Trends: Schlafqualität, Outdoor-Living und Nachhaltigkeit

2024 liegt der Fokus bei den Do-it-yourself- und Wohntrends unter anderem auf der Gestaltung von Schlafräumen. Die Verwendung beruhigender Farbtöne und lichtundurchlässiger Rollos trage dazu bei, eine optimale Schlafumgebung zu schaffen. Ziel sei es, durch gezielte Raumgestaltung einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Das teilt die Baumarkt-Handelskette Obi mit.

Auch der Trend zum Outdoor-Living bleibt bestehen. Die Gestaltung von Außenbereichen wie Gärten, Balkonen und Terrassen als erweiterte Wohnräume gewinne an Bedeutung. Hochwertige Outdoor-Möbel und -Küchen sind gefragt, um sowohl Freizeitaktivitäten als auch Arbeitsmöglichkeiten im Freien zu ermöglichen. Dieser Trend spiegelt das Bedürfnis wider, mehr Zeit im Freien zu verbringen und gleichzeitig Komfort und Stil zu genießen.

Zudem spiele die Nachhaltigkeit bei der Wohnungseinrichtung eine wesentliche Rolle. Energiesparende Maßnahmen und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Materialien stehen im Vordergrund. Dies beinhaltet sowohl die energetische Sanierung bestehender Strukturen als auch die bewusste Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Weitere Trends können Interessenten unter obi.de nachlesen.Quelle: obi.de
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Büros: Mangel an hochwertigen Flächen

Der Büroleerstand in den europäischen Kernmärkten bleibt gering, insbesondere in Städten wie Paris, Köln und Hamburg. Das teilt das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen Savills mit. Der Büroflächenumsatz in Europa sank im dritten Quartal 2023 zwar, jedoch erwartet das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen 2024 einen leichten Anstieg in Europa.

Deutsche Städte aber könnten weiterhin einen Rückgang erleben. Trotz eines leichten Anstiegs der Leerstandsquoten in deutschen Städten blieben hochwertige Büroflächen rar. Das verstärke den Wettbewerb um diese Flächen. Der Mangel an erstklassigen Büroflächen und Bauverzögerungen erhöhen den Wettbewerb und die Mietpreise, insbesondere in zentralen Lagen.

Savills erwartet, dass das Mietwachstum für erstklassige Büroflächen anhält. Ältere Bestände in peripheren Lagen müssten möglicherweise mehr Anreize bieten, wenn diese nicht umfassend saniert werden würden. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter savills.de.

Quelle: savills.de
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Baumängel: vpb gibt Tipps

Ein frühzeitiges Erkennen von und ein fachgerechter Umgang mit Baumängeln ist für private Bauherren von großer Bedeutung, um Rechte zu wahren und finanzielle Verluste zu verhindern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (vpb). Bauherren hätten mit einer Mängelrüge die Möglichkeit, die Verantwortlichen über Baumängel zu informieren und diese offiziell zu dokumentieren. Eine rechtzeitige Rüge gebe dem Unternehmer die Chance zur sofortigen Behebung.

Bis zur Bauabnahme bestehen laut vpb in der Regel jedoch keine Ansprüche wegen Mängeln. Die gesetzliche Mängelrechte entstehen erst danach. Ist nach der Bauabnahme ein Mangel vorhanden, muss der Bauherr allerdings beweisen, dass dieser schon bei Abnahme bestand. Qualifizierte Sachverständige unterstützen bei der Beurteilung und Dokumentation der Mängel und helfen bei der effektiven Kommunikation mit den Verantwortlichen.

Zusammenfassend ist die sachgemäße Mängelrüge der erste Schritt zur Mängelbeseitigung. Durch einen professionellen Umgang mit Baumängeln erhöhe sich laut vpb die Wahrscheinlichkeit, dass diese ordnungsgemäß und rechtzeitig behoben werden, was die Qualität des Bauwerks verbessert und Folgeschäden vermeidet. Für den Erfolg eines Bauprojekts seien die umfassende Dokumentation, eine sachkundige Beratung und eine klare Kommunikation zentral.

