Wirtschaft: DIW rechnet mit steigenden Umsätzen im Bausektor

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht von steigenden Umsätzen im Bausektor aus – trotz Corona-Pandemie, Kapazitätsengpässen und hohen Preisen für Bauleistungen. Nachdem das nominale Bauvolumen 2020 bereits um 10 Prozent auf 488 Milliarden Euro anstiegen ist, rechnet das DIW in diesem Jahr mit einem Anstieg der Bauleistung um weitere zirka 13 Prozent und im kommenden Jahr mit zirka 6 Prozent. Auch unter Berücksichtigung der gestiegenen Preise (Preisbereinigung) verzeichnet die Bauleistung demnach einen Anstieg von jeweils rund 3 Prozent.

Zudem geht das DIW davon aus, dass der Wunsch nach einem Eigenheim weiterhin stark bleibt und dass Interessenten – auch aufgrund der niedrigen Zinsen – eine Investition in ein solches tätigen. Außerdem rechnet das DIW damit, dass bei Bestandsbauten in diesem Jahr Modernisierungsmaßnahmen und energetische Sanierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Als Grund dafür nennt es die gestiegenen Energiepreise.

Darüber hinaus vermuten die DIW-Experten im Wirtschaftsbau Nachholinvestitionen von Bauprojekten, die aufgrund der Corona-Pandemie bislang nicht realisiert werden konnten. Erholt sich die Wirtschaft, können diese Projekte wieder angeschoben werden. Die vollständige Studie können Interessenten im Wochenbericht unter diw.de einsehen.

Quelle und weitere Informationen: diw.de
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Projekt: Entwicklung eines Standard-Holzbausystems

Ein offenes Standard-Holzbausystem für öffentliche Gebäude wollen die Hochschule Wismar, die Technische Universität Braunschweig, der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) und die Haas Fertigbau GmbH bis Ende 2024 gemeinsam entwickeln. Dabei soll es sich laut Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe um ein Standard-Holzbausystem handeln, das Planern sowie kleineren bis mittleren Zimmerei- und Holzbaubetrieben die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen ermöglicht.

Ziel des Standard-Holzbausystems ist es unter anderem, die Planungs-, Genehmigungs- und Bauabläufe von öffentlichen Gebäuden zu verschnellern und die Prozesse und die Gebäude zu optimieren. Das Projekt durchläuft drei Stufen: die Entwicklung, die Anwendung und die Etablierung. Dabei sollen unter anderem digitale Prototypen entstehen, Konstruktionskataloge entwickelt und ein webbasiertes Informationsportal „Standard-Holzbausysteme+nR“ geschaffen werden.

Die Daten des Projektes, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe gefördert wird, werden im Anschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – unter anderem über einen Leitfaden, Veröffentlichungen und Seminare. Weitere Informationen zum Vorhaben erhalten Interessenten auf der Seite kiwhu.de.

Quelle: FNR/kiwhu.de
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Neubau: Höhere Schornsteine erforderlich

Neubauten müssen seit dem 1. Januar 2022 mit höheren Schornsteinen ausgestattet werden. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit müssen nun „neu errichtete Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kamine […] einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung so weit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können“.

Ziel der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ist es unter anderem, Anwohner in Wohngebieten besser vor dem gesundheitsgefährdenden Feinstaub zu schützen, der beim Heizen entsteht und durch die Schornsteine austritt. Schornsteine müssen den Dachfirst daher künftig um mindestens 40 Zentimeter überragen.

Der Bundesrat hatte der Änderung bereits Mitte September 2021 zugestimmt. Veröffentlicht wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ dann am 13. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt, in dem auch weitere Anforderungen zu finden sind. Laut Bundesumweltministerium sind ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt von der Änderung betroffen.

Quellen und weitere Informationen: bmu.de/bgbl.de/deutsche-handwerks-zeitung.de
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Bauen: Fertigholzbauweise bei Mehrfamilienhäusern

In Deutschland sind 2021 mehr Häuser in Fertigholzbauweise errichtet worden. Das teilt der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) mit. Der Trend setze sich dabei vor allem bei Mehrfamilienhäusern fort. Bei der Fertigholzbauweise werden Wand- und Deckenelemente auf der Baustelle in kurzer Zeit zusammengesetzt – ein Haus entsteht.

