Wohneigentum: Unterhalts- und Instandhaltungskosten:

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov wohnen etwa 29 Prozent der deutschen Bevölkerung in einem eigenen Haus. Die Umfrage wurde vom Immobilienverband Deutschland IVD in Auftrag gegeben. Neben vieler Vorteile und Annehmlichkeiten, die Hauseigentümer haben, weist der IVD darauf hin, dass sich Kaufinteressenten bereits im Vorfeld über die regelmäßig anfallenden Kosten informieren sollten. Denn der Kredit für das Haus ist eine Kostenstelle, aber auch Unterhalts- und Instandhaltungskosten müssen einkalkuliert werden.

Mit der Serie „Der Weg ins Eigenheim“ informiert der IVD über die Vorteile sowie die Herausforderungen beim Kauf von Wohneigentum. So wird unter anderem erklärt, mit welchen Unterhaltskosten Hauseigentümer zu rechnen haben oder was unter den Begriff „Instandhaltung“ fällt. Synonym zu den Unterhaltskosten verwenden Hauseigentümer oftmals den Begriff Betriebskosten. Dazu zählen alle Kosten für Dienstleistungen und Ausgaben, wie beispielsweise die Gebühren für die Wasserversorgung oder Abfallentsorgung genauso wie Strom- und Heizkosten oder die Kosten für den Schornsteinfeger und andere. Auch die Grundsteuer zählt zu den Unterhaltskosten. Diese wird nicht monatlich, sondern einmal jährlich entrichtet.

Je nach Alter und Zustand der Immobilie müssen künftige Immobilieneigentümer auch mit Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten rechnen. Ob durch Reparaturen, durch eine anstehende Wartung der technischen Anlagen oder der Bausubstanz, Hauseigentümer müssen mit wiederkehrenden Kosten rechnen. Da sich die Höhe dieser Kostenpunkte nicht genau ermitteln lässt, gibt es drei Verfahren, mit denen sich schätzen lassen. Während bei einem Verfahren die möglichen Ausgaben am Alter der Immobilie geschätzt werden, stehen bei der „Petersschen Formel“ die Herstellungskosten als Referenz für die Schätzung. Auch eine pauschale Berechnung für mögliche Aufwendungen ist möglich. Hier ist es üblich, als monatliche Rücklage einen Euro pro Quadratmeter zu berechnen.

Quelle: IVD
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Studie: Hotelneubau in Deutschland:

Der Immobilienprojektentwickler Benchmark Real Estate hat in Zusammenarbeit mit dem Analysehaus Bulwiengesa die Studie „Hotelneubau in Deutschland“ herausgegeben. Basierend auf den durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Auswirkungen auf die Hotelimmobilienbranche, untersuchen die Experten u. a. die Entwicklungen im Bereich der Stadt- und Ferienhotellerie, den Bau von Serviced-Apartments, die Bedeutung von Longstay-Hotel-Konzepten sowie dem Rebranding von bestehenden Hotels und ihren Konzepten.

Insgesamt ist zu beobachten, dass sich der Hotelmarkt neu strukturiert. In der Studie wird beispielsweise untersucht, wie zurzeit die Bautätigkeit auf dem deutschen Hotelimmobilienmarkt aussieht, und zwar anhand von Neubauten mit mindestens 40 Zimmern. Zu beobachten ist, dass der Neubau und die Fertigstellung von neuen Hotels im Pandemiejahr stark zurück gegangen sind. Während im Jahr 2020 noch etwa 20.000 Hotelzimmer fertiggestellt wurden, wurden bis Februar diesen Jahres von den 34.000 geplanten Fertigstellungen nur 680 realisiert. Die Experten vermuten, dass sich dieser Abwärtstrend im Laufe des Jahres fortsetzt.