Quelle und weitere Infos: vpb.de
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Lehre: Herausragende Arbeiten gewürdigt

Der Deutsche Verband für Facility Management (gefma) verlieh Ende 2023 Förderpreise an Hochschulabsolventen für ihre Hochschulabschlussarbeiten. Laura Beck von der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel erhielt den Hauptpreis für ihre Masterarbeit über Building Information Modeling (BIM) im Facility Management („BIM@FM – Analyse der Anforderungen an BIM-Daten zur zielgerichteten Anwendung von BIM-Modellen im Facility Management“).

Ein Förderpreis in der Kategorie Personalbemessung ging für ihre Bachelorarbeit an Cosima Zickgraf von der RPTU Kaiserslautern-Landau. In der Fachkategorie „Key Account Management“ konnte Laura Huvermann von der Hochschule Ruhr West an Mühlheim an der Ruhr mit ihrer Masterarbeit überzeugen. In der Fachkategorie „Gebäudeautomation“ wurde Marco Stolle von der TH Nürnberg Georg Simon Ohm für seine Masterarbeit ausgezeichnet.

Im Projektarbeitswettbewerb überzeugte Katarzyna Zylla von der Technischen Akademie Wuppertal. Sie gewann für ihre Projektarbeit „Digitalisierung als Chance zur Bewältigung des Fachkräftemangels im Facility Management“ den Hauptpreis. Auch Andrea Gerg von der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft in München und Carola Wünsch von der KG Protektor GmbH & Co. aus Hamburg wurden für ihre herausragenden Projektarbeiten ausgezeichnet.

Quelle und weitere Informationen: gefma.de
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Urteil: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und dringt durch das Terrassendach Regenwasser ein, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Der BGH ist der Auffassung, dass dies nicht nur ein Symptom, sondern bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Mangel begründet.

Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Käufer nicht über solche Wassereintritte aufklärt, selbst wenn er die genauen Ursachen dafür nicht kennt. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Verkäufer von den Mängeln weiß und sie verschweigt.

Das Urteil stellt klar, dass bei solchen Fällen von Undichtigkeit eine Haftung des Verkäufers besteht und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.Quelle: AZ: V ZR 43/23/juris.bundesgerichtshof.de
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Deko: Neues Wohngefühl erzeugen

Wie lässt sich das Zuhause durch einfache Mittel optimieren? Auf diese Frage hat das Portal „schoener-wohnen.de“ Antworten gefunden. So können Eigentümer und Mieter zum Beispiel neue Knäufe an Möbeln anbringen, das Spülmittel in eine schönere Flasche umfüllen oder mit Zimmerpflanzen Akzente setzen.

Außerdem können auch Tischdecken einen Raum heller, edler oder fröhlicher wirken lassen. Werden Bilder an anderen Stellen aufhängt, erzeugt das ebenfalls ein neues Flair.

Auch durch den Kauf neuer Kissen kaufen, die Lackierung alte Möbel oder das Ersetzen alter Türklinken, kann laut des Portals „schoener-wohnen.de“ ein neuer Eindruck entstehen. Deko-Objekte können zudem gruppiert und beispielsweise auf einem Tablett als Einheit zusammengefasst werden.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Handwerk: ZDH-Präsident äußert sich zu Stimmungslage

In der deutschen Handwerksbranche herrscht eine fragile Stimmung. Das hebt Jörg Dittrich hervor, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Steuern, Abgaben und Dokumentationspflichten würden zu einer weltrekordverdächtigen Belastung für die Betriebe führen. Investitionen und Kreditvergaben sinken in Zeiten, in denen sie eigentlich steigen sollten. „Die Zukunftsaussichten werden in allen Bereichen schlechter“, so Jörg Dittrich.

Auch in speziellen Bereichen wie dem Sanitär-, Heizungs- und Klimasektor sei ein Rückgang des Auftragsvorlaufs zu verzeichnen. Die Diskrepanz zwischen der realen Situation und den gesteckten Transformationszielen werde immer größer.

