Wohnen: 1,5-Raum-Wohnungen laut Studie weiterhin gefragt

Wohnungen mit 1,5 Räumen zum Kauf und zur Miete sind weiterhin gefragt. Das geht aus dem „IW-Cube Compact Living Report 2022“ hervor. So sind die Kaufpreise von 2020 auf 2021 für diese sogenannten „Compact-Living-Immobilien“ qualitätsbereinigt um 12,2 Prozent gestiegen. Die Mieten sind im selben Zeitraum um qualitätsbereinigt um 2,5 Prozent gestiegen.

Die Kaufpreise für 1,5-Raum-Wohnungen haben besonders in Chemnitz und Leipzig zugelegt. Hier lagen die Preissteigerungen bei 24,4 bzw. 20,5 Prozent. Aber auch in Wuppertal war die Preissteigerung hoch. Dort betrug sie 19,6 Prozent. Bei der Mietpreisentwicklung legten besonders die Städte Berlin, Mönchengladbach, Leipzig und Wuppertal zu, und zwar um rund 4,3 bis 4,6 Prozent.

Der Report wurde von der Cube Real Estate GmbH in Auftrag gegeben und vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln herausgegeben. Aus dem Report geht auch hervor, dass etwa 2,2 Millionen Personen in Deutschland in einer 1,5-Raum-Wohnung leben, bei der es sich um den Erstwohnsitz handelt. Neben Singles wohnen vor allem junge Berufstätige in sogenannten Compact-Living-Immobilien.

Quelle und weiter Informationen: iwkoeln.de/studien
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Wasserschadensanierung: Neue Art der Trocknung

Eine neue Art der Trocknung für feuchte Wände aufgrund eines Wasserschades haben Forschende der Fraunhofer-Gesellschaft entwickelt. Bei „FastDry®“ handelt es sich um eine rechteckige Dämmplatte, die nach einem Wasserschaden an der feuchten Wand angebracht wird. Dabei gelangt der entstehende Wasserdampf durch die Dämmplatte mit integriertem Heizdraht. Die Wärme verbleibt nach Angaben der Forschenden durch die Dämmung in der Wand.

Vorteilhaft an der lautlosen Dämmplatte aus handelsüblicher Mineralwolle, entwickelt von Projektleiter Andreas Zegowitz, Gruppenleiter Wärmekennwerte, Klimasimulation in der Abteilung Hygrothermik, und seinem Team, ist nach Angaben der Forschenden, dass sie wenig Strom benötigt und der Raum nicht unnötig aufgeheizt wird. Außerdem ist Mineralwolle nicht brennbar. Die Dämmplatte erfülle daher auch strenge Brandschutzvorschriften.

Wann die Wand trocken ist, wird unter anderem mittels eines Temperatursensors gemessen, der die Oberflächentemperatur der Wand erfasst. Die Dämmplatte lässt sich dann entweder manuell oder per Fernsteuerung abschalten. Laut Andreas Zegowitz kann die Wand bei „gleichbleibender Temperatur und Energieaufnahme beispielsweise über einen Zeitraum von 24 Stunden […] als trocken angesehen werden“.

Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de
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Energie: Solarstecker für den Balkon

Eigentümer oder Mieter, die keinen Platz für eine Solaranlage auf dem Dach haben, können stattdessen ihren Balkon oder ihre Terrasse mit einem sogenannten Stecker-Solargerät versehen. Darauf weist nun die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Bei diesen Stecker-Solargeräten handelt es sich um zirka 1,00 x 1,70 Meter große Module mit einer Leistung von zirka 300 Watt.

