Energieeffizienz: Das Effizienzhaus beim Neubau

Das Effizienzhaus stellt einen maßgeblichen Standard dar, welcher die Energieeffizienz von Wohngebäuden im Vergleich zu einem Referenzbau definiert. Dabei spielen zwei wichtige Kennzahlen eine Rolle: der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes und die Qualität der Wärmedämmung. Mit diesen Kriterien lässt sich ein Gebäude konkret bewerten.

Besonders erwähnenswert ist die Effizienzhaus-Stufe 40. Diese Stufe kennzeichnet Gebäude, die lediglich 40 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes benötigen und deren Transmissionswärmeverlust geringer ist. Bauherren, die einen solchen Standard erreichen und zudem die Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllen, können von Fördermaßnahmen profitieren. Darauf weist die KfW hin.

Um ein solches Effizienzhaus zu bauen, sind verschiedene technische und bauliche Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Heizung, Lüftung und Dämmung. Dabei spielt die Verteilung der Wärmedämmung über die gesamte Gebäudehülle eine zentrale Rolle. Zusätzlich ist der Einsatz erneuerbarer Energien von großer Bedeutung. Es ist jedoch wichtig, jedes Gebäude individuell zu betrachten und ein maßgeschneidertes energetisches Gesamtkonzept zu erstellen.

Quelle: kfw.de
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Mieterhöhungserklärung: Klarheit bei Drittmitteln unerlässlich

Vermieter müssen ihren Mieter eindeutigen Mieterhöhungserklärungen vorlegen. Dabei müssen sie auch Angaben über die Verwendung von Drittmitteln machen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 416/21).

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einem Mieter zwar eine Mieterhöhungserklärung geschickt, jedoch in dieser nicht auf die Verwendung der Drittmitteln hingewiesen. Dass er für die Durchführung verschiedener Maßnahmen Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen wolle, hatte er vorab jedoch angekündigt.

Der Mieter hielt die Mieterhöhungserklärung formell für unwirksam. Seine Miete zahlt nur unter Vorbehalt und forderte die seiner Meinung nach zu viel gezahlte Miete dann zurück. Der Fall landete zunächst beim Amtsgericht Berlin-Wedding und dann beim Landgericht Berlin. Vor dem BGH bekam der Mieter Recht. Grund dafür waren unter anderem Unklarheiten in der Mieterhöhungserklärung darüber, ob der Vermieter die Drittmittel nun erhalten habe oder nicht.

Quelle und weitere Informationen: AZ: VIII ZR 416/21/juris.bundesgerichtshof.de
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Wohnen: Boxspringsofas erobern das Wohnzimmer

Boxspringsysteme werden laut der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) auch im Wohnzimmer immer beliebter. Jochen Winning, Geschäftsführer der DGM hebt hervor, dass Boxspringsofas den gleichen Komfort wie ihre bettbezogenen Pendants bieten. Der Aufbau eines solchen Sofas ähnelt dem der Betten: Eine Federkernbox als Basis, darauf ein Polster, eventuell ergänzt durch eine weitere Polsterschicht.

Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob es sich um ein Sofa mit oder ohne Boxspringsystem handelt. Das liegt daran, dass der mehrschichtige Aufbau im Inneren des Sofas verborgen ist. Laut Jochen Winning sind Boxspringsofas in der Regel fester als andere Polstermöbel und unterstützen eine ergonomische Sitz- oder Liegeposition. Das Angebot an Boxspringsofas ist riesig, sowohl in Design als auch in Funktionalität.

Da der Begriff „Boxspring“ nicht geschützt ist, rät der DGM-Geschäftsführer potenziellen Käufern beim Erwerb eines solchen Möbelstücks auf das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ zu achten. Dieses Siegel garantiert laut DGM eine unabhängige Überprüfung auf Sicherheit, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit.

Quelle: moebelindustrie.de
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Mietrenditen: Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen an der Spitze

Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben deutschlandweit die höchsten Mietrenditen zu verzeichnen (Q2/2023). Im Hinblick auf die Mietrendite für Bestandswohnungen liegen Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt) und Gera (Thüringen) mit 5,4 Prozent an der Spitze. Dies geht aus einer Analyse von ImmoScout24 hervor.Die Mietrenditen in den großen Metropolen liegen dagegen zwischen 2 und 3 Prozent für Bestands-sowie Neubauwohnungen. Bei den Neubauwohnungen erzielt Düsseldorf mit 2,3 Prozent die niedrigste durchschnittliche Mietrendite. Zum Vergleich: In Neunkirchen im Saarland lässt sich mit einer Neubauwohnung eine Mietrendite von 4,0 Prozent erzielen, im Vogelsbergkreis in Hessen von 3,9 Prozent und in Brandenburg an der Havel von 3,7 Prozent erzielen.

Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24, betont, dass Immobilienkäufe trotz temporärer Preisschwankungen in den vergangenen fünf Jahren einen Wertzuwachs von 50 bis 60 Prozent verzeichneten. Sie empfiehlt Investoren auch kleinere Städte und Kreis in Betracht zu ziehen. Dort könne die Mietrendite im Durchschnitt mitunter höher ausfallen als in Deutschlands Metropolen.

Quelle: immobilienscout24.de
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Kellerumbau: Vorgaben beachten

Das Ausbauen von Kellerräumen zu Wohnzwecken kann eine Baugenehmigung erfordern. Dies betont der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn es handelt es sich um eine sogenannte Nutzungsänderung, wenn Hausbesitzer aus ihrem Kellerabstellraum eine eigenständige Wohnung machen möchten. Diese Veränderung benötigt in den meisten Fällen eine behördliche Zustimmung.

Die jeweiligen Landesbauordnungen legen spezifische Vorgaben für solche Umbauten fest. Sie bestimmen beispielsweise die Mindesthöhe der Räume und sorgen dafür, dass ausreichend Licht und Luft vorhanden ist. Darüber hinaus sind die Brandschutzvorgaben und die Energieeinsparverordnung zu beachten.

Der VPB rät Hausbesitzern dringend, sich vorab bei der örtlichen Baubehörde über die Machbarkeit und die entsprechenden Auflagen zu erkundigen. Erst wenn alle Bedingungen und Richtlinien geklärt sind, sollte die detaillierte Planung und Finanzierung des Vorhabens erfolgen.Quelle: VPB
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Klimaziele 2030: Deutschland verpasst eigene Vorgaben

Deutschland verfehlt mit den bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sein Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Stattdessen erreicht das Land lediglich eine Reduzierung von 63 Prozent. Dies bedeutet, dass Deutschland eine Diskrepanz von 331 Millionen Tonnen Treibhausgasen gegenüber des Bundes-Klimaschutzgesetzes aufweist. Es bestehe aber die Möglichkeit, diesen Wert durch zusätzliche Aktionen auf 194 Millionen Tonnen zu reduzieren. Das geht aus dem Projektionsbericht 2023 hervor, den das Öko-Institut mit weiteren Forschungspartnern im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt hat.

Der Projektionsbericht offenbart weiterhin, dass Deutschland bis 2045 auch das angestrebte Ziel der Treibhausgasneutralität nicht erfüllen wird. Selbst mit geplanten, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen verblieben 157 Millionen Tonnen Treibhausgase in der Atmosphäre. Öko-Institut-Experte Ralph O. Harthan sieht im Vergleich zu 2021 zwar Verbesserungen, meint aber: „Die muss Bundesregierung weitere Schritte unternehmen, um die Lücke bis 2045 zur Netto-Null bei den klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu schließen.“

Der Bericht zeigt auch, dass unterschiedliche Sektoren variabel zur Emissionsreduktion beitragen. Die Energiewirtschaft leistet den Hauptbeitrag, gefolgt von Industrie, Verkehr und Gebäuden. Im Gebäudesektor seien neueingebaute Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien – in Form von Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasse – als Klimaschutzmaßnahmen ein wichtiger Hebel. Der „Projektionsbericht 2023 für Deutschland“ kann kostenlos über die Internetseite umweltsbundesamt.de heruntergeladen werden.

Quelle und weitere Informationen: www.oeko.de/umweltbundesamt.de
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Öffentlicher Raum: Gericht verbietet Geldautomaten auf Gehweg

Die Platzierung eines Geldautomaten auf einem öffentlichen Gehweg muss nicht genehmigt werden muss. Das hat Verwaltungsgericht Berlin entschieden (VG 1 K 342.18 und VG 1 K 98.19). Eine Gesellschaft, die in ganz Deutschland Geldautomaten betreibt, hatte in Prenzlauer Berg vor einem Mehrfamilienhaus einen Geldautomaten installiert. Dies war vom Bezirksamt Pankow wegen fehlender Sondernutzungserlaubnis beanstandet worden.

Trotz der Argumente, dass der Geldautomat der Bevölkerung zugutekäme und lediglich eine kleine Fläche beanspruche, betonte das Gericht, dass öffentliche Interessen Vorrang hätten.Die Befürchtung des Bezirksamts, dass Gehwege einen privaten kommerziellen Charakter erhalten könnten, wurde vom Verwaltungsgericht geteilt.

