Entscheidung: BGH verhandelt interessanten Fall

Muss eine Eigentümergemeinschaft für die Kosten eines Leitungswasserschadens in einer einzelnen Wohnung aufkommen, wenn die Versicherung diese nur noch teilweise erstattet? Dieser Frage geht der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verhandlungstermin am Freitag, 16. September, 9 Uhr, nach. Vorab war der Fall bereits am Amtsgericht Köln (AZ: 204 C 171/19) sowie am Landgericht Köln (AZ: 29 S 146/20) gelandet.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: In einer Wohnung in Köln treten aufgrund von mangelhaften Leitungen (Kupferrohren) wiederholt Leitungswasserschäden auf. Allein 2018 beliefen sich die Kosten hierfür auf rund 85.000 Euro. Die Eigentümergemeinschaft verfügt über eine Gebäudeversicherung, die auch Leitungswasserschäden abdeckt – ohne dabei zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Bisher hat die Eigentümergemeinschaft bei einem Leitungswasserschaden ein Unternehmen mit der Beseitigung beauftragt. Die Kosten, auch für Schäden am Sondereigentum, wurden vom Gemeinschaftskonto gezahlt.

Aufgrund der Schadenshäufigkeit verlangt die Versicherung nun aber eine Selbstbeteiligung von 7.500 Euro. Bei einem Wasserschaden müssten daher alle Eigentümer tief in die Tasche greifen. Dagegen hat nun die Eigentümerin einer Einheit geklagt, in der bislang keine Wasserschäden aufgetreten sind. Sie möchte nicht für Schäden aufkommen, die nur am Sondereigentum der Beklagten entstanden sind. Da mit dem Urteil verschiedene Vor- oder Nachteile für eine Eigentümergemeinschaft beziehungsweise für die Eigentümer einzelner Wohnungen einhergehen können, bleibt es spannend.

Quelle: bundesgerichtshof.de
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Wohnzimmer: Leben im Boho-Style

Wie Eigentümer und Mieter ihr Wohnzimmer im Boho-Style einrichten können, erklärt das Portal „schoener-wohnen.de“. Dazu sind unter anderem verschiedene Textilien nötig, die miteinander kombiniert werden müssen. Dabei handelt es sich unter anderem um Kissen, Teppiche und sogenannte Pouf (Hocker). Neben hellen Grundfarben können in einem Wohnzimmer im Boho-Style auch Töne wie Rosa, Violett oder Blau zum Einsatz kommen. Dennoch sollte bei der Farbwahl auf ein harmonisches Gesamtbild geachtet werden.

Im Hinblick auf Muster sieht es allerdings anders aus: Diese können wild miteinander kombiniert werden. Angesagt sind laut „schoener-wohnen.de“ beim Boho-Style beispielsweise Wohntextilien mit Batik, Ethno-Prints und Makramee. Im Hinblick auf die Möbel können die Fans alte und neue Stücke miteinander kombinieren. Als Materialien für diese sind viele unterschiedliche Materialien geeignet – angefangen von Bambus über Holz bis hin zu Rattan.

Wer in seinem Wohnzimmer für Ordnung sorgen möchte, kann dies beispielsweise mit Körben oder Holztruhen, in denen Gegenstände verschwinden können. Als natürliche Lichtquellen und Deko-Artikel können unter anderem Laternen und Kerzen gewählt werden. Auch Pflanzen in entsprechenden Körben oder Blumenampeln sorgen für eine Wohlfühl-Atmosphäre. Alle Tipps zum Boho-Style finden Interessenten auf schoener-wohnen.de.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: CRES nimmt Ferienimmobilien in Mallorca unter die Lupe

Den „Ferienimmobilienmarkt Mallorca 2022“ hat das Centre for Real Estate Studies (CRES) um Prof. Dr. Marco Wölfle und Julian Götting in einer Marktstudie genauer unter die Lupe genommen. Dabei ist herausgekommen, dass das Marktangebot 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen ist – trotz zahlreicher Neubauten. So wurden laut Studie 18 Prozent weniger Ferienimmobilien angeboten als noch 2021. Während 2021 noch rund 4.550 Ferienimmobilien angeboten worden waren, waren es 2022 nur rund 3.750 Ferienimmobilien.

