Gartenpflege: Natürliche Unkrautbekämpfung

Bodendecker erweisen sich laut des Portals „schoener-wohnen.de“ als effektive und natürliche Lösung gegen Unkraut im Garten. Bodendecker zeichnen sich durch ihr dichtes, flächiges Wachstum aus. Durch ihren Wuchs können sie Unkraut zurückdrängen. In vielen Fällen können Bodendecker eine bevorzugte Wahl gegenüber herkömmlichen Unkrautvernichtungsmethoden darstellen, da sie gleichzeitig den Garten verschönern und ökologische Vorteile bieten.

Bodendecker bieten aber noch weitere Vorteile: Sie sind pflegeleicht, benötigen nur wenig Licht und Wasser und können sich selbst auf großen Flächen schnell ausbreiten. Darüber hinaus schützen sie den Boden vor Austrocknung, verhindern Erosion und bieten Nahrung und Lebensraum für Insekten und Kleintiere.

Um die volle Wirkung der Bodendecker zu erzielen, ist eine korrekte Pflanzung und Standortwahl entscheidend. Die Bodendecker sollten entsprechend der Lichtverhältnisse im Garten ausgewählt und in einen gut vorbereiteten Boden gepflanzt werden. In den ersten Monaten nach der Pflanzung sollte Unkraut noch von Hand entfernt werden, um den Bodendeckern genügend Platz zum Wachsen zu geben. Mit der Zeit werden diese jedoch immer dichter und das Unkraut immer weniger.

Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de
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Wohnen: Immobilien mit schlechter Energiebilanz verlieren an Wert

Wohnimmobilien mit einer ineffizienter Energiebilanz werden zunehmend unattraktiver auf dem Markt und verzeichnen steigende Preisabschläge. Das geht aus einer Analyse für des Unternehmens JLL für das erste Quartal 2023 hervor. So liegen die Angebotspreise für Mehrfamilienhäuser der schlechtesten Energieklassen G und H im Durchschnitt etwa 28 Prozent unter den Preisen der besten Energieklassen (A/A+). Im Vergleich dazu betrug der Unterschied im Vorjahr lediglich 21,6 Prozent.

Laut JLL Germany gewinnt die Energieeffizient für Investoren zunehmend an, insbesondere im Kontext steigender Energiepreise und politischer Diskussionen um die zukünftige Tragfähigkeit von energetisch ineffizienten Gebäuden. Geringere Mieteinnahmen und die anhaltende politische Debatte führen zu einer sinkenden Nachfrage und damit zu niedrigeren Preisen für energetisch schlechtere Immobilien.

Die Studie prognostiziert einen dauerhaften Trend zu einer stärkeren Preisdifferenzierung nach Energieeffizienz. JLL Germany führt diesen Trend auf die Relevanz des Gebäudesektors für die Erreichung der Klimaziele und die anhaltend hohen Baukosten zurück.

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Bauabnahme: Das sollten Bauherren beachten

Die rechtliche Tragweite der Bauabnahme sollte von Bauherren nicht unterschätzt werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund in einem Artikel hin. Es handelt sich dabei um einen entscheidenden Meilenstein im Bauvorgang. Dabei bestätigt der Bauherr bestätigt, dass das Werk im Wesentlichen fertiggestellt und frei von Mängeln ist. Durch diese Bestätigung endet das Stadium der Vertragserfüllung und es beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche.

Mit der Bauabnahme wechselt auch das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse vom Bauunternehmer auf den Bauherrn. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr beweisen, dass später auftretende Mängel vom Bauunternehmer verursacht wurden.

Die Bauabnahme kann entweder vom Bauherrn selbst oder von einem bevollmächtigten Dritten erfolgen. Es ist jedoch ratsam, dass sich Bauherren von einem Sachverständigen oder einem unabhängigen Bauherrenberater beraten lassen. Bauherren sollten laut Bauherren-Schutzbund keine voreilige durchführen lassen und sich gegebenenfalls von einem qualifizierten Sachverständigen beraten lassen.

Quelle: bsb-ev.de
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Energie: Mehr Effizienz durch bivalenten Ofen?

Einen bivalenten Ofen, der flexibel zwischen Strom und Gas wechselt und dadurch Energiekosten in der Produktion von Gussteilen senken kann, hat das „Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA“ zusammen mit Partnern entwickelt. Der innovative Ansatz soll es Unternehmen ermöglichen, auf Schwankungen der Strompreise zu reagieren und die Energieversorgung effizienter zu gestalten.

