Holzindustrie: Bundesverband beklagt fehlenden Versicherungsschutz

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) sieht sich mit einem ernsten Problem konfrontiert: einem zunehmenden Mangel an Versicherungsschutz in der Branche. Der DeSH Er ist alarmiert über die wachsende Zahl von Unternehmen, die keine Versicherungspartner mehr finden. Maßnahmen zur Brandmeldung und -bekämpfung seien insbesondere für kleine bis mittelständische Unternehmen nicht mehr realisierbar.

„Teilweise übersteigen die geforderten Brandmeldeanlagen mit den Selbstbehalten den halben Jahresumsatz eines Betriebes. Doch ohne Versicherungsschutz gibt es weder Kredite noch Investitionen – mittelfristig droht vielen Unternehmen das Aus“, so DeSH-Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt. Diese Entwicklung könne letztlich zu Lücken in der gesamten Wertschöpfungskette führen.

Der DeSH fordert eine Kooperation zwischen der Branche und den Versicherern. Außerdem möchte er mehr Flexibilität und weniger Bürokratie von den Versicherern. Der Verband schlägt moderne, KI-basierte Brandschutzsysteme als Lösung vor und sucht nach neuen, gemeinsamen Wegen, um die Branche und ihre regionalen Arbeitgeber zu unterstützen.

Quelle: holzindustrie.de
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Immobilien: Studie zu Investmentmarkt

Der Immobilien-Investmentmarkt in Deutschland erlebte 2023 einen deutlichen Rückgang. Das Transaktionsvolumen war das niedrigste seit 2011. Trotz dieses Einbruchs hellt sich das Investitionsklima langsam auf, und es wird eine gewisse Erholung erwartet. Das geht aus der Studie „Trendbarometer 2024“ des Unternehmens Ernst & Young (EY) hervor. Ein Viertel der Befragten rechnet weiterhin mit einem Rückgang, während 45 Prozent eine Seitwärtsbewegung und ein Drittel eine Zunahme der Marktdynamik vorhersagen.

Studienautor und Managing Partner von EY Real Estate Florian Schwalm weist darauf hin, dass der Markt sich zwar stabilisiert, aber noch nicht vollständig erholt hat. „Leider sind auch weitere Insolvenzen entlang der Wertschöpfungskette alles andere als unwahrscheinlich. Dies wiederum setzt die Marktpreise der Assetklasse Immobilien weiter unter Druck. 2024 schlägt die Stunde der Restrukturierung“, so Florian Schwalm.

Im Bereich des Wohnungsneubaus und der Büroimmobilien gebe es weiterhin Probleme. Es werden mehr Wohnungen gebraucht als gebaut werden. Für Büroimmobilien erwarten die Investoren weiterhin sinkende Preise. Laut EY gibt es aber auch gute Nachrichten. Für hochwertige Wohnimmobilien in sehr guten Lagen werden stabile oder steigende Preise erwartet. Für Logistikimmobilien rechnen die von EY befragten Investoren ebenfalls mit stabilen Preisen.

Quelle: ey.com
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Dachdeckerbranche: Teilqualifikation möglich

Im Dachdeckerhandwerk soll der Fachkräftemangel durch die Möglichkeit sogenannter Teilqualifikationen bekämpft werden. Diese Teilqualifikationen eröffnen Personen über 25 Jahren die Möglichkeit, sich schrittweise berufliche Kenntnisse anzueignen und letztendlich einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen.

Rolf Fuhrmann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, hebt die Wichtigkeit dieser Ausbildungsform hervor: „Dieser Ansatz trägt dazu bei, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und schafft eine flexible Möglichkeit für Quereinsteiger, sich in der Branche zu etablieren.“

Die Teilqualifikationen werden von der Arbeitsagentur unterstützt. Ein besonderer Aspekt dieser Teilqualifikationen ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module eine Externen-Prüfung abzulegen, um einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Diese Initiative zeigt das Bestreben des Dachdeckerhandwerks, sowohl den aktuellen Bedarf an Fachkräften zu decken als auch in die Zukunft der Branche zu investieren.

Quelle und weitere Informationen: dachdecker.org
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Forschung: Uni untersucht digitales Stromnetz und mehr

„Data-Driven-&-Smart-Technologies“, „Smart Mobility & Building“ und „Ressourcen und Nachhaltigkeit“ sind die neuen Forschungsschwerpunkte der Hochschule Bochum. In diesen drei Bereichen sollen innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen gefunden, die interdisziplinäre Forschung gefördert und Innovationen entwickelt werden.

