Wohnen: VDM/VHK erläutern Trends

Detailliebe, Komfort und natürliche Materialien – diese Eigenschaften liegen bei Möbeln laut den Verbänden der deutschen Möbelindustrie (VDM/VHK) 2023 im Trend. Dabei sind auch Baukastenlösungen angesagt, die zahlreiche Möglichkeiten erlauben. Im Hinblick auf die Farbwahl werden zurzeit zum Beispiel die Holzarten Esche und Ulme mit hellen Farben wie weiß, beige oder sand oder pudrigen Pastelltönen kombiniert.

Die Polstermöbel werden gemütlicher, und zwar nicht nur durch Kissen, sondern auch durch Verstell-Funktionen an Kopf-, Rücken-, und Beinelementen. Auch bei den Stühlen ist dieser Trend auszumachen – besonders bequem werden sie durch Sitzschalen, eine Polsterung und Armlehnen. Bei den Bezügen können Stoffe, Leder oder Lederimitate gewählt werden.

Laut VDM/VHK wird das Homeoffice ein Bestandteil des Wohnens bleiben. Verschiedene Möbel-Lösungen ermöglichen das Arbeiten in verschiedenen Räumen des Hauses oder der Wohnung. Im Homeoffice und in den anderen Räumen spielt Holz eine besondere Rolle. Weitere Wohntrends – zum Beispiel in Küche und Schlafzimmer – erfahren Interessenten unter moebelindustrie.de.

Quelle: moebelindustrie.de
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Studie: Löhne schneller gestiegen als Mieten

Die Löhne sind zwischen 2015 und 2021 im Bundesdurchschnitt schneller gestiegen als die Mieten. Das geht aus der Studie zur „Bezahlbarkeit von Mieten“ des Vereins Haus und Grund hervor. Demnach stiegen die Löhne sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter im Median im genannten Zeitraum um 14,2 Prozent auf 3.525 Euro. Im selben Zeitraum stiegen die Bestandsmieten um 7,3 Prozent auf 7,32 Euro pro Quadratmeter und die Neuvertragsmieten um 7,7 Prozent auf 8,02 Euro pro Quadratmeter.

So sei das „Wohnen zur Miete während des Betrachtungszeitraums im Mittel für alle günstiger geworden“. Zu den drei bezahlbarsten Kreisen bei den Bestandsmieten zählen die Uckermark, Vorpommern-Greifswald und Nordsachsen. Bei den Neuvertragsmieten machen Vorpommern-Greifswald, Berlin und Potsdam Mittelmark das Rennen.

Zu den drei am wenigsten bezahlbaren Kreisen zählen im Hinblick auf die Bestandsmieten Wolfsburg, Göttingen und Gifhorn. Bei den Neuvertragsmieten schneiden Kempten (Allgäu), Rosenheim und Dillingen a. d. Donau. Während die Löhne (Median) in Kempten (Allgäu) von 2015 auf 2021 beispielsweise nur um 14,6 Prozent stiegen, legten die Neuvertragsmieten hier um 30 Prozent zu. Die vollständige Studie können Interessenten unter hausundgrund.de kostenlos lesen.

Quelle: hausundgrund.de
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Ausschreibung: Deutscher Architekturpreis

Den Deutschen Architekturpreis 2023 loben das Bundesbauministerium und die Architektenkammer aus. Noch bis Mittwoch, 29. März, 16 Uhr, können Vorschläge für beispielhafte Bauwerke oder Gebäudeensembles eingereicht werden. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland errichtet worden sein. Es können auch Vorschläge für Bauwerke oder Gebäudeensembles im Ausland gemacht werden, wenn dafür überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland verwendet wurden.

Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Darüber hinaus werden weitere insgesamt 30.000 Euro vergeben – verteilt auf bis zu fünf Auszeichnungen à 4.000 Euro und bis zu fünf Anerkennungen à 2.000 Euro. Interessenten müssen für den Wettbewerb verschiedene Unterlagen beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einreichen. Zu diesen zählen mindestens ein Bewerbungsformular, ein Erläuterungsformular sowie Präsentationspläne.

