Gasrechnung: Nachträgliche Korrektur der Schätzwerte zulässig

In einem Rechtsstreit über eine Gasrechnung hat das Amtsgericht München eine Klage auf Zahlung von 4.259,56 EUR abgelehnt. Die Klägerin hatte von März 2020 bis März 2021 Gas von einem Anbieter für den berechneten Gasverbrauch von 63.528 kWh bezogen und sollte die genannte Summe zahlen. Das wollte sie jedoch nicht. Sie argumentierte, dass der ermittelte Gasverbrauch in ihrer Jahresabrechnung viel zu hoch sei. Der vorherige Verbrauch sei wesentlich niedriger gewesen und seitdem habe sich nichts geändert.

Das Amtsgericht stellte jedoch fest, dass der hohe Verbrauch im Jahr 2021 auf einer zu niedrigen Schätzung des Vorjahres von 10.347 kWh beruhte, die im Nachhinein korrigiert wurde. Die Gasabrechnung sei insgesamt korrekt, da eine nachträgliche Korrektur der Schätzwerte zulässig ist. Die Möglichkeit einer besseren Verteilung der Kosten durch eine Ablesung des Verbrauchs am Ende des ersten Jahres habe die Klägerin nicht genutzt.

Die Beklagte (der Anbieter) habe deshalb von einer Schätzung Gebrauch gemacht. Das Amtsgericht betonte, dass dies den gesetzlich zulässigen Abrechnungsmechanismen entspricht. Die Klägerin sei daher nun verpflichtet, das tatsächlich bezogene Gas zu bezahlen. Das Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: 172 C 12407/23) ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 172 C 12407/23
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Kinderzimmer: Tipps zur Sicherheit

Die sichere Gestaltung des Zuhauses für Kinder ist von höchster Bedeutung. Um Unfälle zu vermeiden, rät die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) dazu, Kinderzimmer entsprechend zu sichern. Fenster, Türen, Treppen, Schränke und Steckdosen sollten kindersicher gemacht werden, um eine sichere Umgebung zu gewährleisten. „Wer aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit die mitgelieferte Wandbefestigung von Möbeln vernachlässigt, handelt grob fahrlässig und riskiert ein Umstürzen von Schränken und Regalen, beispielsweise wenn ein Kind daran hochzuklettern versucht“, mahnt DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.

Besondere Aufmerksamkeit verdient das Kinderbett, das stabil und sicher stehen sollte. Scharfe Kanten und spitze Ecken sind tabu, ebenso wie Materialien, die gesundheitsschädlich sein könnten. Das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ bietet Eltern laut DGM Orientierung beim Kauf von Kindermöbeln. Es steht für die Sicherheit, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit bei Möbeln.

Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Möbelkauf sei heute das Thema Klimaschutz. Ist Eltern dieser wichtig, können sie Möbel mit dem RAL-Gütezeichen „Möbelherstellung Klimaneutral“ kaufen. Unternehmen müssen nicht nur ihre CO2-Emissionen bilanzieren, sondern diese auch durch den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten kompensieren, um das Label zu erhalten.

Quelle: moebelindustrie.de
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GREIX 2023: Extreme Preisunterschiede in Städten

Erhebliche Preisunterschiede für Eigentumswohnungen in deutschen Städten zeigt die jüngste Auswertung des German Real Estate Index (GREIX). Innenstädte gelten dabei als besonders teuer. Günstige Alternativen zu diesen zentralen Lagen bieten dennoch praktisch alle Großstädte. Diese Vielfalt ermöglicht es potenziellen Käufern, individuell nach ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten zu wählen.

Besonders markant sind die Preisunterschiede zwischen den teuersten und günstigsten Stadtteilen in Städten wie Köln und Hamburg. Käufer zahlen dort in den beliebteren Stadtteilen fast doppelt so viel wie in den unbeliebteren Stadtteilen. In Köln müssen so beispielsweise für Eigentumswohnungen in der Innenstadt 5.600 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. Im Kölner Stadtteil Porz kostet der Quadratmeter einer Eigentumswohnung dagegen lediglich 2.800 Euro.