Sogar im beliebten Südwesten, in dem es traditionell die meisten Ferienimmobilien gibt, sind die Angebote zurückgegangen. Während dort 2021 noch 29 Prozent der Ferienimmobilien angeboten worden waren, waren es 2022 nur noch 24 Prozent. Auch in „Nord“, „Palma“ sowie im Zentrum gingen die angebotenen Ferienimmobilien zurück, und zwar um 1 bis 2 Prozent. In „Süd“, „Südost“, „Nordwest“, „Nordost“ und „Nordost“ und „Umland Palma“ blieb die Anzahl der angebotenen Ferienimmobilien hingegen konstant.

Das CRES hat bei der Marktstudie auch herausgefunden, dass Luxusobjekte weniger gefragt sind als noch im Vorjahr. Interessiert sich jemand für eine Ferienimmobilie in Mallorca, muss er dennoch tief in die Tasche greifen. Denn, so das CRES: „Obwohl weniger Luxusobjekte am Markt sind, ist das inselweite Preisniveau nicht gesunken, sondern deutlich gestiegen. Im inselweiten Durchschnitt um 4,5 Prozent, was einem Quadratmeterpreis von 5.309 Euro entspricht (2021: 5.080 Euro)“. Abrufbar ist die Studie im Auftrag von Porta Mallorquina Real Estate kostenlos unter porta-mallorquina.de.

Quelle und weitere Informationen: porta-mallorquina.de/blog/mallorca/mallorca-immobilien-2022-marktstudie.pdf
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Barrierefreiheit: Wieder Förderung möglich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und (BMWSB) fördert mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung. Dazu stellt es privaten Bauherren und Mietern über die KfW 75 Millionen Euro bereit. In Anspruch nehmen können die Förderung neben älteren Menschen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch Familien mit Kindern.

Die baulichen Maßnahmen in Wohngebäuden, die zur Reduzierung von Barrieren dienen, werden vom BMWSB und von der KfW mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro gefördert. Bei den baulichen Maßnahmen kann es sich laut BMWSB unter anderem um den Einbau von Aufzügen, das Entfernen von Türschwellen oder um den Einbau einer bodengleichen Dusche handeln.

Einzelne Maßnahmen werden von der KfW mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 Euro) bezuschusst. Denjenigen, die ihr Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen, erstattet die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro). Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dies ist allerdings nur solange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.

Quelle: bmwsb.bund.de/kfw.de
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Bauen: BSB für Modell der „sozialen Staffelung“ bei Grunderwerbsteuer

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) kritisiert, dass sich Verbraucher für den Hausbau enorm verschulden müssen und sich bald nur noch Reiche diesen leisten können. Bereits jetzt hätten einige Verbraucher ihr Vorhaben auf unbestimmte Zeit verschoben oder möchten es erst gar nicht mehr umsetzen. Daher begrüßt der BSB die von Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigte Grunderwerbsteuerreform. Durch diese Reform müssten bestimmte Käufergruppen künfzig gegebenenfalls keine Steuer mehr entrichten.

„Der BSB begrüßt den Reformvorschlag des Finanzministers, Selbstnutzer beim Erwerb der ersten Immobilie zu entlasten“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Bei der Gesetzesinitiative sei aber Eile geboten, denn der Trend bei Baugenehmigungszahlen sei stark rückläufig. „Wird nicht schnell und entschieden gegengesteuert, kann das Jahrzehnte lang geltende Aufstiegsversprechen eines Eigenheims nicht mehr gehalten werden“, so Florian Becker.

Der BSB hat auch einen Vorschlag vorgestellt, wie die Grunderwerbsteuerreform aussehen muss, damit Häuslebauer mit mittleren Einkommen entlastet werden: das sogenannte Modell der „sozialen Staffelung“. Bei diesem Modell wäre die Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis abhängig. Für die ersten 200.000 Euro würden keine Steuern fällig, auf die zweiten 200.000 würden 3 Prozent Steuern erhoben, auf die dritten 200.000 Euro 6 Prozent Steuern. Danach sollen 8 Prozent Steuern anfallen.

Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Bertha-Benz-Preis: Renate Sachse ausgezeichnet

Für ihre Dissertation „Variational Motion Design for Adaptive Structures“ (Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der Universität Stuttgart) hat Renate Sachse kürzlich den mit 10.000 Euro dotierten Bertha-Benz-Preis der Daimler-und-Benz-Stiftung erhalten. In der Dissertation stellt sie eine mathematische Methode vor, die nicht nur Verantwortlichen aus dem Bauwesen, sondern auch aus der Luft- und Raumfahrt, der Robotik und der Medizintechnik zugutekommen kann.

Mit der Methode können optimale Bewegungen für flexible Strukturen errechnet werden. So zum Beispiel im Bauwesen, wenn deformierbare Fassadenelemente für Gebäude oder ausfahrbare Stadiondächer konzipiert werden sollen. „Damit lässt sich insbesondere in der boomenden Bauwirtschaft, wo viel Material und Ressourcen verbraucht werden, Energie einsparen“, erklärt Dr.-Ing. Renate Sachse.

Mit dem jährlich vergebenen Bertha-Benz-Preis möchte die Daimler-und-Benz-Stiftung ausdrücklich Frauen in ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen ansprechen und in ihrer beruflichen Laufbahn unterstützen. Für den Preis können sich nur Frauen bewerben, deren Dissertationen mit dem Prädikat „magna cum laude“ oder „summa cum laude“ bewertet worden ist, also als eine hervorragende oder eine besonders anzuerkennende Leistung gilt.

Quelle: idw-online.de/daimler-benz-stiftung.de
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Feinstaub: DUH fordert Filterpflicht für Holzöfen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit Bürgern in 338 Städten und Gemeinden Anträge auf eine Filterpflicht für neue Holzöfen sowie eine Pflicht zum Nachrüsten alter Holzöfen gestellt. Besonders in Städten wie Berlin, München, Hamburg, Bonn und Freiburg kritisiert die DUH eine zu hohe Feinstaubbelastung durch Holzfeuerung. Aktuell stiegen aufgrund des Ukraine-Krieges immer mehr Menschen auf diese um.

„Die Kommunen dürfen sich nicht auf den laschen Grenzwerten der EU ausruhen“, so Hannah von Blumröder, Referentin für Luftreinhaltung bei der DUH, „damit schaden sie wider besseren Wissens der Gesundheit der Menschen. Instrumente wie Informationskampagnen, regionale Förderprogramme oder Pilotprojekte zur Filternachrüstung können bereits jetzt umgesetzt werden und einen wichtigen Beitrag für saubere Luft leisten“.

Als ein Positivbeispiel nennt die DUH die Stadt Aschaffenburg. Möchte sich dort jemand um ein städtisches Baugrundstück bewerben, steht von vornherein fest, dass der Betrieb von sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen wie zum Beispiel Kaminen untersagt ist. In einem Maßnahmenpapier macht die DUH Kommunen Vorschläge, wie sie ihre Partikelemissionen vor Ort senken können. Das Maßnahmenpapier kann unter duh.de kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle: duh.de
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Gericht: Streit um Rauchmelder

Vermieter dürfen die Kosten für Rauchmelder nicht ohne Weiteres über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Denn die Kosten dafür seien nicht umlagefähig. Das entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 379/20). Im vorliegenden Fall installierte eine Vermieterin Rauchwarnmelder und beauftragte eine Firma mit der Wartung. Die voraussichtlich anfallenden Kosten teilte sie ihrer Mieterin mit und legte sie, anteilig der Wohnfläche, ab 2016 per Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um, und zwar unter dem Posten „Miete + Wartung Rauchmelder“. Die Mieterin klagte und bekam Recht.

