Studie: Immobilienkauf wird schwieriger

Der Immobilienkauf wird für viele Interessenten immer schwieriger. Davon geht zumindest die Immowelt-Group aufgrund der Leitzins-Erhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der damit verbundenen erwartbaren Erhöhung der Bauzinsen aus. Wollte eine Familie beispielsweise in Stuttgart ein Haus kaufen, konnte sie im 3. Quartal 2022 nur noch ein Darlehen von 322.000 Euro aufnehmen, um bei einer gesunden Wohnkostenbelastung zu bleiben. Im ersten Quartal 2022 hätte sie noch ein Darlehen von 431.000 Euro aufnehmen können. Die leistbare Darlehenssumme hat sich wegen der gestiegenen Zinsen somit um 109.000 Euro reduziert.

Insgesamt hat die Immowelt-Group die Entwicklungen in 14 Großstädten Deutschlands untersucht und in allen reduzierte Darlehenssummen ausgemacht. Neben Stuttgart trifft es auch München und Frankfurt am Main hart: Mit einem Zinssatz, der im ersten Quartal 2022 noch 1,3 Prozent betrug und im dritten Quartal 2022 auf 3,5 Prozent gestiegen ist, schrumpft die leistbare Darlehenssumme laut Immowelt-Group in München auf 318.000 Euro und reduziert sich somit um 108.000 Euro. In Frankfurt am Main beträgt die leistbare Darlehnssumme nun 314.000 Euro. Gegenüber dem ersten Quartal 2022 hat sie sich somit um 106.000 Euro reduziert.

Bei den Zahlen der Immowelt-Group handelt es sich um Beispiele, denen einige Annahmen zugrunde gelegt werden. So wurde als Haushaltseinkommen einer Familie beispielsweise das mittlere Einkommen von 1,5 Vollverdienern plus Kindergeld angenommen. Zum Hintergrund: Der Leitzins war Ende Oktober von der EZB auf 2 Prozent angehoben worden. Mit dem Leitzins wird ein festgelegter Zinssatz bezeichnet, mit dem sich Geschäftsbanken von den Zentralbanken Geld leihen oder es bei diesen anlegen können. Der Leitzins wird angehoben, damit weniger Geld am Markt verfügbar ist, der einzelne Euro dadurch mehr wert wird und die Inflation sinkt. Für Verbraucher gehen damit allerdings unter anderem gestiegene Bauzinsen einher. Das hat nicht nur auf Kaufinteressenten Auswirkungen, sondern auch auf Immobilieneigentümer, die eine Anschlussfinanzierung benötigen. Sie müssen für diese nun höhere Raten aufbringen.

Quellen: immowelt-group.com/verbraucherzentrale.de/wavepoint.de
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Klimawandel: 235 Kommunen beantragen Fördermittel

Dem Klimawandel wollen offenbar zahlreiche Städte und Gemeinden ein Schnippchen schlagen. So gingen laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BBSR) 286 Projektskizzen aus 235 Kommunen für das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel ein. Die beantragte Fördersumme beläuft sich auf rund 983 Millionen Euro. Damit ist die beantragte Fördersumme rund 5,5-mal höher als das im Mai vom Bundestag zusätzlich zur Verfügung gestellte Budget von 176 Millionen Euro.

Mit dem Bundesprogramm sollen unter anderem Parks und Grünflächen aufgewertet und revitalisiert werden. Ziel ist unter anderem der Klimaschutz durch eine CO2-Minderung, denn Pflanzen entfernen zahlreiche Emissionen wieder aus der Luft. Kommunen konnten beim BBSR bis Mitte Oktober Projektskizzen einreichen. Die meisten Projektskizzen gingen laut BBSR aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ein.

Welche Projekte gefördert werden können, soll Anfang 2023 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entschieden werden. Mit den im Mai vom Haushaltsausschuss aktuellen bewilligten 176 Millionen Euro ist das Budget für die Klimaanpassung in urbanen Räumen seit dem Start des Bundesprogramms im Jahr 2020 auf insgesamt 467 Millionen Euro gestiegen. Ausgewählte Kommunen, die die Förderung erhalten, werden im nächsten Jahr aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de
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Kamine: Verbraucherzentrale warnt vor Bränden

Angesichts der Energiepreiskrise und der erhöhten Nachfrage nach Öfen und Kaminen, hat die Energieberatung der Verbraucherzentrale wichtige Aspekte im Umgang mit diesen zusammengestellt. So weist sie darauf hin, dass jede Feuerstätte von einem Schornsteinfeger abgenommen werden muss. Geschieht dies nicht, besteht laut Verbraucherzentrale ein erhöhtes Risiko für Rauchgasvergiftungen und Brände.