Um ein solches Stecker-Solargerät zu installieren, sind allerdings verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Eigentümer oder Mieter benötigen so beispielsweise die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters. Zudem sollten nur Stecker-Solargeräte gekauft werden, die die Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) einhalten. Darüber hinaus müssen die Solargeräte bei der Hausverwaltung, dem örtlichen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Wer sich ein Stecker-Solargerät mit 300 Watt anschafft, muss dafür laut Energieberatung der Verbraucherzentrale mit Kosten von zirka 500 Euro rechnen. Zudem werden für die Montage eventuell weitere Kosten fällig. Ein entsprechendes Stecker-Solargerät erzeugt – je nach Standort – 200 bis 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Interessenten, die mehr zum Thema Photovoltaik erfahren möchten, erhalten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de weiterführende Informationen.

Quelle: Ayuntamiento Estepona
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Urteil: Eigentümer darf wegen Bäumen nicht bauen

Zwei Gemeine und über 100 Jahre alte Eschen machen ihrem Namen in der Stadt Andernach alle Ehre. Denn ein Eigentümer darf wegen ihnen kein Einfamilienhaus auf seinem angrenzenden Grundstück errichten. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz (1 K 1047/21.KO). Grund dafür ist, dass die Gemeinen Eschen unter Naturdenkmalschutz stehen.

Vom Verwaltungsgericht Koblenz heißt es: „Die Festsetzung eines Grundstücks als private Grünfläche im Bebauungsplan der Stadt Andernach ist wirksam und steht der Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses entgegen.“ Das geplante Einfamilienhaus sollte über den Fußgänger- und Radweg erschlossen werden, an dem sich die zwei Gemeinen Eschen befinden.

Dass der Andernacher Stadtrat dem Schutz des Naturdenkmals dem privaten Eigentumsrecht des Klägers Vorrang gewährt, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Die hohe Gewichtung dieses Umweltschutzbelangs entspreche den naturschutzrechtlichen Vorgaben. Mit der Entscheidung möchte sich der Eigentümer allerdings nicht zufriedengeben. Der Fall landet somit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Quelle: vgko.justiz.rlp.de/1 K 1047/21.KO
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Ratgeber: „Mietkosten im Griff“

Einen Ratgeber mit dem Titel „Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel“ haben nun die Verbraucherzentrale und der Deutsche Mieterbund herausgegeben. Auf 192 Seiten werden bei unterschiedlichen Themen wie beispielsweise der Wohnungssuche, der Miete und bei Schönheitsreparaturen beleuchtet, wie gespart werden kann.

Es werden im Ratgeber beispielsweise folgende Fragen beantwortet: „Wie zeige ich einen Wohnungsmangel richtig an?“, „Wann muss sich ein Mieter bei Bagatellschäden an den Kosten beteiligen?“ und „Welche Voraussetzungen benötigt eine Modernisierungsmieterhöhung?“. Außerdem werden Tipps zur Vermeidung von hohen Energiekosten gegeben.

Der Ratgeber erhält darüber hinaus Fallbeispiele, Musterbriefe sowie Informationen zu aktuellen Themen. Interessenten können sich zunächst eine Leseprobe ansehen. Entscheiden sie sich für den Ratgeber, können sie diesen über die Seite ratgeber-verbraucherzentrale.de für 16,90 Euro als Buch oder für 12,99 Euro als E-Book bestellen oder ihn vor Ort bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erwerben.

Quelle: verbraucherzentrale-rlp.de
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Auszug: Deutsche verlassen das Elternhaus früher

Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene ziehen schneller von Zuhause aus. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. So lebten 2,6 von 8,3 Millionen 15- bis 24-Jährigen 2021 nicht mehr im Elternhaus. Das entspricht 31,2 Prozent. Zehn Jahre zuvor waren in diesem Alter erst 27,5 Prozent aus dem Elternhaus ausgezogen.

Frauen ziehen laut Angaben des statistischen Bundesamtes etwas eher aus als Männer. Während 35,1 Prozent der 15- bis 24-jährigen Frauen das Elternhaus bereits verlassen hat, sind es zu diesem Zeitpunkt erst 27,6 Prozent der Männer. Doch der Abstand des Auszugs zwischen Männern und Frauen verkleinert sich. Betrug er 2011 noch 10,7 Prozent, sind es 2021 nur noch 7,5 Prozent.

