Gesetzesnovelle: Flächendeckend digitale Stromzähler

Durch eine Gesetzesnovelle kann die Verbreitung digitaler Stromzähler – die sogenannten Smart Meter – in Deutschland erheblich beschleuniget werden. Diese fortgeschrittenen Messsysteme sollen bis 2032 flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Das Gesetz gewährleistet Rechtssicherheit für den zügigen Einbau der Smart Meter, antwortet auf Kritikpunkte des Bundesrates und fördert die Digitalisierung der Energieversorgung.

Smart Meter stellen eine bedeutende Verbesserung gegenüber traditionellen Stromzählern dar. Sie ermöglichen nicht nur eine genauere Überwachung des individuellen Stromverbrauchs, sondern unterstützen auch ein effizientes Management der Stromnetze, indem sie wichtige Daten für die Energieerzeuger liefern. Die Einführung der Smart Meter ist laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesystem und intelligenten Stromnetzen, die eine sichere und effiziente Verteilung erneuerbarer Energien ermöglichen.

Das neue Gesetz sieht einen strukturierten Plan für die Installation und Verbreitung der Smart Meter vor. Ab 2025 müssen alle Verbraucher mit einem Verbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW Smart Meter verpflichtend installieren. Energieversorger müssen ab 2025 dynamische Tarife anbieten. Diese können Verbrauchern dabei helfen, ihre Stromkosten zu optimieren.

Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
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Photovoltaik-Anlagen: Verbesserte Konditionen für Privatpersonen

Dank der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren Betreiber von Haus-Photovoltaik-Anlagen seit Anfang des Jahres von vorteilhafteren Bedingungen. Dieser Auffassung ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Förderung wurde ausgeweitet, Vergütungssätze erhöht und bürokratische Hindernisse sowie Steuern reduziert. Diese Änderungen betreffen insbesondere Anlagen mit einer Leistung von drei bis zwanzig Kilowatt, wie sie für Einfamilienhäuser üblich sind. Das Ziel ist eine beträchtliche Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien.

Schon seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen. Unterschieden wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und zur Volleinspeisung mit gestaffelten Vergütungssätzen. Energieexperte Martin Brandis der Verbraucherzentrale betont: „Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Neu ist, dass Anlagen mit bestimmten Leistungsgrenzen den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen, ohne auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt zu werden, wie es bis Ende 2022 der Fall war.

Die Finanzierung der Photovoltaik-Anlagen kann durch Kredite aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ sowie durch Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen unterstützt werden. Steuerliche Erleichterungen sind auch vorgesehen: Für das Besteuerungsjahr 2022 sind Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Nebengebäuden mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt rückwirkend einkommenssteuerfrei. Für Fragen zur Nutzung erneuerbarer Energie stehen die Mitarbeiter der Energieberatung der Verbraucherzentrale telefonisch unter 0800 – 809 802 400 zur Verfügung.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Energiewende: Strategie für Photovoltaik

Im Zuge des zweiten Photovoltaik-Gipfels hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck eine Strategie zur Stärkung von Photovoltaik präsentiert. Die Strategie umfasst Aktionspläne in elf Bereichen, angefangen von der Energiepolitik über die Fachkräftesicherung bis hin zur Technologieentwicklung.

„Photovoltaik ist einer der günstigsten Energieträger überhaupt und gehört zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bei 80 Prozent liegen. Die Photovoltaik soll mit einer installierten Leistung von 215 Gigawatt bis 2030 hier einen wichtigen Beitrag leisten“, erklärt Robert Habeck. Doch noch sei dafür viel Arbeit erforderlich.

Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Dazu gehören die Erhöhung der Ausschreibungsmengen, die Anpassung der Vergütungsraten und die Beseitigung regulatorischer Hindernisse. Die neue PV-Strategie zielt nun darauf ab, die verbleibenden Barrieren zu beseitigen. Die Umsetzung der Strategie beginnt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung.

Quelle und weitere Informationen: bmwk.de
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Wirtschaft: Verantwortungsvolles Handeln erforderlich

Die Nachhaltigkeit entwickelt sich für Unternehmen vom Marketing-Pluspunkt zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit. Das geht aus dem Trendreport des Fraunhofer IPK hervor. Aufgrund von Rohstoffmängeln und steigenden Energiepreisen wird die ressourceneffiziente Praxis immer wichtiger. Durch datenbasierte Methoden und intelligente Steuerungstechnik könnten Unternehmen den energieeffizientesten Betriebsmodus erreichen und implementieren.

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaftsweise zu wechseln. Die konventionelle Methode des Ressourcenverbrauchs führt zu Umweltbelastung und Abfall. Daher sei eine Kreislaufwirtschaft notwendig, die Materialien wiederverwendet und den Abfall minimiert. Remanufacturing und Refurbishing seien Schlüsselansätze, bei denen Produkte am Ende ihres Lebenszyklus aufbereitet oder in wiederverwendbare Bestandteile zerlegt werden.