Das VG kam zur Auffassung, dass das wirtschaftliche Interesse der klagenden Gesellschaft gegenüber den öffentlichen Interessen zurückstehen müsse. Das Bezirksamt war somit im Recht, als es die Entfernung des Geldautomaten anordnete. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de
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Virtual Reality: Stadtplanung der Zukunft

Die Kartografen der Ruhr-Universität Bochum verwenden Virtual Reality (eine sogenannte „Unity“-Game-Engine), um städtische Szenarien in 3D nachzubilden und mögliche bauliche Auswirkungen deutlich zu machen. Julian Keil und Marco Weißmann aus dem Team von Prof. Dr. Frank Dickmann haben dazu eine Art innovativen Laborbaukasten entwickelt, der virtuelle Nachbildungen des Verkehrs und der Umgebung ermöglicht. So können geplante Veränderungen direkt visualisiert werden, etwa wie sich Straßenverkehr verhält oder ob Konflikte zwischen Fußgängern und Autos auftreten.

Zudem wollen die Forscher mittels der Virtual Reality herausfinden, welchen Einfluss die Stadtplanung auf die Einwohner haben könnte. Anwohner einer lauten Straße könnten beispielsweise ein höheres Stresslevel aufweisen, auch wenn sie den Lärm möglicherweise nicht bewusst wahrnehmen. In VR-Simulationen erleben Probanden verschiedene Szenarien, während gleichzeitig Indikatoren wie Hautleitfähigkeit gemessen werden.

Bei den Untersuchungen wurde bereits festgestellt, dass erhöhtes Verkehrsaufkommen an einer Straße bei den Probanden Stress auslöst. Zukünftige Studien sollen weitere Messungen wie Herzfrequenz, Blutdruck und Pupillengröße einbeziehen. Die Finanzierung des 3D-Modellierungsprojekts erfolgte durch das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen.

Quelle und weitere Informationen: news.urb.de
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Konsumentenkredite: Immobilienbesitzer zahlen weniger

Immobilienbesitzerinnen genießen einen finanziellen Vorteil bei Konsumentenkrediten und zahlen weniger für diese als diejenigen ohne Wohneigentum. Sie zahlten für diese nur 6,26 Prozent Zinsen zahlten, während sich die Zinsen für andere Kreditnehmer auf 7,47 Prozent beliefen. Dies geht aus einer Untersuchung von Check24 hervor. Dr. Stefan Eckhardt von CHECK24 betont, dass Immobilienbesitzer aufgrund ihrer hohen Kreditwürdigkeit von Banken bevorzugt behandelt werden.

Das gelte auch für Modernisierungskredite. Für diese haben die Zinskosten im Vergleich zum Vorjahr um 69 Prozent zugenommen. Diese Zunahme habe dazu geführt, dass ein Kredit über 15.000 Euro für 60 Monate die Verbraucher nun monatlich 15 Euro oder insgesamt 919 Euro mehr kostet als zuvor. Dr. Stefan Eckhardt gibt auch zu bedenken, dass der aktuelle Zinsvorteil für Immobilienbesitzer gesunken ist und die Kreditvergabekriterien strenger geworden sind. Er prognostiziert jedoch, dass Banken bald günstige Kredite für ökologische Anlagen wie Wärmepumpen und Solaranlagen bereitstellen könnten.

2023 haben Immobilienbesitzer laut Check24 durchschnittlich 19.660 Euro von Banken für Immobilienmodernisierungen aufgenommen. 2022 waren es noch 22.851 Euro. Das entspricht einem Rückgang von 14 Prozent. Gründe dafür können laut Check24 gestiegene Zinsen sowie politische Unsicherheiten seien.Quelle und weitere Informationen: check24.de
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Bauen: Gewinner der DGNB Sustainability Challenge 2023

Im Rahmen der „DGNB Sustainability Challenge 2023“ hat die Deutsche Gesellschaft (DGNB) herausragende Akteure im nachhaltigen Bauen ausgezeichnet. Smarter Habitat überzeugte mit „ecoHab“, einem Baupaneel aus Popcorn. Das Unternehmen STRAMEN.TEC punktete mit einem Trockenbausystem aus Stroh.

Die Technischen Universität Berlin überzeugte mit einem nachhaltigen Mietwohnungsbau mit Holz, Ziegel und Lehm. Beteiligt hieran waren auch die ARGE ZRS Architekten und Bruno Fioretti Marquez sowie die Technischen Universität Braunschweig und die Universität Stuttgart.

Darüber hinaus vergab die DGNB zwei Publikumspreise. Einer ging erneut an STRAMEN.TEC. Der zweite Publikumspreis ging an die Innovation CARBOrefit von Carbocon. Dabei handelt es sich um eine Methode mit Carbonbeton, um schwer sanierbare Bestandsbauten und Brücken instandzuhalten.

Quelle und weitere Informationen: dgnb.de
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