Die Jury beurteilt beispielsweise die gestalterische Qualität und das Entwurfskonzept, die städtebauliche Qualität und Einbindung ins Quartier, die Klimawirksamkeit und den Umweltschutz, den Umgang mit Ressourcen und das Materialkonzept, die Qualität des energetischen Konzepts, die Funktionalität und die Nutzungsqualität, die Wirtschaftlichkeit und den Innovationsgehalt. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Interessenten unter bbr.bund.de.

Quelle: bbr.bund.de/bmwsb.bund.de
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Wohnungsbesichtigung: Energiefresser enttarnen

Auf welche Aspekte Mieter bei der Wohnungssuche achten und wie sie Energiefresser enttarnen können, verrät das Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen „enercity“. Mieter sollten die Wohnung unter anderem im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten, den Zustand von Fenstern und Türen und auf Schimmelbildung prüfen. Darüber hinaus können sie sich über den Zustand der Heizungsanlage, die Art der Warmwasserbereitung und die Rohrisolierung informieren. Ebenso lohnt sich laut enercity ein Blick auf den Energieausweis und die Erfassung des Energie- und Warmwasserverbrauchs.

Bei der Wahl der Wohnung könne so zum Beispiel auf die Lage innerhalb des Hauses geachtet werden. Wohnungen die inmitten anderer Wohnungen liegen, kühlen nicht so schnell aus wie solche mit Außenwänden. Auch für Wohnungen, die über dem Keller oder im Dachgeschossen liegen, wird laut enercity gegebenenfalls mehr Heizwärme benötigt, da sie Kälte aufnehmen beziehungsweise durch schlechte Isolierungen Wärme verlieren können. Ob Fenster und Türen richtig abgedichtet sind, lasse sich durch einen einfachen Test herausfinden: Lässt sich ein eingelegtes Blatt Papier aus einem geschlossenen Fenster oder einer geschlossenen Türe ziehen, funktionieren die Dichtungen nicht richtig.

Auf Schimmelbildung sollte man bei Wohnungsbesichtigungen insbesondere an Ecken und an den Rolllädenkästen achten. Bei der Heizungsanlage sollte geprüft werden, ob es sich um ein modernes, intelligentes System handelt oder die Wohnung noch über eine alte Anlage verfügt. Durchlauferhitzer und Wasserboiler sollten außerdem nicht älter als acht Jahre alt sein, damit die Warmwasserbereitung nicht zur Kostenfalle wird. Wohnungsinteressenten können bei der Besichtigung zudem einen Wasserhahn aufdrehen. Wird das Wasser nicht innerhalb von zehn Sekunden 40 bis 50 Grad warm, könnte das auf schlecht isolierte Rohre hindeuten. Zudem lassen Energieausweise mit den Energieeffizienzklassen A+ bis B auf einen niedrigen Endenergieverbrauch schließen und mit eigenen Stromzählern in der Wohnung lässt sich Energieverbrauch gut im Blick halten.

Quelle und weitere Informationen: enercity.de
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Urteil: Adlon-Erben erhalten vorerst keine Entschädigung

Die Erbengemeinschaft von Hedwig Adlon erhält vorerst keine Entschädigung für deren Hotel-Enteignung im November 1949. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 29 K 131/20). Hedwig Adlon war damals infolge des „Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“ enteignet worden.

Laut Verwaltungsgericht Berlin wurde ihr unter anderem angelastet, dass sie und ihr Mann Louis 1941 in die NSDAP eingetreten seien und das Hotel mit ihrem Einverständnis unter der Führung von Naziaktivisten gestanden habe. Die Erbengemeinschaft teilt diese Auffassung nicht und glaubt, dass ihre Verwandten damals zu Unrecht als Naziaktivistin auf die sogenannte „Liste 3“ gesetzt worden sind. Dafür gebe es neue Beweise.

Das Verwaltungsgericht sieht dies anders. Da die Beweismittel im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren teilweise schon bekannt gewesen seien, seien sie nicht mehr „neu“. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Streit könnte nun in die nächste Runde gehen – die Erbengemeinschaft kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an. Das Hotel, 1984 abgerissen und um 1997 wieder aufgebaut, zählt zu den bekanntesten Luxushotels in Deutschland.

