Leben: Wohnung kindersicher einrichten

Bereits im ersten Lebensjahr werden Babys mobil und beginnen ihre Umgebung zu erkunden. Deshalb ist es wichtig, das Kinderzimmer und die Wohnung rechtzeitig kindersicher zu gestalten. Laut der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) können Eltern beim Möbelkauf auf das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ achten. So erhalten sie kindersichere und schadstoffgeprüfte Möbel.

Um Verletzungsrisiken zu minimieren, sollten Eltern potenzielle Gefahrenstellen wie Kanten, Steckdosen und Fenster ausmachen und gegebenenfalls die nötigen Sicherheitsmaßnahmen treffen. Sie können beispielsweise Schutzkappen an Möbelecken und Sicherheitssperren an Schubladen und Schranktüren anbringen und dadurch das Verletzungsrisiko für ihr Kind erheblich reduzieren.

„Kindgerechte Wohnungseinrichtung muss nicht nur ein sicheres Wohnumfeld für die ersten Jahre schaffen, sondern von der Herstellung über den gesamten Lebenszyklus bis hin zum Recycling auch die Umwelt und das Klima für nachfolgende Generationen schützen“, meint Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Kindermöbel mit dem RAL-Gütezeichen könnten daher auch im Familien- und Freundeskreis weitergegeben werden, sobald das erste Kind zu groß für diese geworden ist.

Quelle: moebelindustrie.de
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Studie: Etliche altersgerechte Wohnungen fehlen

In Deutschland fehlen zirka 2,2 Millionen altersgerechte Wohnungen. Das geht laut übereinstimmenden Medienberichten aus einer Studie des Pestel-Instituts im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel hervor. So sind aktuell nur etwa 600.000 der 2,8 Millionen Senioren-Haushalte altersgerecht. Das Institut prognostiziert allerdings, dass bis 2040 bereits mindestens 3,3 Millionen altersgerechte Wohnungen benötigt werden. Die Situation werde sich außerdem durch weitere Aspekte verschärfen.

Einer diese Aspekte ist, dass es zurzeit an einer ausreichenden Anzahl bezahlbarer Wohnungen mangelt. Außerdem verfügen Rentner oftmals nicht über genügend Geld, um ihre Wohnungen altersgerecht zu modernisieren. Auch steigenden Mieten und Immobilienpreise können dazu führen, dass immer mehr ältere Menschen ihre Mietwohnungen verlieren und sogar obdachlos werden. Die Studienautoren fordern deshalb unter anderem mehr staatliche Unterstützung für den altersgerechten Umbau von Wohnungen.

Der Neubauwohnung seniorengerechter Wohnungen müsse laut der Studienautoren ebenfalls gefördert werden. Denn ohne Förderung seien neue seniorengerechte Wohnungen für die Mehrheit der Senioren weder im Eigentum noch zur Miete finanzierbar. Könnten sich Senioren den Umzug in entsprechende Wohnungen leisten, werden ihre alten Wohnungen oder Häuser frei. In diese wiederum könnten beispielsweise Familien einziehen. Die vollständige Studie ist kostenlos abrufbar unter https://www.tagesschau.de/wirtschaft/studie-wohnen-im-alter-101.pdf

Quellen und weitere Informationen: tagesschau.de/focus.de
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Photovoltaik: Mehr Farbe

Farbige Photovoltaik-Module können jetzt nicht nur ein optisches Highlight darstellen, sondern auch eine hohe Effizienz aufweisen. Dazu hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE eine neue Technologie entwickelt, die MorphoColor®-Technologie. Diese ermöglicht eine Farbgebung von PV-Modulen in verschiedenen Farben, ohne dabei – wie bislang – den Wirkungsgrad des Moduls signifikant zu beeinträchtigen.

Die neue Technologie basiert auf einer besonderen Struktur, bei der eine Schicht mit einem Substrat kombiniert wird. Dadurch wird nur eine schmale Bandbreite des Lichts reflektiert und das restliche Sonnenlicht kann ungehindert passieren. Die farbigen Photovoltaik-Module können auch für bauwerkintegrierte farbige solarthermische Kollektoren oder Photovoltaik-Kollektoren verwendet werden.

Die Lizenz für diese neue Technologie hat die Schweizer Firma Megasol Energie AG erworben. Die Technologie eröffnet laut der Verantwortlichen unter anderem im Denkmalschutz neue Möglichkeiten. So können farbige PV-Module jetzt beispielsweise ästhetisch in Gebäudefassaden und Dächern integriert werden. Das erhöht den Gestaltungsspielraum von Architekten.

Quelle und weitere Informationen: ise.fraunhofer.de
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Energie: Fördermöglichkeiten für erneuerbares Heizen vorgestellt

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien wird auch gesetzlich in einem neuen Gebäudeenergiegesetz verankert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist in diesem Zusammenhang auf verschiedene Fördermöglichkeiten hin.

