KI: Technologie trifft Fürsorge

Soll ein KI-System frühzeitig gesundheitliche Risiken im Alltag von Senioren erkennen, ist eine enge Begleitung und Unterstützung der Senioren dennoch unerlässlich. Dies hat eine Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft gezeigt.Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit, die technologischen Anwendungen verständlich zu gestalten und durch vertraute Personen erläutern zu lassen. Für den breiten Einsatz von Assistenzsystemen sei es entscheidend, ältere Menschen aktiv miteinzubeziehen und eine ständige Kommunikation über Bedienungserfolge sowie Probleme zu gewährleisten.Mit dem Projekt „KI@Home“ hat das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheitssektor an älteren Menschen mit eigener Wohnung in Berlin, Brandenburg und Bayern ein System getestet, das dazu beitragen soll, sie sicher, gesund und möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen zu lassen.Quelle: idw-online.de/iso-institut.de
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Ferienimmobilien: Stabile Preise auf Mallorca

Die Preise für Ferienimmobilien in Mallorca bleiben stabil. Das geht aus der Studie „Ferienimmobilienmarkt auf Mallorca 2024“ hervor. Demnach ist der Durchschnittspreis um rund 1,7 Prozent auf knapp 5.800 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Eine besonders große Preissteigerung von rund 13,5 Prozent gibt in der Inselmitte. Im Durchschnitt am teuersten sind die Immobilien mit 7.700 Euro pro Quadratmeter im Südwesten. Die teuerste Immobilie kostet dort 9.544 Euro pro Quadratmeter.

Für Ferienimmobilien mit Meerblick müssen Käufer künftig noch tiefer in die Tasche greifen. Im Norden sind die Preise für diese um 12,7 Prozent, im Süden um 16,7 Prozent und im Palma City um 5,6 Prozent gestiegen. Auch für Häuser und Villen mit Pool werden Preisaufschläge fällig. Bei den Pools unterscheiden die Studienautoren noch einmal in „Luxuspools“ und „normale Pools“. Gegenüber Objekten ohne Pool wird für Häuser und Villen mit Luxuspools ein Preisaufschlag von fast 75 Prozent fällig, für Häuser und Villen mit normalen Pools ein Preisaufschlag von zirka 50 Prozent.

Das Objektangebot ist laut der Studienautoren jedoch zurückgegangen, im Südwesten sogar um über 40 Prozent. Daraus schlussfolgern die Studienautoren eine sehr hohe Nachfrage in dieser Region. Herausgegeben wurde die Studie vom Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag von Porta Mallorquina Real Estate. Die vollständige Studie ist kostenlos unter steinbeis-cres.de abrufbar.

Quelle: steinbeis-cres.de/mallorcamagazin.com
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3D-Druck: Wellenförmiges Haus in Heidelberg bezogen

Ein durch 3D-Druck entstandenes Haus ist in Heidelberg kürzlich von einer Firma bezogen worden. Bei dem Haus handelt es sich laut Angaben der verantwortlichen Kraus-Gruppe um das „derzeit größte 3D-gedruckte Gebäude Europas“ und besteht aus „100 Prozent recyclebarem Material“. Es ist 54 Meter lang, 11 Meter tief und 9 Meter hoch.Die Hausfassade erinnert an Wellen. Laut Kraus-Gruppe ist das Haus innerhalb weniger Wochen entstanden; verschiedene Medien berichten von einer Bauzeit von 140 bis 170 Stunden. Der Entwurf für das 3D-Haus stammt von „Mense-Korte ingenieure+architekten“ und „SSV Architekten“. Für den 3D-Druck ist „PERI 3D“ verantwortlich.Für den 3D-Druck wurde ein spezieller Zement entwickelt. Ein Forscher der Technischen Universität Dresden gibt zu bedenken, dass der verwendete Beton aufgrund möglicher langer Transportwege noch nicht ganz so umweltfreundlich sei. Wer mehr über das Haus erfahren möchte, wird unter anderem auf kraus-heidelberg.de/referenzen/3d-druck/ fündig.Quellen: kraus-heidelberg.de/tageschau.de/swr.de
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Hochwasser: Schnelles Handeln erforderlich

Wenn Hochwasser Häuser erreicht, ist rasches Handeln gefragt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wasser im Keller sollte sofort entfernt werden, um kostspielige Schäden wie Schimmelbildung zu verhindern. Zu einer Schimmelbildung kommt es laut VPB besonders bei Gebäuden mit wärmegedämmten Kellern. Um langfristige Schäden zu verhindern, sei ein schnelles Trockenlegen essenziell.

Hauseigentümer sollten laut VPB nach Hochwasserschäden ihre Versicherungsdokumente prüfen. Eine Elementarschadenversicherung deckt in der Regel Überschwemmungsschäden ab. Für eine genaue Schadensbeurteilung und Festlegung der nötigen Maßnahmen sei die Expertise eines Sachverständigen unerlässlich.