Bundesweit sind von Januar bis September 2021 laut BDF 14.043 neue Mehrfamilienhäuser genehmigt worden – 728 davon in Fertigbauweise. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum wuchs der Fertigbau in diesem Bereich um 13,9 Prozent und somit stärker als der Gesamtmarkt. Dieser legte gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur um 5,5 Prozent zu.

Der BDF geht davon aus, dass auch künftig mehr Mehrfamilienhäuser in Fertigholzbauweise entstehen, und sieht dafür zahlreiche Gründe. So kommen bei dieser alle Leistungen aus einer Hand, die Bauphase sei gut planbar und durch den Einsatz von Holz können Trocknungszeiten vermieden werden.

Quelle: fertigbau.de
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Effizienzhaus 55: Förderung läuft zeitnah aus

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) bedauert das Aus für die Neubauförderung des Effizienzhaus-55-Standards und fordert eine Verschiebung des Förderstopps. Die Neuförderung des Effizienzhaus 55-Standards wird zum 1. Februar 2022 eingestellt. Danach werden nur noch andere Gebäudesanierungen sowie Effizienzhaus-Stufen gefördert, beispielsweise die Stufe „Effizienzhaus 40“.

Grund dafür ist laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dass Maßnahmen beim Bauen und Sanieren in den Bereichen „Nachhaltigkeit“, „Digitalisierung“ und „erneuerbare Energien“ künftig mit einer höheren Förderung belohnt werden sollen. So können Eigentümer, die ihr Einfamilienhaus sanieren und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen, laut KfW von einem Zuschuss von bis zu 75.000 Euro profitieren.

Die Bundesingenieurkammer übt unter anderem Kritik an der kurzfristigen Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die erst Anfang November bekannt geworden war. „Auch wenn eine Erhöhung der Energieeffizienzstandards zur Erreichung der Klimaschutzziele aus Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieuren dringend erforderlich ist, wirkt sich eine derart kurzfristige Änderung kontraktiv auf das Planen und Bauen aus“, so die BIngK. Der Antrag von Eigentümern, die noch von der alten Förderung profitieren möchten, muss spätestens bis zum 31. Januar 2022 bei der KfW eingegangen sein.

Quellen: BIngK/KfW/haus.de
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Hausbau: Viele wissen nicht um ihre Rechte

Der Verband Privater Bauherren (VPB) kritisiert, dass es im Zusammenhang mit dem schlüsselfertigen Bauen immer noch erhebliche Defizite in der Bekanntheit der Verbraucherrechte gibt. In seiner dritten Studie zum Bauvertragsrechts mit dem Titel „Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren – Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2020“ hat der VPB herausgefunden, dass 45 Prozent der Befragten nichts über das zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht wissen.

So haben Bauherren unter anderem Anspruch auf eine rechtzeitige Übergabe der Baubeschreibung vor Vertragsabschluss und der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung. Darüber hinaus verbleiben zehn Prozent der Zahlungsrate beim Bauherren und werden erst bei der mängelfreien Fertigstellung fällig. Auch vom Unterlagenherausgabeanspruch wussten nur 24 Prozent der Bauherren.

Das führt auch dazu, dass sie die Unterlagen oftmals nicht ausgehändigt bekommen. Ohne Nachfrage bekommen laut VPB nur 23 Prozent die Statistik, 26 Prozent den Wärmeschutznachweis, 6 Prozent das Lüftungskonzept und 5 Prozent die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim ausgehändigt. Beim Energieausweis, der gesetzlich vorgeschrieben ist, sieht es etwas besser aus: Diesen bekommen 75 Prozent der Bauherren ohne Nachfrage ausgehändigt. Die vollständige Studie kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten unter vpb.de bestellt werden.

Quelle: VPB
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Stadtplanung: Neuer Leitfaden:

Das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) hat im Rahmen des vom Bundesumweltamts geförderten Projekts „Steuerbare urbane Stoffströme“ einen neuen Leitfaden entwickelt. Dieser trägt den Titel „Stadtplanung und Stadtentwicklung als Hebel für den Ressourcen- und Klimaschutz: Kommunale Instrumente, Fallbeispiele und Potenziale zur Reduktion der Ressourceninanspruchnahme“.

Der Leitfaden beschäftigt sich unter anderem mit Instrumenten der Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Steuerung von sogenannten Stoffströmen, also dem Weg eines Stoffes von seiner Gewinnung als Rohstoff über seinen Gebrauch bis hin zur Entsorgung. Zudem werden in dem Leitfaden Anwendungsbeispiele zur ressourcenschonenden Planung in den Städten Hamburg, Hannover, Heidelberg und Jena aufgeführt.