Außerdem sollten sich Nutzer über die richtige Beheizung informieren. Holzscheite müssen so über einen längeren Zeitraum von ein bis zwei Jahren trocknen, bis sie verwendet werden können. Geschieht dies nicht, heizen sie laut Energieberatung der Verbraucherzentrale nicht nur schlechter, sondern setzen auch jede Menge Umweltschadstoffe bei der Verbrennung frei.

Mit Öfen und Kaminen ist außerdem eine Ruß-, Schadstoff- und Feinstaubbelastung verbunden. Wer sich einen Ofen oder Kamin anschaffen möchte, sollte sich daher vorab umfassend informieren und kann beispielsweise ein Modell mit Staub- und Feinstaubfilter wählen, das nach Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ zertifiziert ist.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Amtsgericht zweifelt am Mietspiegel

Das Amtsgericht Siegburg zweifelt an der Richtigkeit des Mietspiegels 2021 im nordrhein-westfälischen Troisdorf und hat stattdessen mithilfe eines Gutachters eine abweichende Netto-Vergleichsmiete für eine Wohnung festgelegt. Im vorliegenden Fall (Az. 123 C 60/21) wollte ein Vermieter die Miethöhe für seine 78 Quadratmeter Maisonette-Wohnung von rund 560 Euro (7,18 pro Quadratmeter) anheben, und zwar auf rund 644 Euro (8,25 Euro pro Quadratmeter).

Die Mieter jedoch ließen sich das nicht gefallen und verwiesen stattdessen auf den Mietspiegel für die Stadt Troisdorf aus dem Jahr 2021. Laut diesem betrug die Vergleichsmiete nur 7,36 Euro pro Quadratmeter. Dementsprechend hätten sie höchstens eine neue monatliche Miete von rund 574 Euro zahlen müssen. Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht Siegburg. Dieses kam zu Schluss, dass die Datenerhebung für den Troisdorfer Mietspiegel 2021 möglicherweise nicht korrekt ist.

Als Grund dafür wird angeführt, dass die Vergleichsmiete des Mietspiegels unter den Werten des Mietspiegels aus dem Jahr 2014 liegt und im städtischen Bereich mit Mietsteigerungen von mindesten 10 Prozent zu rechnen gewesen ist. Die ortsübliche Netto-Vergleichsmiete für die Maisonette-Wohnung wurde von einem Sachverständigen anhand von Vergleichswohnungen und des Mietspiegels stattdessen nun auf 622,50 Euro Monat (7,98 Euro pro Quadratmeter) beziffert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ag-siegburg.nrw.de/Az. 123 C 60/21
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Weihnachtsdeko: Diese Farben liegen im Trend

Welche Weihnachtsfarben liegen in diesem Jahr im Trend? Das hat das Portal schoener-wohnen.de herausgefunden und kommt dabei zum Schluss, dass besonders die Farbe Blau in dezenten oder tiefen Nuancen angesagt ist. Gewählt werden kann zum Beispiel eine Tischdecke, die Servietten oder die Kerzen in blau-grauen oder blau-braunen Tönen.

Wer es noch etwas waghalsiger mag, kann stattdessen auf eine Tischdekoration aus pastellrosafarbenen und gelben Elementen setzen. Die Farben finden sich nicht nur in den Tellern, Servietten und Stühlen wieder, sondern auch in den blühenden Weihnachtssternen. Damit die Deko ein bisschen klassischer wirkt, können natürliche Beeren und kleine Äpfel auf die Tischdecke gelegt werden.