Lassen private Eigentümer oder private Kleinvermieter von bis zu sechs Wohneinheiten eine klimafreundliche Heizung einbauen, erhalten sie eine Grundförderung von 30 Prozent. Darüber hinaus zusätzliche Klimaboni geplant. Diese können zum Beispiel Eigentümer, die zum Austausch der Heizung verpflichtet sind und die gesetzlichen Anforderungen übererfüllen.

„Mit der Neugestaltung der Förderung fördern wir den Heizungstausch auf breiter Basis. Das ist sehr wichtig, denn natürlich ist die Umstellung auf erneuerbares Heizen erstmal ein großer Schritt und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht einfach zu schultern. Daher greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme und unterstützen, wo es notwendig ist“, so Bundeswirtschaft- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Quelle und weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten: bmwk.de
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Beschluss: Wohnungsrecht kann gelöscht werden

Ein Gläubiger kann das Wohnungsrecht eines Grundstückseigentümers löschen, sofern dieser insolvent ist. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZB 64/21). Im vorliegenden Fall brachte ein Grundstückseigentümer eines bebauten Grundstücks dieses als Einlage in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein. Die GbR wiederum wurde ins Grundbuch eingetragen und auch eine Eintragung des Wohnungsrechts erfolgte.

Später wurde ein Insolvenzverfahren gegen den Grundstückseigentümer eröffnet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrenes wollte der Gläubiger wollte das Grundstück verkaufen und das Wohnungsrecht löschen lassen. Gegen die Löschung des Wohnungsrechts legt der Grundstückseigentümer Beschwerde ein. Diese wurde vom Kammergericht abgewiesen. Daraufhin legte der Grundstückseigentümer eine Rechtsbeschwerde ein.

Doch auch diese wies der BGH zurück und führt dazu verschiedene Gründe an. Unter anderem habe bereits 1964 der V. Zivilsenat des BGH entschieden, dass „eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit dann pfändbar ist, wenn der Eigentümer des Grundstücks und der Berechtigte personenidentisch sind“. Außerdem spiele es im Hinblick auf die Pfändbarkeit keine Rolle, „ob das Wohnungsrecht von Anfang an als Eigentümerwohnungsrecht bestellt wird oder ob es nachträglich zu einer Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person kommt“.

Quelle: bundesgerichtshof.de
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Küche: Deko mit Accessoires und Pflanzen

Accessoires und Pflanzen können in einer Küche für eine wohnliche Atmosphäre sorgen. Darauf weist Volker Irle hin, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). In offene Regalsysteme können so unter anderem Kochbücher, Erinnerungsstücke sowie Wein-, Öl- oder Essigflaschen dekorativ wirken.

Zur Dekoration der Küchenwände bieten sich beispielsweise Schriftzüge mit Bezug zum Thema Kochen an. Für diese können Holz- oder Acrylbuchstaben oder Wandtattoos gewählt werden. Auch Kreidetafeln, Plakate und Wanduhren können als Wandschmuck dienen.

Darüber hinaus verschönern pflegeleichte Kräuter oder robuste Zimmerpflanzen wie Sukkulenten oder Ficus Benjamini die Küche. Sie können in Aussparungen der Arbeitsplatte integriert oder in hängenden Pflanztöpfen und offenen Metall-Glas-Regalen präsentiert werden.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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Studie: Banken vorsichtiger bei Kreditvergabe

Der Anteil der Banken, die mehr Kredite vergeben möchten, sank im Vergleich zum Vorjahr von 61 auf 14 Prozent. Außerdem planen 67 Prozent der Banken, weniger Kredite zu vergeben als zuvor. Das geht aus der „EY Kreditmarktstudie“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hervor.

Auch müssen Unternehmer sowie Privatpersonen häufiger damit rechnen, keinen Kredit mehr zu bekommen. Denn 76 Prozent der befragten Kreditmanager kündigen verstärkte Prüfungen innerhalb der nächsten zwölf Monate an und 43 Prozent der Befragten Kreditmanager rechnen mit mehr abgelehnten Kreditanträgen.

Neukunden müssen sich zudem auf steigende Kreditnebenkosten wie Zinsen und Bearbeitungsgebühren gefasst machen – 64 Prozent der Befragten Kreditmanager gaben an, dass das bei ihren Banken der Fall sein wird. Für die EY Kreditmarktstudie wurden insgesamt 120 Kreditmanager von Banken und Sparkassen befragt. Die vollständige Studie kann kostenlos unter ey.com abgerufen werden.