Quellen: berlin.de/berlinjournal.biz
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Möbelkauf: DGM rät zum ausgiebigen Probesitzen

Zum Ausgiebigen Probesitzen von Stühlen und Polstermöbeln vor dem Kauf rät die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Kaufinteressenten sollten sich 30 Minuten oder länger Zeit für das Testen des neuen Möbelstücks nehmen. Laut DGM sollten sie dabei nicht nur den individuellen Sitzkomfort überprüfen, sondern auch die weiteren Eigenschaften des Möbelstücks genauer unter die Lupe nehmen.

Dabei spielt unter anderem das Oberflächenmaterial eine Rolle. Für den Kaufinteressenten sollte sich dieses angenehm auf der Haut anfühlen, keine störenden Geräusche verursachen und auch keine unangenehmen Gerüche verbreiten. „Am besten probiert auch die Partnerin oder der Partner beziehungsweise die ganze Familie neue Sitz- oder Polstermöbel aus, um sicherzustellen, dass etwa die Sitzhöhe, die Polsterung und die Lehnen allen späteren Nutzern eine komfortable Sitzposition ermöglichen – auch über mehrere Stunden hinweg“, so DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.

Außerdem können Kaufinteressenten vor ihrer Kaufentscheidung prüfen, ob das Möbelstück über das Gütezeichen „Goldenes M“ verfügt. Dieses wird von Deutschen Gütergemeinschaft Möbel verliehen und kennzeichnet Möbelstücke, die strenge Kriterien im Hinblick auf Qualität, Sicherheit und Umweltschutz erfüllen. Ist das perfekte Möbelstück erst einmal gefunden worden, sollten die neuen Besitzer dennoch nicht allzu lange auf diesem verweilen. „Wer viel sitzen muss, sei es hinter dem Lenkrad oder vor dem Bildschirm, sollte zwischendurch genügend Pausen machen und aktiv regenerieren“, so Jochen Winning.

Quelle: moebelindustrie.de
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Studie: Bündnis fordert „Sozialwohnungsbau-Offensive“

Zu einer gemeinsamen „Sozialwohnungsbau-Offensive“ fordert das Bündnis „Soziales Wohnen“ den Bund und die Länder auf. Ein Sondervermögen von 50 Milliarden Euro müsse der Staat bis 2025 für soziales Wohnen bereitstellen, um das Ziel von 400.000 Sozialwohnungen bis zum Ende der Legislaturperiode noch zu erreichen. 2022 seien nur 20.000 Sozialwohnungen gebaut worden.

Zudem fordert das Bündnis beim sozialen Wohnungsbau unter anderem die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent. Außerdem sollen Förderanträge für den Bau von Sozialwohnungen schneller bearbeitet werden müssen, und zwar innerhalb von vier Wochen. Laut Bündnis spiele sich auf dem sozialen Wohnungsmarkt zurzeit ein Drama ab. So hätten in Deutschland mehr als 11 Millionen Mieter Anspruch auf eine Sozialwohnung.

Die Forderungen des Bündnisses beruhen auf Angaben aus der Wohnungsbaustudie des Hannoveraner Pestel-Instituts und der ARGE in Kiel. Diese hatte das Bündnis „Soziales Wohnen“, dem der Deutsche Mieterbund, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie weitere Bündnispartner angehören, dort in Auftrag gegeben.

Quelle und weitere Informationen: mieterbund.de
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Bauen: Aerogel Architecture Award 2023 ausgeschrieben

Für den Aerogel Architecture Award 2023 können sich Interessenten noch bis Sonntag, 30. April 2023 (23.59 Uhr), bewerben. In der Kategorie „Realisierte Lösungen“ werden international realisierte Projekte von Architekten und Bauingenieuren gesucht, bei den sogenanntes Aerogel in besonderer Weise zum Einsatz kommt. Studierende können in der Kategorie „Studentische Entwürfe“ ihre Projektideen für den Einsatz von Aerogel in der Architektur, im Bauwesen, bei der Sanierung oder bei der Denkmalpflege vorstellen.