Wer es lieber etwas dezenter haben möchte, kommt in diesem Jahr aber ebenfalls auf seine Kosten. Im Trend liegen nämlich auch natürliche Töne wie Terrakotta. So kann eine Tischdecke in dieser Farbe beispielsweise mit einer Glasvase mit einem Strauß aus Pflanzen wie Eukalyptus, Gräser und Proteen dekoriert werden. Für den weihnachtlichen Flair sorgt ein bisschen Tannengrün in der Vase. Die vollständige Bildergalerie können sich Interessenten unter schoener-wohnen.de ansehen.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: Zahlreiche Heizungsanlagen über 25 Jahre alt

Gut 52 Prozent der Wohnungen in Deutschland werden mit Erdgas beheizt. Das geht aus der Verbrauchskennwerte-Studie 2021 des Energiedienstleister Techem hervor. Für die Studie wurden die Daten zum Endenergie- und Wasserverbrauch sowie die Kosten für Heizung und Warmwasser von 2,1 Millionen deutschen Wohnungen in rund 176.000 Mehrfamilienhäusern untersucht.

Bei der Studie wurden auch mehr als 90.000 aktuell erstellte Energieausweise geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Drittel der Heizungsanlagen älter ist als 25 Jahre und somit laut Techem „ineffizient“. Durch Maßnahmen wie einen hochautomatisierten Heizungsanlagenbetrieb, ein kontinuierliches Heizungsmonitoring sowie eine optimierte Betriebsführung kann die Effizienz bei der konventionellen Wärmeerzeugung laut Techem im Bestand um etwa 15 Prozent gesteigert werden.

Eine optimale Gebäudedämmung biete zudem Energiesparpotenziale von 30 bis 50 Prozent. Außerdem können auch die Mieter mit einem richtigen Lüftungsverhalten zum Energiesparen beitragen und den Verbrauch dadurch um 10 bis 15 Prozent reduzieren. „In Zeiten der Gaskrise und angesichts notwendiger Dekarbonisierung im Gebäudebestand müssen alle Marktteilnehmer zusammenrücken und gemeinsam Energieeffizienzlösungen entwickeln“, so Matthias Hartmann, CEO bei Techem.

Quelle: techem.com
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Hausbau: Tipps für private Bauherren

Wer über den Hausbau nachdenkt, sollte sich vorab umfassend über diesen informieren. Damit beim Vorhaben nichts schiefgeht, liefert das Portal Bau Praxis „25 Tipps zum besseren Bauen für private Bauherren“. Diese reichen von „sachliche Basisinformationen“ einholen über die „Bodenbeschaffenheit prüfen“ bis hin zu „Eigenleistungen“. Zu Beginn können zum Beispiel Musterhäuser angesehen, aber auch Freunde und Bekannte zu ihren Erfahrungen mit dem Hausbau befragt werden. Danach sollten sich künftige Bauherren ins Thema einlesen und sich beispielsweise Wissen über Baustoffe, Bauweisen und zur Finanzierung aneignen.

Zudem sollten künftige Bauherren neben der Lage auch die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks prüfen und beispielsweise ermitteln, um welche Art von Boden es sich dort handelt. Nicht zu vernachlässigen sind laut Portal auch die Baunebenkosten wie Notar-, Vermessungs- und Bauantragsgebühren. Von Bauträgern, Bauleitern und Architekten können sich künftige Bauherren unter anderem Referenzobjekte ansehen.

Im Hinblick auf die Baubeschreibung ist zu beachten, dass keine Fragen offenbleiben und beispielsweise auch zum Thema Wärmeschutz genaue Informationen vorliegen. Ist mit dem Bau erst einmal begonnen worden, müssen die Baumaterialien so gelagert werden, dass sie nicht nur vor Diebstählen, sondern bei Bedarf auch vor Wettereinflüssen geschützt werden. Außerdem weist das Portal darauf hin, dass Arbeiten zwar in Eigenregie durchgeführt werden können, die Beauftragung eines Experten in vielen Fällen jedoch sinnvoll ist. Weitere Tipps erhalten Interessenten auf baupraxis.de.

Quelle: baupraxis.de
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Gaswirtschaft: FH Aachen erhält Innovationspreis

Für die Mitentwicklung ihres H2-Micro-Mix-Brenners, durch den Wasserstoff in Gasturbinen emissionsarm, sicher und CO2-neutral verbrannt werden kann, haben Prof. Dr. Harald Funke und sein Team am Fachbereich Luft- und Raumfahrttechnik der FH Aachen – University of Applied Sciences den Innovationspreis der deutschen Gaswirtschaft in der Kategorie „Effiziente Anwendungstechnik“ erhalten.

