Studie: Grubenwasser mittels Wärmepumpen erhitzen

Wie Grubenwasser des ehemaligen Steinkohlereviers Lugau-Oelsnitz im Nordwesten Sachsens für die Wärmeversorgung genutzt werden kann, erforschen aktuell ein Team des Lehrstuhls für Technische Thermodynamik an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg und die Firma DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH. Die Idee ist es, das Grubenwasser mit Wärmepumpen zu erhitzen und für die Wärme- und Kälteversorgung von Kommunen zu nutzen.

Das Prinzip erklärt Professor Tobias Fieback wie folgt: „Eine Wärmepumpe funktioniert ähnlich wie ein Haushaltskühlschrank, nur nach dem umgekehrten Prinzip. Aus dem Grubenwasser wird Wärme aufgenommen, durch die Zufuhr von elektrischer Energie wird dann ein Kältemittel verdichtet und auf ein höheres Druck- und Temperaturniveau gebracht. Nachdem die Wärme anschließend an das Gebäude abgeführt wurde, wird das Kältemittel wieder entspannt und es kann wieder Wärme aus der Umgebung aufgenommen werden.“

Das Grubenwasser werde stündlich neu gebildet und könne nach der thermischen Nutzung wieder in die Grube zurückgeleitet werden, damit noch höhere Energiemengen zustande kommen. Aktuell werden beim Forschungsprojekt „MareEn“ verschiedene Messungen und Versuche durchgeführt und die Wärmebedarfe für verschiedene Immobilien mit unterschiedlichen Nutzungsarten berechnet.

Quelle und weitere Informationen: tu-freiberg.de
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Forschung: Paneele aus Popcorn entwickelt

An der Universität Göttingen wurde ein Verfahren für ein Granulat entwickelt, mit dem Paneele und Wände aus Hanf, Falch uns Popcorngranulat anfertigt werden können. Das verwendete Material ist laut der verantwortlichen Arbeitsgruppe „Chemie und Verfahrenstechnik von Verbundwerkstoffen“ an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie wiederverwendbar, recyclebar und kompostierbar. Darüber hinaus biete es gute Dämmeigenschaften sowie einen guten Brandschutz.

Die Universität hat nun sogar einen Lizenzvertrag mit der Firma Smarter Habitat geschlossen, die aus dem neuen Granulat beispielsweise Produkte wie Paneele für den Trockenbau oder tragende Außenwände herstellen möchte. Die Produkte sollen anschließend unter dem Namen „Ecohab“ vertrieben werden. „Wir werden unsere gesamte Kreativität einsetzen, um mit diesem zirkulären Material einen dringend benötigten Paradigmenwechsel in der Bauindustrie anzustoßen“, so Datty Ruth, Gründer und CEO von Smarter Habitat.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass die Forschenden nach kosteneffizienten Lösungen für nachhaltiges Bauen suchen. „Mit diesem neuen an die Kunststoffindustrie angelehnten Verfahren lassen sich nunmehr mit reinen Naturprodukten kosteneffizient Paneele für viele Bereich des Bauens im Industriemaßstab herstellen“, meint der Leiter der Forschungsgruppe, Prof. Dr. Alireza Kharazipour.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen/idw-online.de
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Klimaschutz: GEFMA und DENEFF kooperieren

Um mehr Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Nachhaltig gewährleisten zu können, haben der deutsche Verband für Facility Management (GEFMA) sowie die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Durch die Kooperationsvereinbarung erhoffen sich GEFMA und DENEFF auch einen stärkeren Austausch zwischen den eigenen Mitgliedern sowie Entscheidungsträgern in der Politik.

„Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Verbände und Initiativen sind dabei die Brückenbauer zwischen Unternehmen, Politik und Wissenschaft. Es freut uns sehr, dass wir nun die Kooperation mit der DENEFF starten. Damit erhöhen wir die notwendige Veränderungsdynamik auf dem Weg zu einer klimaneutralen Immobilienwirtschaft“, so Martin Schenk, Vorstandsvorsitzender des GEFMA.

