Energiepreise: Heizkostenzuschuss auch für Auszubildende

Auch Auszubildende und Studierende können den Heizkostenzuschuss erhalten. Das hat das Kabinett kürzlich beschlossen. In einem FAQ schildert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nun, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen.

So bekommen Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, automatisch den Heizkostenzuschuss. Auch Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben, können den Heizkostenzuschuss bekommen. Dafür müssen sie aber einen Antrag stellen. Der Antrag kann vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 bei den zuständigen Ämtern gestellt werden. Die zuständigen Ämter müssen allerdings erst noch durch die Bundesländer bestimmt werden.

Während sich der Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende pauschal auf einmalig 115 Euro beläuft, erhalten Wohngeldhaushalte einen einmaligen Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße. Dieser beläuft sich bei einer Person auf 135 Euro, bei zwei Personen auf 175 Euro und für jede weitere Person auf 35 Euro. Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die gestiegenen Energiepreise abgefedert werden, die vor allem einkommensschwächere Haushalte belasten.

Quellen: bmbf.de/bundesregierung.de
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Energie: Heizungscheck für Wohnungsunternehmen

Einen „Heizungscheck Online“ für Wohnungsunternehmen bieten der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Energieleistungskonzern Getec an. Ziel des Heizungschecks ist es, die Anlageneffizienz zu erhöhen, den Energieverbrauch zu senken sowie den CO2-Austoß zu reduzieren.

Der Heizungscheck umfasst vier Schritte. Bei Schritt 1 erfolgt eine Anlagebegehung und die Erfassung von Anlagenparametern der Heizungsanlage vor Ort. Bei Schritt 2 werden weitere Parameter – wie zum Beispiel Abgaswerte und Betriebstemperaturen – festgehalten. Eine softwaregestützte Anlagenanalyse erfolgt dann in Schritt 3. Bei Schritt 4 wird ein 20 bis 25-seitiger Analysebericht erstellt. Dieser enthält unter anderem Empfehlungen zur Anlagenoptimierung.

Mit dem Heizungscheck sollen Wohnungsunternehmen nicht nur über ihre bestehenden Anlagen informiert werden, sondern sie können auch Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Anlagen unter Nutzung erneuerbarer Wärmeerzeugung bekommen. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter gdw.de.

Quelle: gdw.de
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Strom: Verbrauch bei Wasserbetten messen

Wasserbetten sind mit integrierten Heizungen versehen. Dadurch liefern sie einerseits die nötige Wärme. Anderseits sorgt diese Wärme dafür, dass Schweiß verdunstet. Durch die integrierten Heizungen geben Wasserbetten aber auch Wärme an den Raum ab. Das ist besonders dann der Fall, wenn es im Schlafzimmer kühl ist.

Die Verbraucherzentrale Saarland rät dazu, im Winter eine Woche lang mit einem Strommessgerät nachzumessen, wie viel Strom das Wasserbett benötigt. Bei Bedarf können die Verbraucher mit einem ihrer Energieberater darüber sprechen, wie der Stromverbrauch einzuordnen ist.

Die Höhe der Stromkosten ist unter anderem abhängig von der Art der Heizung, der Größe, der Isolierung und auch vom Strompreis in der Region. Laut verschiedener Quellen kann er von zirka 70 bis 280 Euro pro Jahr betragen. Wer mehr zum Thema erfahren möchte, kann sich bei der kostenfreien bundesweiten Hotline der Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 0800 809 802 400 informieren.

Quellen: verbraucherzentrale-saarland.de
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Klimaschutz: Das ist geplant

Um den Klimaschutz zu verbessern, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zeitnah die Umsetzung verschiedener Sofortmaßnahmen. Neuerungen soll es unter anderem im Hinblick auf die EEG-Novelle, die Solarenergie, die Windenergie, den Strompreis, die Klimaschutzverträge mit der Industrie, die Wärmestrategie, die Gebäudestandards- und -förderung und die Wasserstoffenergie geben.

Geplant ist, mit dem EEG die Weichen für 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 zu stellen. Bei der Solarenergie soll mit einem sogenannten Solarbeschleunigungspaket unter anderem dafür gesorgt werden, dass alle geeigneten Dachflächen mit Solarenergie versehen werden. Auch der Ausbau der Windenergie ist geplant, ohne dabei den Artenschutz zu vernachlässigen. Beim Strom soll die EEG-Umlage abgeschafft und Verbraucher sollen dadurch entlastet werden.

