Property Index: München zweitteuerste Stadt in Europa

Wer in München eine Neubauwohnung kaufen möchte, muss dafür tief in die Tasche greifen. Denn München gilt diesbezüglich laut einer der Studie „11th edition of the Property Index – Overview of European Residential Markets“ der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als zweitteuerste Stadt in ganz Europa. Während Käufer in München 10.500 Euro pro Quadratmeter aufbringen müssen, ist der Quadratmeter nur noch in Paris mit 13.462 Euro pro Quadratmeter teurer.

Doch auch in weiteren Städten zahlen Käufer extrem viel, und zwar in London (8.426 Euro/Quadratmeter), in Oslo (8.417 Euro/Quadratmeter) und in Frankfurt am Main (8.400 Euro/Quadratmeter). Auch Amsterdam liegt auf den vorderen Plätzen (7.600 Euro/Quadratmeter). Als weitere teure Städte gelten Antwerpen, Mailand, Cluij-Napoca und Barcelona.

Nur ein geringes Budget dagegen mussten Käufer in Warna und Burgas in Bulgarien aufbringen. Dort beliefen sich die Kaufpreise pro Quadratmeter auf 885 beziehungsweise 900 Euro pro Quadratmeter. Die drittgünstigste untersuchte Stadt in Europa ist laut Deloitte Niš in Serbien. Interessenten können sich die vollständige Studie unter deloitte.com herunterladen. Dort erfahren sie unter anderem auch, um wie viel teurer die Immobilien mit den Spitzenpreisen im Vergleich zum Landesdurchschnitt sind.

Quelle: deloitte.com
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Deckenbau: Studenten experimentieren in Lagerhalle

Wie können Schwingungen von extrem großen Holzdecken mit über acht Metern reduziert werden? Dieser Frage geht Patrica Hamm, Lehrende an der Fakultät Bauingenieurwesen und Projektmanagement an der Hochschule Biberach (HBC), nach. Gemeinsam mit den Masterstudenten Johannes Ruf und Valentin Knöpfle sowie dem Projektpartner, der Primin Jung Deutschland GmbH, möchte sie ein schwingungsoptimiertes Deckensystem für große Spannbreiten entwickeln.

Ihre in diesem Zusammenhang geschaffenen Konstellationen testen die Studenten in einer Lagerhalle der Max Wild GmbH in Berkheim. Unter einem zirka 150 Quadratmeter großen Deckenfeld führten sie fast 2.500 Messungen durch. Dazu brachten sie Messpunkte an der Decke an und erzeugten auf verschiedene Weisen Schwingungen im Raum, zum Beispiel durch das Joggen auf der Stelle. Jedoch waren sie mit ihren Konstellationen noch nicht zufrieden.

Daher schufen sie noch Schwingungsdämpfer und integrierten sie. „Damit konnten wir die Schwingungen der Decke deutlich reduzieren, wenn auch nicht ganz stoppen“, so Patricia Hamm. Das Deckenfeld ist nun abgebaut und die Messergebnisse werden ausgewertet. Die abschließenden Ergebnisse werden spätestens für Juni 2023 erwartet.

Quelle: hochschule-biberach.de
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Untersuchung: Studierende untersuchen Innenraumtemperaturen

Forschende der Bauphysik an der Universität Weimar untersuchen, wie sie die Energiebilanz von Bestandsgebäuden und Stadtquartieren verbessern und CO2-Emmissionen einsparen können. Dabei sehen sie sich auf Basis einen digitalen Architekturmodells unter anderem auch die Auswirkungen der Temperaturentwicklungen im Innenraum eines Hauses an. Dabei berücksichtigen sie zum Beispiel, wie sich Fenstern, Backöfen oder die menschliche Körperwärme auf die Temperaturentwicklung auswirkt.

In ihren Untersuchungen haben die Forschenden herausgefunden, dass die Temperaturen einer unbeheizten, im ersten Obergeschoss befindlichen Beispielwohnung mit drei Außenwänden bei einem durchschnittlichen Winter in Deutschland ohne Heizung auf ein Minimum von durchschnittlich circa 7 bis 8 Grad Celsius sinken würden. Dabei gehen sie in ihren Untersuchungen von der Annahme aus, dass aufgrund der mangelnden Gaslieferungen nicht mit Gas geheizt werden kann.

Ihren Berechnungen zugrunde legten sie ein Mehrfamilienhaus im thüringischen Buttelstedt aus den 1970er Jahren, dessen Fenster und Außenwände in den 1990er Jahren saniert wurden. „In Deutschland gibt es einen sehr großen Anteil an Wohngebäuden, die in einer ähnlichen geometrischen und energetischen Qualität bestehen“, erklärt Mara Geske, Leiterin der AG Energie an der Professur Bauphysik die Wahl. Mehr zum Thema können Interessenten unter anderem in einem Interview auf uni-weimar.de mit der AG-Leiterin lesen.