Während die Stadthotellerie in den A-Städten stark unter den Auswirkungen der Pandemie leidet, setzen die Investoren und Projektentwickler ihre Vorhaben eher auf deutsche Urlaubsregionen sowie B-, C- und D-Standorte. Im Vergleich zum Jahr 2019 hat sich der Marktanteil in diesem Bereich von 61 auf 66 Prozent im Jahr 2020 erhöht. Hier erwarten die Experten, dass Investoren auch künftig ihren Schwerpunkt in den Bereich der Ferienhotellerie verlegen. Ebenso zeichnet sich ab, dass eine Neustrukturierung der bestehenden Hotelkonzepte viel mehr im Fokus steht als ein Neubau von Hotelimmobilien.

Quelle: Bulwiengesa/Benchmark Real Estate
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Studie: Anteil an geförderten Mietwohnungen zu gering:

Das Analyseunternehmen der Immobilienbranche bulwiengesa hat im Auftrag der Dienstleistungs- und Investmentgruppe Wertgrund eine Analyse zu den Entwicklungen im Bereich des Sozialwohnungsbaus in 26 deutschen Städten durchgeführt. Insgesamt sind die Entwicklungen im Bereich des geförderten Mietwohnungsbestands ernüchternd: Zwischen 2011 und 2019 sank der Anteil der Sozialwohnungen auf dem Immobilienmarkt im Durchschnitt um 21 Prozent.

Dabei gibt es zwischen den untersuchten Städten große Unterschiede im Sozialwohnungsbestand. Während Bielefeld mit 16 Prozent den höchsten Anteil von gefördertem Wohnraum im Bereich der Wohnimmobilien aufweist, waren 2019 in Leipzig sowie in Dresden weniger als 0,2 Prozent des Mietwohnungsbestands Sozialwohnungen. Die Zahlen in Dresden und Leipzig sind deshalb so besorgniserregend, da in beiden Städten der Anteil der Geringverdienerhaushalte verhältnismäßig hoch ist. In Dresden zählen 25 Prozent der Einwohner zu Haushalten mit einem geringen Nettoeinkommen, in Leipzig sind es 30 Prozent.

Im bundesweiten Durschnitt liegt der Mietwohnungsbestand von geförderten Wohnungen bei 9,4 Prozent. Dass dieser Anteil zu niedrig ist, um den Bedarf nach geförderten Mietwohnungen zu decken, ist an der Auswertung der Einkünfte pro Haushalt zu sehen. Laut Studienergebnissen weisen rund 21 Prozent der Miethaushalte in Deutschland ein Nettoeinkommen von 1.600 Euro oder weniger auf. Davon sind sogar sieben Prozent der Einkommen niedriger als 1.000 Euro im Monat.

Quelle: bulwiengesa
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Studie: Preisentwicklungen Wohneigentum und Mieten:

Laut der diesjährigen Ausgabe des Postbank-Wohnatlas 2021 ist auch in den nächsten Jahren mit einem Preisanstieg bei Wohneigentum zu rechnen. Für die Analysen des Postbank-Wohnatlas haben Experten des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) die Immobilienmärkte in 401 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland untersucht. In einem Teil des Wohnatlas stellen die Experten des HWWI die Preisentwicklung im Bereich der Kaufimmobilien mit der Entwicklung von Mietpreisen in Vergleich.

Um die Kauf- und Mietpreise miteinander zu vergleichen, spielt der sogenannte Vervielfältiger eine wichtige Rolle. Dieser Wert zeigt an, wie viele Jahresnettokaltmieten aufgebracht werden müssen, um eine vergleichbare Eigentumswohnung käuflich zu erwerben. Laut Studienergebnissen lag der durchschnittliche Vervielfältiger unter Berücksichtigung der regionalen Immobilienmärkte 2020 im bundesweiten Durchschnitt bei einem Wert von 25,7. Im Vorjahr lag der Vervielfältiger noch bei 24,0. Des Weiteren zeigen die Analysen, dass sich die Entwicklungen der Immobilienkaufpreise im Vergleich zu den Mietpreisen immer dynamischer entwickeln.

