Tool: „PICI“ hilft, Innovationen zu erkennen

Wie können Innovationsaktivitäten von Online-Communities besser eingeschätzt werden? Dieser Frage sind nun das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und die Technischen Universität Berlin nachgegangen. In ihrem Forschungsprojekt „Peer Innovation“ haben die Einrichtungen eine sogenannte Open-Source-Toolbox entwickelt, die die Innovationsaktivitäten von Peer-Communities untersuchen kann.

Über die Open-Source-Toolbox „PICI“ können ausgewählte Indikatoren auf Inhalte aus Online-Foren angewendet werden. So können laut des Instituts Innovationsaktivitäten gemessen und kreative Online-Netzwerke für die Innovationsforschung greifbar gemacht werden. Ausgewertet werden zum Beispiel Innovationsaktivitäten aus den Bereichen Energie, Verkehr und Stadtentwicklung.

Die Open-Source-Toolbox soll es Wissenschaftlern, Politikern und Betreibern von Online-Foren erleichtern, Innovationspotenziale von Peer-Communities zu erkennen. Sind die Innovationen erst einmal erfasst worden, können entsprechende Forschungen und Förderungen erfolgen. Die Open-Soruce-Toolbox finden Interessenten auf phihes.github.io/pici/. Die Forschenden sind nun daran interessiert, dass auch andere Forschende ihre Methoden aufgreifen und weiterentwickeln.

Quellen: peer-innovation.de/phihes.github.io/pici
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Energie: vzbv rät dazu, Schadenersatzansprüche zu prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) rät Kunden, die von fristlosen Kündigungen ihrer Energielieferanten betroffen sind, Schadenersatz zu fordern. Ein Schaden sei den Kunden deshalb entstanden, weil sie unverschuldet in die Energiegrundversorgung geraten seien, so der vzbv. Oftmals zahlen Kunden für die Energiegrundversorgung höhere Preise als für selbst gewählte Tarife.

Betroffene Kunden sollten die ihnen entstandenen Schäden so konkret wie möglich beziffern. Der vzbv stellt dazu unter anderem einen Rechner zur Verfügung, mit dem dies gelingt. Jedoch berücksichtigt dieser nicht die Soforthilfe und die Gaspreisbremse, die die Schadenersatzansprüche laut vzvb verringern können.

Verbraucher sollten sich beim Schadenersatz laut Sebastian Reiling, Referent beim Team Musterfeststellungsklagen, „nicht mit Peanuts abspeisen lassen“. Außerdem können sie die Schlichtungsstelle Energie kontaktieren, die sich auf die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern spezialisiert hat.

Quelle: verbraucherzentrale.de
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Strom: Photovoltaik legt zu

Bei der Nettostromerzeugung hat unter anderem Photovoltaik von 2021 auf 2022 zugelegt. Das teilt das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE mit. Demnach stieg die Solarstromerzeugung von 2021 auf 2022 um 19 Prozent. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE führt das einerseits auf den Zubau und andererseits auf das sonnige Wetter zurück.

Insgesamt erzeugten die deutschen Photovoltaikanlagen 2022 etwa 58 Terawattstunden (TWh). Davon wurden zirka 53 TWh ins öffentliche Netz eingespeist und 5 TWh selbst verbraucht. Durch den Zubau von EEG-Anlagen mit 6,1 Gigawatt erhöhte sich die installierte Leistung zudem auf zirka 66 Gigawatt (Stand November 2022). Dies war laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE der höchste Photovoltaik-Zubau seit 2013.

Zur Auswertung der Daten wurde die Plattform energy-charts.info herangezogen. Interessenten können sich dort auch die Zahlen für andere Erzeugungsarten für Strom wie Braunkohle, Steinkohle und Öl anschauen, sich Pipeline-Verläufe ansehen oder sich die Standorte der Biomasse-Kraftwerke in Deutschland anzeigen lassen.

Quelle: ise.fraunhofer.de/energy-charts.info
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Wettbewerb: Klimaaktive Kommune 2023 gesucht

Noch bis Freitag, 31. März, können Städte, Landkreise und Gemeinden mit ihren vorbildlichen Klimaschutzprojekten am bundesweiten Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2023“ vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilnehmen. Den Gewinnern winkt ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro, das wiederum in Klimaprojekte investiert werden muss.

Ausgeschrieben unter klimaschutz.de/de/wettbewerb2023 sind drei Wettbewerbskategorien, und zwar „Kategorie 1 – Ressourcen- und Energieeffizienz“, „Kategorie 2 – Erneuerbare Energien im kommunalen Fokus“ und „Kategorie 3 – Klimaschutz durch Kooperationen mit der Wirtschaft“. Außerdem wird ein „Sonderpreis – Klimaschutz in sozialen Einrichtungen“ ausgelobt.