Innerhalb der EU sind die Deutschen mit ihrem Auszug aus dem Elternhaus eher schnell dran. 2021 zogen sie mit durchschnittlich 23,6 Jahren aus und damit fast drei Jahre früher als der EU-Durschnitt. In Schweden (19,0 Jahre), Finnland (21,2 Jahre) und Dänemark (21,3 Jahre) sind die Kinder 2021 am schnellsten flügge geworden, in der Slowakei (30,9 Jahre), Kroatien (33,3 Jahre) und in Portugal (33,6 Jahre) sind die Kinder bei ihrem Auszug am ältesten.

Quelle: destatis.de
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Doppelhaus: BDF weist auf Vorteile hin

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) weist auf die Vorteile des Erwerbs von Doppelhaushälften hin. Die Vorzüge seien zum Beispiel die niedrigeren Bau- und Grundstückskosten und niedrige Energiekosten im Vergleich zu Einfamilienhäusern. Die Gründe dafür sind, dass die Bau- und Grundstückskosten durch zwei Parteien geteilt werden und dass Doppelhäuser laut BDF besonders energiesparend gebaut werden.

Auch Grundstücksfläche könne durch den Bau eines Doppelhauses eingespart werden. Zudem können die Doppelhaushälften heute laut BDF heute oftmals individuell statt wie früher nur asymmetrisch gestaltet werden, sofern es der Bebauungsplan erlaubt. So sei nicht nur im Inneren die Erstellung zwei verschiedener Wohneinheiten möglich, sondern sogar die Fassadengestaltung und die Dachform können voneinander abweichen.

Laut BDF verzeichnen Hersteller von Holz-Fertighäusern ein reges Interesse an Doppelhäusern. Daher hätten sie bereits spezielle Grundriss- und Architekturkonzepte entwickelt. „Sie zeigen Baufamilien-Eigenheime, die sich trotz hoher Grundstückspreise und steigender Bauzinsen bezahlbar und individuell umsetzen lassen und obendrein besonders energieeffizient und zukunftssicher sind“, so BDF-Geschäftsführer Achim Hannott.

Quelle: BDF/verbaende.com
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Wärmeverlust: Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Einbau neuer Fenster

Möchten Eigentümer ihre Fassade erneuern, können sie in diesem Zuge auch neue Türen und Fenster einbauen. Dazu rät Martin Brandis, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Grund dafür ist, dass beispielsweise über alte Fenster Wärme verloren gehen kann. Laut Verbraucherzentrale liegt der Wärmeverlustfaktor (UW-Wert) bei alten Fenstern bei 3,0 oder mehr und überschreitet damit die gesetzliche Mindestanforderung eines UW-Wertes von höchstens 1,30. Möchten Eigentümer von Fördermitteln des Bundes profitieren, darf der UW-Wert laut Verbraucherzentrale sogar nur bei 0,95 liegen. Bei Haustüren darf der Wärmedurchgangskoeffizient (UD-Wert) für eine Förderung des Bundes nicht höher sein als 1,30.

Durch den Einbau neuer Fenster und Türen können Eigentümer laut Martin Brandis aber nicht nur Energie sparen, sondern auch von weiteren Vorteilen profitieren. So können beispielsweise Fenster gewählt werden, die dem Schall- oder Einbruchschutz dienen. Ein möglichst von außen angebrachter Sonnenschutz kann zudem dem Aufheitzen von Räumen entgegenwirken. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Fenster im Erdgeschoss besonders sicher sein und die Widerstandsklassen RC2 oder RC3 aufweisen sollten.

