Dämmung: KfW weist auf Fördermöglichkeiten hin

Auf welche Aspekte Eigentümer bei der Fassadendämmung und dem Sonnenschutz im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten achten müssen, weist die KfW hin. So müsse der Antrag auf Fördermittel bereits gestellt werden, bevor Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragt werden. Aufträge für die Planungen können dagegen schon vorab vergeben werden, zum Beispiel an Energieeffizienzexperten.

Außerdem müssen sich Eigentümer beispielsweise bei der Dämmung von Ein- oder Zweifamilienhäusern im Gebäudeenergiegesetz (GEG) darüber informieren, wie effizient diese sein muss und ermitteln, welche Art der Dämmung erfolgen sollte. Laut KfW wird unterschieden zwischen einer Kern- oder Einblasdämmung, einem Wärmeverbundsystem und einer hinterlüfteten Vorhangfassade.

Auch der Sonnenschutz kann von der KfW gefördert werden, wenn Eigentümer ihr Haus umfassend energetisch sanieren. Dazu müssen sie laut KfW allerdings die Anforderungen erfüllen, die an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal gestellt werden. Eigentümer, die mehr zu den Fördermöglichkeiten erfahren möchten, werden auf kfw.de fündig.

Quelle und weitere Informationen: kfw.de
© Fotolia

Wärmedämmung: Fachverband erläutert Vorteile

Eine Wärmedämmung von Gebäuden ist effektiv und einfach umsetzbar – dieser Auffassung ist der FMI Fachverband Mineralwolleindustrie. Mineralwolle könne auch dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, schreibt der Fachverband auf seiner Internetseite „der-daemstoff.de“. Dafür müsse das Haus allerdings vom Dach über die Fassade bis hin zur Kellerdecke gedämmt sein.

Für die Wärmedämmung kann sogenannte Mineralwolle verwendet werden, eine Kombination aus Glaswolle und Steinwolle. Ziel der Maßnahmen ist die Reduktion des Heiz- und Kühlenergiebedarfes, um letztlich Energie zu sparen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dass sich eine Wärmedämmung von Gebäuden lohnt, gehe auch aus einer Studie hervor, so der Fachverband.

So können Interessenten in der Studie „Graue Energie und Graue Emissionen von Dämmstoffen im Vergleich zum Einsparpotential“ des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München nachlesen, dass sich durch die Wärmedämmung Energie einsparen lässt und wie viel. In den Beispiel-Berechnungen werden unter anderem auch die Baujahresklassen der Gebäude berücksichtigt. Interessenten können die vollständige Studie unter der-daemmstoff.de kostenlos herunterladen.

Quelle: der-daemmstoff.de
© Fotolia

Energie: Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems ist Pflicht

Eigentümer von Gebäuden mit einer zentralen Gasheizungsanlage und sechs und mehr Wohneinheiten müssen in den kommenden Jahren einen hydraulischen Abgleich des Heizungssystems durchführen lassen. Eigentümer von zehn Wohneinheiten und mehr haben dazu bis zum 30. September 2023 Zeit, Eigentümer von sechs bis neun Wohneinheiten bis zum 15. September 2024. Das geht aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassenen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) hervor.

In diesem Zusammenhang weist der Verein „Wohnen im Eigentum“ (WiE) auf mehrere Aspekte hin. Zunächst muss beispielsweise geprüft werden, ob es sich bei den Heizkörpern um Sondereigentum handelt, was oftmals der Fall ist, oder um Gemeinschaftseigentum. Laut WiE sollten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aber auch dann gemeinsam einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, wenn sich die Heizkörper im Sondereigentum befinden. Dies werde wahrscheinlich günstiger sein, als den hydraulischen Abgleich allein durchführen zu lassen. In der Eigentümerversammlung muss der hydraulische Abgleich laut WiE zunächst beschlossen werden und dann sollten drei Vergleichsangebote eingeholt werden.

Der WiE kritisiert die kurze Zeitspanne, die den Eigentümern zur Umsetzung des hydraulischen Abgleichs zur Verfügung steht: „Systembedingt können Wohnungseigentümergemeinschaften oft nicht so schnell handeln. Die Verordnung wird auf diese Weise für WEGs zum Papiertiger“, so WiE-Rechtsreferent Michael Nack. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten unter wohnen-im-eigentum.de. Die EnSimiMaV ist vollständig unter gesetze-im-internet.de/ensimimav/BJNR153000022.html abrufbar.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
© Photodune

Kamine: Verbraucherzentrale warnt vor Bränden

Angesichts der Energiepreiskrise und der erhöhten Nachfrage nach Öfen und Kaminen, hat die Energieberatung der Verbraucherzentrale wichtige Aspekte im Umgang mit diesen zusammengestellt. So weist sie darauf hin, dass jede Feuerstätte von einem Schornsteinfeger abgenommen werden muss. Geschieht dies nicht, besteht laut Verbraucherzentrale ein erhöhtes Risiko für Rauchgasvergiftungen und Brände.