Während sich der Vervielfältiger seit dem Jahr 2017 um den Wert 1 und damit um etwa eine Jahresmiete erhöht hat, lag er im Vergleich der Jahre 2019 zu 2020 bereits bei 1,7. Zu diesem Thema finden Interessenten im Postbank-Wohnatlas eine Zusammenstellung der regionale Preisentwicklungen von Kaufimmobilien im Vergleich zu den Entwicklungen der Mietpreise. Je nach Region sind unterschiedliche Verhältnismäßigkeiten zu beobachten. Während der niedrigste Vervielfältiger mit nur 12 Jahresnettokaltmieten in Sachsen-Anhalt im Landkreis Mansfeld-Südharz liegt, beträgt er im Landkreis Nordfriesland an der Nordsee den Wert 75. Zu diesem Landkreis gehören die Inseln Sylt, Föhr und Amrum.

Quelle: Postbank
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Wohnen im Alter: Was tun mit zu viel Wohnfläche?:

Sind die Kinder einmal aus dem Haus ausgezogen, steht Eltern oftmals mehr Wohnfläche zur Verfügung, als sie eigentlich benötigen. Laut dem Infodienst der LBS Bausparkasse und Zahlen aus dem TNS-Trendindikator 2020 wünschen sich dennoch etwa 81 Prozent der Immobilieneigentümer in Deutschland, auch im Alter in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben. Auf der Internetseite der LBS finden Interessenten hilfreiche Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, die frei gewordenen Wohnfläche gut zu nutzen.

Dabei ist ein wichtiger Punkt der Umbau der Immobilie zu einem schwellen- und barrierefreien Zuhause. Mit intelligenten Renovierungsmaßnahmen wird den Eigentümern ermöglicht, bis ins hohe Alter selbstbestimmt und im eigenen Zuhause zu leben. Zum anderen kann im Zuge der Umbaumaßnahmen ein Teil des Hauses zu einer Einliegerwohnung umgebaut werden. Diese kann entweder zu anderen Zwecken genutzt oder vermietet werden. Wer sich entscheidet, die Einliegerwohnung zu vermieten, lebt nicht mehr allein und kann dank der Mieteinnahmen die Rente aufbessern.

Erwähnenswert ist, dass für die Maßnahmen zum altersgerechten Umbau einer Immobilie lukrative Fördergelder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden können. Auch kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenheimrente (Wohn-Riester) genutzt werden. Bei der Vermietung der Einliegerwohnung gibt es ebenfalls steuerliche Vorteile. Denn die Aufwendungen für vermietete Einliegerwohnung, wie beispielsweise Instandhaltungskosten, Reparaturen oder die Pflege des Gartens, können steuerlich geltend gemacht werden.

Quelle: LBS
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Hochbauprognose 2021: Sinkende Bautätigkeit im Hochbau:

Laut der „Hochbauprognose 2021“ des Beratungshauses EY Parthenon wird der Bau-Boom in den Jahren 2022 und 2023 vorerst etwas abflachen, bis sich die Bauentwicklung wieder erholt. Die Gründe für diesen prognostizierten Trend liegen in den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Unsicherheiten. Auch sinkende Mietrenditen, der immer größer werdende Mangel an Bauland und die damit steigende Baukosten sowie Kapazitätsengpässe geben ausreichend Annahmen für eine abflachende Dynamik der Bautätigkeiten.

Vor allen Dingen der Nichtwohnungsbau soll sich nur langsam erholen, ausgenommen sind hierbei Logistikimmobilien sowie der öffentliche Bau. Im Einzelhandel sowie beim Bau von Hotels und der Gastronomie sei beispielsweise auch längerfristig mit einer rückläufigen Bauaktivität zu rechnen.

Anders sieht es hingegen im Wohnungssektor aus. Die Studienexperten gehen davon aus, dass im (Geschoss-)Wohnungsbau auch weiterhin mit einem Wachstum zu rechnen ist. Dieser wird allerdings nicht so hoch ausfallen wie in den vergangenen Jahren. Vielmehr wird ein Anstieg um 1,6 in diesem Jahr und 1,7 Prozent in den Prognosejahren geschätzt. Im größten Segment, dem privaten Wohnungsbau, ist in den Prognosejahren bis 2023 etwa nur mit einem Prozent Anstieg in der Bautätigkeit zu rechnen.