Quelle und weitere Informationen: ey.com
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Hausbau: Bank liefert Tipps zum Sparen

Um möglichst viele Kosten einzusparen, rät die PDS Bank Nord Bauherren zu einer guten Planung und liefert ihnen Tipps. So sollten Bauherren bereits beim Kauf des Grundstücks darauf achten, dass dieses auch erschlossen ist. Andernfalls kämen noch die Kosten für Versorgungs-, Abwasser- und Kabelleitungen auf sie hinzu.

Außerdem könnten Bauherren auch Kosten sparen, wenn sie ein Haus nur mit der nötigen Wohnfläche planen. Laut Bank gilt als Richtlinie, dass jeder zusätzliche Quadratmeter die Baukosten um zirka 1.500 Euro erhöht. Einsparmöglichkeiten bei der Quadratmeterzahl bieten zum Beispiel Eingangsbereiche, Flure und Treppenhäuser, die häufig üppig ausfallen, aber oftmals kaum genutzt werden.

Sparen könnten Bauherren auch, indem sie auf einen Keller verzichten. Allerdings sollten sie sich im Vorfeld gut überlegen, ob sie einen Keller benötigen oder nicht. Denn ist kein Keller vorhanden, muss es im restlichen Haus genügend Abstellmöglichkeiten gegeben. Gegebenenfalls müssen ein Haushaltsraum oder eine Garage geplant werden. Alle Tipps zum günstigen Bauen erhalten Interessenten auf: psd-nord.de/baufinanzierung/ratgeber/bauen/10-tipps-fuer-guenstiges-bauen.html

Quelle: psd-nord.de/baufinanzierung/ratgeber/bauen/10-tipps-fuer-guenstiges-bauen.html
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Hochwasser: Neue UFZ-Studie

Wie nehmen Personen den Hochwasserschutz wahr, die in der Nähe von sogenannten Deichrückverlegungsgebieten leben? Dieser Frage sind Forscher des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Potsdam nachgegangen. Dazu haben sie über 300 Personen aus Sachsen-Anhalt befragt, in deren Orten beziehungsweise Städten Maßnahmen zur Deichrückverlegung oder Auenrenaturierung durchgeführt worden waren.

Mittels eines Fragebogens wurden den Personen unter anderem Fragen zu ihrer Einstellung zu den Maßnahmen, zu bisherigen Hochwassern sowie zum Hochwasserschutz gestellt. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass sich sowohl Menschen, die sich mit ihrem Heimatort besonders verbunden fühlen, als auch diejenigen, die sich stark vom Hochwasser bedroht fühlen, den Maßnahmen eher ablehnend gegenüberstehen. Das war insbesondere der Fall, wenn sie bereits Fluterfahrungen gemacht hatten“, so Dr. Sungju Han, Studienautorin und Mitarbeiterin am UFZ-Department Stadt- und Umweltsoziologie.

Fühlten sich Personen gut informiert und vertrauten sie dem lokalen Risikomanagement, unterstützten sie die naturbasierten Maßnahmen eher. Die Forscher gehen davon aus, dass Personen naturbasierten Maßnahmen eher skeptisch gegenüberstehen, weil sich die Flüsse bei einem Hochwasser durch diese flächenmäßig mehr ausbreiten und möglicherweise näher an die Häuser gelangen. „Dass der Fluss nun sichtbarer ist, kann insbesondere Menschen, die schon häufiger von Hochwasser betroffen waren, Angst machen – obwohl die Sicherheit durch die neuen Maßnahmen tatsächlich höher sein kann als zuvor“, so Prof. Christian Kuhlicke, Leiter des Departments Stadt- und Umweltsoziologie am UFZ.

Quelle: ufz.de
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Grundsteuer: Verbände wollen klagen

Der Steuerzahlerbund und der Eigentümerverband Haus und Grund wollen in fünf Bundesländern gegen die Grundsteuer mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Das geht aus verschiedenen Medienberichten hervor. Grund dafür ist unter anderem eine von den beiden Verbänden in Auftrag gegebene Studie. In dieser wird deutlich, dass der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff das in zahlreichen Bundesländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig hält.

Auch der Bund der Steuerzahler Deutschland übt Kritik an der neuen Grundsteuer und kritisiert, dass diese zu erheblichen Mehrbelastungen führt. Eigentümer, die bereits einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, müssen ab 2025 in vielen Fällen eine höhere Grundsteuer zahlen als bisher. Die Verbände raten Eigentümern daher auch, selbst Einspruch gegen bereits erhaltene Grundsteuerbescheide einzulegen.

Die Grundsteuer gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die Grundsteuer B wird für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer wird von den Kommunen selbst festgelegt. Die Spannbreite zwischen den Kommunen kann deshalb extrem groß sein.

Quellen und weitere Informationen: zeit.de/wiwo.de/dstgb.de
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