Es können sich Städte, Landkreise und Gemeinden beteiligen, die beispielsweise Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- beziehungsweise Energieverbrauchs umsetzen, die die Nutzung von erneuerbaren Energien entscheidend voranbringen und die privatwirtschaftliche Unternehmen beim Klimaschutz mit ins Boot holen. Die Gewinner werden auf der nächsten Kommunalen Klimakonferenz öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet. Diese findet voraussichtlich im November 2023 statt.

Weitere Informationen: difu.de/klimaschutz.de
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Digitales: Bayern testet digitale Zwillinge

Mithilfe sogenannter „Digitaler Zwillinge“ will der Freistaat Bayern zum modernen Digitalstaat werden. Bei einem „Digitalen Zwilling“ handelt es sich um die Abbildung eines Objektes aus der realen Welt in die virtuelle Welt. Ziel ist es, mithilfe der digitalen Zwillinge verschiedene Vorgänge zu simulieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Situationen aus dem Straßenverkehr handeln. Mithilfe der digitalen Zwillinge soll unter anderem aber auch herausgefunden werden, wie sich die Energieeffizienz in Städten steigern lässt.

Aktuell werden noch Kommunen gesucht, die beim im Projekt „TwinBy – Digitale Zwillinge für Bayern“ mitmachen möchten. Zurzeit können bis zu 20 Vorhaben bayerischer Kommunen getestet werden. Die Kommunen bekommen beim Aufbau der digitalen Zwillinge Unterstützung vom Bayerischen Digitalministerium und werden beispielsweise von ausgewählten Dienstleistern zu Fragen beraten. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sich Mitarbeiter aus den Fach- und IT-Bereichen mindestens acht Wochenstunden beim Projekt engagieren.

Bewerben können sich zum Beispiel Verwaltungsgemeinschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Integrierte Ländliche Entwicklungen. Entsprechende Förderanträge können noch bis Dienstag, 31. Januar, eingereicht werden. Die Förderanträge werden zwar von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger auf die Erfüllung der Voraussetzungen geprüft. Werden die Voraussetzungen erfüllt, werden die Förderbescheide für die Projekte allerdings nach ihrem zeitlichen Eingang vergeben, dem sogenannten Prioritätsprinzip. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf twinby.bayern/de/startseite.

Quellen: twinby.bayern/de/startseite; stmd.bayern.de
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Klimaschutz: Zehn Kommunen ausgezeichnet

Ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro haben beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2022“ zehn Kommunen abgestaubt, die sich in besonderer Weise für den Klimaschutz engagieren. In der Kategorie „Ressourcen und Energieeffizienz“ wurden die Stadt Mindelheim für die energetische Sanierung des Maria-Theresia-Freibads, der Kreis Viersen für den klimafreundlichen Neubau des zentralen Kreisarchivs und der Landkreis Lörrach für die interkommunale Wärmeplanung ausgezeichnet.

In der Kategorie „Klimagerechte Mobilität“ wurde die Stadt Darmstadt für die Umsetzung ihres nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätskonzepts in der Lincoln-Siedlung ausgezeichnet. Der Kreis Pinneberg erhielt das Preisgeld für seinen digitalen Elektrofuhrpark und die Stadt Bielefeld für das Projekt „3 Monate ohne Auto“, bei dem Bielefelder mit städtischer Begleitung testen konnten, auch ohne Auto mobil zu sein.

Zudem wurden die Gemeinde Nohfelden, die Stadt Münster und die Stadt Amberg in der Kategorie „Klimafreundliche Verwaltung“ prämiert. Die Gemeinden und Städte setzen sich beispielsweise dafür ein, die CO2-Emissionen in ihren Verwaltungen zu minimieren. Den Sonderpreis in der Kategorie „Klimaschutz und Naturschutz“ erhielt der Bodenseekreis für die Moorrenaturierung des Hepbacher-Leimbacher Riedes. Die Preisgelder sollen wiederum in den Klimaschutz fließen. Mehr zu den Projekten und zur aktuellen Preisausschreibung erfahren Interessenten unter klimaschutz.de.

Quellen: idw-online.de/klimaschutz.de
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Energie: Das ändert sich

Im Energiebereich gibt es 2023 einige Neuerungen. Über diese informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Verbraucher sollten unter anderem die Energieeffizienzvorschriften für Neubauten, die Begrenzung der Energiepreise und die Förderung von Energiesparinvestitionen auf dem Schirm haben. So gelten ab 2023 beispielsweise striktere Anforderungen an Neubauten im Hinblick auf den Primärenergiebedarf.

