Schlussanträge: Airbnb muss Teil des Mietzinses in Italien wahrscheinlich einbehalten

Italien darf Immobilienvermittler wie Airbnb dazu verpflichten, Steuern von 21 Prozent auf den Mietzins einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Der freie Dienstleistungsverkehr steht weder der Pflicht zur Erhebung und Übermittlung von Informationen noch der Pflicht zur Einbehaltung von Steuern entgegen. Zu dieser Auffassung kommt der Generalanwalt Maciej Szpunar des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in seinen sogenannten Schlussanträgen.

Der Fall muss vor EuGH verhandelt werden, weil die Airbnb Ireland UC und die Airbnb Payments UK Ltd, die zum Airbnb-Konzern gehören, geklagt hatten. Grund dafür war die Einführung eines Gesetzes zum 1. Juni 2017 in Italien. Mit diesem war eine Steuerregelung für die nicht gewerbliche Kurzzeitvermietung von Immobilien eingeführt worden. Die Steuerregelung gilt für Verträge über die nicht gewerbliche Vermietung von Wohnimmobilien durch natürliche Personen für die Dauer von höchstens 30 Tagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verträge direkt mit den Mietern oder indirekt über Immobilienvermittler oder Betreiber von Internetportalen wie zum Beispiel Airbnb geschlossen werden.

Wann das Urteil des EuGH erwartet wird, steht noch nicht fest. Interessenten können die Schlussanträge des Generalanwaltes unter curia.europa.eu lesen oder sich diese auch in englischer Sprache auf audiovisual.ec.europa.eu/en/ anschauen. Bei sogenannten Schlussanträgen handelt es sich um Rechtsanträge, an die der EuGH zwar nicht gebunden ist, denen er aber in der Regel folgt. Die Schlussanträge müssen von einem Generalanwalt oder einer Generalanwältin überparteilich und unabhängig erstellt werden.

Quelle: curia.europa.eu
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Holz: IPM warnt vor Knappheit

Engpässe bei Laubholz beklagt zurzeit die Initiative Pro Massivholz (IPM). Besonders Eichenholz sei in den letzten Monaten schwer zu bekommen. Damit erschwerten sich auch die Produktionsprozesse bei Massivholzmöbeln. Große Kritik übt die IPM am Export von Holz in ferne Länder: „Die Bäume werden hierzulande geschlagen, als Rundholz nach China verschifft, dort verarbeitet und dann in Form von Leimholzplatten, Möbeln oder Parkett teils wieder zurück nach Europa geliefert“, sagte Hanhardt, Geschäftsführer der Hartmann Möbelwerke GmbH.

Weil diese Praktik aufgrund der hohen CO2-Emissionen bei der Verschiffung dem Klimaschutz entgegenstehe und die Subventionierung der Laubholzimporte durch den chinesischen Staat zu einer Wettbewerbsverzerrung führe, spricht sich die IPM für eine stärkere regionale Verarbeitung des Laubholzes aus. Auf EU-Ebene fordert sie zudem eine Kontingentierung der Laubholzexporte.

Die IPM appelliert außerdem an die Bundesregierung, sich für eine nachhaltige Waldnutzung sowie für eine stärkere Nutzung regionaler Ressourcen einzusetzen. Denn sie fürchtet Flächenstilllegungen und Einschlagsbeschränkungen in deutschen Wäldern: „Der Rohstoff Holz wird auf diese Weise immer stärker verknappt, durch die Stilllegungen werden unsere Hersteller von ihrem entscheidenden Rohstoff geradezu abgeschnitten“, so IPM-Geschäftsführer Andreas Ruf.

Quelle: IPM/moebelindustrie.de
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Studie: 25.000 Hamburger werden zu Wohnwünschen befragt

In Hamburg möchte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mehr über die Wohnbedürfnisse, Wohnsituation und die Wohnwünsche der Einwohner erfahren. Daher bekommen nun 25.000 zufällig ausgewählte Haushalte einen Fragebogen per Post zugeschickt. Darüber hinaus werden auch Interviews mit Einwohnern geführt, die von der Stadt ins Umland gezogen sind. Ziel der Untersuchungen ist es, die Hamburger Wohnungsneubaupolitik besser auf die verschiedenen Zielgruppen abzustimmen.