Quelle: EY Parthenon
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Investitionsaussichten: Die 5-%-Studie:

Das Analyseunternehmen Bulwiengesa untersucht in der „5-%-Studie“ den deutschen Immobilienmarkt hinsichtlich seiner Renditepotentiale. Die kürzlich erschienene sechste Ausgabe der Studie liefert einen Marktüberblick aus dem Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Investitionsaussichten auf dem Wohn-, Gewerbe- und Büroimmobilienmarkt. Anhand eines dynamischen Modells werden in der Studie voraussichtliche jährliche Investitionen ermittelt. Die errechneten Ertragsaussichten der jeweiligen Immobilienmärkte können mit anderen Assetklassen verglichen werden.

Mit der sogenannten internen Zinsfußmethode (IRR) wird in der Studie die wahrscheinliche interne Verzinsung einer Investition ermittelt, ausgehend von einer Haltedauer von zehn Jahren. Dabei werden neben den Assetklassen Wohn-, Hotel- und Büroimmobilien auch die Immobilienmärkte der Micro-Apartments, Shoppingcenter und Fachmarktzentren, Unternehmens- und Logistikimmobilien untersucht. Die Auswertungen beziehen sich auf die Cashflow-Sicherheit sowie die Liquidität.

In der Studie werden die Immobilien in Core- und Non-Core-Assets gegliedert. Zusammengefasst ist zu beobachten, dass vor allen Dingen Produktionsimmobilien und Gewerbeparks überdurchschnittliche Renditen versprechen. Beide liegen bei den Verzinsungsmöglichkeiten über fünf Prozent im Basiswert. Der Basiswert für Bürorenditen in A-Märkten hingegen ist weiterhin rückläufig und lag im Jahr 2020 bei etwa zwei Prozent. Ähnlich verhält es sich auch mit den Verzinsungsmöglichkeiten im Bereich der Wohnimmobilien in A-Märkten.

Quelle: Bulwiengesa
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Trend: Chancen für neue Konzepte in den Innenstädten:

Der Immobilienberater Savillis sieht in dem Strukturwandel im Einzelhandel durchaus Positives. Manche Handelsverbände sagen zwar das Ende der Innenstadt und ein Ladensterben voraus, doch Savillis sieht in der Krise auch Chancen und eine Neustrukturierung der Innenstädte. Allem voran steht das Argument, dass die Spitzenmieten in den Innenstädten und den Einkaufsstraßen im Bereich der Einzelhandelsimmobilien sinken werden, was wiederum die Türen für andere Wirtschaftszweige und Ideen bietet.

So können beispielsweise Supermärkte oder Möbelhersteller, dank der geringen Mieten, ihre Läden zunehmend in den Einkaufsstraßen eröffnen. Auch andere Konzepte, wie beispielsweise flexible Workspaces, können sich Ladenmieten in den Innenstädten leisten. Auch Unternehmen, die bisher ihre Waren nur online vertrieben haben, könnten jetzt eine stationäre Dependance eröffnen. Denn nicht nur die Mieten werden fallen, auch die Gestaltung der Mietverträge wird flexibler. So werden sich beispielsweise Mietvertragslaufzeiten verkürzen oder Mietverträge mit Umsatzmieten geschlossen werden.

Sollte sich der Trend des Homeoffice und des mobilen Arbeitens weiter fortsetzen, wird auch die Gastronomie und der Versorgungsbedarf in Wohnnähe stärker gefragt werden. Denkbar ist, dass auch Satellitenbüros Einzug in die Innenstädte halten. Auch für Investoren zeichnen sich Chancen ab. Vor allem risikofreudige Investoren haben die Möglichkeit, in ehemalige Hochfrequenzimmobilien in den Innenstädten vergleichsweise kostengünstig zu investieren und diese dann mit innovativen Konzepten und einem vielfältigen Nutzermix zu gestalten.