Bei der Sanierung ist Vorsicht geboten. Lokale Fachfirmen sollten bevorzugt werden, da nach Hochwasser auftauchende, reisende Handwerkertrupps laut VPB oft unzureichend qualifiziert sind. Unabhängigen Sachverständige begleiten nicht nur die fachgerechte Sanierung, sondern helfen auch bei der Planung zur langfristigen Absicherung der Immobilie gegen Hochwasserschäden.Quelle: Verband Privater Bauherren
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Urteil: Wer haftet, wenn ein Baum umstürzt?

Ein Eigentümer kann nicht unbedingt dafür haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund eines Sturms zu Schäden kommt. Das entschied das Amtsgericht München (113 C 18489/22). Im vorliegenden Fall stürzte bei einem Unwetter ein Baum auf ein geparktes Auto gegenüber eines Parkhauses, dessen Betreiber die Verkehrssicherungspflicht innehatte. Das Auto erlitt einen Totalschaden. Die Eigentümerin des Autos ging von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. Sie forderte Schadensersatz. Das Amtsgericht München entschied jedoch gegen die Klägerin. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Betreiber des Parkhauses seine Pflichten verletzt hatte.

Aus dem Urteil geht hervor, dass für eine Haftung nicht nur die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hätte bewiesen werden müssen, sondern auch eine bestehende Schädigung der Bäume. Doch auch bei regelmäßiger Kontrolle und Pflege der Bäume durch den Betreiber – wie in diesem Fall – können naturbedingte Ereignisse wie Unwetter zu Schäden führen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen. Das Gericht betonte, dass eine abstrakte Gefahr durch Bäume als naturbedingt hinzunehmen ist.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Beweisführung für Kläger in Fällen, in denen sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vermuten. Für Eigentümer von Fahrzeugen bedeutet das Urteil, dass sie sich nicht automatisch auf eine Entschädigung bei Schäden durch Bäume während eines Unwetters verlassen können.Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 113 C 18489/22
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Holzindustrie: Bundesverband beklagt fehlenden Versicherungsschutz

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) sieht sich mit einem ernsten Problem konfrontiert: einem zunehmenden Mangel an Versicherungsschutz in der Branche. Der DeSH Er ist alarmiert über die wachsende Zahl von Unternehmen, die keine Versicherungspartner mehr finden. Maßnahmen zur Brandmeldung und -bekämpfung seien insbesondere für kleine bis mittelständische Unternehmen nicht mehr realisierbar.

„Teilweise übersteigen die geforderten Brandmeldeanlagen mit den Selbstbehalten den halben Jahresumsatz eines Betriebes. Doch ohne Versicherungsschutz gibt es weder Kredite noch Investitionen – mittelfristig droht vielen Unternehmen das Aus“, so DeSH-Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt. Diese Entwicklung könne letztlich zu Lücken in der gesamten Wertschöpfungskette führen.

Der DeSH fordert eine Kooperation zwischen der Branche und den Versicherern. Außerdem möchte er mehr Flexibilität und weniger Bürokratie von den Versicherern. Der Verband schlägt moderne, KI-basierte Brandschutzsysteme als Lösung vor und sucht nach neuen, gemeinsamen Wegen, um die Branche und ihre regionalen Arbeitgeber zu unterstützen.

Quelle: holzindustrie.de
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Immobilien: Studie zu Investmentmarkt

Der Immobilien-Investmentmarkt in Deutschland erlebte 2023 einen deutlichen Rückgang. Das Transaktionsvolumen war das niedrigste seit 2011. Trotz dieses Einbruchs hellt sich das Investitionsklima langsam auf, und es wird eine gewisse Erholung erwartet. Das geht aus der Studie „Trendbarometer 2024“ des Unternehmens Ernst & Young (EY) hervor. Ein Viertel der Befragten rechnet weiterhin mit einem Rückgang, während 45 Prozent eine Seitwärtsbewegung und ein Drittel eine Zunahme der Marktdynamik vorhersagen.

Studienautor und Managing Partner von EY Real Estate Florian Schwalm weist darauf hin, dass der Markt sich zwar stabilisiert, aber noch nicht vollständig erholt hat. „Leider sind auch weitere Insolvenzen entlang der Wertschöpfungskette alles andere als unwahrscheinlich. Dies wiederum setzt die Marktpreise der Assetklasse Immobilien weiter unter Druck. 2024 schlägt die Stunde der Restrukturierung“, so Florian Schwalm.

Im Bereich des Wohnungsneubaus und der Büroimmobilien gebe es weiterhin Probleme. Es werden mehr Wohnungen gebraucht als gebaut werden. Für Büroimmobilien erwarten die Investoren weiterhin sinkende Preise. Laut EY gibt es aber auch gute Nachrichten. Für hochwertige Wohnimmobilien in sehr guten Lagen werden stabile oder steigende Preise erwartet. Für Logistikimmobilien rechnen die von EY befragten Investoren ebenfalls mit stabilen Preisen.