Außerdem erhofft sich die Behörde auch Informationen zum Wohnungsmarkt, zur Wohnungswirtschaft und zu Quartiersentwicklungen. „Wir möchten, dass das Wohnen bezahlbar bleibt, dass sich viele Menschen in Hamburg das Wohnen zu angemessenen Bedingungen leisten können und dass die neuen Wohnungen – ob freifinanziert oder öffentlich gefördert – in Funktionalität und Typologie den unterschiedlichen Lebensentwürfen der Menschen entsprechen“, so Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.

Die Untersuchungen werden wissenschaftlich durch die HafenCity Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut ALP begleitet. Laut Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind in Hamburg seit 2011 über 119.000 neue Wohnungen genehmigt und 85.000 Wohnungen fertiggestellt worden. Allerdings, so die Behörde, können sich die Wohnbedürfnisse der Einwohner ändern. Daher hofft sie bei den Untersuchungen auch auf eine rege Beteiligung.

Quelle: hamburg.de
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Bauen: FHWS erforscht Beton

Den „Digitalpreis der Vogel Stiftung Dr. Eckernkamp“ erhielt nun ein Team um Prof. Dr. Christian Fischer und die Doktorandin Hannah Drenkard von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt (FHWS). Das Team erforscht den Widerstand von Betons gegenüber Chloriden aus Tausalzen oder Meerwasser. Dabei gehen Prof. Dr. Christian Fischer und Hannah Drenkard (Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen im Labor für Werkstoffe im Bauwesen) unter anderem der Frage nach, wie neue Zemente konzipiert werden können.

Das Problem an bestehenden Zementen ist, dass der einbetonierte Stahl darin rosten kann. Grund dafür sind laut FHWS sogenannte Chloride. Diese können dazu führen, dass der natürliche Korrosionsschutz des Betons zerstört wird und das Stahl im Beton zu rosten beginnt. Die FHWS hat nun eine Methode entwickelt, mit der beispielsweise das in der Realität sehr langsame Eindringen von Tausalzen im Schnellverfahren betrachtet werden kann.

„Die bisher mehrheitlich analog und manuell geprägten Prüfverfahren zum Nachweis der Dauerhaftigkeit sollen mittels digitaler Prüf- und Auswertemethoden zuverlässiger und schneller gemacht werden. So können die auf neuen Zementen basierenden Betone beispielsweise schneller auf ihren Widerstand gegenüber schädlichen Chloriden aus Tausalzen geprüft werden“, erklärt Prof. Dr. Christian Fischer. Ziel der Untersuchungen ist es auch herauszufinden, wie Beton langlebiger werden kann und wie sich infolgedessen die CO2-Emissionen senken lassen, die bei der Herstellung entstehen.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de
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Klimawandel: Broschüre zum Schutz von Wohngebäuden bei Extremwettereignissen

Welche Maßnahmen Wohngebäude in Deutschland vor Extremwetterereignissen wie Überflutungen, Hagel und Sturm schützen können, beantwortet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart. In der Broschüre „Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften – Empfehlungen für Planende, Architektinnen und Architekten sowie Eigentümerinnen und Eigentümern“ erhalten Interessenten unter anderem einen Überblick über den vom Menschen verursachten Klimawandel und das Bauwesen sowie Handlungsempfehlungen für Liegenschaft und Gebäude.

Das BBSR weist neben bautechnischen und baukonstruktiven auch auf naturbasierte Lösungen hin, die die Wohngebäude bei Extremwettereignissen schützen können. Dazu zählen beispielsweise Dach- und Fassadenbegrünungen, aber auch Bäume und Sträucher. Pflanzen können laut BBSR nicht nur Schatten spenden und die Umgebung durch Verdunstung kühlen, sondern bei Starkregen auch Wasser speichern und zeitverzögert abgeben.

„Es gibt bereits viele kluge Ansätze für einen klimaangepassten Wohnungsbau“, sagt der Leiter der Abteilung Wohnungs- und Bauwesen im BBSR, Robert Kaltenbrunner, „die Herausforderungen liegen in der Umsetzung. Dazu gehört die Sensibilisierung von Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern. Viele schätzen die Gefahren durch Extremwetter falsch ein. Auch Planende sowie Architektinnen und Architekten sind gefordert: Sie sollten – neben dem Klimaschutz – auch die Anpassung an den Klimawandel in der Gebäudeplanung weitaus stärker als bisher mitdenken“. Die Broschüre ist kostenlos unter bbsr.bund.de abrufbar.