Für die Industrie ist die Schließung von Klimaschutzverträge und die Förderung klimaneutraler Produktionsverfahren vorgesehen. Im Hinblick auf die Wärmestrategie will sich die Regierung unter anderem für eine Dekarbonisierung einsetzen, also mit kohlenstoffarmen Energieträgern Kohlenstoffdioxidemissionen verringern. Zudem ist eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes geplant. Dadurch soll bis 2025 unter anderem jede neu eingebaute Heizung auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Hinblick auf die Wasserstoffstrategie sind unter anderem neue Förderprogramm vorgesehen.

Quelle und weitere Informationen: bmwi.de
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Energie, Umwelt, Wohnen: Das ist 2022 neu

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einer Mitteilung unter anderem zusammengefasst, was sich 2022 bei den Themen Energie, Umwelt und Wohnen ändert. So müssen die Verbraucher unter anderem mit mehr Heizkosten rechnen. Zurückzuführen ist dies auf den CO2-Preis, der von 25 Euro pro Tonne auf auf 30 Euro pro Tonne CO2 gestiegen ist.

Dafür können Verbraucher Energielieferverträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, schneller kündigen. Die Kündigungszeit beträgt dann nur noch einen Monat anstatt drei Monate. Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Verbraucher so „besser vor überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geschützt“ werden.

Zudem weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die Förderung eines Neubaus nach dem Effizienzhaus-Standard 55 ausläuft. Anträge für diese müssen spätestens bis zum 31. Januar 2022 bei der KfW eingegangen sein. Ab dem 1. Februar 2022 sind dann laut Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur noch die Neubaustandards Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 40-Erneuerbare Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse sowie Effizienzhaus 40 Plus förderfähig.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Strom: Gesunkener Verbrauch in Supermärkten

In deutschen Supermärkten (Food-Handel) wird nun immer weniger Strom verbraucht. Das geht aus der Studie „Energiemanagement im Einzelhandel kompakt: Update zu zentralen Energiekennzahlen 2021“ des Forschungs- und Beratungsinstituts EHI Retail Institute hervor. Zurückzuführen sei dies auf eine bessere Kältetechnik sowie die Nutzung von LED-Beleuchtung.

Der Stromverbrauch pro Quadratmeter Verkaufsfläche sei in diesem Bereich von 318 auf 314 kWh gesunken und habe somit zu einer Reduzierung um 1,3 Prozent geführt. In den vergangenen Jahren sei der Stromverbrauch hier insgesamt um fast 5 Prozent gesunken.

In den Non-Food-Bereichen müssen die Zahlen aufgrund der geänderten Öffnungszeiten und den verschiedenen Regelungen in den einzelnen Bundesländern durch die Corona-Pandemie besonders betrachtet werden. Die vollständige Studie sind ab Januar 2022 im EHI-Shop erhältlich, EHI-Mitglieder erhalten sie kostenlos.

Quelle: ehi.org
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Energieeffizienz: Sanierungsfahrplan ist förderfähig

Der Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen rät Eigentümern, die ihr Haus energetisch sanieren möchten, dazu, sich vorab fachlich beraten und einen individuellen Sanierungsfahrplans erstellen zu lassen. Dadurch können unter anderem Fehlinvestitionen vermieden werden. Zur Erstellung des Sanierungsfahrplans wird laut Verband eine spezielle Software eingesetzt.

Die Eigentümer bekommen dann einen Überblick über den Zustand ihres Hauses und können die Energiespar-Potenziale erkennen. Außerdem werden ihnen die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen aufgezeigt und es wird eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. Der Verband weist auch darauf hin, dass die Kosten im gewissen Rahmen förderfähig sind.

Für die Energieberatung bei Ein- und Zweifamilienhausen werden bis zu 1.300 Euro gefördert, für Mehrfamilienhäuser bis zu 1.700 Euro. Voraussetzung für die Bundesförderung ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und der Bauantrag oder die Bauanzeige mehr als zehn Jahre zurückliegt. Außerdem muss ein qualifizierter Energieberater, zum Beispiel über engerie-effizienz-experte.de, beauftragt werden.

Quelle: Haus & Grund RheinlandWestfalen
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Forschung: Hamburger Speicherstadt soll klimaneutral werden

Wie kann die Blockbebauung der Hamburger Speicherstadt bis 2040 C02-neutral mit Energie versorgt werden? Dieser Frage geht die HHLA Immobilien gemeinsam mit mehreren Projektpartnern nach. Gemeinsam erforschen sie unter anderem, wie die für den Immobilienbetrieb notwendige Energie im Objekt selbst erzeugt, gespeichert und genutzt werden kann.