Im Wohnungsbau und im Gewerbebau verstärke die aktuelle Verunsicherung die negative Entwicklung weiter. Nicht umgesetzte Maßnahmen und kurzfristige Entscheidungen wie die Beendigung der KfW-Förderung verschärfen die Situation. Der ZDH-Präsident rät Verbrauchern, private Investitionen jetzt zu tätigen, da aufgrund der Gesamtlage keine Preissenkungen zu erwarten seien.

Quelle und Informationen: zdh.de
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Berufswahl: Infos für angehende Bauingenieure

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie möchte Bauingenieurinnen und Bauingenieure gewinnen und wirbt auf der Seite „werde-bauigenieur.de“ für das Berufsbild. Laut des Hauptverbands spielen Bauingenieure eine zentrale Rolle in der Gestaltung und Entwicklung der modernen Welt. Sie sind verantwortlich für die Planung und den Bau von Infrastrukturen wie Straßen, Brücken, Schienennetzen, öffentlichen Gebäuden, sowie für Projekte im Bereich der Trinkwasser- und Schmutzwasserentsorgung.

Der Berufsalltag eines Bauingenieurs sei vielfältig und umfasse unterschiedlichste Projekte, von großen Infrastrukturvorhaben bis zu kleineren Bauwerken. Bauingenieure müssen dabei verschiedene Aspekte berücksichtigen, wie den Umfang des Projekts, die örtlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der Auftraggeber. Kreativität, Fingerspitzengefühl und umfassendes technisches Wissen seien unerlässlich.

Angehende Bauingenieure sollten technisches Verständnis haben, über eine handwerkliche Begabung verfügen, mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse besitzen und mit Soft Skills wie Kommunikations- und Führungsfähigkeit überzeugen. Die ständige Weiterbildung und Anpassung an neue Herausforderungen sei entscheidend in diesem dynamischen Berufsfeld. Interessenten können sich auf der Seite werde-bauigenieur.de nicht nur über Hochschulen informieren, sondern auch in Videos einen Eindruck über das Berufsbild verschaffen.

Quelle und weitere Informationen: werde-bauingenieur.de
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Heizen: Sozialleistungen auch für Menschen mit Einkommen möglich

Auch Menschen mit regulärem Einkommen können unter Umständen Sozialleistungen für hohe Heizkosten beanspruchen. Diese Hilfen sind zum einen möglich, wenn ein eigenständiger Vertrag mit einem Gasversorger abgeschlossen wurde. Zum anderen können sie auch beantragt werden, wenn die Kosten durch die Nebenkostenabrechnung mit dem Vermieter abgerechnet werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Zudem seien auch bei akuter Bedrohung durch Energieabschaltung, beispielsweise bei ausstehender Öllieferung oder drohender Stromsperre, staatliche Zuschüsse oder Darlehen möglich. Der Antrag auf Unterstützung muss schriftlich und zeitnah eingereicht werden, auch wenn er zunächst unvollständig ist.

Der Anspruch auf Sozialleistungen und die Höhe der Förderung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Höhe der Miet- und Heizkosten. Es gibt Fristen für die Antragstellung, die beachtet werden müssen.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Urteil: Kreuze in Dienstgebäuden dürfen bleiben

Die Kreuze in öffentlichen Gebäuden in Bayern dürfen hängen bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ: BVerwG10 C 3.22). Somit ist der Freistaat Bayern nicht verpflichtet, die laut Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden zu entfernen. Die Kreuze gelten als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns.

Die Kläger, Weltanschauungsgemeinschaften, hatten gegen den Kreuzerlass und dessen Umsetzung geklagt. Sie argumentierten, dies verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Staates. Das Gericht befand jedoch, dass die Kreuze keine Grundrechtsverletzung darstellen und keinen Werbeeffekt für christliche Glaubensgemeinschaften haben.

Das Gericht erklärte, das Kreuzsymbol identifiziere den Staat nicht mit christlichen Glaubenssätzen. Vielmehr symbolisiere es die bayerische Geschichte und Kultur und stehe der Offenheit gegenüber anderen Bekenntnissen nicht im Wege. Eine Empfehlung zur Entfernung der Kreuze ist rechtlich unzulässig.

Quelle und weitere Informationen: bverwg.de/AZ: BVerwG10 C 3.22
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