Quelle: bbsr.bund.de
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Entscheidung: BGH verhandelt interessanten Fall

Muss eine Eigentümergemeinschaft für die Kosten eines Leitungswasserschadens in einer einzelnen Wohnung aufkommen, wenn die Versicherung diese nur noch teilweise erstattet? Dieser Frage geht der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verhandlungstermin am Freitag, 16. September, 9 Uhr, nach. Vorab war der Fall bereits am Amtsgericht Köln (AZ: 204 C 171/19) sowie am Landgericht Köln (AZ: 29 S 146/20) gelandet.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: In einer Wohnung in Köln treten aufgrund von mangelhaften Leitungen (Kupferrohren) wiederholt Leitungswasserschäden auf. Allein 2018 beliefen sich die Kosten hierfür auf rund 85.000 Euro. Die Eigentümergemeinschaft verfügt über eine Gebäudeversicherung, die auch Leitungswasserschäden abdeckt – ohne dabei zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Bisher hat die Eigentümergemeinschaft bei einem Leitungswasserschaden ein Unternehmen mit der Beseitigung beauftragt. Die Kosten, auch für Schäden am Sondereigentum, wurden vom Gemeinschaftskonto gezahlt.

Aufgrund der Schadenshäufigkeit verlangt die Versicherung nun aber eine Selbstbeteiligung von 7.500 Euro. Bei einem Wasserschaden müssten daher alle Eigentümer tief in die Tasche greifen. Dagegen hat nun die Eigentümerin einer Einheit geklagt, in der bislang keine Wasserschäden aufgetreten sind. Sie möchte nicht für Schäden aufkommen, die nur am Sondereigentum der Beklagten entstanden sind. Da mit dem Urteil verschiedene Vor- oder Nachteile für eine Eigentümergemeinschaft beziehungsweise für die Eigentümer einzelner Wohnungen einhergehen können, bleibt es spannend.

Quelle: bundesgerichtshof.de
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Wohnzimmer: Leben im Boho-Style

Wie Eigentümer und Mieter ihr Wohnzimmer im Boho-Style einrichten können, erklärt das Portal „schoener-wohnen.de“. Dazu sind unter anderem verschiedene Textilien nötig, die miteinander kombiniert werden müssen. Dabei handelt es sich unter anderem um Kissen, Teppiche und sogenannte Pouf (Hocker). Neben hellen Grundfarben können in einem Wohnzimmer im Boho-Style auch Töne wie Rosa, Violett oder Blau zum Einsatz kommen. Dennoch sollte bei der Farbwahl auf ein harmonisches Gesamtbild geachtet werden.

Im Hinblick auf Muster sieht es allerdings anders aus: Diese können wild miteinander kombiniert werden. Angesagt sind laut „schoener-wohnen.de“ beim Boho-Style beispielsweise Wohntextilien mit Batik, Ethno-Prints und Makramee. Im Hinblick auf die Möbel können die Fans alte und neue Stücke miteinander kombinieren. Als Materialien für diese sind viele unterschiedliche Materialien geeignet – angefangen von Bambus über Holz bis hin zu Rattan.

Wer in seinem Wohnzimmer für Ordnung sorgen möchte, kann dies beispielsweise mit Körben oder Holztruhen, in denen Gegenstände verschwinden können. Als natürliche Lichtquellen und Deko-Artikel können unter anderem Laternen und Kerzen gewählt werden. Auch Pflanzen in entsprechenden Körben oder Blumenampeln sorgen für eine Wohlfühl-Atmosphäre. Alle Tipps zum Boho-Style finden Interessenten auf schoener-wohnen.de.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: CRES nimmt Ferienimmobilien in Mallorca unter die Lupe

Den „Ferienimmobilienmarkt Mallorca 2022“ hat das Centre for Real Estate Studies (CRES) um Prof. Dr. Marco Wölfle und Julian Götting in einer Marktstudie genauer unter die Lupe genommen. Dabei ist herausgekommen, dass das Marktangebot 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen ist – trotz zahlreicher Neubauten. So wurden laut Studie 18 Prozent weniger Ferienimmobilien angeboten als noch 2021. Während 2021 noch rund 4.550 Ferienimmobilien angeboten worden waren, waren es 2022 nur rund 3.750 Ferienimmobilien.