Die DENEFF verspricht sich von der Kooperation besonders im Hinblick auf den Klimaschutz Vorteile. „Das Facility Management ist für den Klimaschutz eine Schlüsseldisziplin“, so DENEFF-Gründer und Geschäftsführender Vorstand Martin Bornholdt, „gerade beim Betrieb von Gebäuden sind durch mehr Energieeffizienz auch kurzfristig enorme CO2- und Energiesparpotenziale vorhanden. Effizienz ist die Stärke des Facility Managements“.

Quelle: GEFMA/pressebox.de
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Urteil: Architekt muss nicht vor Steuerschäden bewahren

Ein für die Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt ist nicht dazu verpflichtet, seine Auftraggeber vor möglichen Steuerschäden zu bewahren. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Az. 29 U 185/20). Im vorliegenden Fall wollten Auftraggeber ihre Dachgeschosswohnung sanieren und beauftragten dazu einen Architekten mit Leistungen. Diesen bezahlten sie anschließend allerdings nicht.

Grund dafür war, dass ihnen fälschlicherweise gesagt worden sei, dass sie in Bezug auf den Denkmalschutz nichts beachten müssen. Wären sie richtig aufgeklärt worden, hätten sie das gesamte Bauvorhaben durch eine Sonderabschreibung fördern lassen können. So aber sei ihnen ein Steuerschaden von 5.000 Euro entstanden, den sie als eine Art Schadenersatz behielten.

Allerdings hatte bereits das Landgericht Frankfurt am Main dem Architekten das ausstehende Honorar zugesprochen (Urteil vom 24.08.2020, Az. 2-26 O 117/18). Auch das OLG entschied im Interesse des Architekten. Zwar habe er „pflichtwidrig nicht über die denkmalschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit aufgeklärt“, so das OLG, allerdings „fehle […] [es] am Zurechnungszusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und dem behaupteten Steuerschaden“.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Az. 29 U 185/20/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Möbel: DGM gibt Tipps zur Anschaffung umweltbewusster Produkte

Wie Mieter oder Eigentümer auch beim Möbelkauf umweltbewusst sein können, rät jetzt die Deutsche Gütegemeinschaft für Möbel (DGM). Dazu hält sie drei Tipps für Interessenten bereit. Erstens: Mieter oder Eigentümer können auf eine gute Möbelqualität achten und langlebige sowie gesundheits- und umweltverträgliche Produkte wählen. Laut DGM weist das RAL-Gütezeichnen „Goldenes M“ darauf hin.

Zweites: Beim Möbelkauf kann darauf geachtet werden, dass die Möbel aus Holz gefertigt werden, wobei ein hoher Anteil von Massivholz von Vorteil ist. Den Grund dafür erklärt die DGM wie folgt: „[…] Der Werkstoff aus dem Wald stammt hierzulande aus nachhaltiger Forstwirtschaft: seit über 300 Jahren darf in Deutschland nicht mehr Holz geerntet werden wie nachwächst.“ Eine nachhaltige Waldwirtschaft biete Potenzial zum Speichern klimabedrohender Treibhausgase.

Drittens: An Siegeln wie „Möbelherstellung klimaneutral“ oder „Möbel klimaneutral“ können Mieter und Eigentümer Möbel erkennen, die auch über die Produktion hinaus als klimaneutral gelten. Dabei erhalten nur Unternehmen Siegel, die nach einem Drei-Schritte-Prinzip vorgehen. Zunächst müssen sie den CO2-Fußabdruck für ihr Unternehmen berechnen, dann ihre Emissionen reduzieren und letztlich unvermeidbare Emissionen mit dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten abgelten.