Der Leitfaden richtet sich unter anderem an Planer, Fachämter und Politiker. Er soll ihnen aufzeigen, mit welchen Werkzeugen der Stadtplanung und -entwicklung das Klima und die Ressourcen geschützt werden können. Der Leitfaden kann kostenlos auf der Seite umweltbundesamt.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten auch auf der Seite difu.de.

Quelle: difu.de/umweltbundesamt.de
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Bau: Tipps zum Arbeiten im Herbst:

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gibt Tipps zum sicheren Arbeiten für Beschäftigte im Bau in der kühleren Jahreszeit. Um Unfälle zu verhindern, sollten die Baustellen rechtzeitig auf den Herbst vorbereitet werden. Dazu müssen wegen der schlechten Lichtverhältnisse am Morgen und ab dem späten Nachmittag künstliche Lichtquellen eingesetzt werden.

Die BG Bau empfiehlt dazu eine Beleuchtung mit einer breit strahlenden oder asymmetrischen Lichtverteilung. Auch auf die Beleuchtungsstärke, die in der Maßeinheit Lux angegeben wird, sollte am Bau geachtet werden. So erfordern beispielsweise einige Tätigkeiten eine Beleuchtungsstärke von bis zu 500 Lux. Die Beleuchtungsstärke muss damit heller sein als die Nennbeleuchtungsstärke für ein Sitzungs- und Besprechungszimmer von 300 Lux.

Neben einer guten Beleuchtung reduziere auch das Räumen von Verkehrswegen die Unfälle. Diese müssen unter anderem geräumt und von Laub befreit werden. Zudem müssen Treppen, Gerüste und Laufstege gegebenenfalls gestreut werden, damit sie nicht zur gefährlichen Schlitterpartie werden. Weitere Tipps, auch zur Warnkleidung, erhalten Interessenten auf bgbau.de. Eine Borschüre zum Thema können DG-Bau-Mietglieder kostenlos beziehen, alle anderen zahlen 5 Euro.

Quellen: bgbau.de/dieenergiesparlampe.de
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Innovation: Seilroboter für Baustellen:

Einen neuartigen Seilroboter haben Forschende der Universität Duisburg-Essen (UED), des Instituts für Angewandte Bauforschung Weimar und der Forschungsvereinigung Kalk-Sand entwickelt. Dazu haben sie zwei Jahre lang getüftelt.

Dabei herausgekommen ist ein Seilroboter, der innerhalb weniger Stunden eine Etage aus handelsüblichen Kalksandsteinen mauern kann. Außerdem kann er Steine versetzen, Stürze einziehen sowie mörteln. Der Seilroboter funktioniert mittels eines BIM-Modells. Bei diesem digitalen Prozess werden Daten an den Roboter gesendet.

Der Seilroboter soll Menschen auf dem Bau laut UED nicht überflüssig machen, könne aber helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Projekt wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Quelle: UDE
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Bauen: Neue EPD für Kalksandstein:

Für Kalksandstein gibt es eine neue Umwelt-Produktdeklaration (EPD). Umwelt-Produktdeklarationen liefern Auskunft über die Umweltauswirkungen und den Lebenszyklus einzelner Bauteile. Die neue EPD wurde nach der ISO 14025 und der neuen Norm DIN 15804+A2 erstellt und umfasst Datensätze aus 52 deutschen Kalksandstein-Herstellerwerken aus dem Jahr 2019. Sie ist bis 2026 gültig.

Nach Informationen des Bundesverbandes der Kalksandsteinindustrie (BV KSI) hat sich die CO2-Bilanz der Kalksandsteinproduktion in den letzten fünf Jahren verbessert. Beim Indikator „Global Warming Potential“ konnte gegenüber der EPD aus 2016 eine CO2-Einsparung von rund acht Prozent verzeichnet werden.

Die neue Umwelt-Produktdeklaration des BVI KSI, der die Interessen von über 76 Kalksandsteinwerken in Deutschland vertritt, kann kostenlos unter anderem über die Internetseite kalksandstein.de eingesehen werden. Sie richtet sich unter anderem an Architekten, Bauherren, Facility-Manager und andere Interessenten.

Quelle: BVI KSI
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