Eigentümer, die mehr zum baulichen Wärmeschutz erfahren möchten, können sich von den Energieexperten der Verbraucherzentrale online, telefonisch oder persönlich beraten lassen. Die Rufnummer zur Kontaktaufnahme lautet 0800 – 809 802 400. Darüber hinaus erhalten Interessenten auch auf verbraucherzentrale-energieberatung.de weitere Informationen zum Thema und können sich dort auch zu verschiedenen kostenlosen Online-Vorträgen anmelden.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Leerstand: Burg darf als „Lost place“ bezeichnet werden

Eine Burg in Thüringen darf als sogenannter „Lost place“ bezeichnet werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (AZ: 142 C 14251/20). Im vorliegenden Fall hatte eine amerikanische Gesellschaft, der die Burg gehört, auf Schadenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung geklagt. Der Beklagte zeigt auf seiner Internetseite Fotos der Burg, unter anderem vom Inneren, und bezeichnete sie dort als „Lost place“.

Die amerikanische Gesellschaft hielt die ungenehmigte Anfertigung der Bilder und das rechtswidrige Eindringen für eine Verletzung des ausländischen Copyrights und die Aussage, dass es sich um einen „Lost place“ handelt unwahr. Sie forderte 3.000 Euro Schadenersatz. Bei der Summe orientierte sich die Gesellschaft an einer Pauschale für eine Lizenz, die auch eine Film-Crew mit bis zu vier Personen für Aufnahmen hätte zahlen müssen.

Der Beklagte argumentierte, dass es sich bei der Burg um eine Ruine handelt, die frei zugänglich ist. Zudem sei der Gesellschaft durch die Anfertigung der Fotos kein Schaden entstanden. Das Gericht sah es ähnlich und wies die Klage ab. Einerseits sei die Gesellschaft nicht die Urheberin der Burg und sehr wahrscheinlich habe sie diese auch nicht errichtet. Andererseits handle es sich um eine „offenkundig wahre Tatsachenbehauptung“, wenn die Burg als „Lost place“ bezeichnet wird.

Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 142 C 14251/20
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Tourismus: Einwohner werden vom Wohnungsmarkt verdrängt

Einwohner ohne eigenes Vermögen werden von Touristen und aufgrund von finanzwirtschaftlichen Aspekten aus dem Wohnungsmarkt verdrängt. Zu diesem Ergebnis kommen nun Forschende des Lehrstuhls für Humangeographie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) um Professor Dr. Christian Steiner und Dr. Gerhard Rainer. Sie haben am Beispiel von Garmisch-Partenkirchen untersucht, welchen Einfluss Tourismus auf den Wohnungsmarkt hat.

Mit 900 Ferienwohnungen und -häusern mit über 4.800 Betten im Januar 2021 sei die Anzahl der Ferienimmobilien in Garmisch-Partenkirchen innerhalb eines Jahres um knapp 25 Prozent beziehungsweise um 1.100 Betten gestiegen. Zudem habe sich der Kaufpreis für Baugrundstücke von 2014 bis 2020 nahezu verdoppelt, die Mieten seien im selben Zeitraum um 37 Prozent gestiegen. Doch die Einkommen in Garmisch-Partenkirchen liegen im bundesweiten Vergleich unter dem Durchschnitt.

„Nur noch vermögende Einheimische, die bereits über Immobilieneigentum verfügen, und vor allem auswärtige Käufer sind in der Lage, Immobilien in der Marktgemeinde zu erwerben. Wird diese Preisdynamik nicht sehr deutlich gebrochen, ist damit zu rechnen, dass sich die soziale Lage noch weiter polarisieren wird“, schreiben die Forschenden in ihrem Fachbeitrag. Die Entwicklung führen sie darauf zurück, dass mit touristischer Vermietung deutlich höhere Renditen erzielbar sind als mit der Vermietung zu Wohnzwecken. Gemeinsam mit dem Bayerischen Zentrum für Tourismus, das bereits diese Fallstudie gefördert hat, folgen nun auch in Oberstdorf und Berchtesgaden Untersuchungen zum Thema.

Quelle und weitere Informationen: ku.de
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