Außerdem sollten sich Nutzer über die richtige Beheizung informieren. Holzscheite müssen so über einen längeren Zeitraum von ein bis zwei Jahren trocknen, bis sie verwendet werden können. Geschieht dies nicht, heizen sie laut Energieberatung der Verbraucherzentrale nicht nur schlechter, sondern setzen auch jede Menge Umweltschadstoffe bei der Verbrennung frei.

Mit Öfen und Kaminen ist außerdem eine Ruß-, Schadstoff- und Feinstaubbelastung verbunden. Wer sich einen Ofen oder Kamin anschaffen möchte, sollte sich daher vorab umfassend informieren und kann beispielsweise ein Modell mit Staub- und Feinstaubfilter wählen, das nach Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ zertifiziert ist.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
© Photodune

Gaswirtschaft: FH Aachen erhält Innovationspreis

Für die Mitentwicklung ihres H2-Micro-Mix-Brenners, durch den Wasserstoff in Gasturbinen emissionsarm, sicher und CO2-neutral verbrannt werden kann, haben Prof. Dr. Harald Funke und sein Team am Fachbereich Luft- und Raumfahrttechnik der FH Aachen – University of Applied Sciences den Innovationspreis der deutschen Gaswirtschaft in der Kategorie „Effiziente Anwendungstechnik“ erhalten.

Bereits in den 1990er Jahren wurden das Design der Wasserstoff-Brennkammer und das spezielle Micro-Mix-Brennverfahren (MMX) von Dr. Friedemann Suttrop erfunden, einem emeritierten Professor der FH Aachen. Die Weiterentwicklung erfolgte seit 2004 unter der Führung von Prof. Dr. Harald Funke. Beim MMX kommen viele kleine statt wenige große Flammen wie bei herkömmlichen Brennverfahren zum Einsatz.

Durch das spezielle Design der Brennkammer entstehen bei der Verbrennung von Wasserstoff weniger Stickoxide. Am Projekt „H2-Micro-Mix-Brenner“ sind nicht nur die Forschenden der FH Aachen beteiligt. Es wird auch von einem Forschungsverbund der Kawasaki Heavy Industries Ltd., der B&B Agema GmbH und dem Institut für Kraftwerkstechnik, Dampf und Gasturbinen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) unterstützt.

Quelle: fh-aachen.de
© Fotolia

Umbau: Barrierefrei und energieeffizient

Wie können Wohnungen und Häuser bei Umbauten zugleich barrierefrei und energiesparend gestaltet werden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt dazu mehrere Tipps. Gestaltungsmöglichkeiten haben Eigentümer beispielsweise im Hinblick auf Eingangstüren, Balkon- und Terrassentüren, Badezimmer sowie Smart Home.

Bei der Eingangstür ist bei Umbauten zu beachten, dass neue Stufen möglichst tief sind. Zudem sollten rutschfeste Beläge gewählt und ein Handlauf sollte angebracht werden. Durch die Erneuerung der Türdichtungen kann zudem Energie gespart werden. LED-Lampen in Kombination mit einem Bewegungsmelder sind nicht nur energieeffizient, sondern minimieren auch das Unfallrisiko.

Balkon- oder Terrassentüren sollten bodengleichen Schwellen bekommen, um nicht zur Stolperfalle zu werden. Mehrfach-Wärmeschutzverglasungen können den Heizenergiebedarf verringern. Das Badezimmer sollte beim Umbau rollstuhlgerecht gestaltet und es kann eine effizientere Warmwasserbereitung gewählt werden. Smarte Anwendungen gestalten das Wohnen komfortabler, sicherer und energiesparender. So gibt es mittlerweile zum Beispiel Systeme für die elektrische Herdabschaltung.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
© Fotolia

Nominierung: Kandidaten für Bundespreis Ecodesign 2022 bekanntgegeben

Ob Deckenlösung für eine mehrgeschossige Holzbauweise, Trockenstapelsystem für Mauerwerkssteine oder ein Smart-Bike-Parking-System – das Bundesumweltministerium (BMUV), das Umweltbundesamt (UBA) und das Internationale Design Zentrums Berlin (IDZ) haben die 28 Nominierten für den Bundespreis Ecodesign 2022 bekanntgegeben.

Interessenten können sich über die Nominierten und ihre Projekte unter bundespreis-ecodesign.de/de/gewinner/nominierte-2022 einen Eindruck verschaffen und sich die umweltfreundlichen Kreationen von Designern, Unternehmen und Studierenden aus Deutschland und Europa ansehen.

Wer den Bundespreis Ecodesign 2022 erhält, entscheidet eine Jury mit Mitgliedern aus den Bereichen Politik, Produktdesign und Umwelt. Die Gewinner werden am Montag, 5. Dezember, bei der Preisverleihung durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke verkündet. Ihnen winken Geldpreise von jeweils 1.000 Euro.