Durch die Kombination von Strom und Gas kann der Ofen beispielsweise auf Gasbetrieb umgeschaltet werden, wenn die Strompreise hoch sind, und umgekehrt. Dieser Wechsel kann entweder manuell oder automatisiert erfolgen. Der Ofen wurde bereits getestet und ist in Betrieb, weitere Optimierungen und Anpassungen sind in Planung.

Die Produktion von Gussteilen erfordert enorm viel Energie, insbesondere für die Schmelz- und Warmhalteöfen. In diesen werden Metallbarren eingeschmolzen und danach mit hohem Druck und hoher Geschwindigkeit in Formen gepresst. Diese energieintensive Produktion macht die Energiekosten zu einem bedeutenden Faktor in diesem Industriezweig.

Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de
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Urteil: „Außenbereichsinsel“ darf im beschleunigten Verfahren überplant werden

Eine „Außenbereichsinsel“, die zum Siedlungsbereich gehört, darf in einen Innenentwicklungs-Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB aufgenommen werden. Dies betrifft unbebaute Freiflächen innerhalb einer Ortslage, die bisher als Grünflächen genutzt wurden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (AZ: BVerwG 4 CN 5.21).

Im vorliegenden Fall war die Antragstellerin Eigentümerin von zwei Grundstücken, von denen eines als unbebaute Grünfläche im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesen war. Dieses unbebaute Grundstück bildete eine sogenannte „Außenbereichsinsel“, die im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB überplant wurde. Das (BVerwG) bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Überplanung und damit auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

Das BVerwG betonte allerdings, dass die Aufnahme einer Freifläche in einen Innenentwicklungs-Bebauungsplan nur dann möglich ist, wenn sie Teil des Siedlungsbereichs ist. Dies hänge von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Größe der Fläche, ihrer bisherige Nutzung und ihrer Lage im Bebauungsplan. Es sei auch zulässig, dass die unbebaute Fläche als private Grünfläche festgelegt ist. Das BVerwG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Innenentwicklung nach § 13a BauGB nicht nur auf die Schaffung zusätzlichen Baurechts ausgerichtet ist. Sie könne beispielsweise auch die Ausweisung von Grünflächen aus Klimagründen fördern.

Quelle: bverwg.de/AZ: BVerwG 4 CN 5.21
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Einrichtung: Lösungen fürs Homeoffice

Für viele Arbeitnehmer ist es mittlerweile ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags: das Homeoffice. Die Herausforderung liegt oft darin, in den eigenen vier Wänden einen ruhigen und ergonomischen Arbeitsplatz zu schaffen. Die deutsche Küchenindustrie bietet zahlreiche Lösungen, um das Homeoffice zum Beispiel der Küche zu realisieren.

Besondere Hochschränke sind so beispielsweise beleuchtet, bieten Flächen zum Schreiben, und Stauraum für Bürozubehör. Die Hochschränke lassen sich in die Küchenzeile einfügen oder separat aufstellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Verlängerung der Küchenarbeitsplatte, um einen Mini-Schreibtisch zu schaffen. Auch die Anbringung eines Stehpults an einer Wand kommt infrage.

Wer es außergewöhnlich mag, setzt auf begehbare Kuben. Sie sind optische Highlights und bieten Arbeitsplätze mit durchdachten Stauraumlösungen. Elektrisch höhenverstellbare Küchentische ermöglichen den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen und sorgen so für mehr Ergonomie bei der Arbeit.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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Studie: Großer Wunsch nach Wohneigentum

Der Wunsch nach Wohneigentum ist in Deutschland laut der Studie „Wohnen in Deutschland 2023“ der Sparda-Banken stark. So wünschen sich 74 Prozent der Einwohner ein eigenes Zuhause. Jedoch liegt die Eigentumsquote seit einem Jahrzehnt unter 50 Prozent und markiert somit das europäische Schlusslicht. Komplexere Marktlagen, steigende Baukosten und Zinsen haben zu einer erhöhten Unsicherheit geführt.

Ein Grund für hohe Baukosten sei beispielsweise die Verknappung von Bauland. Dennoch haben die Immobilienpreise ihre laut der Studie ihre Dynamik beibehalten und sind seit 2020 um weitere 20 Prozent gestiegen. „Wir sehen zwar kleinere Preiskorrekturen, im vierten Quartal 2022 beispielsweise um durchschnittlich 3,5 Prozent“, so Florian Rentsch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Sparda-Banken.

