zumeist müssen Unter-Tisch-Geräte unter der Spüle verbaut werden, sodass dort genügend Platz vorhanden sein muss. Wer sicherstellen will, dass er den multifunktionalen Trinkwasserspender leicht bedienen kann, kann auf eine Variante mit (Touch-)Display setzen. Dieses zeigt laut ratgeberzentrale.de beispielsweise an, wie die CO2-Patrone oder der Wasserfilter ausgetauscht werden muss.

Darüber hinaus sei es ratsam, dass die multifunktionalen Trinkwasserspender mit CO2-Patronen betrieben werden können, die in Supermärkten und Drogerien erhältlich sind. Wer Energie sparen möchte, sollte zudem auf einen multifunktionalen Trinkwasserspender setzen, der eine getrennte Führung für gefiltertes und ungefiltertes Wasser verfügt. Weitere Tipps erhalten Interessenten auf ratgeberzentrale.de.

Quelle: ratgeberzentrale.de
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