Quelle: ey.com
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Dachdeckerbranche: Teilqualifikation möglich

Im Dachdeckerhandwerk soll der Fachkräftemangel durch die Möglichkeit sogenannter Teilqualifikationen bekämpft werden. Diese Teilqualifikationen eröffnen Personen über 25 Jahren die Möglichkeit, sich schrittweise berufliche Kenntnisse anzueignen und letztendlich einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen.

Rolf Fuhrmann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, hebt die Wichtigkeit dieser Ausbildungsform hervor: „Dieser Ansatz trägt dazu bei, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und schafft eine flexible Möglichkeit für Quereinsteiger, sich in der Branche zu etablieren.“

Die Teilqualifikationen werden von der Arbeitsagentur unterstützt. Ein besonderer Aspekt dieser Teilqualifikationen ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module eine Externen-Prüfung abzulegen, um einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Diese Initiative zeigt das Bestreben des Dachdeckerhandwerks, sowohl den aktuellen Bedarf an Fachkräften zu decken als auch in die Zukunft der Branche zu investieren.

Quelle und weitere Informationen: dachdecker.org
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Forschung: Uni untersucht digitales Stromnetz und mehr

„Data-Driven-&-Smart-Technologies“, „Smart Mobility & Building“ und „Ressourcen und Nachhaltigkeit“ sind die neuen Forschungsschwerpunkte der Hochschule Bochum. In diesen drei Bereichen sollen innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen gefunden, die interdisziplinäre Forschung gefördert und Innovationen entwickelt werden.

Im Bereich „Data-Driven-&-Smart-Technologies“ liegt der Fokus auf der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Data Science in verschiedenen Bereichen wie Smart City und Bildung. Projekte wie „Digitales Mentoring“, „Traiber.NRW“ oder „ProComE – Analyse kombinierter hydrologischer und meteorologischer Extremereignisse“ sind Teil dieser Initiative. Bei den Projekten wird erforscht, wie KI Studium und Lehre verbessern, die Automobilzulieferindustrie in der Bergischen Region unterstützen bzw. Extremwetterereignisse untersuchen kann.

Der Schwerpunkt „Smart Mobility & Building“ konzentriert sich auf die Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme und moderner Gebäudeinfrastrukturen, mit Projekten wie „MoNal – Mobilität nachhaltig über den Lebenszyklus gedacht“ und „SEGuRo – SEcure Grids for Redispatch 2.0“. Bei „MoNal“ wird ein Ausleihsystem für E-Mopeds und -Lastenräder in Ghana erprobt. Bei „SEGuRo“ geht es um die Untersuchung eines sicheren und digitalen Stromnetzes in einem Reallabor der Stadt Herne. Der dritte Forschungsschwerpunkt, „Ressourcen und Nachhaltigkeit“, beschäftigt sich mit nachhaltiger Ressourcennutzung, insbesondere in den Bereichen Energie und Wasser. Projekte wie „GH2GH – Grüner Wasserstoff für dezentrale Energiesysteme in Subsahara-Afrika“ und „GiVEn – Gerechte interregionale Verteilung von Kosten und Nutzen der Energiewende“ sind hier hervorzuheben.Quellen und weitere Informationen: hochschule-bochum.de/idw-online.de
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Urteil: Erbbaurecht kann an Kommune zurückfallen

Eine Kommune kann unter Umständen die Rückübertragung eines an einen Verein abgetretenen Grundstücks verlangen. Zu diesem sogenannten Heimfall kann es dann kommen, wenn der Verein seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Das entschied der Bundesgerichtshof (V ZR 191/22). Im vorliegenden Fall hatte die Kommune einem Verein per Erbbaurechtsvertrag erlaubt, innerhalb von vier Jahren auf einem Grundstück eine Moschee sowie ein Kulturhaus zu errichten. Dem Verein gelang dies jedoch nicht.

Für einen solchen Fall behielt sich die Kommune das Wiederkaufsrecht vor und machte dieses geltend. Der Fall landete vor Gericht. Die Kommune bekam sowohl vom Landgericht (17 O 1045/18) als auch vom Oberlandesgericht (10 U 278/21) und vom BGH Recht. Der Verein habe gegen vertraglich geregelte Bauverpflichtungen verstoßen, in dem er den ersten Bauabschnitt nicht innerhalb von vier Jahren fertiggestellt habe, so der BGH.

Die von der Kommune mit dem Verein vereinbarte Bebauungspflicht sei auch nicht unangemessen. Schließlich habe die Kommune ein Interesse daran, dass Grundstück der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grund für die Entscheidung des BGH ist wohl auch, dass der Verein „schuldhaft missachtet“ habe.

Quellen und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de/rsw.beck.de/drklein.de
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