Eine weiterhin hohe Nachfrage, viel zu wenige Bauanträge und Baufertigstellungen sowie die Auswirkungen der Rekordzuwanderung nennen die Sparda-Banken als Gründe dafür, warum sie keine dauerhafte Korrektur der Wohnimmobilienpreise nach unten sieht. Die vollständigen Ergebnisse der Studie können Interessenten in einem interaktiven Online-Tool unter sparda-wohnen2023.de einsehen.

Quelle und weitere Informationen: sparda-verband.de
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Tools: Digital die Küche planen

Innovative Online-Küchenplaner bieten Verbrauchern eine schnelle und realitätsnahe Möglichkeit, ihre Traumküche zu visualisieren und hat von Hand gezeichnete Skizzen längst abgelöst. „Der Kauf einer neuen Einbauküche muss früher absolute Vertrauenssache gewesen sein“, meint Volker Irle, Geschäftsführer der AMK – Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche. Während früher viel Vorstellungsvermögen erforderlich gewesen sein, können Verbraucher sich heute dank kostenfreier 3D- und 360°-Tools online schnell einen ersten Eindruck über seine Wunschküche verschaffen.

Diese Tools ermöglichen es, Elemente wie Küchenform, Möbel und Zubehör individuell auszuwählen und zu arrangieren, um verschiedene Möglichkeiten zu prüfen. Darüber hinaus bieten viele Portale zusätzliche Ressourcen, Bewertungen und Angebote an. Die Nutzer können dadurch beispielsweise ihre Planung speichern und sie später mit Freunden diskutieren oder dem Küchenstudio zukommen lassen.

Trotz der Möglichkeiten der Online-Küchenkonfiguration rät die AMK, einen Profi zur Küchenplanung hinzuzuziehen. So kann sichergestellt werden, dass keine Details übersehen werden. Die Auswahl eines passenden Küchenstudios oder Möbelhändlers sollte vorab sorgfältig geprüft werden.

Quelle und weitere Informationen: moebelindustrie.de
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Sommer: Der optimale Hitzeschutz

Ist es im Sommer zu warm in der Wohnung oder im Haus kann laut Energieberatung der Verbraucherzentrale mit klassische Hitzeschutzstrategien für eine Abkühlung gesorgt werden. Zu diesen Hitzeschutzstrategien gehören das nächtliche Lüften, die Nutzung natürlichen Schattens und der Einsatz von außenliegendem Hitzeschutz an Fenstern, wie etwa Jalousien oder Rollläden.

Klimaanlagen und Ventilatoren können zwar für eine kurzfristige Abkühlung sorgen, jedoch sind sie im Hinblick auf die Energieeffizienz und die Energiekosten weniger vorteilhaft. Neben diesen kurzfristigen Lösungen gibt es laut Verbraucherzentrale aber auch eine langfristige Lösung: die fachgerechte Dämmung des Hauses.

Eine wirksame Dämmung eines Hauses bringe sowohl im Sommer als auch im Winter Vorteile. Sie hält die Hitze im Sommer ab und speichert die Wärme im Winter im Inneren des Gebäudes. Besonders Außenwände, Fenster, das Dach und der Keller sollten gut gedämmt werden. Wer sich weiterführend zum Thema informieren möchte, wird auf verbraucherzentrale-energieberatung.de fündig.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Vermieter darf Garage nicht separat kündigen

Die unteilbare Einheit von Wohnung und Garage bei gleichzeitiger Anmietung einer Immobilie hat das Amtsgericht Hanau kürzlich unterstrichen [Aktenzeichen 32 C 172/22 (12)]. Trotz zweier separat unterzeichneter Verträge, entschied das Gericht, dass eine separate Kündigung der Garagenmiete durch den Vermieter nicht zulässig ist.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin einen Wohnungsmietvertrag und einen Garagenmietvertrag mit den Mietern abgeschlossen. Später versuchte sie, nur den Garagenmietvertrag zu kündigen. Die Mieter allerdings weigerten sich, die Garage zurückzugeben. Sie waren der Meinung waren, dass beide Objekte vertraglich verbunden seien. Die Vermieterin berief sich auf die zwei getrennten Verträge und die separate Mietzahlung als Beweis für die Unabhängigkeit der beiden Mietverträge.

Trotz der Argumente der Vermieterin wies das Amtsgericht Hanau die Klage ab. Hintergrund der Entscheidung ist wohl auch die Tatsache, dass die Mietverträge für die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück zeitgleich geschlossen worden sind. So sei auch nicht damit zu rechnen, dass der Mieter die Garage vor seinem Auszug nicht mehr nutzen wolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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