Eine besondere Herausforderung stellt dabei der Denkmalschutz des Welterbes dar. Bei dem Pilotprojekt soll die Speicherstadt unter anderem durch die Entwicklung eines ganzheitlichen Energiekonzepts, innovative hybride Dachelemente sowie thermisch aktivierte Bodenplatten aus Magerbeton zu einem nahezu CO2-neutralen Quartier werden.

An dem Projekt sind neben der HHLA Immobilien das Forschungszentrum Jülich, das Institut für Werkstoffe im Bauwesen an der Universität Stuttgart, die HafenCity Universität Hamburg, die RWTH Aachen University, die Behörde für Umwelt und Energie sowie das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg beteiligt. Gefördert wird das sogenannte Vorhaben „0-CO2-WSHH“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quellen: hhla.de/enargus.de
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Studie: Schlechte Energiebilanz bei Immobilien

In einer Auswertung von 1.681 von McMakler vermarkteten Bestands- und Neubauten ist herausgekommen, dass durchschnittlich nur 13 Prozent aller ausgestellten Energieausweise die Energieeffizienzklassen A+, A oder B und damit die drei bestmöglichen Energieeffizienzklassen erhalten. Betrachtet man nur die Neubauhäuser, sieht es besser aus: Hier erhalten 71 Prozent die Energieeffizienzklassen A+, A oder B.

Zudem hat das Unternehmen auch die Bundesländer miteinander verglichen. Im Hinblick auf die Energieeffizienz bei Gebäuden schneiden hier Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen am besten ab. Dort sind 16,9 bzw. 16,7 und 15,4 Prozent der Energieausweise mit den Energieeffizienzklassen A+, A oder B versehen. Die schlechtesten Energieeffizienzwerte (G und H) treten in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen mit 41,8 bzw. 38,7 und 35,5 Prozent auf.

Als Grund dafür vermutet McMakler, dass es in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen weniger Neubauimmobilien gibt als in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus hat das Unternehmen auch das Meinungsforschungsunternehmen YouGov mit einer Online-Befragung von über 1.060 Eigentümern beauftragt. Dabei ist herausgekommen, dass nur 44 Prozent der Befragten die Energieeffizienzklasse ihrer Immobilie nicht kennen.

Quelle: McMakler
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Heizen: Smarte Produkte vor Cyberangriffen schützen:

Der TÜV-Verband macht auf die Vorteile von smarten Heizungssteuerungen aufmerksam. Diese lassen sich per App vom Smartphone aus bedienen und lernen vom Nutzerverhalten. So können sich die smarten Heizungssteuerungen zum Beispiel merken, wann und auf wie viel Grad die Bewohner bestimmte Räume geheizt haben möchten. Zudem verfügen die Thermostate über eine sogenannte Fensteroffen-Erkennung und schalten beim Lüften automatisch herunter.

All dies führe dazu, dass smarte Heizungssteuerungen Wohnungen und Häuser so effektiv wie möglich heizen und letztendlich auch zu einer niedrigeren Energierechnung führen, so der TÜV-Verband. Laut einer Umfrage, die der Verband beim Marktforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben hat, nutzen allerdings nur 11 Prozent der insgesamt 1.005 Befragten ab 16 Jahren smarte Heizungssteuerungen in ihren Haushalten. Den Grund dafür sieht der TÜV darin, dass die Befragten die Sicherheit smarter Produkte bezweifeln. So gaben 39 Prozent an, aus Sorge vor Cyberangriffen auf den Kauf smarter Produkte zu verzichten.

Auch der TÜV-Verband rät dazu, smarte Produkte vor Cyberangriffen zu schützen und gibt dazu fünf Tipps. Erstens: Verbraucher sollten Passwörter mit mindestens zehn Zeichen vergeben, darunter Groß- und Kleinbuchstaben, Zeichen und Sonderzeichen. Zweitens: Verbraucher sollten auf eine sichere Verschlüsselung wie die WPA3-Verschlüsselung setzen. Drittens: Werden die smarten Produkte übers Smartphone verwendet, sollten Nutzer prüfen, inwiefern diese auf andere Apps zugreifen können und nur notwendige Rechte freigeben. Viertens: Die Software sollte auf einem aktuellen Stand gehalten werden, um Sicherheitslücken zu schließen. Fünftens: Beim Kauf der Geräte sollten Nutzer auf Prüfzertifikate für die IT-Sicherheit des Gerätes achten. So gibt es zum Beispiel das TÜV-Prüfzeichen Cybersecurity Certified (CSC).

Quelle: TÜV-Verband
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