Zudem kommen die sogenannte Gaspreisbremse und die Strompreisbremse für private Haushalte, kleine und mittelständische Unternehmen. Von März 2023 bis April 2024 soll der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Der Strompreis wird durch die Strompreisbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies Begrenzung gilt allerdings nur für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Wer Energiesparmaßnahmen durchführen und fördern lassen möchte, sollte vorab prüfen, ob diese tatsächlich förderfähig sind. So sollen künftig beispielsweise nur noch Heizungen gefördert werden, die auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energie betrieben werden. Über weitere Neuerungen im Energiebereich können sich Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de informieren.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Messe: Naturgartentage 2022

Bei den Naturgartentagen 2022 können Mitglieder des Vereins „NaturGarten“ sowie Interessenten unter anderem mehr zu Themen wie „Wiesen anlegen & pflegen“ und „Säume planen & gestalten“ erfahren. Die Naturgartentage finden von Donnerstag, 2. Februar, bis Sonntag, 5. Februar, in der Stadthalle Hagen statt. Während sie von Donnerstag bis Samstag wohl hauptsächlich Vereinsmitglieder ansprechen dürften, ist der Sonntag auch für die Öffentlichkeit gedacht.

Denn dann findet der sogenannte „Markt der Möglichkeiten“ statt. Bei diesem können neben den Messeteilnehmern auch Gewerbetreibende (gegen eine geringe Standgebühr) Produkte und Ideen ausstellen, die der Bildung und der Information über Naturgärten dienen. Besucher können für Sonntag an der Tageskasse eine Karte erwerben. Der Eintritt beträgt 37 Euro und ist bar zu entrichten.

Die Naturgartentage können aber nicht nur in der Stadthalle Hagen besucht werden (Wasserloses Tal 2, 58093 Hagen), sondern es kann auch online an ihnen teilgenommen werden. Mehr zum vollständigen Programm, über die Kosten für Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder sowie über die Anmeldemöglichkeiten erfahren Interessenten unter naturgartentage.de.

Quelle: naturgartentage.de
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WEG: Zu wenig Wissen über Sanierungsmöglichkeiten

Viele Wohnungseigentümer finden es schwer, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Das geht aus einer Blitzumfrage des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) hervor, an der rund 2.700 Wohnungseigentümer teilgenommen haben.

Anhand der Umfrage wird unter anderem deutlich, dass nur 8 Prozent der befragten Wohnungseigentümer wissen, dass sie in ihren Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Sanierungsbeschlüsse fassen können. Der Rest der Wohnungseigentümer fühlt sich darüber nicht informiert (62 Prozent) oder nur teilweise informiert (30 Prozent).

Den befragten Wohnungseigentümern fehlt es offenbar an grundlegendem Wissen zum Fassen von Beschlüssen und zu den Regelungen der Kostenverteilung in WEG (70 Prozent). Darüber hinaus wünschen sie sich spezielle Energieberatungsangebote (69 Prozent) und Förderprogramme für WEG (60 Prozent). Außerdem benötigen die Wohnungseigentümer Unterstützung bei der Erstellung von Sanierungs- und Finanzierungsfahrplänen (52 Prozent) und halten auch eine energetische Rechtsberatung für erforderlich (49 Prozent).

Quelle und weiter Informationen: wohnen-im-eigentum.de
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Dämmung: KfW weist auf Fördermöglichkeiten hin

Auf welche Aspekte Eigentümer bei der Fassadendämmung und dem Sonnenschutz im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten achten müssen, weist die KfW hin. So müsse der Antrag auf Fördermittel bereits gestellt werden, bevor Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragt werden. Aufträge für die Planungen können dagegen schon vorab vergeben werden, zum Beispiel an Energieeffizienzexperten.

Außerdem müssen sich Eigentümer beispielsweise bei der Dämmung von Ein- oder Zweifamilienhäusern im Gebäudeenergiegesetz (GEG) darüber informieren, wie effizient diese sein muss und ermitteln, welche Art der Dämmung erfolgen sollte. Laut KfW wird unterschieden zwischen einer Kern- oder Einblasdämmung, einem Wärmeverbundsystem und einer hinterlüfteten Vorhangfassade.

Auch der Sonnenschutz kann von der KfW gefördert werden, wenn Eigentümer ihr Haus umfassend energetisch sanieren. Dazu müssen sie laut KfW allerdings die Anforderungen erfüllen, die an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal gestellt werden. Eigentümer, die mehr zu den Fördermöglichkeiten erfahren möchten, werden auf kfw.de fündig.

Quelle und weitere Informationen: kfw.de
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