Obwohl die Preise für Eigentumswohnungen im Vergleich zu 2022 um fast 10 Prozent gesunken sind, bleibt die Wohnsituation in deutschen Städten angespannt. „Für Normalverdiener sind Eigentumswohnungen in zentralen, gut angebundenen Lagen kaum noch erschwinglich. Das ist insbesondere ein Problem, wenn Fachkräfte aus In- und Ausland zum Umzug bewegt werden sollen. Stadtplaner könnten durch eine bessere Anbindung der weniger beliebten und teilweise noch bezahlbaren Randbezirke Abhilfe schaffen“, so Jonas Zdrzalek, Kiel Institute Researcher und Projektleiter für den GREIX. Der GREIX, ein Projekt des IfW Kiel in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, bietet eine detaillierte Analyse der Immobilienpreise auf Stadtteilebene.

Quellen/weitere Informationen: idw-online.de/ifw-kiel.de
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Hausbau: Wichtige Tipps für Bauherren (Teil 1)

Bevor der Traum vom eigenen Haus Wirklichkeit wird, sollten Bauherren sorgfältige Entscheidungen treffen und eine gründliche Planung durchführen. Darauf weist das Portal „baumentor.de“ hin und bietet eine Checkliste mit 15 wichtigen Fragen als Orientierungshilfe für die erfolgreiche Umsetzung des Bauprojekts. In einer dreiteiligen Serie fassen wir die Fragen zusammen. Heute: Punkte 1 bis 5.

Die erste Frage lautet „Wo soll das Haus stehen?“ Die Auswahl des Standorts ist laut des Portals „baumentor.de“ von entscheidender Bedeutung für das zukünftige Zuhause. Die Lage beeinflusst nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der Immobilie. Bei der Entscheidung zwischen Stadt und Land sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden. Im zweiten Schritt müssen Bauherren klären, welchen Haustyp sie wünschen – zum Beispiel ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder einen Bungalow. Außerdem müssen unter anderem auch Fragen zum Stil, der Größe sowie der Zimmeraufteilung geklärt werden. Bauherren sollten in einem dritten Schritt der Fragen nachgehen, ob sie durch den Bau einer Einliegerwohnung profieren könnten.

Auch der Energieeffizienzstandard spielt beim Hausbau eine Rolle. Laut „baumentor.de“ sollte daher bei Punkt 4 geklärt werden, welches Ausmaß das richtige ist. Das Portal rät zu Passivhäusern und Plusenergiehäusern. Diese benötigen nicht nur wenig Energie, sondern die überschüssige Energie kann auch eingespeichert werden. In einem fünften Schritt sollten Bauherren klären, ob für sie ein Fertighaus oder ein Massivhaus die bessere Wahl ist. Der Vorteil eines Fertighauses ist, dass es meist schnell beziehbar ist. Der Bau eines Massivhauses kann zwar länger dauern, dafür ist aber die Gestaltungsfreiheit größer.

Quelle: baumentor.de
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Wasserstoff: Produktion des Energieträgers bald zu Hause möglich?

Wie kann Wasserstoff als Energieträger für Privathäuser und kleine Gewerbebetriebe einfacher als Energieträger eingesetzt werden? Das erforscht zurzeit ein Team der Frankfurt University of Applied Sience. Ziel ist es, CO2-neutrale Energie zu speichern und Schwankungen im Stromangebot zu begegnen.In der ersten Projektphase („Smartes Tankgerät für Wasserstoff“) standen die Grundlagenforschung sowie der Bau eines smarten Tankgerätes im Labormaßstab Vordergrund. Die Idee ist, dass mit dem Tankgerät Wasserstoff beispielsweise mit hauseigenem Solarstrom einfach zu Hause hergestellt werden kann. In der zweiten Projektphase („H2compress – Verdichterstation für grünen Wasserstoff“) wird nun ein Wasserstoffgerät aufgebaut, dass in Garagen oder Kellern eingesetzt werden kann.Hintergrund für den Forschungsansatz ist, dass Wasserstoff als Energieträger nicht frei verfügbar ist, sondern erst aufwendig hergestellt werden muss. Das Projekt steht unter der Leitung von Prof. Dr. Enno Wagner. Neben den Forschenden sind auch Projektpartner beteiligt, die Gaskatel GmbH aus Kassel und die Sera Hydrogen GmbH aus Immenhausen. Das Projekt wird vom Land Hessen gefördert. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter: frankfurt-university.de/brennstoffzellenlabor