Sogar im beliebten Südwesten, in dem es traditionell die meisten Ferienimmobilien gibt, sind die Angebote zurückgegangen. Während dort 2021 noch 29 Prozent der Ferienimmobilien angeboten worden waren, waren es 2022 nur noch 24 Prozent. Auch in „Nord“, „Palma“ sowie im Zentrum gingen die angebotenen Ferienimmobilien zurück, und zwar um 1 bis 2 Prozent. In „Süd“, „Südost“, „Nordwest“, „Nordost“ und „Nordost“ und „Umland Palma“ blieb die Anzahl der angebotenen Ferienimmobilien hingegen konstant.

Das CRES hat bei der Marktstudie auch herausgefunden, dass Luxusobjekte weniger gefragt sind als noch im Vorjahr. Interessiert sich jemand für eine Ferienimmobilie in Mallorca, muss er dennoch tief in die Tasche greifen. Denn, so das CRES: „Obwohl weniger Luxusobjekte am Markt sind, ist das inselweite Preisniveau nicht gesunken, sondern deutlich gestiegen. Im inselweiten Durchschnitt um 4,5 Prozent, was einem Quadratmeterpreis von 5.309 Euro entspricht (2021: 5.080 Euro)“. Abrufbar ist die Studie im Auftrag von Porta Mallorquina Real Estate kostenlos unter porta-mallorquina.de.

Quelle und weitere Informationen: porta-mallorquina.de/blog/mallorca/mallorca-immobilien-2022-marktstudie.pdf
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Barrierefreiheit: Wieder Förderung möglich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und (BMWSB) fördert mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung. Dazu stellt es privaten Bauherren und Mietern über die KfW 75 Millionen Euro bereit. In Anspruch nehmen können die Förderung neben älteren Menschen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch Familien mit Kindern.

Die baulichen Maßnahmen in Wohngebäuden, die zur Reduzierung von Barrieren dienen, werden vom BMWSB und von der KfW mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro gefördert. Bei den baulichen Maßnahmen kann es sich laut BMWSB unter anderem um den Einbau von Aufzügen, das Entfernen von Türschwellen oder um den Einbau einer bodengleichen Dusche handeln.

Einzelne Maßnahmen werden von der KfW mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 Euro) bezuschusst. Denjenigen, die ihr Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen, erstattet die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro). Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dies ist allerdings nur solange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.

Quelle: bmwsb.bund.de/kfw.de
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Bauen: BSB für Modell der „sozialen Staffelung“ bei Grunderwerbsteuer

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert, dass sich Verbraucher für den Hausbau enorm verschulden müssen und sich bald nur noch Reiche diesen leisten können. Bereits jetzt hätten einige Verbraucher ihr Vorhaben auf unbestimmte Zeit verschoben oder möchten es erst gar nicht mehr umsetzen. Daher begrüßt der BSB die von Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigte Grunderwerbsteuerreform. Durch diese Reform müssten bestimmte Käufergruppen künfzig gegebenenfalls keine Steuer mehr entrichten.

„Der BSB begrüßt den Reformvorschlag des Finanzministers, Selbstnutzer beim Erwerb der ersten Immobilie zu entlasten“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Bei der Gesetzesinitiative sei aber Eile geboten, denn der Trend bei Baugenehmigungszahlen sei stark rückläufig. „Wird nicht schnell und entschieden gegengesteuert, kann das Jahrzehnte lang geltende Aufstiegsversprechen eines Eigenheims nicht mehr gehalten werden“, so Florian Becker.

Der BSB hat auch einen Vorschlag vorgestellt, wie die Grunderwerbsteuerreform aussehen muss, damit Häuslebauer mit mittleren Einkommen entlastet werden: das sogenannte Modell der „sozialen Staffelung“. Bei diesem Modell wäre die Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis abhängig. Für die ersten 200.000 Euro würden keine Steuern fällig, auf die zweiten 200.000 würden 3 Prozent Steuern erhoben, auf die dritten 200.000 Euro 6 Prozent Steuern. Danach sollen 8 Prozent Steuern anfallen.

Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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