Nachhaltiges Handeln erfordere eine ressourcenschonende Gestaltung von Produktlebenszyklen und eine transparente Kommunikation von Unternehmensmaßnahmen. Die ganzheitliche Betrachtung von Produktionsbedingungen, Energie- und Materialverbrauch und Entsorgungsmöglichkeiten sei entscheidend. Nachhaltigkeitsinvestitionen, wie zum Beispiel in moderne Anlagentechnik, zahlen sich aus, da Verbraucher zunehmend nachhaltige Produkte bevorzugen. Unternehmen können mit Tools wie dem „integrierten Nachhaltigkeitscockpit (INC)“ des Fraunhofer IPK ihre Nachhaltigkeitsbemühungen nachweisen und transparent machen.

Quelle und weitere Informationen: ipk.fraunhofer.de
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Heiztechnologien: Bauherren-Schutzbund fordert mehr Vielfalt

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert den aktuellen Entwurf zum Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als zu eng gefasst und zu wenig technologieoffen. In einer Stellungnahme, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorliegt, bemängelt der BSB die Vernachlässigung von Einsparpotenzialen durch die Gebäudehülle.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2024 alle Wohngebäude zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden sollen und führt hierfür bestimmte Heiztechnologien auf. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert, dass dadurch der Weg für zukünftige Innovationen durch ordnungspolitische Festlegung auf bestimmte Technologien versperrt wird. Er betont die Notwendigkeit, Innovationen zu ermöglichen und Forschung und Entwicklung im gebäudetechnischen Bereich zu stärken, um eine stärkere Resilienz bei der Wärmeversorgung zu erreichen.

Der BSB warnt davor, dass Verbraucher in eine Kostenfalle tappen könnten, wenn sie zum Beispiel in eine überdimensionierte Heizungsanlage investieren. Er plädiert für eine Kompensationsmöglichkeit, bei der die Verbesserung der Gebäudehülle auf die 65-Prozentvorgabe der Wärmeversorgung angerechnet werden kann. Außerdem fordert der BSB einen bedarfsgerechten Förderrahmen, um Härtefälle abzumildern und Eigentümer direkt zu unterstützen. Förderangebote sollten zeitgleich mit der GEG-Novelle in Kraft treten und finanziell ausreichend ausgestattet sein. Das Positionspapier ist unter bsb-ev.de/politik-presse/positionen-und-stellungnahmen zu finden.

Quelle: bsb-ev.de
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Digitalisierung: 30 Testhaushalte für Smart-Home-Projekt gesucht

Für das Forschungsprojekt „SAM Smart“ sucht das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT 30 Testhaushalte. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, den Datenschutz und die Sicherheit von Smart-Home-Geräten zu verbessern. Hierfür sollen praxisnahe, benutzerfreundliche Lösungen entwickelt werden, die den Nutzern einen Überblick über ihre gespeicherten Daten und deren Verwendung bieten.

Im Zentrum des Projekts steht der SicherheitsAssistenzManager (SAM). Mit Hilfe von KI-basierten Analysemethoden sollen mögliche Datenschutzrisiken erkannt und neue Sicherheitslösungen entwickelt und vorgeschlagen werden. Die Zustimmung der Nutzer für die Implementierung der Lösungen bleibt dabei essenziell. Durch ein „Privacy Dashboard“ können Nutzer jederzeit ihre Daten einsehen. Das maschinelle Lernen soll helfen, die Sensoren der Geräte zu verbessern, ohne die Anonymität der Nutzer zu gefährden.

Die Testhaushalte sind für etwa zwei Jahre Teil eines realitätsnahen „Living Lab“. Besonders Testhaushalte aus Nordrhein-Westfalen und dem weiteren Rheinland werden noch gesucht. Die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse sollen nicht nur den privaten Gebrauch bereichern, sondern auch auf wirtschaftliche und öffentliche Bereiche übertragen werden. Projektpartner wie Universitäten und IT-Sicherheitsunternehmen unterstützen die Initiative mit ihrer Expertise. Einen Link zu einer ersten Umfrage und weitere Informationen erhalten Interessenten unter: s.fhg.de/samsmart-livinglab

Quellen: idw-online.de/samsmart.de
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Wasser: So gelingt der bewusste Umgang

Wie kann in Privathaushalten Wasser gespart werden? Der Energieexperte Stefan Materne von der Verbraucherzentrale gibt Ratschläge. So können Verbraucher um bis zu 70 Prozent Wasser sparen, indem sie den Wasserhahn während des Einseifens der Hände oder des Zähneputzens abdrehen.

Auch wer das Baden durchs Duschen ersetzt und dabei einen Sparduschkopf verwendet, kann Wasser sparen. Allerdings seien Sparduschköpfe bei Durchlauferhitzern nicht geeignet. Grund dafür ist, dass für einen störungsfreien Betrieb der normale Fließdruck erhalten bleiben muss.

