Urteil: Kamera darf nicht immer aufgestellt werden

Eine Wildkamera auf einem Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen. Das entschied das Amtsgericht in München (AZ: 171 C 11188/22). Damit bestätigte das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, die der Besitzerin der Kamera das Aufstellen auf ihrem Grundstück untersagt, wenn sie damit den Bereich der Nachbarin erfassen könnte oder dies den Anschein erweckt.

Obwohl die Kamera später entfernt wurde, bestätigte das Gericht die Notwendigkeit der einstweiligen Verfügung. Die Richter berücksichtigten dabei, dass die vermeintliche Überwachung bereits eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann.

Der Fall betont die Wichtigkeit, die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht von Nachbarn zu respektieren und zeigt auf, dass auch die Überwachung selbst dann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn die Kamera nicht das Nachbargrundstück filmt, aber ein solcher Eindruck entstehen kann.

Quelle: www.justiz.bayern.de/AZ: 171 C 11188/22
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Schlaf: Die Vorteile von Massivholzbetten

Die Qualität des Schlafes hängt nicht nur von täglichen Routinen ab, sondern auch von der Wahl des Bettes. Das erklärt Andreas Ruf, Geschäftsführer der Initiative Pro Massivholz. Er weist darauf hin, dass Massivholzbetten durch ihre natürlichen Eigenschaften Vorteile für den Schlafkomfort bieten können.

Denn das Massivholz gibt natürliche Inhaltsstoffe an die Raumluft ab, die Entspannung fördern und den Herzschlag regulieren können. Zusätzlich wirken Holzoberflächen antibakteriell, was das Immunsystem unterstützt.

Der Geschäftsführer empfiehlt, bei Schlafproblemen die Wahl des Bettgestells zu überdenken und sich über die Vorteile von Massivholzbetten und besonders harzreichen Hölzer wie Zirbelkiefer beraten zu lassen.

Quelle: moebelindustrie.de
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Cyberkriminalität: Herausforderung in der Immobilienbranche

Die Immobilienbranche steht vor neuen Herausforderungen durch Cyberangriffe. Das zeigt eine Studie des Unternehmens KPMG und des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Aus dieser geht hervor, dass zwar 93 Prozent der Unternehmen der Branche Cybersecurity für wichtig erachten, aber nur 51 Prozent eine entsprechende Strategie haben. Vor allem fehlt es an spezifischen Schutzmaßnahmen für Gebäudetechnik. Nur 20 Prozent der Unternehmen gaben an, Sicherheitsvorkehrungen in diesem Bereich zu treffen.

Die Studienergebnisse zeigen laut ZIA, dass Cybersecurity wichtig ist, um die digitale Infrastruktur zu schützen. Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des ZIA, Aygül Özkan, weist darauf hin, dass die aktive Beteiligung der Führungsebene unerlässlich ist, um das gesamte Unternehmen widerstandsfähig gegen Cyberkriminalität aufzustellen.

Aygül Özkan hebt außerdem hervor, dass der Faktor Mensch als potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe nicht vernachlässigt werden darf. Eine umfassende Risikoaufklärung und regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden seien daher von großer Bedeutung, um die Sicherheit zu erhöhen.Quelle und weitere Informationen: zia-deutschland.de
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Blog: „Wohnen und Finanzieren“

Zu Themen wie Bauen, Kaufen, Sanieren und Finanzieren erhalten Interessenten auf dem Blog „Wohnen und Finanzieren“ Informationen. Der Blog richtet sich an Bauherren und Käufer mit Immobilienvorhaben. Sie werden durch regelmäßig aktualisierte Artikel, Ratschläge und Fallstudien auf dem Laufenden gehalten.

Das Hauptziel des Blogs ist es, den Bauherren und Käufern eine klare Orientierung in der vielschichtigen Welt der Immobilien zu bieten. Sie erhalten Antworten auf häufige Fragen und komplexe Themen werden einfach erklärt. Das umfasst beispielsweise die Funktionsweise von Baufinanzierungen, Zinsbindungsfristen und Strategien, um eine Finanzierungslösung für individuelle Anforderungen zu finden.

Zudem erhalten Interessenten Ratschläge zu Themen wie Bauvorbereitungen, Immobilienkauf, Renovierungsmethoden und Finanzierungsmöglichkeiten, um ein umfassendes Verständnis für alle Aspekte des Wohnens zu bekommen. Der Blog wird von einem Team mit Erfahrung auf den Gebieten Immobilien, Bau, Finanzen und Sanierung betrieben.

Quellen: openpr.de/wohnen-und-finanzieren.de
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Energiesparen: Diese Änderungen gelten 2024

Ab 2024 treten Änderungen im Bereich des Energiesparens in Kraft. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Eine wesentliche Neuerung ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installieren, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Für bestehende Gebäude außerhalb von Neubaugebieten oder bei einem Heizungsaustausch gelten gestaffelte Fristen bekommen die Einwohner etwas mehr Zeit – in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Die Pflicht greift allerdings schneller, wenn der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes vor Ort bereits beschlossen worden ist.