Im Bereich „Data-Driven-&-Smart-Technologies“ liegt der Fokus auf der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Data Science in verschiedenen Bereichen wie Smart City und Bildung. Projekte wie „Digitales Mentoring“, „Traiber.NRW“ oder „ProComE – Analyse kombinierter hydrologischer und meteorologischer Extremereignisse“ sind Teil dieser Initiative. Bei den Projekten wird erforscht, wie KI Studium und Lehre verbessern, die Automobilzulieferindustrie in der Bergischen Region unterstützen bzw. Extremwetterereignisse untersuchen kann.

Der Schwerpunkt „Smart Mobility & Building“ konzentriert sich auf die Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme und moderner Gebäudeinfrastrukturen, mit Projekten wie „MoNal – Mobilität nachhaltig über den Lebenszyklus gedacht“ und „SEGuRo – SEcure Grids for Redispatch 2.0“. Bei „MoNal“ wird ein Ausleihsystem für E-Mopeds und -Lastenräder in Ghana erprobt. Bei „SEGuRo“ geht es um die Untersuchung eines sicheren und digitalen Stromnetzes in einem Reallabor der Stadt Herne. Der dritte Forschungsschwerpunkt, „Ressourcen und Nachhaltigkeit“, beschäftigt sich mit nachhaltiger Ressourcennutzung, insbesondere in den Bereichen Energie und Wasser. Projekte wie „GH2GH – Grüner Wasserstoff für dezentrale Energiesysteme in Subsahara-Afrika“ und „GiVEn – Gerechte interregionale Verteilung von Kosten und Nutzen der Energiewende“ sind hier hervorzuheben.Quellen und weitere Informationen: hochschule-bochum.de/idw-online.de
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Urteil: Erbbaurecht kann an Kommune zurückfallen

Eine Kommune kann unter Umständen die Rückübertragung eines an einen Verein abgetretenen Grundstücks verlangen. Zu diesem sogenannten Heimfall kann es dann kommen, wenn der Verein seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Das entschied der Bundesgerichtshof (V ZR 191/22). Im vorliegenden Fall hatte die Kommune einem Verein per Erbbaurechtsvertrag erlaubt, innerhalb von vier Jahren auf einem Grundstück eine Moschee sowie ein Kulturhaus zu errichten. Dem Verein gelang dies jedoch nicht.

Für einen solchen Fall behielt sich die Kommune das Wiederkaufsrecht vor und machte dieses geltend. Der Fall landete vor Gericht. Die Kommune bekam sowohl vom Landgericht (17 O 1045/18) als auch vom Oberlandesgericht (10 U 278/21) und vom BGH Recht. Der Verein habe gegen vertraglich geregelte Bauverpflichtungen verstoßen, in dem er den ersten Bauabschnitt nicht innerhalb von vier Jahren fertiggestellt habe, so der BGH.

Die von der Kommune mit dem Verein vereinbarte Bebauungspflicht sei auch nicht unangemessen. Schließlich habe die Kommune ein Interesse daran, dass Grundstück der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grund für die Entscheidung des BGH ist wohl auch, dass der Verein „schuldhaft missachtet“ habe.

Quellen und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de/rsw.beck.de/drklein.de
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Trends: Schlafqualität, Outdoor-Living und Nachhaltigkeit

2024 liegt der Fokus bei den Do-it-yourself- und Wohntrends unter anderem auf der Gestaltung von Schlafräumen. Die Verwendung beruhigender Farbtöne und lichtundurchlässiger Rollos trage dazu bei, eine optimale Schlafumgebung zu schaffen. Ziel sei es, durch gezielte Raumgestaltung einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Das teilt die Baumarkt-Handelskette Obi mit.

Auch der Trend zum Outdoor-Living bleibt bestehen. Die Gestaltung von Außenbereichen wie Gärten, Balkonen und Terrassen als erweiterte Wohnräume gewinne an Bedeutung. Hochwertige Outdoor-Möbel und -Küchen sind gefragt, um sowohl Freizeitaktivitäten als auch Arbeitsmöglichkeiten im Freien zu ermöglichen. Dieser Trend spiegelt das Bedürfnis wider, mehr Zeit im Freien zu verbringen und gleichzeitig Komfort und Stil zu genießen.

Zudem spiele die Nachhaltigkeit bei der Wohnungseinrichtung eine wesentliche Rolle. Energiesparende Maßnahmen und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Materialien stehen im Vordergrund. Dies beinhaltet sowohl die energetische Sanierung bestehender Strukturen als auch die bewusste Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Weitere Trends können Interessenten unter obi.de nachlesen.Quelle: obi.de
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Büros: Mangel an hochwertigen Flächen

Der Büroleerstand in den europäischen Kernmärkten bleibt gering, insbesondere in Städten wie Paris, Köln und Hamburg. Das teilt das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen Savills mit. Der Büroflächenumsatz in Europa sank im dritten Quartal 2023 zwar, jedoch erwartet das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen 2024 einen leichten Anstieg in Europa.