Quelle: holzindustrie.de/DGM
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Studie: Immobilien bei Versicherern beliebt

Versicherer investieren gerne in Immobilien. Dies geht aus der Studie „Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz“ der Steuerberatungsgesellschaft EY hervor. Mit einer sogenannten Immobilienquote von 12,1 Prozent war so hoch wie noch nie seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2008. Aus der Studie geht aber auch hervor, dass die Versicherer vorsichtiger werden.

So gibt die Hälfte der Befragten Versicherer an, dass sie die Immobilienquote noch weiter erhöhen möchte. Im vergangenen Jahr wollten aber noch zwei Drittel der Befragten die Immobilienquote erhöhen. Zudem sprechen sich 45 Prozent der in diesem Jahr befragten Versicherer für eine gleichbleibende Immobilienquote aus, 5 Prozent der Versicherer wollen diese sogar senken.

Für das „Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz“ wurde im Mai 2022 eine Umfrage unter 30 führenden Versicherern durchgeführt, darunter Pensionskassen sowie Lebens- und Rückversicherungen. Weitere Ergebnisse der Studie, etwa zu den favorisierten Standorten für Immobilieninvestments der Versicherer, erhalten Interessenten kostenlos auf ey.com.

Quelle: ey.com
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Wohnungsneubau: IG Bau appelliert an Immobilienwirtschaft

Die IG-Bau fordert die Immobilienwirtschaft angesichts der schwierigen Neubaubedingungen wie beispielsweise Materialknappheit dazu auf, nach alternativen Lösungen zu suchen. Dabei denkt die Gewerkschaft unter anderem an den Umbau von leerstehenden Büros in Wohnraum sowie Dachaufstockungen bei Wohnhäusern, die in der Nachkriegszeit bis zum Ende der 90er-Jahre gebaut wurden. Allein durch die Dachaufstockungen könnten laut IG-Bau rund 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen.

„Es ist fatal, in einer Phase wachsender Zuwanderung und zunehmender Wohnungsnot beim Neubau auf die Bremse zu treten. Wer dann noch munter an der Mietenschraube drehen will und darüber auch noch öffentlich spricht, lässt jedes Maß an sozialer Verantwortung vermissen“, sagt der IG-BAU-Bundesvorsitzende, Robert Feiger. Die Immobilienwirtschaft müsse ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen. Neben gleichbleibenden Mieten und dem weitgehenden Verzicht auf Mieterhöhungen fordert er Kontinuität beim Wohnungsbau.

Die Immobilienwirtschaft dürfe laut Robert Feiger nicht in eine „bequeme Lethargie“ fallen: „Es ist gerade für große private Wohnungsgesellschaften natürlich bequem, die Hände in den Schoß zu legen, wenn man weiß, dass jede Wohnraumverknappung auf dem Markt letztlich zu steigenden Mieten und damit zu höheren Renditen führt.“ Dies sei allerdings ein „sehr perfider Umgang mit der Krise“.

Quelle und weitere Informationen: igbau.de
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Energiesparen: Kongress in Solingen

Für den „Deutschen Renovation Award“ können sich noch Unternehmen bewerben, die innovative und nachhaltige Technologien für die Sanierung von Bestandsgebäuden entwickelt haben. Die Technologien müssen dabei so konzipiert sein, dass sie die EU-Klimaziele für die Sanierung von Bestandsgebäuden erfüllen. Die Ideen können die Unternehmen am Freitag, 26. August, 8 bis 18 Uhr, beim „1. Deutschen Renovation Wave Energiespar Kongress“ in der Klingenhalle, Kotter Straße 9, im nordrheinwestfälischen Solingen präsentieren. Die drei besten Ideen werden ausgezeichnet.

Beim Kongress gibt es auch Vorträge. Zu den Rednern zählen unter anderem der Klimaforscher Hans Joachim Schellnhuber sowie der Chemiker Michael Braungart, die für ihre Arbeit in ihren jeweiligen Bereichen mehrere Auszeichnungen erhielten. Besucher können aber nicht nur Vorträgen lauschen, sondern sich auch eine begleitende Fachausstellung anschauen.