Die Neuerungen im GEG beinhalten verschiedene Optionen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Gas- oder Ölheizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl sowie Kombinationen aus Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, müssen jedoch ab 2029 einen gewissen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.

Die Förderungen für Heizungsaustausche und Sanierungen werden erhöht, einschließlich eines „Speedbonus“ für schnell umgesetzte Projekte und spezieller Boni für einkommensschwache Haushalte. Ab März 2024 gelten auch höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Weitere Änderungen umfassen unter anderem die steigenden CO2-Preise, die zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen. Eine Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 erhöht den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro kWh. Weitere Änderungen finden Interessenten auf: verbraucherzentrale-energieberatung.de.Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Grundbuch: Keine Löschung von Zwangseintragungen

Grundstückseigentümer haben nach der Löschung rechtmäßiger Zwangseintragungen keinen Anspruch auf eine Umschreibung der Grundbuch-Eintragungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, AZ: V ZB 17/22) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümerin vom Grundbuchamt gefordert, neue Wohnungsgrundbuchblätter anzulegen, aus denen die gelöschten Eintragungen nicht mehr ersichtlich wären. Da die gelöschten Eintragungen im Grundbuch lediglich markiert, aber nicht entfernt werden, sind sie immer noch ersichtlich. Dagegen wollte die Eigentümerin vorgehen.

Der BGH urteilte jedoch, dass weder aus der Grundbuchverfügung noch aus Datenschutzregelungen ein Umschreibungsanspruch abzuleiten ist. Die geforderte Umschreibung würde die Übersichtlichkeit und Funktionsfähigkeit des Grundbuchs nicht wesentlich verbessern. Zudem ist eine Entfernung der Eintragungen aus dem Grundbuch nicht vorgesehen und es sei nicht praktikabel, bei jeder gelöschten Zwangseintragung ein neues Grundbuchblatt anzulegen und das alte zu schließen. Bestehe ein berechtigtes Interesse, könne zudem auch in ein geschlossenes Grundbuchblatt Einsicht genommen werden.

Die Entscheidung betont das öffentliche Interesse an der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs. Der BGH erkannte an, dass die Verweigerung der Umschreibung die informationelle Selbstbestimmung der Eigentümerin berührt, sah aber darin keine Grundrechtsverletzung. Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Grundbuchsystems und die zuverlässige Dokumentation der Rechtsverhältnisse an Grundstücken rechtfertigten diese Entscheidung.Quelle: bundesgerichtshof.de/AZ: V ZB 17/22
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Küchentrends 2024: Modern, natürlich und nachhaltig

Die Küchen des Jahres 2024 bieten eine Vielzahl an optischen, haptischen sowie funktionalen Neuerungen. Laut Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK) zeichnen sich diese Küchen durch ihre Kombination aus natürlichen und technischen Elementen, Flexibilität und Stabilität sowie Nachhaltigkeit und Innovation aus. Sie bieten eine harmonische Mischung aus Authentizität und High-Tech, die sowohl für ästhetische Anziehung als auch für funktionale Vielfalt steht.

Im Trend liegen echte und nachgebildete Materialien wie Holz, kombiniert mit neuen Farbpaletten, Oberflächen und Lichtdesigns. Besondere Aufmerksamkeit erhalten vertikale Rillen- und Lamellen-Designs, die neben ihrer Optik auch haptische Erlebnisse bieten. Ebenso gefragt sind seidenmatte Oberflächen mit Antifingerprint-Eigenschaften, die zugleich robust und nachhaltig sind. Die Farbpalette für 2024 umfasst sowohl dezente als auch kräftigere Farbtöne, von Pastelltönen bis zu erdigen Farben und angesagten Metallic-Oberflächen in Bronze. Diese Farbvielfalt ermöglicht individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, abhängig vom persönlichen Geschmack und Einrichtungsstil.

Zu den technischen Highlights gehören blendfreie Beleuchtungskonzepte und illuminierte Design-Regalsysteme, die den Wohncharakter der Küchen betonen. Hinzu kommen hochwertige Innenausstattungen und innovative Einbaugeräte mit smarten Funktionen und KI-Einsatz. Diese tragen nicht nur zum Komfort bei, sondern sind auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten attraktiv.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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Immobilienkauf: Trotz sinkender Preise teurer als Mieten