Quelle: www.idw-online.de/www.uni-weimar.de
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Entscheidung: Anhebung des Hebesatzes ist rechtmäßig

In Neuwied müssen Grundstückseigentümer nun erheblich tiefer in die Tasche greifen. Denn das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Stadt den Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 v. H. auf 610 v. H. anheben darf (5 K 1000/21.KO & 5 K 999/21.KO). Dagegen hatten Eigentümer von Wohngrundstücken geklagt. Jedoch ohne Erfolg.

Die Richter aus Koblenz entschieden, dass die Grundsteueränderungsbescheide rechtmäßig sind und die Kläger nicht in ihren Rechten verletzen. Die Anhebung des Hebesatzes verstoße nicht gegen den sogenannten Gleichheitsgrundsatz, außerdem sei sie weder treuwidrig noch willkürlich erfolgt.

Stattdessen sei die Anhebung des Hebesatzes sogar gerechtfertigt, da es Haushaltsjahr 2021 der Stadt Neuwied ein Defizit von über acht Millionen Euro gegeben habe. In den vorliegenden Fällen müssen die Eigentümer nun mehrere hundert Euro mehr bezahlen als ursprünglich geplant. Hinnehmen wollen sie das allerdings nicht: Sie ziehen jetzt vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Quelle: vgko.justiz.rlp.de/5 K 1000/21.KO & 5 K 999/21.KO
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WEG: WiE kritisiert BMJ-Pläne

Der Verein Wohnen im Eigentum kritisiert die Pläne zur Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung des Bundesjustizministeriums (BMJ) und hat elf Argumente zusammengestellt, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Als Argumente führt der WiE unter anderem an, dass ältere und bildungsbenachteiligte Bürger ausgegrenzt werden könnten, dass die Möglichkeit der Stimmrechtsausübung unnötig begrenzt wird und dass in das Stimmrecht der Wohnungseigentümer eingegriffen wird.

Des Weiteren führt der WiE an, dass viele Aspekte noch ungeklärt seien. So meint der Verein an: „Es ist noch ungeklärt, wie der Beschluss für eine reine Online-Versammlung rückgängig gemacht werden kann, wenn sich die reine Online-Versammlung nicht bewährt.“ Auch stellt sich der Verein die Frage, warum erneut Änderungen erforderlich sind, da die letzte WEG-Reform erst zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.

Außerdem könnten Eigentümer schon jetzt entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder persönlich an Eigentümerversammlungen teilnehmen möchten, sofern sie dieses Vorgehen per Mehrheit beschlossen hätten. Hier müssten nur die Verwalter vor Ort sein. Durch die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung könnten die Eigentümer nicht mehr frei entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder nur per Bildschirm bei der Eigentümerversammlung dabei sein möchten.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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Studie: Bautätigkeit weltweit gestiegen

Die 100 größten an der Börse gelisteten Baufirmen bauen trotz Corona-Pandemie immer mehr. Das geht aus der Studie „Global Powers of Construction“ hervor, die die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft herausgegeben hat. Der Gesamtumsatz bei der Bautätigkeit betrug laut Deloitte 2021 1,8 Billionen US-Dollar und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent gestiegen.

Deloitte weist allerdings darauf hin, dass in die Studie der Ukraine-Krieg noch nicht eingeflossen ist, der zu Lieferengpässen und Preissteigerungen führt. Auf den ersten sechs Plätzen mit dem größten Umsatz liegen Unternehmen aus China; die China State Construction Engineering Corp. Ltd. macht mit einem Jahresumsatz von 293 Milliarden Euro den Anfang. Auf Platz 7 folgt Vinci mit einem Jahresumsatz von 58 Milliarden Euro, das erste Unternehmen aus Europa (Frankreich). Als einziges deutsches Unternehmen befindet sich die Bauer AG unter den Top100, und zwar mit einem Jahresumsatz von rund 1,8 Milliarden Euro.

„Die anhaltenden Pandemiebeschränkungen, die Begleiterscheinungen der aktuellen geopolitischen Krisen und die allgemeine konjunkturelle Eintrübung wirken sich bereits aktuell auf die Entwicklung der globalen Bauindustrie aus“, sagt Michael Müller, Partner und Real Estate Leader bei Deloitte. Zugleich sieht er Entwicklungschancen in der Bauwirtschaft, unter anderem aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung. Die Studie können Interessenten kostenlos auf deloitte.com herunterladen.

Quelle und weitere Informationen: deloitte.com
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Bauen: Mit Grundrissen in 3-D Planungsfehler vermeiden

Die Erstellung von Grundrissen in Lebensgröße auf bis zu 200 Quadratmetern bietet eine Firma aus Grünwald an. Mit speziellen Hochleistungsbeamern können die Gründer Gissou und Lucas Nummer zum Beispiel Möbel und Wände in Realgröße auf eine Fläche projizieren. Sie benötigen dazu im Vorfeld, also vor Baubeginn, von den Bauherren lediglich einen Grundriss.