Quelle: idw-online/de
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Scheidung: Sind getrennte Wohnungen erforderlich?

Trennen sich Eheleuten, muss ein Partner nicht zwangsläufig ausziehen, damit tatsächlich von einer Trennung ausgegangen werden kann. Vielmehr genügt ein entsprechendes Maß an räumlicher Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung. Dies umfasst getrenntes Wohnen und Schlafen sowie das Fehlen wesentlicher persönlicher Beziehungen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (AZ: 1 UF 160/23).

Im vorliegenden Fall stritten die Eheleute darüber, welcher Trennungszeitpunkt für die wechselseitige Auskunftsverpflichtung zum Trennungsvermögen der richtige war. Die Eheleute wohnten zwar noch im selben Haus. Jedoch hatte der Mann eine „Schlafstätte nebst Badezimmer im Keller“ bezogen, als seine Frau ihm per E-Mail mitteilte, die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen zu wollen.

Das Gericht gab der Frau Recht, die einen früheren Trennungszeitpunkt angab. Die Richter berücksichtigen bei der Feststellung des Trennungszeitpunkts sowohl objektive als auch subjektive Kriterien. Eine persönliche Beziehung zwischen den Eheleuten sowie vereinzelte gemeinsame Aktivitäten werden dabei als unwesentlich erachtet, solange ein angemessenes Maß an räumlicher Trennung besteht.

Quelle und weitere Informationen: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Feng Shui: Wohlbefinden im Wohnraum

Feng Shui, eine alte chinesische Kunst der Raumgestaltung, zielt darauf ab, Harmonie und Ausgewogenheit in Wohn- und Arbeitsumgebungen zu fördern. Dies wird erreicht, indem die Anordnung und Ausrichtung von Möbeln optimiert wird, um einen freien Fluss der Lebensenergie, bekannt als Chi, zu ermöglichen. Besonders in kleinen Räumen ist es wichtig, Ordnung zu halten und Überflüssiges zu vermeiden, um die Energie frei zirkulieren zu lassen. Darauf weist das Portal ad-magazin.de hin.Ein zentraler Aspekt von Feng Shui ist die bewusste Wahl von Farben und Materialien, die die Verbindung zur Natur stärken und das Wohlbefinden steigern sollen. Natürliche Materialien wie Holz, Bambus und Bast sind beliebt, da sie helfen, eine beruhigende und erdende Atmosphäre zu schaffen. Auch den Farben werden Eigenschaften zugeschrieben: Während beispielsweise die Farbe Rot belebend wirkt, wird der Farbe Braun eine erdende Wirkung zugeschrieben.Eine wichtige Rolle in der Feng-Shui-Praxis Schließlich spielt neben der Gestaltung der Wohnräume auch die Gestaltung des Eingangsbereichs. Ein einladender Eingang fördert den positiven Energiefluss ins Haus. Es wird empfohlen, störende Barrieren zu vermeiden und eine klare, offene Passage zu schaffen. Fußmatten sollten sorgfältig ausgewählt werden, ohne Namen oder negative Botschaften.Quelle: ad-magazin.de
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Wohnungsnot: Studie sorgt für Diskussion

Eine neue Wohnungsnachfrageprognose stellt die bisherigen Schätzungen zur Wohnungsnot in Deutschland infrage. Statt der angenommenen 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr prognostiziert das Forschungs- und Beratungsinstitut Empirica einen Bedarf von lediglich 170.000 Wohnungen. Viele der zuletzt gebauten Wohnungen seien laut Empirica am „falschen Ort““ gebaut worden. Die Folge: Sie tragen nicht zur Linderung der Wohnungsnot bei.