Quelle: Savillis
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Benchmark-Analyse: Flexible Offices:

Laut der Benchmark-Analyse „Flexmark“ der Vermittlungsplattform „Workthere“ vom Immobilienberater Savillis ist zu erwarten, dass sich die Rentabilität von flexiblen Workspaces weltweit steigern wird. Auch wenn im Jahr der Corona-Pandemie die Belegungszahlen sowohl von Open-Spaces als auch von in sich geschlossenen Büroeinheiten abgenommen haben, konnten die Betreiber ihre Rentabilität auf operativer Ebene steigern. „Workthere“ verzeichnet einen Rückgang in der Nutzung von privaten Büros von 81 auf 68 Prozent. Die Belegung in Coworking-Spaces hat von 65 auf 56 Prozent abgenommen.

Erfreulich ist, dass es den Anbietern von flexiblen Workspaces gelungen ist, rentabel zu bleiben und ihre Kosten erfolgreich zu senken. Gründe für die Kostensenkung könnten darin liegen, dass mit den Kunden mietfreie Zeiten ausgehandelt wurden. Ein anderer Weg, Kosten zu senken, ist darin zu sehen, dass Wechsel von einer Lease- zu einer Management-Vereinbarung getätigt wurden. Bei diesem Wechsel werden hohe Fixkosten aufgelöst und der Cashflow wird optimiert.

Auf dem weltweiten Markt ist zu beobachten, dass in Asien und in Europa die profitabelsten Regionen für die Betreiber von flexiblen Workspaces sind. In Deutschland macht die Vermietung von Privatbüros die größte Einnahmequelle aus. Auch wenn im Jahr der Pandemie dieser Bereich einen Rückgang von 6 Prozent zu verzeichnen hat, hat Savillis mit größeren Einbußen gerechnet. Um Bestandskunden zu halten und neue Kunden zu generieren, haben die Betreiber zum einen Rabatte bei Vertragsverlängerungen angeboten. Zum anderen wurden neue Kunden mit ermäßigten Preisen gewonnen. Somit sieht Savillis gute Zukunftsaussichten für den Sektor.

Quelle: savillis/workthere
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Analyse: gif-Mietspiegelreport 2021 :

Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) wertet in diesem Jahr bereits zum dritten Mal Mietspiegel und deren Dokumentation in Deutschland aus. Nach Angaben der Daten aus Januar 2021 ist zu beobachten, dass von den 200 größten deutschen Städten nur 124 einen Mietspiegel haben. In der letzten Auswertung des gif waren es noch 164 Städte mit Mietspiegel. So lag in 74 der größten Städte in Deutschland entweder gar kein Mietspiegel vor oder er ist zum Januar 2021 abgelaufen.

In 65 der 200 untersuchten Städte (und somit bei 32 Prozent der Städte) gilt die Mietpreisbremse. Somit haben 135 der Städte keine Mietpreisbremse, was einen Anteil von 68 Prozent ausmacht. Der Anteil von Städten mit einem qualifizierten Mitspiegel (in denen keine Mietpreisbremse gilt) stieg im Vergleich zur vorherigen Auswertung leicht von 73 auf 76 Städte und somit von 37 auf 38 Prozent. Der Anteil von Städten mit einem einfachen Mitspiegel ist von 91 auf 48 gefallen und somit von 46 auf 24 Prozent. 19 der Städte mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in denen keine Mietpreisbremse gilt, haben auch keinen Mietspiegel.

Die Untersuchungen des gif zeigen zudem, dass die Anzahl der Regressionsmietspiegel von 49 auf 55 gestiegen ist. Ebenso ist zu beobachten, dass für die Erstellung von neuen Mietspiegeln zunehmend kommerzielle Unternehmen von den Kommunen beauftragt werden. Der prozentuale Anteil stieg hier von 40 auf 55 Prozent. Nach wie vor ist zu sagen, dass die einzelnen Mietspiegel der jeweiligen Städte sehr heterogen erstellt und dokumentiert werden. Ein Vergleich ist daher nur schwer möglich. Experten fordern deshalb einen bundesweite einheitlich geltenden Sachkundenachweis sowie klare Kriterien für die Vergabe von Mietspiegeln.

Quelle: gif
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