Bereits in den 1990er Jahren wurden das Design der Wasserstoff-Brennkammer und das spezielle Micro-Mix-Brennverfahren (MMX) von Dr. Friedemann Suttrop erfunden, einem emeritierten Professor der FH Aachen. Die Weiterentwicklung erfolgte seit 2004 unter der Führung von Prof. Dr. Harald Funke. Beim MMX kommen viele kleine statt wenige große Flammen wie bei herkömmlichen Brennverfahren zum Einsatz.

Durch das spezielle Design der Brennkammer entstehen bei der Verbrennung von Wasserstoff weniger Stickoxide. Am Projekt „H2-Micro-Mix-Brenner“ sind nicht nur die Forschenden der FH Aachen beteiligt. Es wird auch von einem Forschungsverbund der Kawasaki Heavy Industries Ltd., der B&B Agema GmbH und dem Institut für Kraftwerkstechnik, Dampf und Gasturbinen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen) unterstützt.

Quelle: fh-aachen.de
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Urteil: Eigentümer können nicht für alles verantwortlich gemacht werden

Eine Eigentümerin kann nicht für alle Unfälle verantwortlich gemacht werden, die auf ihrem Grundstück passieren. Das entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Az. 17 W 17/22). Im vorliegenden Fall ist eine Nachbarin über einen regennassen, mit Blättern und Ästen bedeckten Steinweg zur Terrasse der Eigentümerin gelaufen, um mit ihr zu reden. Auf dem Rückweg ist sie gestürzt und hat sich dabei eine Scham-, Sitz- und Kreuzbeinfraktur zugezogen.

Daher forderte sie von der Eigentümerin 20.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld und wollte zudem Prozesskostenhilfe haben. Den Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe hat bereits das Landgericht zurückgewiesen. Auch die hiergegen gerichtete Beschwerde vor dem OLG hatte keinen Erfolg. Zwar sei die Eigentümerin für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Jedoch müsse nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden.

„Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“, betont das OLG. Es müssen nur Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, „die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind“, so das OLG. Bei einem Unfall, der zwar nicht ausgeschlossen werden kann, der jedoch „unter besonders eigenartigen und entfernt liegenden Umständen“ geschieht, müsse der Geschädigte selbst für den Schaden aufkommen.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/Az. 17 W 17/22
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BfS: Wissen über radioaktives Gas Radon in Bevölkerung zu gering

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht auf die gesundheitsgefährdende Wirkung des radioaktiven Gases Radon aufmerksam, das in jedem Gebäude vorkommen kann. In der Studie „Erfassung des Umgangs der deutschen Bevölkerung mit Radon als Grundlage für Risikokommunikation und Stärkung des Schutzverhaltens“ mit 3.000 Befragten hatte das Bfs zuvor herausgefunden, dass Radon zwar bekannt, das Wissen über das radioaktive Gas jedoch begrenzt ist.

So wussten nur 5 Prozent der Befragten, die schon einmal von Radon gehört hatten, dass dieses auch in höheren Stockwerken von Gebäuden vorkommen kann. 14 Prozent dieser Gruppe wusste, dass Radon in Erdgeschossen zu finden sein kann und 24 Prozent dieser Gruppe, dass das radioaktive Gas auch im Keller von Gebäuden vorkommen kann. Nur 2 Prozent der insgesamt Befragten gaben an, dass jemand in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld schon einmal die Radon-Konzentration gemessen hat.

Laut BfS ist Radon nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. „Mit einer Radon-Messung lässt sich leicht ermitteln, ob man von erhöhten Radon-Konzentrationen betroffen ist und etwas dagegen unternehmen sollte“, erläutert BfS-Präsidentin Inge Paulini, „die Studie zeigt, dass dieses Wissen noch viel zu wenig verbreitet ist“. Radon-Messungen kosten laut BfS zwischen 30 und 50 Euro. Auf der Seite bfs.de wird beschrieben, bei welchen Anbietern Interessenten Messgeräte erhalten und wie diese funktionieren.

Quelle und weitere Informationen: bfs.de
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