„Capital.de“ schreibt, dass Empiricas Schätzung auf heftige Kritik stößt, insbesondere bei Rolf Buch, dem Chef von Deutschlands größtem Wohnungskonzern Vonovia. Er argumentiert, dass die Realität der Wohnungssuche deutlich von den Prognosen abweicht und die Wohnungskrise nicht verharmlost werden darf. Empirica-Chef Reiner Braun hingegen betont in einem Gespräch mit NTV, dass die Prognose keinesfalls eine Entwarnung darstellt, sondern vielmehr darauf abzielt, den Bedarf – nach Region – differenziert aufzuzeigen.

Die Empirica-Studie verdeutlicht, dass vor allem im Nordwesten und Süden Deutschlands sowie im Berliner Umland Bedarf an neuen Wohnungen besteht. Doch die Hürden für Neubau in den Metropolen, wo die Knappheit am größten ist, sind hoch. Selbst wenn die Zielmarke von 170.000 Wohnungen erreicht wird, ist fraglich, ob sie die angespannten Wohnungsmärkte stabilisieren kann. Die vollständige Wohnungsmarktprognose ist abrufbar unter: empirica-institut.de.

Quellen: empirica-institut.de/n-tv.de/t-online.de
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Keller: Tipps für mehr Helligkeit

Durch den Ausbau des Kellers lässt sich zusätzlicher Wohnraum schaffen. Für Tageslicht im Hobbyraum, Büro oder Gästezimmer sorgen Fenster. Der Einbau dieser ist besonders dann sinnvoll, wenn der Keller über dem Geländeniveau liegt. Die Fensterinstallation sollte idealerweise von Fachfirmen durchgeführt werden, die auch die Fenster liefern. Darauf weist das Portal „sanier.de“ hin.

Zur Maximierung des Lichteinfalls empfiehlt sich die Wahl von Fenstern mit schmalen Rahmen, Zargen und Profilen. Auch eine Vergrößerung des Lichtschachts könne mehr Helligkeit bringen. Alle Maßnahmen müssen baurechtlich zugelassen sein; eine Absicherung der Baustelle ist notwendig.

Für Räume ohne direkten Außenwandzugang können Lichtröhren eine innovative Lösung bieten. Sie leiten das Tageslicht über reflektierende Oberflächen an nahezu jeden Ort. Eine fachkundige Planung ist laut sanier.de hierbei unerlässlich, um optimale Ergebnisse zu erzielen.Quelle: sanier.de
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Energieausweis: Diese Pflichten gelten für Eigentümer

Bei Immobilienverkauf oder bei der Neuvermietung ist ein Energieausweis erforderlich. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Das Gesetz fordert dies, um Transparenz über die Energieeffizienz einer Immobilie zu gewährleisten. Unterschieden wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, wobei letzterer kostengünstiger, aber weniger aussagekräftig ist. Die Kosten für den Energieausweis dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.

Bereits in der Immobilienanzeige müssen Verkäufer und Vermieter die wesentlichen Energiewerte angeben. Dies schließt unter anderem den Typ des Energieausweises, den Hauptenergieträger sowie die Effizienzklasse des Gebäudes ein. Ausnahmen von der Ausweispflicht bestehen für denkmalgeschützte Gebäude und kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern. In solchen Fällen ist ein Energieausweis nicht erforderlich.

Bei Nichtvorlage eines Energieausweises drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Eigentümer sollten daher die Pflichten ernst nehmen und bei Unsicherheiten Beratungsangebote nutzen. Für die Erstellung können sich Eigentümer unter anderem an Makler wenden. Es lohnt sich, den Energieausweis aktuell zu halten, da dies die Vermarktungschancen der Immobilie verbessern kann.Quelle: verbraucherzentrale.de/wavepoint
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