Obwohl die Immobilienpreise im zweiten Quartal 2023 einen historischen Rückgang von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten, bleibt der Kauf einer Immobilie finanziell unerschwinglicher als die Miete. Selbst bei einem weiteren Anstieg der Mieten um 20 Prozent sei der Immobilienkauf aufgrund der hohen Kreditzinsen eine weniger attraktive Option als die Miete. Das geht aus einer Studie der Kreditversicherungsgruppe Allianz Trade hervor.Der Wohnungsmarkt werde zunehmend von steigenden Mieten und realen Lohnverlusten geprägt. Die derzeitige Inflation und der Anstieg der Zinsen haben Bauprojekte stark verteuert, was zu einem deutlichen Rückgang der Baugenehmigungen führe. Eine fast ein Drittel geringere Anzahl an Baugenehmigungen für Wohnungen im August 2023 im Vergleich zum Vorjahr spiegele die zunehmende Wohnungsknappheit wider. Die schlechte Auftragslage betreffe vor allem mittelständischer Subunternehmer. Sie können die Preise für ihre Produkte oder Dienstleistungen nicht so stark erhöhen oder senken wie große Unternehmen (sogenannte Preissetzungsmacht) und geraten durch mangelnde Aufträge unter Druck.

Aus der Studie geht auch hervor, dass die Insolvenzen im deutschen Bau- und Immobiliensektor bis August 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent gestiegen sind. Das mache einen Anteil von 21 Prozent aller Insolvenzen in Deutschland aus. Dieser Trend zeichne sich durch einen Rückgang an Baugenehmigungen und zahlreiche Baustopps aufgrund hoher Zinsen und Materialkosten ab.Quelle und weitere Informationen: allianz-trade.de
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Baugesetzbuch: Neue Regelungen zur Vereinfachung von Bebauungsplänen

Wichtige Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB), die wesentlich zur Rechtsklarheit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich beitragen, hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Einführung des Paragrafen 215a des Baugesetzbuches (BauGB), einer „Reparaturvorschrift“, die den bisherigen § 13b BauGB ersetzt. Dieser Schritt folgt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den § 13b für rechtswidrig erklärte. Diese Entscheidung hatte in vielen Gemeinden zu Unsicherheit geführt, insbesondere in Bezug auf laufende und fehlerhafte Planverfahren.

Mit der neuen Vorschrift des § 215a BauGB müssen Gemeinden nun eine umweltrechtliche Vorprüfung durchführen. Diese Vorprüfung dient der Feststellung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen. Nur wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, ist eine vollständige Umweltprüfung erforderlich. Die anderen Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens, wie der Verzicht auf frühe öffentliche Beteiligung, bleiben bestehen. Ziel dieser Neuregelung ist es, den Mehraufwand für betroffene Gemeinden unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben möglichst gering zu halten.

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten, jedoch können sich die Gemeinden bereits im Vorfeld an den neuen Regelungen orientieren. Der § 215a BauGB löst den bisherigen § 13b BauGB ab, der aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode klarstellend aufgehoben wird. Diese Anpassung stellt einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung und Rechtsklarheit im Bereich der Bebauungspläne im Außenbereich dar.

Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de
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Energieeffizienz steigert Immobilienwerte deutlich

Immobilien mit hoher Energieeffizienz erzielen 2023 bis zu 33 Prozent höhere Marktpreise im Vergleich zu Objekten mit geringer Effizienz. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für energetisch sanierte Häuser. Das geht aus einer Studie von ImmobilienScout24 hervor, durchgeführt im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG). Der durchschnittliche Wertvorteil von energieeffizienten Immobilien liegt aktuell bei etwa 20 Prozent liegt, eine leichte Abnahme gegenüber den Vorjahren (2021/2022: 22 Prozent und 2020/2021: 23 Prozent). Besonders hervorzuheben ist, dass Immobilien in Ostdeutschland im Durchschnitt energetisch besser aufgestellt sind als jene in Westdeutschland.

Die Studie, die dritte ihrer Art in aufeinanderfolgenden Jahren, basiert auf der Analyse von über 250.000 Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Sie vergleicht diese Objekte hinsichtlich Region und Baualtersklasse. Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) fasst die Ergebnisse zusammen: „Der Trend zur Wertsteigerung von Gebäuden mit hohen Energieeffizienzstandards verstetigt sich in Deutschland immer weiter.“ Er hebt hervor, dass die energetische Sanierungsquote in Deutschland insgesamt gering ist, wobei in den alten Bundesländern ein größerer Nachholbedarf besteht als in den neuen. Dies sei vorwiegend auf die Sanierungswelle nach der deutschen Wiedervereinigung in Ostdeutschland zurückzuführen.

In der Studie werden die vielfältigen Vorteile von energieeffizienten Maßnahmen wie Dämmung und Fenstertausch unterstrichen. Durch die Maßnahmen lasse sich nicht nur den Energieverbrauch reduzieren, sondern auch nachhaltig die Attraktivität einer Immobilie steigern. Darüber hinaus spielen moderne, energieeffiziente Gebäude eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele, da der Gebäudesektor seine Einsparziele in den vergangenen Jahren nicht erreicht hat.Quelle: buveg.de
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