Quelle: umweltbundesamt.de/bundespreis-ecodesign.de
© Photodune

Untersuchung: Studierende untersuchen Innenraumtemperaturen

Forschende der Bauphysik an der Universität Weimar untersuchen, wie sie die Energiebilanz von Bestandsgebäuden und Stadtquartieren verbessern und CO2-Emmissionen einsparen können. Dabei sehen sie sich auf Basis einen digitalen Architekturmodells unter anderem auch die Auswirkungen der Temperaturentwicklungen im Innenraum eines Hauses an. Dabei berücksichtigen sie zum Beispiel, wie sich Fenstern, Backöfen oder die menschliche Körperwärme auf die Temperaturentwicklung auswirkt.

In ihren Untersuchungen haben die Forschenden herausgefunden, dass die Temperaturen einer unbeheizten, im ersten Obergeschoss befindlichen Beispielwohnung mit drei Außenwänden bei einem durchschnittlichen Winter in Deutschland ohne Heizung auf ein Minimum von durchschnittlich circa 7 bis 8 Grad Celsius sinken würden. Dabei gehen sie in ihren Untersuchungen von der Annahme aus, dass aufgrund der mangelnden Gaslieferungen nicht mit Gas geheizt werden kann.

Ihren Berechnungen zugrunde legten sie ein Mehrfamilienhaus im thüringischen Buttelstedt aus den 1970er Jahren, dessen Fenster und Außenwände in den 1990er Jahren saniert wurden. „In Deutschland gibt es einen sehr großen Anteil an Wohngebäuden, die in einer ähnlichen geometrischen und energetischen Qualität bestehen“, erklärt Mara Geske, Leiterin der AG Energie an der Professur Bauphysik die Wahl. Mehr zum Thema können Interessenten unter anderem in einem Interview auf uni-weimar.de mit der AG-Leiterin lesen.

Quelle: www.idw-online.de/www.uni-weimar.de
© Photodune

Energie: Solarstecker für den Balkon

Eigentümer oder Mieter, die keinen Platz für eine Solaranlage auf dem Dach haben, können stattdessen ihren Balkon oder ihre Terrasse mit einem sogenannten Stecker-Solargerät versehen. Darauf weist nun die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Bei diesen Stecker-Solargeräten handelt es sich um zirka 1,00 x 1,70 Meter große Module mit einer Leistung von zirka 300 Watt.

Um ein solches Stecker-Solargerät zu installieren, sind allerdings verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Eigentümer oder Mieter benötigen so beispielsweise die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters. Zudem sollten nur Stecker-Solargeräte gekauft werden, die die Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) einhalten. Darüber hinaus müssen die Solargeräte bei der Hausverwaltung, dem örtlichen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Wer sich ein Stecker-Solargerät mit 300 Watt anschafft, muss dafür laut Energieberatung der Verbraucherzentrale mit Kosten von zirka 500 Euro rechnen. Zudem werden für die Montage eventuell weitere Kosten fällig. Ein entsprechendes Stecker-Solargerät erzeugt – je nach Standort – 200 bis 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Interessenten, die mehr zum Thema Photovoltaik erfahren möchten, erhalten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de weiterführende Informationen.

Quelle: Ayuntamiento Estepona
© Photodune

Wärmeverlust: Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Einbau neuer Fenster

Möchten Eigentümer ihre Fassade erneuern, können sie in diesem Zuge auch neue Türen und Fenster einbauen. Dazu rät Martin Brandis, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Grund dafür ist, dass beispielsweise über alte Fenster Wärme verloren gehen kann. Laut Verbraucherzentrale liegt der Wärmeverlustfaktor (UW-Wert) bei alten Fenstern bei 3,0 oder mehr und überschreitet damit die gesetzliche Mindestanforderung eines UW-Wertes von höchstens 1,30. Möchten Eigentümer von Fördermitteln des Bundes profitieren, darf der UW-Wert laut Verbraucherzentrale sogar nur bei 0,95 liegen. Bei Haustüren darf der Wärmedurchgangskoeffizient (UD-Wert) für eine Förderung des Bundes nicht höher sein als 1,30.

Durch den Einbau neuer Fenster und Türen können Eigentümer laut Martin Brandis aber nicht nur Energie sparen, sondern auch von weiteren Vorteilen profitieren. So können beispielsweise Fenster gewählt werden, die dem Schall- oder Einbruchschutz dienen. Ein möglichst von außen angebrachter Sonnenschutz kann zudem dem Aufheitzen von Räumen entgegenwirken. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Fenster im Erdgeschoss besonders sicher sein und die Widerstandsklassen RC2 oder RC3 aufweisen sollten.

Eigentümer, die mehr zum baulichen Wärmeschutz erfahren möchten, können sich von den Energieexperten der Verbraucherzentrale online, telefonisch oder persönlich beraten lassen. Die Rufnummer zur Kontaktaufnahme lautet 0800 – 809 802 400. Darüber hinaus erhalten Interessenten auch auf verbraucherzentrale-energieberatung.de weitere Informationen zum Thema und können sich dort auch zu verschiedenen kostenlosen Online-Vorträgen anmelden.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
© Fotolia