Deutsche Städte aber könnten weiterhin einen Rückgang erleben. Trotz eines leichten Anstiegs der Leerstandsquoten in deutschen Städten blieben hochwertige Büroflächen rar. Das verstärke den Wettbewerb um diese Flächen. Der Mangel an erstklassigen Büroflächen und Bauverzögerungen erhöhen den Wettbewerb und die Mietpreise, insbesondere in zentralen Lagen.

Savills erwartet, dass das Mietwachstum für erstklassige Büroflächen anhält. Ältere Bestände in peripheren Lagen müssten möglicherweise mehr Anreize bieten, wenn diese nicht umfassend saniert werden würden. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter savills.de.

Quelle: savills.de
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Baumängel: vpb gibt Tipps

Ein frühzeitiges Erkennen von und ein fachgerechter Umgang mit Baumängeln ist für private Bauherren von großer Bedeutung, um Rechte zu wahren und finanzielle Verluste zu verhindern. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (vpb). Bauherren hätten mit einer Mängelrüge die Möglichkeit, die Verantwortlichen über Baumängel zu informieren und diese offiziell zu dokumentieren. Eine rechtzeitige Rüge gebe dem Unternehmer die Chance zur sofortigen Behebung.

Bis zur Bauabnahme bestehen laut vpb in der Regel jedoch keine Ansprüche wegen Mängeln. Die gesetzliche Mängelrechte entstehen erst danach. Ist nach der Bauabnahme ein Mangel vorhanden, muss der Bauherr allerdings beweisen, dass dieser schon bei Abnahme bestand. Qualifizierte Sachverständige unterstützen bei der Beurteilung und Dokumentation der Mängel und helfen bei der effektiven Kommunikation mit den Verantwortlichen.

Zusammenfassend ist die sachgemäße Mängelrüge der erste Schritt zur Mängelbeseitigung. Durch einen professionellen Umgang mit Baumängeln erhöhe sich laut vpb die Wahrscheinlichkeit, dass diese ordnungsgemäß und rechtzeitig behoben werden, was die Qualität des Bauwerks verbessert und Folgeschäden vermeidet. Für den Erfolg eines Bauprojekts seien die umfassende Dokumentation, eine sachkundige Beratung und eine klare Kommunikation zentral.

Quelle und weitere Infos: vpb.de
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Lehre: Herausragende Arbeiten gewürdigt

Der Deutsche Verband für Facility Management (gefma) verlieh Ende 2023 Förderpreise an Hochschulabsolventen für ihre Hochschulabschlussarbeiten. Laura Beck von der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel erhielt den Hauptpreis für ihre Masterarbeit über Building Information Modeling (BIM) im Facility Management („BIM@FM – Analyse der Anforderungen an BIM-Daten zur zielgerichteten Anwendung von BIM-Modellen im Facility Management“).

Ein Förderpreis in der Kategorie Personalbemessung ging für ihre Bachelorarbeit an Cosima Zickgraf von der RPTU Kaiserslautern-Landau. In der Fachkategorie „Key Account Management“ konnte Laura Huvermann von der Hochschule Ruhr West an Mühlheim an der Ruhr mit ihrer Masterarbeit überzeugen. In der Fachkategorie „Gebäudeautomation“ wurde Marco Stolle von der TH Nürnberg Georg Simon Ohm für seine Masterarbeit ausgezeichnet.

Im Projektarbeitswettbewerb überzeugte Katarzyna Zylla von der Technischen Akademie Wuppertal. Sie gewann für ihre Projektarbeit „Digitalisierung als Chance zur Bewältigung des Fachkräftemangels im Facility Management“ den Hauptpreis. Auch Andrea Gerg von der Bayerischen Akademie für Außenwirtschaft in München und Carola Wünsch von der KG Protektor GmbH & Co. aus Hamburg wurden für ihre herausragenden Projektarbeiten ausgezeichnet.

Quelle und weitere Informationen: gefma.de
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Urteil: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und dringt durch das Terrassendach Regenwasser ein, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Der BGH ist der Auffassung, dass dies nicht nur ein Symptom, sondern bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Mangel begründet.

Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Käufer nicht über solche Wassereintritte aufklärt, selbst wenn er die genauen Ursachen dafür nicht kennt. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Verkäufer von den Mängeln weiß und sie verschweigt.

Das Urteil stellt klar, dass bei solchen Fällen von Undichtigkeit eine Haftung des Verkäufers besteht und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.Quelle: AZ: V ZR 43/23/juris.bundesgerichtshof.de
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