Nachdem in Realgröße über Software und App auf die Fläche Möbel und Wände projiziert worden sind, werden sie mit Pappkartons nachgestellt. So können sich die Bauherren einen Eindruck von ihrem künftigen Zuhause verschaffen. Die Grundrisse in Lebensgröße sollen vor allem dazu dienen, Baufehler und Mehrkosten beim Hausbau zu verhindern.

So lässt sich bei der Begehung des Grundrisses von den Bauherren zum Beispiel herausfinden, in welche Richtung sich Türen am besten öffnen lassen sollten. Neben einem kompletten Haus können Bauherren auch ihre Küche von der Firma planen lassen. Dies geschieht an einem sogenannten Planungstisch. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf in-lebensgroesse.de.

Quelle: www.in-lebensgroesse.de
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Studie: Schweizer untersuchen Nachbarschaft

Die Schweizer haben in der Studie „Hallo Nachbar*in – Die große Schweizer Nachbarschaftsstudie“ untersucht, wie die Nachbarschaft in der Schweiz funktioniert und welche Nachbarschaftstypen es gibt. Anhand von einer empirischen repräsentativen quantitativen Befragung und einer qualitativen Studie kommt das GDI Gottlieb Duttweiler Institute zum Schluss, dass „Nachbarschaft in der Schweiz [bemerkenswert gut] funktioniert […].“

Beim Verhältnis zwischen Nachbarn herrsche zwar Distanz, zugleich vertrauen sie sich aber auch. Verpflichtungen füreinander möchten Nachbarn laut GDI nicht eingehen, jedoch helfen sie sich gegenseitig – und übernehmen zum Beispiel in der Pandemie füreinander kleinere Erledigungen. Zu einer dauerhaften Veränderung des Verhältnisses der Nachbarn führte die Pandemie jedoch laut GDI nicht.

Die Studie, die das GDI im Mai 2022 durchgeführt hat und in der Fragen beantwortet werden wie „Wünschen Sie sich mehr Kontakt zu Ihren Nachbarn?“, in der Nachbarschaftsbeziehungen beleuchtet und die Nachbarschaft im Wandel untersucht wird, finden Interessenten auf der Seite https://gdi.ch/publikationen/studien. Dort kann sie kostenlos bezogen werden.

Quelle: www.gdi.ch
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Wärme: Gasheizofen stellt einmaligen Bedarf dar

Ein Gasheizofen für eine Wohnung stellt einen einmaligen Bedarf dar, für den das Jobcenter aufkommen muss. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Essen (L 19 AS 1736/21). Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, in deren Wohnung der Gasheizofen nach knapp 50 Jahren kaputtgegangen war. Im Mietvertrag mit der Vermieterin war jedoch geregelt, dass die Mietsache nicht die Heizkörper umfasst.

Die Mieterin bezog Arbeitslosengeld II, kaufte sich für rund 1.800 Euro einen neuen Gasheizofen und ließ diesen auch installieren. Das Geld hierfür forderte sie vom Jobcenter zurück. Daraufhin kam es zum Streit darüber, ob das Jobcenter die Kosten übernehmen muss oder nicht. Der Streit landete zunächst vor dem Sozialgericht Köln, das die Klage abwies.

Das LSG jedoch gab der Berufung der Mieterin (Klägerin) statt und kam zum Schluss, dass das Jobcenter die Kosten übernehmen muss. Die Gründe dafür waren, dass im Mietvertrag festgehalten worden war, dass die Vermieterin nicht für den Austausch der Heizkörper zuständig ist, dass die Anschaffung eines Gasheizofens für die Nutzbarkeit der Wohnung erforderlich ist und dass das LSG auch den Betrag für den Gasheizofen angemessen fand.

Quelle: lsg.nrw.de/(L 19 AS 1736/21)
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Licht: Beleuchtungstipps für Garten und Balkon

Wie der Balkon mit einer Beleuchtung gemütlich in Szene gesetzt werden kann, beleuchtet das Portal home24.de. Beim Kauf der Beleuchtung sollten Eigentümer und Mieter darauf achten, dass sie den verschiedenen Witterungsverhältnissen standhält. Daher müssen höhere Schutzklassen gegen Schmutz und Feuchtigkeit gewählt werden.

Lampen mit der Schutzklasse IP23 eignen sich laut Portal für den Einsatz unter einem bedachten Balkon oder unter dem Dach. Bei einem unbedachten Außenbereich sollten hingegen Lampen mit der Schutzklasse IP44 gewählt werden, die besser vor Wasser geschützt sind. Außerdem sei ein fachgerecht montierter Stromanschluss wichtig.

An einigen Balkonen können Deckenleuchten für das nötige Licht sorgen. Auch der Einsatz einer Akzentbeleuchtung mit LED-Strips oder einer LED-Lichterkette kann sich lohnen. Durch den Einsatz von Lichterketten können kleine Balkone optisch beispielsweise vergrößert werden, da sich die Ecken ausleuchten lassen.

Quelle und weitere Tipps: home24.de
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