Ob ein Vermieter die Rauchmelder kauft oder mietet, darf laut BGH keinen Unterschied machen. Denn, so der BGH, „das bedeutete im Ergebnis, dass dem Vermieter ein Weg eröffnet würde, auf einfache Weise […] die im Grundsatz ihm zugewiesene Belastung mit Anschaffungskosten zu umgehen“. Den Vermietern lässt der BGH aber dennoch eine andere Möglichkeit offen, die Kosten für die Rauchmelder auf ihre Mieter umzulegen. Ihnen stehe zum Beispiel „die Möglichkeit zur Verfügung, die Rauchwarnmelder zu erwerben und die Kosten hierfür im Wege einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umzulegen“.

Eine endgültige Entscheidung im aktuellen Fall gibt es allerdings noch nicht. Der BGH beanstandete Verfahrensmängel im Berufungsurteil, das es „den Anforderungen einer ausreichenden Darstellung des Streitgegenstands und seiner tatsächlichen Grundlagen nicht [genügt]“. Der Fall, bei dem es um einen monatlichen Posten von rund 10 Euro auf der Nebenkostenabrechnung geht, muss deswegen erneut vor dem Kölner Landgericht verhandelt werden.

Quelle: BGH/ VIII ZR 379/20
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Studie: Wohnen im Alter

Wie möchten die Menschen im Deutschland im Alter wohnen? Dieser Frage ist die Ipos GmbH im Auftrag der „Apotheken Umschau“ nachgegangen. Im Fokus standen dabei die sogenannten Babyboomer, also Befragte aus den Altersgruppen zwischen 50 und 64 Jahren. Dabei ist herausgekommen, dass über die Hälfte der Befragten (53 Prozent) vorstellen kann, im Alter in einem Mehrgenerationenhaus zu wohnen.

Auch andere Formen des Zusammenziehens kommen für die Befragten infrage (37 Prozent). Außerdem können sich 34 Prozent der Befragten vorstellen, einen Teil ihre Wohnung an jüngere Menschen unterzuvermieten, wenn diese für sie allein zu groß wird. 29 Prozent der Befragten wollen sich im Alter auf die Suche nach einer kleineren Wohnung begeben.

Obwohl die Mehrheit der Befragten (76 Prozent) davon ausgeht, dass die Hilfe von Familie und Nachbarn im Alter immer wichtiger wird, möchte sie im Alter möglichst lange selbstständig bleiben. 50 Prozent der Befragten würden dazu auf Smart-Home-Lösungen setzen, durch die sie beispielsweise Geräte fernsteuern können. Für die Studie wurden insgesamt 1.000 Personen ab 14 Jahren befragt, 267 davon aus der entsprechenden Altersgruppe.

Quelle: Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG/embed.presseportal.de
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Jahresabrechnung: Eigentümer sehen Verbesserungsbedarf

Eigentümer wünschen sich mehr Verständlichkeit und Transparenz im Hinblick auf ihre Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaften. Das geht aus einer Online-Umfrage des Vereins „Wohnen im Eigentum“ (WiE) hervor. Laut WiE sind die Jahresabrechnungen nur für die Hälfte der Befragten verständlich und nachvollziehbar gegliedert und aufgebaut und für nur 42 Prozent insgesamt gut verständlich. Außerdem wissen nur 51 Prozent der Befragten, wie sie ihre Jahresabrechnungen rechnerisch überprüfen können.

Der WiE wollte von den Eigentümern aber auch wissen, wie die Jahresabrechnungen für sie verständlicher werden können. 56 Prozent der Befragten geben an, dass für sie Erläuterungen, Lese- und Interpretationshilfen sowie allgemeinverständliche Begriffsbestimmungen für sie relevant wären. Außerdem erachten 86 Prozent der Befragten eine DIN-Norm für Jahresabrechnungen von Vorteil oder erforderlich.

„Die Umfrageergebnisse zeigen, dass viele Wohnungseigentümer ein sehr starkes Interesse an Verbesserungen – also Vereinfachungen, Vereinheitlichungen, Standardisierungen – bei den Jahresabrechnungen haben“, sagt Gabriele Heinrich, Vorständin bei WiE. Interessenten, die mehr über die Online-Studie erfahren möchten, können diese kostenlos über die Seite wohnen-im-eigentum.de abrufen.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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