Dabei kann es sich beispielsweise um Lösungen für eine bessere Energieeffizienz, Lösungen für Tageslichtbeleuchtung oder sonstige Lösungen für Gebäude handeln. Besonders empfohlen wird es Teilnehmenden, realisierte Sanierungsprojekte für denkmalgeschützte Gebäude einzureichen, deren Energieeffizienz mithilfe von Aerogel-Dämmstoffen verbessert wurde.

Der „Aerogel Architecture Award“ wird am Freitag, 2. Juni, von der Eidgenössischen Material- und Prüfungsanstalt (Empa) im NEST-Gebäude auf dem Empa-Campus in Dübendorf bei Zürich (Schweiz) verliehen. Dabei bekommen die Gewinner die Gelegenheit, ihr Projekt in einem zehnminütigen Vortrag vorzustellen. Der Vortrag wird auch in einem öffentlichen Live-Stream übertragen. Weitere Informationen sind unter empa.ch/web/aaa/aaa2023 erhältlich.

Quelle: idw-online./de/empa.ch/web/aaa/aaa2023
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Tool: „PICI“ hilft, Innovationen zu erkennen

Wie können Innovationsaktivitäten von Online-Communities besser eingeschätzt werden? Dieser Frage sind nun das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und die Technischen Universität Berlin nachgegangen. In ihrem Forschungsprojekt „Peer Innovation“ haben die Einrichtungen eine sogenannte Open-Source-Toolbox entwickelt, die die Innovationsaktivitäten von Peer-Communities untersuchen kann.

Über die Open-Source-Toolbox „PICI“ können ausgewählte Indikatoren auf Inhalte aus Online-Foren angewendet werden. So können laut des Instituts Innovationsaktivitäten gemessen und kreative Online-Netzwerke für die Innovationsforschung greifbar gemacht werden. Ausgewertet werden zum Beispiel Innovationsaktivitäten aus den Bereichen Energie, Verkehr und Stadtentwicklung.

Die Open-Source-Toolbox soll es Wissenschaftlern, Politikern und Betreibern von Online-Foren erleichtern, Innovationspotenziale von Peer-Communities zu erkennen. Sind die Innovationen erst einmal erfasst worden, können entsprechende Forschungen und Förderungen erfolgen. Die Open-Soruce-Toolbox finden Interessenten auf phihes.github.io/pici/. Die Forschenden sind nun daran interessiert, dass auch andere Forschende ihre Methoden aufgreifen und weiterentwickeln.

Quellen: peer-innovation.de/phihes.github.io/pici
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Urteil: Augen auf beim Grunderwerbsteuerbescheid

Eine Käuferin kauft ein unerschlossenes Grundstück von einer Gemeinde. Vertraglich verpflichtet sie sich dazu, die Erschließungskosten zu tragen. Ist das der Fall, muss sie die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des unerschlossenen Grundstücks zahlen, nicht aber auf den inklusive der Erschließungskosten ausgewiesenen Kaufpreis. Das teilte nun der Bundesfinanzhof (BFH) mit (Urteil vom 28. September 2022, II R 32/20) und schreibt damit seine Rechtsprechung fort.

Im vorliegenden Fall hatten eine Käuferin und ihr Mann Miteigentum an einem unerschlossenen Grundstück einer erschließungspflichtigen Gemeinde erworben. Im Vertrag wurden als Kaufpreis 102.600 Euro für den verkauften Grund festgesetzt sowie ein weiterer Teilbetrag für sämtliche Erschließungskosten. Bei der Festsetzung der Grundsteuer orientierte sich das zuständige Finanzamt nun am Gesamtbetrag.

Dagegen legte die Klägerin zunächst Einspruch beim Finanzamt ein, den dieses allerdings zurückwies. Daraufhin zog sie vor das Finanzgericht, das ihre Klage ebenfalls abwies. Sie legte Revision ein und fordert eine Herabsetzung der Grunderwerbsteuer. Schließlich seien die Erschließungskosten nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Vom BFH bekam sie letztendlich Recht. „Die angefochtenen Bescheide sind dahin zu ändern, dass die Erschließungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind“, so der BFH.

Quellen: bundesfinazhof.de (Urteil vom 28. September 2022, II R 32/20)/haufe.de
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