In der Küche lässt sich ebenfalls Wasser sparen. So kann Obst und Gemüse beispielsweise in einer mit Wasser gefüllten Schüssel statt unter fließendem Wasser gewaschen werden. Bis zu 31 Litern Wasser können zudem gespart werden, wenn eine vollbeladene Geschirrspülmaschine angesetzt und nicht von Hand gespült wird.

Quelle und weitere Tipps: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Klimaschutz: Neue Agentur berät Kommunen

Seit Kurzem berät die Agentur für kommunalen Klimaschutz Kommunen im Hinblick auf den Energie- und Klimaschutz. Kommunen können sich unter anderem zu Fördermöglichkeiten beraten und bei Anträgen helfen lassen. Außerdem können sie sich im Speziellen beispielsweise zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie informieren. Die Agentur agiert bundesweit.

„Städte, Landkreisen und Gemeinden sind zentrale Akteure für das Erreichen der Klimaschutzziele. Wir unterstützen Kommunen dabei, ihr vorhandenes Klimaschutzpotenzial bestmöglich auszuschöpfen. Wir stellen mit der Agentur für kommunalen Klimaschutz den Kommunen einen starken Partner an die Seite, der sie bei der Transformation zur Treibhausgasneutralität vor Ort mit Informations-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten unterstützt“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Die Agentur agiert im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. Sie ist Nachfolgerin des Service- und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz und weiterhin am Deutschen Institut für Urbanistik angesiedelt. Die Finanzierungskosten belaufen sich auf insgesamt rund 21 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative. Der Auftrag der Agentur läuft noch bis März 2028. Weitere Informationen gibt es unter klimaschutz.de/beratung, per E-Mail unter agentur@klimaschutz.de oder telefonisch bei der Beratungshotline unter 030/39001-170.

Quellen: bmwk.de/klimaschutz.de/de/beratung
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KI: Forschende untersuchen Einsatz bei erneuerbaren Energien

Dank Künstlicher Intelligenz (KI) lässt sich die Energiewende leichter realisieren. Außerdem können durch sogenannte KI-Agenten künftig komplexe Steuerungsprozesse automatisiert werden, die von Menschen und Technik zurzeit noch schwer zu bewältigen sind. Zu diesen Ergebnissen kommt das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE. In einem dreijährigen Forschungsprogramm haben die Forschenden des Kompetenzzentrum Kognitive Energiesysteme (K-ES) die Vorteile von KI in verschiedenen Bereichen der Energieversorgung untersucht, wie zum Beispiel im Energiemanagement, im Energiehandel und im Netzbetrieb.

Die Nutzung von KI in der Energiewirtschaft biete vielversprechende Ansätze, um die Energiewende voranzutreiben, so die Forschenden. „Um die komplexen Prozesse in Echtzeit aufeinander abzustimmen, muss das Energiesystem ein Bewusstsein über seinen eigenen Zustand entwickeln und automatisiert reagieren können“, so Reinhard Mackensen, Institutsleiter am Fraunhofer IEE. Das Forschungsprojekt konzentrierte sich auf 44 Projekte, in denen die Forschenden Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette entwickelten.

KI-Agenten könnten nicht nur den Zustand von Energiesystemen zuverlässig bestimmen, sondern sich auch selbstständig optimieren. Das sei beispielsweise im automatisierten Energiehandel der Fall. „Mit KI als Schlüsseltechnologie für Netzführung und das Management von Erzeugung und Verbrauch kann die Energiewende sicherer und kostengünstiger umgesetzt werden“, so André Baier, Co-Projektleiter am Fraunhofer IEE. Die Forschenden sind zuversichtlich, dass durch KI künftig auch eine Automatisierung des Stromnetzes möglich werden könnte.

Quelle und weitere Informationen: iee.fraunhofer.de
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Energie: Fördermöglichkeiten für erneuerbares Heizen vorgestellt

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien wird auch gesetzlich in einem neuen Gebäudeenergiegesetz verankert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist in diesem Zusammenhang auf verschiedene Fördermöglichkeiten hin.

Lassen private Eigentümer oder private Kleinvermieter von bis zu sechs Wohneinheiten eine klimafreundliche Heizung einbauen, erhalten sie eine Grundförderung von 30 Prozent. Darüber hinaus zusätzliche Klimaboni geplant. Diese können zum Beispiel Eigentümer, die zum Austausch der Heizung verpflichtet sind und die gesetzlichen Anforderungen übererfüllen.

„Mit der Neugestaltung der Förderung fördern wir den Heizungstausch auf breiter Basis. Das ist sehr wichtig, denn natürlich ist die Umstellung auf erneuerbares Heizen erstmal ein großer Schritt und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht einfach zu schultern. Daher greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme und unterstützen, wo es notwendig ist“, so Bundeswirtschaft- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Quelle und weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten: bmwk.de
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