Die Tickets für die Veranstaltung kosten 149 bis 199 Euro. Der Veranstalter, die Smart-Klima GmbH, weist darauf hin, dass es sich um eine Fortbildungsveranstaltung handelt, die mit vier Stunden bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt wird. Tickets und weitere Informationen zum „1. Deutschen Renovation Wave Energiespar Kongress“ gibt es unter renovation-wave.de.

Quelle: renovation-wave.de
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Beschluss: SGB-Angemessenheitsprüfung kann höchstens für sechs Monate ausgesetzt werden

Hartz-V-Empfänger dürfen – trotz einer Sonderreglung aufgrund der COVID-19-Pandemie – nicht dauerhaft in zu teurem Wohnraum wohnen. Das beschloss kürzlich das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen. Grund dafür ist, dass die sogenannte „SGB-Angemessenheitsprüfung“ längstens für sechs Monate ausgesetzt werden kann.

Danach gilt wieder § 22, 2. Buch SGB. Dieser besagt folgendes: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.“

Im vorliegenden Fall hat eine Familie aus Detmold eine Wohnung bewohnt. Die Warmmiete für diese belief sich auf 1.350 Euro. Zu viel, wie das Jobcenter fand und worauf es auch hinwies. Nach dem Ende des zweiten Bewilligungszeitraumes zahlte es daher nur noch 1.000 Euro. Dagegen legte die Familie Widerspruch ein. Das Sozialgericht Detmold verpflichtete das Jobcenter zwar zur vorläufigen Übernahme der gesamten Miete. Daraufhin reichte dieses aber eine Beschwerde beim LSG ein und bekam Recht. Das bedeutet, dass die Familie in eine günstigere Wohnung ziehen muss.

Quelle: lsg.nrw.de
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Terrasse: Die optimale Gestaltung

Einen 3-Punkte-Plan für die Terrassengestaltung liefert das Portal „brigitte.de“. Dabei rät es dazu, die Bedürfnisse zu ermitteln (Punkt 1), den Stil zu wählen (Punkt 2) sowie einen Plan zu erstellen (Punkt 3). Bei Punkt 1 sollte zunächst herausgefunden werden, ob eine größere Terrasse und dafür weniger Platz im Garten infrage kommt oder eine kleinere Terrasse und dafür mehr Platz im Garten. Entscheiden sich Gartenbesitzer für die zweite Variante, geht mit dieser voraussichtlich auch mehr Pflegeaufwand einher.

Bei Punkt 2 sollten Gartenbesitzer sich auf eine Stilrichtung festlegen und ihre Terrasse später entsprechend auf diese abstimmen. Dabei können sie sich beispielsweise für die Stilrichtung „Landhaus“, „Asian Style“, „Modern“, „Mediterran“ oder „Romantisch“ entscheiden. Ist eine Stilrichtung gewählt, sollten unter anderem auch die Gartenmöbel, die Blumentöpfe sowie die Textilien dieser Stilrichtung entsprechen und gewählt werden.

In einem dritten Schritt (Punkt 3) rät das Portal „brigitte.de“ dazu, einen Plan zu erstellen. Hier gibt es noch einmal vier Unterpunkte, die es zu berücksichtigen gilt. So muss die Grundstücksgröße ermittelt werden. Die gewünschten Teilbereiche müssen festgelegt werden. Bei einer Neugestaltung sollte der passende Bodenbelag gewählt und der Materialaufwand (inklusive Reservematerial) berechnet werden. Außerdem sollten die Möbel und die Stellplätze für diese gewählt werden. Dabei sollte können Gartenbesitzer unter anderem darauf achten, dass sie gut von ihnen aufstehen können.

Quelle und weitere Tipps: brigitte.de
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